BERATUNG UND VERMITTLUNG IMPRESSUM SINDELFINGEN HERRENBERG HERAUSGEBER REDAKTION KONTAKTE KONTODATEN DRUCK

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2 BERATUNG UND VERMITTLUNG SINDELFINGEN HERRENBERG Hauptbüro Untere Burggasse Sindelfingen Mo, Mi, Do, Fr Mo, Mi 9-11 Uhr Uhr Uhr Do Tel.: / Fax: / info@tupf.de Außenstelle Schweriner Straße Herrenberg Di + Do 9-12 Uhr Uhr Tel.: / Fax: / Sprechzeiten in den Kreisgemeinden erfragen Sie bitte in unserem Hauptbüro in Sindelfingen. Mitgliedschaften - Bundesverband für Kindertagespflege e.v. - Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.v. - Pflege-/Adoptiveltern Bundesverband e.v. - Pflegeelternschule Baden-Württemberg e.v. - Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.v. IMPRESSUM HERAUSGEBER REDAKTION KONTAKTE KONTODATEN Tages-und Pflegeeltern e.v. Marion Röcker, geschäftsführende Vorsitzende Untere Burggasse Sindelfingen Tel.: / Fax: / Britta Thumm Hirschstraße Sindelfingen Tel.: / Bereich Herrenberg Büro Außenstelle Käthe Teuscher Schweriner Straße Herrenberg Tel.: / Kreissparkasse Böblingen IBAN DE BIC BBKRDE6BXXX Vereinigte Volksbank AG IBAN DE BIC GENODES1BBV DRUCK Landratsamt Böblingen

3 Inhaltsverzeichnis Seite 1 In eigener Sache Vorwort Seite 2 Weihnachtsgruß Seite 3 Der tupf stellt sich vor Seite 4 Termine Qualifizierungs- und Weiterbildungskurse Seite 8 Gesprächskreise Seite 8 Erste Hilfe am Kind Auffrischung Seite 8 Mitgliederversammlung 2016 Seite 9 Tagesmütter Vormittags-/Abendtreffen Seite 9 Erfahrungsaustausch Vollzeitpflegeeltern Seite 9 Adoptiveltern Seite 10 Haus der Familie Sindelfingen Seite 11 Familienbildungsstätte Herrenberg Seite 14 Kindertagespflege Qualifizierungskonzept Seite 15 Inhalte Kurs I und Kurs II Seite 16 Informationen zur Qualifizierung Seite 17 Informationen zur Kindertagespflege Seite 18 Informationen zu TAKKI Seite 23 Vertretungsmodelle Auswertung Fragebogen Seite 24 Vernetzung Seite 25 Informationen zur Erstattung der Versicherungsbeiträge Seite 26 Rundmails zur Verwaltungsvorschrift Investitionen Seite 27 Landesinvestitionsprogramm Ministeriumsschreiben 1 Seite 28 Landesinvestitionsprogramm Ministeriumsschreiben 2 Seite 30 Lebensmittelüberwachung Ministeriumsschreiben Seite 32 Pressemitteilung zur Steuer Seite 33 Informationen für Eltern von Tageskindern Seite 36 FAG Seite 37 Bericht Kinderbetreuerin Seite 38 Werbung Kinderbetreuerin Seite 39 Facebook Seite 40 TAPiR Bericht Seite 41 Erziehungsstellen Plakat Seite 42 Aus dem Verein Bericht Weltkindertag und Werbung Seite 43 Anlagen Mitgliedsantrag Seite 45 Mitgliedsantrag für Eltern Seite 46 Spendenformular Seite 47 Informationen zur Haftpflichtversicherung Seite 48 Anmeldung zur Haftpflichtversicherung Seite 50 Betreuungsseite Zum Verbleib beim tupf Seite 51 Anlage zur Einkommenssteuer Seite 53 Gebührenliste Seite 54 Zum Nachdenken

