N i e d e r s c h r i f t
|
|
- Evagret Baum
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ländliche Entwicklung Dorferneuerung Günzach Gemeinde Günzach Landkreis Ostallgäu N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Vorstandssitzung vom Tagesordnung: 1. Vorlage des Plans nach 41 FlurbG 2. Grundstücksangelegenheiten (nicht öffentlich) 3. Vertrag zur Bestandsaufnahme Regenwasserableitung Bäckergasse 4. Sonstiges Anwesend: Günzach, den Der Vorsitzende des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft: BR Christian Kreye Der Vorsitzende hat den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zur heutigen Sitzung einberufen. Die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder beträgt 7; die nebenbezeichneten Mitglieder des Vorstands sind erschienen. 2. Der Stellvertreter des Vorsitzenden: 3. Vorstandsmitglieder: Forderer, Rainer Hiemer, Isolde Müller, Jürgen Wassermann, Rosi Jörg, Anton verhinderte Vorstandsmitglieder: Bgm. Schröder, Brigitte vertreten durch: Polanka, Ulrich 4. Die Stellvertreter: Gantner, Sylvia Liebherr, Christiane Klasing, Sven Fenle, Bernhard Zuhörer: Die weiteren nebenstehenden Stellvertreter nehmen beratend an der Sitzung teil. Nach 26 Abs. 2 Satz 1 FlurbG ist der Vorstand somit beschlussfähig. Der Vorstand beschließt mit dem bei den einzelnen Beschlusspunkten eigens vermerkten Abstimmungsverhältnis. 1 Seite 1 von 5
2 TOP 1: Vorlage des Plans nach 41 FlurbG Vorlage des Planes 1. Der Vorstand hat den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach 41 FlurbG (Plan) mit folgenden Teilen - Karte zum Plan M = 1 : 5000 vom Erläuterungsbericht vom Objektplanung des Planungsbüros Hofmann & Dietz zur Umgestaltung der Günz-Quelle M = 1 : 500 und 1:200 vom Objektplanung des Planungsbüros Hofmann & Dietz zur Straßenraumgestaltung Bäckergasse/Hauptstrasse Sellthüren M = 1:200 vom Grobskizze zur Umgestaltung des Kirchplatzes M= 1:1000 vom Anlagen- und Maßnahmenverzeichnis vom im Anhörungstermin vom mit den Trägern öffentlicher Belange, der Landwirtschaftlichen Berufsvertretung und den anerkannten Vereinen und Verbänden erörtert. den TöB zur Stellungnahme übersendet. den Teilnehmern und der Öffentlichkeit durch Auslegung des Plans in der Gemeinde zur Kenntnis gebracht. Behandlung der Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen ein. Seitens der TöB wurden keine Einwendungen erhoben. Seitens der Teilnehmer und der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen Zu den abgegebenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen wird die in der Anlage dargestellte Sachbehandlung beschlossen. 2. Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach 41 FlurbG wird mit den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen beschlossen. Der Vorsitzende wird beauftragt, den Plan dem Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben zur planrechtlichen Behandlung nach 41 FlurbG vorzulegen. Seite 2 von 5
3 3. Der Vorsitzende wird beauftragt, für die Umgestaltung der Günz-Quelle öffentliche Fördermittel zu beantragen, die Kostenvereinbarung zur Umsetzung der Maßnahme mit der Gemeinde abzuschließen und den Ausbau in Auftrag zu geben. Über den Umfang der zu vergebenden Leistungen wird auf Basis der Ausführungsplanung entschieden. TOP 2: Grundstücksangelegenheiten (nicht öffentlich) TOP 3: Vertrag zur Bestandsaufnahme Regenwasserableitung Bäckergasse Im Rahmen der Planung zur Umgestaltung der Bäckergasse in Sellthüren hat sich die Ableitung des anfallenden Regenwassers als problematisch herausgestellt. Als weitere Planungsgrundlage ist eine Bestandaufnahme der Regenwasserableitung im Bereich der Bäckergasse zusammen mit einer Bewertung unterschiedlicher Abführungsmöglichkeiten erforderlich. Der Vorstandsvorsitzende wird beauftragt, einen entsprechenden Planungsvertrag mit dem Büro Jellen und Co. in Kempten abzuschließen. Vorher sind die förderrechtlichen Genehmigungen einzuholen und die Kostenvereinbarung mit der Gemeinde Günzach abzuschließen. Angenommen mit 6 gegen 0 Stimmen TOP 4: Auf Anfrage erläutert der Vorsitzende die Zuständigkeiten bei Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der TG. Zudem wird der weitere Ablauf bei der Planung Günz-Quelle erklärt. v.g.u. Günzach, den Seite 3 von 5
