Sprachkurse für Asylbewerber waren als Projekt Deutsch für Flüchtlinge im Zeitraum vom bis aufgelegt.

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1 Fachtagung - Integration von Migranten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Integration in den Arbeitsmarkt Voraussetzungen schaffen Donnerstag, den um 14:00 Uhr Landkreis OSL, Kreisverwaltung Dubinaweg 1, Senftenberg Haus 1, Großer Sitzungssaal Themenschwerpunkt / TOP 1 Sprachkurse für Asylbewerber im Land Brandenburg Voraussetzungen und Möglichkeiten Sprachkurse für Asylbewerber waren als Projekt Deutsch für Flüchtlinge im Zeitraum vom bis aufgelegt. Zugangsvoraussetzungen zum Programm: Asylbewerberstatus (Aufenthaltsgestattung nach 55 AsylVFG oder Duldung nach 60a AufenthG oder Aufenthaltserlaubnis nach AufenthGb und nach Ausnahmeregelung- 23.1,25.4a+25.4b, 25.5) Die Schulpflicht muss erfüllt sein (i.d.r. über 18 Jahre) Der Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz muss vorliegen Das Projekt DfF als Landesprogramm wurde im Land Brandenburg unter den vier großen Sprachkursträgern aufgeteilt, die durch das BAMF im Rahmen der Berufsbezogenen Sprachkurse - ESF-BAMF-Projekt - autorisiert sind. Projektträger und Projektpartner: Die SBH Südost GmbH war als Projektträger für folgende Landkreise zuständig: 1. Dahme-Spreewald 2. Oberspreewald-Lausitz 3. Spree-Neiße 4. Stadt Cottbus 5. Elbe-Elster In dem Projekt hat die SBH Südost GmbH mit folgenden Integrationskursträgern zusammengearbeitet: FAA Cottbus (Kursort: Cottbus) WEQUA Lauchhammer (Kursort: Lauchhammer) Volkshochschule OSL (Kursort: Senftenberg) KVHS Elbe-Elster (Kursorte: Herzberg, Elsterwerda) NESTOR (Kursort: Cottbus) FAW Cottbus (Kursorte: Forst + Guben) Projektergebnis: Im gesamten Zeitraum wurden mit den Integrationskursträgern im Durchschnitt ca. 300 Flüchtlinge mit 500 Stunden je Teilnehmer gefördert. Die Finanzen wurden durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und das Land Brandenburg bereitgestellt. 1

2 Mit dem Besuch der DfF -Kurse wurde die 1.Stufe der geförderten Sprachbildung beschritten. Die Sprachbildung ist eine von vielen Voraussetzungen, um den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu haben. Nach den derzeitigen Informationen aus dem Ministerium durch Frau Berhorst, könnte das Landesprogramm im Herbst 2015 wiederholt werden. Berufsbezogene Sprachkurse ESF-BAMF-Programm Dieses Programm ist in der 2. Förderperiode gestartet bis 2020, die Bundesrepublik wurde diesbezüglich in einzelne Fördergebiete eingeteilt. Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gehört zum FG 1300 und umfasst die Landkreise: Grundsatz: 1. Dahme-Spreewald 2. Oberspreewald-Lausitz 3. Spree-Neiße 4. Stadt Cottbus 5. Elbe-Elster Die berufsbezogenen Sprachkurse darf nur der Träger, gemeinsam mit dem Kooperationspartner, in dem Fördergebiet organisieren und durchführen, der den Zuschlag nach dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren erhalten hat. Die SBH Südost GmbH hat sich mit dem Kooperationspartner WEQUA Lauchhammer beworben und den Zuschlag bekommen. Somit sind wir mit der WEQUA allein ermächtigt bis zum Jahr 2020 in dem Gebiet 1300 die berufsbezogenen Sprachkurse - ESF-BAMF- Projekt durchzuführen. Zielgruppe: Im Rahmen des ESF-BAMF-Programms können Personen mit Deutsch als Zweitsprache gefördert werden, die einer sprachlichen und fachlichen Qualifizierung zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt bedürfen. Dies sind Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sowie Personen, die an den Bundesprogrammen ESF-Bundesprogramm für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II und ESF-Integrationsrichtlinie Bund teilnehmen oder arbeitsuchend gemeldet sind. Beschäftigte können teilnehmen, wenn sie oder ihre Arbeitgeber die Kosten des Sprachkurses tragen. Kurse, an denen ausschließlich Beschäftigte teilnehmen, sind nicht förderfähig. Die Zielgruppe wird im Antrag durch den/die Antragssteller/in festgelegt und orientiert sich am Gemeinsamen Europäische Referenzrahmen für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen (GER) des Europarats. Dabei muss bei den Teilnehmer/innen eines berufsbezogenen Sprachkurses in der Kompetenzfeststellung ein Mindestsprachniveau von A1 vorhanden sein. Die individuelle Integrationskursförderzeit muss hierbei vollkommen ausgeschöpft sein. In das ESF-BAMF-Projekt darf nur die benannte Zielgruppe einmünden, da nur für diese Zielgruppe die Förderfähigkeit, nach dem Förderhandbuch für ESF-BAMF-Projekte, besteht. 2

