Landeshauptstadt Hannover - VI Datum

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1 Landeshauptstadt Hannover - VI Datum Einladung zur gemeinsamen Sondersitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und des Ausschusses für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Mittwoch, 16. Februar 2011, Uhr, Rathaus, Hodlersaal Tagesordnung: I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L 1. Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover Beschluss zur Endfassung (Drucks. Nr. 0212/2011 mit 2 Anlagen) - bereits übersandt Weil Oberbürgermeister - 1 -

2 Landeshauptstadt Hannover - VI Datum NIEDERSCHRIFT Gemeinsame Sondersitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses und des Ausschusses für Arbeitsmarkt,- Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten am Mittwoch, 16. Februar 2011, Rathaus, Hodlersaal Beginn Uhr Ende Uhr Anwesend: (verhindert waren) Stadtentwicklungs- und Bauausschuss Beigeordneter Küßner (CDU) Ratsherr Blickwede (SPD) Ratsfrau Behre (CDU) Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) Ratsherr Engelke (FDP) Ratsherr Hanske (SPD) i.v. für Ratsherrn Hermann Ratsherr Hellmann (CDU) (Ratsherr Hermann) (SPD) Ratsherr Mineur (SPD) Ratsherr Müller (SPD) Ratsfrau Pluskota (SPD) Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) Beratende Mitglieder: (Frau Brockamp-Dallüge) Herr Francke-Weltmann (Frau Hochhut) Herr Dipl.-Ing. Kleine Herr Kracke (Herr Dr. Stölting) Herr Weske (Herr Winter) Grundmandat: (Ratsherr Nikoleit) Gäste: Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten Ratsherr Hellmann (CDU) Ratsherr Hanske (SPD) Ratsherr Blickwede (SPD) i.v. für Ratsherrn Kirci - 1 -

3 (Ratsherr Bock) (SPD) (Ratsherr Bodirsky) (Bündnis 90/Die Grünen) (Ratsherr Borchers) (SPD) Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen) i.v. für Ratsherrn Putzke Ratsherr Emmelmann (CDU) Ratsherr Engelke (FDP) (Ratsherr Kirci) (SPD) Ratsherr Lorenz (CDU) Ratsherr Mineur (SPD) i.v. für Ratsherrn Bock Ratsfrau Pluskota (SPD) i.v. für Ratsherrn Borchers Ratsherr Politze (SPD) (Ratsherr Putzke) (Bündnis 90/Die Grünen) Ratsfrau Westphely (Bündnis 90/Die Grünen) i.v. für Ratsherrn Bodirsky Beratende Mitglieder: (Herr Behncke) (Herr Laske) Herr Rokahr (Herr Schimke) (Herr Weinel) Grundmandat: Ratsherr List (DIE LINKE.) Tagesordnung: I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L 1. Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover Beschluss zur Endfassung (Drucks. Nr. 0212/2011 mit 2 Anlagen) 1.1 Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Drucks. Nr. 0212/2011 (Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover) (Drucks. Nr. 0326/2011) I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L Zu Beginn der Sitzung dankte Beigeordneter Küßner Herrn Krische, dem Pressevertreter der Neuen Presse, für seine langjährige faire Berichterstattung über die Kommunalpolitik in Hannover und wünschte ihm alles Gute. Dem Dank schlossen sich die Ratsherren Müller, Dette, List, Engelke und Hellmann für ihre Fraktionen an. Daraufhin eröffnete Beigeordneter Küßner die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wurde ohne Änderungen einstimmig genehmigt

4 1. Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover Beschluss über die Endfassung (Drucks. Nr. 0212/2011 mit 2 Anlagen) 1.1. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0212/2011 (Einzelhandelsund Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover) (Drucks. Nr. 0326/2011) Ratsherr Emmelmann begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion. Dabei kritisierte er die Aktualität und die Vollständigkeit der verwendeten Daten. Die Entwicklungen der letzten Jahre wurden nicht berücksichtigt. Ratsherr Engelke bat die Verwaltung zum vorliegenden Schreiben der Handwerkskammer und zum Antwortschreiben der Verwaltung Stellung zu nehmen. Ratsherr Emmelmann fragte, ob ein großflächiger Vollsortimenter zentrenrelevant sei. Herr Clausnitzer sagte zum Schreiben der Handwerkskammer, dass anders als bei der Bearbeitung von Bebauungsplänen, im Zuge der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes, nicht alle möglichen Träger öffentlicher Belange formell beteiligt worden seien, sondern der Prozess durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus einzelhandelsbezogenen Interessenvertretern, begleitet worden sei. Des Weiteren erläuterte er die Antwort der Verwaltung auf die wesentlichen Kritikpunkte der Handwerkskammer. Auf die Frage von Ratsherrn Emmelmann antwortete er, dass bei überwiegend zentrenrelevantem Angebot, ein Vollsortimenter zentrenrelevant sei. Ratsherr Engelke sagte, dass man die Handwerkskammer zukünftig auch in einem nicht formellen Verfahren einbeziehen solle. Das Konzept begrüße er aber. Probleme sehe er aber bei Einzelfallprüfungen. Ratsherr Müller gab an, dass bei einem Konzept der Inhalt klar seien, dieser aber auch weiterentwickelt werde müsse. Bei Einzelfallprüfungen müsse es nach der Verträglichkeit einer Ansiedlung gehen. Ratsherr Emmelmann merkte an, dass die Ergebnisse bei Einzelfallprüfungen in das Konzept einfließen müssten. Ratsherr Dette gab an, dass seine Fraktion das Konzept befürworte und diesem zustimmen werde. Der Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten lehnte die Drucksache Nr. 0326/2011 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen ab. Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 0326/2011 mit 4 Stimmen dafür, 7 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen ab. Der Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten stimmte der Drucksache Nr. 0212/2011 mit 2 Anlagen mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu

5 Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 0212/2011 mit 2 Anlagen mit 8 Stimmen dafür, 3 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu. Beigeordneter Küßner schloss die Sitzung um 15:30 Uhr. Bodemann Stadtbaurat Brockmann Schriftführer - 4 -

6 Landeshauptstadt Beschlussdrucksache b In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten In den Verwaltungsausschuss In die Ratsversammlung An die Stadtbezirksräte (zur Kenntnis) Nr. Anzahl der Anlagen Zu TOP 0212/ BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover Beschluss zur Endfassung Antrag, 1. den in den Stellungnahmen der Stadt Garbsen, der Stadt Langenhagen und der Fa. LIDL vorgetragenen Anregungen nicht zu folgen (Anlage 1) und 2. das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover mit der darin enthaltenen Zentrenhierarchie, der Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie der "Hannoverschen Liste" der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente (Anlage 2) zu beschließen. Berücksichtigung von Gender-Aspekten Die Aufstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover und die damit verfolgten Ziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Eine stabile Versorgungsstruktur erhöht die Versorgungssicherheit. Darauf sind auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung insbesondere hinsichtlich wohnortnaher Versorgungsfunktionen vor allem Personen mit eingeschränkter Mobilität angewiesen. Kostentabelle Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen. Begründung des Antrages: Der vom Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 09. Dezember 2010 beschlossene Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts für die Landeshauptstadt Hannover hat - 1 -