4 Anlage 1: Sachbehandlung zu den abgegebenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen Einwendungen gegen die Inhalte des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen wurden nicht erhoben. Insofern ist eine weitere Sachbehandlung nicht erforderlich Folgende Anregungen sind eingegangen: 1. Regierung von Schwaben, Sachgebiet 51: Versiegelung der Bäckergasse, Fällung von drei Birken im Bereich des Platzes vor der Käsküche, ein adäquater Ausgleich sollte erbracht werden, Vorschläge siehe Schreiben vom Behandlung: Unter Voraussetzung der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer versucht die Teilnehmergemeinschaft weitere Baumstandorte entlang der Bäckergasse vorzusehen und weitere Maßnahmen zu Eingrünung des innerörtlichen Bachverlaufs zu treffen. Die Möglichkeiten zur Ortsrandeingrünung eventuell durch Streuobstbestände sind ohnehin auf Basis des Dorferneuerungsplans gesondert im Rahmen einer Pflanzaktion zu erkunden. Die Möglichkeiten der Bodenordnung im Rahmen einer Dorferneuerung sollen auch für die Interessen des Naturschutzes eingesetzt werden. Eine Bepflanzung des Bachlaufes zwischen Flurstück 473 und 493 wird mit der Gemeinde diskutiert. 2. Regierung von Schwaben, Sachgebiet 51: Schutz der Fledermausbestände Behandlung: Der Bestand des großen Mausohrs in der Kirche ist zu untersuchen. Die Anregungen zur Beschilderung wird in den Planungsprozess eingebracht. Die Durchführung einer Nistkastenaktion wird diskutiert 3. Regierung von Schwaben, Sachgebiet 51: Bestände des Bayerischen Löffelkrauts in Immenthal Behandlung: Der Bestände des Bayerischen Löffelkrauts liegen außerhalb des Planungsbereichs der Maßnahmen in Immenthal. Ob im Rahmen der Dorferneuerung Möglichkeiten bestehen die registrierten Vorkommen zu unterstützen wird in Absprache mit der Regierung von Schwaben und dem ALE Schwaben untersucht. 4. Regierung von Schwaben, Sachgebiet 51: Ausweisung von Ausgleichsflächen im Bereich der Günz-Quelle als eigene Flurstücke Behandlung: Soweit die Eigentümer einverstanden sind und ausreichend Informationen über die genannten Flächen vorliegen, wird die TG die genannten Flächen im Flurbereinigungsplan als eigene Flurstücke ausweisen. 5. AÜW: Baumaßnahme einer Ortsnetzstation im Bereich der Parkplätze vor der Käsküche Behandlung: Die AÜW werden über den Fortgang der weiteren Planungen informiert und eventuell anstehende Maßnahmen zeitlich abgestimmt. 6. Bistum Augsburg, Bischöfliche Finanzkammer: Parkplätze auf Kirchengrund Behandlung: Die eigentliche Planung des Kirchplatzes erfolgt in enger Abstimmung mit den Vertretern der örtlichen Kirchgemeinde und dem Bistum Augsburg. Seite 4 von 5
5 7. Kreisheimatpfleger Rudolf Zwick: Dringender Sanierungsbedarf für die Schlosskapelle in Günzach Behandlung: In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der TG, dem Landesamt für Denkmalpflege, der Gemeinde und der Eigentümerin sind Möglichkeiten einer Sanierung zu prüfen. Ein Zusammenhang mit den zur planrechtlichen Behandlung vorgelegten Maßnahmen der TG besteht nicht. 8. Wasserwirtschaftsamt: Dimensionierung des Durchlasses für den Tobelbach unter der Grüntenstraße Behandlung: Der Durchlass soll so in der folgenden Planung so ausgelegt werden, um die in Zukunft zu erwartenden Wassermengen fassen zu können. Zusätzliche Hochwassergefahr für die Ortslage Immenthal durch Tobelbach darf dadurch nicht erzeugt werden. Seite 5 von 5
Aufklärungsversammlung Dorferneuerung Martinlamitz Dipl.-Ing. Lothar Winkler 19. Oktober 2016
Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Aufklärungsversammlung Dorferneuerung Martinlamitz Dipl.-Ing. Lothar Winkler 19. Oktober 2016 Seite 2 Aufklärungsversammlung Tagesordnung: 1. Aufklärungsversammlung
MehrNiederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am Von 23 Mitgliedern waren 21 anwesend.
Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung am 23.04.2018 Von 23 Mitgliedern waren 21 anwesend. 1. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CWE-Fraktion zur Aufnahme eines zusätzlichen
MehrGV Schwartbuck. Sitzung vom Seite 76 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 77 bis 81 in Schwartbuck, Feuerwehrhaus
GV Schwartbuck Sitzung vom 27.8.2012 Seite 76 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 77 bis 81 in Schwartbuck, Feuerwehrhaus Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse Beginn: 20.00 Uhr 22.00 Uhr Ende:
MehrBau- u. UmweltA Lütjenburg 17. Sitzung
Bau- u. UmweltA Lütjenburg 17. Sitzung Sitzung vom 26.7.2011 Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 3 bis 5 in Lütjenburg, Rathaus Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse. Beginn: 19.00 Uhr
MehrVorstandswahl zur Dorferneuerung. Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl
Vorstandswahl zur Dorferneuerung Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl Tagesordnung Erläuterungen der Aufgaben der TG bzw. des Vorstandes Information zur Vorstandswahl Wahl des Vorstandes Allgemeine
MehrSportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen in der Verwaltungsratssitzung vom
Sportgemeinschaft Köln-Worringen e. V. Erdweg 1 a, 50769 Köln-Worringen Tel. : 0221/97844-0, Fax: 0221/97844-20, Mail: sgworringen@t-online.de Geschäftsordnung gemäß 22 der Vereinssatzung (beschlossen
MehrFlurbereinigungsverfahren Talsperre Heyda
Tagesordnung 1. Was ist in der Flurbereinigung bis heute geschehen? / Wie ist der weitere Verfahrensablauf? 2. Was ist die Teilnehmergemeinschaft (TG)? 3. Erläuterungen zum Vorstand der TG 4. Aufgaben
MehrBundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG)
Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG). Er hat seinen Sitz in Berlin und soll in
Mehr45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006. N i e d e r s c h r i f t
45. Sitzung der Leg.-Periode 2001/2006 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 19.12.2005 um 19.30 Uhr im Rathaus Calden Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung 31
MehrGeschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt
Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Industrie- und Handelskammer Erfurt Der gemäß 77 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes von der Industrie- und Handelskammer Erfurt errichtete Berufsbildungsausschuss
MehrGeschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck
Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren - Textfassung - Hansestadt Lübeck Die Stadtpräsidentin Beirat für Seniorinnen und Senioren 1.100 Büro der Bürgerschaft Mai 2003 einschl. Änderungen
MehrSatzung GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG DER SPARKASSE BAD KISSINGEN. 1 Name, Rechtsstand und Sitz
Satzung GEMEINNÜTZIGE STIFTUNG DER SPARKASSE BAD KISSINGEN 1 Name, Rechtsstand und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Bad Kissingen. (2) Sie ist eine rechtsfähige
MehrHerzlich Willkommen. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Teufelsmoor
Herzlich Willkommen zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Teufelsmoor 15.05.2018 1 Geschäftsstelle Bremerhaven Borriesstr. 46 27570 Bremerhaven Michael Kießig
MehrTeilnehmerversammlung zum Wunschtermin
Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung (TG) Crossen Teilnehmerversammlung zum Wunschtermin 14. Januar 2016 Gasthof Crossen 1 - Tagesordnung - 1. Rückblick was geschah bisher? 2. Wunschanhörung
MehrSatzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v.
