Rechtliche Interpretation der neuen Rücknahmepflichten des Online-Handels
|
|
- Leopold Beckenbauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rechtliche Interpretatin der neuen Rücknahmepflichten des Online-Handels Rechtsanwalt Dr. Jens Nusser, LL.M. (Envirnmental Law) Kpp-Assenmacher Rechtsanwälte Elektr-Gipfel BVOH Berlin 10. September 2015
2 AGENDA A. Einleitung B. Adressaten der Rücknahmepflicht nach 17 ElektrG-2 C. Rücknahme durch den Online-Handel I. 1:1 Rücknahmepflicht II. 0:1 Rücknahmepflicht D. Infrmatinspflichten und Durchführung der Rücknahme E. Anzeigepflicht nach 25 Abs. 3 ElektrG-2 F. Mitteilungspflichten nach 29 ElektrG-2 G. Behördlicher Vllzug und Wettbewerbsrecht 1
3 A. Einleitung Rücknahmepflichten für Vertreiber waren bislang nicht im ElektrG geregelt Freiwillige Rücknahmemöglichkeiten bestehen bereits bislang (vgl. 9 Abs. 7 ElektrG-alt) und bestehen auch weiterhin, sweit sie über die Rücknahmepflichten hinausgehen, vgl. 17 Abs. 3 ElektrG-2 Rücknahmepflichten für Vertreiber sind dem Grunde nach in Art. 5 Abs. 2 S. 1lit b und c WEEE-RL (2012/19/EU) geregelt Die neue Rücknahmepflichten dienen, s die Bundesregierung, der Optimierung der Erfassung vn Elektr- und Elektrnikaltgeräten Rücknahmepflicht ist keine Abhlpflicht und erst recht keine Demntagepflicht Rücknahme hat unentgeltlich zu erflgen (anders bei Abhlung) Pflichtaufgabe der Kmmunen zur Sammlung im Rahmen der Daseinsvrsrge bleibt daneben bestehen Einbezug des Online-Handels sll einen Wettbewerbsnachteil des statinären Handels vermeiden, vgl. BR-Drs. 127/15, S
4 B. Adressaten der Rücknahmepflicht nach 17 ElektrG-2 Vertreiber, 3 Nr. 11 ElektrG-2 Jede natürliche der juristische Persn der Persnengesellschaft, die Elektr- der Elektrnikgeräte anbietet der auf dem Markt bereitstellt. Anbieten, 3 Nr. 6 ElektrG-2 das im Rahmen einer gewerbsmäßigen Tätigkeit auf den Abschluss eines Kaufvertrages gerichtete Präsentieren der öffentliche Zugänglichmachen vn Elektr- der Elektrnikgeräten im Geltungsbereich dieses Gesetzes; dies umfasst auch die Auffrderung, ein Angebt abzugeben. Kann ein Hersteller gleichzeitig Vertreiber sein? Ja, die WEEE-Richtlinie stellt dies auch ausdrücklich klar, vgl. Art. 3 Abs. 1 lit. g Führt dies dazu, dass ein Onlinehändler, der Eigenmarken der Geräte in einen anderen EU-MS vertreibt, die Rücknahmepflichten des Herstellers und darüber hinaus auch die des Vertreibers erfüllen muss? 3
5 C. Rücknahme durch den Online-Handel I. 1:1 Rücknahmepflicht, 17 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ElektrG-2 (kmbiniert) Online-Vertreiber mit Lager- und Versandflächen für Elektr- und Elektrnikgeräte vn mindestens 400m² sind verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elektr- der Elektrnikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktinen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten m² Lager-und Versandfläche Bei Vertreibern mit mehreren Versandlägern sll ausschließlich die Fläche am jeweiligen Standrt maßgeblich sein, vgl. BR-Drs. 127/15, S. 132 Wie kann eine Lagerfläche zum Zeitpunkt x ermittelt werden? Regal- der Grundfläche? Wie sind Versandflächen zu definieren? Wie sll eine behördliche Kntrlle stattfinden? Sind Lagerflächen im Ausland miteinzubeziehen? 4
