Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung

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1 F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH Marthastraße 16 D Nürnberg Telefon +49 (9 11) Telefax +49 (9 11) bav@fe-ls.de Internet Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH Geschäftsführer Elke Smejkal, Betriebswirtin für betriebliche Altersversorgung (FH) Sitz: Nürnberg, AG Nürnberg, HRB 20995

2 F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH Wir sind Ansprechpartner für alle Fragen um das Thema Versorgung und Vergütung und bieten das gesamte Dienstleistungsspektrum für die Beratung und Betreuung betrieblicher Versorgungssysteme. Unsere Kernkompetenzen und unsere Unabhängigkeit bieten für unsere Mandanten Mehrwert, da wir keinem Produktanbieter verpflichtet sind. Unsere Dienstleistung Unser Ziel ist es, Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status feststellen und bestätigen zu lassen. Unter gewissen Voraussetzungen sind Geschäftsführer auch mit einer Beteiligungsquote von weniger als 50 %, mitarbeitende Familienangehörige, Fremdgeschäftsführer und mitarbeitende Gesellschafter von der Sozialversicherung befreit. Ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht für diese Personenkreise nicht, auch wenn regelmäßig Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden! Unser Honorar für die Beratungstätigkeit und Antragstellung beim Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Überprüfung des Sozialversicherungsstatus beträgt pauschal 1.400,- EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für die Beratung und Beantragung der Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen wird ein Honorar in Höhe von 300,- EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. Hintergrund der Statusfeststellung Das Bundessozialgericht (BSG) hat ausdrücklich festgestellt, dass auch ein Geschäftsführer, der keine Kapitalbeteiligung hält, als Unternehmer gelten kann und damit versicherungsfrei ist. Entscheidend soll dafür im Wesentlichen sein, dass der betreffende Geschäftsführer nicht den Weisungen der Gesellschaft in Bezug auf Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsausführung unterliegt. Insofern müssen auch Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung nicht zwangsläufig sozialversicherungspflichtig sein. Fallen Sie unter diese Personengruppe, sollte eine genaue Prüfung der Versicherungspflicht anhand der einschlägigen Kriterien vorgenommen werden. Leisten diese Personenkreise nämlich regelmäßig Beiträge zur Sozialversicherung, so begründet das noch lange keinen Anspruch auf die entsprechenden Sozialleistungen. Die Sozialversicherungspflicht wird erst im Leistungsfall geprüft. Das bedeutet konkret, dass bei Arbeitslosigkeit unter Umständen kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder bei verminderter Erwerbsfähigkeit eventuell kein Anspruch auf Rentenzahlungen besteht. Beim Nachweis der Sozialversicherungsfreiheit können jedoch bereits gezahlte Beiträge zur Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung unter Umständen, in einem gewissen zeitlichen Rahmen, zurückgefordert werden. Das Verfahren zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ist ein sozialversicherungsrechtliches Verfahren i. S. d. Sozialgesetzbuches (SGB). Juristische Kenntnisse sind zur Durchführung aufgrund der Komplexität dieses Verfahrens unerlässlich. Es 2

3 steht grundsätzlich nur Rechtsanwälten zu, hier beratend tätig zu sein. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang eng mit den Rechtsanwälten der F.E.L.S Rechtsanwälte Steuerberater GdbR zusammen. Die Durchführung der Statusfeststellung durch uns bedarf daher auch einer schriftlichen Vollmacht Ihrerseits. Ihr Mehrwert Die Statusfeststellung und die eventuelle Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bringen viele Vorteile mit sich: Sicherheit hinsichtlich Ihres Status und der damit verbundenen Rechte. (Durch Zahlung der Beiträge entsteht nicht automatisch ein Anspruch auf die entsprechenden Sozialleistungen!); ggf. Rückerstattungsansprüche von zu Unrecht gezahlten Beiträgen und anschließender Aufbau einer attraktiven kapitalgedeckten privaten Vorsorge; aber auch Notwendigkeit der privaten Daseinsvorsorge (z. B. für den Fall der Erwerbsunfähigkeit, für die Hinterbliebenenversorgung); ggf. Möglichkeit der Einrichtung von Zeitwertkonten bzw. von betrieblicher Altersversorgung; Möglichkeit der Neugestaltung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft. 3

4 F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH ist Ihr verlässlicher und kompetenter Partner für alle Fragen der Betrieblichen Altersversorgung Sofern wir Interesse an unseren Dienstleistungen geweckt haben, gestaltet sich der weitere Ablauf unserer Zusammenarbeit wie folgt: Sie oder Ihr(e) Kunde(in) entscheiden sich für eine unserer Dienstleistungen, gegebenenfalls inklusive der gewünschten Zusatzoption(en). Füllen Sie unser beigefügtes Formular sowie den dazugehörigen Fragebogen möglichst vollständig aus und senden sie die Unterlagen vollständig an die F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH. Wir bestätigen Ihnen den Eingang des Auftrages sowie der Unterlagen und fordern - sofern notwendig - fehlende Dokumente nach. Sofern Sie es wünschen, erfolgt jegliche Kommunikation ausschließlich mit Ihrem Haus. Unsere Stellungnahme/unser Gutachten erhalten Sie zur Weitergabe und Besprechung mit Ihrem Kunden. Unsere Abrechnung nehmen wir mit dem/r Auftraggeber/in, also Ihnen oder Ihrem/Ihrer Kunden/in, vor. Kontakt F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH Marthastraße Nürnberg Geschäftsführerin: Elke Smejkal, Betriebswirtin für betriebliche Altersversorgung (FH) Telefon / Telefax / mailto: bav@fe-ls.de 4

5 Inhalt Workflow Seite 6 Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag Seite 8 Informationen für den Arbeitgeber Checkliste zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von angestellten Familienangehörigen Seite 14 Memorandum zur Checkliste für angestellte Familienangehörige Seite 22 Checkliste zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern Seite 24 Memorandum zur Checkliste für Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung Seite 32 Vollmachten Arbeitgeber, Arbeitnehmer Seite 34 Vollmacht F.E.L.S GbR Seite 36 Faxantwort Unterlagenanforderung Seite 37 5