Satzung der Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. 1 Name und Sitz Der in der Mitgliederversammlung am 30.10.1982 gegründete Verein führt den Namen Werbegemeinschaft Einkaufen in Overath e.v. Er hat
MehrWahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Flurbereinigungsverfahren Wetter B 252 Herzlich Willkommen zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Wetter, 19.01.2016 Ihre Ansprechpartner Flurbereinigungsbehörde Amt für Bodenmanagement Marburg
Mehr4. Planung von Baumaßnahmen im Dorf
4. Planung von Baumaßnahmen im Dorf a) Klären der Aufgabenstellung - Maßnahme in Projektbeschreibung und Dorferneuerungsplan enthalten? - Budget ausreichend? - Realisierung möglich (Abklären des Zeitplans
MehrVorstandsschulung am in Tännesberg
Flurneuordnung / Dorferneuerung Guteneck-Weidenthal Flurneuordnung / Dorferneuerung Riglasreuth-Weihermühle Dorferneuerung Lengenfeld Vorstandsschulung am 10.10.2015 in Tännesberg Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS
MehrS A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen
S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und soziale Einrichtungen. 2. Der
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder -
Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - Länder - 1 Name, Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der
MehrSatzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg
Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeitigen Fassung
MehrFlurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49. Informationstermin zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
Flurbereinigungsverfahren Homberg (Ohm) A 49 Informationstermin zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Timo Karl Amt für Bodenmanagement Fulda Außenstelle Lauterbach Ländliches Bodenmanagement
MehrS A T Z U N G. für den Verband der Hyundai-Vertragspartner Deutschland e. V. Lage, Sitz und Rechtsform des Verbandes
Verband der Hyundai Vertragspartner Deutschland e.v. S A T Z U N G für den Verband der Hyundai-Vertragspartner Deutschland e. V. 1 Lage, Sitz und Rechtsform des Verbandes 1. Der Verband der Hyundai-Vertragspartner
MehrSatzung. Name, Sitz. Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V.
Satzung Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz Förderverein Seminarturnhalle Stade e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Tostedt einzutragen unter der Nummer Der Verein hat seinen
MehrSatzung des Haus und Grund e.v. Borkum
Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein trägt den Namen Haus und Grund e.v. Borkum, im folgenden Verein genannt und ist im Vereinsregister eingetragen. Er hat seinen
MehrEuropäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und Außenhandels e.v.
in der Fassung gemäß Beschluß der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2001 1 Name und Sitz des Verbandes 1. Der Verband führt den Namen Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und
MehrGemeinde Kirchheim a.n.
Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Gemeinderates Sitzung am 13. September 2012 Anwesend: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 14 Gemeinderäte Andreas Bezner, Melanie
MehrSATZUNG. des Vereins. Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche. Name und Sitz des Vereins. IntensivLeben
SATZUNG des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen: IntensivLeben Verein für beatmete und intensivpflichtige Kinder und Jugendliche 1 Name und Sitz des Vereins IntensivLeben Verein für beatmete und intensivpflichtige
MehrSatzung für den LandFrauenverein
Satzung für den LandFrauenverein 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen LandFrauenverein Beverstedt und Umgebung. 2. Der Verein wurde 1950 gegründet. 3. Das Vereinsgebiet erstreckt
MehrNiederschrift. Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung Büsumer Deichhausen: 9
Niederschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Büsumer Deichhausen am 19. September 2016 um 19:00 Uhr im Strandhaus in Büsumer Deichhausen Gesetzliche Mitgliederzahl
MehrSitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017
