Geltungsbereich: 71 SD A Revision: August 2016
|
|
- Wilhelmine Abel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kriterien zur Erbringung des Nachweises gemäß Anlage VIIIb der StVZO vom für Überwachungsorganisationen zum Zweck der Erlangung der Anerkennung durch die Landesbehörden 71 SD A Revision: August 2016 Geltungsbereich: Diese Regel wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erarbeitet. Sie wurde auf Grundlage und als Ergänzung der Regel 71 SD Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für Überwachungsorganisationen gemäß Anlage VIIIb der StVZO erstellt und konkretisiert die Anforderungen für das Verfahren zur Erlangung des Nachweises für die Anerkennung von Überwachungsorganisationen (ÜO) durch die zuständigen Landesbehörden gemäß Anlage VIIIb der StVZO vom (sog. Alternativverfahren). Die Geltungsdauer der Regel ist befristet bis In diesem Dokument wird im Interesse der Lesbarkeit grundsätzlich die männliche Form von Funktionsbezeichnungen verwendet; dies schließt die weibliche Form ein. 1 von 10
2 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck / Geltungsbereich Begriffe Beschreibung Rechtsgrundlage Spezifische Anforderungen... 4 Zu 5 Strukturelle Anforderungen... 4 Zu 6.2 Einrichtungen und Geräte... 4 Zu 8 Anforderungen an das Managementsystem... 5 Zu 8.7 Korrekturmaßnahmen Bescheinigung Information an die obersten Anerkennungsbehörden der Länder Mitgeltende Unterlagen... 6 Anlage 1: Kriterien für die Ermittlung der zu begutachtenden Stichprobe für Witness- Audits... 7 Anlage 2: Kriterien für die Ermittlung der Stichprobe für die Begutachtungen der messtechnischen Rückführung SD A Revision: August von 10
3 1 Zweck / Geltungsbereich Diese Regel wurde von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erarbeitet. Sie wurde auf Grundlage und als Ergänzung der Regel 71 SD Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 für Überwachungsorganisationen gemäß Anlage VIIIb der StVZO erstellt und konkretisiert die Anforderungen für das Verfahren zur Erlangung des Nachweises für die Anerkennung von Überwachungsorganisationen (ÜO) durch die zuständigen Landesbehörden gemäß Anlage VIIIb der StVZO vom (sog. Alternativverfahren). Sie ist befristet bis Grundlage der Anforderungen bleibt dabei generell die DIN EN ISO/IEC 17020:2012 unter Beachtung abweichender Anforderungen für die Normabschnitte und Die abweichenden Anforderungen sind in der Verkehrsblattverlautbarung VkBl S. 501 festgelegt. Diese Regel kommt in den Fällen zur Anwendung, in denen eine ÜO einen privatrechtlichen Vertrag mit der DAkkS über die Durchführung des Alternativverfahrens geschlossen hat. Die Tätigkeit der DAkkS fällt dabei nicht unter den Geltungsbereich der EU-VO 765/2008 sowie internationaler Abkommen im Akkreditierungswesen wie EA-MLA, IAF MLA und ILAC MRA. In den Anlagen 1 und 2 werden Kriterien für die Ermittlung der zu begutachtenden Stichprobe (Witness-Audits; Begutachtung der metrologischen Rückführung) beschrieben. Anwendungshinweis Grundsätzlich gelten alle Regelungen des Merkblattes 71 SD gleichermaßen für das Alternativverfahren, sofern in diesem Dokument keine abweichenden Regelungen beschrieben sind. 2 Begriffe Die folgenden Begriffserklärungen sollen die Beziehungen zwischen den Bezeichnungen der StVZO und der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 klären, sie setzen die Begriffsdefinitionen der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 nicht außer Kraft. Standorte Untersuchungsstellen im Sinne der StVZO Anlage VIII Nr. 4 Ziff. 2 (Prüfstellen, Prüfstützpunkte, Prüfplätze, anerkannte Werkstätten) 71 SD A Revision: August von 10
4 3 Beschreibung 3.1 Rechtsgrundlage Die Möglichkeit eines alternativen Nachweises (neben der Akkreditierung von Überwachungsorganisationen) ergibt sich aus den Bedingungen zur Anerkennung durch die obersten Landesbehörden, die im Jahre 2016 in der Anlage VIIIb der StVZO, Abs. 2.1b, festgelegt wurden: Die Anerkennung der Überwachungsorganisation kann erteilt werden, wenn b [ ] die Anerkennungsbehörde kann bis zum 31. Dezember 2020 von den Nummern und DIN EN ISO/IEC 17020:2012 abweichende Anforderungen zulassen, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bestimmt und im Verkehrsblatt öffentlich bekannt gemacht werden; soweit eine Überwachungsorganisation von diesen abweichenden Anforderungen Gebrauch macht, weist sie die Einhaltung dieser abweichenden sowie der sonstigen sich aus DIN EN ISO/IEC 17020:2012 ergebenden Anforderungen gegenüber der Deutschen Akkreditierungsstelle nach; die Deutsche Akkreditierungsstelle bestätigt der Überwachungsorganisation die Erfüllung der Anforderungen durch eine Bescheinigung. 3.2 Spezifische Anforderungen Die nachfolgende Gliederung entspricht der Struktur der DIN EN ISO/IEC 17020:2012. Es werden nur ausgewählte Abschnitte der Norm näher erläutert. Zu 5 Strukturelle Anforderungen Die technische Leitung muss sicherstellen, dass die jeweils geltenden Anforderungen der StVZO, der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 (ohne Abschnitte und 6.2.7) sowie der Verkehrsblattverlautbarung erfüllt sind (Abschnitt 5.2.5). Zu 6 Anforderungen an Ressourcen Zu 6.2 Einrichtungen und Geräte Die ÜO muss ein Verzeichnis aller Standorte, von denen aus sie ihre Tätigkeit als ÜO wahrnimmt, einschließlich deren Adressen (Standortverzeichnis) und Geräte (Prüfmittelverzeichnis) führen und aktuell sowie leicht verfügbar halten. Diese Verzeichnisse sind auf Anforderung der DAkkS zur Verfügung zu stellen. Aus dem Prüfmittelverzeichnis, muss sich u.a. der Kalibrierstatus (bzw. Status der Eichung oder Stückprüfung) aller erfassten Prüfmittel ergeben. Anstelle der in und genannten Anforderungen an die Kalibrierung gelten die Anforderungen der Verkehrsblattverlautbarung (VkBl S. 501). Die ÜO muss ein Verfahren beschreiben, 71 SD A Revision: August von 10
