Schnellübersicht. Vorwort... 7 Abkürzungen... 9

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1 Stand: April 2009

2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Vorwort... 7 Abkürzungen Bußgeld Punkte Fahrverbot Der aktuelle Bußgeldund Punktekatalog Hilfreiche Adressen Literaturhinweise Stichwortverzeichnis Schnellübersicht

3 Vorwort Hunderttausende Autofahrer bekommen Ärger aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für Verkehrsverstöße nach dem gilt der neue Bußgeldkatalog mit zum Teil drastisch erhöhten Geldbußen. Besonders bei Verkehrsverstößen, die Hauptursache von Verkehrsunfällen sind, wurden die Geldbußen verdoppelt, bei vorsätzlich begangenen Verkehrsverstößen sogar vervierfacht. Die Politik forderte diese Verschärfungen schon lange, zudem schloss sich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag 2007 dieser Forderung an. Zwar erreichte die Zahl der Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang im Jahr 2006 einen Tiefpunkt, dennoch erhofft man sich aufgrund der höheren Geldbußen einen weiteren Rückgang der Verkehrsunfälle; die meisten Unfälle beruhen auf Verkehrsverstößen. In diesem Fachratgeber erfahren Sie, welche Ahndungen für Verkehrsverstöße nach Art und Höhe zu erwarten sind und wie das System Ordnungswidrigkeit Bußgeld Punkte funktioniert: K Was ist der Bußgeldkatalog und wie ist er anzuwenden? K Welche Konsequenzen ziehen Verkehrsverstöße nach sich? K Wie funktioniert das Flensburger Punktesystem? K Wie verhalten Sie sich nach Verkehrsverstößen? Gleichzeitig ist in Kapitel 2 der aktuelle Bußgeldkatalog enthalten. Das Fundstellenverzeichnis ab Seite 47 führt Sie zu den einzelnen Verkehrsverstößen und den zugehörigen Tatbestandsnummern im nachfolgenden Bußgeldkatalog. Die dortige Spalte Ahndung benennt die Strafen: K e (alt) Regelsatz, der bis zum galt K e (neu) Regelsatz, der ab gilt K P/A Punkteintrag im Verkehrszentralregister, A-Verstoß K P/B Punkteintrag im Verkehrszentralregister, B-Verstoß K M Angabe des Fahrverbots in Monaten Über Ihre Anregungen und Kritiken freue ich mich. Sascha Petzold 7

4 Bußgeld Punkte Fahrverbot 1 1. Was ist der Bußgeldkatalog? Wie hoch ist das Bußgeld? Verwarnung Fahrverbot Verteidigung gegen Fahrverbot Die Verkehrssünderkartei Führerschein auf Probe und Fahranfänger Besonderheiten für Radfahrer und Fußgänger Verhaltenstipps

5 Bußgeld Punkte Fahrverbot 1. Was ist der Bußgeldkatalog? Verkehrsverstöße als Massenverfahren Jährlich werden tausende von Verkehrsverstößen begangen. Entsprechend wäre die Strafjustiz vollkommen überfordert, müsste die Ahndung in allen Fällen durch Richter ausgesprochen werden. Da auch der Schuldvorwurf bei den meisten Verkehrsverstößen eher gering ist, wurden die Verkehrsdelikte im Wesentlichen als Ordnungswidrigkeiten (OWi) eingestuft. Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird daher auch oft als kleines Strafrecht bezeichnet. Unter Ahndung versteht man auch keine Strafe, etwa eine Geldstrafe, sondern eine Geldbuße. Schwerwiegendere Verkehrsverstöße wie Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) sind jedoch Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB). Gleichheit der Ahndung Um eine möglichst einheitliche Ahndung für Verkehrsdelikte zu gewährleisten, wurde 1990 die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) erlassen. Darin werden bundesweit geltende Bußgelder und Fahrverbote für die Regelfälle der Verkehrsverstöße im Bußgeldkatalog (BKat) festgelegt. Dieser wurde im Laufe der Zeit immer wieder um weitere Tatbestände erweitert, Regelungen angepasst beziehungsweise differenziert und Bußgelder erhöht. Müssen sich Behörden und Gerichte an den Bußgeldkatalog halten? Der Bußgeldkatalog ist Teil einer Rechtsverordnung, aber kein Gesetz. Das heißt, dass zwar die Verwaltungsbehörden an die Regelsätze gebunden sind, nicht aber die Gerichte. Diese müssen nach wie vor den Einzelfall prüfen und entsprechend entscheiden. Der Bußgeldkatalog stellt aber eine Zumessungsregel dar. Gerichte müssen somit ihre Entscheidung besonders begründen, wenn sie von den Regelsätzen abweichen wollen. Da Verkehrsverfahren Massenverfahren sind, liegt es auf der Hand, dass sich die meisten Richter den Begründungsaufwand 12

