Unfallbericht Unfallgeschehen im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
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- Lars Falk
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1 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz Forst Unfallbericht 27 Unfallgeschehen im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
2 Unfallbericht 27 Unfallgeschehen im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
3 Impressum Herausgeber: Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee 13, Potsdam Telefon: 3 31 / und , Fax: 3 31 / Internet: pressestelle@mluv.brandenburg.de Satz: hendrik Bäßler verlag, Berlin Druck und Verarbeitung: Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt (Oder) Potsdam, September 28 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Brandenburg unentgeltlich herausgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien, noch von Wahl wer bern, noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Lan des-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahl ver an staltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben partei po litischer Informationen oder Werbemittel. Unabhängig davon, wann, auf welchem Wege und in welcher Anzahl die se Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
4 Inhalt Die wichtigsten Daten 27 auf einen Blick Einleitung Beschäftigtenstruktur der LFV Entwicklung des Unfallgeschehens im Jahr Unfallgeschehen an Beispielen Unfallgeschehen in den Ämtern für Forstwirtschaft Unfallgeschehen und Holzeinschlag Unfallhäufigkeit in den Ablaufabschnitten der motormanuellen Holzernte Unfallhäufigkeit, bezogen auf produktive Stunden Unfallgeschehen und Arbeitsbereiche Unfallhäufigkeit und -ursachen in den Arbeitsabschnitten der motormanuellen Holzernte Art der Verletzungen und verletzte Körperteile Unfallschwere Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Statistischer Überblick zum Unfallgeschehen bei Waldarbeitern im Vergleich der Forstverwaltungen der Bundesländer Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg 3
5 Die wichtigsten Daten 27 auf einen Blick Anzahl der Unfälle gesamt davon meldepflichtige Unfälle...11 Es gab keinen tödlich verlaufenen Unfall. Je tausend Beschäftigte ereigneten sich im Jahr...42 meldepflichtige Unfälle. Je 1 Mio. produktive Arbeitsstunden bei der motormanuellen Holzernte ereigneten sich meldepflichtige Unfälle. Je tausend Waldarbeiter ereigneten sich im Jahr meldepflichtige Unfälle. Jeder 16. Waldarbeiter hatte einen meldepflichtigen Unfall. Hauptverletzungsursachen Äste/Zweige: 42 % Hauptverletzungsarten...Prellung/Quetschung: 46 % Zerrung/Stauchung/Verrenkung: 31 % Die am häufigsten verletzten Körperteile waren... Bein/Fuß: 38 % Kopf/Rumpf: 38 % Die Leistungsausfallzeit je meldepflichtigem Unfall betrug im Durchschnitt...19 Arbeitstage. Je 18. fm Holz, das von Waldarbeitern motormanuell aufgearbeitet wurde, ereignete sich... 1 meldepflichtiger Unfall. In der motormanuellen Holzernte sind die unfallträchtigsten Teilarbeiten hinsichtlich der Unfallhäufigkeit die Tätigkeiten...Fällen: 46 % und Rücken (incl. Vorrücken/Vorliefern): 23 % Anzahl der meldepflichtigen Unfälle der Auszubildenden:...16 davon Holzernte:... 2 Bestandspflege:... 1 sonstige Tätigkeiten einschließlich Wegeunfälle: Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
6 1. Einleitung Der Bericht über das Unfallgeschehen in der Landesforstverwaltung (LFV) Brandenburg bezieht sich auswertend auf alle angezeigten melde- und nicht meldepflichtigen Unfälle des Kalenderjahres 27. Er umfasst alle Arbeits- und Wegeunfälle, die von Beamten, Angestellten, Verwaltungsarbeitern, Forstwirten und Auszubildenden der Landesforstverwaltung über einen Unfallerfassungsbogen angezeigt wurden. Arbeits- und Wegeunfälle sind für den Verunfallten mit erheblichen Folgen verbunden wie z. B. Schmerzen, teilweise langwierige ärztliche Behandlungen mit bleibenden Verletzungsfolgen und daraus folgend ein erheblicher Verlust an Lebensqualität. Unfälle verursachen umfangreiche Kosten für die Landesforstverwaltung Brandenburg und die Unfallkasse Brandenburg als dem zuständigen Versicherungsträger. Arbeitsunfälle beeinflussen nicht unerheblich den Arbeitsablauf und erhöhen den Organisationsaufwand für die Führungskräfte (Einhaltung von Terminen in Zielvereinbarungen, Umsetzung von Arbeitskräften usw.). Durch die zielgerichtete Untersuchung des Unfallgeschehens mit anschließender Auswertung besteht die Möglichkeit, Gefährdungen aufzudecken, wirksame technische, organisatorische bzw. verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen zu entwickeln, um zukünftig Unfallereignisse nachhaltig zu verhindern und Erschwernisse abzubauen. Zur Erinnerung: Was sind meldepflichtige Unfälle? Arbeits- oder Wegeunfälle bei einer versicherten Tätigkeit, durch die eine versicherte Person tödlich verletzt oder für mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig wird (Sozialgesetzbuch SGB VII). Was sind nicht meldepflichtige Unfälle? Arbeits- oder Wegeunfälle bei einer versicherten Tätigkeit, die eine ärztliche Behandlung zur Folge haben und der anschließende Arbeitsausfall unter drei Kalendertagen liegt (Erlass zur Erfassung, Untersuchung und Auswertung von Arbeits- und Wegeunfällen in den Einrichtungen der LFV Brandenburg vom ). 2. Beschäftigtenstruktur der LFV In den Ämtern für Forstwirtschaft des Landes Brandenburg waren mit Stand Mitarbeiter in den Tätigkeitsgruppen Beamte, Angestellte, Forstwirte und Auszubildende beschäftigt. Das Unfallgeschehen im Jahr 27 in diesen 4 Tätigkeitsgruppen stellt die Grundlage des Unfallberichtes dar. Auskunft über die Beschäftigungsstruktur der Landesforstverwaltung gibt die Abbildung 1. 2 % 7 % 21 % 49 % Was sind Bagatellunfälle? Alle Arbeits- und Wegeunfälle, die keine ärztliche Behandlung und keinen Arbeitsausfall zur Folge haben. Diese Unfälle werden im Verbandbuch eingetragen. 21 % Waldarbeiter Beamte Angestellte Verwaltungsarbeiter Auszubildende Warum Unfallanalyse und umfassende Auswertung des Unfallgeschehens? Abb. 1: Beschäftigtenstruktur der Landesforstverwaltung Brandenburg Entwicklung des Unfallgeschehens im Jahr ereigneten sich im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg insgesamt 161 Arbeitsund Wegeunfälle (26: 2), davon 11 meldepflichtige und 51 nicht meldepflichtige Unfälle (einschließlich 13 Wegeunfälle). Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg 5
7 Tab. 1: Meldepflichtige Arbeitsunfälle absolut von 1992 bis 27 Kalenderjahr Mitarbeiter gesamt Meldepfl ichtige Unfälle absolut Mit diesem Ergebnis konnte die Unfallquote, bei der im Jahr 25 ein absoluter Tiefstand von 45 meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfällen je tausend Beschäftigte erreicht wurde, auf einen bisher nicht erreichten Tiefstand von 42 gesenkt werden. Einen Gesamtüberblick über die Entwicklung des Unfallgeschehens in der Landesforstverwaltung Brandenburg seit 1992 gibt die Unfallquote der meldepflichtigen Unfälle aller Tätigkeitsgruppen ( Tausend-Mann-Quote ). Unfall 1: Totholz Herr D. fällte eine Eiche (Stockdurchmesser 65 cm, Länge 25 m), Nach dem Keilen begann der Baum zu fallen und Herr D. trat in die Rückweiche. Beim Fallen streifte der Baum eine im Fallbereich stehende trockene Eiche und löste dabei einen Ast von 4 m Länge und einem Durchmesser von 1 cm, der unter Spannung in Richtung des Waldarbeiters geschleudert wurde. Herr D. wich instinktiv nach hinten aus und stürzte. Der Ast schlug vor ihm auf und kippte auf das linke Bein. Unfallfolge: Prellung/ Quetschung linkes Bein Leistungsausfallzeit: 52 Tage Abb. 2: Unfallhäufigkeit in der Landesforstverwaltung Brandenburg (Tausend-Mann-Quote) Unfallgeschehen an Beispielen An dieser Stelle nun wie üblich einige Beispiele zum Unfallgeschehen 27 in den Ämtern für Forstwirtschaft (Auszug aus der jeweiligen Unfallanzeige): Unfall 2: Totholz Herr S. begann mit dem Fällvorgang ohne vorherige ordnungsgemäße Baumbeurteilung (im Abstand von 7 cm stand eine direkt in den Fallbereich hineinragende Hainbuche) und ohne den unmittelbaren Stammfußbereich und die Rückweiche vom umfangreich vorhandenen Astmaterial und Stammteilen freizuräumen. Nach Ausführung der Fallkerbanlage und Fällschnitt neigte sich der Stamm entgegengesetzt der Fallrichtung. Herr S. legte einen neuen Fallkerb in ca. 17 Grad zur ursprünglichen Fallrich- Abb. 3: Unfall 2 Abb. 4: Unfall 2 6 Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