5 durch welches die fristgerechte Umsetzung der Anforderungen aus der Verkehrsblattverlautbarung gewährleistet ist. Die ÜO trägt die volle Verantwortung für alle im Rahmen der Inspektion verwendeten Einrichtungen und Prüfmittel, d.h. sowohl eigener als auch Dritter. Der in begründeten Verpflichtung, die fortdauernde Eignung der in genannten Einrichtungen und Geräte für deren vorgesehene Verwendung sicherzustellen, kann die ÜO auf verschiedene Weise nachkommen. Mindestens muss sie dabei jedoch repräsentative Stichproben hinsichtlich der Standorte und Prüfmittel anwenden und Eingriffskriterien für die Fehlerquote zur Steuerung von Abweichungen definieren. Zu 8 Anforderungen an das Managementsystem Zu 8.7 Korrekturmaßnahmen Die ÜO muss ein geeignetes Verfahren beschreiben und anwenden, wie bei der Feststellung von Auffälligkeiten im Rahmen von Inspektionen vorgegangen werden muss. Dabei muss beispielsweise der Fall erfasst werden, dass Prüfmittel vor Ort nicht den Anforderungen entsprechen oder Ergebnisse von Inspektionen eine statistische Auffälligkeit aufweisen. Sie soll dabei über den Einzelfall hinausgehende Bewertungen basierend auf einer Ursachenanalyse anstellen, ob ein zufälliger oder systematischer Fehler bzw. grundsätzlicher und/oder allgemeiner Natur besteht. Die resultierenden Maßnahmen müssen der Bedeutung dieses Fehlers angemessen sein. Die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen ist nachweislich zu überprüfen. 3.3 Bescheinigung Im Ergebnis des Alternativverfahrens erhält die ÜO ein Bestätigungsschreiben. Das Bestätigungsschreiben enthält entweder eine Liste aller Abweichungen von den Anforderungen oder den Hinweis, dass keine Abweichungen gefunden wurden und die Anforderungen der geltenden Regelwerke erfüllt sind sowie unter Verweis auf das Standortverzeichnis der Hinweis, auf welche Untersuchungsstellen sich die Bescheinigung bezieht. Daneben enthält es den allgemeinen Geltungsbereich der Bescheinigung in Anlehnung an die Akkreditierungsurkunde, jedoch mit der Einschränkung, dass die Anforderungen an die Rückführung auf der Verkehrsblattverlautbarung basieren. 71 SD A Revision: August von 10
6 3.4 Information an die obersten Anerkennungsbehörden der Länder Für jede zuständige Anerkennungsbehörde, in deren Bundesland die ÜO anerkannt werden möchte oder anerkannt ist, stellt die DAkkS eine eigene Bescheinigung über das Ergebnis des Alternativverfahrens im jeweiligen Bundesland aus. 4 Mitgeltende Unterlagen 1. DIN EN ISO/IEC ( ) Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen 2. Verkehrsblattverlautbarung (VkBl S. 501) 3. StVZO, zuletzt geändert durch Art VO zur Änd. straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom (BGBl. I S. 1463) 71 SD A Revision: August von 10
7 Anlage 1: Kriterien für die Ermittlung der zu begutachtenden Stichprobe für Witness- Audits 1) Größe der Stichprobe Die Stichprobe wird durch den Kundenbetreuer der DAkkS in Abstimmung mit dem Leitenden Begutachter festgelegt. Für die Bestätigung der Erfüllung aller Anforderungen an die Prüfingenieure (PI) und Standorte wendet die DAkkS in Anlehnung an die Methoden im IAF MD 1:2007 ein qualitatives Auswahlverfahren zur Festlegung der Stichprobe an. Zur Festlegung des konkreten Stichprobenumfangs für die einzelne ÜO wird in folgenden Schritten vorgegangen: 1. Bewertung der Grundgesamtheit Darlegung des jeweiligen Begutachtungsgegenstandes Bewertung der möglichen Fehlerträger und die Fehlererwartung aus vorherigen Begutachtungsergebnissen oder relevanter Informationen der Begutachter und/oder Dritter (z.b. der obersten Anerkennungsbehörden der Länder) 2. Vorkalkulation eines Stichprobenumfangs Aus der Gesamtzahl der benannten PI wird die Quadratwurzel gezogen. Bei der Berechnung der Gesamtzahl werden diejenigen PI nicht mitgerechnet, die bereits im Rahmen einer Akkreditierung der ÜO, die nach dem erteilt wurde, erfasst sind. Beispiel: 800 PI Quadratwurzel aus 800 ist 28 (es ist stets aufzurunden), d. h. 28 PI sind zu begutachten. Die Mindestzahl der durchzuführenden Witness-Audits (Beobachtungen) ergibt sich zu 50% aus der Zahl der zu begutachtenden PI wie folgt: Beispiel: 28 x 0,5 = 14 d. h. 14 PI sind vor Ort zu beobachten, 14 weitere PI sind nach Personalaufzeichnungen zu begutachten. Die Größe der Stichprobe ist anzupassen, wenn bestimmte Umstände oder Erkenntnisse vorliegen, die es erforderlich machen, eine höhere Stichprobe zu begutachten, um eine angemessene Prüfungssicherheit zu erhalten, insbesondere: signifikante Veränderung der Anzahl von PI und/oder Untersuchungsstellen Ergebnisse interner oder externer Audits Auftreten von Abweichungen je nach Anzahl, Bedeutung und Schwere der Abweichung signifikante Veränderungen im QMS der ÜO auf Verlangen der zuständigen obersten Anerkennungsbehörde 71 SD A Revision: August von 10
8 andere Umstände, die erhebliche Zweifel an der Aussagekraft und Verlässlichkeit der Stichprobe begründen Die Akkreditierungsstelle behält sich eine Modifizierung der Berechnungsmethode und der Modalitäten vor, sofern dies aus sachgerechten Erwägungen notwendig ist. 2) Auswahlverfahren für die festgelegte Stichprobe Die Auswahl der zu begutachtenden Standorte in der festgelegten Stichprobe wird durch den Kundenbetreuer der DAkkS in Abstimmung mit den Begutachtern ausgewählt. Die Stichprobe soll einerseits auf den weiter unten aufgeführten Kriterien basieren und darüber hinaus eine möglichst zufällige Auswahl an unterschiedlichen Standorten gewährleisten. Bei der Auswahl der Witness-Audits ist die Verteilung der Tätigkeit und Anerkennung in den Bundesländern zu berücksichtigen. Im Verlaufe von einem Jahr sind alle Bundesländer, in denen die Überwachungsorganisation eine Anerkennung