Flurbereinigung Leutenbach/Winnenden (B 14) B 4.5 / B 4.7 Rems-Murr-Kreis. Anlage 2 zur Niederschrift vom zum Abschluss der Wertermittlung

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1 Flurbereinigung Leutenbach/Winnenden (B 14) B 4.5 / B 4.7 Rems-Murr-Kreis Wertrahmen Anlage 2 zur Niederschrift vom zum Abschluss der Wertermittlung 1. Bodenwert Boden- Wert- Wertverhält- Wertunterschiede klasse zahlen 1) niszahl zwischen den Klassen Hinweise (WVZ) absolut in % Landwirtschaftlich nutzbare Flächen mit vorherrschender Nutzung als: Ackerland, Gartenland (3,60 ) 9 11, Ackerland, Gartenland (3,20 ) 8 11, Ackerland, Gartenland, GrA, AGr (2,84 ) 9 14, Ackerland, Gartenland, GrA, AGr (2,43 ) 12 22, Grünland, Baumwiesen (1,89 ) 14 33, Grünland, Baumwiesen (1,26 ) 10 35, Abstufungsklasse (0,81 ) 8 8 0,36 Wald, Gehölz, Hutung 9 2 0,09 Ertragslose Flächen z.b. Unland, Raine, Böschung 10 0 (nicht bewertet) --- Flächen ohne Anspruch z.b. öffentliche Straßen, Wege, Gewässer usw ca. 370,00 bebaute Wohnflächen, Leutenbacher Str. 49, Ortsrand Nellmersbach (Nähe Friedhof) ca. 225,00 Gärtnerei, Leutenbacher Str. 57, Ortsrand Nellmersbach (bebauter Bereich ca. 500 m²) ca. 8, ca. 12, ca. 2, ca. 5, ca. 25, ca. 15,00 Landschaftspark Höllachaue Erweiterungsfläche Lehmabbaugebiet Höllachhalden bestehendes Lehmabbaugebiet Höllachhalden Betriebsgelände, Aussiedlungen, Kleingartengebiete, Gewächshausgelände usw. sowie geplantes Sportgelände Bruckwiesenweg in Nellmersbach Friedhof Nellmersbach, geplante Gewerbegebiete Schray und Schray-Seizlesbrunnen in Winnenden Sportplätze, Sportanlagen, Schützenvereinsanlage in Leutenbach 1) Acker- bzw. Grünlandzahlen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz - 2 -

2 - 2 - Der endgültige Wert ergibt sich durch die unter Ziff. 2 aufgeführten Abschläge vom reinen Bodenwert infolge Hängigkeit, Waldschatten und sonstigen Wertbeeinträchtigungen. Landwirtschaftlich genutzte Böden können durch diese Abschläge jedoch in der Regel nicht schlechter als in Bodenklasse 7 eingestuft werden. Tauschwerttabelle WVZ Bodenklasse ,00 1,13 1,27 1,48 1,90 2,86 4,44 2 0,89 1,00 1,13 1,31 1,69 2,54 3,94 3 0,79 0,89 1,00 1,17 1,50 2,25 3,50 4 0,68 0,76 0,86 1,00 1,29 1,93 3,00 5 0,53 0,59 0,67 0,78 1,00 1,50 2,33 6 0,35 0,39 0,44 0,52 0,67 1,00 1,56 7 0,23 0,25 0,29 0,33 0,43 0,64 1,00 2. Abschläge vom Bodenwert 2.1 Wegen Hängigkeit Ackerland Abschlag von 0-6 % Neigung ohne von 7-10 % Neigung 1 Bodenklasse von % Neigung 1-2 Bodenklassen von % Neigung 2 Bodenklassen von % Neigung 2-3 Bodenklassen über 22 % Neigung Einstufung wie Grünland Grünland von 0-10 % Neigung ohne von % Neigung 1 Bodenklasse von % Neigung 1-2 Bodenklassen von % Neigung 2 Bodenklassen von % Neigung 2-3 Bodenklassen über 26 % Neigung 3 Bodenklassen Bei welligem Gelände bis zu 1 Bodenklasse Mehrabschlag. 2.2 Wegen Waldeinfluss Bei den Waldrändern werden auf der Grundlage einer zu erwartenden Bestandshöhe von 25 bis 30 m je nach Himmelsrichtung abgestuft: Wald im Süden auf 30 m Abschlag um 2 Bodenklassen auf zusätzlich 15 m Abschlag um 1 Bodenklasse Wald im Osten oder Westen: auf 25 m Abschlag um 2 Bodenklassen - 3 -