6 Workflow Statusfeststellungsverfahren über die F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH (Auftragnehmer) 1. Stufe: Informelle Vorprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten eines Statusfeststellungsverfahrens 1. Abschluss Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber: Gegenzeichnung des Vertrages durch den Auftragnehmer; Rücksendung einer Ausfertigung des Vertrages an den Finanzdienstleister zur Weiterleitung an den Kunden bzw. an den Kunden direkt. 2. Einreichen der erforderlichen Unterlagen durch den Finanzdienstleister: Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem/der Auftraggeber/in und der F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH; Checkliste betreffend den GGF bzw. den mitarbeitenden Familienangehörigen (einfach im Original); Informationen für den Arbeitgeber nach Unterzeichnung (zweifach im Original); Vollmacht des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers an den Finanzdienstleister bezüglich der Entgegennahme aller Informationen betreffend das sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren (einfach in Kopie, Original an den Finanzdienstleister); Bevollmächtigung der F.E.L.S Rechtsanwälte Steuerberater GdbR (einfach im Original). 3. F.E.L.S Rechtsanwälte führen im Auftrag der F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH eine informelle Vorprüfung durch: Schriftliche Darstellung der Erfolgsaussichten eines Statusfeststellungsverfahrens in einem Kurzgutachten inkl. Empfehlung des weiteren Vorgehens (bevorzugte Bearbeitung der Fälle, bei denen die selbständige Tätigkeit gerade aufgenommen wurde, da hier der Antrag für die Zukunft innerhalb einer Frist von einem Monat ab Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden muss); Übersendung des Kurzgutachtens an den Finanzdienstleister; der Finanzdienstleister leitet das Kurzgutachten an den/die Auftraggeber/in weiter und berät hinsichtlich des weiteren Vorgehens; Honoraranspruch der F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH gemäß 4 Abs. 1, 2 des Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrages entsteht anteilig (EUR 350,-). Evtl. entscheidet der/die Auftraggeber/in zu diesem Zeitpunkt, dass die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens nicht sinnvoll ist. In diesem Fall ist der erteilte Auftrag abgeschlossen. Als Honorar wird ein Betrag in Höhe von EUR 350,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer fällig. 6

7 2. Stufe: Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens durch F.E.L.S Rechtsanwälte 1. Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund / Einzugsstelle sofern nicht der/die Auftraggeber/in innerhalb von vier Wochen nach Versand der kurzgutachterlichen Stellungnahme der weiteren Durchführung des Verfahrens widerspricht; 2. Honoraranspruch der F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH gemäß 4 Abs. 1, 2 des Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrages entsteht anteilig (EUR 1.050,-); 3. Eingang des Anhörungsschreibens der Deutschen Rentenversicherung Bund / Einzugsstelle bei der F.E.L.S Rechtsanwälte Steuerberater GdbR; 4. Erläuterung der tatsächlichen Verhältnisse in Form eines Widerspruchs ; 5. Erlass des behördlichen Bescheid und Übersendung des Originals an den Kunden und Kopie an Finanzdienstleister. Die Kanzlei F.E.L.S wird jedes Schreiben der Sozialversicherungsträger grundsätzlich per an den Finanzdienstleister und den/die Auftraggeber/in weiterleiten. Im Rahmen dieser s wird die Kanzlei F.E.L.S den Verfahrensstand bzw. verlauf in der gebotenen Kürze darstellen. 3. Stufe: Treuhandtätigkeit der F.E.L.S Penstreuhand GmbH im Falle der Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge 1. Einzelfallbeauftragung der F.E.L.S Penstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, durch den Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag mit Vereinbarung zur Aufteilung und Überweisung der ausgezahlten Beträge und Aushändigung der Vollmacht des/der Auftraggebers/in. Die genannten Dokumente werden zuvor durch den betreuenden Finanzdienstleister dem/der Auftraggeber/in zur Unterschrift vorgelegt. 2. Beantragung der Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Beiträge bei der zuständigen Zahlstelle durch die F.E.L.S Penstreuhand GmbH: Arbeitslosenversicherung maximal 4 Jahre rückwirkend; Rentenversicherung maximal 4 Jahre rückwirkend; keine Rückerstattung der Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung, da freiwillige Beiträge. 3. Honoraranspruch der F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH gemäß 4 Abs. 6 des Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrages entsteht anteilig (EUR 300,-); 4. Einrichtung eines Treuhandkontos durch die F.E.L.S Penstreuhand GmbH (Kosten: 15,00 EUR monatlich); 5. Eingang der Rückerstattung auf dem Treuhandkonto; und Information des betreuenden Finanzdienstleisters über Geldeingang; 6. Überweisung der von den Sozialversicherungsträgern ausbezahlten Beträge auf die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannten Bankkonten gemäß der Vereinbarung zur Aufteilung und Überweisung der ausgezahlten Beträge ( 4 Abs. 6 des Beratungs- und Geschäftsfbesorgungsvertrages). 7

8 Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag Zwischen Herrn/Frau/Firma: Straße: PLZ/Ort: - nachstehend Auftraggeber/in genannt - und der F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH Marthastrasse Nürnberg - nachstehend Institut genannt - wird folgender Beratungs- und Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. 1. Gegenstand dieses Vertrages ist 1 Vertragsgegenstand a. die Beratung der Gesellschaft oder des Unternehmers, nachfolgend Auftraggeber/in genannt, bzw. deren leitenden Angestellten sowie den mitarbeitenden Familienangehörigen vom Inhaber oder Gesellschafter dahingehend, ob eine formelle Überprüfung der bestehenden Sozialversicherungspflicht durch den Sozialversicherungsträger (Statusfeststellungsverfahren) sinnvoll ist, und b. gegebenenfalls Veranlassung dieser formellen Überprüfung (Statusfeststellungsverfahren) sowie c. gegebenenfalls auch die Durchführung eines Erstattungsverfahrens. 2. Die Parteien sind sich einig, dass diese Beratung durch das Institut nur in den Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfolgen kann. 2 Auftragsdurchführung 1. Im Rahmen der Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens beim Sozialversicherungsträger werden Berufsträger der F.E.L.S Rechtsanwälte Steuerberater Nürnberg GdbR Marthastrasse Nürnberg rechtliche bzw. steuerrechtliche Beratungsleistungen für den Auftraggeber erbringen. Die Kosten der Beauftragung sind in dem nachstehend vereinbarten Honorar ebenso enthalten, wie eventuell entstehende Kosten für die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens. 8

