CURAVIVA SCHWEIZ UND DIE PFLEGEBEDARFSINSTRUMENTE RAI NH Fachtagung / 21. August Dr. Ignazio Cassis, Präsident CURAVIVA Schweiz

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1 CURAVIVA SCHWEIZ UND DIE PFLEGEBEDARFSINSTRUMENTE RAI NH Fachtagung / Dr. Ignazio Cassis, Präsident CURAVIVA Schweiz 1

2 1. Mission Der nationale Dachverband CURAVIVA Schweiz vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder und beliefert diese mit neusten Fachinformationen sowie bedarfsorientierten Bildungs- und Dienstleistungsangeboten. In diesem Rahmen will der nationale Dachverband zusammen mit seinen Kantonalverbänden die fachlichen Anliegen und politischen Interessen seiner Mitgliederinstitutionen vertreten sowie die menschlichen und fachlichen Kompetenzen der in den Mitgliederinstitutionen arbeitenden Personen unterstützen und fördern. Erhöhung der Arbeitsqualität der Mitarbeitenden sowie der entsprechenden Lebensqualität der Bewohnenden in den Mitgliederinstitutionen

3 2. Nationaler Branchen- und Arbeitgeberverband Gesamtschweizerisches Sprachrohr für die Bereiche der Gesundheits-, Sozialund Bildungspolitik Interessenvertreter gegenüber Behörden, politischen Instanzen und der öffentlichen Verwaltung CURAVIVA Schweiz ist als nationaler Dachverband in allen Kantonen vertreten Referendumsfähigkeit Die Heimbranche unter einem Dach 3 3

4 3. Mitglieder Anzahl Mitglieder und Plätze Mitgliederinstitutionen Anzahl Alters- und Pflegeinstitutionen Total stationäre & teilstationäre Plätze Institutionen für Erwachsene mit Behinderung 448 Total stationäre & teilstationäre Plätze Kinder- und Jugendinstitutionen 334 Total stationäre & teilstationäre Plätze Stand: Januar 2013 Rund Mitgliederinstitutionen mit stationären und teilstationären Plätzen (90% aller Institutionen in der Branche) 4 4

5 4. Leistungen und Nutzen für Mitglieder CURAVIVA Schweiz: Engagiert sich in der politischen Arbeit (Public Affairs) und vertritt dabei die gesundheits-, bildungs- und sozialpolitischen Anliegen und Positionen seiner Mitglieder auf gesamtschweizerischer Ebene Setzt sich auf nationaler Ebene für die Verbesserung der rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Heime und sozialen Institutionen ein Liefert den Mitgliedern regelmässig via Website, Kongresse, Impulstagungen, monatlicher Newsletter, parlamentarisches Informationsbulletin, parlamentarisches Monitoring, Social-Media-Plattformen etc. aktuelle Fachund Brancheninformationen 5 5

6 Gibt die monatlich erscheinende Fachzeitschrift Curaviva mit Beiträgen zu aktuellen Schwerpunktthemen heraus (professionelles Redaktionsteam) Bietet seinen Mitgliederinstitutionen spezifische Dienstleistungen an: - Personalberatung - Beratungen (Beraternetzwerk, Rechtsberatung, Versicherungsdienst) - Web-Plattform ( - BWL-Instrumente - Online-Shop - Einkaufspool (CADES) - Arbeitszeitanalyse CURAtime 6 6

7 Verfügt über zwei Ausbildungsstätten: - Höhere Fachschule für Sozialpädagogik Luzern hsl - Höhere Fachschule für Kindererziehung Zug hfk Bietet eine Vielzahl von Weiterbildungslehrgänge im Heimbereichen an: - Selbst- und Sozialkompetenz - Führung/Management - Sozialpädagogik - Pflege & Betreuung - Gastronomie/Hauswirtschaft 7 7

8 5. Gesetzliche Basis für die Pflegebedarfsinstrumente In Kürze: Art. 32 Abs. 1 und 2 KVG: Die Leistungen müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen werden periodisch überprüft. Art. 8 Abs. 3 KLV : Die Bedarfsabklärung erfolgt aufgrund einheitlicher Kriterien. Art. 9 Abs. 2 KLV verlangt, dass die Pflegeheime die Pflegeleistungen nach dem Pflegebedarf in Rechnung stellen. In der Schweiz werden gegenwärtig zur Ermittlung des Pflegebedarfs in Pflegeheimen nach Art. 8 Abs. 4 KLV die Instrumente BESA, PLAISIR und RAI eingesetzt. Art. 7a Abs. KLV: Der Beitrag aller Versicherer an die Pflegekosten ist in der ganzen Schweiz identisch. (9 Stufen à 20 Minuten à CHF 9.00) 8 8