Bezirksregierung Köln Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 4. Sitzungsperiode Drucksache Nr. RR 16/2017 Sitzungsvorlage für die 12. Sitzung des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln am 31. März 2017
MehrSatzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten
Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee
Mehram Tagesordnung
1 Gemeindevertretung Wieck a. Darß Protokoll zur 7. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Wieck a. Darß am 26.05.2015 Tagungsort: Darßer Arche Beginn der Sitzung: 18.00 Uhr Seiten 1 bis 10 Ende der
MehrLANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE
LANDKREIS TUTTLINGEN GESCHÄFTSORDNUNG DES KREISTAGS UND DER AUSSCHÜSSE - 2 - Stand: 1.1.1986 Der Kreistag hat für sich und die Ausschüsse aufgrund von 31 Abs. 2 LkrO für Baden-Württemberg vom 10. Oktober
MehrKinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee
Kinder- und Jugendvertretung des Marktes Murnau a. Staffelsee Geschäftsordnung Die Kinder- und Jugendvertretung gibt sich aufgrund 6 Abs. 1 der Satzung für die Kinder- und Jugendvertretung beim Markt Murnau
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
MehrGeschäftsordnung des Vorstandes der Stiftung Kind und Jugend des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.v. 1 Allgemeines
1 Geschäftsordnung des Vorstandes der Stiftung Kind und Jugend des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.v. 1 Allgemeines 1. Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, den Geschäftsverlauf
MehrGemeinde Gudow Der Vorsitzende. Niederschrift
Gemeinde Gudow Der Vorsitzende Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gudow am Dienstag, den 19.07.2016; Bürgerhaus, Kaiserberg 15, 23899 Gudow Beginn: Ende: 19:30 Uhr
MehrGV Hohwacht. Sitzung vom Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 2 bis 6 in Hohwacht, Lesehalle. (Unterschriften)
GV Hohwacht Sitzung vom 8.3.2005 Seite 1 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 2 bis 6 in Hohwacht, Lesehalle Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse. Beginn: 18.00 Uhr 19.12 Uhr Ende: (Unterschriften)
MehrSeite 1. Niederschrift
Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Hauptausschusses (Gemeinde Schacht-Audorf) am Dienstag, 4. September 2018, im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Kieler Str. 25, 24790 Schacht-Audorf
MehrSatzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrAmt Temnitz - Gemeinde Walsleben -
Amt Temnitz - Gemeinde Walsleben - Ergebnisprotokoll zu der 1. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Walsleben im Jahr 2015 am 21. Januar 2015 im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 47, Walsleben.
MehrAmt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Informationsveranstaltung
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ländliche Entwicklung in Bayern Informationsveranstaltung Zweite Aufklärung zur Flurneuordnung Wittelshofen 2 Dipl.-Ing. Alexander Zwicker 23. September 2011
MehrBodenordnungsverfahren Schloen StALU WM
Staatliches Amt für Landwirtschaft Bodenordnungsverfahren Schloen StALU WM Schloen, den 27. Mai 2016 Maßnahmen der ländlichen Entwicklung werden In Mecklenburg-Vorpommern mit Mitteln der Europäischen Union
MehrNiederschrift über die ordentliche Hauptversammlung. der. Apfeltraum AG. am 04. Juli in Müncheberg
Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung der Apfeltraum AG am 04. Juli 2014 in 15357 Müncheberg Es waren anwesend: I. vom Aufsichtsrat - Annette Glaser - Boris Laufer - Wiebke Deeken - Peter
MehrNiederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, 15.12.2015 im Sitzungssaal des Rathauses, Steinau an der Straße Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:30 Uhr 22:21
MehrGeschäftsordnung für die Organe des Vereins
Geschäftsordnung für die Organe des Vereins 1 Geltungsbereich 1.1 Der Verein gibt sich zur Durchführung von Versammlungen, Sitzungen und Tagungen (nachfolgend Versammlung genannt) der Organe und Abteilungen,
MehrGV Hohwacht. Sitzung vom Seite 75 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 76 bis 82 in Hohwacht, Lesehalle.