7 nach Bekanntmachung in den hannoverschen Tageszeitungen am 15. Dezember 2010 in der Zeit vom 20. Dezember 2010 bis einschließlich 19. Januar 2011 zusammen mit dem ihm zugrunde liegenden Gutachten des Büros für Stadt- und Regionalentwicklung Dr. Acocella öffentlich ausgelegen. Es bestand Gelegenheit zur Stellungnahme. Zusätzlich wurden die Unterlagen auf der Internetseite zur Verfügung gestellt. Ferner wurden die Unterlagen den übrigen Regionsgemeinden und -städten sowie der Industrie- und Handelskammer Hannover, dem Einzelhandelsverband Hannover-Hildesheim und der City-Gemeinschaft Hannover zur Kenntnis übersandt. Stellungnahmen liegen vor von der Stadt Ronnenberg, der Stadt Langenhagen und der Stadt Garbsen sowie von der LIDL Dienstleistung GmbH & CoKG bzw. der LIDL Vertriebs-GmbH & CoKG. Während die Stadt Ronnenberg mitteilt, dass ihre Belange nicht beeinträchtigt werden, gibt die Stadt Langenhagen Anregungen zu den Standorten Vahrenwalder Straße und Varrelheide sowie zur Berücksichtigung der Nahversorgungssituation im Langenhagener Stadtteil Wiesenau. Die Stadt Garbsen nimmt zu den E-Zentren und insbesondere zum Standort Marienwerder Stellung und gibt eine Anregung zur Sortimentsliste. Die Firma LIDL nimmt in ihrer umfangreichen Stellungnahme auf von ihr betriebene Standorte Bezug und bittet um diesbezügliche Überarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Die Stellungnahmen sowie die Stellungnahme der Verwaltung dazu mit Vorschlag der Beschlussempfehlung sind dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Beantragt wird, das Einzelhandels- und Zentrenkonzept in unveränderter Fassung zu beschließen. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt ein städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB dar, das die früheren Konzepte zum Einzelhandel aus den vergangenen Jahren zusammenfasst, aktualisiert und mit einer verbindlichen Wirkung ausstattet. Es ist künftig bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund ist die abschließende Beschlussfassung durch die Ratsversammlung erforderlich Hannover /

8 Institution Stellungnahme Datum Bezug im EHZK Stadt Garbsen 1. Gemäß Aussagen des Zentrenkonzeptes auf S.7 werden für jedes Zentrum städtebauliche und stadtentwicklungsrelevante Zielvorstellungen formuliert, da diese die Grundlage für die späteren Entscheidungen bilden. Bei den E-Zentren sind solche Zielvorstellungen leider bislang weder im Gutachten noch in dem Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes enthalten. Stellungnahme der Verwaltung S. 4, 20 Aufbau und Funktionen der Zentren werden im Einzelhandels- und Zentrenkonzept ausführlich beschrieben. Insbesondere im Ziel Nr. 3.6 wird die Bedeutung der C-, D- und E-Zentren dargelegt. Das Zentrenkonzept baut auf die Aussagen des Gutachtens auf und nimmt Bezug auf die Zielsetzungen für die E-Zentren in Band I (Seite 70 bis 72) und die Beschreibung der einzelnen E-Zentren in Band II. Beschlussempfehlung Der Anregung wird nicht gefolgt. 2. Im Urteil des BVerwG, welches im Gutachten auf Seite 13 zitiert wird, geht es im konkreten Fall um das Nahbereichszentrum des Ortteiles Poll der Stadt Köln. Das Gericht führt aus, dass auch ein Bereich, der auf die Grund- und Nahversorgung eines örtlich begrenzten Einzugsbereiches zugeschnitten ist, eine zentrale Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wahrnehmen kann. Einzentraler Versorgungsbereich muss jedoch einen gewissen, über seine eigenen Grenzen hinaus reichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht haben und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wirken. Diese Maßstäbe sind vom BVerwG im konkreten Fall des Nahbereichszentrums als erfüllt angesehen worden, weil es sich hier um einen Bereich handelt, der durch eine städtebaulich integrierte Lage inmitten eines Wohnumfeldes gekennzeichnet und auch für nicht motorisierte Kunden gut erreichbar ist und in dem sich in dichter räumlicher Nähe und räumlich konzentriert, mit einem städtebaulich gewichtigen Einzugsbereich von mehr als Einwohnern im fußläufig erreichbaren Umkreis von 700 m die für eine umfassende Nahversorgung erforderlichen Dienstleistungen sowie eine Mischung von Einzelhandelsgeschäften befinden, die ein breites Spektrum von Waren des kurzfristigen Bedarfs abdecken, ergänzt um einzelne Waren, die über die Deckung des kurzfristigen Bedarfs hinausgehen. Mit Bezug auf die Belange der Stadt Garbsen ist für den beabsichtigen zentralen Versorgungsbereich Marienwerder nicht ersichtlich, dass die Anforderungen der Rechtsprechung erfüllt sind. Hier handelt es sich um einen Einkaufsstandort mit lediglich 4 Betrieben und einer Gesamtverkaufsfläche von qm. Der Standort hat für die umliegenden Einwohner zweifelsfrei eine hohe Bedeutung für die Nahversorgung. Das ergänzende Dienstleistungsangebot (Friseur im Gebäude selbst und Kiosk sowie Immobilienmakler im benachbarten Hochhaus) wird vom Gutachter selbst als rudimentär bezeichnet. Das E-Zentrum Große Pranke erfüllt eine wichtige Versorgungsfunktion für den gesamten Stadtteil Marienwerder, und damit über den unmittelbaren Nahbereich hinaus. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass das Einzelhandelsangebot und die städtebauliche Situation eine Ausweisung als E- Zentrum rechtfertigen. Zur Sicherstellung der Versorgung im Stadtteil hält es die Verwaltung für geboten, an dieser Ausweisung festzuhalten. Leider betreibt die Stadt Garbsen eine städtebauliche Planung, insbesondere durch die nicht verträgliche Dimensionierung der Verkaufsfläche bei der beabsichtigten Ansiedlung eines Einkaufszentrums in der Neuen Mitte Garbsen, die negative Auswirkungen auf die Einzelhandelsstruktur der umliegenden Städte haben wird. Die Stadt Hannover sieht durch diese Planung auch die Entwicklung des E-Zentrums Große Pranke gefährdet. Um so wichtiger ist es, durch die Ausweisung als E-Zentrum diesen Bereich für die Versorgung des Stadtteils Marienwerder zu sichern. Der Anregung wird nicht gefolgt. Anlage 1 zur Drucksache Nr. / 2011 Seite 1 von 7