4 Sehr geehrte LeserInnen, Dieses Mal sind wir leider recht spät dran! Wenn Sie den Vereinsdraht erhalten, haben wir schon das Jahr Wir hatten Ende des vergangenen Jahres so viele Schwierigkeiten mit unserer Technik im tupf, im speziellen mit der Computertechnik und der Telefonie, dass es uns leider nicht möglich war, den Vereinsdraht früher fertigzustellen. Im letzten Vereinsdraht berichteten wir über die Verabschiedung von Ursula Trimpin, unserer langjährigen 1. Vorsitzenden, und den Amtsantritt von Marion Röcker als geschäftsführende Vorsitzende. Daher an dieser Stelle auch ein kurzer Bericht von ihr: Das erste halbe Jahr, auf das ich nun im tupf schon zurückschauen kann, ist wie im Flug vergangen. Natürlich ist diese Zeitspanne so gut wie nichts im Vergleich zu den 43 Jahren von Ursula Trimpin, aber viele erste Male sind durchlaufen und/oder haben auch schon Fortsetzungen erfahren. Die ersten Kennlerngespräche und runden, die ersten Team- bzw. Gremiensitzungen, der erste Betriebsausflug, der erste Vereinsdraht! Das Kennenlernen und Arrangieren der Zusammenarbeit von Team und Vorstand im tupf! Daneben die Fülle von interessanten Informationen über die vielfältigen Aufgaben, Themen und Bereiche des tupf. Neben all dem Interessantem gab es zwar auch das Ringen mit den obengenannten technischen Problemen, aber als erste Bilanz nach diesem halben Jahr steht für mich immer noch die Freude an der Aufgabe im tupf im Vordergrund. Was vor allem an dem tollen Team von MitarbeiterInnen sowie den engagierten, ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern liegt! Kurze Ausblicke: Der Blick nach außen: Wichtig ist es nachwievor für den tupf in der Öffentlichkeit noch bekannter zu werden. Das wollen wir über verschiedene Möglichkeiten erreichen, z.b. einem größeren Engagement auf Facebook und mit verschiedenen Veröffentlichungen. Und würden uns dabei auch über Ihre tatkräftige Unterstützung freuen! Neue Öffnungszeiten des tupf: Diese haben wir geändert, um Ihnen in den reduzierten Zeiten eine größere Verlässlichkeit bzw. Ansprechbarkeit gewährleisten zu können. Sie finden die neuen Zeiten sowohl in der Umschlagseite des Vereinsdrahtes im Impressum als auch auf unserer Homepage und in Facebook. Die neuen Öffnungszeiten des tupf : Der Blick nach innen: Mo., Di., Do. und Fr. 9:00 11:00 Uhr Mo. und Mi. 15:00 17:00 Uhr Do. 16:00 18:00 Uhr Termine nach individueller Vereinbarung Wie alle Jahre möchten wir Sie wieder recht herzlich zur Mitgliederversammlung einladen. Bitte notieren Sie sich schon einmal den Termin am Montag, 29. Februar 2016, 19:30 Uhr Da entsprechend des Zwei-Jahresrhythmus Vorstandswahlen auf dem Programm stehen, würden wir uns sehr freuen, wenn wir viele Mitglieder begrüßen könnten. Redaktionsschluss für den kommenden Vereinsdraht: 15. Juni Nun starten wir wieder mit vollem Elan in ein neues tupf-jahr, das mit Sicherheit auch wieder viele nette Begegnungen und Gespräche, interessante und spannende Momente bringen wird. Wir, das Team und der Vorstand des tupf, wünschen Ihnen auf diesem Wege noch einen guten Start in ein schönes und hoffentlich gesundes Jahr Marion Röcker Geschäftsführende Vorsitzende Britta Thumm 2. Vorsitzende

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6 Vorstand Marion Röcker Tel.: / mroecker@tupf.de geschäftsführende Vorsitzende Britta Thumm 2.Vorsitzende Sabine Schächer Tel.: / sschaecher@tupf.de Kassenwartin, Finanzbuchhaltung Ute Böhm Schriftführerin Gisela Fritz Beisitzerin 4

7 Dorothea Kryszon Beisitzerin Teamassistenz Kathrin Ansel Tel.: / kansel@tupf.de Teamassistentin Fachbereich Kindertagespflege Susanne Dreher Tel.: / sdreher@tupf.de Beratungsleitung Kindertagespflege Katrin Butzer Tel.: / kbutzer@tupf.de Organisation Gesprächskreise, Facebook, Werbung, Referentin Grundkurs, Inklusion TAKKI-Ansprechpartnerin für Schönaich, Jettingen, Deckenpfronn und Weil im Schönbuch Julia Jawara Tel.: / jjawara@tupf.de Organisation Grundqualifizierungskurse, Werbung, Inklusion TAKKI-Ansprechpartnerin für Holzgerlingen, Magstadt und Mötzingen Claudia Kürbis Tel.: / ckuerbis@tupf.de Zwischenauswertung, Abschlusskolloquium, Bundeszertifikat, AS Herrenberg, Homepage TAKKI-Ansprechpartnerin für Herrenberg, Grafenau, Aidlingen und Hildrizhausen 5