3 Was ist berufsbezogene Sprachförderung und wer darf teilnehmen? Das ist ein Kursangebot für alle Personen mit Migrationshintergrund, die Arbeit suchen oder in ihrem Beruf weiter kommen wollen. Die Schulpflicht muss erfüllt sein. Die Zuweisung mittels BAMF-Formblatt muss über den Leistungsträger (AA oder JC) erfolgen, dabei ist unerheblich ob der TN mit oder ohne Leistungsbezug ist. Deutsch als Zweitsprache Der Integrationskurs muss mit seinen Förderstunden ausgeschöpft sein. Inhalt / Aufbau Berufsbezogener Sprachunterricht - Vervollkommnung der sprachlichen Deutschkenntnisse - Theoretische und fachpraktische Unterweisungen in verschiedenen Berufsrichtungen - Demonstrationen, Projektarbeit, Gruppenarbeit Theoretischer Unterricht - Vermittlung von Kenntnissen über den Arbeitsmarkt - Grundlagen der Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde, Grundlagen der elektronischen Datenverarbeitung - Bewerbungstraining, Bewerbungscoaching, Entwicklung von Eigeninitiativen Praktikum Betriebsbesichtigungen Ablauf / Organisation: - Gesamtdauer: 730 UE, 570 UE Unterricht und 160 Std. Praktikum - 5,5 bis 6 Monate (in Abhängigkeit von unterrichtsfreien Tagen im Kurs) Unterrichtsstunden berufspraktische und deutsch sprachliche Kenntnisvermittlung Unterrichtsstunden theoretischer Unterricht - 4 Wochen (160 Stunden) Praktikum - Unterrichtszeiten pro Woche 30 UE - im Praktikum 40 Stunden pro Woche Grundlagendokumente sind das ESF-Förderhandbuch und das Pädagogische Konzept. Für die Inhalte eines berufsbezogenen Sprachkurses im Rahmen des ESF-BAMF- Programmes sind zwei Punkte entscheidend: 1. Die sprachlichen Vorkenntnisse und Qualifikationen 2. Qualifikationen, die auf dem regionalen Arbeitsmarkt gefragt sind. Jeder Kurs wird anhand dieser zwei Punkte konzipiert. Deshalb gibt es keine festgelegten Stundenanteile von Sprachunterricht und Qualifikation, nur das Praktikum ist mit 160 Std festgelegt. 3

4 Die Fahrkosten und die Kinderbetreuungskosten werden durch das Projekt getragen, wenn die Förderfähigkeit vorliegt und sich der Teilnehmer im Leistungsbezug des Auftraggebers befindet. Bei einem hohen Leistungsvermögen der Teilnehmer kann die Sprachprüfung B2-plus- Beruf angeboten und durchgeführt werden. Das Ziel der berufsbezogenen Sprachkurse ist die Sprachentwicklung zur Aufnahme einer Tätigkeit und die Einmündung in den Arbeitsmarkt. Kurzer Überblick zum Thema Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen Welche Zugangsmöglichkeiten und Bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Das BAMF entscheidet im Asylverfahren über vier Schutzarten: 1. Asylberechtigung 2. Flüchtlingsschutz 3. Subsidiärer Schutz 4. Abschiebungsverbot Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis: Je nach Schutzart erhalten diese Personen einen Aufenthaltstitel mit einer Dauer von 1 bis 3 Jahren - danach entweder mit einer weiteren Befristung oder dauerhaft ausgestellt. Anerkannte Asylbewerber, die vom BAMF einen positiven Bescheid erhalten, dürfen grundsätzlich uneingeschränkt arbeiten. Ausnahme ist das Abschiebeverbot im Bescheid, lieg ein solches vor, wird die Arbeitserlaubnis gesondert geregelt. Personen mit einer Aufenthaltsgestattung: Das sind Personen, deren Asylantragsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Diese bekommen eine Aufenthaltsgestattung, die sie bis zum abschließenden Bescheid berechtig, in Deutschland zu leben und unter bestimmten Bedingungen eine Arbeit aufzunehmen. (Mitwirkende im diesem Genehmigungsverfahren sind: die zuständige Arbeitsagentur und die Ausländerbehörde) Diese Personengruppe kann sich bei der örtlichen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Die Arbeitsagentur steht ihnen als Ansprechpartner beratend zur Seite. Personen mit Duldungsstatus Das sind Personen, die einen negativen Bescheid erhalten haben und die Abschiebung ausgesetzt ist. Diese erhalten von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung => Duldung Diese Personen dürfen nur unter Berücksichtigung bestimmter Bedingungen eine Arbeit aufnehmen. (Mitwirkende im diesem Genehmigungsverfahren sind: die zuständige Arbeitsagentur und die Ausländerbehörde) 4

5 Diese Personengruppe kann sich bei der örtlichen Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Die Arbeitsagentur steht ihnen als Ansprechpartner beratend zur Seite. Neue Regelung zum Arbeitsmarktzugang seit dem 11. November 2014: Der Arbeitsmarktzugang für die Personengruppe der Asylbewerber und der Personengruppe mit Duldungsstatus ist wie folgt neu geregelt: - Das Arbeitsverbot wurde von 1 Jahr auf 3 Monate verkürzt. - Die Residenzpflicht wurde auf 3 Monate verkürzt. - Die Vorrangprüfung wurde von 4 Jahre auf 15 Monate verkürzt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ansprechpartnerin zu dem Thema: Anita Jesse SBH Südost GmbH Koordinatorin am Standort Lübben Telefon:

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