In der Verantwortung. PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Dezember 2015

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1 exklusiv PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Dezember 2015 In der Verantwortung Die Beiträge in der Genossenschaft genügen nicht mehr, um die Leistungen zu sichern. Es muss deshalb ein weiteres finanzielles Massnahmenpaket umgesetzt werden. Zudem ist die Genossenschaft mit einer anhaltenden Austrittswelle von Unternehmen konfrontiert. Und die Jungen subventionieren die Versicherten ab Alter 50. Mit dem historisch tiefen Zinsniveau und der Einführung von Negativzinsen im Januar 2015 haben sich die langfristigen Rendite-Aussichten für die Pensionskassen erneut verschlechtert. Die erwartete Rendite der Genossenschaft sinkt unter 3 %. Die heutigen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge genügen nicht mehr, um die reglementarisch versprochenen Leistungen zu sichern. Weiter haben in den letzten 13 Jahren über 100 Unternehmen mit über Versicherten die Genossenschaft verlassen. Die Austrittswelle hält an werden weitere Unternehmen mit einem Vorsorgevermögen von rund 600 Mio. CHF austreten. darum neu nach Alter gestaffelt werden. Für die Jungen tiefere Beiträge, für die Älteren höhere Beiträge. Und um die anhaltende Austrittswelle zu stoppen, muss das geändert werden, was die Unternehmen dazu bringt, auszutreten: das höhere finanzielle Risiko im Vergleich zu einer Beitragsprimatkasse und das fehlende Vertrauen in die Struktur und die Führbarkeit der Genossenschaft. Der Verwaltungsrat ist daran, ein wirksames, für die jungen Versicherten akzeptables und für die Arbeitgeber vertrauensbildendes Massnahmenpaket auszuarbeiten. Er wird es den Delegierten im nächsten Frühling vorstellen. Letztlich subventionieren die jungen Versicherten diejenigen ab Alter 50. Grund dafür ist der einheitliche, altersunabhängige Beitragssatz von 25 %. So gehen beispielsweise für einen 35-Jährigen fast die gesamten Arbeitgeberbeiträge nicht auf sein Freizügigkeitsguthaben, sondern auf diejenigen der Versicherten über 50. Soll die Genossenschaft und das Leistungsprimat erhalten bleiben, müssen diese Probleme gelöst werden. Um die finanzielle Lage zu stabilisieren, können nur die Beiträge erhöht oder die Leistungen reduziert werden. Eine weitere Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge würde mit Sicherheit auch diejenigen Unternehmen, die am Leistungsprimat festhalten möchten, zwingen, die Genossenschaft zu verlassen. Der Margendruck in der Energiebranche ist hoch und nimmt ständig zu. Eine Besserung ist nicht in Sicht. Gelingt es der Delegiertenversammlung im Herbst 2016, ein solches Paket anzunehmen, besteht die Möglichkeit, die Genossenschaft und das Leistungsprimat langfristig zu erhalten. Gelingt es der Delegiertenversammlung nicht, das Paket anzunehmen, wird die Genossenschaft mittelfristig in eine Unterdeckung fallen und dauernd saniert werden müssen. Beides, das Scheitern von wirksamen Massnahmen und die Last der Sanierungsbeiträge, werden weitere Arbeitgeber veranlassen, aus der Genossenschaft aus- und in unsere Schwesterkasse, die PKE Vorsorgestiftung, einzutreten. Die Entscheidung über die Zukunft der PKE Genossenschaft liegt in der Verantwortung der Delegierten. Eine generelle Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge würde die störende Subventionierung der Versicherten ab Alter 50 weiter verstärken. Die Arbeitnehmerbeiträge müssen Ronald Schnurrenberger Vorsitzender der Geschäftsleitung