3 - 3 - Wald im Norden auf 15 m Abschlag um 1 Bodenklasse Bei Feldgehölzen bis 6 m Bestandshöhe erfolgt der Abschlag in Höhe von 30 % und bei Gehölzen und Baumreihen über 6 m Bestandshöhe erfolgt der Abschlag in Höhe von 50 % der oben genannten Breite. Bei Begleitpflanzungen (Gehölze bzw. Baumreihen), die entlang des begradigten Rotbachs und entlang von Wegen angelegt wurden, die im Rahmen der ehemaligen Flurbereinigung Leutenbach hergestellt worden waren, erfolgt kein Abschlag. Falls erforderlich, werden entsprechende Abschläge im Neuen Bestand berücksichtigt. 2.3 Bei Flächen mit stauender Nässe je nach Ausmaß 1 Bodenklasse Abschlag. Entwässerte Flächen werden nach ihrem tatsächlichen Zustand bewertet. 2.4 Überschwemmungsgefährdete Gebiete werden um 1 Bodenklasse abgestuft. 2.5 Wegen Altlasten Flächen mit bekannten Altlasten werden um 2 Bodenklassen abgestuft. 2.6 Vernachlässigter Kulturzustand in der freien Feldlage Diese Flächen erhalten je nach Zustand einen Abschlag von 1 bis 3 Bodenklassen, aber nicht schlechter als Bodenklasse 8. Zur Vermeidung von Härtefällen sollen bei Vorliegen mehrerer Abschlagsgründe (z.b. Hochwassergefährdung, Hangneigung, Leitungsentschädigung, Waldeinfluss etc.) nur die Abschläge für die gravierendsten Wertminderungen berücksichtigt werden. 3. Sonstige Besonderheiten 3.1 Bebaute Flächen und Planungen nach dem Flächennutzungsplan, sonstige Nutzung Im Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden ist östlich von Nellmersbach das Sportgelände Bruckwiesenweg ausgewiesen. Dieses wird in die Bodenklasse 16 eingestuft. Das jetzige Lehmabbaugebiet Höllachhalden auf Gemarkung Leutenbach wird in die Bodenklasse 15 und dessen genehmigte Erweiterungsfläche in Bodenklasse 14 eingestuft. Die Flächen des Landschaftsparks Höllachaue werden in die Bodenklasse 13 eingestuft Im o.g. Flächennutzungsplan sind auf der Gemarkung Winnenden die geplanten gewerblichen Bauflächen Schray und Untere Schray-Seitzlesbrunnen ausgewiesen. Diese geplanten Gewerbegebiete werden sobald sie endgültig vermessungstechnisch bestimmt worden sind aus dem Flurbereinigungsverfahren ausgeschlossen. In der Zwischenzeit werden diese Gebiete vorübergehend in die Bodenklasse 17 eingestuft. Irgendeinen Anspruch wird durch die vorläufige Bewertung dieser Flächen für den Grundstückseigentümer nicht begründet

4 Die Wohnbebauung, Leutenbacher Str. 49 am Ortsrand von Nellmersbach (Nähe Friedhof) wird in die Bodenklasse 11 eingestuft. Die ebenfalls dort befindliche Gärtnerei, Leutenbacher Str. 57 wird folgt eingestuft: der bebaute an der Straße liegende Teil (ca. 500 m²) wird in die Bodenklasse 12 eingestuft, der dahinterliegende Teil wird in die Bodenklasse 16 eingestuft. Die südöstlich im Grundstück befindliche Wegfläche (für die Gewannerschließung) wird wie die angrenzende landwirtschaftlich nutzbare Fläche eingestuft Die Friedhofsfläche wird in die Bodenklasse 17 eingestuft. Die südöstlich im Grundstück befindliche Wegfläche (für die Gewannerschließung) wird wie die angrenzende landwirtschaftlich nutzbare Fläche eingestuft Sportplätze und Sportanlagen, die Schützenvereinsanlage am Ortsrand von Leutenbach, die im Flächennutzungsplan dargestellt sind, werden in die Bodenklasse 18 eingestuft Nachfolgend aufgeführte Sondernutzungen werden in Bodenklasse 16 eingestuft: - Hofflächen der Aussiedlerhöfe - Kleingartenanlagen - Gewächshaus- und Gärtnereigelände im Außenbereich - Betriebsgelände, bebaute Ver- und Entsorgungsflächen (z. B. Umspannwerk, Kläranlage, Tiefbrunnen usw.) - bebaute Freizeitanlagen im Außenbereich (z. B. Kleintierzüchteranlage, Hundesportvereinsanlage usw.) und die alte Kelter in Hertmannsweiler - Wochenendhausgrundstücke Freizeitgrundstücke, die zum Teil umfriedet und/oder mit einer Geschirrhütte, Schuppen o.ä. bebaut sind, werden wie die angrenzende landwirtschaftlich nutzbare Fläche eingestuft Vorübergehend als Hoffläche genutzte Flächen (z. B. Lagerung von Silageballen, unbefestigter Abstellplatz für landwirtschaftliche Geräte usw.) werden wie die angrenzenden landwirtschaftlich nutzbaren Flächen eingestuft. Das gleiche gilt für Feldscheunen, Schuppen oder ähnlichen Gebäuden im Außenbereich Der Modellflugplatz auf der Gemarkung Leutenbach wird wie die angrenzenden landwirtschaftlich nutzbaren Flächen eingestuft Zusammenhängende Gebiete mit Baumwiesengrundstücken werden gemäß der Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz in die entsprechende Bodenklasse eingestuft. Dabei werden gegebenenfalls noch die unter Ziff. 2 aufgeführten Abschläge angebracht. 3.2 Leitungen Bei Masten, oberirdischen Schächten, Einläufen und ähnlichen Anlagen wird bei einfachen Holz- und Betonmasten o.ä. eine Fläche von 30 m², bei allen größeren Anlagen eine Fläche (F), die nach der Formel F = 30*(n+1) berechnet wird, in die Bodenklasse 9 eingestuft. Dabei ist n die in runden Metern gemessene Grundbreite quer zur Bewirtschaftungsrichtung