beantragt hat, abzudecken. Mindestens an einem Witness-Audit je ÜO/Bundesland sollte der System-Begutachter teilnehmen. Wenigstens 25% der Stichproben soll im Zufallsverfahren ausgewählt werden. Für die Auswahl der zu begutachtenden Standorte werden u.a. folgende Kriterien herangezogen: Ergebnisse interner Audits an den Standorten und Management-Bewertungen oder früherer Audits; Aufzeichnungen zu Beschwerden und anderen relevanten Aspekten zu Korrektur- und vorbeugenden Maßnahmen; Signifikante Unterschiede in der Größe der Standorte; wesentliche Veränderungen seit dem letzten Witness-Audit; Reifegrad des Managementsystems und Kenntnisse über die Organisation; Geographische Standortverteilung. Diese Auswahl muss nicht am Anfang des Begutachtungsprozesses erfolgen. Sie kann auch erfolgen, wenn die Begutachtung der Zentrale abgeschlossen ist. Auf jeden Fall muss die Zentrale über die Standorte informiert werden, die Teil der Stichprobenprüfung sein sollen. Dies kann relativ kurzfristig erfolgen. 71 SD A Revision: August von 10
9 Anlage 2: Kriterien für die Ermittlung der Stichprobe für die Begutachtungen der messtechnischen Rückführung 1) Größe der Stichprobe Für die Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen an die metrologische Rückführung gemäß der Verkehrsblattverlautbarung (VkBl S. 501) wird die Stichprobe nach dem folgenden Schema von der DAkkS festgelegt: Es wird unterschieden zwischen interner und externer Rückführung. Als Nachweise der Rückführung sind Kalibrierungen, Stückprüfungen sowie zeitlich befristet Eichungen gemäß der Verkehrsblattverlautbarung (VkBl S. 501) zulässig. Interne Rückführungen werden durch Personal der Rechtsperson der ÜO durchführt. Externe Rückführungen werden durch externe Kalibrierdienstleister erbracht. Die Stichprobe für die Begutachtung der Rückführung muss jede der von der ÜO genutzten Verfahrensweisen angemessen abdecken. Dabei wird stichprobenhaft die Kompetenz des Personals sowie die Eignung und kompetente Ausführung der eingesetzten Verfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben beurteilt werden. Die Begutachtung vor Ort kann durch Beurteilung weiterer Dokumente ergänzt werden. Für intern und extern durchgeführte Rückführungen gilt grundsätzlich, dass in einem Überwachungszyklus mindestens ein Standort jeder ÜO pro Bundesland, für das eine Anerkennung besteht, vor Ort zu begutachten ist. Als Begutachtung in diesem Sinne zählt auch die Durchführung eines Witness-Audits einer Hauptund/oder Abgasuntersuchung, soweit dabei eine Begutachtung der metrologischen Rückführung erfolgt. Im Rahmen der fachlichen Notwendigkeiten, der organisatorischen Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung von personellen Ressourcen soll für jede ÜO für ca. 50% der Anzahl ihrer Anerkennungen der Schwerpunkt der Begutachtung bei der Durchführung der externen oder internen metrologischen Rückführung erfolgen, bei der insbesondere der Status der Umsetzungen der Anforderungen aus der Verkehrsblattverlautbarung begutachtet wird. Beispiel: 14 Anerkennungen einer ÜO 50% als Witness-Audit (WA) einer Haupt-/Abgasuntersuchung, 50% als Begutachtung der Rückführung der Messgeräte bedeutet, in 7 Bundesländern wird jeweils ein Standort im Rahmen von WA begutachtet, in 7 Bundesländern wird jeweils ein Standort explizit hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen zur metrologischen Rückführung begutachtet. Führt die ÜO auch interne Kalibrierungen an Standorten durch, wird eine Begutachtung zur Einhaltung der Anforderungen an die (interne) Kalibrierung an einem dieser Standorte durchgeführt. Die Größe der Stichprobe ist anzupassen, wenn bestimmte Umstände oder Erkenntnisse vorliegen, die es erforderlich machen, einen größeren Stichprobenumfang zu begutachten um eine angemessene Prüfungssicherheit zu erhalten, insbesondere: 71 SD A Revision: August von 10
10 Fristüberschreitungen bei vorgeschriebenen Kalibrierungen (bzw. Eichungen, Stückprüfungen) Ergebnisse interner oder externer Audits Auftreten von Abweichungen je nach Anzahl, Bedeutung und Schwere der Abweichung auf Verlangen der zuständigen obersten Anerkennungsbehörde Gründe, die das Vertrauen in die fristgerechte Umsetzung der Anforderungen der Verkehrsblattverlautbarung bis 2020 in Frage stellen andere Umstände, die erhebliche Zweifel an der Aussagekraft und Verlässlichkeit der Stichprobe begründen 2) Auswahlverfahren für festgelegte Stichprobe Die oben erläuterte Stichprobe wird in Abstimmung mit der Festlegung der Stichproben für die Witness-Audits sowie nach weiteren Kriterien bestimmt, z.b. Ergebnisse interner Audits an den Standorten und Management-Bewertungen oder früherer Audits; Größe der Standorte; Wesentliche Veränderungen seit der letzten Begutachtung; Geographische Standortverteilung; Anzahl der durchgeführten Hauptuntersuchungen. Bei der Festlegung von Stichproben für die Begutachtung der messtechnischen Rückführung, welche z.b. durch Innungen des Kfz-Gewerbes durchgeführt werden, kann nach pflichtgemäßem Ermessen der DAkkS auf Erkenntnisse bereits durchgeführter Begutachtungen zurückgegriffen werden, sofern diese geeignet und zielführend sind. 71 SD A Revision: August von 10
Geltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: SD Revision: Dezember 2012
Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Stellen, die Prüfungen und/oder Inspektionen im Rahmen der Genehmigung von Fahrzeugen, Systemen, selbstständigen technischen Einheiten
MehrAkkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für private Zertifizierungsprogramme im Sektor Ernährung, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit 71 SD 6 054 Revision: 1.0 27. Mai 2016 Geltungsbereich: Dieses Regel legt
MehrSie wendet sich sowohl an die KBS als auch an die Begutachter der DAkkS.