9 Institution Stellungnahme Datum Bezug im EHZK Der gesamte Stadtteil Marienwerder hat zum WE und Einwohner mit Hauptsitz. Der Einkaufsbereich Große Pranke ist dabei für die Einwohner, die räumlich angrenzend an den Stadtteil Auf der Horst wohnen, als Nahversorgungsstandort voraussichtlich von sehr geringer Bedeutung. Das hier ein städtebaulich gewichtiger Einzugsbereich und die für eine umfassende Nahversorgung erforderlichen Dienstleistungen sowie eine Mischung von Geschäften mit einem breiten Spektrum von Waren des kurzfristigen Bedarfs vorhanden sind, ist aus unserer Sicht nicht gegeben. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussempfehlung 3. Ergänzend erlauben wir uns, noch auf eine mögliche Unstimmigkeit bei der Sortimentsliste hinzuweisen. Während Elektroklein-/ haushalts- und großgeräte als zentrenrelevant aufgeführt sind, finden sich Einbaugeräte für Küchen bei den nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Dies erscheint uns in der Praxis für eine Zuordnung beispielsweise von Spüloder Waschmaschinen nicht eindeutig. Möglichweise könnten die Zusätze braune bzw. weiße Ware Ihre Intention verdeutlichen. S. 17 Das Sortiment Elektroklein-/ haushalts- und großgeräte ist in der Hannoverschen Liste als zentrenrelevant eingestuft, weil diese Waren überwiegend in der Innenstadt und in anderen Zentren angeboten werden und ein wichtiges Magnetangebot für die Zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) darstellen. Dagegen sind Küchen inklusive Kücheneinbaugeräte als nicht zentrenrelevant anzusehen, da dieses Sortiment an Standorten auch außerhalb der ZVB gehandelt werden kann. Kücheneinbaugeräte werden in Möbelmärkten meist als ergänzend zum Küchenmobiliar angeboten und sind deshalb dem Sortiment Küchen zugeordnet worden. Der Anregung wird nicht gefolgt. Seite 2 von 7

10 Institution Stellungnahme Datum Bezug im EHZK Stadt Langenhagen 1. Sonderstandort Vahrenwalder Straße-Nord Die getroffene Aussage, dass dieser Sonderstandort nur eine nachrangige Eignung zur Weiterentwicklung von nicht zentrenrelevanten Einzelhandel habe, möchte ich unter Verweis auf die hier bestehende verkehrliche Situation an den Knotenpunkten der Hauptverkehrsstraßen weiter einschränken. Bei der Ansiedlung weiterer großflächiger Fachmärkte und damit verbundener Ziel- und Quellverkehre ist zu befürchten, dass insbesondere der bereits zu den Hauptverkehrszeiten oft durch Überlastung der Linksabbiegespuren beeinträchtigte Verkehrsfluss auf der Vahrenwalder Straße noch weiter gestört wird. Aus der Sicht der Stadt Langenhagen wird deshalb vorgeschlagen, auch die Ansiedlung von nicht zentrumsrelevantem Einzelhandel, insbesondere großflächiger Betriebe, hier möglichst gänzlich zu verzichten bzw. deren Zulässigkeit zumindest von einer detaillierten Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen abhängig zu machen S Stellungnahme der Verwaltung Im Konzept wird ausgeführt: Der Sonderstandort Vahrenwalder Straße Nord wird als geeignet für nicht zentrenrelevanten Einzelhandel angesehen. Hier sind bereits einige Betriebe angesiedelt, eine Erweiterung, Nachnutzung aufgegebener Betriebe bzw. gebietsinterne Verlagerung von Betrieben soll auch zukünftig zulässig sein. Hiermit wird auch der Zielsetzung des regionalen Einzelhandelskonzeptes entsprochen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass eine Ausweitung des Standorts ausdrücklich nicht zugelassen werden soll. Bei Entwicklungen im Bestand soll nur nicht zentrenrelevanter Einzelhandel zugelassen werden. Zusätzliche Belastungen durch Einzelhandelsentwicklungen an diesem Standort sind deshalb nicht zu erwarten. Beschlussempfehlung Der Anregung wird nicht gefolgt. 2. Nahversorgung Wiesenau In Verbindung mit den Aussagen zu der eher unbefriedigenden Nahversorgungssituation im Bereich Brink / Varrelheide bitte ich zu ergänzen, dass auch im angrenzenden Wohnquartier Wiesenau der Stadt Langenhagen ein Nahversorgungsdefizit festzustellen ist. Die Stadt Langenhagen ist deshalb schon vor Jahren an die LHH mit dem Wunsch herangetreten, südlich der Heinrich-Heine-Str. die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Discounters zuschaffen. Die zu beachtenden Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die verkehrliche Anbindung an die Heinrich-Heine-Str., wurden seitens der Stadt Langenhagen damals beschrieben. Das von der Stadt Langenhagen geäußerte Interesse, auf hannoverschem Gelände (Grundstück Reinhold-Schleese-Str.) über eine Discounteransiedlung die Nahversorgungssituation zu verbessern, besteht weiterhin bzw. hat sich im Zuge der zwischenzeitlich konkretisierten Stadtentwicklungsüberlegungen für den Bereich Wiesenau noch verfestigt. Deshalb rege ich an, dieses Ziel in die Einzelhandelskonzeption der LHH aufzunehmen und die textlichen Aussagen zur Nahversorgung im Norden der LHH entsprechend zu ergänzen. S Im Konzept ist das Ziel Nr. 3.5 Erhalt einer flächendeckenden Nahversorgungsstruktur im Bereich Nahrungs-/Genussmittel enthalten. Dieses Ziel gilt für das Gebiet der LHH. Die Behebung von Defiziten in den Nachbarkommunen ist nicht die Aufgabe des Konzeptes. Für Bereiche, in denen sowohl auf hannoverscher Seite als auch im Gebiet der Nachbarkommune Defizite vorhanden sind, hält die Verwaltung eine abgestimmte Planung für sinnvoll. Dies bleibt jedoch Einzelfallentscheidungen vorbehalten. Der Anregung wird nicht gefolgt. Seite 3 von 7