2 Delegiertenversammlung Delegiertenversammlung 2015 Am 25. September 2015 fand die 94. ordentliche Delegiertenversammlung der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft in Locarno statt. Der Verwaltungsrat wurde turnusgemäss neu bestellt. Die Delegierten genehmigten verschiedene Statuten- und Reglementsänderungen. Ein Antrag des Verwaltungsrats zur Mode rni sierung und besseren Führbarkeit der PKE wurde trotz deutlicher Zustimmung der Delegierten abgelehnt. Die Delegierten wurden vom Präsidenten Daniele Lotti an den Sitz der Società Elettrica Sopracenerina SA (SES) eingeladen. Zur DV erschienen 98 Delegierte, die insgesamt 172 Stimmen vertraten. Die DV ist paritätisch zusammengesetzt mit aktuell je 117 Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Die Delegierten genehmigten den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2014 / Der Verwaltungsrat wurde entlastet. Als Revisionsstelle wurde BDO für ein Jahr wiedergewählt. Als neues Mitglied des Internen Kontrollorgans wurde Stefano Cavagna, zugelassener Revisionsexperte, Leiter interne Revision, Azienda Elettrica Ticinese, Bellinzona, ge - wählt. Präsident Daniele Lotti begrüsst die Delegierten und informiert über die Lage der PKE. Mutationen im Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat wurde turnusgemäss neu bestellt und von zehn auf acht Mitglieder verkleinert. Neu gewählt wurden: Gian Domenico Giacchetto, Ofima und Ofible, Locarno (Arbeitgebervertreter) Lukas Weber, Swissgas, Schweizerische Aktiengesellschaft für Erdgas, Zürich (Arbeitnehmervertreter) Vier Mitglieder traten aus dem Verwaltungsrat zurück: Armando Pagani, Lostorf (Arbeitnehmervertreter) Thomas Stäuble, Energiedienst Holding AG, Laufenburg (Arbeitnehmervertreter) Dominique Décaillet, HYDRO Exploitation SA, Sion (Arbeitgebervertreter) Schöner und geschichtsträchtiger Versammlungsort: Sitz der SES an der Piazza Grande in Locarno Marold Hofstetter, Ofima und Ofible, Locarno (Arbeitgebervertreter) Die bisherigen Mitglieder, die kandidierten, wurden wiedergewählt. Modernisierung der Genossenschaft blockiert Das wichtigste Geschäft der diesjährigen DV war die Modernisierung. Um die Führbarkeit der PKE Genossenschaft zu verbes- 2

3 Delegiertenversammlung Mitglieder des Verwaltungsrats für die Amtsdauer 2015 bis 2018 sind: Arbeitgebervertreter Daniele Lotti, Präsident, Società Elettrica Sopracenerina SA (SES), Locarno Yves Bovay, Groupe E SA, Granges-Paccot Antoine de Lattre, Compagnie Industrielle et Commerciale du Gaz SA, Vevey, und Société du Gaz de la Plaine du Rhône SA, Aigle Gian Domenico Giacchetto, Ofima und Ofible, Locarno Ronald Schnurrenberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung, erklärt, warum die Strukturen der PKE modernisiert werden sollten. Arbeitnehmervertreter Bruno Zimmermann, Vize präsident, Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG, Däniken Wolfgang Heintz, Kernkraftwerk Leibstadt AG, Leibstadt Marco Balerna, Azienda Elettrica Ticinese, Bellinzona Lukas Weber, Swissgas, Schweizerische Aktiengesellschaft für Erdgas, Zürich Aufmerksame und interessierte Delegierte sern, beantragte der Verwaltungsrat, die bestehenden Sperrminoritäten für Statutenund Reglementsänderungen zu reduzieren. Damit sollten die hohen finanziellen Belastungen der Arbeitgeber auf ein erträgliches Mass reduziert und die Genossenschaft und das Leistungsprimat auch für die Unternehmen wieder tragbar werden. Die Arbeitgeber nahmen den Antrag des Verwaltungsrats mit 80 zu 1 Stimme klar an. Auch die Arbeitnehmer stimmten mit 54 zu 35 deutlich zu. Weil gemäss Statuten aber für eine Zustimmung das getrennte Zweidrittelmehr der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberdelegierten verlangt ist, gilt der Antrag als abgelehnt. Denn auf Arbeitnehmerseite fehlten für das notwendige Zweidrittelmehr sechs Stimmen. Ein Gegenantrag der Arbeitnehmerdelegierten