Chancen und Probleme der Großen Lösung
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- Ina Simen
- vor 7 Jahren
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1 Chancen und Probeme der Großen Lösung * Aeinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhife für Heranwachsende mit Behinderungen?? Dr. Hanna Permien Deutsches Jugendinstitut München AFET
2 Giederung 1. Ausgangsage: Getrennte Zuständigkeiten nach Art der Behinderungen 2. Bisherige Aktivitäten und Positionierungen 3. Zievorsteung: Zusammenfassung der Zuständigkeiten 4. Mode 1: Aeinzuständigkeit der Soziahife 5. Mode 2: Aeinzuständigkeit der Kinder- und Jugendhife 6. Fazit: Es beibt noch vie zu tun aber es ohnt sich! 2
3 Dauerthema Große Lösung Die Forderung nach Großer Lösung ist nicht neu! Ihre Verankerung im SGB VIII scheiterte 1990 v.a. wegen: Vorbehaten der Betroffenenverbände (Angst vor Leistungsverschechterungen sowie vor einer Soziapädagogisierung von Probemen) Probemen der Aufteiung der Zuständigkeiten zwischen örtichen und überörtichen Trägern 3
4 Aktuee Rechtsage: Getrennte Zuständigkeiten Keine Lösung : Zuständigkeit der KJH für Heranwachsende mit (drohender) seeischer Behinderung seit 1993 (Eingiederungshife nach 35a SGB VIII) wegen der Nähe zu entwickungsbedingtem erzieherischen Bedarf Zuständigkeit der Soziahife (u.a. Eingiederungshife für behinderte Menschen nach 53a, 54 SGB XII) für Heranwachsende mit geistiger und/oder körpericher Behinderung, aber für Erwachsene mit aen Arten von Behinderung! 4
5 Warum dieses Thema jetzt (wieder)? 1. Ungenügende Umsetzung von Teihabe-Zieen des Artikes 23 UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK): Recht von Kindern mit Behinderungen auf...ungehinderte Zugänge zu Erziehung, Ausbidung, Erhoungsmögichkeiten, die die mögichst voständige soziae Integration und individuee Entfatung fördern. der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK): Forderung nach konsequenter Umsetzung von Inkusion/ Teihabechancen in Bezug auf Angebote der Bidung, Kutur, KJH = keine zusätziche Behinderung durch geseschaftiche Hürden = Barrierefreiheit. des 1 SGB IX (Rehabiitation und Teihabe am Leben in der Geseschaft) Inkusion: Orientierung an der Person, nicht primär an ihrer Behinderung. Behinderungen as Viefat und Viefat as Reichtum erkennen!! 2. Unzufriedenheit mit der jetzigen Rechtsage 5
6 Probeme der aufgeteiten (Un-)Zuständigkeiten: Unterschiediche fachiche Orientierung, Finanzierungsträger und Hifeogiken: Jugendhife und Eingiederungshife haben sich as unabhängige Systeme (getrennte Weten) entwicket (Porr) Orientierung an Behinderungsformen und Institutionenogik statt an individueen Ressourcen und Bedürfnissen Abgrenzungsprobeme zwischen den Behinderungsarten Zuordnungsprobeme bei Mehrfachbehinderungen und bei Wechsewirkungen von behinderungsbedingtem und erzieherischem Bedarf Wetteifern von KJH und Soziahife (und auch Krankenkassen) um Nicht- Zuständigkeit. Die im SGB IX geforderten Kompexeistungen und Mischfinanzierungen werden wegen gesetzicher und finanzieer Hürden kaum reaisiert!! 6
7 Probeme der aufgeteiten (Un-)Zuständigkeiten: Gefahr von Verschiebebahnhöfen und Schwarzen Löchern - Betroffene müssen sich durch das -Dickicht kämpfen und bekommen trotz Rechtsanspruch oft keine / unpassende/ zu späte Hifen bzw. müssen sie einkagen Verwatungsstreit. Die speziaisierten Hifen für Heranwachsende mit (primär) geistigen/körperichen Behinderungen behindern oft die größtmögiche Entfatung individueer Fähigkeiten und die Wah eines eigenen Lebensstis: Förderung in Speziaeinrichtungen fördert Exkusion statt Inkusion. Die Steuerungsfunktion der Soziaämter wird zudem in der Praxis kaum wahrgenommen (Porr) 7