9 2. Im Rahmen des Verfahrens zur sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung findet zunächst eine informelle Vorprüfung statt, die die Prüfung der Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens zum Gegenstand hat. Das Ergebnis dieser Vorprüfung wird dem Auftraggeber in Form eines schriftlichen Kurzgutachtens der F.E.L.S Rechtsanwälte Steuerberater Nürnberg GdbR zur Verfügung gestellt. 3. Anschließend wird das formelle Statusfeststellungsverfahren durch Berufsträger der F.E.L.S Rechtsanwälte Steuerberater Nürnberg GdbR bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. bei der Einzugsstelle durchgeführt, sofern nicht der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Versand des Kurzgutachtens gem. Absatz 2 der weiteren Durchführung des Auftrages widerspricht. 4. Entscheidet sich der Auftraggeber aufgrund des Ergebnisses der informellen Vorprüfung und der diesbezüglichen Beratung durch das Institut dafür, dass die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens nicht sinnvoll ist, endet das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Institut zum Zeitpunkt der entsprechenden Mitteilung. 5. Wird durch behördlichen Bescheid festgestellt, dass keine Sozialversicherungspflicht besteht, wird die Rückerstattung der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern beantragt. In diesem Zusammenhang werden die zurückbezahlten Beiträge auf ein entsprechendes Treuhandkonto erstattet. Das Institut wird insoweit die F.E.L.S. Penstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Marthastr Nürnberg beauftragen, für den Auftraggeber tätig zu werden. Die Kosten der Beauftragung sind in dem nachstehend vereinbarten Honorar enthalten. 3 Datenschutz 1. Die Behandlung sämtlicher Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. 2. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für den Vertragszweck maschinell verarbeitet werden. Soweit notwendig, erfolgt eine Weitergabe der Daten an die in die Geschäftsabwicklung eingebundenen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter sowie im Rahmen des formellen Statusfeststellungsverfahren und des Erstattungsverfahrens an die DRV Bund. Darüber hinaus findet eine Weitergabe an Dritte nicht statt. Der Auftraggeber erklärt insoweit sein Einverständnis. 4 Honorar 1. Für ihre Beratungstätigkeit hinsichtlich der Überprüfung des Sozialversicherungsstatus des/der Auftraggebers/in (Statusfeststellung) erhält die F.E.L.S Rechtsanwälte Steuerberater Nürnberg GdbR von dem/der Auftraggeber/in eine Vergütung in Höhe von zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. EUR 1.400,00 2. Nach Bekanntgabe des Ergebnisses der informellen Vorprüfung entsteht ein anteiliger Honoraranspruch in Höhe von 350,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der restliche Honoraranspruch in Höhe von 1.050,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer entsteht, sobald die Statusfeststellung beim Sozialversicherungsträger beantragt ist. 9

10 3. Sollte der/die Auftraggeber/in nach dem Vorliegen des Ergebnisses der Vorprüfung kein Statusfeststellungsverfahren mehr durchführen wollen und wird demzufolge der Auftrag zur Beantragung des Statusfeststellungsverfahrens zurückgezogen, beträgt das Honorar insgesamt 350,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 4. Sollte der/die Auftraggeber/in die Stellung des Antrages zur Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status ohne die oben genannte Vorprüfung wünschen, beträgt das Honorar einmalig 1.150,00 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. 5. Die unter Absatz 1 bis 4 genannten Honorare beinhalten die Durchführung eines gegebenenfalls erforderlichen Widerspruchsverfahrens nach Erlass eines Bescheides über den sozialversicherungsrechtlichen Status des/der Auftraggebers/in. Sollte ein Widerspruchsverfahren nicht erforderlich sein, so ermäßigt sich das unter Absatz 2 Satz 2 sowie das unter Absatz 4 genannte Honorar um jeweils 150,- EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer und wird im Falle der Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen auf das unter Absatz 6 genannte Honorar angerechnet. 6. Für die Beratung und Beantragung der Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen beträgt das Honorar der F.E.L.S Penstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 300,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten des Treuhandkontos in Höhe von pauschal 15,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer monatlich trägt der/die Auftraggeber/in. Die möglichen Erstattungsbeträge sollen von der F.E.L.S Penstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wie folgt überwiesen werden: a. Dem Arbeitgeber sollen überwiesen werden: die Arbeitgeber- und auch die Arbeitnehmeranteile, wobei die Arbeitnehmeranteile anschließend vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden nur die Arbeitgeberanteile Bankverbindung Arbeitgeber Kontonummer: Bankleitzahl: Bank/Kreditinstitut: b. Dem Arbeitnehmer sollen überwiesen werden: die Arbeitnehmeranteile Bankverbindung Arbeitnehmer Kontonummer: Bankleitzahl: Bank/Kreditinstitut: 7. Bei Stornierung des Auftrages nach Auftragserteilung und vor Beginn der informellen Vorprüfung nach 2 Abs. 2 wird ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 100,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Gleiches gilt bei Rücknahme des Auftrages zur Durchführung des Erstattungsverfahrens nach Durchführung des formellen Statusfeststellungsverfahrens und möglicher Rückerstattung. 8. Die genannten Honorare beziehen sich auf einen einzelnen Kundenauftrag nach dieser Vereinbarung. 9. Die Honorare werden seitens der F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH gegenüber dem/der Auftraggeber/in in Rechnung gestellt. 10