11 Institution Stellungnahme Datum Bezug im EHZK 3. Sonderstandort Varrelheide Ich begrüße ausdrücklich die Aussage, dass über die Bestandssicherung hinaus keine zusätzliche Entwicklung von Einzelhandel im Bereich des Sonderstandortes Varrelheide erfolgen sollte, denn nur so können weitere Beeinträchtigungen der Versorgungsstrukturen im Langenhagener Stadtgebiet vermieden werden. Eine Ausdehnung der Einzelhandelsnutzungen am Sonderstandort Varrelheide sollte insbesondere auf Grund der Nähe zum zentralen Versorgungsbereich am Örtzeweg und zum Zentrum der Stadt Langenhagen unterbleiben. Stellungnahme der Verwaltung Beschlussempfehlung wird zur Kenntnis genommen Stadt Ronnenberg Keine Anregungen wird zur Kenntnis genommen LIDL Dienstleistung GmbH & Co. KG LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG vertreten durch Kanzlei Dr. Fricke & Collegen In den nachfolgend im Einzelnen benannten Bereichen bedarf der Entwurf dieses Konzeptes noch einiger Ergänzungen, da bisher nicht sämtliche zentralen Versorgungsbereiche in dem Entwurf berücksichtigt wurden. Im Einzelnen bitten wir um eine Überarbeitung des ausgelegten Entwurfes an den folgenden Standorten: S Die Intention der Stellungnahme zielt darauf ab, die Filialen der Fa. LIDL in zentrale Versorgungsbereiche (ZVB) einzubeziehen. Das Anliegen der Fa. LIDL ist planerisch nicht zu rechtfertigen. Im Konzept sind die Kriterien für die Festlegung der ZVB benannt. Demnach müssen ZVB eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus erfüllen. 1. LIDL Filiale Hüttenstr. 23 / Auf dem Dorn in Hannover (Hainholz) Diese Filiale unserer Mandantschaft dient der direkten Nahversorgung des Wohngebietes um die Straße Auf dem Dorn. Neben der Filiale befinden sich im Übrigen auch ein Drogerie- und ein Textilmarkt. Insoweit kommt dem Standort eine Nahversorgungsfunktion zu. Vor der Entwicklung des Hainhölzer Marktes sollte der Schutz der bestehenden Nahversorgung Vorrang haben. 2. LIDL Filiale Alte Stöckener Str (Stöcken) Diese Filiale dient der Versorgung der Schwarzen Heide und der nördlichen Wohngebiete Stöckens entlang der Alten Stöckener Straße. Außerdem befindet sich auf dem Grundstück noch ein Getränkemarkt. Dieser Standort hat eine wichtige Nahversorgungsfunktion. Auch dieser Bereich ist demzufolge als Nahversorgungsbereich auszuweisen. Die genannten Betriebe dienen der Nahversorgung im Wohngebiet. Die Voraussetzungen für einen ZVB sind hier jedoch nicht gegeben. Diese sind am Hainhölzer Markt gegeben und deshalb ist dieser als ZVB ausgewiesen, um das Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot für den Stadtteil Hainholz zu verbessern. Die Nahversorgung in den angrenzenden Wohngebieten ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe, steht aber nicht in Konkurrenz zum ZVB, sondern stellt ein ergänzendes Angebot dar. Der ZVB in Stöcken befindet sich am Stöckener Markt, weil dieser Bereich eine Zentrenfunktion hinsichtlich des Einzelhandels- und Dienstleistungsangebotes für diesen Stadtteil erfüllt. Das Angebot soll erhalten und entwickelt werden. Deshalb wäre es kontraproduktiv, in der Nähe einen zusätzlichen ZVB auszuweisen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Seite 4 von 7

12 Institution Stellungnahme Datum Bezug im EHZK 3. LIDL Filiale Wülfeler Str. 78 (Bemerode) Dieser Standort versorgt als einziger Nahversorger das Wohngebiet Mittelfeld zwischen der B6 und der Laatzener Straße. Als behindertengerechter Markt wird zudem für die Versorgung der Patienten und Mitarbeiter des Annastiftes gesorgt. Diesem Markt kommt demzufolge ebenfalls eine Nahversorgungsfunktion zu, die in dem Einzelhandelsund Zentrenkonzept dargestellt wird. 4. LIDL Filiale Am Listholze 54 (List) Der zentrale Versorgungsbereich Vier Grenzen ist bis zu der Straße Am Listholze zu verlängern. Der großflächige Markt unserer Mandantschaft gehört nämlich zusammen mit dem in diesem Bereich vorhandenen Bäcker ebenso zum zentralen Versorgungsbereich wie die Fachmärkte an der Podbielskistraße. 5. LIDL Filiale Brucknerring 1 (Misburg-Nord) An diesem Standort befinden sich zwei Discounter, die das Angebot des zentralen Versorgungsbereichs Meyers Garten ergänzen und die Lebensmittelversorgung der Wohnbevölkerung in Misburg-Nord sicherstellen. Entsprechendes ist im Einzelhandels- und Zentrenkonzept darzustellen. Stellungnahme der Verwaltung Eine Ausweisung als ZVB für einen einzelnen Betrieb kommt nicht in Betracht. Nach der Beurteilung der Struktur des Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes und auch der städtebauliche Situation wurde der ZVB auf den Bereich Podbielskistr. / Vier Grenzen konzentriert. Dieser Bereich soll als Zentrum entwickelt werden. Die LIDL Filiale Am Listholze erfüllt eine Nahversorgungsfunktion. Die Festlegung eines ZVB lässt sich nicht begründen. Der ZVB ist am Standort Meyers Garten ausgewiesen, weil sich dort das Zentrum des Stadtteils Misburg mit einem vielfältigen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot befindet. Die Discounter am Brucknerring erfüllen eine Nahversorgungsfunktion. Beschlussempfehlung Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt. 6. LIDL Filiale Spielhagenstraße 20 (Südstadt) Warum dieser LIDL Markt aus dem Sonderstandort Südbahnhof ausgegrenzt wurde, erschließt sich uns nicht und ist auch sonst nicht nachvollziehbar. Aufgrund des räumlichen Zusammenhangs zu den anderen Gewerbe- und Einzelhandelsbetrieben ist diese Ausgrenzung nicht sachgerecht. Die direkt nördlich und südlich angrenzenden Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe wurden ebenfalls in diesen Sonderstandort aufgenommen. Entsprechend ist auch mit dem Markt unserer Mandantschaft zu verfahren. S. 27 Die Stellungnahme der Fa. LIDL bezieht sich auf das Gutachten und die dort vom Gutachter vorgeschlagene Abgrenzung des Sonderstandortes Südbahnhof. Bereits dort ist jedoch auch schon der Vorschlag der Verwaltung dargestellt (s.s. 160), der eine deutlich engere Abgrenzung vornimmt und sich auf das Plangebiet des Bebauungsplans Nr bezieht. Das Konzept geht in Kapitel 6.1 auf S. 27 ebenfalls auf diesen Sachverhalt ein. Eine Änderung an dieser Ausweisung sollte nicht vorgenommen werden. Der Anregung wird nicht gefolgt. Seite 5 von 7