Sektorspezifische Kriterien zur Teilnahme an Eignungsprüfungen für im Umweltbereich tätige Prüflaboratorien, die eine Akkreditierung auf Basis der Fachmodule beantragen oder besitzen 71 SD 4 035 Revision:
MehrAbbruch von Begutachtungen
71 SD 0 017 Revision: 1.1 06. November 2015 Geltungsbereich: Diese Regel informiert über die Vorgehensweise für den Fall des Abbruchs von Begutachtungen. Sie dient Konformitätsbewertungsstellen (KBS) als
MehrAufbau der nationalen Akkreditierungsstelle Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen
Zentrale Informationsveranstaltung für alle Konformitätsbewertungsstellen Berlin, 25. Januar 2010 Zusammenarbeit der DAkkS mit den KBS wichtige Prozesse Herr Ralf Egner Agenda Zusammenarbeit der DAkkS
MehrRelevante Änderungen zur vorhergehenden Revision sind gelb markiert oder mit einem Strich am rechten Seitenrand gekennzeichnet.
Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025 und Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020 für den Bereich der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
MehrDatum der Ermittlung/Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:
AKB-2015-103rev00 1 2 3 4 5 6 Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Prüflaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 für den Bereich der Binnenschiffsuntersuchungsordnung 7
MehrGeltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat: SD Revision: August 2016
Besondere Anforderungen und Festlegungen für die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen für Produkte nach DIN EN ISO/IEC 17065:2012 für den Bereich der Schiffsausrüstungsrichtlinie 71 SD 1 029 Revision:
MehrAnforderungen zur Akkreditierung im Bereich Mineralöl und verwandte Erzeugnisse
Anforderungen zur Akkreditierung im Bereich Mineralöl und verwandte Erzeugnisse 71 SD 1 020 Revision: 1.0 27. März 2013 Geltungsbereich: Diese Regel der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkks) legt
MehrISO IEC 17025: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüflaboratorien
ISO IEC 17025: 2005 Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüflaboratorien Lernziele Kenntnis: ISO 17025:1999 als Instrument für ein Prüflabor kennen Verstehen: Zusammenhang zwischen ISO 9001 und
MehrAnforderungen bei der Akkreditierung im Bereich der Fachmodule Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser
Anforderungen bei der Akkreditierung im Bereich der Fachmodule Abfall, Boden/Altlasten, Immissionsschutz und Wasser 71 SD 4 030 Revision: 1.1 07. Januar 2014 Geltungsbereich: In diesem Dokument sind die
MehrFlexibler Geltungsbereich der Akkreditierung für Prüfungen im Bereich Mineralöl und verwandte Erzeugnisse
Flexibler Geltungsbereich der Akkreditierung für Prüfungen im Bereich Mineralöl und verwandte Erzeugnisse 71 SD 1 021 Revision: 1.1 09. November 2015 Geltungsbereich: Diese Regel der Deutsche Akkreditierungsstelle
MehrDAkkS-Begutachterschulung Modul B/C. Anforderungen an Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012
DAkkS-Begutachterschulung Modul B/C Anforderungen an Inspektionsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 nach dem Rahmenprogramm für die Schulung von Begutachtern in Akkreditierungsverfahren 14. bis 16.
