DGB Positionspapier zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

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1 Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit DGB Positionspapier zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse I. Ausgangslage In Deutschland leben hunderttausende Migrantinnen und Migranten mit einem Hochschulabschluss, der im Ausland erworben wurde und in Deutschland nicht anerkannt wird. Viele der Zugewanderten bringen eine gute berufliche Qualifikation oder Diplome ausländischer Hochschulen mit, werden aber auf Arbeitsplätzen eingesetzt, die nicht ihrer Qualifikation entsprechen. Aus formalen Ablehnungsgründen oder wegen fehlender Bewertungsmöglichkeiten werden sie oft so behandelt, als seien sie unqualifiziert oder ungelernt. Gerade einmal 16 % der Einwanderer aus Osteuropa finden eine Stelle, die ihrer Qualifikation entspricht, obwohl die meisten einen Fachoder Hochschulabschluss haben. Zuwanderinnen und Zuwanderer aus EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten sind häufiger als die einheimische Bevölkerung arbeitslos und vielfach abhängig von SGB II-Leistungen. Obwohl sie über einen ausländischen in Deutschland nicht anerkannten Abschluss verfügen werden sie in der offiziellen Statistik als Arbeitslose ohne Berufsabschluss geführt. Beim Zugang zu Fort- und Weiterbildung sind Migrantinnen und Migranten benachteiligt und sie sind überdurchschnittlich oft nicht in ihrem erlernten Beruf bzw. weit unterhalb ihres Qualifikationsniveaus beschäftigt. Sie arbeiten in risikoreichen Branchen, schlecht bezahlten, körperlich anstrengenden Jobs und sind stärker von gesundheitlichen Risiken bedroht. Unzureichende Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen und Qualifikationen sind eine hohe und Hürde für die Beschäftigung gesuchter Fachkräfte. Herausgeber: DGB-Bundesvorstand Abteilung Bildungspolitik und Bildungsarbeit Verantwortlich: Ingrid Sehrbrock Henriette-Herz-Platz Berlin Postanschrift: Postfach Berlin Telefon Telefax hermann.nehls@dgb.de

2 Für die Anerkennung von Fach- und Hochschulabschlüssen bzw. beruflichen Qualifikationen besteht ein Flickenteppich von Anerkennungsregelungen. Circa 400 Anerkennungsstellen (Landesministerien, Regierungspräsidien, Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern) sind mit der Bewertung von ausländischen Abschlüssen befasst. Daneben gibt es zahlreiche Projekte zur Feststellung von Qualifikationen und Kompetenzen, z.b. von der Bundesagentur für Arbeit. Die Anerkennung wird durch Rechtsgrundlagen des Bundes- und der Länder sowie der Europäischen Union - wie beispielsweise die Anerkennungsrichtlinie - geregelt 1. Für Interessierte sind Zuständigkeiten und Verfahren nur schwer zu überblicken. Statistische Angaben zu den Qualifikationen von Zugewanderten bei der Einreise nach Deutschland liegen nicht vor, da im Ausland erworbene berufliche und schulische Qualifikationen bei der Ankunft in Deutschland bisher nicht erhoben oder im Gegensatz zu den nordeuropäischen Ländern nicht in Profilingverfahren festgestellt und zertifiziert werden. Die Daten des Mikrozensus geben zwar Auskunft über die aktuelle Qualifikationsstruktur der in Deutschland lebenden Bevölkerung mit Migrationshintergrund, differenzieren jedoch nicht nach im Ausland oder Inland erworbenen Abschlüssen. Daher werden Personen mit Migrationshintergrund auch im Rahmen des Mikrozensus aufgrund fehlender Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse als "Ungelernte" eingestuft sind. Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen spielt eine wichtige Rolle für die Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft. Ein Vergleich ausländischer Abschlüsse mit dem deutschen Berufsbildungssystem ist schwierig. In Deutschland gibt es Hunderte von Ausbildungsberufen, die großteils dem dualen System unterliegen, nur ein Teil davon, z.b. Erziehungsberufe, wird an Fachschulen gelehrt. Viele Berufe existieren außerhalb Deutschlands nicht, andere erfordern ein Hochschulstudium, z.b. Physiotherapie in den Niederlanden. Duale Ausbildungen prägen die deutschen Berufsbilder im Handwerk und in kaufmännischen und technischen Berufen. Die Ausbildung erfolgt im Betrieb und an Berufsschulen. Berufsqualifikationen, die mit Prüfungen zum Facharbeiter oder Gesellen abschließen sind grundsätzlich die Voraussetzung, um zu Fortbildungen oder Meisterkursen zugelassen zu werden. Da die Chancen auf eine lebensunterhaltssichernde Beschäftigung abnehmen je länger Menschen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, sind gesellschaftliche Ausgrenzungsprozesse vorprogrammiert. Der im August 2007 vorgelegte Nationale Integrationsplan der Bundesregierung enthält eine Reihe von Handlungsvorschlägen und Selbstverpflichtungen zur verbesserten Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen. Die Bundesregierung hat sich in diesem Zusammenhang insbesondere verpflichtet, ihre Maßnahmen zur Anpassungs- und Nachqualifizierung zuwandernder Akademiker bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, weil die mangelnde Anerkennung der ausländischen Berufsabschlüsse nicht hinnehmbar sei. Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember 2009 Eckpunkte zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen verabschiedet (siehe Anhang). 1 Der ungeregelte und rechtlich unklare Bereich betrifft im Fall der Anerkennungen von Berufsqualifikationen die Mehrheit der Antragstellerinnen und Antragsteller. Nur Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben einen Rechtsanspruch auf eine Bewertung ihrer Ausbildungsqualifikationen. Im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung können sie ebenfalls nicht grundsätzlich mit einer vollen Anerkennung rechnen (vgl. Brain Waste Studie, S. 76). 2