8 tung und einen neuen Fällschnitt ohne eine ausreichende Bruchleiste zu belassen. Der Stamm riss ab und fiel 9 Grad abweichend von der zuletzt gewählten Fallrichtung. Ein Ast von ca. 6 m Länge und 6 cm Durchmesser traf ihn am Kopf, riss den Schutzhelm herunter und warf ihn zu Boden. Unfallfolge: offene Platzwunde im Gesicht, Abschürfungen im Augenbereich Leistungsausfallzeit: 12 Tage Unfall 5: Holzernte Herr H. war mit Einschlagsarbeiten in einem Eschen-Erlen-Birken-Bestand beauftragt. Nach Ausführung des Fällschnittes an einer Esche (BHD 18 cm) trat er in die Rückweiche und beobachtete das Fallen des Baumes. In diesem Moment fiel ein 7 cm starker Ast von oben auf den Schutzhelm und warf Herrn H. zu Boden. Unfallfolge: doppelter Bruch Jochbein Leistungsausfallzeit: 8 Tage Hainbuche BHD 25 cm Fällrichtung 1 Unfall 6: Reparatur jagdliche Einrichtung Versuch Fällrichtung 2 Abb. 5: Unfall 2 Eiche BHD 65 cm tatsächliche Fällrichtung Herr D. war mit Reparaturarbeiten am Dach einer Kanzel beschäftigt. Er stellte dazu auf dem Podest der Kanzel (Höhe 3 m) eine 2,5 m lange Alu-Leiter ungesichert auf. Auf Grund der Maße des Podestes (Breite 1,2 m, Tiefe,8 m), wurde der Fuß der Leiter unmittelbar am Podestrand aufgestellt. Der Bodenbelag des Podestes war im Bereich des Leiterfußes stark angefault, teilweise durchgefault. Der Auf- und Abstieg war nur seitlich vom Podest aus möglich. Beim Abstieg von der Leiter bekam Herr D. Übergewicht und stürzte aus ca. 3 m durch die Verstrebungen der Kanzel auf den Boden. Unfallfolge: Bruch Brustwirbel Leistungsausfallzeit: 186 Tage Unfall 3: Totholz Herr B. war mit der Fällung einer Birke (Brusthöhendurchmesser [BHD] 3 cm) beauftragt. Nach Ausführung des Fällschnittes und Neigung des Baumes in die beabsichtigte Fällrichtung, löste sich aus der Krone der Birke ein Totholzast (Durchmesser 12 cm, Länge 3, m) und traf Herrn B. am linken Handrücken. Unfallfolge: Bruch Mittelhandknochen Leistungsausfallzeit: 12 Tage Unfall 4: Holzernte Herr K. hatte den Auftrag zur Fällung einer stark vorhängenden Eiche (BHD 25 cm) in einem 8-jährigen Laub-Nadelholz-Mischbestand. Beim Anlegen des Fällschnittes riss diese auf, brach in 2 m Höhe, rutschte ab und traf seine linke Hand. Unfallfolge: Fraktur linker Zeigefinger Leistungsausfallzeit: 6 Tage Abb. 6: Unfall 6 Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg 7
9 Unfall 7: Reparatur jagdliche Einrichtung Herr K. war mit der Instandsetzung von Jagdkanzeln beauftragt. Beim Zuschneiden eines Fußbodenbrettes mit der Motorsäge legte er das Brett auf zwei Rundholzunterlagen, stellte seinen linken Fuß auf das Brett und schnitt mit auslaufender Kette in Richtung Fuß. Beim Auftreffen der Schienenspitze auf die Unterlage hob sich die Schiene aus der Schnittführung, traf den Fuß und durchtrennte den Arbeitsschuh. Herr K. trug bei dieser Tätigkeit keine persönliche Schutzausrüstung Schnittschutzschuhe. Unfallfolge: Sehnen- und Knochenverletzung linker Fuß Leistungsausfallzeit: 38 Tage Unfall 8: Kraftfahrzeug Herr W. war mit dem Fahrzeug (VW-T3) auf dem Weg zur Oberförsterei. Als er untypische Geräusche am Fahrzeug vernahm, hielt er an ohne den Motor abzustellen. Nach Öffnen der Motorhaube und Sichtkontrolle stellte er einen verhakten Ast fest. Beim Herausziehen des Astes wurde er vom Keilriemen erfasst und geriet mit der Hand in die rotierenden Teile. Unfallfolge: Fingerglied des Mittelfingers abgetrennt Leistungsausfallzeit: 22 Tage Unfall 9: Kraftfahrzeug Herr M. setzte den Radlader HANOMAG 55c in die Oberförsterei S. um. Hinter einer Erhöhung war der Weg vereist, das Fahrzeug geriet ins Schleudern, rutschte in den rechts des Weges befindlichen Bestand, fuhr zwei Bäume um und kam zum Stehen. Unfallfolge: Bruch des Schlüsselbeins, Platzwunde am Kopf Leistungsausfallzeit: 36 Tage Abb. 8: Unfall 9 Unfall 1: sonstige Tätigkeit Oberförsterei Frau L. und Herr N. hatten den Auftrag, nach der Brutzeit verlassene Schwalbennester im Lagerraum der Oberförsterei zu entfernen und die Fensterscheiben vom Vogelkot zu befreien. Diese Tätigkeit wurde ohne die entsprechende persönliche Schutzausrüstung (Einwegschutzanzug, Einweg- Partikelfiltermaske) durchgeführt. Unfallfolge: schwere Lungeninfektion Leistungsausfallzeit: 27 bzw. 23 Tage Unfall 11: Mulcharbeiten Herr G. war mit Mulcharbeiten beauftragt. Nach erfolgter Vorortreparatur des Mulchers mit anschließendem Startvorgang (Mulcher angekippt) geriet er mit der rechten Hand in das rotierende Messer. Unfallfolge: Mittel- und Zeigefinger abgetrennt Leistungsausfallzeit: 3 Tage Unfall 12: Stolpern/Stürzen Herr A. war in Vorbereitung des Einschlagplatzes zur Lagerung von Eichen-Pflanzen mit dem Freischneidegerät beschäftigt. Beim Rückwärtstreten stolperte er und verdrehte sich das Knie. Unfallfolge: Bänderzerrung Kniegelenk Leistungsausfallzeit: 48 Tage Unfall 13 Nach dem Sturm Kyrill erfolgte die Beräumung einer gezäunten Kulturfläche. Vor der Reparatur des Zaunes sollte das Wild aus dem Gatter getrieben werden. Dabei rutschte Herr P. aus und stürzte. Abb. 7: Unfall 9 Unfallfolge: Bänderzerrung Fußgelenk Leistungsausfallzeit: 52 Tage 8 Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
10 Dass einige in den Beispielen aufgeführte Unfälle (speziell Unfallursache Totholz) relativ glimpflich verliefen, ist wiederum nur äußerst glücklichen Umständen zu verdanken! Die Darstellung des Unfallgeschehens in den jeweiligen Tätigkeitsgruppen gibt die Abbildung 9 wieder. Deutlich zurückgegangen ist das Unfallgeschehen in der Tätigkeitsgruppe der Forstwirte, in der es 27 zu 75 meldepflichtigen Unfallereignissen kam (26: 96). So ereigneten sich bei der Tätigkeit Holzernte 24 Arbeitsunfälle (26: 46), bei sonstigen Tätigkeiten 42 (26: 32), bei der Bestandesbegründung 6 und der Bestandespflege 3 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Anzahl der Unfälle mussten insgesamt 13 meldepflichtige Wegeunfälle in den Beschäftigtengruppen registriert werden, davon allein bei den Auszubildenden 4 (26: 1). Forstwirte Beamte Angestellte Azubi Abb. 9: Meldepflichtige Arbeitsunfälle nach Beschäftigtengruppen Unfallgeschehen in den Ämtern für Forstwirtschaft Anzahl der Unfälle Forstwirte Beamte Angestellte Azubi Abb. 1: Meldepflichtige Wegeunfälle nach Beschäftigtengruppen Das Unfallgeschehen hat sich in den Ämtern für Forstwirtschaft weiter auf relativ niedrigem Niveau stabilisiert. Basis des Vergleiches der Ämter untereinander ist wie üblich die Unfallquote je 1 Beschäftigte. Die geringste Unfallquote der meldepflichtigen Unfälle bezogen auf alle Beschäftigtengruppen ist in den ÄfF Kyritz (18), Lübben (3), Belzig (32) und Alt Ruppin (33) zu verzeichnen. Einen Überblick ermöglicht die Tabelle 2. Tab. 2: Absolute und relative Unfallzahlen in den Ämtern für Forstwirtschaft 26 und 27 Amt für Forstwirtschaft versicherte Beschäftigte Absolute Unfallzahlen (alle Tätigkeitsgruppen) angezeigte Unfälle dav.meldepfl. Unfälle Unfälle je 1. Beschäftigte (meldepflichtig) Unfälle je 1. Waldarbeiter (meldepflichtig) Kyritz Alt Ruppin Templin Eberswalde Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg 9
11 Tab. 2 (Fortsetzung): Absolute und relative Unfallzahlen in den Ämtern für Forstwirtschaft 26 und 27 Belzig Wünsdorf Müllrose Lübben Doberlug- Kirchhain Peitz Land Brandenburg Anzahl der meldepfl Unfälle Kyritz Alt Ruppin Templin Eberswalde Belzig Wünsdorf Müllrose Lübben Doberlug- Peitz Kirchhain Abb. 11: Entwicklung des Unfallgeschehens in den Ämtern für Forstwirtschaft Die Darstellung der Entwicklung des Unfallgeschehens auf der Basis der meldepflichtigen Unfälle (alle Tätigkeitsgruppen) der Ämter für Forstwirt schaft in den letzten 4 Jahren, kann in der Abbildung 11 nachvollzogen werden. 5. Unfallgeschehen und Holzeinschlag Waldarbeiter 24 meldepflichtige Arbeitsunfälle (26: 46). Die unfallträchtigsten Arbeitsablaufschritte sind das Fällen mit 12 und das Rücken mit 6 Arbeitsunfällen. Als Schwerpunkte kristallisieren sich hierbei Unfälle durch Stolpern und Stürzen, hervorgerufen durch Äste und Zweige (Totholz und unter Spannung stehendes Holz) heraus. Wie bereits schon im Vorjahr ausgewertet, sind eine Vielzahl dieser Unfälle durch Totholz zu vermeiden, wenn die Baumbeurteilung vor Beginn des Fällvorgangs entsprechend sorgfältig durchgeführt wird. 5.1 Unfallhäufigkeit in den Ablaufabschnitte der motormanuellen Holzernte Bei der motormanuellen Holzernte ereigneten sich im Jahr 27 in der Beschäftigtengruppe der 1 Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