8 Doris Lexen Tel.: / dlexen@tupf.de Ansprechpartnerin für TAPiR und DRK, AS Herrenberg TAKKI-Ansprechpartnerin für Herrenberg, Ehningen und Gärtringen Olaf Müsel Tel.: / omuesel@tupf.de Ansprechpartner TAPiR, AS Herrenberg TAKKI-Ansprechpartner für Sindelfingen, Böblingen, Steinenbronn Käthe Teuscher Tel / kteuscher@tupf.de Leiterin der Außenstelle Herrenberg Svetlana Eberle Tel / seberle@tupf.de TAKKI-Ansprechpartnerin für Sindelfingen, Waldenbuch, Altdorf und Nufringen Fachbereich Erziehungsstellen Beate Klein Tel.: / bklein@tupf.de Beratungsleitung Erziehungsstellen Angelika Rentschler Tel.: / arentschler@tupf.de Hubert Stief Tel.: / hstief@tupf.de 6

9 Fachreferentinnen Bettina Burkhardt Grundqualifizierung und Gesprächskreise Pia Frank Grundqualifizierung und Gesprächskreise Bettina Frey Gesprächskreise Esther Mamber Grundqualifizierung 7

10 Qualifizierungs- und Weiterbildungskurse Kindertagespflege Was? Wann? Wo? Erläuterungen Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege Grundqualifizierungskurs Kindertagespflege ab Dienstag, :30 21:45 Uhr plus Samstagsseminare ab Donnerstag, :30 21:45 Uhr plus Samstagsseminare Sindelfingen, Vereinshaus, Untere Burggasse 1 Herrenberg, Schweriner Straße 17 insg. 160 UE (Unterrichtseinheiten) Kosten: 180,- Bei pädagogischer Aus/Vorbildung: 30 UE Anmeldeschluss: insg. 160 UE (Unterrichtseinheiten) Kosten: 180,- Bei pädagogischer Aus/Vorbildung: 30 UE Anmeldeschluss: Bitte beachten Sie: Ihre Anmeldung ist verbindlich, wenn Sie von uns keine Absage erhalten. Eine schriftliche Bestätigung können wir nicht verschicken. Bei zu kurzfristiger Absage, später als 1 Woche (7 Tage) vor Beginn des Kurses, oder unentschuldigtem Fernbleiben, verlangen wir eine Stornogebühr von 45,- Euro. Die Stornogebühr muss unaufgefordert überwiesen werden. Gesprächskreise Kosten: 15,- pro Abend, Anmeldeschluss: 14 Tage vor Beginn (gilt für alle Gesprächskreise) Was? Wann? Wo? Erläuterungen Gesprächskreis I um 19:30 Uhr Gesprächskreis II um 19:30 Uhr Gesprächskreis III um 19:30 Uhr Gesprächskreis IV um 19:30 Uhr Gesprächskreis V um 19:30 Uhr Gesprächskreis I um 19:30 Uhr Gesprächskreis I um 20:00 Uhr Gesprächskreis II um 19:30 Uhr Gesprächskreis III um 19:30 Uhr Gesprächskreis IV um 19:30 Uhr Sindelfingen, Vereinshaus, Untere Burggasse 1 s.o. s.o. s.o. s.o. s.o. Herrenberg, Schweriner Str. 17 s.o. s.o. s.o. Leitung: Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin (FH) u. Erzieherin s.o. s.o. s.o. s.o. Leitung: Bettina Frey, Transaktionsanalytikerin CTA Leitung: Bettina Burckhardt, Dipl. Sozialpädagogin (BA) u. Triple P Trainerin s.o. s.o. s.o. Erste Hilfe am Kind Auffrischung beim DRK Neue Termine waren bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt 8