11 5 Haftungsbegrenzung Es wird vereinbart, dass 1. der Umfang der Haftung aus diesem Auftrag für Schadensersatzansprüche jeder Art auf einen Betrag in Höhe von ,- EUR je Einzelfall begrenzt ist; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem/der Auftraggeber/in begründet sein sollte; 2. das Institut keinerlei Haftung für inhaltliche, zeitliche, steuerliche und wirtschaftliche Ergebnisse und Erfolge sowie für Ergebnisse, Erfolge und Erwartungen einer Kapitalanlage oder Altersvorsorge jeglicher Art übernimmt. 6 Auftragserteilung Das Statusfeststellungsverfahren soll wie folgt durchgeführt werden: Das Statusfeststellungsverfahren soll einschließlich der informellen Vorprüfung durch F.E.L.S durchgeführt werden. Das Honorar richtet sich nach 4 Abs. 1 dieser Vereinbarung. Das Statusfeststellungsverfahren soll ohne die informelle Vorprüfung durch F.E.L.S durchgeführt werden. Das Honorar richtet sich nach 4 Abs. 4 dieser Vereinbarung. Das Erstattungsverfahren gilt für den Fall einer möglichen Rückerstattung schon jetzt als beauftragt. Eine gesonderte Beauftragung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr erforderlich. Das Honorar richtet sich nach 4 Abs. 6 dieser Vereinbarung. Ort/Datum Ort/Datum Auftraggeber F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH Anlagen: o o o o o o o Bevollmächtigung der Rechtsanwälte F.E.L.S Rechtsanwälte Steuerberater Nürnberg GdbR; Bevollmächtigung der F.E.L.S Penstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für das Erstattungsverfahren; Informationen für den Arbeitgeber; Checkliste zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von angestellten Familienangehörigen; Memorandum zur Checkliste für angestellte Familienangehörige; Checkliste zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern; Memorandum zur Checkliste für Geschäftsführer. 11

12 Befreiung von der Sozialversicherungspflicht Mit der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht können sich folgende wirtschaftliche und versicherungstechnisch gravierende Änderungen ergeben: Krankenversicherung Die Pflichtmitgliedschaft in den gesetzlichen Krankenkassen endet mit der festgestellten Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist unter den rechtlichen Voraussetzungen der 9 Abs. 1 Nr. 1 ivm 188 Abs. 1 S. 1 SGB V auf Antrag möglich. Nur bei Ersatzkassen wird gemäß der jeweiligen Satzung eine bisherige Pflichtmitgliedschaft automatisch in eine freiwillige Mitgliedschaft umgewandelt. Diese höheren Beiträge werden u. U. auch für die letzten vier Jahre erhoben und es werden alle Einnahmen, auch Miet- und Zinseinkünfte, für die Beitragsberechnung mit herangezogen. Der höhere Beitrag ist auch für die Zukunft zu entrichten. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt, es sei denn, sie wird gesondert abgeschlossen. Rentenversicherung Da keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, kann auch kein weiterer Aufbau der staatlichen Rente erfolgen. Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge ist daher dringend zu empfehlen. Die nicht zurückerstatteten Beiträge bleiben jedoch erhalten, ebenso der Rentenanspruch hieraus, wenn immer noch mehr als 60 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt sind. Ein etwaiger Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung kann entfallen. Dies ist durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung auszugleichen. Der Anspruch auf die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung kann unter bestimmten Voraussetzungen durch die weitere regelmäßige Zahlung von freiwilligen Beiträgen aufrechterhalten werden. Der Rentenversicherungsträger bezahlt keine Rehabilitationsmaßnahmen mehr. Eine private Absicherung ist anzuraten. Arbeitslosenversicherung Es besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Es sollten entsprechende Liquiditätsrücklagen gebildet werden. 12

13 Rückerstattung der Versicherungsbeiträge Da sich die gesetzliche Rente um die rückerstatteten Beiträge mindert, sollten diese rückerstatteten Beiträge umgehend langfristig, sicher und entsprechend der Anlagementalität angelegt werden, um im Rentenalter finanzielle Einbußen zu vermeiden. Die rückerstatteten Beiträge können teilweise steuerpflichtig sein. Eine steuerrechtliche Beratung ist dringend zu empfehlen. Hiermit bestätigen wir, dass wir durch den Auftragnehmer eingehend über die sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen einer Rückerstattung von geleisteten Beiträgen und der damit verbundenen Sozialversicherungsfreiheit für die Zukunft aufgeklärt wurden. Dass das erzielte Ergebnis Auswirkungen auf den gesetzlichen Rentenanspruch hat, ist uns bekannt. Ort/Datum Ort/Datum Arbeitgeber Arbeitnehmer Ort/Datum Auftragnehmer 13

14 Checkliste Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von angestellten Familienangehörigen wie Ehegatten Verlobte Lebensgefährten Geschiedene Ehegatten Kinder Verschwägerte Sonstige Familienangehörige 14

15 Angaben zur Person des mitarbeitenden Familienangehörigen Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Mobil: (1) Erlernter Beruf: Qualifikationen: Weiterbildung: (2) Bruttogehalt Jahr monatlich jährlich der letzten 4 Jahre Laufendes Jahr (3) Deutsche Rentenversicherung: Sozialvers. Nr.: Wann wurde der letzte Beitrag zur Rentenversicherung gezahlt? Datum:.. (4) Von welcher gesetzlichen Krankenkasse werden die Sozialversicherungsbeiträge eingezogen? Krankenkasse: Ort/Straße: Telefon: Zeitraum: (5) Krankenversicherungsnummer: 15

16 (6) Sind Leistungen gewährt worden von: Agentur für Arbeit: von/bis Leistung Kurzarbeitergeld / Gründungszuschuss / Arbeitslosengeld II / Rentenversicherung: / Krankenkasse / (7) Familiäres Verhältnis zu Inhaber, Geschäftsführer, Gesellschafter (8) Wenn, welches? (9) Güterstand: verheiratet seit:.. Angaben zur ausgeübten Tätigkeit (10) Zeiten der Mitarbeit des Angehörigen (a) von bis beschäftigt als Ort der Tätigkeit: im Betrieb zu Hause durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit: Arbeitstage / Stunden Arbeitszeit: feste Zeit nach Belieben unregelmäßig (b) von bis beschäftigt als Ort der Tätigkeit: im Betrieb zu Hause durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit: Arbeitstage / Stunden Arbeitszeit: feste Zeit nach Belieben unregelmäßig (c) von bis beschäftigt als Ort der Tätigkeit: im Betrieb zu Hause durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit: Arbeitstage / Stunden 16