6 Wie hoch ist das Bußgeld? lieber sparen und grundsätzlich nach den Regelsätzen entscheiden. Nicht enthaltene Verkehrsverstöße Nicht alle Verkehrsverstöße sind im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog enthalten. Teilweise haben die Bundesländer eigene ergänzende Tatbestandskataloge erlassen. In jeden Fall müssen sich die Ahndungen an vergleichbaren Verstößen im Bußgeldkatalog orientieren. Die Verwaltungsbehörden und Gerichte dürfen daher keine unverhältnismäßig höheren Geldbußen verhängen. 2. Wie hoch ist das Bußgeld? Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten betragen mindestens 5 Euro bis höchstens Euro, bei Alkohol- und Drogenfahrten sogar Euro. Bußgelder für den Regelfall Der Bußgeldkatalog (BKat) gilt nur für Regelfälle. Ein Regelfall liegt vor, wenn der Verstoß fahrlässig begangen wurde, der üblichen Begehungsweise entspricht und auch sonst keine Besonderheiten aufweist. Nur für diese Fälle gelten die im Bußgeldkatalog aufgeführten Regelsätze. Das bedeutet aber auch, dass mildernde oder erschwerende Umstände berücksichtigt werden, indem man den Regelsatz reduziert oder erhöht. Die bisherigen Bußgeldkataloge gingen jeweils von fahrlässig begangenen Verkehrsverstößen aus. Im Bußgeldkatalog 2009 wurden erstmals Regelsätze für vorsätzliche Verstöße eingeführt. Erhöhte Geldbußen bei Vorsatz Wurde der Verkehrsverstoß vorsätzlich begangen, wird die Geldbuße verdoppelt. Dies gilt nicht für Verkehrsverstöße, die nur im Abschnitt II des Bußgeldkataloges aufgeführt sind. Dort stehen nur vorsätzliche Verstöße mit entsprechend höheren Regelbußgeldern. 13

7 Bußgeld Punkte Fahrverbot Erhöhte Geldbußen bei Gefährdung oder Sachbeschädigung Wurden andere Personen durch den Verkehrsverstoß gefährdet oder Sachen beschädigt, wird die Geldbuße entsprechend der Tabelle 4 des Bußgeldkataloges erhöht. Diese Tabelle finden Sie im zweiten Teil des Buches. Praxis-Tipp: Die so erhöhte Geldbuße ist aber wieder zu reduzieren, wenn der Unfallgegner am Unfall mitschuldig ist. Die Reduzierung orientiert sich am Grad der Mitschuld des Unfallgegners. Erhöhte Geldbußen bei Voreintragungen Die Geldbuße ist höher, wenn der Betroffene bereits eine Eintragung im Verkehrszentralregister hat und die Voreintragung in einem Zusammenhang mit dem erneuten Verkehrsverstoß steht. Die beiden Verkehrsverstöße müssen jedoch nicht zwingend gleichartig sein. Auch unterschiedliche Verkehrsverstöße dokumentieren eine mangelnde Verkehrsdisziplin. Der vorangegangene Verkehrsverstoß darf aber nicht zu lange zurückliegen, da die Warnfunktion der alten Bußgeldentscheidung ansonsten bereits verblasst sein könnte. Praxis-Tipp: Voreintragungen dürfen nicht verwertet, das heißt berücksichtigt werden, wenn diese bereits gelöscht wurden. Das gilt auch für tilgungsreife Voreintragungen während der Überliegefrist. Anpassungen des Bußgeldes aus wirtschaftlichen Gründen Geringfügige Bußgelder werden außer in extremen Ausnahmefällen nicht berücksichtigt. Die Grenze der Geringfügigkeit wird von den Gerichten höchst unterschiedlich festgelegt. Bis vor 14