12 Abb. 12 und 13: Prävention: Seminar Ausbildung Baumkletterer mit Rettungsübung an der Waldarbeitsschule Kunsterspring 5.2 Unfallhäufigkeit, bezogen auf produktive Stunden Die Kennzahl der Unfallhäufigkeit basiert auf der Grundlage der produktiven Arbeitsstunden der Waldarbeiter und der meldepflichtigen Arbeitsunfälle bei den verschiedenen Tätigkeiten. Die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle pro 1 Mio. produktiver Stunden (Bestandesbegründung, Bestandespflege, Holzernte und sonstige Tätigkeiten der Forstwirte) fiel im Landesdurchschnitt von 55 Unfällen in 26 auf 46 Unfälle in 27. Betrachtet man nur die Tätigkeit der motormanuellen Holzernte, ist die Unfallhäufigkeit je 1 Mio. Produktivstunden von 96 Unfällen in 26 auf 75 Unfälle in 27 deutlich gefallen. Ausgedrückt in absoluten Unfallzahlen bedeutet das: Im Jahr 26 wurden bei produktiven Stunden in der motormanuellen Holzernte 46 meldepflichtige Unfälle registriert, 27 sind es bei produktiven Stunden 24 Unfälle. Dieser erfreuliche Rückgang um insgesamt 22 Arbeitsunfälle ist zum Teil auch auf den weiter gestiegenen Anteil der maschinellen Holzernte mit Harvester (27 ca. 8 %) zurückzuführen. Nach wie vor ist auf Grund der vielfältigen Gefährdungen bei der motormanuellen Holzernte die Abb. 14: Unternehmereinsatz Holzrückung mit Forwarder in einem Erlen-Bestand Gefahr einen Unfall zu erleiden, weitaus höher als bei den anderen genannten Tätigkeiten (Unfallquote auf Basis der produktiven Stunden in der Holzernte 75, bei den sonstigen Tätigkeiten 42). Von dieser Feststellung weichen nur die Ergebnisse in den Ämtern für Forstwirtschaft Kyritz, Belzig und Wünsdorf ab, wo die Unfallhäufigkeit bei den sonstigen Tätigkeiten um einiges höher ist als bei der motormanuellen Holzernte. Ein Vergleich der Unfallhäufigkeit in der motormanuellen Holzernte und den anderen Tätigkeiten (Bestandespflege, Bestandesbegründung Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg 11
13 Unfälle je 1 Mio. Arbeitsstunden 14 Kyritz Alt Ruppin Templin Ebersw. Belzig Unfallhäufigkeit beim Holzeinschlag Wünsdorf Müllrose Lübben Doberlug- Kirchhain Peitz Unfallhäufigkeit bei anderen Tätigkeiten Abb. 15: Unfallhäufigkeit bei der Holzernte und bei anderen Arbeiten Land 5.3 Unfallgeschehen und Arbeitsbereiche Das Unfallgeschehen bei den sonstigen Tätigkeiten der Waldarbeiter wie z. B. Bau und Reparatur jagdlicher Einrichtungen, Zaunbau, Reparatur von Maschinen/ Geräten, Verkehrssicherungspflicht usw. ist 27 auf 46 meldepflichtige Unfälle angestiegen (26 32). Bei Tätigkeiten in der Bestandesbegründung ereigneten sich 6 (Vorjahr 1) und bei der Bestandespflege 3 (Vorjahr 8) Arbeitsunfälle. Quote 1,6 1,4 1,2 1,8,6,4,2 Kyritz Alt Ruppin Templin Ebersw. Belzig Wünsdorf Müllrose Lübben Doberlug- Kirchhain Peitz Land Abb. 16: Unfallhäufigkeit je 1. fm motormanueller Holzeinschlag und sonstige Tätigkeiten) in den Ämtern für Forstwirtschaft geht aus der Abbildung 15 hervor. Noch aussagekräftiger wird die Auswertung des Unfallgeschehens in der motormanuellen Holzernte durch die Betrachtung der meldepflichtigen Unfälle auf der Basis je 1. fm Holzeinschlag in den Ämtern für Forstwirtschaft. Im Landesdurchschnitt ereigneten sich,7 Arbeitsunfälle (26:,9). Im Amt für Forstwirtschaft Kyritz ereignete sich 27 kein meldepflichtiger Arbeitsunfall bei der motormanuellen Holzernte, im AfF Peitz dagegen wurde mit 1,4 Unfälle/1. fm der höchste Wert erreicht (siehe Abb. 16). Abb. 17 Abb. 18 Abb. 17 und 18: Durchführung von Verkehrssicherheitarbeiten an der IC-Bahntrasse Berlin Hannover 5.4 Unfallhäufigkeit und -ursachen in den Arbeitsabschnitten der motormanuellen Holzernte Die mit Abstand unfallträchtigste Tätigkeit bei der motormanuellen Holzernte war im Jahr 27 das Fällen mit 46 % der Gesamtzahl der Unfälle, gefolgt von der Tätigkeit des Rückens (incl. Vorrücken/Vorliefern) mit 23 % und des Einschneidens mit 11 % der meldepflichtigen Unfälle. Die meldepflichtigen Unfälle beim Fällen sind vorrangig auf die Unfallursachen Äste/Zweige (Totholz und Holz unter Spannung: 11 Unfälle) und Stolpern oder Fehltreten mit nachfolgendem Sturz zurückzuführen. Eine sorgfältige Baumbeurteilung und ein vorausschauendes, dem Arbeitsort und vor allen Dingen den Boden- und Witterungsverhältnissen angepasstes Gehen und Arbeiten im Bestand, würde viele dieser Unfälle vermeiden. Der Gesamtüberblick aller Unfallursachen ist der Abbildung 2 zu entnehmen. 12 Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