17 Arbeitszeit: feste Zeit nach Belieben unregelmäßig Beschreibung der derzeit ausgeübten Tätigkeit: (11) Wird die Tätigkeit aufgrund einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung ausgeübt? (12) Ist der mitarbeitende Angehörige in den Betrieb wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert? Übt der mitarbeitende Angehörige die Tätigkeit wie eine fremde Arbeitskraft aus? (13) Müsste ohne die Mitarbeit des Angehörigen eine andere Arbeitskraft eingestellt werden? (14) Ist der mitarbeitende Angehörige an Weisungen des Betriebsinhabers gebunden? (15) Wird das Weisungsrecht tatsächlich ausgeübt? (16) Kann der mitarbeitende Angehörige seine Tätigkeit frei bestimmen und gestalten? (17) Wirkt der mitarbeitende Angehörige bei der Führung des Betriebes mit? (18) Ist die Mitarbeit aufgrund familiärer Rücksichtnahme durch ein gleichberechtigtes Nebeander zum Betriebsinhaber geprägt? (19) Ist ein Urlaubsanspruch/eine Kündigungsfrist vereinbart? Urlaubsanspruch: Arbeitstage/ Kündigungsfrist: Wird der Urlaub auch annähernd in voller Höhe genutzt? (20) Wird bei Arbeitsunfähigkeit das Arbeitsentgelt fortgezahlt? Wenn : mindestens 6 Wochen unter 6 Wochen 17

18 (21) Entspricht das Arbeitsentgelt dem tariflichen bzw. dem ortsüblichen Lohn/Gehalt? Wenn, Gründe: (22) Wird das Arbeitsentgelt regelmäßig (monatlich) gezahlt? Wenn nicht, Gründe: (23) Werden sonstige Bezüge gewährt? (z. B. Weihnachts-, Urlaubsgeld, Sachbezüge, Gewinnausschüttung) Wenn, in welcher Art und Höhe? (24) Das Arbeitsentgelt wird: auf ein privates Konto des mitarbeitenden Angehörigen überwiesen bar gegen Quittung ausgezahlt auf folgende Art gezahlt: aus folgendem Grund nicht ausgezahlt: (25) Wird von dem Arbeitsentgelt Lohnsteuer entrichtet? (26) Wird das Arbeitsentgelt als Betriebsausgabe gebucht? (27) Bestehen nebenher weitere Arbeitsverhältnisse? Wenn, bei: Erhalten Sie im Wesentlichen Ihre Einkünfte aus der Tätigkeit von einem dieser Arbeitgeber? (mindestens 5/6) (28) Übt der Angehörige nebenher noch eine selbständige/ freiberufliche Tätigkeit aus? 18

19 Angaben zum Betrieb (29) Firmenname: Straße: PLZ/Ort: Betriebsnummer: Inhaber/Geschäftsführer: Name: Vorname: Telefon: Telefax: Mobil: Rechtsform des Betriebes: Einzelunternehmen GbR ohg KG AG GmbH KG auf Aktien (30) Ist/war der mitarbeitende Angehörige am Betrieb beteiligt? Wenn, Art und Höhe (insbesondere Stammkapital, Einlagen bzw. Sperrminoritäten)? (31) Hat/hatte der mitarbeitende Angehörige dem Betrieb/ Betriebsinhaber Darlehen gewährt oder Bürgschaften oder Sicherheiten übernommen? Wenn : Darlehen in Höhe von Bürgschaften in Höhe von Sicherheiten in Höhe von (32) Verfügt der Betrieb über: Anlagevermögen im Alleineigentum/Miteigentum des mitarbeitenden Angehörigen? (Betriebsgrundstücke, Betriebsgebäude, technische Anlagen u. Maschinen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung, Beteiligungen u. andere Finanzanlagen) Umlaufvermögen im Alleineigentum/Miteigentum des mitarbeitenden Angehörigen? (Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind, insbesondere Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe, Erzeugnisse u. Waren, Kassenbestände) Soweit, kurze Sachdarstellung: 19

20 (33) Ist/war die Betriebsstätte gepachtet, gemietet oder zur Nutzung überlassen? Wenn : Name des Pächters Mieters Nutzers: Name des Verpächters Vermieters Überlassenden: Monatliche Pacht Miete Vergütung: Mitarbeit beim Ehegatten (34) Liegt gemäß notarieller Vereinbarung der eheliche Güterstand der Gütergemeinschaft ( 1415 ff BGB) vor und gehört der Betrieb zum Gesamtgut ( 1416 BGB) der Gütergemeinschaft? (35) Gehören das Anlage- und/oder Umlaufvermögen zum Gesamtgut bzw. gemeinschaftlichen Eigentum und übersteigt der (geschätzte) Wert dieses gemeinschaftlichen Eigentums das Sechsfache des Jahresgehalts des mitarbeitenden Ehegatten? Erklärung Wir versichern, die vorstehenden Fragen wahrheitsgemäß und den Tatsachen entsprechend beantwortet zu haben. Es ist uns bekannt, dass sie zur versicherungsrechtlichen Beurteilung dienen. Eintretende Änderungen werden wir dem beauftragten Beratungsunternehmen umgehend mitteilen. Weiterhin versichern wir, umfassend über die Konsequenzen der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, insbesondere über mögliche wirtschaftliche und versicherungstechnische Änderungen, aufgeklärt worden zu sein. Wir haben das Blatt Mandanten-Information erhalten, gelesen und vollumfänglich verstanden. Ort/Datum Unterschrift des mitarbeitenden Angehörigen Unterschrift u. Firmenstempel des Arbeitgebers 20