6 C. Rücknahme durch den Online-Handel I. 1:1 Rücknahmepflicht 2. Abgabe eines Neugerätes Vertreiber, die keine neuen Geräte anbieten der bereitstellen, unterliegen nach dem Wrtlaut des 17 Abs. 1 Nr. 1 ElektrG-2 keiner 1:1 Rücknahmepflicht Was bedeutet (nicht) neu? Returen dürften nicht betrffen sein, whl aber Re-Use-Geräte 3. Was muss zurückgenmmen werden? Der Passus der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktinen wie das neue Gerät erfüllt sll der technlgischen Entwicklung Rechnung tragen Geräteart -> Bestimmung der Gerätearten durch die Stiftung ear Bsp.: Beim Kauf eines Blue-Ray Players kann ein DVD-Recrder zurückgegeben werden Es kmmt nicht darauf an, b der Online-Händler die Marke des zurückgegebenen Gerätes im Srtiment führt 5
7 C. Rücknahme durch den Online-Handel I. 1:1 Rücknahmepflicht 4. Wann muss das Altgerät zurückgenmmen werden? Bei Abgabe des neuen Gerätes Bei Abgabe bedeutet nach dem Wrtsinn zeitgleich bzw. unmittelbar davr der danach Meint Abgabe insweit den tatsächliche Besitzwechsel (an den privaten der gewerblichen Endnutzer) der den Eigentumsübergang? Wie hat der Gesetzgeber das 2-wöchige Widerrufsrecht berücksichtigt? -> Gar nicht! 5. W muss das Altgerät zurückgenmmen werden? Geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer Keine Knkretisierung im Gesetz M.E.: Das Netz an Rückgabemöglichkeiten muss nicht dichter sein, als das Netz der Sammelstellen der öre Rücknahme an den Sammelstellen der öre ist verbten, vgl. 17 Abs. 4 Satz 2 ElektrG-2 6
8 C. Rücknahme durch den Online-Handel I. 1:1 Rücknahmepflicht 6. Wie rganisiere ich die Rücknahme? Vertreiber, die mit Hilfe der Fernkmmunikatinstechnik Elektr- und Elektrnikgeräte unmittelbar an Nutzer abgeben, können nach Satz 2 grundsätzlich wählen, wie sie ihrer Rücknahmepflicht in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher nachkmmen: Denkbar sind hier z.b. Kperatinen mit dem statinären Handel der Szialbetrieben swie die Schaffung vn Rücksendemöglichkeiten. Im letzteren Fall kann die nächstgelegene Annahmestelle eines Paketdienstes, mit dem der Vertreiber Vertragsbeziehungen unterhält, regelmäßig als in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher liegend angesehen werden. Für den Paketdienst sind dann bei der Beförderung insbesndere die Anfrderungen nach 55 KrWG und nach der Anzeige- und Erlaubnisverrdnung maßgeblich. vgl. BR-Drs. 127/15, S. 132 Kperatinen mit statinärem Handel sind nur in Ausnahmefällen denkbar Lgistikunternehmen scheuen die abfallrechtlichen Pflichten, bspw. A-Schild Systemanbieter erarbeiten Lösungen 7