5 Dinglich gesicherte Schutzstreifen von den 110/220 kv-freileitungen und der Gasfernleitung werden um 12 Punkte abgestuft. Die dinglich gesicherten Schutzstreifen der Fernwasserleitung und der 20 kv- Freileitungen werden um 7 Punkte abgestuft Bei den dinglich gesicherten Wasser- und Abwasserleitungen sowie Erdkabeln werden 2,25 Meter breite Abstufungsstreifen um 7 Punkte abgestuft. Die Abstufungsstreifen stellen die Wertminderungen in der Bodenwertkarte bildlich dar. Die Wertminderungen unter Ziffer und entsprechen in ihrer Höhe den damals bezahlten Dienstbarkeitsentschädigungen. 3.3 Tunneldienstbarkeit (B 14) und Wegverbreitung für Lehmabbaugebiet Für den Bau des Tunnels Winnenden-Leutenbach der B 14 wurden bei den betroffenen Grundstücken eine Tunneldienstbarkeit mit Nutzungsbeschränkungen zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland begründet. Die Wertminderung (gezahlte Entschädigung) wird bei den Einlageflurstücken und Abfindungsflurstücken durch eine entsprechende Anspruchs- oder Abfindungskorrektur berücksichtigt. Für den Lehmabbau auf der Gemarkung Leutenbach wurden die Zu- und Abfahrtswege verbreitert und Ausweichbuchten angelegt (ohne die Wegabmarkung anzupassen). Um die benötigten Wegflächen nutzen und ausbauen zu können, wurden von der Abbaufirma mit den betroffenen Grundstückseigentümer entsprechende Vereinbarungen / langfristige Pachtverträge gegen Entgelt abgeschlossen und dinglich gesichert. Diese dinglich gesicherten Wegflächen werden in Bodenklasse 9 eingestuft. 3.4 Raine und Böschungen werden entsprechend ihrem Ertrag in die Bodenklassen 8 und 9 eingestuft. Sofern die Zugehörigkeit in der Örtlichkeit nicht eindeutig feststellbar ist, werden sie bei den Anliegern hälftig angerechnet. 3.5 Wege- und Gewässer Die im Zuge der Flurbereinigung Leutenbach gebauten Wege sowie auch die Begradigung des Rotbachs bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Die überbauten Flächen werden wie die direkt angrenzenden Flächen bewertet. Dagegen werden die nur noch aus den Katasterunterlagen ersichtlichen ursprünglichen Wege und Wasserläufe in die Bodenklasse 10 eingestuft. Herausfallende gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen werden im Neuen Bestand wie die direkt angrenzenden Flächen oder ggf. entsprechend dem zu erwartenden Ertragswert eingestuft. Ein Abfindungsanspruch für den Eigentümer wird dadurch nicht begründet. Die asphaltierte nicht abgemarkte Wegfläche zwischen Schwaikheim und Winnenden wird in die Bodenklasse 9 eingestuft. Sonstige nicht abgemarkte Wegflächen, die ständig als Zu- und Abfahrtswege zu den Grundstücken benutzt werden und für die Gewannerschließung notwendig sind, werden wie die angrenzenden landwirtschaftlich nutzbaren Flächen eingestuft und erhalten einen Abschlag von 2 Bodenklassen

6 Für die durch Straßenbaumaßnahmen (u.a. B 14 neu) bereits überbauten Flächen wurden am und am Beweissicherungen durchgeführt. Dabei wurden die Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz überprüft und der Beschrieb und dessen Abgrenzungen gegebenenfalls abgeändert. Diese Flächen werden gemäß dem Ergebnis der Beweissicherungen in die entsprechende Bodenklasse eingestuft. Überbaute Flächen, die im Eigentum des Straßenträgers sind und für die keine Beweissicherung durchgeführt worden ist, werden gemäß den Ergebnissen der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz in die entsprechende Bodenklasse eingestuft. 4. Kapitalisierungsfaktor Der Kapitalisierungsfaktor wird vorläufig auf 450 Euro pro Werteinheit festgelegt.

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