21 Benötigte Unterlagen Einzureichen beigefügt Entgeltabrechnungen (2) O O Aktueller Rentenverlauf der DRV Bund (3) O O Dienst- / Arbeitsvertrag (11) O O Gewerbeanmeldung (29) O O Gesellschaftsvertrag (29) O O Vertragsdokument bei Beteiligung (30) O O Darlehens- / Kreditvertrag (31) O O Bürgschaftserklärung (31) O O Abtretungs- / Übereignungserklärung (31) O O Grundbuchauszug (32) O O Miet- /Pachtvertrag (33) O O Notarieller Ehevertrag (34) O O Die nicht beigefügten Unterlagen werden nachgereicht bis: Berater Name: Straße: PLZ / Ort: Telefon: Mobil: Telefax: Ort / Datum Beraters Unterschrift und Firmenstempel des 21

22 Erläuterungen zur Checkliste Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung bei angestellten Familienangehörigen Ausgangspunkt Gewünscht wird, sofern möglich und rechtlich begründet, die Befreiung der Mandanten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Der mögliche Ansatzpunkt ist in den meisten Fällen bei Familienbetrieben die sog. familienhafte Mitarbeit. Diese familienhafte Mitarbeit wird aber nur dann von den Sozialversicherungsträgern regelmäßig als gegeben angesehen, wenn durch das mitarbeitende Familienmitglied insbesondere keine fremde Arbeitskraft ersetzt wird und wenn eine Eingliederung in den Betrieb nicht wie bei einem fremden Arbeitnehmer, regelmäßig gekennzeichnet durch die absolute Weisungsgebundenheit, erfolgt. Problemstellung und Lösung In den Checklisten wird von Seiten der Versicherten bei Punkt 12 häufig angegeben, dass der mitarbeitende Angehörige wie eine fremde Arbeitskraft in den Betrieb eingegliedert ist. Dies ist jedoch ein eklatanter Widerspruch zu dem gewünschten Ergebnis, dass es sich um eine familienhafte Mitarbeit handelt. Diese Frage sollte, wenn eine Befreiung angestrebt wird, von den Versicherten mit beantwortet werden, da sich andernfalls die DRV Bund auf diesen Widerspruch in den Angaben berufen wird. Um Unklarheiten in Zukunft zu vermeiden, wird ab sofort Punkt 12 in den Fragebögen aufgesplittet. Die zweite Frage unter Punkt 12, ob der mitarbeitende Familienangehörige die Tätigkeit auch wirklich wie eine fremde Arbeitskraft ausübt, muss daher dann, wenn der erste Teil mit beantwortet wurde, ebenso vert werden. In diesem Zusammenhang muss dann auch folgerichtig bei Punkt 13 die Frage, ob ohne die Mitarbeit des Angehörigen eine andere Arbeitskraft eingestellt werden müsste, mit beantwortet werden. Werden die Fragen bei Punkt 12 und 13 aber mit beantwortet und dann die Fragen bei Punkt 14 und 15 hinsichtlich des Weisungsrechts vert, so ist dies ein erheblicher Widerspruch, auf den sich die DRV Bund in einem Bescheid bei einem Antrag auf Befreiung wegen familienhafter Mithilfe als maßgeblichen Grund für die Ablehnung berufen wird. 22

23 Des Weiteren möchten wir bitten, bei dem Ausfüllen der Checklisten darauf zu achten, dass v.a. bei Fragen nach dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder dem Tag der Eheschließung regelmäßig die genauen Daten und nicht nur das Jahr angegeben wird. Diese Daten müssen in einem Antrag für die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung und dann bei einem evtl. Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen konkret angegeben werden und nicht alle Termine lassen sich auch an einem beigefügten Rentenverlauf rekonstruieren. Dies betrifft auch die Angaben für eine eventuell übernommene Bürgschaft oder Darlehen. Wir bitten auch dringend darauf zu achten, dass alle Unterlagen komplett, auch mit diesen Angaben eingereicht werden. Wenn umfangreiche Rückfragen unsererseits vermieden werden können, so kürzt dies den Workflow erheblich ab und beschleunigt das Verfahren. 23

24 Checkliste Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH Geschäftsführern einer Familien-GmbH Fremdgeschäftsführern einer GmbH mitarbeitenden Gesellschaftern in der GmbH 24

25 Angaben zum Betrieb (1) GmbH Geschäftsführer/Gesellschaft Name und Anschrift Name und Anschrift (2) Die GmbH wurde gegründet durch notariellen Vertrag vom in das Handelsregister eingetragen am.... (3) Bestand vor der Errichtung der GmbH eine Einzelfirma oder andere eine andere Gesellschaftsform? Wenn : - Wer war vor der Umwandlung Firmeninhaber? - Welche Gesellschaftsform bestand und wer waren die Gesellschafter? Einzelfirma GbR KG OHG AG KG auf Aktien (4) Gesellschafter, Stammeinlagen, erlernte Berufe und familiäre Bindungen Namen der Gesellschafter Stammeinlagen in EUR Erlernte Berufe der Gesellschafter Verwandtschafts-, Schwägerschafts-, Ehegattenverhältnis zum o.g. Geschäftsführer bzw. Gesellschafter (5) Bestand in der Vergangenheit innerhalb der Gesellschaft eine andere Verteilung der Gesellschaftsanteile, 14 GmbHG? Wenn : Wie haben sich die Gesellschaftsanteile verteilt? 25

26 (6) Hat/hatte der Geschäftsführer/Gesellschafter der GmbH oder Gesellschaftern der GmbH Darlehen gewährt oder Bürgschaften oder Sicherheiten übernommen? Wenn : Darlehen in Höhe von Bürgschaften in Höhe von Sicherheiten in Höhe von (7) Wer vertritt die GmbH nach außen? Geschäftsführer Geschäftsbereich alleinvertretungsberechtigt (8) Ist der Geschäftsführer/Gesellschafter vom Selbstkontrahierungsverbot nach 181 BGB befreit? (9) Welches Stimmrecht ist vertraglich gegeben? einfache Mehrheit sonstige Angaben: qualifizierte Mehrheit von sonstige Angaben: Sperrminorität bei sonstige Angaben: (10) Wird das Stimmrecht aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung wie einem Treuhandvertrag zu Gunsten eines Dritten ausgeübt? (11) Kann der Geschäftsführer/Gesellschafter durch Sonderrechte Gesellschaftsbeschlüsse herbeiführen oder verhindern? (12) a) Ist der Geschäftsführer/Gesellschafter privat oder gesetzlich gegen Krankheit versichert? privat: Name der privaten Krankenkasse mit vollständiger Adresse 26

