Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA)

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1 @Foto Wilke Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) Dr. in Sigrid Pilz PatientInnen stärken mit dem Wiener Patientenentschädigungsfonds Öffentliches Fachgespräch Bündnis 90/Die Grünen Deutscher Bundestag am 22. Februar 2016 Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA)

2 Aufgaben Info-Beratung-Hilfe Gesundheit und Krankheit Pflege und Betreuung Ordinationen und Spitäler Apotheken und Krankenkassen Patientenentschädigungsfonds Außergerichtliche Regelung im Schadensfall Kostenfrei für PatientInnen!

3 Weitere Tätigkeitsbereiche Ethikkommissionen/ Schlichtungsstellen UPI

4 Kerngeschäft Bearbeitung von Behandlungsbeschwerden Zuständigkeitsbereich - alle Gesundheitsdienstleister der Stadt Spitäler, Pflegeheime, Rettung, Fonds Soziales Wien, Psychosozialer Dienst Niedergelassene ÄrztInnen, Apotheken, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, Hebammen, Labors, Pharmaindustrie, Medizinproduktehersteller u.a. VertrauensärztInnen unterstützen die WPPA bei der Prüfung der Beschwerden

5 Behandlungsbeschwerden Aushandlung eines außergerichtlichen Vergleichs zwischen Beschwerdeführer und Gesundheitsdienstleister, bzw. dessen zuständiger Versicherung Patientenentschädigungsfonds ggf. Empfehlung an den Gesundheitsdienstleister zur künftigen Fehlervermeidung keine Vertretung vor Gericht aber Klage seitens des/der PatientIn immer möglich

6 Entschädigung/Schadenersatz Medizinische Schadenersatzprozesse vor Gericht langwierig, risikoreich schwierige Beweisführung für Patienten Prozesskosten sind abschreckend Außergerichtliche Lösungen mit Hilfe der WPPA daher sinnvoll Abgeltung schwerer Komplikationen: seit 1998 in Wien Freiwilliger Wiener Härtefonds (HF) seit 2001 bundesweit Patientenentschädigungsfonds (PF)

7 Erfahrungen hohe Zahl von Beschwerden sehr komplex jährlich ca Kontaktaufnahmen Jährlich ca Akten zur Prüfung

8 An die WPPA herangetragene Anliegen - Fakten 2015: 2,3 Mio. Entschädigung in 340 Fällen davon rund 1,3 Mio. durch Versicherungen oder KAV Rest entfällt auf HF und PF

9 Der Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF) Rechtliche Grundlagen 27a Abs. 5 und 6 des Kranken- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) Bundesgesetz Grundsatzregelung für ganz Österreich 46a Abs. 6 u. 7 des Wiener Krankenanstaltengesetzes (Wr. KAG) Landesgesetz Ausführungsbestimmung Richtlinien (

10 Entschädigung/Schadenersatz Zuerkennung eines Entschädigungsbetrages aus dem PF: kein Schadenersatz kein Schuldvorwurf auch bei schweren Komplikationen und trotz Aufklärung möglich nur in Fonds-Krankenhäusern (Dotierung des Fonds durch Patienten)

11 Voraussetzungen für Entschädigung Schaden ab in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen KA in Wien, Fonds-Spital Haftung des KA-Rechtsträgers nicht eindeutig gegeben (Nachweis der Kausalität oder des Verschuldens erheblich schwierig) ODER bei bislang unbekannter oder zwar seltener, zugleich aber schwerwiegender Komplikation mit erheblichem Schaden, auch wenn darüber aufgeklärt wurde

12 Finanzierung von Patienten 0,73 pro Tag stationärer Aufnahme (für maximal 28 Belegtage pro Kalenderjahr) Einzahlung von den Fonds-Spitälern auf ein eigenes Konto Auszahlung an die Patienten über Anweisung durch die WPPA

13 Entscheidung durch bei der WPPA eingerichteten Beirat (Prüfung der Voraussetzungen bei WPPA) Höchstbetrag pro Fall EUR ,-- kein Rechtsanspruch kein Instanzenzug Rückzahlungsverpflichtung bei Gerichtsurteil gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleich Absehen im Einzelfall möglich (z.b. soziale Härte)

14 Mitglieder des Beirates Vorsitz: Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwältin Eine Person aus dem Pflegedienst des KAV Ein/e Rechtsanwältin/-anwalt Ein/e Jurist/in aus der Geschäftsgruppe Gesundheit Ein/e sachkundige Vertrauensärztin/-arzt Die Tätigkeit ist ein Ehrenamt Die Geschäftsstelle des Fonds ist in der WPPA

15 Entschädigungsstatistik Gesamtentschädigungen, die die WPPA in den vergangenen Jahren erreicht hat: 2013: ,40, : ,44, ,11,--, davon entfallen auf Haftpflichtversicherung, KAV,...: ,11,-- Fondsentschädigungen: ,--