3 II. DGB Forderungen Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften setzen sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in Gesellschaft, Bildung und Arbeitswelt ein. Allen steht eine gewerkschaftliche Mitgliedschaft unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus offen. Nach Abschluss der Anwerbeabkommen haben Gewerkschaften sowohl in den Betrieben als auch überbetrieblich begonnen, die Interessen der Arbeitsmigranten aufzugreifen und sie in ihren politischen Forderungen und bei ihren Aktivitäten auf betrieblicher, tariflicher und gesellschaftlicher Ebene zu berücksichtigen. Im Vorfeld des ersten Integrationsgipfels hat der DGB-Bundeskongress 2006 in einem Aktionsplan für Integration und Chancengleichheit 2 seine Position bestimmt. Die gewerkschaftlichen Positionen wurden durch den Bundeskongress 2010 weiterentwickelt. Im Beschluss Partizipation statt Ausgrenzung für ein neues Integrationsverständnis 3 werden auch bessere Teilhabechancen in Bildung und Beruf und Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierungen gefordert durch einen Rechtsanspruch auf ein zeitlich bestimmtes Verfahren zu Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen. Bei der Weiterentwicklung des Bildungssystems müssen die Kompetenzen und Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen und deren Weiterentwicklung anerkannt und gefördert werden. Um mögliche sprachliche Defizite von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu beseitigen, muss es in frühkindlicher Bildung sowie während der gesamten Schullaufbahn und der beruflichen Ausbildung Förderangebote geben. Die Basis einer erfolgreichen beruflichen und sozialen Integration ist eine breit angelegte, wenig spezialisierte, berufliche Ausbildung sowie ein breites Angebot an beruflicher Fort- und Weiterbildung. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist Bestandteil einer umfassenden und nachhaltigen Politik der Integration und Partizipation und muss sich in das System der beruflichen Bildung in Deutschland einfügen. III. Zu den Vorschlägen der Bundesregierung: Das Bundeskabinett hat am 9. Dezember 2009 Eckpunkte zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen verabschiedet 4. Der DGB nimmt im Folgenden Stellung zu den einzelnen Eckpunkten. Zu 1. Ergänzende Regelungen, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für alle Personen mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Berufsabschlüssen, die sich regelmäßig und dauerhaft in Deutschland aufhalten, verbessern. Der DGB begrüßt es, dass die Chancen für alle Personen verbessert werden sollen, die im Ausland berufliche Qualifikationen und Berufsabschlüsse erworben haben. Dabei bezieht die Bundesregierung sowohl 2 Zusätzlich verabschiedet wurden der Antrag der IG Metall Integrationsförderung sowie im Hinblick auf die Integration in Bildung die Anträge Bildungspolitik : Das Recht auf Bildung für alle Menschen Wirklichkeit werden lassen, Eine gute Schule für alle und Die Würde des Menschen ist unantastbar Alle Mitnehmen Keine/n zurücklassen Niemanden vergessen. Siehe auch Schriftenreihe Migration und Arbeitswelt des DGB-Bildungswerks: Die Würde des Menschen ist unser Maßstab. Beschlüsse und Reden des 18. DGB-Bundeskongresses Broschüre Migrations- und Antirassismuspolitik auf dem 19. Ordentlichen DGB-Bundeskongress vom 16. bis 20. Mai Die Eckpunkte, die Ziele und Maßnahmen enthalten, dienen zunächst einer öffentlichen Diskussion; sie sind aber auch Grundlage eines geplanten Anerkennungsgesetzes. 3