13 Institution Stellungnahme Datum Bezug im EHZK 7. LIDL Filiale Hildesheimer Straße (Döhren) Dieser Bereich dürfte unstrittig einen zentralen Versorgungsbereich darstellen. Er dient mit einem Drogeriemarkt, einer Apotheke, einem Bäcker sowie einem Discounter der Nahversorgung der umliegenden unversorgten Gebiete Waldheim, Seelhorst, Waldhausen und Döhren. In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass im Übrigen das Fachmarktzentrum im Gutachten nicht berücksichtigt wurde. Auch an diesem Standort ist der Entwurf anzupassen und ein zentraler Versorgungsbereich entsprechend den örtlichen Gegebenheiten im Einzelhandelskonzept darzustellen. 8. LIDL Filiale Tresckowstr. 43 (Wettbergen) Für die Versorgung Wettbergens wurde lediglich der historische Ortskern als zentraler Versorgungsbereich dargestellt. Nach den örtlichen Gegebenheiten ist die LIDL Filiale unserer Mandantschaft in der Tresckowstr. 43 ebenso in den zentralen Versorgungsbereich Mühlenberg Zentrum einzubeziehen bzw. als eigener zentraler Versorgungsbereich darzustellen. Aus diesem Standort versorgen sich die Stadtteile Mühlenberg und Wettbergen mit Lebensmitteln. Die Anbindung dieses Bereiches an die Wohngebiete ist über die Tresckowstr. Auch optimal gewährleistet. Stellungnahme der Verwaltung Der ZVB für Döhren-Nord befindet sich am Fiedeler Platz. Die von der Fa. LIDL genannten Betriebe erfüllen eine Nahversorgungsfunktion, aber nicht die Voraussetzungen für einen ZVB. Die LIDL-Filiale an der Tresckowstr. erfüllt eine Nahversorgungsfunktion für den Stadtteil Wettbergen-West. Die von der Fa. LIDL geforderte Einbeziehung in den ZVB Mühlenberg Zentrum würde der Vorgabe, das ZVB nachvollziehbar abzugrenzen, zuwider laufen, da sich die Betriebe für Einzelhandel und Dienstleistung am Mühlenbergzentrum konzentrieren und auch nur dort eine Entwicklung stattfinden sollte, um die zentrale Funktion dieses Bereiches zu erhalten. Beschlussempfehlung Der Anregung wird nicht gefolgt. Der Anregung wird nicht gefolgt. 9. LIDL Filiale Dragonerstr. 39 (Vahrenwald) Dieser Bereich ist als Ergänzungsbereich vom Sachverständigen vorgeschlagen worden (S. 41, Berichtsteil II). Diese Ergänzung ist vorzunehmen. Der Ergänzungsbereich verfügt neben dem Betrieb unserer Mandantschaft, der an diesem Standort eine wichtige Versorgungsfunktion hat, über eine Reihe von Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben. Auf die Bestandsaufnahme des Gutachters nehmen wir Bezug. S. 11 Der Gutachter hat auf der Grundlage der Bestandsaufnahme eine auf die Einzelhandelssituation bezogene Abgrenzung vorgeschlagen. Aus der Sicht der Stadt müssen jedoch auch stadtentwicklungspolitische Ziele bei der Ausweisung der Zentren bzw. der ZVB zu Grunde gelegt werden. Deshalb hat die Verwaltung hier abweichend vorgeschlagen, den ZVB auf den Bereich um den Vahrenwalder Platz zu konzentrieren, um dieses Quartier als lebendiges Stadtteilzentrum zu erhalten und zu fördern. Die Ausweisung des Ergänzungsbereiches an der Dragonerstr. wäre kontraproduktiv. Dagegen stellt der Bereich zwischen Werderstr. und Göhrdestr. eine sinnvolle Ergänzung des C- Zentrums dar, und wird deshalb zur Ausweisung vorgeschlagen. Der Anregung wird nicht gefolgt. Seite 6 von 7

14 Institution Stellungnahme Datum Bezug im EHZK 10. LIDL Filiale Berckhusenstr. (Kleefeld) Die Filiale unserer Mandantschaft in der Berckhusenstr. 95 erfüllt eine wichtige Nahversorgungsfunktion für den Bereich der Berckhusenstr. und der Lathusenstr. sowie der angrenzenden Wohngebiete. Die Versorgung für Kleefeld erfolgt schlechterdings zu einem Großteil von diesem Standort aus. Wir beantragen deshalb, den gesamten Bereich der Berkhusenstr., an dem sich mehrere Einzelhandelsbetriebe befinden, zu einem zentralen Versorgungsbereich zu erklären. Im Übrigen beziehen wir uns im Hinblick auf diesen Standort auf den Aufstellungsbeschluss der LHH in der Beschlussdrucksache 1193/2009, in dem die Stadt selbst davon ausgeht, dass der Standort sich in einer integrierten Lage befindet und verkehrlich gut erschlossen ist. Wir machen die Ausführungen des Aufstellungsbeschlusses vom 19. Mai 2009 hiermit zum Gegenstand dieser Stellungnahme und bitten um eine Anpassung des Entwurfes. Stellungnahme der Verwaltung Die Fa. LIDL nimmt Bezug auf den B-Plan Nr. 1729, Sondergebiet östlich Lathusenstr. Die Aufstellung des B-Plans dient dazu, den dortigen Einzelhandel auf seine Nahversorgungsfunktion zu beschränken und damit schädliche städtebauliche Auswirkungen auf die vorhandenen Versorgungszentren zu vermeiden. Der VA hat diesen Beschluss am einstimmig gefasst und damit die Zielsetzung für diesen Bereich verbindlich zum Ausdruck gebracht. Beschlussempfehlung Der Anregung wird nicht gefolgt. 11. LIDL Filiale Eichenweg 1 (Bothfeld) Die Nahversorgung für das nördliche Wohngebiet Bothfelds wird durch den Markt unserer Mandantschaft im Eichenweg 1 gesichert. Durch die Nähe zur Straßenbahnhaltestelle deckt sich hier auch die nicht motorisierte Bevölkerung mit Lebensmitteln ein. Auch dieser Standort hat mithin eine Nahversorgungsfunktion, auf die in dem Einzelhandelskonzept der Stadt Rücksicht zu nehmen ist Die Bedeutung der Nahversorgung wird im Konzept durch das Ziel Nr. 3.5 Erhalt/Stärkung einer flächendeckenden Nahversorgungsstruktur im Bereich Nahrungs-/Genussmittel zum Ausdruck gebracht. Damit ist dem Anliegen der Fa. LIDL Rechnung getragen. wird zur Kenntnis genommen 12. LIDL Filiale Gartenstr. 30 (Ahlem) An der Heisterbergallee befindet sich ein Konglomerat von nahversorgungsrelevanten Geschäften. Insbesondere die beiden großen Lebensmittelgeschäfte, die im Übrigen beide großflächig im Sinne der Baunutzungsverordnung sind, machen den Standort zu einem zentralen Anlaufpunkt für die Bevölkerung Ahlems und Davenstedts zum Einkauf von Lebensmitteln. Das Angebot in diesem Bereich wird durch mehrere Restaurants und Dienstleistungsbetriebe abgerundet. Im Übrigen liegt uns eine gutachterliche Stellungnahme vor, die bestätigt, dass dieser Bereich eine Nahversorgungsfunktion hat. Wir beantragen deshalb, auch diesen Bereich als einen zentralen Versorgungsbereich festzusetzen. Die an der Heisterbergallee befindlichen Einzelhandelsbetriebe nehmen eine Nahversorgungsfunktion für die anliegenden Wohngebiete war. Die Eigenschaften eines ZVB werden aber nicht erfüllt. Für den Stadtteil Ahlem nehmen diese Funktion die E-Zentren an der Wunstorfer Landstraße und Richard-Lattorf-Str./Grüner Brink war. Die Einzelhandelsentwicklung in Ahlem soll deshalb auf diese beiden Bereiche konzentriert werden. Der Anregung wird nicht gefolgt. Seite 7 von 7

15 Anlage 2 zur Drucksache Nr. / 2011 Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Planen und Stadtentwicklung Sachgebiet Flächennutzungsplanung Januar