27 gesetzlich: Namen und Adressen der bisherigen Krankenkassen sowie den jeweiligen Versicherungszeitraum angeben. b) Von welcher Einzugsstelle werden die Sozialversicherungsbeiträge des Versicherten eingezogen? Bitte teilen Sie uns den Namen und die Adresse sowie die Sozialversicherungsnummer mit. Arbeitsrechtliche Stellung zur GmbH (13) Die Beschäftigung in der GmbH wird ausgeübt seit.. (14) Welche Tätigkeit übte der Geschäftsführer/Gesellschafter bislang in seinem Berufsleben aus? Tätigkeit (genaue Bezeichnung) von - bis selbständig nicht selbständig (15) Ist der Geschäftsführer/Gesellschafter ausschließlich im Rahmen des Gesellschaftsvertrages zur Mitarbeit verpflichtet? (16) Ist die Mitarbeit in einem gesonderten Arbeits- oder Dienstvertrag geregelt? (17) Die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden, die tatsächliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden. 27

28 (18) Ist der Geschäftsführer/Gesellschafter wie ein fremder Arbeitnehmer dem Weisungsrecht der Gesellschaft unterworfen bezüglich - Zeit - Ort - Art der Beschäftigung? (19) Wird dieses Weisungsrecht in der Praxis von der Gesellschaft auch tatsächlich laufend ausgeübt? (20) Kann der Geschäftsführer/Gesellschafter, u.u. von bestimmten wichtigen Geschäften abgesehen, seine Tätigkeit in der Gesellschaft frei bestimmen und gestalten? Wenn : Welche Einschränkungen bestehen? (21) Ist die Gestaltung der Tätigkeit von den betrieblichen Erfordernissen, vor allem von dem eigenen wirtschaftlichen Interesse zum Wohle des Unternehmens abhängig? (22) Kann der Geschäftsführer/Gesellschafter selbständig Personal einstellen und/oder entlassen? Wenn : In welchem Umfang (z.b. nur Aushilfen)? (23) Verfügt der Geschäftsführer/Gesellschafter als einziger Gesellschafter/Betriebs angehöriger über die für die Führung des Unternehmens erforderlichen einschlägigen Branchenkenntnisse? (24) Ist die Tätigkeit des Geschäftsführers/Gesellschafters, aufgrund von familienhaften Rücksichtnahmen, durch ein gleichberechtigtes Nebeander zu anderen Gesellschaftern geprägt? (25) Erhält der Geschäftsführer/Gesellschafter unabhängig von der Ertragslage des Unternehmens eine monatliche gleichbleibende Vergütung als Gegenleistung für die geleistete Arbeit? Wenn : Wie hoch ist die Vergütung monatlich? Euro 28

29 (26) Wird diese Vergütung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit weiter gewährt? Wenn : Für welche Dauer? (27) Wird von dieser Vergütung Lohnsteuer entrichtet? (28) Die Verbuchung der Vergütung erfolgt als Lohn/Gehalt Betriebsausgaben Gewinn/Vorwegnahme (29) Ist der Geschäftsführer/Gesellschafter am Gewinn beteiligt bzw. erhält er erfolgsabhängige Bezüge (z.b. Tantiemen) Wenn : Auf welcher Basis? (30) Muss der Geschäftsführer/Gesellschafter seinen Urlaub genehmigen lassen? (31) Ist eine Abberufung bzw. Kündigung des Geschäftsführers/Gesellschafters möglich? Wenn : - zu jeder Zeit - nur aus wichtigem Grund (32) Ist eine Kündigungsfrist vereinbart? Wenn : Von welcher Dauer? (33) Wurde in der Vergangenheit von einer Krankenkasse oder einem Rentenversicherungsträger über die Versicherungspflicht eine Entscheidung getroffen oder ein Beitragsbescheid erlassen? Wenn : Bescheid bzw. Versicherungsverlauf bitte beifügen. 29

30 (34) Wurde während der Tätigkeit als Geschäftsführer/Gesellschafter von einem Sozialversicherungsträger eine Betriebsprüfung durchgeführt? Wenn : - Von wem? - Wann? Bescheid bitte beifügen. Erklärung Wir versichern, die vorstehenden Fragen wahrheitsgemäß und den Tatsachen entsprechend beantwortet zu haben. Es ist uns bekannt, dass sie zur versicherungsrechtlichenn Beurteilung dienen. Eintretende Änderungen werden wir beim beauftragten Beratungsunternehmen umgehend mitteilen. Weiterhin versichern wir, umfassend über die Konsequenzen der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht, insbesondere über mögliche wirtschaftliche und versicherungstechnische Änderungen, aufgeklärt worden zu sein. Wir haben das Blatt Mandanten-Information erhalten, gelesen und vollumfänglich verstanden. Ort/Datum Unterschrift des zu beurteilenden Geschäftsführers/Gesellschafters Erklärung eines weiteren Geschäftsführers/Gesellschafters: Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt. In den folgenden Punkten besteht mit den Angaben des Geschäftsführers/Gesellschafters keine Übereinstimmung: Ort/Datum Unterschrift weiterer Geschäftsführer/ Gesellschafter; Firmenstempel der GmbH 30

31 Benötigte Unterlagen Einzureichen beigefügt Gesellschaftsvertrag (einschl. Satzung) (2) Nachträge zum Gesellschaftsvertrag (2) Treuhandvertrag (10) Arbeitsvertrag/Dienstvertrag (16) Darlehens-/Kreditvertrag (6) Bürgschaftserklärung (6) Abtretungs-/Übereignungserklärung (6) Handelsregisterauszug/Notarieller Vertrag (2) Entgeltabrechnungen (25) Die nicht beigefügten Unterlagen werden nachgereicht bis... Berater Name: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Mobil: Ort/Datum Unterschrift und Firmenstempel des Beraters 31

