Verein. Villa Regenbogen e.v., Siedlungsstraße 5, Mochau 03431/571223, Betreuungsvertrag.

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1 Verein Villa Regenbogen e.v., Siedlungsstraße 5, Mochau 03431/571223, Betreuungsvertrag zwischen Villa Regenbogen e.v. Siedlungsstraße Mochau im folgenden Träger genannt und der/dem Personensorgeberechtigten Frau/Herr.. Anschrift Geschwister: Vorname, Name: Geburtsdatum:. Vorname, Name: Geburtsdatum:. Telefon (privater Anschluss) Telefonische Erreichbarkeit (für den Notfall) wird nachstehender Vertrag zur Betreuung geschlossen. 1

2 1. Aufnahme Durch den Träger wird das Kind Name: geb. am: mit Wirkung vom: in: Vorname:.. zur Betreuung aufgenommen. Der Aufnahmebogen und die Anlagen1 bis 6 sind Bestandteil des Vertrages. Der Villa Regenbogen e.v. arbeitet nach dem Sächsischen Kindertagesstättengesetz und nach der Konzeption der Einrichtung. Ich/wir habe/n die Konzeption zur Kenntnis genommen und erkläre/n mich/uns mit meiner/unserer Unterschrift mit ihr einverstanden. 2. Besuch der Einrichtung und Kündigung Die Personensorgeberechtigten haben vor der Aufnahme bzw. in der Eingewöhnungszeit des Kindes in die Kindereinrichtung durch Vorlage der Bescheinigung der ärztlichen Untersuchung (Anlage 2 ) nachzuweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist und gegen den Besuch der Einrichtung keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Die Bescheinigung darf nicht älter als 3 Tage sein. Sollte der Gesundheitszustand des Kindes dauerhaft beeinträchtigt sein (Allergien, Störungen des Herzens, des Bewegungsablaufes, der Sinnesorgane, usw.), ist dies der Kindereinrichtung bei der Aufnahme sofort mitzuteilen. Dieser Vertrag gilt vom Tag der Aufnahme bzw. Schuljahresbeginn und endet mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende des darauf folgenden Monats. Eine Abmeldung/Kündigung nur für die Ferien ist unzulässig Für Hortkinder der 4. Klasse ist eine Abmeldung vom Hort nur dann erforderlich, wenn das Ausscheiden aus der Einrichtung bereits mehr als einen Monat vor Schuljahresende erfolgen soll. Der Träger kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Elternbeitrag bzw. das Essen und Getränkegeld für zwei aufeinanderfolgende Termine nicht entrichtet wurde. Die Personensorgeberechtigten haben vor Aufnahme des Kindes in die Kindereinrichtung durch die Vorlage eines Impfausweises nachzuweisen, dass das Kind alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat. 2

3 3. Öffnungszeiten Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag jeweils von Uhr Uhr geöffnet. Nur in dieser Zeit wird eine Betreuung des Kindes gewährleistet. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Einrichtung geschlossen. Gleiches gilt für die Tage vor oder nach gesetzlichen Feiertagen. Die Bekanntmachung erfolgt durch Aushänge in der Einrichtung. 4. Betreuungszeiten Kinderkrippe / Kindergarten Unter der Betreuungszeit versteht sich die Inanspruchnahme von max. 4,5 Stunden max. 6 Stunden max. 9 Stunden in der Zeit zwischen Uhr und Uhr in der Zeit zwischen Uhr und Uhr in der Zeit zwischen Uhr und Uhr Hort Unter der Betreuungszeit versteht sich die Inanspruchnahme von max. 5 oder 6 Stunden in der Zeit von Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr in der Schulzeit. Die Betreuungszeit ist in den Ferien und an den unterrichtsfreien Tagen zwischen Uhr und Uhr, entsprechend der im Betreuungsvertrag verankerten Betreuungszeiten. Sollen die Kinder über die Betreuungszeit hinaus betreut werden, ist ein zusätzlicher Betrag in Höhe von Krippe 4,30 /Stunde Kindergarten 2,00 /Stunde Hort 1,75 /Stunde zu entrichten Bei einer Überschreitung von mehr als ¼ Stunde wird der volle Stundensatz berechnet. Wenn die Aufenthaltszeit die Stundenzahl überschreitet, die der Berechnung des Elternbeitrages zugrunde gelegt wurde, wird der Träger den Personensorgeberechtigten die zusätzliche Betreuungsleistung in Rechnung stellen. Dies gilt auch bei Nichtabholung des Kindes am Ende der Öffnungszeit. Hier wird der jeweilige Zusatzbeitrag in doppelter Höhe erhoben. 3

