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1 Ländliche Entwicklung Dorferneuerung Günzach Gemeinde Günzach Landkreis Ostallgäu N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Vorstandssitzung vom Tagesordnung: 1. Vorlage des Plans nach 41 FlurbG 2. Grundstücksangelegenheiten (nicht öffentlich) 3. Vertrag zur Bestandsaufnahme Regenwasserableitung Bäckergasse 4. Sonstiges Anwesend: Günzach, den Der Vorsitzende des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft: BR Christian Kreye Der Vorsitzende hat den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft zur heutigen Sitzung einberufen. Die Gesamtzahl der Vorstandsmitglieder beträgt 7; die nebenbezeichneten Mitglieder des Vorstands sind erschienen. 2. Der Stellvertreter des Vorsitzenden: 3. Vorstandsmitglieder: Forderer, Rainer Hiemer, Isolde Müller, Jürgen Wassermann, Rosi Jörg, Anton verhinderte Vorstandsmitglieder: Bgm. Schröder, Brigitte vertreten durch: Polanka, Ulrich 4. Die Stellvertreter: Gantner, Sylvia Liebherr, Christiane Klasing, Sven Fenle, Bernhard Zuhörer: Die weiteren nebenstehenden Stellvertreter nehmen beratend an der Sitzung teil. Nach 26 Abs. 2 Satz 1 FlurbG ist der Vorstand somit beschlussfähig. Der Vorstand beschließt mit dem bei den einzelnen Beschlusspunkten eigens vermerkten Abstimmungsverhältnis. 1 Seite 1 von 5

2 TOP 1: Vorlage des Plans nach 41 FlurbG Vorlage des Planes 1. Der Vorstand hat den Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach 41 FlurbG (Plan) mit folgenden Teilen - Karte zum Plan M = 1 : 5000 vom Erläuterungsbericht vom Objektplanung des Planungsbüros Hofmann & Dietz zur Umgestaltung der Günz-Quelle M = 1 : 500 und 1:200 vom Objektplanung des Planungsbüros Hofmann & Dietz zur Straßenraumgestaltung Bäckergasse/Hauptstrasse Sellthüren M = 1:200 vom Grobskizze zur Umgestaltung des Kirchplatzes M= 1:1000 vom Anlagen- und Maßnahmenverzeichnis vom im Anhörungstermin vom mit den Trägern öffentlicher Belange, der Landwirtschaftlichen Berufsvertretung und den anerkannten Vereinen und Verbänden erörtert. den TöB zur Stellungnahme übersendet. den Teilnehmern und der Öffentlichkeit durch Auslegung des Plans in der Gemeinde zur Kenntnis gebracht. Behandlung der Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen ein. Seitens der TöB wurden keine Einwendungen erhoben. Seitens der Teilnehmer und der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen Zu den abgegebenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen wird die in der Anlage dargestellte Sachbehandlung beschlossen. 2. Der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach 41 FlurbG wird mit den vorgenannten Änderungen und Ergänzungen beschlossen. Der Vorsitzende wird beauftragt, den Plan dem Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben zur planrechtlichen Behandlung nach 41 FlurbG vorzulegen. Seite 2 von 5

3 3. Der Vorsitzende wird beauftragt, für die Umgestaltung der Günz-Quelle öffentliche Fördermittel zu beantragen, die Kostenvereinbarung zur Umsetzung der Maßnahme mit der Gemeinde abzuschließen und den Ausbau in Auftrag zu geben. Über den Umfang der zu vergebenden Leistungen wird auf Basis der Ausführungsplanung entschieden. TOP 2: Grundstücksangelegenheiten (nicht öffentlich) TOP 3: Vertrag zur Bestandsaufnahme Regenwasserableitung Bäckergasse Im Rahmen der Planung zur Umgestaltung der Bäckergasse in Sellthüren hat sich die Ableitung des anfallenden Regenwassers als problematisch herausgestellt. Als weitere Planungsgrundlage ist eine Bestandaufnahme der Regenwasserableitung im Bereich der Bäckergasse zusammen mit einer Bewertung unterschiedlicher Abführungsmöglichkeiten erforderlich. Der Vorstandsvorsitzende wird beauftragt, einen entsprechenden Planungsvertrag mit dem Büro Jellen und Co. in Kempten abzuschließen. Vorher sind die förderrechtlichen Genehmigungen einzuholen und die Kostenvereinbarung mit der Gemeinde Günzach abzuschließen. Angenommen mit 6 gegen 0 Stimmen TOP 4: Auf Anfrage erläutert der Vorsitzende die Zuständigkeiten bei Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der TG. Zudem wird der weitere Ablauf bei der Planung Günz-Quelle erklärt. v.g.u. Günzach, den Seite 3 von 5