9 C. Rücknahme durch Online-Handel II. 0:1 Rücknahmepflicht, 17 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 ElektrG-2 (kmbiniert) Online-Vertreiber mit Lager- und Versandflächen für Elektr- und Elektrnikgeräte vn mindestens 400m² sind verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, in haushaltüblichen Mengen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektr- der Elektrnikgerätes geknüpft werden. Was sind die Unterschiede zur 1:1 Rücknahmepflicht? 1. Keine Kppelung an Abgabe der Kauf eines Neugerätes Smit sind auch Händler verpflichtet, die ausschließlich gebrauchte Geräte vertreiben Beschränkung auf kleine Geräte (Taster, Bügeleisen, Rasierapparate etc.) 8
10 C. Rücknahme durch Online-Handel II. 0:1 Rücknahmepflicht 2. Haushaltsübliche Menge Wie ist der Begriff haushaltsübliche Mengen zu knkretisieren? Das IZU des Bayerischen Landesamt für Umwelt schlägt für die Knkretisierung der Rücknahme an Sammelstellen bspw. 5 Geräte pr Sammelgruppe vr (Stand: ) Unbestimmter Rechtsbegriff, letztlich muss zunächst der Vertreiber beurteilen, b es sich nch um haushaltsübliche Mengen handelt Einzelfallentscheidung, auszurichten nach Gerätekategrien der Gerätearten, der individuellen Größe des Haushalts und - sweit nachhaltbar dem Zeitraum zwischen wiederkehrenden Rücknahmeersuchen des Endnutzers 9
11 D. Infrmatinspflichten und Durchführung der Rücknahme I. Infrmatinspflichten gegenüber privaten Haushalten Infrmatinspflichten flgen aus 18 Abs. 2 i.v.m. Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 und 8 ElektrG-2 Zu infrmieren ist über die vm Vertreiber zur Verfügung gestellten Rückgabemöglichkeiten, die Eigenverantwrtung der Endnutzer im Hinblick auf das Löschen persnenbezgener Daten die Bedeutung des Symbls Durchgestrichene Mülltnne (getrennte Sammlung) Das Gesetz und die Gesetzesbegründung enthalten keine Hinweise wie und w die Infrmatinen zur Verfügung gestellt werden müssen Eine Infrmatin über die Hmepage des Vertreibers bietet sich im Online-Handel an; diese hat nicht an prminenter Stelle zu erflgen Auch ist zu erwägen, die Infrmatinen über die AGB zur Verfügung zu stellen 10
12 D. Infrmatinspflichten und Durchführung der Rücknahme II. Durchführung der Rücknahme Anfrderungen variieren, je nachdem welche Rückgabemöglichkeiten der Vertreiber schafft, grundsätzlich gilt das Gebt bruchsicherer Erfassung, das Verbt mechanischer Verdichtung und der nachträglichen Entnahme vn Bauteilen (außer Batterien und Akkumulatren) 1. Anfrderungen an den Arbeitsschutz Vertreiber und ihre Mitarbeiter müssen zukünftig u.a. mit gefährlichen Abfällen umgehen Für den Vertreiber als Arbeitgeber flgen hieraus bestimmte arbeitsschutzrechtliche Pflichten, insbesndere aus dem ArbSchG und der GefstffV: Gefährdungsbeurteilung, die Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen berücksichtigen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 der GefStffV Schulungen, Unterweisungen, insbesndere damit Mitarbeiter erkennen können, in welchen Fällen tatsächlich eine Gefährdung bestehen könnte Verstöße sind bußgeld- und teilweise sgar strafbewehrt 11