4 5. Elternbeiträge und Essengeld Die Beitragspflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung. Der Elternbeitrag, das Essengeld, anfallende erhobene Zusatzbetreuungskosten und das Getränkegeld für den vorhergehenden Monat werden am 10. des jeweiligen laufenden Monats abgebucht. Die aktuelle Beitragsliste zu den Betreuungs und Verpflegungskosten liegt bei der Leitung der Kindereinrichtung aus. Dazu erteilen die Personensorgeberechtigten bitte einen Lastschriftauftrag. Kosten für die Nichteinlösung von Lastschriften sowie entstandener Mahngebühren sind vom Personensorgeberechtigten zu zahlen. Die Beitragspflicht besteht auch in den Ferien und bei der Abwesenheit des Kindes (z.b. durch Krankheit). Ein Antrag auf Ermäßigung des Beitrages kann von den Personensorgeberechtigten beim Jugendamt gestellt werden. Bei versäumter Antragstellung auf Ermäßigung wird der volle Beitrag fällig. Zuviel gezahlte Beiträge werden nach Bestätigung vom Jugendamt zurückerstattet. In der Einrichtung wird ein vollwertiges Mittagessen angeboten. Die Höhe des Essengeldes wird vom Träger festgelegt. Die Abmeldung vom Mittagessen hat bis spätestens 08:00 Uhr des betreffenden Tages zu erfolgen. 6. Versicherungsschutz Aufgenommene Kinder sind gesetzlich unfallversichert. Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird trotzdem angeraten. Das gilt auch für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, da für den Weg von und zur Kindereinrichtung die Personensorgeberechtigten für durch die Kinder verursachte Schäden die Verantwortung tragen. Sollte das Kind nicht bis zum Ende der Öffnungszeiten abgeholt worden sein, besteht für dieses danach kein Versicherungsschutz mehr. 1. Für die Garderobe des Kindes übernimmt der Träger keine Haftung. Kleidungsstücke, Hausschuhe, Taschen, Brotdosen usw. des Kindes sind bitte zu kennzeichnen. 7. Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht der Erzieher beginnt mit der persönlichen Übernahme des Kindes innerhalb der geltenden Öffnungszeiten. Sie endet mit der Verabschiedung des Kindes bzw. Übergabe an die Personensorgeberechtigten oder Beauftragten, wenn eine schriftliche Erlaubnis vorliegt. Verlässt oder betritt ein Kind ohne Personensorgeberechtigten oder von ihm benannte Vertreter die Einrichtung, muss ebenfalls eine schriftliche Erlaubnis vorliegen. 4

5 8. Regelung bei Krankheit Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienangehörigen an einer übertragbaren Krankheit nach 45 Bundesseuchengesetz muss der Leiterin der Einrichtung sofort Mitteilung gemacht werden (siehe Anlage 3). Nach einer derartigen Erkrankung darf das Kind die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Bei Verdacht auf eine Erkrankung kann die Erzieherin verlangen, dass das Kind vor einer weiteren Betreuung in der Kindertageseinrichtung einem Arzt vorgestellt werden muss. Allergien und sonstige Unverträglichkeiten sind dem Träger der Einrichtung im ersten Gespräch beziehungsweise sofort nach der Diagnostizierung mitzuteilen. 9. Verpflichtung Um die Arbeit unseres Elternvereins und seine Funktion als Träger der Kindereinrichtung zu ermöglichen und zu unterstützen, tritt mindestens ein Personensorgeberechtigter des zu betreuenden Kindes mit der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung dem Verein bei. 10. Datenschutzerklärung Soweit in diesem Vertrag Daten über das Kind und seine Familie erhoben werden, erfolgt dies nach 62 Abs. 1, 2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder und Jugendhilfe). Zugleich enthält der Vertrag mehrere Regelungen, die die Berechtigung der Kindertageseinrichtung betreffen, bestimmte sorgerechtliche Angelegenheiten für das Kind auszuüben. Soweit die pädagogische Arbeit mit dem Kind eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen erfordert, dürfen diese Daten nur übermittelt werden, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis dies zulässt oder die Personensorgeberechtigten in diesem Vertrag oder in einer vertraglichen Nebenabsprache (Schriftform) ihre Einwilligung hierzu erteilt haben. Die erhobenen Daten werden gelöscht, wenn das Betreuungsverhältnis endet und keiner der Vertragspartner mehr ein begründetes Interesse an deren weiteren Aufbewahrung hat. 5