14 5.5 Art der Verletzungen und verletzte Körperteile Abb. 19: Unfallschwerpunkt motormanuelle Holzernte Anzahl Unfälle Stolpern u. Stürzen Späne u. Splitter Stamm u. Stammteile Äste u. Zweige Motorsäge Werkzeug u. Geräte Maschinen u. Fahrzeuge Abb. 2: Unfallursachen in der Holzernte (meldepflichtige Arbeitsunfälle) Anzahl Unfälle Kopf Augen Rumpf Arm Hand Bein Fuß Abb. 21: Verletzte Körperteile bei der Holzernte Ausfalltage gesamt Ausfalltage gesamt 1 5 Kyritz Kyritz Alt Ruppin Alt Ruppin Templin Templin Eberswalde Eberswalde Belzig Belzig Wünsdorf Wünsdorf Müllrose Müllrose Lübben Peitz Sonstige Leistungsausfalltage je Unfall Anzahl der Unfälle absolut Leistungsausfalltage ges. Ausfalltage je Unfall Abb. 22: Unfälle und Leistungsausfalltage absolut sowie Leistungsausfalltage je Unfall Lübben Aus der Grafik ist ersichtlich, dass im Amt für Forstwirtschaft Kyritz (bei nur 3 meldepflichtigen Unfällen) mit durchschnittlich 32 Leistungsausfalltagen, den ÄfF Lübben mit 28 und Peitz mit 27 Leistungsausfalltagen je Unfall, die höchsten Werte und demzufolge die größte Unfallschwere zu verzeichnen ist. Diese Negativbilanz ist zum Teil auf schwere bzw. sehr schwere Sturz- und Stolperunfälle zurückzuführen. Der überwiegende Anteil von Arbeitsunfällen, bei denen aus der Baumkrone des zu fällenden Stammes oder aus Nachbarkronen Totholzäste von erheblicher Größe herunterfielen und den Forstwirt trafen, war wie bereits im Vorjahr bis auf eine Ausnahme (Unfallbeispiel 1) in die Kategorie leichte Unfälle mit 4 bis 19 Leistungsausfalltagen einzuordnen. Doberlug- Kirchhain Doberlug- Kirchhain Peitz Leistungsausfalltage je Unfall 5.6 Unfallschwere Die am häufigsten auftretenden Unfallfolgen bei der Tätigkeit der Holzernte sind wie in den Vorjahren Prellungen/Quetschungen (12 Unfälle) gefolgt von Zerrungen/ Stauchungen (8 Unfälle), Riss-, Kratz- und Schnittverletzungen (2 Unfälle) sowie Knochenbrüche (2 Unfälle). Die Bein- und Rumpfverletzungen bei Tätigkeiten in der Holzernte sind, wie schon aufgeführt, auf die Unfälle im Zusammenhang mit Totholz sowie auf Stolperunfälle zurückzuführen. Die Unfallschwere wird über die Leistungsausfallzeit (Arbeitstage) nach einem erlittenen Arbeits- oder Wegeunfall definiert. In der Abbildung 22 sind die Leistungsausfalltage, Gesamtzahl der Unfälle und die durchschnittliche Ausfallzeit je Unfall in den Ämtern für Forstwirtschaft dargestellt. Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg 13
15 Tab. 3: Unfallbedingte Ausfallzeiten in den Ämtern für Forstwirtschaft Unfallzahlen absolut Ausfalltage gesamt Ausfalltage je Unfall sehr schwere Unfälle schwere Unfälle mittelschw. Unfälle leichte Unfälle nicht meldepfl. Unfälle Anzahl der Unfälle Abb. 23: Unfälle nach Leistungsausfalltagen (melde- und nicht meldepflpflichtige Unfälle, einschließlich Wegeunfälle) Tab. 4: Anzahl der Waldarbeiter in den Altersgruppen Anzahl WA / Unfallquote Kyritz 2-24 Alt Ruppin Templin Belzig Wünsdorf Müllrose Lübben Abb. 24: Unfallhäufigkeit nach Lebensalter im Verhältnis zur Anzahl der Waldarbeiter Eberswalde Doberl.- Kirchhain Altersgruppen der WA Anzahl WA Anzahl Unfälle absolut Peitz Unfallquote Anzahl WA Die Entwicklung der Unfallschwere in den letzten 3 Jahren lässt sich aus der Abbildung 23 entnehmen. Ein deutlicher Anstieg ist bei den mittelschweren Unfällen mit 2 bis 45 Leistungsausfalltagen (26: 18 Unfälle, 27: 29 Unfälle), ein geringer bei den schweren Unfällen mit 46 bis 9 Tage (26: 8 Unfälle, 27: 9 Unfälle) zu verzeichnen. Die Tendenz bei den nicht meldepflichtigen Unfällen ( bis 3 Leistungsausfalltage), leichten Unfällen (4 bis 19 Leistungsausfalltage) und sehr schweren Unfällen (über 9 Leistungsausfalltage) ist rückläufig. Im Jahr 27 erlitt durchschnittlich jeder 16. Waldarbeiter einen Arbeitsunfall (26 jeder 13.). Die Tabelle 4 zeigt den Personalbestand in den einzelnen Altersgruppen auf, wobei die 45- bis 49-jährigen, gefolgt von den Altersgruppen der 5- bis 54-jährigen und 55- bis 59-jährigen, zahlenmäßig am stärksten in den Ämtern für Forstwirtschaft vertreten sind. Um das Unfallgeschehen in den Altersgruppen untereinander vergleichen zu können, wurde die Unfallquote auf der Basis der Tausend-Mann-Quote errechnet. Die Abbildung 24 stellt die Unfallhäufigkeit in den