13 D. Infrmatinspflichten und Durchführung der Rücknahme II. Durchführung der Rücknahme 2. Prbleme bei der Schaffung vn Rücksendemöglichkeiten Bei Schaffung einer Rücksendemöglichkeit hat - s das BMUB - der Vertreiber die Transprtund Versandksten zu tragen Prbleme und Fragen: Wie werden Versandksten einem Endnutzer ersetzt, der nicht gleichzeitig Kunde des jeweiligen Vertreibers ist? Kstengerechtigkeit zumindest bei der 0:1 Rücknahmepflicht fraglich Welchen (rechtlichen) Anfrderungen muss die Verpackung durch den (privaten) Endnutzer genügen? Wie sll die Ablehnungsmöglichkeit beschädigter der verunreinigter Altgeräte nach 17 Abs. 4 Satz 1 i.v.m. 13 Abs. 5 Satz 1 ElektrG-E praxisgerecht umgesetzt werden? Die Rücksendung beschädigter Geräte durch den Vertreiber an den Absender dürfte jedenfalls abfallrechtlich unzulässig sein 12
14 E. Anzeigepflicht nach 25 Abs. 3 ElektrG-2 Vertreiber, die Altgeräte nach 17 Absatz 1 bis 3 zurücknehmen, haben der zuständigen Behörde die eingerichteten Rücknahmestellen vr Aufnahme der Rücknahmetätigkeit anzuzeigen. Die Anzeige muss die Anschrift swie die Kntaktinfrmatinen des Vertreibers enthalten. ( ). Änderungen im Hinblick auf die eingerichteten Rücknahmestellen haben die Vertreiber der zuständigen Behörde mnatlich anzuzeigen. Zuständige Behörde ist das UBA, vgl. 36, 38 Abs. 2 Nr. 4 ElektrG-2 Eine Beleihung der Stiftung ear ist möglich, vgl. 40 Abs. 1 ElektrG-2 Für die Anzeige besteht eine Übergangsvrschrift, vgl. 46 Abs. 7 ElektrG-2 Rücknahmestellen müssen innerhalb vn 9 Mnaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eingerichtet und angezeigt sein 3 Mnate bei Vertreibern, die bereits nach 9 Abs. 7 ElektrG Geräte freiwillig zurücknehmen Ein Verstß gegen die Anzeigepflicht ist keine Ordnungswidrigkeit 13
15 F. Mitteilungspflichten nach 29 ElektrG-2 Mitteilungspflichten nach 29 Abs. 1-3 ElektrG-2 bestehen nur, wenn der Vertreiber die zurückgenmmenen Geräte selbst wiederverwendet der behandelt und entsrgt Mitteilungspflicht gegenüber der Stiftung ear hinsichtlich Kategrie, Menge und Entsrgungsweg, jährlich bis zum des flgenden Kalenderjahres Stiftung ear kann Bestätigung der Angaben durch einen unabhängigen Sachverständigen anrdnen Hinsichtlich der Mengen ist vm Vertreiber das Gewicht anzugeben; ggf. kann auch eine fundierte Schätzung ausreichend sein Die Mitteilungen müssen die Frmatvrgaben der Stiftung ear gemäß 33 Abs. 1 S. 4 ElektrG-2 erfüllen Alle Vertreiber, die Altgeräte zurücknehmen, haben der Stiftung ear die vn ihnen je Kategrie im Kalenderjahr an die Hersteller der an deren Bevllmächtigte der an die öffentlich-rechtlichen Entsrgungsträger übergebenen Altgeräte nach Gewicht bis zum des Flgejahres mitzuteilen, vgl. 29 Abs. 4 S. 1 ElektrG-2 14
16 G. Behördlicher Vllzug und Wettbewerbsrecht I. Behördliche Maßnahmen Ein Verstß gegen die Rücknahmepflichten, Infrmatinspflichten, die Anzeigepflicht der gegen die Mitteilungspflichten nach 29 Abs. 4 ist keine Ordnungswidrigkeit nach 45 ElektrG-2 Hingegen stellt ein Verstß gegen die Mitteilungspflicht nach 29 Abs. 1 eine Ordnungswidrigkeit dar, vgl. 45 Abs. 1 Nr. 15 ElektrG-2 Theretisch kann die zuständige Behörde über 2 Abs. 3 Satz 2 ElektrG-2 in Verbindung mit 62 KrWG die Einhaltung der Pflichten durch Anrdnung durchsetzen Dies setzt vraus, dass eine Rücknahmepflicht nach 17 ElektrG-2 besteht Bei Nichtbeachtung ist dann bspw. die Andrhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes möglich Ein gewisses Vllzugsdefizit ist zu erwarten 15