GV Hohwacht Sitzung vom 6.12.2010 Seite 75 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 76 bis 82 in Hohwacht, Lesehalle Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse. Beginn: 19.30 Uhr 21.35 Uhr Ende: (Unterschriften)
MehrAltburschenschaft Germania 2004 Staufenberg
Satzung der Altburschenschaft Germania 2004 Staufenberg Die Altburschenschaft wurde am 11.06.04 im Lokal Felseneck von Jörg Kley, Holger Zecher, Alexander Schug, Michael Schug, Peter Schug, Armin Jakobi,
MehrGeschäftsordnung des Hochschulrats der Technischen Hochschule Köln
Amtliche Mitteilung 25/2015 der Technischen Hochschule Köln vom 8. Juni 2015 Herausgegeben am 11. Juni 2015 Technology Arts Sciences TH Köln 3 Inhaltsübersicht 1 Zusammensetzung und Leitung des Gremiums;
MehrSatzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V.
Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in der Hansestadt
MehrGeschäftsordnung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim (DiAG MAV)
Geschäftsordnung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim (DiAG MAV) Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft hat folgende Organe: I. die Delegiertenversammlung II.
Mehrdie Jagdbehörde im Benehmen mit dem Jagdbeirat.
Verordnung über die Bildung von Hegegemeinschaften vom 18. März 1999 (GVBl. I S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. November 2013 (GVBl. I S. 657 ) Aufgrund des 43 Nr. 2 des
MehrJugendfeuerwehr. im Stadtfeuerwehrverband Flensburg
Geschäftsordnung für die Jugendfeuerwehr Präambel Für die Jugendfeuerwehr gilt die Satzung des Stadtfeuerwehrverbandes Flensburg, soweit diese Ordnung nichts anderes bestimmt. Diese Geschäftsordnung regelt
MehrNiederschrift über die ordentliche Hauptversammlung. der. Apfeltraum AG. am 15. Juni in Müncheberg
Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung der Apfeltraum AG am 15. Juni 2012 in 15357 Müncheberg Es waren anwesend: I. vom Aufsichtsrat - Annette Glaser - Boris Laufer - Wiebke Deeken - Anne
MehrNiederschrift. (Zahl der Mitglieder: 9)
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses der Gemeinde Neunkirchen a.sand am 09.05.2018 um 19.30 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses Neunkirchen a.s. (Zahl der Mitglieder:
MehrSatzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom
STADT WETZLAR Satzung für den Denkmalbeirat der Stadt Wetzlar vom 30.09.1999 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 533), zuletzt geändert
MehrBundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.v. Satzung
Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.v. Satzung 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein trägt den Namen Bundesverband der Sachverständigen
MehrS A T Z U N G. Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen
S A T Z U N G Verein Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Lichtblicke für Menschen in Not und für soziale Einrichtungen.
MehrS A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz
S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988
MehrLandFrauenVerein. Friedrichstadt und Umgebung e. V. Satzung
LandFrauenVerein Friedrichstadt und Umgebung e. V. Satzung Friedrichstadt, 19. Februar 2014 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Friedrichstadt und Umgebung
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrFlurbereinigung im Dienst der Landwirtschaft. Fachtagung: Ländliche Neuordnung und Landwirtschaft Platzhalter Bereich Zweitlogos
Flurbereinigung im Dienst der Landwirtschaft Fachtagung: Ländliche Neuordnung und Landwirtschaft Platzhalter Bereich Zweitlogos 1. November 2016 Wie ist die Ausgangslage? Schlagstruktur 1998 Bildausschnitt
MehrMuster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)
Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.
MehrSatzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v.
Satzung des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. in der Beschlussfassung vom 25.05.1988 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Verkehrsverein Sendenhorst-Albersloh
MehrAmt Temnitz Walsleben, Gemeinde Dabergotz -
Amt Temnitz Walsleben, 24.11.2014 - Gemeinde Dabergotz - E r g e b n i s p r o t o k o l l der 5. Gemeindevertretersitzung in 2014 am 28.10.2014 in Dabergotz Beginn: Ende: 19:00 Uhr 21:47 Uhr Anwesenheit
MehrEs kommt folgende Tagesordnung zur Beratung und wird vorab zur Abstimmung gebracht:
Seite 1 26. Sitzung des Hauptausschusses am 19.04.2012 Zu TOP 01.3.: Abstimmung über die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung Es kommt folgende Tagesordnung zur Beratung und wird vorab zur Abstimmung
MehrLandesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung
Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung (in der Fassung der Änderung vom 17. September 2007) Geschäftsordnung für den Landesausschuss für Berufsbildung des Landes
Mehr(1) Der Berufsbildungsausschuss ist im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes für die Aufgaben der Berufsbildung zuständig.