4 deutsche wie ausländische Staatsangehörige ein. Gleichwohl kritisiert der DGB, dass die gewählte Formulierung ausländische Staatsangehörige mit befristetem Status sowie langfristig entsandte Beschäftigte ausschließt. Der DGB ist der Auffassung, dass die Möglichkeit zur Anerkennung von Abschlüssen und Kompetenzen unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gewährt werden muss. Die Lissabonner Anerkennungskonvention sollte konsequent umgesetzt werden. Diese Konvention gilt nur für die Länder untereinander, die sie bereits ratifiziert haben (Deutschland 2007). Nach dem Vorbild Schwedens sollte sie Chancengleichheit gewährleisten und auch für Angehörige von Ländern angewendet werden, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben. Die Möglichkeit der Anerkennung für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, die über keine Dokumente verfügen, z. B. durch Fachgespräche oder eidesstattliche Erklärungen, sollte ebenfalls, wie in Norwegen und Kanada, umgesetzt werden. Zu 2. Feststellung von im Ausland erworbenen Qualifikationen Verfahrensansprüche Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen muss ein verbindlicher Bestandteil der deutschen Integrationspolitik werden. Verankert werden muss ein Rechtsanspruch auf ein zeitlich festgelegtes Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbener beruflicher Abschlüsse. Bei einer erheblichen Abweichung vom entsprechenden deutschen Referenzberuf hinsichtlich Dauer, Inhalt und Niveau haben Anerkennungsinteressierte einen Anspruch auf eine Bescheinigung über fehlende für eine Vollanerkennung notwendige Qualifikationsteile. Dabei muss auch geprüft werden, ob andere Abschlüsse bescheinigt werden können. Die EU-Anerkennungsstandards sollen auch für Drittstaatsangehörige und Drittlandsdiplome angewendet werden. Damit sollen nicht nur vorhandene Qualifikationsnachweise, sondern auch vorhandene Berufserfahrungen sowie Ausgleichsmaßnahmen im Zuge einer Teilanerkennung gewürdigt werden. Während Drittstaatsangehörige, die über Drittlandsdiplome verfügen, keinen Anspruch auf Prüfung der Berufserfahrung sowie auf Ausgleichsmaßnahmen in Form von Praktika oder einer individuellen Prüfung haben, haben EU-Bürger im Falle einer Teilanerkennung die Wahl zwischen Anpassungsmaßnahmen oder Eignungsprüfung. Um Chancengleichheit herzustellen, sollten die für EU-Bürger genutzten Instrumente der Anerkennung für alle Migranten gelten. Die Kriterien zur Feststellung von im Ausland erworbenen Qualifikationen sollten bundesweit gelten und für alle Beteiligten transparent sein. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sollte ihre Profilinginstrumente für ausländische Qualifikationen öffnen und in VerBIS (Profiling-Software) eine eigene, abrufbare Kategorie für ausländische Abschlüsse einrichten. Zu 3. Individuelle Verfahren zur Kompetenzfeststellung von beruflichen Qualifikationen Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse sind hinsichtlich ihrer Studien- und Ausbildungsinhalte nicht immer mit deutschen Abschlüssen vergleichbar. Sollten die vorhandenen Qualifikationen bezogen auf 4