17 G. Behördlicher Vllzug und Wettbewerbsrecht II. Wettbewerbsrechtliches Vrgehen Wettbewerbsrechtliches Vrgehen anderer Marktteilnehmer, bspw. über 4 Nr. 11 UWG Unlauter handelt insbesndere, wer einer gesetzlichen Vrschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Die verletzte Nrm muss zumindest eine sekundäre wettbewerbsbezgene Schutzfunktin haben, d.h., sie muss gleiche rechtliche Vraussetzungen für die auf dem Markt tätigen Mittbewerber schaffen Bejaht vn der Rechtsprechung im Rahmen des ElektrG für Verstöße gegen: die Hersteller-Registrierungspflichten (OLG Hamm, Urt. v U 77/14), die dauerhafte Herstellerkennzeichnung (OLG Hamm, Urt. v U 46/14; a.a. OLG Köln, Urteil vm U 118/14), die Kennzeichnungspflicht mit der durchgestrichenen Mülltnne (OLG Düsseldrf, Urt. v I-15 U 99/14; a.a. OLG Köln a.a.o. und Urt. v U 18/13) Wettbewerbsrechtliche Relevanz der Rücknahme- und Anzeigepflichten der Händler ist sehr wahrscheinlich; denkbar ist auch eine Irreführung durch Unterlassen der Infrmatinspflichten ( 5a Abs. 2 UWG) 16
18 G. Behördlicher Vllzug und Wettbewerbsrecht II. Wettbewerbsrechtliches Vrgehen Vertreibt der Online-Händler Geräte in andere EU-Mitgliedstaaten, könnte auch ein Verstß gegen die Pflicht einen Bevllmächtigten zu bestellen, wettbewerbsrelevant sein Vrgehen vn Wettbewerbern, Wettbewerbsverbänden, Verbraucher- der Umweltverbänden ist möglich In der Regel wird der Marktteilnehmer abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung aufgefrdert (Unterlassen, der gesetzlichen Vrschrift zuwider zu handeln); auch zur Beseitigung des Gesetzesverstßes kann aufgefrdert werden Die Ksten einer berechtigten Abmahnung können (in Deutschland) vm Schuldner verlangt werden, vgl. 12 Abs. 1 Satz 2 UWG Ein streitwilliger Wettbewerber wird jedch regelmäßig vr dem Prblem stehen, nachzuweisen, dass eine Lager- und Versandfläche vn 400m² überschritten wird. 17
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Jens Nusser, LL.M. (Envirnmental Law) Kpp-Assenmacher Rechtsanwälte Friedrichstraße Berlin Tel. +49 (0) 30 / Fax +49 (0) 30 / j.nusser@kpp-assenmacher.de 18
Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?
' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro
MehrUMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX
UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung
MehrErlä uterungen zu Meldungen IP Losses Art. 101 CRR
Erlä uterungen zu Meldungen IP Lsses Art. 101 CRR Rechtlicher Hintergrund Die Verlustdaten, welche in Art. 101 CRR gemeldet werden, werden vn der FMA herangezgen, um zu beurteilen, b die (begünstigten)
MehrWer am Lehrgang regelmäßig teilnimmt und die lehrgangsinterenen Leistungsnachweise erbringt, erhält das IHK-Zertifikat.