Muster-Entwurf einer Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses bei den Industrie- und Handelskammern (vom 15.05.2006) -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrFrauen- und Mädchenfußball DSC Arminia Bielefeld e.v.
Abteilungsordnung Frauen- und Mädchenfußball DSC Arminia Bielefeld e.v. Die Abteilung Frauen- und Mädchenfußball ist entsprechend der Satzung des DSC Arminia Bielefeld e.v. eine Abteilung des Vereines
MehrProtokoll der 18. Mitgliederversammlung des Vereins Lokale Aktionsgruppe Oderland e.v.
Datum: 20.04.2015 Ort: Kommunal-Touristisches Zentrum Golzow, Hauptstraße 16 in 15328 Golzow Uhrzeit: 18:00 bis 20:30 Uhr Anwesenheit: siehe Teilnehmerliste (Anlage 1) Tagesordnung: Als Tagesordnung sind
MehrSatzung Volksfestgemeinschaft Lengede e. V. 1 Name. Volksfestgemeinschaft Lengede e.v. 2 Vereinszweck
Satzung Volksfestgemeinschaft Lengede e. V. Der Verein führt den Namen 1 Name Volksfestgemeinschaft Lengede e.v. nachfolgend VGL genannt und hat seinen Sitz in Lengede. Er ist in das Vereinsregister des
MehrBlatt 1 von 7 Satzung des ift Rosenheim. Diese. S a t z u n g
Blatt 1 von 7 Diese S a t z u n g des Instituts für Fenstertechnik e. V. wurde von der Mitgliederversammlung am 14. Oktober 1988 beschlossen Ergänzung am 18. Oktober 1996 ( 9 Abs. 4) Ergänzung am 16. Oktober
MehrInternetbericht. über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom im Sitzungssaal des Rathauses in Tuchenbach.
Gemeinde Tuchenbach Internetbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22.09.2009 im Sitzungssaal des Rathauses in Tuchenbach a) öffentliche Sitzung Tagesordnung: 1. Anerkennung der Niederschrift
Mehr2. den Zusammenhalt aller gegenwärtigen und ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Johanneums zu fördern und zu pflegen,
Schulverein des Johanneums zu Lübeck e.v. (vorm. Verein der ehemaligen Schüler und Freunde des Johanneums zu Lübeck ) Bei St. Johannis 1-3, 23552 Lübeck 1 Name, Rechtsform und Sitz Der Verein führt den
MehrStatut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten AUFMERKSAM FÜR DEN MENSCHEN
Statut Angehörigenbeirat im St. Josefshaus Herten 1. Präambel Die Arbeit im St. Josefshaus für Menschen mit Behinderungen ist geprägt durch den Auftrag der christlichen Nächstenliebe. Dies kommt in unserer
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses vom 07.12.2017 Beginn: 18.30 Uhr Ende: 23.30 Uhr Für diese Niederschrift enthalten die Seiten 1 bis 4 Verhandlungsniederschriften
MehrFörderkreis Netzwerk Leben e.v.
Gültige Satzung vom 19.10.2009 Satzung Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Inhalt 1 Name, Rechtsstellung und Sitz Seite 2 2 Gemeinnützigkeit Seite 2 3 Zweck und Aufgaben des Vereins Seite 2 4 Geschäftsjahr
MehrGeschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln
Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.
MehrOrdnung der Katholischen Erwachsenenbildung Sachsen
Der Bischof von Dresden-Meißen hat - im Einvernehmen mit dem Bischof von Görlitz und dem Bischof von Magdeburg - die folgende Ordnung der Katholischen Erwachsenenbildung Sachsen (KEBS) erlassen: 1 Allgemeines
MehrHeimat- und Geschichtsverein Denzlingen e.v.