8 Verwarnung kurzem lag die Grenze bei 40 Euro, wurde dann aber auf 100 Euro erhöht. Allerdings gibt es bereits einige Entscheidungen der Oberlandesgerichte, die Bußgelder bis 250 Euro als geringfügig ansehen. Im Einzelfall sollten Sie einen Fachanwalt konsultieren, damit dieser die örtliche Rechtsprechung für Sie recherchieren kann. Auch bei nicht geringfügigen Bußgeldern hat die wirtschaftliche Situation des Betroffenen eine nur sehr untergeordnete Auswirkung auf die Höhe des Bußgeldes. Fehlende Einsicht oder Abstreiten der Tat Den Betroffenen darf fehlende Einsicht oder ein Bestreiten der Tat nicht zur Last gelegt und die Geldbuße aus diesem Grund nicht erhöht werden. Mildernde Umstände Natürlich gibt es auch mildernde Umstände, die zu einer Reduzierung des Regelbußgeldes führen können. Dazu gehören zum Beispiel: K hoher eigener Schaden durch Verkehrsverstoß K Verkehrsverstoß bei schwieriger Verkehrssituation K langjähriges Fahren ohne Verkehrsverstöße K Verstoß gegen eine neue und noch weitgehend unbekannte Vorschrift 3. Verwarnung Bei geringfügigen Verkehrsverstößen kann die Polizei oder die Verwaltungsbehörde eine Verwarnung aussprechen und ein Verwarnungsgeld von 5 bis 35 Euro erheben. Wichtig: Auch ohne Verwarnungsgeld ist eine Verwarnung möglich. Das Verfahren zur Verwarnung dient der schnellen und einfachen Verfahrenserledigung sowie der Vermeidung eines förmlichen Bußgeldverfahrens. Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist im Bußgeldkatalog geregelt. 15

9 Bußgeld Punkte Fahrverbot Verwarnungen werden nicht in die Verkehrssünderkartei in Flensburg aufgenommen, somit gibt es auch keine Punkte. Für die Zahlung des Verwarngeldes wird eine Frist gesetzt, diese beträgt regelmäßig eine Woche. Das Geld muss rechtzeitig bebeziehungsweise eingezahlt werden, sonst kann die Behörde ein förmliches Bußgeldverfahren einleiten. Für die Frist gilt die Gutschrift auf dem Konto der Behörde. 4. Fahrverbot Was ist ein Fahrverbot? Das Fahrverbot wird bei bestimmten Verkehrsverstößen zusätzlich zu einer Geldbuße verhängt. Auch wenn das Fahrverbot nur zwischen einem und drei Monaten beträgt, stellt dieses häufig die größte Last für die Verkehrssünder dar. In einer mobilen Gesellschaft sind die meisten Menschen von ihrem Kraftfahrzeug abhängig sei es für Freizeitaktivitäten, die maßgeblich die Lebensqualität bestimmen, oder beruflich. Bei Berufskraftfahrern kann gar der Arbeitsplatz gefährdet sein, wenn ein Fahrverbot droht. Wie häufig sind Fahrverbote? Im Jahr 2007 wurden fast Fahrverbote nach dem Bußgeldverfahren verhängt. Das zeigt, dass das Thema große Brisanz besitzt und statistisch jeden Auto- und Motorradfahrer treffen kann. Häufigste Gründe für ein Fahrverbot waren 2007 Geschwindigkeitsüberschreitungen (etwa Fälle) sowie Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (etwa Fälle). (Quelle: Statistik des Kraftfahrtbundesamtes zu Fahrerlaubnissen und Fahrerlaubnismaßnahmen im Jahr 2007, S. 12) Unterschied zum strafrechtlichen Fahrverbot Vom Fahrverbot im Bußgeldverfahren ist das Fahrverbot nach 44 StGB zu unterscheiden. Im Strafrecht ist das Fahrverbot eine sogenannte Nebenstrafe und soll unter anderem auch die Allgemeinheit vor entsprechenden Straftaten abschrecken. Das straf- 16

10 Fahrverbot rechtliche Fahrverbot kann nur in einem Strafverfahren durch einen Richter angeordnet werden. Im Bußgeldverfahren hat das Fahrverbot dagegen eine Denkzettel- und Besinnungsfunktion und soll den konkreten Verkehrsdelinquenten von künftigen Verkehrsverstößen abhalten. Das Fahrverbot wird hier von der Verwaltungsbehörde angeordnet. Wann droht Fahrverbot? Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes ist im Bußgeldverfahren stets 25 Abs. 1 StVG. Danach kann die Verwaltungsbehörde oder das Gericht ein Fahrverbot verhängen bei: K grober Pflichtverletzung K beharrlicher Pflichtverletzung K Trunkenheits- bzw. Drogenfahrt nach 24a StVG Ein Fahrverbot kann nur bei Verkehrsverstößen von Kraftfahrern verhängt werden, nicht aber von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern. Während des Fahrverbots dürfen keinerlei Kraftfahrzeuge gefahren werden. Das gilt auch für Mofas. Regelfahrverbot In der Bußgeldverordnung sind Verkehrsverstöße aufgeführt, die in der Regel grobe oder beharrliche Pflichtverletzungen für Kraftfahrer darstellen. Solche sind insbesondere: K Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung, das heißt mehr als 30 km/h innerorts oder mehr als 40 km/h außerorts K zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Jahr mit jeweils mehr als 25 km/h K Sicherheitsabstand unterschritten: weniger als 3/10 des halben Tachowertes Abstand gehalten bei über 100 km/h K Qualifizierter Rotlichtverstoß: Überfahren einer Ampel, die bereits mindestens eine Sekunde auf Rot stand, oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer Für Regelverstöße finden Sie in Kapitel 2 in der Spalte Ahndung des Bußgeldkatalogs die Dauer des angedrohten Fahrverbotes. 17