Seite 1 206 3 Kaufmännische und Betriebswirtschaftliche Grundlagen Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an alle, die neue und interessante Aufgaben im Unternehmen übernehmen wllen und hierzu betriebswirtschaftliches
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrEine Information des Ingenieurbüro Körner zur Baustellenverordnung
Eine Infrmatin des Ingenieurbür Körner zur Baustellenverrdnung Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Frank Körner Wasserbank 6 58456 Witten Ruf- Nr. (02302) 42 98 235 Fax- Nr. (02302) 42 98 24 e-mail: kerner@ibkerner.de
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrAnwendungsfelder Finanzmanager
Anwendungsfelder Finanzmanager Steuererklärung Bei allen Umsätzen, die steuerlich relevant (und absetzbar) sind, können Sie ESt in den Namen des Umsatzes hinzufügen. Bei der Bearbeitung der Steuererklärung
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrRechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II)
Rechtliche Stolpersteine im E-Commerce Webshop ohne Abmahnung (Teil II) Webchance Frankfurt, den 14. Januar 2015 Frank Falker, LL.M., Schulte Riesenkampff, Frankfurt a. M. Webshop ohne Abmahnung (Teil
MehrRechtstipps für b2b-shops
Rechtstipps für b2b-shops So laufen Sie nicht in die Abmahnfalle INTERNET World Kongress 26.02.2014 München Download der Präsentation unter www.res-media.net/internetworld 2 Grundsätzliche Anforderungen
MehrSehr wichtige Information
1 Sehr wichtige Infrmatin vn Mensch zuerst Netzwerk Peple First Deutschland e.v. Es gibt eine sehr wichtige Änderung für die Bilder aus 'Das neue Wörterbuch für Leichte Sprache'. Es geht um die bunten
MehrPflichtangaben in Immobilienanzeigen
Seite 1 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen einhalten Am 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Mit ihr gelten erstmals Regeln für Immobilienanzeigen in kommerziellen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehr2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV)
2.4.18 Verpackungsverordnung (VerpackV) I I Abfallwirtschaftliche Ziele: 1 VerpackV Ordnungswidrigkeiten: 15 VerpackV Einzelpflicht (1) Ordnungswidrig im Sinne des 69 Absatz 1 Nummer 8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrVerwaltungspraxis der BaFin zum KAGB
Verwaltungspraxis der BaFin zum KAGB Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Claudia Ewers Vertrieb 02.10.2014 Seite 1 Inhalt Vertrieb und Erwerb vn Investmentvermögen Begriff des Vertriebs Übersicht
MehrWhite. White Paper Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung. White Paper. Wesentliche Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung.
White White Paper Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung White Paper Wesentliche Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung Leitlinien Inhalt: 1. Vorbemerkung 2. Was versteht man unter wesentlichen
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
Mehr1. die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gemäß 138 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit beiliegendem Vordruck Folgendes
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
Mehrhier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie
hier: Umsetzungshilfe bei der Rücknahme von gebrauchten Industrieverpackungen in der chemischen Industrie 10.15-11.00 Uhr 5. Novelle Verpackungsverordnung Schwerpunkte der 5. Novelle VerpackV Helga Schmidt.
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
Mehr1. Die Gründung und den Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland;
Sehr geehrte(r) Steuerpflichtige(r), gem. 138 Abgabenordnung (AO) sind Sie verpflichtet, zur steuerlichen Erfassung von Auslandsbeteiligungen, Ihrem Finanzamt mit nachstehendem Vordruck folgendes anzuzeigen:
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAbmahnung erhalten Was tun?
Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt
MehrEin neues System für die Allokation von Spenderlungen. LAS Information für Patienten in Deutschland
Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen LAS Information für Patienten in Deutschland Ein neues System für die Allokation von Spenderlungen Aufgrund des immensen Mangels an Spenderorganen
MehrStammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrABMAHNUNGEN IM JAHR 2014
ABMAHNUNGEN IM JAHR 2014 März 2015 Händlerbund Studie 503 befragte Online-Händler 1 Inhaltsverzeichnis WIR HABEN 503 HÄNDLER BEFRAGT, WIE VIELE ABMAHNUNGEN SIE IM JAHR 2014 ERHALTEN UND WELCHE SCHRITTE
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrRechtssichere b2b-shops
Rechtssichere b2b-shops Die wichtigsten rechtlichen Aspekte bei B2B Shopauftritten IntelliShop AG Webinar Download der Präsentation unter Alle registrierten Teilnehmer bekommen am Ende der Expertenwoche
MehrNewsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung
Vn: E-Rechnung an den Bund Gesendet: Miwch, 05. Nvember 201414:43 Betreff: ERB-Newsleer: Deutsch Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Sehr geehrte Abnnentin, sehr geehrter
MehrStadt Rödental. Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie
Stadt Rödental Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der bayerischen Breitbandrichtlinie 1. Zieldefinitin a) Die Stadt Rödental führt ein Markterkundungsverfahren nach
MehrFÜR IHRE UNTERLAGEN ERS. Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Abfallentsorgung 2014. Bitte gehen Sie wie folgt vor: Zusätzliche Hinweise
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Abfallentsorgung 2014 Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ERS Rücksendung bitte bis Dezernat 33 Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Postfach
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrDie Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen ElektroG & ElektroStoffV: Abgemahnt was tun?