MehrFehlentwicklungen bei der Delegation von Prüfaufgaben gemäß Absatz RID/ADR: Unterauftragnehmer akkreditierter Stellen
(ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2019/4) 4. Januar 2019 Original: Deutsch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Bern, 18. bis 22. März
MehrDokument Nr. 202.dw. Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17025:2017 für die Begutachtung zur Akkreditierung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Ohne Klassifizierung Referenzdokument zur Norm ISO/IEC
MehrRegeln für die Gestaltung und den Aufbau der Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH
Seite: 1/7 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 2 2 Anwendung... 2 3 Form und Druck... 2 4 Gestaltung der Vorderseite... 3 4.1 Allgemeine Angaben und Zeichen... 3 4.2 Hinweise auf die Beleihung und das Führen
MehrReferenzdokument zur Norm ISO/IEC 17020:2012 für die Begutachtung zur Akkreditierung von Inspektionsstellen
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17020:2012 für die
MehrErgänzende Akkreditierungskriterien und Informationen zum Zertifizierungsbereich
Ergänzende Akkreditierungskriterien und Informationen zum Zertifizierungsbereich Luftfahrt (DIN EN 9100, 9110, 9120) 71 SD 6 047 Revision: 1.1 23. Juli 2015 Geltungsbereich: Die Anforderungen dieses Regeldokumentes
MehrDAkkS-Begutachterschulung Modul B/C. Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018
DAkkS-Begutachterschulung Modul B/C Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlaboratorien nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 nach dem Rahmenprogramm für die Schulung von Begutachtern in Akkreditierungsverfahren
MehrFestlegungen für die Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bei der Akkreditierung von Inspektionsstellen
Festlegungen für die Anwendung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 bei der Akkreditierung von Inspektionsstellen 71 SD 0 012 Revision: 1.2 20. März 2018 Geltungsbereich: Diese Regel enthält Anforderungen zur
MehrDAkkS - Kalibrierung von Werkstoffprüfmaschinen
DAkkS - Kalibrierung von Werkstoffprüfmaschinen 08.06.2015 www.hegewald-peschke.de 1 1. Einführung 2. Rückblick Deutscher Kalibrierdienst DKD 3. Entstehung der DAkkS 4. Symbole 5. Werks- oder DAkkS-Kalibrierung
MehrReferenzdokument zur Norm ISO/IEC 17043:2010 für die Akkreditierung von Stellen, die Eignungsprüfungen anbieten
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17043:2010 für die
MehrAllgemeine Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte
Allgemeine Regeln für die Akkreditierung im Bereich Medizinprodukte Geltungsbereich: Die vorliegenden Regeln definieren Anforderungen an zu akkreditierende Laboratorien, Inspektionsstellen, Zertifizierungsstellen
MehrReferenzdokument zur Norm ISO/IEC 17065:2012 für die Akkreditierung von Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17065:2012 für die
MehrMerkblatt für die HU-Adapter-Kalibrierung Kalibrierung des HU-Adapters als universelles Messgerät nach Nummer der DIN EN ISO/IEC 17020
Merkblatt für die HU-Adapter-Kalibrierung Kalibrierung des HU-Adapters als universelles Messgerät nach Nummer 6.2.6 der DIN EN ISO/IEC 17020 Version: 1.1 Stand: 2017-09-28 Impressum Zentrale Stelle nach
MehrRegeln für die Gestaltung und den Aufbau der Akkreditierungs- urkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH
Regeln für die Gestaltung und den Aufbau der Akkreditierungs- urkunde der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH 71 SD 0 021 Revision: 1.1 31. August 2018 Geltungsbereich: Dieses Dokument regelt den Aufbau
MehrReferenzdokument zur Norm ISO/IEC 17025:2005 für die Begutachtung zur Akkreditierung von Prüfund Kalibrierlaboratorien
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17025:2005 für die
MehrReferenzdokument zur Norm ISO/IEC 17024:2012 für die Akkreditierung von Stellen, die Personen zertifizieren
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Referenzdokument zur Norm ISO/IEC 17024:2012 für die
MehrBesondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau
Besondere Festlegungen für die Flexibilisierung des Geltungs- bereiches der Akkreditierung im Sachbereich Maschinenbau 71 SD 2 011 Revision: 1.0 13. Februar 2017 Geltungsbereich: Diese Regel legt für den
MehrErhebung von Leistungskennzahlen bei den Zertifizierungsstellen für Managementsysteme gemäss Dokument IAF MD15
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS Erhebung von Leistungskennzahlen bei den Zertifizierungsstellen
MehrUmstellungsanleitung für Akkreditierungen im Bereich MAAS-BGW
Seite: 1/5 Inhalt: 1 Gegenstand... 1 2 Grundlage... 2 3 Vorgehensweise... 2 3.1 Antragstellung... 2 3.2 Begutachtung... 2 3.3 Bescheidung, Beurkundung... 3 3.4 Zertifizierte Organisationen... 3 4 Mitgeltende
MehrEN ISO/IEC 17025:2017 Neue Anforderungen an die Kontaminantenanalytik
EN ISO/IEC 17025:2017 Neue Anforderungen an die Kontaminantenanalytik Ronald Stelzer Qualitätsmanagement Lebensmittelsicherheit Struktur 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe 4 Allgemeine
MehrDatum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:
Ergänzende Anforderungen an die Akkreditierungsstelle und an das Akkreditierungsverfahren von Personenzertifizierungsstellen nach DIN EN ISO/IEC 17024 für den Bereich Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten
MehrDQ S UL Management Systems Solutions
Die ISO 9001:2008 Die wesentlichen Änderungen, Interpretationen und erste Erfahrungen Frank Graichen DQ S UL Management Systems Solutions Umstellungsregeln Veröffentlichung:14.November 2008 (englische
MehrDAkkS Wir stellen uns vor. Kompetenz bestätigen, Qualität sichern, Vertrauen schaffen.
DAkkS Wir stellen uns vor. Kompetenz bestätigen, Qualität sichern, Vertrauen schaffen. Was ist Akkreditierung? Verlässlichkeit durch Konformitätsbewertung Die Anforderungen an die Qualität von Waren und
MehrVA-0001: Internes Systemaudit Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Inhalt 1. Zweck... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Zuständigkeiten... 2 3.1 Geschäftsführung... 2 3.2 Auditleiter... 3 3.3 Auditor... 3 3.4 Leiter des zu auditierenden Bereiches... 3 4. Beschreibung...
MehrAnforderungen für die Akkreditierung von Konformitäts- bewertungsstellen im Bereich des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsiteverordnung
Anforderungen für die Akkreditierung von Konformitäts- bewertungsstellen im Bereich des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsiteverordnung 71 SD 2 018 Revision: 1.0 26. Februar 2018 Geltungsbereich:
MehrRevision der DIN EN ISO 9001 Dokumentierte Informationen. Ausschlüsse : nicht zutreffende Anforderungen begründen
Seite 1 von 17 Dokumentationsanforderungen Anwendungsbereich 4 Kontext der Organisation 4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs Bestehende Dokumente Kommentar verfügbar sein und aufrechterhalten werden Ausschlüsse
MehrSanktionierte Interpretationen ("SIs") Häufig gestellte Fragen ("FAQs")
VDA Band 6 Teil 1 QM-Systemaudit Serienproduktion Sanktionierte Interpretationen ("SIs") und Häufig gestellte Fragen ("FAQs") Der VDA Band 6 Teil 1, QM-Systemaudit Serienproduktion (5. überarbeitete Ausgabe,
MehrAktuelle Informationen und Anforderungen zur Akkreditierung von Trinkwasserlaboratorien nach ISO 17025
Aktuelle Informationen und Anforderungen zur Akkreditierung von Trinkwasserlaboratorien nach ISO 17025 1 Jörg Unger Aktuelle Informationen und Anforderungen zur Akkreditierung von Konformitätsbewertung
MehrBeschlüsse des Fachbereichs Managementsysteme / Luftfahrt
Seite: 1/6 Anmerkung zu dieser Revision: Änderungen zur Version 1.9 dieser liste sind gelb markiert. Die Liste beinhaltet alle akkreditierungsrelevanten Beschlüsse des SK-M seit 01.01.2013. Sofern Beschlüsse
MehrAnforderungen bei der Begutachtung von Konformitätsbewertungsstellen
Anforderungen bei der Begutachtung von Konformitätsbewertungsstellen im Bereich Probenahme 71 SD 4 020 Revision: 1.2 09. März 2015 Geltungsbereich: Dieses Dokument soll die Harmonisierung der Anforderungen
MehrMatrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen.
Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen Inhalt Vorgabedokumente Matrix- oder Gruppenzertifizierung Anwendungsbereich Zertifizierungsprozess Planung, Berechnung Audit
MehrNachaudit durchführen 5.4 Auditor nicht möglich bei Bedarf Korrekturmaßnahmen umsetzen und kontrollieren
1. Zweck Mit dieser Verfahrensanweisung werden Einzelheiten zur Durchführung der internen Qualitätsaudits geregelt. Ziel der internen Qualitätsaudits ist es, Möglichkeiten für Verbesserungen zu erkennen
Mehr1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung
Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des
MehrVerfahrensanweisung Umgang_mit_Einspruechen.doc INHALT
INHALT 1 Zweck und Anwendungsbereich 2 2 Begriffe / Definitionen 2 2.1 Definitionen 2 3 Zuständigkeiten 2 4 Verfahrensbeschreibung 3 4.1 Beschreibung 3 4.1.1 Erfassung 3 4.1.2 Vertraulichkeit 3 4.1.3 Information
MehrHäufige Abweichungen bei Begutachtungen durch die Akkreditierungsstelle auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Häufige Abweichungen bei Begutachtungen durch die Akkreditierungsstelle auf Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17025:2018 Vortrag vom 17.01.2019 Dipl.-Ing. Wolfgang Kamphuis 1 Regeln für den Begutachter DIN
MehrAkkreditierung nach EN ISO/IEC (Kriterien für Inspektionsstellen)
Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17020 (Kriterien für Inspektionsstellen) Chance und Notwendigkeit für das Biomonitoring?! 27.11.2008 Ronald Stelzer AGES Bereich Lebensmitteluntersuchung Stabstelle Qualitätsmanagement
MehrMatrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen.
Matrixzertifizierung von Unternehmen mit mehreren Standorten/ Niederlassungen Inhalt Vorgabedokumente Matrix- oder Gruppenzertifizierung Anwendungsbereich Zertifizierungsprozess Planung, Berechnung Audit
MehrMindestanforderungen zur Akkreditierung der optischen Funkenemissionsspektrometrie (OES)
Mindestanforderungen zur Akkreditierung der optischen Funkenemissionsspektrometrie (OES) 71 SD 1 005 Revision: 1.1 24. Februar 2014 Geltungsbereich: Diese Regel enthält verbindliche Anforderungen an Prüflaboratorien
MehrDatum der Ermittlung/Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:
Akkreditierungskriterien (freiwilliger Bereich) für Inspektionsstellen, die Audits und Inspektionen im Rahmen der Zertifizierung nach EU VO (EG) Nr. 445/2011 (ECM VO) von für die Instandhaltung von Güterwagen
MehrAuditprogramm für die Zertifizierung. von Qualitätsmanagementsystemen. in Apotheken
Auditprogramm für die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen in Apotheken der Apothekerkammer Berlin 1 Allgemeines 2 Ziele 3 Umfang 4 Kriterien 5 Verantwortlichkeiten 6 Ressourcen 7 Auditverfahren
MehrListung von Untersuchungsstellen nach 15 (4) TrinkwV. Sibylle Fütterer, Referenzstelle Wasser/Trinkwasser/Abfall/Boden
Platzhalter Grafik (Bild/Foto) Listung von Untersuchungsstellen nach 15 (4) TrinkwV Sibylle Fütterer, Referenzstelle Wasser/Trinkwasser/Abfall/Boden Jahrestagung Trinkwasserringversuche, 02.03.2011, Dipl.Ing
MehrFragebogen. zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach DIN SPEC
zur Beurteilung der Zertifizierungsfähigkeit des Betrieblichen Gesundheitsmanagements nach 4 Umfeld der Organisation 1 Haben Sie die Interessierten Parteien (oder Kunden) bestimmt, die Bedeutung für Ihr
MehrErläuterung zur Begrifflichkeit dokumentierte Information Dokumente und Aufzeichnungen werden in der DIN EN ISO 14001:2015 als dokumentierte Informati
Erläuterung zur Begrifflichkeit dokumentierte Information Dokumente und Aufzeichnungen werden in der DIN EN ISO 14001:2015 als dokumentierte Information zusammengefasst. Die Unterscheidung der Revision
MehrOrtsbewegliche Druckgeräte
Die neuen Vorschriften und ihre Anwendung Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen 2 TPED und ODV: alles neu? was
Mehr27. Februar - 1. März 2019 Berlin
DAkkS-Begutachterschulung Modul B/C DIN EN ISO/IEC 17065 Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren (ISO/IEC 17065:2012) nach dem Rahmenprogramm für die Schulung
MehrRegel zum Beschwerdeverfahren gemäß Art. 9 Abs. 4 VO (EG) Nr. 765/2008 und Tz ISO/IEC 17011
Regel zum Beschwerdeverfahren gemäß Art. 9 Abs. 4 VO (EG) Nr. 765/2008 und Tz. 7.12 ISO/IEC 17011 71 SD 0 009 Revision: 1.1 23. Oktober 2018 Diese Regel liegt dem Akkreditierungsbeirat zur Ermittlung/Bestätigung
MehrInternes Audit. Länderübergreifende Verfahrensanweisung. Inhalt. 1 Zweck, Ziel
Dokument: 07-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 05.11.2012 Seite 1 von 9 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 2 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Planung der Audits... 5 4.2 Vorbereitung
MehrÜbersicht über ISO 9001:2000
Übersicht über die ISO 9001:2000 0 Einleitung 1 Anwendungsbereich 2 Normative Verweisungen 3 Begriffe Übersicht über die ISO 9001:2000 4 Qualitätsmanagementsystem 5 Verantwortung der Leitung 6 Management
MehrDie Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 Eine erste Einschätzung
Die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 Eine erste Einschätzung auf Grlage des DIS (Draft International Standard) 2014 1 Die (wesentlichen) neuen Inhalte (gegenüber der Version ISO 9001:2008) Eine neue
MehrNeuregelung des Gesetzlichen Messwesens. aus Sicht der Landeseichbehörden
Neuregelung des Gesetzlichen Messwesens aus Sicht der Landeseichbehörden 10.12.2014 PTB-Vollversammlung 1 Was ist neu? Eichung statt Erst- und Nacheichung, Konformitätsbewertungsstelle, Meldepflicht für
MehrAkkreditierte Untersuchungs- und Inspektionsstellen bei der Kampfmittelräumung WAS SOLL DASS?!