9 6. Auslagerung von BESA aus CURAVIVA Schweiz Geschichte: BESA ist eine Entwicklung der Schweizer Heime (CURAVIVA Schweiz) 15 Jahre Entwicklungszeit, Leistungskatalog 2010 Ende 2012 Auslagerung aus CURAVIVA Schweiz Seit 1. Januar 2013 selbstständige Tochterfirma BESA Care AG Damit erreichte Ziele: Aufhebung der Interessenkonflikte zwischen CURAVIVA Schweiz und BESA Aufhebung der organisatorischen Verbindung Klärung der bisherigen Rollen Stärkung von CURAVIVA Schweiz als Interessenvertreter aller Mitgliederisntitutionen und Systeme 9 9

10 7. Pluralität der Pflegebedarfsinstrumente in der Schweiz 10 10

11 8. Kalibrierung von RAI und BESA In Kürze: Das Projekt wurde auf Initiative von CURAVIVA Schweiz mit allen beteiligten Partnern und Behörden (BAG, GDK, BfS, Plaisir, RAI/RUG, BESA, Krankenversicherer) im September 2009 lanciert. Die Phase I (Kalibrierung) ist im August 2011 abgeschlossen worden und hatte zum Ziel, die Resultate von RAI/RUG und BESA durch eine Anhebung (RAI/RUG) bzw. durch eine Reduktion (BESA) der durch die Instrumente ausgewiesenen Minutenresultate möglichst anzugleichen. Die meisten Kantone haben per Stand 2013 die Empfehlung der Kalibrierung umgesetzt. BESA LK Minuten pro BESA-Punkt BESA LK 2010 Minutenresultat um 8.45 % reduziert RAI/RUG Minutenresultat um 9.00 % erhöht 11 11

12 9. Harmonisierung Pflegebedarfsinstrumente: Aus der Praxis Eine Frage der Optik und der Faktoren: Unterschiedliche Optik: - Bewohnende - Institution - Kanton - National Einflussfaktoren (Selektion): - Kantonale Vorgaben - Organisation und Angebotsstruktur der Institution (z.b. Demenzabteilung) - Ambulantes Versorgungsnetz - Versorgungsdichte - Pflegebedürftigkeit der Bewohnenden - Pflegebedarfsinstrument - Stadt/Land 12 12

13 Stand heute: Die derzeit verwendeten Pflegebedarfsinstrumente gehen von unterschiedlichen Definitionen und Methoden in der Messung des Pflegeaufwandes/ Pflegebedarfs aus, welcher den einzelnen systemspezifischen Stufen bzw. Punkten hinterlegt ist Es wird heute davon ausgegangen, dass die drei Pflegebedarfsinstrumente in der nicht kalibrierten/harmonisierten Version, innerhalb einer statistisch relevanten Vergleichsgruppe für die gleichen Leistungen bis zu 35% Differenz in den Pflegeminuten ausweisen. Je nach Pflegebedarfsinstrumente sind die Differenzen für die einzelnen Institutionen völlig individuell

14 9. Harmonisierung Pflegebedarfsinstrumente: Wie weiter? Möglichkeiten: Variante 1: Status quo / Verzicht auf eine weitere Kalibrierung der Bedarfserhebungsinstrumente, die Kantone legen Bedarfserhebung für den eigenen Kanton fest. Variante 2: Partnerschaftlich (tarifsuisse, HSK, CURAVIVA Schweiz, BAG, GDK) durchgeführte Studie zur Kalibrierung von BESA, RAI und PLAISIR mit dem Ziel, die Abweichung der Ergebnisse dieser Instrumente (über eine grössere Patientenzahl betrachtet) zu minimieren (Definition einer zulässigen Bandbreite der Abweichung zwischen der Ergebnissen aus Dreifacheinstufungen). Die Partner werden die erforderlichen Entscheide im Herbst 2013 treffen

15 10. Fazit Grundsätze: Die Wahlmöglichkeit und Vielfalt (drei Systeme) soll gewährleistet bleiben Die Pflegebedarfsinstrumente sollen auf der gleichen gesetzlichen Basis die Pflegeminuten so ausweisen, dass die systembedingte Differenz nicht grösser als +/- 5% beträgt Die Veränderungen sollen kostenneutral durchgeführt werden Die kantonalen Spielregeln für die Restfinanzierung müssen sicherstellen, dass die Pflegeleistungen (Pflichtleistungen nach KVG) zu 100% finanziert werden, damit Querfinanzierungen über Hotellerie und Betreuung verhindert werden 15 15

16 11. Schlusswort / Take-Home Message Gemäss Verfassung sind die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig Die Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur ist kantonal uneinheitlich Der ambulante Versorgungsgrad ist kantonale unterschiedlich Das Eintrittsalter in die Institutionen sowie die Pflegebedürftigkeit ist kantonal nicht einheitlich Einige Kantone stehen unter wirtschaftlichem Druck und setzen finanzpolitische Prioritäten zu Lasten der vollen Restfinanzierung Die kantonalen Rahmenbedingungen für die Institutionen (Personalvorgaben, Qualitätsnormen, Umgang mit Anlagekosten, Versorgungsaufträge, Palliativeund Demenzkonzepte, Ergänzungsleistungen, Betreuungskosten, etc.) sind extrem unterschiedlich ES BEDARF PARTNERSCHAFTLICHER LÖSUNGEN! 16 16

17 HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

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