Industrie- und Handelskammer zu Köln Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, Köln Die Novelle des ElektroG Was Unternehmen jetzt beachten müssen ElektroG & ElektroStoffV: Abgemahnt was tun? Rechtsanwalt
MehrKrankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes
Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung
MehrIWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
Mehr3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen
3 Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen 3.1 Allgemeines Die Meldepflichten der Zahlstellen und der Krankenkassen wie auch die Meldepflicht des Versorgungsempfängers sind in 202 SGB V definiert.
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrGut arbeiten Zusammenfassung der Regeln- Freihof - Realschule. Regel Handhabung Regeleinhaltung Regelverletzung
Hausaufgabenregeln: Ich erledige meine Hausaufgaben wie vm Lehrer verlangt: vllständig und halte sie zu Beginn der Stunde bereit. Wenn ich die Hausaufgaben nicht machen kann lege ich einen gleichwertigen
MehrHäufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen Details zum Artikel Kann der Preis reduziert werden? Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Artikel. Leider sind unsere Verkaufspreise nicht verhandelbar. Kann ich weiteres
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehr3. Verwaltung: Behalten Sie den Überblick
In diesem Kapitel erfahren Sie mehr über die Pflege Ihrer Kontaktdaten und wie Sie den Überblick über Ihre gebuchten Produkte behalten. Inhalt 3.1 Verwaltung 3.2 Vertragsdaten 3.3 Firmendaten 3.4 Zugangsdaten
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrABMAHNUNGEN. Händlerbund Studie. befragte Online-Händler. Januar 2014. www.haendlerbund.de
ABMAHNUNGEN Januar 2014 Händlerbund Studie 534 befragte Online-Händler www.haendlerbund.de WIR BEFRAGTEN 534 HÄNDLER ZU IHREN ERFAHRUNGEN MIT ABMAHNUNGEN. Inhaltsangabe Vorwort... Seite 3 1 Anzahl der
Mehr1 Anzeigepflicht 2. 2 Steuergegenstand 2. 3 Steuerschuldner und Haftung 2. 4 Beginn und Ende der Steuerpflicht 3
Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer vom 21. Oktober 1996 in der Fassung vom 18. November 2013 Inhaltsübersicht Seite 1 Anzeigepflicht 2 2 Steuergegenstand 2 3 Steuerschuldner
MehrDie 1cc GmbH existiert unter diesem Namen seit 2013, die Vorgänger- und. für abfall- und produktspezifische Compliance tätig, beginnend mit der 2004
2 2 1cc wer ist das? Die 1cc GmbH existiert unter diesem Namen seit 2013, die Vorgänger- und Schwesterfirmen 1WEEE Services und K&L waren seit 2005 als Berater und Dienstleister für abfall- und produktspezifische
Mehre-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop
e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrEinwilligungserklärung
Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung
MehrDie Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz
Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:
MehrNewsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung
Vn: E-Rechnung an den Bund Gesendet: Dnnerstag, 16. Oktber 201413:16 Betreff: ERB-Newsle)er: Deutsch Newsletter e-rechnung an die öffentliche Verwaltung Sehr geehrte Abnnentin, sehr
MehrWKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1)
WKE Lernfeld 10: Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und entwickeln Seite 1/5 Lernsituatin WKE-LF10 Kreditsicherheiten beschreiben: Selbstschuldnerische Bürgschaft (1) Situatin Jhannes Schwaiger führt
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrKESB-Kennzahlen Kanton Zürich. Bericht 2015. Verabschiedet am 21. April 2016