des Kernkraftwerks Gös- Arbeitgeber/Employeurs/Datori di lavoro Ja/Oui/Si Nein/Non/No Enthaltungen/Abstentions/Astensioni: 0 Arbeitnehmer/Salariés/Lavoratori Ja/Oui/Si Nein/Non/No 1 Enthaltungen/Abstentions/Astensioni: 1 Trotz der klaren Mehrheit gilt der Antrag des Verwaltungsrats als abgelehnt. gen-däniken AG (KKG) wurde sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmern abgelehnt. Damit gelten weiterhin die hohen Hürden für Änderungen der Statuten und des Reglements Versicherungsleistungen Statuten- und Reglementsänderungen Die vom Verwaltungsrat und von der Geschäftsleitung beantragten Statuten- und Reglementsänderungen wurden von der Mehrheit der Delegierten angenommen. 3

4 Delegiertenversammlung Die Änderungen waren notwendig und teilweise von der Aufsichtsbehörde angeordnet. Einige Leistungen wurden angepasst oder aufgehoben. Lesen Sie dazu mehr auf Seite 6 in dieser Ausgabe des «exklusiv». Delegiertenversammlung 2016 Die nächste Delegiertenversammlung findet am Freitag, 23. September 2016, in Solothurn statt. Die Dolmetscherinnen sind für die Simultan übersetzungen Deutsch Italienisch und Deutsch Französisch bereit. Neu im Verwaltungsrat Gian Domenico Giacchetto Gian Domenico Giacchetto ist 46-jährig und neu gewählt als Vertreter der Arbeitgeberseite. Er ist Leiter Finanzen und Administration und als Vizedirektor Mitglied der Geschäftsleitung von Ofima (Maggia Kraftwerke AG) und Ofible (Blenio Kraftwerke AG) in Locarno. Der diplomierte Wirtschaftsprüfer studierte an der Universität St. Gallen (HSG). Gian Domenico Giacchetto ist verheiratet, hat zwei Kinder und wohnt in Ascona. Meine Motivation «Im aktuell herausfordernden Umfeld möchte ich einen konstruktiven Beitrag zur Gestaltung der Zukunft unserer Leistungsprimatkasse leisten.» Lukas Weber Lukas Weber wurde als Arbeitnehmervertreter gewählt. Er ist 41-jährig und Leiter Rechnungswesen und Controlling von Swissgas, Schweizerische Aktiengesellschaft für Erdgas, in Zürich. Lukas Weber studierte an der Universität St. Gallen (HSG) und ist eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling. Er ist verheiratet, Vater von zwei Kindern und wohnt in Dinhard (Kanton Zürich). Meine Motivation «Ich möchte im Führungsgremium der PKE Verantwortung übernehmen und die berufliche Vorsorge für die Arbeitnehmenden langfristig sichern.» 4

5 Information Austritte Am 31. März 2015 verliessen mehrere Unternehmen die PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft. Sie traten ins Beitragsprimat der PKE Vorsorgestiftung Energie oder in andere Pensionskassen über. Insgesamt sind am 31. März 2015 Vorsorgevermögen von 779 Mio. CHF zur PKE Vorsorgestiftung Energie und zu anderen Pensionskassen abgewandert. Die Kriterien für eine Teilliquidation (siehe Teilliquidationsreglement der PKE) waren bei 20 Austritten von Unternehmen erfüllt. Es traten rund 2400 Versicherte und Rentner mit einem Vorsorgevermögen von 745 Mio. CHF im Rahmen von Teilliquida tionen aus der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft aus. Zwölf kleinere Unternehmen traten ebenfalls per 31. März 2015 aus der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft aus. Diese Austritte erfüllten die Voraussetzungen für eine Teilliquidation nicht, da die Unternehmen über je weniger als 30 Versicherte und Rentner verfügten (siehe Teilliquidationsreglement der PKE). Die PKE wickelte diese Austritte ohne Teilliquidation ab. Teilliquidationen abgeschlossen Die ausgetretenen Versicherten und Rentenbezüger wurden von der PKE informiert. Die Teilliquidationen und die Übertritte konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die entsprechenden Vermögenswerte wurden auf die neuen Vorsorgeeinrichtungen