16 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung Rahmenbedingungen für lebendige Zentren 3 2. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als räumliches 4 Steuerungsinstrument 2.1 Zentrenhierarchie Zentrale Versorgungsbereiche Abweichungen bei der Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereich, 9 Ergänzungsbereiche und Entwicklungsbereiche zwischen Konzept und gutachterlichen Vorschlag Zentrale Versorgungsbereiche Ergänzungsbereiche Entwicklungsbereiche Hannoversche Liste der zentrenrelevanten 16 und nicht zentrenrelevanten Sortimente 3. Ziele des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Erhalt und Stärkung der Oberzentralen Versorgungsfunktion Erhalt/Stärkung der Einzelhandels- und Funktionsvielfalt 18 im A-Zentrum ZVB Mitte sowie in den sonstigen Zentren 3.3 Erhalt/Stärkung der Identität des A-Zentrums ZVB Mitte 19 und der sonstigen Zentren 3.4 Erhalt/Ausbau kurzer Wege bzw. Verkürzung 19 der Wege ("Stadt der kurzen Wege") 3.5 Erhalt/Stärkung einer flächendeckenden Nahversorgungsstruktur 19 im Bereich Nahrungs-/ Genussmittel 3.6 Erhalt/Stärkung der polyzentralen Nahversorgungsstruktur 20 durch die Zentren 3.7 Schaffung von Investitions-/Entscheidungssicherheit Sicherung von Gewerbegebieten für Handwerk und 21 produzierendes Gewerbe 4. Prognose des zusätzlichen Verkaufsflächenspielraums bis Grundsätze zur räumlichen Einzelhandelsentwicklung Umgang mit zentrenrelevantem Einzelhandel Umgang mit nicht zentrenrelevantem Einzelhandel Räumliche Entwicklungsoptionen Einzelhandel außerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche / 27 Sonderstandorte 6.1 Abweichungen bei der Darstellung der Sonderstandorte für 27 Einzelhandel zwischen Konzept und gutachterlichem Vorschlag 7. Fazit 29 2

17 1. Einleitung Die Stadt Hannover nimmt als Landeshauptstadt, größte Stadt Niedersachsens und als Oberzentrum eine herausragende Stellung ein, wobei dem Einzelhandel in Hannover eine wesentliche funktionale Bedeutung auch über die Regionsgrenzen hinaus zukommt. Die bisherigen Konzepte zum Einzelhandel umfassen das Rahmenkonzept für Einkaufsstandorte (1985), das Fachmarktkonzept (1992), das Konzept zur Steuerung großflächiger Einzelhandelsbetriebe (1996) und das Nahversorgungskonzept (2002). Im Jahr 2003 beschloss der Rat zudem Leitlinien zur Nahversorgung (Drucksache Nr. 0810/2003). Diese (Teil-) Konzepte zum Einzelhandel bildeten bisher die verwaltungsinternen Grundlagen für die Steuerung der weiteren Entwicklung des Einzelhandels in Hannover. Vor dem Hintergrund weiterer Umstrukturierungs- und Konzentrationsprozesse im Einzelhandel, der Novellierung des Baugesetzbuches, höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Einzelhandel sowie der Vorgaben aus dem Landesraumordnungsprogramm und dem Einzelhandelskonzept für die Region Hannover ist es notwendig geworden, die bisherige Einzelhandelskonzeption zu aktualisieren und fortzuschreiben. Die Verwaltung hat das Büro für Stadt- und Regionalentwicklung Dr. Acocella mit der Erarbeitung eines Gutachtens zur Neuaufstellung eines Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover beauftragt. Dieses Gutachten wurde im April 2010 fertig gestellt. Auf der Grundlage des Gutachtens wurde ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Landeshauptstadt Hannover entwickelt, das die bisherigen Konzepte zum Einzelhandel aus den vergangenen Jahren zusammenfasst, aktualisiert und mit einer verbindlichen Wirkung ausstattet. Zukünftig soll für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Hannover das Einzelhandels- und Zentrenkonzept unter Einbeziehung der räumlich und sachlich relevanten Faktoren im Einzelfall dienen. Das Einzelhandelsangebot in der Landeshauptstadt Hannover umfasst einschließlich Bäcker, Schlachter und Tankstellenshops zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme Betriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd qm. In Relation zu 1993, dem Zeitpunkt der aktuellsten bundeseinheitlich durchgeführten Handels- und Gaststättenzählung (HGZ), (ohne Bäcker, Schlachter und Tankstellenshops) ist für die Landeshauptstadt Hannover ein deutlicher Verkaufsflächenzuwachs um rd. 25% zu konstatieren. Demgegenüber stieg die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe im gleichen Zeitraum "nur" um rd. 14%. Diese Entwicklungen entsprechen dem bundesweiten Trend des Anstiegs der durchschnittlichen Verkaufsfläche je Einzelhandelsbetrieb. Der in Hannover im Vergleich zum Verkaufsflächenzuwachs geringere (und nur nominal angegebene) Umsatzzuwachs von rd. 16% deutet auf einen - ebenfalls auch bundesweit zu verzeichnenden - Rückgang der Flächenproduktivität hin. 1.1 Rahmenbedingungen für lebendige Zentren Ein vielfältiges und attraktives Einzelhandelsangebot ist eine wesentliche Voraussetzung für funktionierende Zentren, da hierdurch viele Kunden angesprochen werden, die wiederum für eine entsprechende Frequentierung sorgen. Darüber hinaus sind weitere Bausteine für lebendige Zentren wichtig, die sich gegenseitig positiv bedingen. Nutzungsmischung in den Zentralen Versorgungsbereichen auch mit Wohnen verschafft dem Einzelhandel ein beständiges Kundenpotenzial in direkter Nachbarschaft und sorgt für eine Belebung außerhalb von Geschäftszeiten. Gleichzeitig wird dadurch die Grundlage für eine lebenswerte Stadt gelegt. 3

18 Ein vielfältiges Angebot aus Gastronomie, Kultur, Freizeit und Dienstleistungen verschafft dem Einzelhandel weiteren Kundenzulauf durch die Kombination mit dem Einkauf und führt zu einer verlängerten Aufenthaltsdauer in den Zentren. Entsprechend attraktiv muss auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes erfolgen, um angenehme Aufenthaltsqualität für die verschiedensten Nutzergruppen zu bieten. Zusammen mit einer ansprechenden Qualität der Architektur und Fassadengestaltung sollte eine ansprechende Einkaufsatmosphäre geschaffen werden, die sich auch in der Schaufenstergestaltung und einem sauberen Gesamteindruck widerspiegelt. Als Grundvoraussetzung gilt ferner, dass alle Bevölkerungsgruppen die Zentren gut erreichen können. 2. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als räumliches Steuerungsinstrument Vielfältige Nutzungs- und Expansionsansprüche der im Einzelhandel tätigen Unternehmer und Betreiber, Ansprüche der unterschiedlichen Käuferschichten und nicht zuletzt der Stadtplanung an die Einzelhandelsentwicklung müssen in Einklang gebracht werden. Gleichzeitig müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung des Einzelhandels beachtet werden, wobei ganz speziell die örtlichen Besonderheiten zu beachtet sind. Die rechtliche Notwendigkeit und Legitimation solcher Konzepte zur Einzelhandelssteuerung wurde mehrfach durch obergerichtliche Urteile betont. Denn erst durch eine gesamtstädtische Untersuchung der Einzelhandelssituation und einer aus den örtlichen Gegebenheiten abgeleiteten Konzeption der zu erwartenden Einzelhandelsentwicklung sind die Instrumente des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die Steuerungsmöglichkeiten nach 9 a Abs. 2 und 34 Abs. 3 BauGB, transparent und nachvollziehbar. 2.1 Zentrenhierarchie Kernelement für das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet das räumlich-funktionale Zentrenmodell, das die planerisch beabsichtigte Zentrenhierarchie für die gesamte Stadt Hannover darstellt. Dabei werden neben der vorhandenen Standortstruktur auch Entwicklungsperspektiven berücksichtigt. Bereits im Landesraumordnungsprogramm (LROP) werden im Abschnitt 2.3 (Entwicklung der Versorgungsstrukturen) verschiedene "Gebote" aufgeführt, die bei der Planung neuer Einzelhandelsgroßprojekte zu beachten sind. Unter Nummer 03 wird auch auf eine zu berücksichtigende innergemeindliche Zentrenstruktur hingewiesen. 1 Anhand von quantitativen und qualitativen Kriterien aus der Analyse der Ist-Situation sowie der Soll-Situation wurden die Zentren der Landeshauptstadt Hannover einer Differenzierung und Hierarchisierung unterzogen. Diese Zentrentypisierung stellt den Bewertungshintergrund für die zukünftige räumliche Entwicklung des Einzelhandels in Hannover dar, da die Weiterentwicklung der Zentren von der ihnen zugedachten Versorgungsfunktion abhängig gemacht wird. Es wird ein fünfstufiges Zentrensystem (A- Zentrum bis E- Zentrum) eingeführt, wobei sich die einzelnen Zentrenstufen in ihrem Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot hinsichtlich Größe, Vielfalt etc. und somit auch in ihrer räumlichen Versorgungsfunktion voneinander unterscheiden. Innerhalb dieses Systems wurden ferner die C, D und E- Zentren jeweils in zwei 1 Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2008 (LROP 2008) wird unter dem Abschnitt 2.3, Entwicklung der Versorgungsstrukturen, Nummer 03 das Kongruenzgebot formuliert. Verkaufsflächen und Warensortiment von Einzelhandelsgroßprojekten müssen der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem Verflechtungsbereich des jeweiligen Zentralen Ortes entsprechen(kongruenzgebot). Der Umfang neuer Flächen bestimmt sich auch aus den vorhandenen Versorgungseinrichtungen und der innergemeindlichen Zentrenstruktur. 4