SATZUNG des Vereins Heimat- und Geschichtsverein Denzlingen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein, bisher unter dem Namen Heimatverein Denzlingen e.v. im Vereinsregister eingetragen, trägt künftig
MehrSatzung. des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) Offenbach
Satzung des Kinder- und Jugendparlamentes (KJP) Offenbach Auf Grund der 4 c, 5 und 8 c, 50 und 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBL. 1992 I S. 534), zuletzt
MehrSatzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze
Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen
MehrAMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)
AMTSBLATT für die In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind. Jahrgang 2018 15. September 2018
MehrÖffentliche Bekanntmachung Nr zur Veröffentlichung am
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 60-005-2016 zur Veröffentlichung am 30.04.2016 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 Wolfsacker der Stadt Eberbach Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
MehrS a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz
S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche
MehrSatzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung
Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e.v. Satzung für den LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung 1 Name (1) Der Verein führt den Namen: LandFrauenverein Bramstedt und Umgebung (2) Der Verein wurde
MehrSatzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg
Satzung für den Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der katholischen Grundschule Agathaberg e.v. Er wird von den
MehrLandesverband Jüdischer Gemeinden
Seite 1 Landesverband Jüdischer Gemeinden SACHSEN-ANHALT K. d. ö. R. Geschäftsordnung des Vorstandes des Landesverbandes Jüdischer Gemeinden Sachsen-Anhalt 1 Allgemeines Der Vorstand des Landesverbandes
MehrNeufassung der Satzung. vom S A T Z U N G. des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden. des Landes Brandenburg
Neufassung der Satzung vom 17.01.2017 S A T Z U N G des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden des Landes Brandenburg 1 1. Name und Sitz (1) Die sechs Jüdischen Gemeinden in Brandenburg schließen sich
MehrOrdnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder. Präambel
Ordnung für Elternbeiräte in der Evangelischen Tageseinrichtung für Kinder Präambel Das Angebot familienergänzender Dienste durch den Träger der Tageseinrichtung für Kinder (Evangelischer Gesamtverband
MehrFlurbereinigung im Land Brandenburg - ein Kernbereich der ländlichen Entwicklung
Verfahrensablauf einer Regelflurbereinigung Vorbereitung Initiative von Gemeinden, Betrieben, Unternehmen, Privaten zur Beantragung eines Flurbereinigungsverfahrens Abgrenzung und Betrachtung eines Untersuchungsraums
MehrGeschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Waldshut
Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Waldshut Aufgrund von 31 Abs. 2 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg i.d.f. vom 19.06.1987 (GBl. S. 289), geändert durch Gesetz vom 05.12.1988 (GBl.
MehrBebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697
MehrAmt für Ländliche Entwicklung Niederbayern. Gemeindeentwicklung durch Dorferneuerung
Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gemeindeentwicklung durch Dorferneuerung BD Günter Plepla 14. März 2011 - Rathaus Malching aus: Malchinger Gemeindeblatt 2010 Seite 3 Dorferneuerung ein langes
MehrSATZUNG. Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v.
SATZUNG Freiwilligen Feuerwehr Benediktbeuern e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freiwillige Feuerwehr Benediktbeuern e.v.". Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2)
MehrGeschäftsordnung für Mitgliederversammlungen
Seite 1 Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Geschäftsordnung ist die Satzung des Vereins in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2 Geltungsbereich Diese
MehrGemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald. Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT
Gemeinde Schwarzenberg am Böhmerwald Pol. Bezirk Rohrbach, Oberösterreich Lfd.Nr. 2/2013 Nr. 18 (2009-2015) Seite 1 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schwarzenberg
Mehr2. Teilnehmerversammlung Brunhilde Mai 17. Januar 2017
Teilnehmergemeinschaft Penzing IV 2. Teilnehmerversammlung Brunhilde Mai 17. Januar 2017 1. Private Pflanzaktion im Dorf und in der Flur Seite 2 Herzlich Willkommen Frau Monika Sedlmaier von der Unteren
Mehr