8 Bisherige Aktivitäten und Positionierungen: 13. Kinder- und Jugendbericht Der 13. Kinder- und Jugendbericht fordert einen Paradigmenwechse von der Fürsorge für Behinderte zur Wahrnehmung und Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Konvention) und anderen Benachteiigungen auf geseschaftiche Teihabe und ein sebstbestimmtes Leben: Insofern sind ae Maßnahmen an einer Inkusionsperspektive auszurichten, die keine Aussonderung akzeptiert. Inkusionsnotwendigkeiten bestehen vor aem für Kinder, die in Armut aufwachsen, für Heranwachsende mit Migrationshintergrund und für Mädchen und Jungen mit behinderungsbedingten Handungseinschränkungen. Sprach-, Status- und Segregationsbarrieren sind abzubauen und die Lebensagen von Kindern und Jugendichen mit Behinderung sind in aen Panungs- und Entscheidungs-prozessen zu berücksichtigen (disabiity mainstreaming) (Leitinie 7 : Inkusion) 8
9 Steungnahme der Bundesregierung zum 13. Kinder- und Jugendbericht Noch weitergehend as die Forderungen der Berichtskommission: Die Bundesregierung unterstützt den inkusiven Ansatz der Berichtskommission nachdrückich, insbesondere auch unter Bezugnahme der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und 24 der UN-Kinderrechtskonvention (S. 12). Trotz dieser zweifesohne großen und viefätigen Herausforderungen hät es die Bundesregierung für notwendig, die Mögichkeit einer Zuständigkeitskonzentration bei der Kinder- und Jugendhife intensiv zu prüfen. (S. 15). * * Vermutich gestützt auf das Gutachten von Wasem/Greß/Rixen (2008, unveröffenticht) 9
10 Beschüsse der Arbeits- und Soziaminister-Konferenz (ASMK): Die ASMK sieht Handungsbedarf bei der Weiterentwickung der Eingiederungshife und beschießt im November 2007: Die Ersteung eines Berichts einer interkonferenzieen UAG (ASMK, JFMK), vorgeegt in 11/2009: Darsteung von Schnittsteenprobematiken Vorschag, die Gewährung von Eingiederungshifeeistungen im SGB VIII zusammenzuführen ASMK-Beschuss vom November 2009: Option der großen Lösung so weiter geprüft und konkretisiert werden Panung für 2010: Einrichtung einer gemeinsamen AG (ASMK, JFMK, BMFSFJ, KSV) zur Anayse der Schnittsteen und zur Konkretisierung von Vorschägen, wie erzieherische und behinderungsbedingte Hifen nahtos ineinandergreifen können. 10
11 Aktivitäten und Positionierungen: Tagungen - z.b. des Paritätischen (Gesamtverband) am (Doku unter: - des DV am Positionierungen in Richtung Großer Lösung zu erwarten von AGJ, DV, Wohfahrtsverbänden, Kommunaen Spitzenverbänden (KSV) und sogar von Behindertenverbänden, aber nur, wenn sich die Leistungen nicht verschechtern!! 11
12 Lösungsmode 1: Aeinzuständigkeit der Soziahife (Erhoffte) Vorteie: Kosteneinsparung (eher unwahrscheinich!), mehr Kompetenz der Soziahife in Bezug auf Wissen und Kooperation mit Eingiederungs- u.a. Hifen für Menschen mit Behinderungen, kein Systemwechse für vojährige junge Menschen mit Behinderung Potentiee Nachteie/Gefahren: fehende Inkusion, z.b. in Regeschuen und KJH-Angebote Ghettoisierung Widerspruch zu UN-Konventionen Weitgehendes Fehen soziapädagogischer Fachkompetenz für die entwickungsbedingten Probeme der Heranwachsenden Die Abgrenzungsprobeme zur KJH würden dann auch Heranwachsende mit (drohender) seeischer Behinderung betreffen ( Gutachterkrieg ) 12