5 den jeweiligen Referenzberuf nicht ausreichend sein, müssen Möglichkeiten einer Kompetenzfeststellung sowie einer Nach- oder Anpassungsqualifizierung gegeben werden, um die Anerkennung im Ganzen oder in Teilbereichen zu erwerben. Dabei müssen auch die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes beachtet werden. Sofern die Nach- oder Anpassungsqualifizierung nicht mit einem öffentlich rechtlichen Abschluss verbunden ist, kann nur eine Kompetenzbescheinigung erteilt werden. Nach dem Vorbild europäischer Nachbarländer sollen Kompetenzfeststellungsverfahren für Zuwanderer eingeführt werden, insbesondere, wenn keine schriftlichen Nachweise vorliegen. Die Anerkennung und Feststellung von Kompetenzen und Qualifikationen auch durch Gutachten soll Teil einer Förderkette im Rahmen eines Integrationsprogramms sein. Dazu gehört auch die Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen. Das Berufsbildungsgesetz enthält die Möglichkeit der sog. Externenprüfung. Voraussetzung für die Zulassung ist eine Beschäftigungszeit im Prüfberuf, die mindestens der eineinhalbfachen Zeit der Ausbildungszeit entspricht. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen. Vorbild für den Ausbau der Externenprüfung für Migrantinnen und Migranten könnte das Programm Perspektive Berufsabschluss des BMBF sein. Zu 4. Anspruchsberechtigte Die Möglichkeit zur Anerkennung von Abschlüssen und Kompetenzen muss unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gewährt werden. Die Verfahren der Anerkennung und Kompetenzfeststellung sollen Arbeitslosen, bzw. Arbeitssuchenden, prekär Beschäftigten und auch von Kurzarbeit Betroffenen offen stehen. Der DGB unterstützt das erklärte Ziel der Bundesregierung, Beschäftigung unterhalb des individuellen Qualifikationsnachweises zu vermeiden bzw. gezielt zu überwinden. Eine mögliche Altersbeschränkung ist nicht akzeptabel, sie stünde im Widerspruch zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Zu 5. EU Anerkennungsrichtlinie Die Richtlinie 2005/36/EG, Anerkennung von Berufsqualifikationen, wird vom DGB grundsätzlich kritisch gesehen. Das Stufenschema hat neben persönlichen Benachteiligungen für Absolventen des deutschen Berufsbildungssystems auch negative Konsequenzen für die Einstufung von deutschen Berufsbildungsabschlüssen in Europa. Die grundsätzliche Einstufung der deutschen beruflichen Erstausbildung wird der mit dem Berufsabschluss erworbenen Handlungskompetenz, die regelmäßig selbständiges Planen, Kontrollieren und Durchführen von zumeist auch komplexeren Arbeitsaufgaben umfasst, im europäischen Vergleich nicht gerecht. Bei der anstehenden Evaluierung der EU-Richtlinie sollte die Bedenken und Vorbehalte der Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen Berücksichtigung finden. Zu 6. Umsetzungsbedarf auf Grund weiterer einschlägiger EG-Richtlinien Der DGB unterstützt die Anregung, möglichen Umsetzungsbedarf auf Grund weiterer einschlägiger EG- Richtlinien zu prüfen, die im Hinblick auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen und Qualifikationen Gleichbehandlungsgebote für Unionsbürgerinnen und bürger sowie für Drittstaatsangehörige beinhalten. 5

6 Zu 7. Informationen über Anerkennungsmöglichkeiten vor der Einreise Informationen über Anerkennungsmöglichkeiten und die Feststellung vorhandener Qualifikationen vor der Einreise sind sinnvoll. Hierfür sollte es ein öffentlich zugängliches Informationsportal geben. Zu 8. Einfache, transparente und nutzerfreundliche Verfahren Die Dauer des Anerkennungsverfahrens bzw. des Verfahrens zur Feststellung beruflicher Qualifikationen soll vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Bescheid bzw. zur Bescheinigung sechs Monate nicht überschreiten. Die Anerkennung und die Qualifikationsfeststellung müssen bundesweit nach gemeinsamen Standards und nachvollziehbare Kriterien geregelt werden und für alle Anerkennungsstellen gelten. Die Zahl der Anerkennungsstellen (zuständige Stellen) muss auf ein überschaubares und notwendiges Maß begrenzt werden. Es wird angeregt, Anerkennungsstellen für bestimmte Länder oder Berufsgruppen zu spezialisieren nicht jede Anerkennungsstelle muss alles machen können. Anerkennungsstellen können so Expertise erlangen, auf die bundesweit verwiesen und zurückgegriffen werden kann. Zu 9. Erstanlaufstellen Aus der Sicht der Betroffenen ist es sinnvoll, Erstanlaufstelle und Anerkennungsstelle aus einer Hand zu installieren. Es sollten dezentrale Anlaufstellen bestimmt werden, die Anerkennungssuchende während der gesamten Verfahren begleiten. Die Aufgabe der Begleitung kann auch von dafür qualifizierten Anerkennungsstellen übernommen werden. Als hilfreich hat sich die bundesweite Organisationsstruktur der ZAV mit ihren regionalen Standorten erwiesen, da hierdurch eine gute Netzwerkstruktur nach innen und außen für einen bundesweiten Beratungsservice zu Anerkennungsfragen ausländischer Qualifikationen aufgebaut werden konnte 5. Aufgrund der bestehenden Netzwerkstruktur kann ein kontinuierlicher Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch unter den Anerkennungsberaterinnen und Ausbildungsberatern erfolgen und Wissen zu Fragen der Anerkennung ausländischer Abschlüssen bundesweit zur Verfügung gestellt werden. Die dezentralen Anlaufstellen haben auch die Aufgabe, hinsichtlich der konkreten beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, der regionalen Arbeitsmarktperspektiven und zu Nachqualifizierungsangeboten umfassend zu beraten. Der DGB fordert den Anspruch auf Erstinformation, Beratung und Begleitung mit in das geplante Gesetz aufzunehmen. Zu 10. Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Qualität, der bundesweiten Vergleichbarkeit der Bewertungen sowie für Angebote zur Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierung und die Einrichtung einer Informationsplattform 5 Bundesagentur für Arbeit, ZAV: Abschlussbericht Anerkennungsberatung 2009 und Referenzprojekt der ZAV mit der Regionaldirektion Baden-Württemberg,