übertragen. Für die Teilliquidationen war die geprüfte Jahresrechnung 2014 / 2015 massgebend ( Über uns Geschäftsberichte Leistungsprimat). Teilliquidationsberichte mit den versicherungstechnischen Beurteilungen durch den Experten für berufliche Vorsorge, Libera AG, liegen vor. Die massgebende Jahresrechnung, die versicherungstechnische Bilanz und den Verteilplan können Sie nach Terminvereinbarung am Sitz der PKE einsehen. Alle Versicherten und Rentner der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft können innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt dieser Information beim Verwaltungsrat der PKE Einsprache gegen den Beschluss einer Teilliquidation, das Verfahren und den Verteilplan erheben. Die Einsprache muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten. Können Einsprachen nicht bereinigt werden, haben die Versicherten das Recht, die Grundlagen für die Teilliquidation bei der Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Was ist eine Teilliquidation? Wenn viele Versicherte gleichzeitig eine Pensionskasse verlassen, muss gemäss Gesetz eine Teilliquidation durchgeführt werden. Das Vermögen der Pensionskasse wird aufgeteilt und die Austretenden können ihren Anteil in die neue Vorsorgeeinrichtung mitnehmen. Je nach Situation der Kasse profitieren die Austretenden von der Überdeckung, sie müssen aber auch eine allfällige Unterdeckung anteilsmässig mittragen. Das BVG-Altersguthaben darf jedoch nicht gekürzt werden. Pensionskassen müssen die Voraussetzungen und das Verfahren zur Teilliquidation reglementarisch festlegen. Das Teilliquidationsreglement der PKE wurde vom Verwaltungsrat am 4. Dezember 2014 erlassen ( Über uns Statuten / Reglemente Leistungsprimat). Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) hat das Reglement am 20. Februar 2015 genehmigt. Es ist rechtskräftig. 5

6 News Reglementsanpassungen am 1. Oktober 2015: Neuerungen in der Vorsorge Die Delegierten der PKE haben an ihrer Versammlung vom 25. September 2015 verschiedene Reglementsänderungen verabschiedet. Wir haben unsere Versicherten und Rentner Anfang Oktober bereits darüber informiert. Die Änderungen sind in der Folge nochmals erläutert. R EGLEMENT VERSICHERUNGSLEIS TUNGEN PKE PENSIONSKASSE ENERGIE GENOSSENSCHAFT Gültig ab 1. Oktober 2015 Voraussetzungen für den Bezug einer Lebenspartnerrente (Art. 20 des Reglements) Lebenspartner von versicherten Personen, die nicht verheiratet sind und nicht in eingetragener Partnerschaft leben, haben wie Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Lebenspartnerrente der PKE. Voraussetzung dafür ist, dass der Lebenspartner mit der verstorbenen versicherten Person in den letzten fünf Jahren bis zum Tod nachweislich ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Wohnsitz geführt hat. Diese Bedingung muss bereits vor der Pensionierung erfüllt sein. Neu ist, dass ein gemeinsamer Wohnsitz nachgewiesen werden muss. 1 Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht ein Anspruch auf eine Lebenspartnerrente nur, wenn der Lebenspartner für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss. Neu ist, dass Sie den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin der PKE bereits zu Lebzeiten schriftlich melden müssen. Sind Sie verheiratet oder leben in eingetragener Partnerschaft, müssen Sie keine Meldung an die PKE machen. Ihr hinterlassener Ehegatte oder Partner erhält in jedem Fall eine Ehegatten- beziehungsweise Partnerrente. Ob die Voraussetzungen für eine Lebenspartnerrente erfüllt sind, wird aber erst beim Ableben der versicherten Person bestimmt. Der überlebende Lebenspartner muss bis spätestens drei Monate nach dem Tod des Versicherten ein schriftliches Gesuch um Auszahlung