19 Gruppen aufgeteilt, um den innerhalb dieser Zentrenstufen auftretenden Unterschieden in Struktur und Verkaufsfläche Rechnung zu tragen. Das Zentrensystem der Landeshauptstadt Hannover (Karte 1) gliedert sich wie folgt: - A-Zentrum, Innenstadt, City, das eine (über-)regionale Bedeutung besitzt, - B-Zentrum Lister Meile mit gesamtstädtischer bis (teil-)regionaler Bedeutung, - sieben C-Zentren (drei C 1- und vier C 2-Zentren 2 ), die im Wesentlichen eine auf den Stadtbezirk ausgerichtete Bedeutung aufweisen, - 21 D-Zentren (sechs D 1- und 15 D 2-Zentren) mit stadtteil- bzw. teilbereichsbezogener Bedeutung und - 28 E-Zentren (21 E 1- und sieben E 2-Zentren) mit ebenfalls stadtteil- bzw. teilbereichsbezogener Bedeutung, jedoch gegenüber den D-Zentren mit einem insgesamt geringerem Einzelhandels- und auch Dienstleistungsangebot. Zentrentyp A (über-)regionale Bedeutung - Einzelhandel jeder Größe möglich Mitte Zentrentyp B gesamtstädtische bis (teil-)regionale Bedeutung Einzelhandel jeder Größe möglich, standortgerechte Dimensionierung bezüglich des A-Zentrums beachten Lister Meile Zentrentyp C Zentrum mit im Wesentlichen auf den Stadtbezirk ausgerichteter Bedeutung - Einzelhandel jeder Größe möglich, standortgerechte Dimensionierung hinsichtlich des Stadtbezirks beachten C 1-Zentren Südstadt Linden-Nord Limmerstraße Nordstadt C 2-Zentren Vahrenwald Vahrenwalder Straße Misburg-Nord Meyers Garten Kirchrode Linden Mitte Zentrentyp D Zentrum mit stadtteil- bzw. teilbereichsbezogener Bedeutung - kein großflächiger Einzelhandel, Ausnahme Lebensmittel, standortgerechte Dimensionierung hinsichtlich des Stadtteils beachten D 1-Zentren Königstraße 2 Die C 1- und C 2- bzw. D 1- und D 2- bzw. E 1- und E 2-Zentren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Angebotsbzw. städtebaulichen Struktur voneinander, fügen sich aber in die Zentrenhierarchie insgesamt als Gruppe ein. Hinsichtlich der Zielaussagen werden keine Unterschiede getroffen. 5

20 Vahrenwald Niedersachsenring Bothfeld Sutelstraße Bemerode Thie Oberricklingen Göttinger Chaussee Ledeburg D 2-Zentren Mitte Marienstraße Mitte Calenberger Straße List Pelikanstraße Vahrenheide Sahlkamp Holzwiesen Groß-Buchholz Roderbruchmarkt Kleefeld Kirchröder Straße Misburg-Nord Hannoversche Straße Bemerode Hinter dem Dorfe Ricklingen Mühlenbergzentrum Limmer Badenstedt Herrenhausen Zentrentyp E Zentrum mit stadtteil- bzw. teilbereichsbezogener Bedeutung - kein großflächiger Einzelhandel, Ausnahme Lebensmittel, standortgerechte Dimensionierung hinsichtlich des Umfeldes beachten E 1-Zentren List Vier Grenzen Voßstraße Bothfeld Kurze-Kamp-Straße Silberstraße Schierholzstraße West Kleefeld Berckhusenstraße Heideviertel Schierholzstraße Ost Anderten Bemeroder Rathausplatz Döhren Fiedeler Platz Döhren Peiner Straße Döhren Abelmannstraße Oberricklingen Wallensteinstraße Wettbergen Linden-Süd Deisterstraße Davenstedt Leinhausen Stöcken Marienwerder Hainholz E 2-Zentren Sallstraße Nord Sallstraße Mitte Sallstraße Süd Waldheim 6

21 Mittelfeld Ahlem Richard-Lattorf-Straße Ahlem Wunstorfer Landstraße In der Zentrenkonzeption werden für jedes Zentrum städtebauliche und stadtentwicklungsrelevante Zielvorstellungen formuliert, da diese die Grundlage für die späteren Entscheidungen bilden. Darüber hinaus trifft das Einzelhandels- und Zentrenkonzept aber auch Aussagen zur Einzelhandelsentwicklung außerhalb der Zentren (z.b. Sonderstandorte). 7

22 Karte 1, Zentrenhierarchie Hannover Quelle: Neuaufstellung eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes für die Landeshauptstadt Hannover, Dr. Donato Acocella Stadt- und Regionalentwicklung, Lörrach, 2010, Band I, Seite 69 8