16 Einnahmen im PF

17 Höhe der im PF bisher ausbezahlten Beträge im Vergleich

18 Fondszahlungen - Ablauf Beschluss durch Beirat Verständigung der ärztlichen Direktion der Rechtsträger des Qualitätsmanagements des Spitals Gesonderte gerichtliche Klage möglich Bei Obsiegen des Patienten Rückerstattungspflicht der Fondszahlung

19 Beispiel: Querschnitt nach Narkose 59 Jähriger- Periduralanästhesie bei Gallenstein OP Schwerwiegende Komplikation durch epidurales Hämatom Folge: inkomplette Querschnittlähmung Vorzeitiger Ruhestand Behindertengerechter Hausumbau Entschädigung PF: Entschädigung HF:

20 Hirnabszess nach Infektion Frühchen (31.SSW) bakterielle Infektion im Rahmen der neonatalogischen Betreuung Folge: Hirnabszess Der kleine Patient leidet an einer unvollständigen Lähmung einer Körperhälfte und Epilepsie Mangelnde Hygiene als Ursache kann weder ausgeschlossen noch bestätigt werden Entschädigung aus PF: Entschädigung aus HF:

21 Paravasat bei CT Untersuchung 72 Jährige Verdacht auf Schlaganfall KH nimmt CT Untersuchung vor Venenzugang auf dem rechten Handrücken Es entwickelt sich ein Paravasat durch die Kontrastmittelinjektion Die Abschwellung, bzw. Hautveränderung erfolgt protrahiert eine sehr seltene Komplikation Entschädigung aus PF: Euro

22 Venenthrombose nach Polypenentfernung 30 Jährige lässt Vaginalpolypen entfernen (Kurznarkose) Wird nach tagesklinischem Aufenthalt entlassen Tags darauf: bläuliche Verfärbung des Beins Diagnose: Bein-Becken-Venenthrombose und Lungenembolie Leitlinie: Thromboseprophylaxe war nicht notwendig (Kurznarkose und sofortige Mobilisierung) Schicksalhafte Komplikation PF: 3500 Euro

23 Forderung: Ausbau des Patientenentschädigungsfonds Erweiterung des Zuständigkeitsbereichs auf die niedergelassenen Gesundheitsdienstleistungen und Belegspitäler Finanzierung 2 Optionen: aus den vorhandenen Budget-Töpfen durch Ausweitung der Beiträge auf die Gesundheitsdienstleister

24 Freiwilliger Wiener Härtefonds Finanzieller Ersatz von Schäden in den öffentlichen Wiener Spitälern oder Pflegeheimen Im Rahmen einer Behandlung, Nichtbehandlung (Pflege, Medizin) Wenn die Durchsetzung der Ansprüche zu aufwendig, lang dauerndes Beweisverfahren Wenn eine finanzielle Hilfe aus sozialen und sonstigen Gründen geboten scheint Wohnsitz in Wien, Höchstsumme: Euro

25 Höhe der ausbezahlten Beträge im HF

26 ELGA die elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem es ermöglicht den orts- und zeitungebundenen Zugang zu den ELGA- Gesundheitsdaten (z.b. Entlassungsbriefe, Labor- Befunde, auch in Zukunft e-medikation) Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) benützen die ELGA mit der E-Card, ELGA-TeilnehmerInnen haben mit der Bürgerkarte bzw. Handysignatur direkten Zugang Nutzen für die PatientInnen: Erhöhung der PatientInnensicherheit, bessere Verfügbarkeit der Gesundheitsdaten > raschere Diagnosen und Therapie, mehr Information > informierte Entscheidungen

27 ELGA-TeilnehmerInnen Rechte der BürgerInnen in Bezug auf ELGA: Entscheidung über Teilnahme, Recht auf Aufnahme von Gesundheitsdaten in ELGA, Einsichtnahme in Dokumente und in die Protokolldaten des Systems, situatives Opt-Out, Festlegung von individuellen Zugriffsberechtigungen Unterstützung der ELGA-TeilnehmerInnen: ELGA-Widerspruchsstelle, ELGA-Serviceline und ELGA-Ombudsstelle (in allen Bundesländern)

28 ELGA-Ombudsstelle ELGA-OBST unterstützt bei der Wahrnehmung und Durchsetzung der Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes Bei Vorliegen einer Vollmacht und Zustimmung: Wahrnehmung aller Rechte für die ELGA-TeilnehmerInnen im ELGA-System durch MitarbeiterInnen der OBST sowie Unterstützung bei vermuteten Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit der ELGA (Datenschutzgesetz 2000) Die ELGA-OBST ist telefonisch und persönlich erreichbar, eine kostenlose und niederschwellige Unterstützung der ELGA- TeilnehmerInnen bei der WPPA

29 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Schönbrunner Straße 108/Eingang Sterkgasse 1050 Wien Tel. (+43 1) Fax: (+43 1) mailto:

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