Akkreditierte Untersuchungs- und Inspektionsstellen bei der KMR Akkreditierte Untersuchungs- und Inspektionsstellen bei der Kampfmittelräumung WAS SOLL DASS?! 1 Die DAkkS 2 Untersuchungs- und Inspektionsstellen
Mehr- Leseprobe - Auditfeststellungen und deren Bewertungen. Auditfeststellungen und deren Bewertungen. von Ralph Meß
Auditfeststellungen und deren Bewertungen von Ralph Meß Der folgende Artikel beschreibt mögliche Feststellungen und Ergebnisse, die üblicherweise bei internen oder externen Audits dokumentiert werden können.
MehrAnforderungen an Zertifizierungsstellen im Bereich Zertifizierung von Erholungswald
Normatives Dokument Deutscher PEFC-Standard PEFC D 1003-3:2014 Version 2 17.11.2015 Anforderungen an Zertifizierungsstellen im Bereich Zertifizierung von Erholungswald PEFC Deutschland e.v. Tübinger Str.
MehrKorrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen
Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4
MehrTEILEGUTACHTEN Nr CP-GBM-02 (Zusammenfassung 02)
12E Seite 1 von 4 TEILEGUTACHTEN Nr. über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang: Spoilerschutzrohr
MehrIBG Verfahren auf Basis des Memorandum of Understanding (MoU)
M E M O R A N D U M O F U N D E R S T A N D I N G über die Neugestaltung von Zulassungsverfahren für Eisenbahnfahrzeuge IBG Verfahren auf Basis des Memorandum of Understanding (MoU) AG Optimierung Fahrzeugzulassung
MehrInterne Audits VA Diese VA regelt den strukturierten Ablauf der Internen Audits.
Interne Audits 1. Zweck Diese VA regelt den strukturierten Ablauf der Internen Audits. 2. Geltungsbereich Abt. Rettungsdienst Abt. Allgemeine Rotkreuzarbeit 3. Begriffe PA HE F A Positive Anmerkung Hinweis/Empfehlung
MehrLeitfaden L26_Eignungsprüfungen_V06_ Eignungsprüfungen
Leitfaden L26_Eignungsprüfungen_V06_20170418 Eignungsprüfungen 1. Definition 1.1 Allgemeines Als Eignungsprüfungen gelten insbesondere - aber nicht ausschließlich - Ring- oder Rundversuche und Laborvergleichsmessungen
MehrPrüfungsbericht. Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster
Prüfungsbericht Westfälische Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft Münster Prüfungsbericht zur Angemessenheit des Compliance-Management-Systems der Westfälischen Provinzial Versicherung Aktiengesellschaft
MehrKann man Akkreditierungsstellen miteinander vergleichen?
Kann man Akkreditierungsstellen miteinander vergleichen? Eine empirische Untersuchung basierend auf Kennzahlen und Business Excellence Dr. Tilman Denkler Abteilung S Qualitätsinfrastruktur Referat S.2
MehrT E I L E G U T A C H T E N
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. Hersteller: METZELER Reifen GmbH Teilegutachten Nr. TÜH -TB 2001-37.00 17.04.2001 Blatt 1 von 3 T E I L E G U T A C H T E N Nr. TÜH -TB 2001-37.00 über die Vorschriftsmäßigkeit
MehrVerfahrensbeschreibung zur Zertifizierung von QM-Systemen bei Unternehmen mit Niederlassungen (Mehrfachstandorte-Zertifizierung)
Verfahrensbeschreibung zur Zertifizierung von QM-Systemen bei Unternehmen mit Niederlassungen (Mehrfachstandorte-Zertifizierung) 1. Zweck Diese Verfahrensbeschreibung ist eine Ergänzung der Verfahrensbeschreibung
MehrGeltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:
Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Produktzertifizierungsstellen
MehrBestimmung der Kompetenz. Wolfgang Hackenauer
Bestimmung der Kompetenz Wolfgang Hackenauer Begriffsdefinitionen ISO 9000:2015 Kompetenz (3.10.4) Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Ergebnisse zu erzielen Fähigkeit (3.6.12)
Mehr2.3 Aufgaben und Befugnisse Führungsaufgaben
Aufgaben und Befugnisse.1 Führungsaufgaben Die PTB-Leitung ist verantwortlich für: Strategische Zielsetzung Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen (Personal, Mittel und Einrichtungen) für den Betrieb
MehrKonformitätsbewertungsstellen mit mehreren Standorten im In- oder Ausland - Schlüsseltätigkeiten
Leitfaden L19_Standorte und Schlüsseltätigkeiten_V05_20160229 Konformitätsbewertungsstellen mit mehreren Standorten im In- oder Ausland - Schlüsseltätigkeiten Inhalt: 1 Zweck 2 2 Allgemeines 2 3 Standort
MehrVDA Band 6 Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4. Sanktionierte Interpretationen ("SIs") Häufig gestellte Fragen ("FAQs")
VDA Band 6 Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2, VDA 6.4 Sanktionierte Interpretationen ("SIs") und Häufig gestellte Fragen ("FAQs") Die Zertifizierungsvorgaben für VDA 6.1, VDA 6.2 und VDA 6.4
Mehr4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten,
4.3 Planung (Auszug ISO 14001:2004+Korr 2009) 4.3.1 Umweltaspekte Die Organisation muss (ein) Verfahren einführen, verwirklichen und aufrechterhalten, a) um jene Umweltaspekte ihrer Tätigkeiten, Produkte
MehrHandbuch Apotheke. Handbuch Apotheke. -Apotheke Fürth
-Apotheke Fürth Einleitung Im Handbuch und in den mitgeltenden Unterlagen sind die Forderungen der ISO 9001:2008 und Rechtsgrundlagen für Apotheken umgesetzt. Das Handbuch gilt für alle Bereiche der -Apotheke.