11 Bußgeld Punkte Fahrverbot Praxis-Tipp: Nicht immer ist ein Verstoß gegen einen Regelfall ein grober oder beharrlicher Pflichtverstoß. In diesen Fällen darf kein Fahrverbot verhängt werden. Das Gericht oder die Bußgeldstelle muss sich darüber immer bewusst sein, doch muss es keine entsprechende Begründung geben. Daher sollten Sie oder Ihr Anwalt den entsprechenden Stellen die besonderen Umstände, die das Vergehen milder erscheinen lassen, unbedingt mitteilen. Fahrverbot wegen grober Pflichtverletzung Es gibt Verkehrsverstöße, die zwar kein Regelfahrverbot nach sich ziehen, aber als grobe Pflichtverstöße gelten. Auch in diesen Fällen kann ein Fahrverbot verhängt werden. In der Praxis kommen Fahrverbote wegen grober Pflichtverletzung außerhalb der Regelverstöße seit Einführung des Bußgeldkataloges kaum noch vor. Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung Ein Fahrverbot kann auch drohen, wenn der Verkehrsverstoß zwar nicht grob war, es sich jedoch K K K um einen wiederholten Verkehrsverstoß handelt, sich daraus schließen lässt, dass dem Betroffenen die für die Teilnahme am Verkehr rechtstreue Gesinnung fehlt und er keine Einsicht in das Unrecht des davor geahndeten Verkehrsverstoßes zeigt. Fahrverbote wegen beharrlicher Pflichtverstöße werden weit häufiger verhängt als solche wegen grober Pflichtverletzungen. Häufigster Fall dürfte der gesetzlich beschriebene Regelfall sein, nämlich die wiederholte, aber noch nicht grobe Geschwindigkeitsüberschreitung. Voraussetzung dafür ist, dass K rechtskräftig festgestellt wurde, dass ein Fahrer die erlaubte Geschwindigkeit um mindestens 26 km/h überschritten hat und 18

12 Fahrverbot K er innerhalb eines Jahres nach der rechtskräftigen Feststellung ein weiteres Mal mindestens 26 km/h zu schnell fährt. Praxis-Tipp: Die Rechtsprechung zum beharrlichen Pflichtverstoß ist stark geprägt von Einzelfällen. Eine systematische und knappe Darstellung dieses Entscheidungswaldes ist hier nicht möglich. Haben Sie ein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverstöße erhalten, sollten Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen. Fahrverbot bei Alkohol- oder Drogenfahrt Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt und dabei mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut (BAK) oder mindestens 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft (AAK) hat, erhält ebenfalls ein Fahrverbot. Gleiches gilt für Personen, die unter der Wirkung eines berauschenden Mittels am Straßenverkehr teilnehmen. Welche Mittel hier verboten sind, regelt die Anlage zu 24a StVG. Darunter fallen unter anderem Cannabis, Heroin, Morphin, Cocain und diverse Amphetamine. Dauer des Fahrverbots Fahrverbote müssen mindestens für einen Monat, höchstens drei Monate verhängt werden. Grundsätzlich beträgt das Fahrverbot beim Ersttäter einen Monat. Nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen werden zwei oder gar drei Monate angeordnet. Bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt erhält der Ersttäter regelmäßig einen Monat Fahrverbot, der erstmalige Wiederholungstäter zwei Monate und der mehrfache Wiederholungstäter drei Monate. Was ist bei einem Fahrverbot zu tun? Wurde Ihnen ein Fahrverbot verhängt, müssen Sie sämtliche Fahrerlaubnisse in die amtliche Verwahrung geben. Dazu gehören: 19

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