6 11. Schlussbestimmung Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag ist zweifach ausgefertigt. Beide Vertragspartner erhalten je eine Ausfertigung. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine im Sinne des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahe kommende andere Bestimmungen zu ersetzen. Der vorliegende Betreuungsvertrag wurde bei einem Vertragsgespräch ausführlich besprochen. Den Punkten 1 bis 11 des Vertrages ( 5 Seiten) sowie den Anlagen 1 bis 6 zu diesem Vertrag wird zugestimmt. Mit meiner/unserer Unterschrift, erkenne/n ich /wir die Bedingungen des Vertrages an. Ort, Datum. Villa Regenbogen e.v. Personensorgeberechtigte/r Verzeichnis der Anlagen: Betreuungszeiten Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Merkblatt und Belehrung zum Infektionsschutzgesetz Betreten und Verlassen der Einrichtung Erlaubnisse der/des Personensorgeberechtigten Vollmacht Gerichtsstand: Amtsgericht Döbeln 6

7 Anlage 1 Betreuungszeiten (Zutreffendes bitte ausfüllen) Für mein/unser Kind wähle/n ich/wir folgende Betreuungsvariante: Krippe/Kindergarten 4,5 Stunden (von 06:00 bis 12:00) 5. Stunden (von 06:00 bis 15:00) Stunden (von 06:00 bis 17:00) Hort 5 Stunden 6 Stunden Krippe (bis Vollendung 3. Lebensjahr) von.. bis... Kindergarten von.. bis von... bis Hort Frühhort Nachmittagshort von bis zusätzliche Vereinbarungen:. Zur Ferienbetreuung erfolgen gesonderte Bekanntgaben. (Bitte die Aushänge beachten!) Ort, Datum Personensorgeberechtigte/r 7

8 Anlage 2 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Das Kind. Geboren am. Anschrift in:..... wurde am:. von mir untersucht. Gegen den Besuch einer Kindertageseinrichtung bestehen keine Bedenken. Das Kind war zum Zeitpunkt der Untersuchung frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer.. Ort, Datum.. Unterschrift und Stempel des Arztes 8

9 Anlage 3 Merkblatt und Belehrung zum Infektionsschutzgesetz 9

10 10

11 Anlage 4 Betreten und Verlassen der Einrichtung (Zutreffendes bitte ausfüllen und ankreuzen) Das Kind.. darf den Weg von der Kindertageseinrichtung alleine gehen. ja nein Auf die Notwendigkeit einer Absprache über den Zeitpunkt des Verlassens der Einrichtung sind wir aufmerksam gemacht worden. Falls das Kind von einer anderen Person abgeholt werden soll, ist dieser Person durch den/die Personensorgeberechtigten eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Ort, Datum Personensorgeberechtigte/r 11

12 Anlage 5 Erlaubnisse der/des Personensorgeberechtigten (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hiermit gebe ich meine Erlaubnis, dass mein Kind zahnärztlich untersucht werden darf. Hiermit erteile ich meinem Kind eine Badeerlaubnis. Hiermit erteile ich die Genehmigung, dass mein Kind fotografiert werden darf. Hiermit erteile ich die Genehmigung, dass mein Kind an Ausflügen / Ausfahrten teilnehmen darf. Mein Kind darf mitgebrachte Speisen (Obstkorb, Geburtstagskuchen etc.) verzehren. Ort, Datum Personensorgeberechtigte/r 12

13 Anlage 6 Vollmacht Folgende, unten aufgeführte Personen sind berechtigt, mein Kind aus der Kindertageseinrichtung abzuholen: (unter Berücksichtigung des Schutzauftrages im SGB VIII) Veränderungen bitte umgehend melden und im Vertrag ändern lassen! Ort, Datum Personensorgeberechtigte/r 13

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