einzelnen Altersgruppen auf der Basis aller nicht meldepflichtigen und meldepflichtigen Unfälle sowie die Anzahl der Waldarbeiter dar. Anzahl Unfälle Januar Februar März April Mai Juni Abb. 25: Unfallhäufigkeit im Jahresverlauf Juli August September Oktober November Dezember Festzustellen ist, dass in der Altersgruppe der 2- bis 24-jährigen und 55- bis 59-jährigen Waldarbeiter die höchste Unfallquote mit 111 bzw. 99 Unfällen je tausend Beschäftigte registriert wurde. Dagegen ist in der Altersgruppe der 3- bis 34-jährigen die niedrigste Quote festzustellen. Die Unfallhäufigkeit im Verlauf des Jahres 27 geht aus der Abbildung 25 hervor. Die Monate März, Juli, November und Januar weisen gegenüber dem Jahresverlauf die höchste Anzahl von Arbeitsunfällen auf. 14 Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
16 6. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Im Jahr 27 ereigneten sich bei 267 Mitarbeitern (Tätigkeitsgruppen Beamte, Angestellte, Waldarbeiter, Verwaltungsarbeiter und Auszubildende) in den 1 Ämtern für Forstwirtschaft des Landes Brandenburg 161 Unfälle. Davon sind 11 meldepflichtig und 51 nicht meldepflichtige Arbeitsunfälle (einschließlich 15 Wegeunfälle). Dies entspricht über alle Beschäftigtengruppen eine Unfallquote von 42 Unfällen je 1 Beschäftigte (Vorjahr 48). Dem gegenüber wurden 26 noch 2 Unfälle, davon 129 meldepflichtig, erfasst. Erfreulich stellt sich das Unfallgeschehen Im Amt für Forstwirtschaft Kyritz dar. Hier ereigneten sich 18 meldepflichtige Unfälle je 1. Beschäftigte (Vorjahr 8). Dagegen wurde mit 61 Unfällen (Vorjahr 46) je 1. Mitarbeiter die höchste Unfallquote im Amt für Forstwirtschaft Müllrose registriert. Besonders deutlich wird die insgesamt positive Entwicklung bei der Tätigkeitsgruppe der Waldarbeiter, wo 26 noch 96 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert wurden, im Jahr 27 jedoch nur 75. So ist die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle bei der motormanuellen Holzernte von 46 im Jahr 26 auf 24 und bei Tätigkeiten in der Bestandesbegründung von 1 26 auf 6 in 27 gefallen, jedoch bei den sonstigen Tätigkeiten von 26 mit 32 Arbeitsunfällen auf 27 mit 46 gestiegen. Die Unfallquote der Waldarbeiter wurde mit 62 (Vorjahr 79) meldepflichtigen Unfällen je tausend Beschäftigte ermittelt. Das bedeutet, dass jeder 16. (Vorjahr 13.) Forstwirt einen Unfall hatte bzw. bei je 18. fm motormanuell aufgearbeitetem Holz ein Unfall geschah. Wurden 26 noch produktiven Stunden in der motormanuellen Holzernte geleistet, sanken auf Grund des weiter gestiegenen Anteils der maschinellen Holzernte diese Stunden im Jahr 27 auf Auf der Basis dieser Produktivstunden und des Unfallgeschehens lässt sich die Quote der Unfallhäufigkeit errechnen (bereinigt von Einflüssen wie z. B. Anzahl Personal). So ereigneten sich 26 in der motormanuellen Holzernte 98 meldepflichtige Unfälle je 1 Mio. Produktivstunden, im Jahr 27 noch 75. Auch im Jahr 27 haben sich bei der Tätigkeit Holzernte, ähnlich wie im Vorjahr, Unfälle durch Stolpern und Stürzen sowie im Zusammenhang mit Totholz als Schwerpunkt erwiesen. Auf Grund der Unfallzahlen besteht nach wie vor die Notwendigkeit, auch zukünftig das Hauptaugenmerk auf diese Unfallschwerpunkte zu legen. Des Weiteren wurde festgestellt, dass es bei der Tätigkeit der Holzernte vermehrt zu Problemen bei der Anwendung einer sicheren Fälltechnik durch Forstwirte kommt (nicht der Unfallverhütungsvorschrift entsprechende Bruchstufe, Bruchleiste und in deren Folge Totschneiden ). Diese Ursachen liegen offensichtlich im gestiegenen Anteil der maschinellen Holzernte und demzufolge zurückgehender Produktivstunden in der motormanuellen Holzernte. Auf diese Entwicklung ist im Rahmen der Prävention mit verstärkten Schulungsmaßnahmen zum Auffrischen der Kenntnisse des Beherrschens der sicheren Fälltechnik zu reagieren und natürlich auch eine verstärkte Kontrolle durch Führungskräfte bei Tätigkeiten in der Holzernte vorzusehen. Bewährt haben sich die in einigen Ämtern der LFV zum Anfang jedes Jahres festgelegten praktischen Schulungen der Waldarbeiter durch die Forstwirtschaftsmeister/Koordinatoren. Nach theoretischen Unterweisungen (u. a. auch Vermittlung neuer Schnitttechniken) und praktischen Vorführungen hat jeder Forstwirt bei drei Probefällungen den Nachweis zu erbringen, dass er in der Lage ist, eine fachgerechte und damit sichere Fälltechnik anzuwenden. So erfreulich sich der Rückgang des Unfallgeschehens auf der Grundlage der absoluten Unfallzahlen darstellt, darf man nicht außer Acht lassen, dass die Unfallschwere insgesamt leicht gestiegen ist (vergl. 