32 Erläuterungen zur Checkliste Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung bei Geschäftsführern ohne Kapitalbeteiligung Ausgangspunkt Gewünscht wird, sofern möglich und rechtlich begründet, die Befreiung der Mandanten von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung. Der mögliche Ansatzpunkt ist in den meisten Fällen bei Geschäftsführern v.a. die nicht weisungsgebundene Tätigkeit und das unternehmerische Interesse am Erfolg des Betriebes. Problemstellung und Lösung Bekanntlich entstehen bei der gewünschten Einstufung von Geschäftsführern als sozialversicherungsfrei und somit selbständig Tätige vor allem dann Probleme, wenn der betroffene Geschäftsführer keine Anteile an der Gesellschaft besitzt. In diesem Fall ist es dann entscheidend, dass der Geschäftsführer andere Merkmale erfüllt, die eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht rechtfertigen. Diese wesentlichen Punkte möchten wir hiermit nochmals kurz zusammenfassen und dürfen Sie bitten, dies auch Ihren Kunden gegenüber so zu kommunizieren, gerade wenn die Neufassung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen zur Debatte steht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei dem Geschäftsführer die Mitarbeit im Rahmen eines Vertrages geregelt ist (Fragen 15 und 16 der Checkliste). Mit den Fragen 17 bis 24 wird v.a. ein entscheidendes Entscheidungsmerkmal für die Einstufung der Geschäftsführer als abhängig Beschäftigte oder Selbständige geprüft, nämlich die Weisungsgebundenheit. 32

33 Grundsätzlich gilt, je weniger Regelungen hinsichtlich Art und Ausführung der Arbeit getroffen worden sind, desto eindeutiger kann eine selbständige Tätigkeit geltend gemacht und somit eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht durchgesetzt werden. Für einen begründeten Befreiungsantrag ist es hilfreich, wenn keine feste Arbeitszeit vereinbart wurde und der Geschäftsführer bzgl. Zeit, Ort und Art der Arbeit keinem Weisungsrecht der Gesellschaft unterworfen ist (Fragen 17 und 18). Sofern dies jedoch der Fall ist, ist weiterhin von ausschlaggebender Bedeutung, ob das vertraglich vereinbarte Weisungsrecht überhaupt ausgeübt wird (Frage 19) oder ob der Geschäftsführer seine Tätigkeit, abgesehen von bestimmten wichtigen Geschäften (z.b. Immobiliengeschäften), frei bestimmen kann (Frage 20). Des Weiteren liegt ein ausschlaggebendes Argument für die Befreiung vor, wenn der Geschäftsführer mit Interesse am wirtschaftlichen Erfolg tätig wird (Fragen 21 und 29). Es ist auch wesentlich, ob der Geschäftsführer selbständig Personal einstellen oder entlassen kann (Frage 22) und ob er aufgrund seiner Branchenkenntnisse als Kopf & Seele des Unternehmens eingestuft werden kann (Frage 23). In den Fällen, bei denen es sich um die Prüfung innerhalb eines Familienunternehmens handelt, ist noch abzuklären, ob die Tätigkeit des Geschäftsführers, wenn er keine Anteile an der Familien-Gesellschaft hält, von familienhafter Rücksichtnahme durch ein gleichberechtigtes Nebeander geprägt ist (Frage 24). Wir bitten auch dringend darauf zu achten, dass alle Unterlagen komplett mit diesen Angaben eingereicht werden. Bitte orientieren Sie sich hierzu an der Liste auf Seite 8. Wenn umfangreiche Rückfragen unsererseits vermieden werden können, so kürzt dies den Workflow erheblich ab und beschleunigt das Statusfeststellungsverfahren. 33

34 Vollmacht Hiermit bevollmächtigen wir [Arbeitgeber], mit Sitz in, gesetzlich vertreten durch [Geschäftsführer/in], die F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssysteme und betriebliche Altersversorgung GmbH sämtlichen Schriftverkehr und alle Informationen betreffend das sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellungsverfahren entgegenzunehmen.,den Unterschrift / Firmenstempel 34

35 F.E.L.S Penstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zustellungen werden nur an Marthastraße 16 den/die Bevollmächtigte(n) Nürnberg erbeten! wird hiermit in Sachen Vollmacht (Vorname, Name, Wohnanschrift ) wegen Statusfeststellungsverfahren und Erstattungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. bei der Einzugsstelle Vollmacht erteilt zur Durchführung des Erstattungsverfahrens aufgrund Bescheid der vom. Der Erstattungsbetrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag) soll ausbezahlt werden auf folgendes Konto: Kontoinhaberin: F.E.L.S Penstreuhand GmbH Kreditinstitut: Commerzbank Nürnberg Bankleitzahl: Kontonummer: Verwendungszweck: Beitragserstattung (Name des Mandanten),den Unterschrift / Firmenstempel 35

36 F.E.L.S Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Marthastraße Nürnberg Zustellungen werden nur an den/die Bevollmächtigte(n) erbeten! Vollmacht wird hiermit in Sachen Vorname, Name, Wohnanschrift wegen Statusfeststellungsverfahren und Erstattungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bzw. bei der Einzugsstelle Vollmacht erteilt 1. zur Vertretung in sozial- und verwaltungsrechtlichen Verfahren und Widerspruchsverfahren sowie in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art 2. zur Prozessführung einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von W i- derklagen; 3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter wegen... genannten Angelegenheit. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Aktesicht zu nehmen. (Ort, Datum) (Unterschrift) 36

37 Rückantwort Telefax: 09 11/ Ich interessiere mich für weitere Dienstleistungen der F.E.L.S Institut für moderne Vergütungssystem und betriebliche Altersversorgung GmbH und bitte um Zusendung folgender Unterlagen: Beratungs- und Dienstleistungskatalog Honorare Standarddienstleistungen für Kooperationspartner Beratungs- und Dienstleistungskatalog für Unternehmen Flexible Vorsorge mit den Unterstützungskassen Sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung Analyse und Optimierung bestehender Pensionszusagen Individuelle und standardisierte Zeitwertkontenmodelle bav-infobrief per (wöchentlich) Firma Anschrift Ansprechpartner Telefon Telefax Ort, Datum Unterschrift 37

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