7 Der DGB begrüßt den Vorschlag der Bundesregierung, Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Qualität, der bundesweiten Vergleichbarkeit der Bewertungen sowie für Angebote zur Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierung und eine Informationsplattform bereitzustellen. Die Unterstützungsangebote sollten allerdings nicht exklusiv mit den Kammerverbänden entwickelt werden. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse berührt den Bereich der Berufsausbildung und beruflichen Aufstiegsfortbildung und das Beschäftigungssystem insgesamt. Hier sind nicht nur die Kammerverbände gefragt. Für die Akzeptanz der Unterstützungsangebote ist eine Beteiligung der Gewerkschaften bei der Entwicklung von Unterstützungsangeboten unerlässlich. Kriterien für die Qualitätskontrolle der Anerkennungsverfahren sollten bestimmt werden. Die Kriterien müssten bundesweite Gültigkeit haben und von den dezentralen Anlaufstellen (zuständigen Stellen) angewendet werden. Zu 11. Ausbau von Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen Der Ausbau von Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen ist sinnvoll und notwendig. Dies erfordert ein differenziertes Angebot von Hochschulen, Arbeitsverwaltungen, Kammern und Bildungsträgern. Insbesondere das Angebot von Anpassungsqualifizierungen für die akademischen Berufe muss quantitativ ausgebaut werden. Die Beschreibung des Qualifizierungsbedarfs muss sich an bestehenden Berufsausbildungen, an Qualifikationsprofilen der beruflichen Aufstiegsfortbildung bzw. an akademischen Berufen orientieren. Dabei muss das gängige Verständnis von Handlungskompetenz als Einheit von Fach-, Sozial- und Selbstkompetenz zu Grunde gelegt werden und nicht nur die jeweiligen Bedürfnisse der Unternehmen bzw. der unmittelbare Bedarf regionaler Arbeitsmärkte. Im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens muss auch das Angebot an Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen ausgebaut werden. Dabei ist auch die Finanzierung zu klären. Es ist sinnvoll, einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen einzuführen. Zu 12. Verbesserung der Datenlage Die Datenlage im Kontext der Anerkennung ausländischer Abschlüsse muss verbessert werden, um gute Entscheidungsgrundlagen für die notwendigen Maßnahmen zu haben. Statistische Angaben zu den Qualifikationen von Zugewanderten müssen bei der Einreise erhoben werden. Die Daten des Mikrozensus müssen nach im Ausland oder Inland erworbenen Abschlüssen differenziert werden. Personen mit Migrationshintergrund dürfen im Rahmen des Mikrozensus aufgrund fehlender Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse nicht länger als "Ungelernte" eingestuft werden. Auch die BA wird aufgefordert, flächendeckend das Merkmal ausländische Abschlüsse im Vermittlungs-, Beratungsund Informationssystem (Verbis) aufzunehmen. Für jegliche Datenerhebung müssen notwendige datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden. 7

8 Zu 13. Finanzierung Die Kosten für das Feststellungsverfahren können je nach Komplexität des Verfahrens, vorhandener Unterlagen einschließlich möglicher Übersetzungskosten sowie bei notwendigem Kompetenzfeststellungsverfahren höchst unterschiedlich sein. Anerkennungsinteressierte dürfen von hohen Gebühren nicht abgeschreckt werden. Zudem ist ein Teil des Personenkreises mit ausländischen Abschlüssen von SGB II- Leistungen abhängig. Hohe Gebühren würden auch Beschäftigte, die wegen der Nichtanerkennung einer niedrig entlohnten Beschäftigung nachgehen unverhältnismäßig belasten. Der DGB erwartet, dass zumindest das Feststellungsverfahren sowie die möglicherweise notwendige Kompetenzfeststellung nicht durch Gebühren finanziert werden. Der Bund muss die erforderlichen Mittel zum Aufbau der Anlaufstellen sowie für weitere Angebote der Anpassungs- und Nachqualifizierung zur Verfügung stellen. 8

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