einer Lebenspartnerrente an die PKE richten. Nicht zu verwechseln mit der Meldung des Lebenspartners für die Lebenspartnerrente ist die Begünstigungserklärung für das Todesfallkapital. Das Reglement gibt in Art. 24 eine Rangordnung von Begünstigten vor. Falls Sie keine Änderung der Begünstigungsordnung eingereicht haben, zahlt die PKE das Todesfallkapital gemäss der reglementarischen Rangfolge aus, das heisst in erster Linie an den Ehegatten oder den Partner in eingetragener Partnerschaft und an die Kinder mit Anspruch auf Waisenrente. Sind keine solchen Personen vorhanden, wird das Todesfallkapital an den Lebenspartner gemäss obiger Definition ausbezahlt oder an vom Verstorbenen massgeblich unterstützte Personen. Bei Letzteren kann es sich auch um Lebenspartner handeln, die die Voraussetzungen für die Lebenspartnerrente nicht erfüllen. Eine Meldung an die PKE ist erforderlich, falls Sie die reglementarische Begünstigungsordnung für das Todesfallkapital ändern wollen. Dies ist im Rahmen der Bestimmungen von Art. 24 des Reglements möglich. Wegfall der provisorischen Invalidenrente (Art. 14 und Art. 16 des Reglements) Bisher zahlte die PKE nach einer Arbeitsunfähigkeit von 180 Tagen eine provisorische Invalidenrente und eine Invaliden-Zusatzrente aus. Sobald die Eidg. IV Leistungen ausgerichtet hatte, wurden diese Leistungen durch die definitive Invalidenrente abgelöst. Die provisorische Invalidenrente und die Invaliden-Zusatzrente fallen in Zukunft weg. Die Invaliditätsleistungen der PKE werden zusammen mit den Leistungen der Eidg. IV fällig, frühestens jedoch nach Ablauf einer allfälligen Leistung aus der Krankentaggeldversicherung oder der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber über die Regelung in Ihrem Unternehmen. 6

7 Über uns Umbuchung und Umbenennung des Überschusskontos (Art. 6c und Art. 9 des Reglements) Um die Übersicht über die verschiedenen Pläne und Konten zu vereinfachen, wird ein bestehendes Überschusskonto auf den sogenannten Sparplan übertragen und dort weitergeführt. Auf diesem Sparplan werden auch die freiwilligen Sparbeiträge geführt, die ab 1. Januar 2016 zur Verbesserung der künftigen Altersleistung einbezahlt werden können (sofern der Versicherungsplan Ihres Arbeitgebers diese vorsieht). Auf Ihrem Versicherungsausweis wird der Stand des Sparplans gezeigt und zusätzlich, wie viel Sie davon mit freiwilligen Sparbeiträgen finanziert haben. Die Finanzierung von Zusatzbeiträgen bei Lohnerhöhungen aus diesem Sparplan ist nicht mehr möglich. Das Konto «Sparen 60» (Vorfinanzierung der vorzeitigen Pensionierung) ist von dieser Änderung nicht betroffen; es wird weiterhin separat geführt. Alle gemäss Beitragsprimat geführten Versicherungspläne (Bonuspläne, Schichtzulagenpläne, Sparplan) und Konten («Sparen 60») werden mit dem gleichen Zins verzinst. Der Verwaltungsrat legt den Zins jeweils in seiner Sitzung Ende November für das nächste Kalenderjahr fest. Bestimmungen zu Ehegatten- und Waisenrenten (Art. 19, Art. 22 und Art. 23 des Reglements) Bei Tod eines Aktivversicherten besteht eine gesetzliche Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Die Ehegattenrente und die Waisenrenten der PKE können deshalb bis zum Ersten des dem Tod folgenden Monats aufgeschoben werden. Bei Wiederverheiratung entfällt die Ehegattenrente und die PKE leistet eine Abfindung von drei Jahresrenten. Sie finden das Reglement Versicherungsleistungen, gültig ab 1. Oktober 2015, auf unserer Internetsite ( Über uns Statuten / Reglemente Leistungsprimat). Wechsel der Geschäftsstelle Der Verwaltungsrat der PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft und der Stiftungsrat der PKE Vorsorgestiftung Energie haben gemeinsam