KPV KESB-Präsidienvereinigung Kantn Zürich c/ KESB Bezirk Pfäffikn ZH Schmittestrasse 10 Pstfach 68 8308 Illnau Tel 052 355 27 77 Fax 052 355 27 89 Web: www.kesb-zh.ch KESB-Kennzahlen Kantn Zürich Bericht
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrSo funktioniert das online-bestellsystem GIMA-direkt
So funktioniert das online-bestellsystem GIMA-direkt Loggen Sie sich mit Ihren Anmeldedaten, die Sie von GIMA erhalten haben, in das Bestellsystem ein. Sollten Sie noch keine Anmeldedaten haben und Für
Mehrmarken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester! 2016
marken- und wettbewerbsverfahrensrecht Sommersemester 2016 Dr. Cornelius Renner Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Entbehrlichkeit Vorauszusehende Erfolglosigkeit
MehrENEV 2014. Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht. Vertragsgestaltung
ENEV 2014 Immobilienanzeigen und Wettbewerbsrecht Vertragsgestaltung Vortrag IHK RA Heß Haus & Grund Michael Heß Geschäftsführer Haus & Grund Krefeld und den Niederrhein e.v. Rechtsanwalt Seit 2005 im
MehrIhre Informationen zum neuen Energieausweis.
Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)
MehrAber zuerst: Was versteht man unter Stromverbrauch im Standby-Modus (Leerlaufverlust)?
Ich habe eine Umfrage durchgeführt zum Thema Stromverbrauch im Standby Modus! Ich habe 50 Personen befragt und allen 4 Fragen gestellt. Ich werde diese hier, anhand von Grafiken auswerten! Aber zuerst:
MehrUnternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1
Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
Mehr72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem
la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der
MehrÜberlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen
Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es
MehrFact Sheet 2 Personalkosten
Fact Sheet 2 Persnalksten V e G ü2 7 G ü Zusammenfassung: Für den Anspruch auf Erstattung vn Persnalksten, das Erstattungsantragsverfahren swie für die zur Erstattung vrzulegenden Nachweise gelten ausführliche
MehrNotwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen
L E I N E N & D E R I C H S A N W A L T S O Z I E T Ä T Wettbewerbsrecht 2009 Notwendige Impressumsangaben bei Internetpräsenzen - Checkliste für Webseitenbetreiber - Von Rechtsanwalt Dennis Groh L E I
MehrSchüler/innen im Alter von 17 bis 19 Jahren. Arbeitsschritt 4 / Plenum Abschließend führen Sie die Planungen im Plenum zusammen.
Kmpetenzen Ziel der Übung ist es, sich über die eigenen Urlaubserwartungen klar zu werden und eine Reise nach Prag entsprechend zu planen. Die Schüler/innen können ihre Erwartungen an Urlaub frmulieren,
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Mehr1 Allgemeines. 2 Vergabeportal Vergabemarktplatz Rheinland
Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband Infrmatinen zur Angebtsabgabe beim Erftverband 1 Allgemeines Der Erftverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Zuge vn Beschaffungen vn Liefer-
MehrBewerbung für die Auszeichnung RheumaPreis Fragebogen. Bitte füllen Sie diesen Fragebogen aus und senden Sie ihn an die folgende Adresse:
Bewerbung für die Auszeichnung RheumaPreis Fragebgen Bitte füllen Sie diesen Fragebgen aus und senden Sie ihn an die flgende Adresse: Organisatinsbür RheumaPreis Pstfach 17 03 61 60077 Frankfurt/Main Angaben
Mehr30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrVersion 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch
White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch Seite 1/8 Z-Systems 2004-2011 Einführung Das iphone bzw. der ipod Touch wird von ZS-TimeCalculation mit Hilfe
Mehr