Zuständigkeiten im betrieblichen Datenschutz. Arbeitnehmervertretung (BR) Unternehmensleitung Betriebl. Datenschutzbeauftragter

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1 Zuständigkeiten im betrieblichen Datenschutz Arbeitnehmervertretung (BR) Unternehmensleitung Betriebl. Datenschutzbeauftragter BetrVG BDSG 75 II (Persönlichkeitsentfaltung) Selbstkontrolle durch das Unternehmen 80 I (Einhaltung von Schutz- 4f (Bestellung des DSB) regelungen) 4g (Aufgaben des DSB) 90 (neue Techniken) 87 (techn. Überwachungseinrichtungen) 94 I (Erhebung von AN- Daten) 94 II (Beurteilungsgrundsätze) 95 I (Auswahlrichtlinien) Personenbezogene Mitarbeiter- Daten Daten

2 Arbeitnehmervertretung (BR) Unternehmensleitung Datenschutzbeauftragter Datenschutzfunktionen: Kontrolle auf Einhaltung von Datenschutz-Bestimmungen Rechtsetzung Betriebliche Vereinbarungen Einhaltung BDSG und anderer Vorschriften - Gesetze - Verordnungen - Betr. Vereinbarungen Interessenparallelität

3 Typische Verfahrensweise IV-Vorhaben Projekt, Auftrag usw. BR prüft: Datenschutzbeauftragter - Mitarbeiter DV, prüft: - -formalisierte - pb Datenverarbeitung, Datenerhebung, - - Zulässigkeit, - neue Techniken, - - Sicherheit, - techn. Einrichtungen - Einhaltung von Vorschriften, zur LV- Kontrolle. - besondere Datenarten, usw. Leitet ab: Leitet ab: - eigene Anforderungen, - zusätzliche Bedingungen, - Vereinbarungen, - Sicherheitsmaßnahmen,- Betriebliche Regelungen. - Dokumentation usw.

4 Externe Einflüsse Allgemeine Situation: Globale Marktöffnung ==> Wettbewerbsdruck Starke Drittinteressen: - Kundenerwartungen - Verhalten von Marktpartnern - Verhalten von Herstellern - Verhalten von Konkurrenten Folgen: Immer höhere Erwartungen, immer kürzere Reaktionszeiten, immer kürzere Lebenszyklen, immer neuere Modelle der Unternehmenssteuerung. Arbeit in Krisensituationen führt zum massiven Einsatz zusätzlicher Informationstechnologie

5 Beispielhafte Einsatzfelder für neue/zusätzliche Informationstechnologie: Standardsoftware für technische und betriebswirtschaftliche Aufgabengebiete. Telekommunikations- und Teledienstanwendungen (auch in Zusammenhang mit Standardsoftware. Z.B. CallCenter, Internetdienste (www, , messaging) Drahtlose Netze (auch in Zusammenhang mit Bürokommunikation und Standardsoftware) Videoüberwachung intern und extern Auskunfts-Systeme intern und extern

6 Zielkonflikt: Gesetzliche Rechte wahrnehmen, betriebliche Verpflichtungen erfüllen Betriebsabläufe nicht behindern, das Unternehmen "voranbringen" Die eigene Arbeitskraft nicht vergeuden! Lösung: Bündelung der Kräfte!

7 Formale Vereinbarung der Zusammenarbeit (I) Rahmenbetriebsvereinbarung zur DV Informationen daraus (sog Info-Typen) Unternehmens- Vorgehensmodell Informationen daraus (sog. Phasen- Ergebnisse) Vereinfachtes Modell Ablaufplan mit "Meilensteinen" "..best mögliche Ressourcenverwendung"

8 Formale Vereinbarung der Zusammenarbeit (II) Rahmenbetriebsvereinbarung zur DV Programmverzeichnis zu allen Anwendungen Bundes- Datenschutzgesetz Verfahrensübersicht (intern) Gemeinsame Übersicht, automatisiert, zentral gepflegt, bereits während der Projektarbeit gefüllt.

9 Wichtige Aspekte der Zusammenarbeit Formal: Terminplanung der Arbeitsergebnisse BRseitig Unternehmensseitig (auch DSB)

10 Wichtige Aspekte der Zusammenarbeit (II) Informationsversorgung These: Die formalen Informationswege versagen! deshalb: BR unterrichtet den DSB auf kurzem Wege von bekannt gewordenen IV-Entwicklungen. DSB unterrichtet den BR auf kurzem Wege von bekannt gewordenen IV-Entwicklungen. DSB ist ständiger Teilnehmer am Technologieausschuß.

11 Vorteile der Abstimmung auf "kurzem Wege" Jederzeitige direkte Abstimmung, auch außerhalb der formalen Verfahren. Verzögern von Umsetzungen wird minimiert. Information erfolgt i.d.r. rechtzeitig. BR hat Vorab- Information über rechtliche Zulässigkeit und besondere Probleme. DSB hat Vorab- Information über evtl. BR- Anforderungen oder Bedenken. ==> Mehrfacharbeit wird vermieden!

12 Voraussetzungen für die Zusammenarbeit Gegenseitiges Vertrauen! Routinisierung der Arbeitsweisen! Gelegentliche Überprüfung der Zusammenarbeitsformen!

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