5.6 Unfallschwere). So wurden 26 bei 2 Unfällen Leistungsausfalltage registriert, im Jahr 27 bei 161 Unfällen jedoch Dieser Entwicklung muss zukünftig durch eine genaue Unfalluntersuchung mit anschließender Auswertung und gezielter Schulung der Mitarbeiter begegnet werden. 27 wurden keine Unfallanzeigen zu Erkrankungen durch Zeckenstiche registriert, wohl aber häufen sich die entsprechenden Eintragungen im Verbandsbuch. Man kann also nach wie vor davon ausgehen, dass das Risiko an Borreliose zu erkranken weiter steigt. In diesem Zusammenhang soll noch erwähnt werden, dass in der neuen Gefährdungsbeurteilung Allgemeine Gefährdungen bei forstlichen und sonstigen Tätigkeiten, Arbeiten im Freien entsprechende Informationen und Schutzmaßnahmen auch zu diesem Thema enthalten sind. Die Mitarbeiter der LFV Brandenburg sind ab 28 im Rahmen der jährlichen Grundsatzunterweisung, auf der Grundlage dieser Gefährdungsdokumentation und auch des Merkblattes zur Gefährdung durch Zecken über die speziellen Gefährdungen durch Bio-Stoffe im Forstbereich zu unterweisen. In der Tätigkeitsgruppe der Beamten stellt sich das Unfallgeschehen ähnlich wie 26 dar. So wurden insgesamt 17 Unfälle (26: 14) erfasst, davon sind 6 meldepflichtig und 11 nicht meldepflichtig. Bei den Angestellten wurden Unfälle registriert, (7 meldepflichtig, 6 nicht meldepflichtig). Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg 15
17 Abb. 26: Die Sicherheitsfachkräfte der Ämter für Forstwirtschaft der LFV Brandenburg Bei der Tätigkeitsgruppe der Auszubildenden ist erstmals seit 23 wieder ein Anstieg des Unfallgeschehens zu verzeichnen. Im Erfassungszeitraum 27 wurden 16 meldepflichtige Unfälle, davon 4 Wegeunfälle zur Anzeige gebracht. 9 Unfälle ereigneten sich bei sonstigen Tätigkeiten, 2 in der Holzernte und 1 Unfall bei der Bestandespflege. Das Unfallgeschehen in dieser Tätigkeitsgruppe bedarf zukünftig der besonderen Aufmerksamkeit der Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte und Forstwirtschaftsmeister/Lehrausbilder. Im ersten Quartal 28 erfolgt eine weitere Überarbeitung der Gefährdungsdokumentationen und Betriebsanweisungen für den Bereich der LFV Brandenburg mit dem Ziel, die Unterweisungsgrundlagen auf den neuesten Stand zu bringen (Änderungen auf Grund neuer Rechtsvorschriften, Berücksichtigung der Ergebnisse der Unfallauswertung) und somit auch auf diese Weise die notwendigen Grundlagen für eine Senkung des Unfallgeschehens den Ämtern für Forstwirtschaft der LFV Brandenburg zu schaffen. 7. Statistischer Überblick zum Unfallgeschehen bei Waldarbeitern im Vergleich der Forstverwaltungen der Bundesländer 26 Das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) veröffentlichte eine Unfallstatistik für den Staatswald, in der, abweichend von den Unfallstatistiken der Forstverwaltungen der Bundesländer, nur die meldepflichtigen Unfälle der Waldarbeiter und Auszubildenden erfasst werden. Die Arbeits- und Wegeunfälle von Beamten und Angestellten sind nicht Bestandteil dieser Statistik. Einen Überblick über das Unfallgeschehen bei den Waldarbeitern in den Forstverwaltungen der Bundesländer im Jahr 26 (KWF-Unfallstatistik 27 erscheint Ende des Jahres 28) ist den Abbildungen 27 und 28 zu entnehmen. 16 Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg
18 BB BW BY HE MV NI NW RP SH SL SN ST TH BF D Abb. 27: Arbeitsunfälle bei Waldarbeitern pro 1 Mio. Produktivstunden 26, Staatswald BB BW BY HE MV NI NW RP SH SL SN ST TH BF D Abb. 28: Arbeitsunfälle pro 1. Waldarbeiter 26, Staatswald incl. Bundesforste (BF) Unfallgeschehen 27 im Bereich der Landesforstverwaltung Brandenburg 17
19 Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heinrich-Mann-Allee Potsdam Telefon: (3 31) und Fax: (3 31) pressestelle@mluv.brandenburg.de Internet: Abteilung Forst und Naturschutz Lindenstraße 34 a Potsdam Telefon: (3 31) Fax: (3 31) forst@mluv.brandenburg.de Internet:
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