4 Anlage 1: Sachbehandlung zu den abgegebenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen Einwendungen gegen die Inhalte des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen wurden nicht erhoben. Insofern ist eine weitere Sachbehandlung nicht erforderlich Folgende Anregungen sind eingegangen: 1. Regierung von Schwaben, Sachgebiet 51: Versiegelung der Bäckergasse, Fällung von drei Birken im Bereich des Platzes vor der Käsküche, ein adäquater Ausgleich sollte erbracht werden, Vorschläge siehe Schreiben vom Behandlung: Unter Voraussetzung der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer versucht die Teilnehmergemeinschaft weitere Baumstandorte entlang der Bäckergasse vorzusehen und weitere Maßnahmen zu Eingrünung des innerörtlichen Bachverlaufs zu treffen. Die Möglichkeiten zur Ortsrandeingrünung eventuell durch Streuobstbestände sind ohnehin auf Basis des Dorferneuerungsplans gesondert im Rahmen einer Pflanzaktion zu erkunden. Die Möglichkeiten der Bodenordnung im Rahmen einer Dorferneuerung sollen auch für die Interessen des Naturschutzes eingesetzt werden. Eine Bepflanzung des Bachlaufes zwischen Flurstück 473 und 493 wird mit der Gemeinde diskutiert. 2. Regierung von Schwaben, Sachgebiet 51: Schutz der Fledermausbestände Behandlung: Der Bestand des großen Mausohrs in der Kirche ist zu untersuchen. Die Anregungen zur Beschilderung wird in den Planungsprozess eingebracht. Die Durchführung einer Nistkastenaktion wird diskutiert 3. Regierung von Schwaben, Sachgebiet 51: Bestände des Bayerischen Löffelkrauts in Immenthal Behandlung: Der Bestände des Bayerischen Löffelkrauts liegen außerhalb des Planungsbereichs der Maßnahmen in Immenthal. Ob im Rahmen der Dorferneuerung Möglichkeiten bestehen die registrierten Vorkommen zu unterstützen wird in Absprache mit der Regierung von Schwaben und dem ALE Schwaben untersucht. 4. Regierung von Schwaben, Sachgebiet 51: Ausweisung von Ausgleichsflächen im Bereich der Günz-Quelle als eigene Flurstücke Behandlung: Soweit die Eigentümer einverstanden sind und ausreichend Informationen über die genannten Flächen vorliegen, wird die TG die genannten Flächen im Flurbereinigungsplan als eigene Flurstücke ausweisen. 5. AÜW: Baumaßnahme einer Ortsnetzstation im Bereich der Parkplätze vor der Käsküche Behandlung: Die AÜW werden über den Fortgang der weiteren Planungen informiert und eventuell anstehende Maßnahmen zeitlich abgestimmt. 6. Bistum Augsburg, Bischöfliche Finanzkammer: Parkplätze auf Kirchengrund Behandlung: Die eigentliche Planung des Kirchplatzes erfolgt in enger Abstimmung mit den Vertretern der örtlichen Kirchgemeinde und dem Bistum Augsburg. Seite 4 von 5

5 7. Kreisheimatpfleger Rudolf Zwick: Dringender Sanierungsbedarf für die Schlosskapelle in Günzach Behandlung: In einem gemeinsamen Gespräch zwischen der TG, dem Landesamt für Denkmalpflege, der Gemeinde und der Eigentümerin sind Möglichkeiten einer Sanierung zu prüfen. Ein Zusammenhang mit den zur planrechtlichen Behandlung vorgelegten Maßnahmen der TG besteht nicht. 8. Wasserwirtschaftsamt: Dimensionierung des Durchlasses für den Tobelbach unter der Grüntenstraße Behandlung: Der Durchlass soll so in der folgenden Planung so ausgelegt werden, um die in Zukunft zu erwartenden Wassermengen fassen zu können. Zusätzliche Hochwassergefahr für die Ortslage Immenthal durch Tobelbach darf dadurch nicht erzeugt werden. Seite 5 von 5

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