beschlossen, dass die Vorsorgedienstleistungen ab 2017 neu von der Vorsorgestiftung erbracht werden. Wechsel der Leistungserbringung Die Geschäftsführung und Verwaltung der beiden PKE-Pensionskassen werden aktuell von der Genossenschaft erbracht. Die Genossenschaft wird dafür von der Vorsorgestiftung entschädigt. Seit 2014 ist die Vorsorgestiftung grösser als die Genossenschaft. Aus diesem Grund werden Geschäftsführung und Verwaltung per 1. April 2017 an die Vorsorgestiftung übertragen. Die Genossenschaft entschädigt künftig die Vorsorgestiftung für die Leistungs erbringung. Da die Genossenschaft kleiner als die Stiftung ist, reduziert sich der Betrag gegenüber heute. Damit können jedes Jahr mehr als CHF Mehrwertsteuer eingespart werden. Wechsel der Vorsorge Im Rahmen dieses Übergangs wechseln die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle auch ihre berufliche Vorsorge. Sie werden ab dem 1. April 2017 neu im Beitragsprimat der Vorsorgestiftung versichert sein. Die Mitarbeitenden haben dem Wechsel ihrer Vorsorge im November 2015 zugestimmt. 7

8 News Wichtige Beschlüsse des Verwaltungsrats Der Verwaltungsrat hat am 24. November 2015 beschlossen, die Guthaben der Versicherten in den Zusatz plänen 2016 nicht zu verzinsen und die Renten nicht anzupassen. Er wird ein weiteres finanzielles Massnahmenpaket ausarbeiten und die blockierte Modernisierung der Strukturen der Genossenschaft nicht weiterverfolgen. Verzinsung von 0 % für 2016 Die Konten des Sparplans (inkl. der ehemaligen Überschusskonten) und «Sparen 60» sowie die Guthaben in den Zusatzvorsorgeplänen (Bonus und Schichtzulagen) werden im Jahr 2016 nicht verzinst. Die Nullverzinsung berücksichtigt die angespannte finanzielle Lage der Genossenschaft und die schwierigen Aussichten für die kommenden Jahre. Im Moment der Festlegung des Zinssatzes lag der Deckungsgrad der Genossenschaft nur knapp über 100 %; per Ende September war die PKE unterdeckt. Die Verzinsung in der Basisvorsorge liegt weiterhin beim technischen Zinssatz von 2,5 %. Im Leistungsprimat entspricht die Verzinsung des Vorsorgekapitals der Aktivversicherten dem technischen Zinssatz. Weiteres Massnahmenpaket Aktuelle Berechnungen haben gezeigt, dass die Genossenschaft erneut nicht mehr im finanziellen Gleichgewicht ist. Ohne weitere Massnahmen müssten theoretisch jedes Jahr Sanierungsbeiträge von rund 4 % des versicherten Einkommens erhoben werden, um den Deckungsgrad bei 100 % halten zu können. Grund für diese Tatsache sind die negativen Renditen der Obligationen und die daraus resultierenden tiefen Renditeerwartungen für die Zukunft. Das finanzielle Massnahmenpaket wird vom Verwaltungsrat in den kommenden Monaten ausgearbeitet, den Delegierten im Frühjahr 2016 vorgestellt und an der Delegiertenversammlung im Herbst 2016 zur Abstimmung gebracht. Die Inkraftsetzung ist für den 1. April 2017 geplant. Verzicht auf Modernisierung Eine Mehrheit der Delegierten hat an der ausserordentlichen Delegiertenversammlung im März 2014 und an der ordentlichen Delegiertenversammlung vom 25. September 2015 die Modernisierungsvorschläge des Verwaltungsrats gutgeheissen. Eine Minderheit der Arbeitnehmerdelegierten hat die Umsetzung der Vorschläge aber beide Male blockiert. Der Verwaltungsrat verzichtet daher auf weitere Anstrengungen, die Strukturen der Genossenschaft zu modernisieren. Keine Rentenanpassungen Aufgrund der finanziellen Lage und der nach wie vor sehr tiefen Teuerung werden die Renten 2016 nicht angepasst. Mit einer Erhöhung der Renten ist auch in den kommenden fünf bis zehn Jahren nicht zu rechnen. PKE Pensionskasse Energie Genossenschaft Freigutstrasse Zürich Telefon vers@pke.ch

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