MehrAudit-Bericht ISO 9001
Audit-Art: 4. Wiederholungsaudit Audit-Grundlage / Standard / Ausgabedatum: ISO 9001:2008 ohne Produktentwicklung Handbuch / Revision / Datum 8; 9.12.2013 Audit-Zeitraum vor Ort (Solltermin): 2013-12-19-2013-12-19
MehrIDR Prüfungsleitlinie 111 "Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung" IDR Prüfungsleitlinie L 111 "Die IKS-Prüfung in der Rechnungsprüfung"
IDR Prüfungsleitlinie L 111 Stand 07.02.2018 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 2. Begriff und Aufgaben des Internen Kontrollsystems (IKS)... 3 2.1 Prüfung des Aufbaus des Internen Kontrollsystems...
MehrTeilegutachten Nr. 37TG Aktiengesellschaft Köln. : Ford Cougar/Typ BCV. : 16 Zoll Rad/Reifenkombinationen
Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombination Hersteller Fahrzeuge Radgrößen : Ford-Werke Aktiengesellschaft 50725 Köln : Ford Cougar/Typ BCV : 16 Zoll Rad/Reifenkombinationen Institut für Verkehrssicherheit
MehrProdukt- oder Managementsystemzertifizierung Gemeinsamkeiten und Abgrenzungen
Produkt- oder Managementsystemzertifizierung Gemeinsamkeiten und Abgrenzungen Dr. Tilman Denkler Abteilung S Qualitätsinfrastruktur Eurolab Kolloquium Berlin, 06.06.14 1 Inhalt Produktzertifizierung oder
MehrInternes Audit. Beispiel
Beispiel Verfahrensanweisung Dok.-Nr. 2.11 Internes Audit Revision 0 erstellt am 24.02.2010 Seite 1 von 5 Ziel und Zweck: Durch interne Audits werden alle betrieblichen Bereiche und Prozesse dahingehend
Mehr2 Untersuchungs- und Inspektionsstellen. 3 Akkreditierung und Notifizierung. 4 Das Akkreditierungsverfahren NEUES ÜBERWACHUNGSKONZEPT
Akkreditierung von Stellen, die Grundwasserprobenahmen durchführen 1 Die DAkkS 2 Untersuchungs- und Inspektionsstellen 3 Akkreditierung und Notifizierung 4 Das Akkreditierungsverfahren NEUES ÜBERWACHUNGSKONZEPT
MehrRainer Schultes. Zertifizierung von Organisationen mit mehreren Standorten (Multi-Site-Zertifizierung) - Leseprobe -
Rainer Schultes Zertifizierung von Organisationen mit mehreren Standorten (Multi-Site-Zertifizierung) - Leseprobe - Übersicht über die Arbeitshilfen auditfrageliste.xls auditbericht.xls Das Klammersymbol
MehrRegeln zur Anerkennung von Prüflaboren
Vorwort Die nachfolgenden Regeln gelten für die Anerkennung von Prüflaboren im Rahmen der Durchführung von EG-Baumusterprüfungen (Modul B), EG-Einzelprüfungen (Modul G) und EG-Prüfung der Produkte (Modul
MehrDeutsche Übersetzung des IAF Dokumentes IAF MD 3:2008
IAF - Verbindliches Dokument für Fortschrittliche Verfahren zur Überwachung und Re-Zertifizierung (ASRP) 71 SD 6 015 Revision: 1.1 20. August 2015 Deutsche Übersetzung des IAF Dokumentes IAF MD 3:2008
MehrREGLEMENT VERANTWORTLICHKEITEN DER BAU-RICHTLINIEN IM TEC
Bau Richtlinien USZ UniversitätsSpital Zürich Rämistrasse 100 8091 Zürich Bau Richtlinie REGLEMENT VERANTWORTLICHKEITEN DER BAU-RICHTLINIEN IM TEC Version V1_2018-11-16 Herausgeber Ersteller Betroffene
MehrFlexibler Geltungsbereich der Akkreditierung für Prüfungen im Bereich Brandschutz
Flexibler Geltungsbereich der Akkreditierung für Prüfungen im Bereich Brandschutz 71 SD 1 040 Revision: 1.0 03. Mai 2016 Geltungsbereich: Diese Regel basiert auf der allgemeinen Regel zur Flexibilisierung
MehrThema: Anforderungen an den Einstellprüfplatz / Prüffläche
Umsetzung der Prüfrichtlinie zur Scheinwerfereinstellung bei der HU ab 01.01.2017 (Verkehrsblatt vom 20.02.2014) 02 2014) Thema: Anforderungen an den Einstellprüfplatz / Prüffläche HU-Prüfstützpunkte An
MehrFahrschule Handbuch. Fahrschule Simonstr Fürth
Fahrschule Handbuch Fahrschule Simonstr 14 90763 Fürth Einleitung Im Handbuch und in den mitgeltenden Unterlagen sind die Forderungen der ISO 9001:2000 und des SGB III umgesetzt. Das Handbuch gilt für
MehrAkkreditierung und Notifizierung in Deutschland ab Berlin
Akkreditierung und Notifizierung in Deutschland ab 2010 Berlin 25.01.2010 1 Akkreditierung und Notifizierung in Deutschland ab 2010 Der Prozess der Akkreditierung Rahmenbedingungen des Akkreditierungsverfahrens
Mehr