13 Lösungsmode 2: Aeinzuständigkeit der KJH für Heranwachsende mit Behinderungen: Große Lösung Erhoffte Vorteie der Großen Lösung Beseitigung der Schnittsteenprobematik (keine Zuständigkeitskonfikte, Zuordnung zu Behinderungsarten entfät) Berücksichtigung der Wechsewirkungen zwischen erzieherischem und behinderungsbedingtem Bedarf (Jede Art von Behinderung könnte in ihrem psychosoziaen Zusammenhang gesehen und Hifen darauf abgestimmt werden, z.b. Zugang zu Famiienberatung, Famiienpfege, integrativer Kita-Betreuung ). Umfassende Hifepanung und -Gewährung nach soziapädagogischen Standards (Beteiigung, Wunsch- und Wahrecht, Kompetenzen- und Ressourcen-Orientierung, Kinderschutz- ) Synergie-Effekte, Hifen aus einer Hand Entastung für die Betroffenen, Orientierung an Person und Lebensagen statt an Behinderung 13
14 Lösungsmode 2: Große Lösung Erhoffte Vorteie der Großen Lösung Weiterentwickung der KJH zu einem inkusiven Rechtssystem, das sich tatsächich auf ae jungen Menschen bezieht. Umfassende Hifepanung und -Gewährung nach soziapädagogischen Standards (Beteiigung, Wunsch- und Wahrecht, Kompetenzen- und Ressourcen-Orientierung, Kinderschutz- ) Eindeutiges Signa für inkusionsfördernde Angebote Nachteie/Probeme: Zuständigkeitswechse bei Vojährigkeit (bzw. mit 21 Jahren) hoher Umsetzungsaufwand in Bezug auf rechtiche Regeungen, Veragerung von Finanzmitten, Personaumsetzung und Quaifizierung Struktur- (und Kutur-??) veränderungen der Jugendämter Zuständigkeitskonfikte mit Krankenkassen/Reha beiben 14
15 Lösungsmode 2: Große Lösung : es beibt vie zu tun! Gesetzesänderungen in SGB VIII und SGB XII Harmonisierung der Voraussetzungen für die Gewährung von Eingiederungshifen as Rechtsanspruch: Im SGB XII: Begriff der wesentichen Behinderung! Vereinheitichung der Vorschriften zur Kostenheranziehung (Kostenheranziehung bei Hifen zur Erziehung ist einkommensorientiert, bei Soziahife an häusicher Ersparnis orientiert ) Festegung der Atersbegrenzung für den Zuständigkeitsübergang vom SGB VIII in das SGB SGB XII Gute Umsetzung/Mitteumschichtung: Persona und Mitte müssen Aufgaben fogen! Quaifizierung der Fachkräfte in den Regestrukturen und Sicherung der spezifischen Kompetenz der Eingiederungshife, neues Berufsverständnis aer Fachkräfte Forderung der Behindertenverbände: Keine Einschränkung von Leistungen, keine Ausweitung der Kostenheranziehung! 15
16 Große Lösung : es beibt vie zu tun! Konkretisierung der großen Lösung für ae Leistungsfeder der KJH! Famiienbidung, Eternbidung (bisher kaum Fäe/Angebote im Zusammenhang mit geistiger und körpericher Behinderung von jungen Menschen!) Frühe Hifen (bisher: rechtiche Hindernisse und mangende Kooperationsstrukturen zwischen Frühen Hifen und Frühförderung) Kindertagesbetreuung (in manchen Bundesändern schon fächendeckendes integratives Angebot - im Durchschnitt bei 76%, aber Probeme bei Kompexeistungen!) Jugendarbeit und Jugendsoziaarbeit (noch kaum Angebote für junge Menschen mit geistiger und körpericher Behinderung) Hifen zur Erziehung (bisher Ausschuss von Heranwachsenden mit körpericher / geistiger Behinderung wie könnten inkusive Hifen zur Erziehung aussehen???) Jugendberufshife (bisher mangende Kooperation mit Behindertenhife) und für die Schnittsteen (Behindertenhife, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schue, Gesundheitshife) 16
17 Vieen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Sie haben jetzt sicher viee neue Fragen! 17
18 Literatur: Deutscher Bundestag: Der 13. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung BT-Drucksache 16/12860 Dokumentation der DPWV-Tagung unter: Greß/Rixen/Wasem: Eingiederungshife für seeisch behinderte Kinder und Jugendiche. Abgrenzungsprobeme und Reformszenarien. In: Viertejahresschrift für Soziarecht (VSSR ) 1/
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