23 2.2 Zentrale Versorgungsbereiche Auf Basis dieser festgelegten Zentren werden die Zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) räumlich abgegrenzt (s. Karte 2). Sie stellen damit eines der wichtigsten Instrumente zur Steuerung des Einzelhandels dar. Eingeführt durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAGBau) 2004 und die Baurechtsnovelle 2007 sind sie bei der Bauleitplanung als Belang zu berücksichtigen. Auch im Rahmen des gemeindenachbarlichen Abstimmungsgebotes gemäß 2 Abs.2 BauGB kann sich die Stadt Hannover bei Planungen von Einzelhandelsprojekten in Nachbargemeinden ausdrücklich auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Unter Zentralen Versorgungsbereichen versteht man die Bereiche einer Gemeinde, denen wegen ihres konzentrierten Einzelhandelsangebotes, ergänzt um Dienstleistungen und Gastronomie, eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt. In Hannover nehmen neben der Innenstadt auch Stadtteil- und Nebenzentren die oben beschriebenen Versorgungsaufgaben wahr. Dabei müssen die entsprechenden Standortbereiche nicht bereits vollständig als ZVB entwickelt sein. Somit ist auch das Entwicklungsziel ein Abgrenzungskriterium. Daher werden diesen Bereichen ggf. Ergänzungsbereiche zugeordnet, die sich von dem eigentlichen Zentralen Versorgungsbereich dadurch unterscheiden, dass sie in der Regel noch nicht oder nicht mehr die Besatzdichte und Qualität eines ZVB aufweisen, gleichwohl aber schützenswert sind. Bereiche, bei denen nur geringer Bestand vorhanden, aber planerische Vorstellungen für eine Entwicklung bestehen (z.t. sind bereits entsprechende Bauleitpläne im Verfahren), werden im Konzept als Entwicklungsbereiche abgegrenzt. Nach allgemeiner Auffassung stellen die Entwicklungsbereiche lediglich eine informelle Abgrenzung dar, weil ihnen die wesentlichen Kriterien für einen ZVB (noch) fehlen. Nach Realisierung der Planungen werden sie als neue ZVB bei einer Aktualisierung in das räumliche Konzept übernommen. Die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche ergibt sich aus den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten und planerischen Konzeptionen zur Entwicklung dieser Standorte. Wichtig ist die eindeutige, annähernd parzellenscharfe Abgrenzung, um klare Vorgaben für die zukünftige Entwicklung zu geben. 3 Zentrale Versorgungsbereiche und Ergänzungsbereiche zusammen stellen somit die Zentralen Versorgungsbereiche dar. Nur wenn klar ist, welche Bereiche einer Stadt als zentrale Versorgungsbereiche anzusehen sind, kann geprüft werden, ob diese geschützt werden sollen. Erst wenn die räumliche Abgrenzung vorgenommen ist, ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Sicherung und Weiterentwicklung dieser Standorte erreichbar ist. Und nur auf diese Weise kann auch der planungsrechtliche Bezug zum Ausschluss von Einzelhandel an anderen Standorten hergestellt werden. 2.3 Abweichungen bei der Abgrenzung der Zentralen Versorgungsbereich, Ergänzungsbereiche und Entwicklungsbereiche zwischen Konzept und gutachterlichen Vorschlag Im Rahmen der Erarbeitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aus dem gutachterlichen Vorschlag des Büros Dr. Acocella kam es zu abweichenden Einschätzungen über die Abgrenzung von Zentralen Versorgungsbereichen, Ergänzungsbereichen und Entwicklungsbereichen. Nachfolgend werden die Abweichungen aufgeführt und erläutert. 3 Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass zentrale Versorgungsbereiche "räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt.", sind. BVerwG, Urteil vom , Az.: 4 C

24 2.3.1 Zentrale Versorgungsbereiche Stadtbezirk Mitte Der Zentrale Versorgungsbereich Mitte wird um den östlichen Teil der Passerelle und den umgestalteten Raschplatz erweitert. Das Gutachten hat hier eine Darstellung als Sonderstandort getroffen. Durch den zwischen Bestandsaufnahme und Konzeptentwicklung erfolgten Umbau dieses Bereiches ist ein innerstädtisches Angebot aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Gastronomie entstanden, dass den Kriterien für einen ZVB entspricht und dementsprechend geschützt werden soll. Stadtbezirk Mitte / Südstadt Bult Der Zentrale Versorgungsbereich Marienstraße soll ab Unfall-Klinik bis zum Aegidientorplatz beidseitig verlängert werden und mit dem ab etwa Akazienstraße zum Aegidientorplatz beidseitig verlängerten Zentralen Versorgungsbereich der Hildesheimer Straße verbunden werden. Das Gutachten hatte hier keinen Zentralen Versorgungsbereich vorgeschlagen. Sowohl in der Hildesheimer Straße als auch in der Marienstraße sind jedoch eine Vielzahl von Geschäften und Dienstleistungen sowie mit der Regionsverwaltung und Stadtbibliothek auch vielbesuchte öffentliche Einrichtungen vorhanden, die eine Attraktivität diese Bereiches begründen. Mit der Ausweisung als ZVB soll diesem Bestand Rechnung getragen werden sowie die besondere städtebauliche Funktion als Übergang von Innenstadt zu den angrenzenden dicht besiedelten Stadtquartieren betont werden. Stadtbezirk Vahrenwald - List Der Abschnitt der Podbielskistraße zwischen Waldstraße und Hunaeusstraße wird entgegen des Vorschlags des Gutachtens als ZVB dargestellt. In diesem Abschnitt ist ein Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatz vorhanden, der erhalten werden soll. Darüber hinaus sind Potenziale in Baulücken und untergenutzten Grundstücken für eine Aufwertung und Ergänzung des Angebotes vorhanden. Stadtbezirk Bothfeld Vahrenheide Der ZVB Sutelstraße wird um das ehemalige Üstra - Depot erweitert. Hier ist zwischen dem Zeitpunkt der gutachterlichen Bestandsaufnahme und der Konzepterarbeitung eine Umnutzung zu Einzelhandelszwecken erfolgt, die durch die ergänzte Abgrenzung nachvollzogen wird. Stadtbezirk Döhren Wülfel Die beiden ZVB Fiedelerplatz und Peiner Straße werden entgegen des gutachterlichen Vorschlags durch einen ZVB im Bereich der Ziegelstraße verbunden. Dieser Bereich bietet bei einem derzeit zwar geringen Bestand Potenziale an, die bereits im Flächennutzungsplan bei der damaligen Abgrenzung der Bereiche mit Marktfunktion berücksichtigt wurden. Sie sollen weiterhin genutzt werden können Ergänzungsbereiche Stadtbezirk Mitte Der Bereich zwischen Lister Meile, Rundestraße und Hamburger Allee ist zu großen Teilen bereits durch verschiedene Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe (u.a. ein Kaufland- Verbrauchermarkt) mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten geprägt. Durch die geplante Verlagerung des zentralen Omnibusbahnhofs und Bebauung der dadurch freigesetzten Flächen ergeben sich weitere stärkende Potenziale. Im Gutachten des Büro Dr. Acocella ist hier ein Sonderstandort für Einzelhandel vorgeschlagen worden. Dieser Einschätzung wird nicht gefolgt, sondern ein Ergänzungsbereich zum ZVB Mitte vorgesehen. Für diesen zentralen Standort ist eine verdichtete höherwertige Nutzung geplant. Einzelhandel soll sich auf die Erdgeschosszone beschränken. In der gegenwärtigen Anhandgabe des Grundstücks Lister Dreieck an einen Investor sind bis zu 5000 qm Verkaufsfläche zugestanden worden. Die Ausnutzung dieser Option ist noch offen. In der Calenberger Neustadt wird die Goethestraße zwischen Goetheplatz und Leibnizufer ebenfalls als Ergänzungsbereich dargestellt. Ausschlaggebend sind hier der relativ dichte 10

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