11 Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen Montag, 29. Februar 2016, 19:30 Uhr Tagesmütter Vormittags-/Abendtreffen Was? Wann? Wo? Erläuterungen Gruppe Gärtringen Gruppe Holzgerlingen Gruppe Ehningen Einmal im Monat, Termine bitte erfragen 9:00-11:00 Uhr (mit Kindern) Dienstags, , , , , , , :45-11:15 Uhr (mit Kindern) Bei Interesse bitte bei Frau Guhl telefonisch melden Gruppe Oberes Gäu Bei Interesse bitte bei Frau Nitsche telefonisch melden Gruppe Schönaich , , , , , :30-11:00 Uhr (mit Kindern) Gruppe , , , Sindelfingen , , , , , :00-11:00 Uhr (mit Kindern) Gruppe Jettingen Ca. alle zwei Monate, Donnerstags ab 18 Uhr, Gruppe Böblingen Die Gruppe freut sich über neue Teilnehmerinnen! Termine bitte erfragen Einmal im Monat, Dienstags, , , , , , , , , , , :30-11:30 Uhr (mit Kindern) Zehntscheune Gärtringen-Rohrau Sozialtherapeutisches Zentrum (ganz oben) Holzgerlingen, Hohenstaufenstr. 14, Schönaich Stiftshof Sindelfingen Ökumenisches Gemeindezentrum, Freiburger Allee 40, Böblingen Erfahrungsaustausch Vollzeitpflegeeltern Leitung: Regina Hitzler-Wurst, Tel /23193 Bitte anmelden! Leitung: Bärbel Lohberg, Tel /609040, Bitte anmelden! Leitung: Frau Guhl Tel / Leitung: Kerstin Nitsche, Tel / Leitung: Iris Düll, Tel /650746, Bitte anmelden! Leitung: Ute Böhm, Tel /415027, Bitte anmelden! Leitung: Silke Maisch, Tel / Leitung: Katharina Eckstein, Tel und Laura Wanner Bitte anmelden! Was? Wann? Wo? Erläuterungen Treff Leonberg! Achtung!! Änderung!! Achtung!! Änderung! Freitags von 9-11 Uhr , , , bei Frau Früh Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch bei Christine Früh an! Tel / Treff Herrenberg , 20:00 Uhr , 20:00 Uhr Herrenberg, Schweriner Straße 17 Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch bei Käthe Teuscher an! Tel /24512 oder 07032/

12 Adoptiveltern AKTIVITÄTEN 2016 FÜR ADOPTIVELTERN,- FAMILIEN UND BEWERBERPAARE So., Do., Do., So., So., Sa., Bowling Von Uhr bowlen wir im Dream Bowl in Böblingen (Familie Rentschler) Frühstück für Adoptivfamilien (mit Kindern) Um 9.30 Uhr im Haus der Begegnung (Frau Lösch und Frau Müller) Adoptivelternstammtisch Ab 19 Uhr. Ort wird noch bekannt gegeben. Offen für Adoptiveltern und solche, die es werden wollen (Frau Lösch und Frau Müller) Fildorado Mit der Möglichkeit an der Pool-Party for kids teilzunehmen (Familie Täuber-Rall) Kanutour Ganztags (Fam. Oberdörfer) Wanderung & Spielplatz & Grillen Auf dem Reustener Kirchberg (Familie Weidmann-Kies) 8. oder Bewegungslandschaft im Paladion (SVB) Kinder von 4 15 Jahre und Eltern mit der Möglichkeit des gemütlichen Beisammenseins im Restaurant. Eine konkrete Buchung und somit auch Terminauskunft ist erst ab August möglich (Familie Kircher) Bad-Boll In Bad Boll. Infos unter ev-akademie-boll.de Do., So., Adoptivelternstammtisch Ab 19 Uhr (Frau Lösch und Frau Müller) s.o. Eissstockschießen Uhr in Rutesheim mit der Möglichkeit anschließend einzukehren (Fam. Drake-Nold) Kontaktmöglichkeit für weitere Interessierte/Rückfragen/Anmeldungen: Angelika Rentschler, Tel /388042, mail: guido.rentschler@t-online.de Neue Familien sind herzlich willkommen! 10

13 Haus der Familie Sindelfingen-Böblingen e.v. Fortbildungen für Tagespflegepersonen Qualifizierungsangebote in der Kindertagespflege Die folgenden Kurse werden ausschließlich für Tagespflegepersonen angeboten. Für TAKKi-TeilnehmerInnen und alle Tagespflegepersonen. Bitte melden Sie sich direkt im Haus der Familie an. Wichtiger Hinweis: Es kommt immer wieder vor, dass Tagespflegepersonen unangemeldet oder auf der Warteliste stehend im Kurs erscheinen. Oft wäre der Kurs dann überbelegt, was ein effektives Arbeiten deutlich erschwert. Wer sich per Mail anmeldet, erhält eine Information des Hauses der Familie, ob sie am Kurs teilnehmen kann oder auf einer Warteliste geführt wird. Bei Anmeldungen per Post werden Sie nur vom Haus der Familie benachrichtigt, wenn Sie keinen Platz im Kurs erhalten haben. Bei telefonischer Anmeldung bekommen Sie sofort Bescheid, ob Sie einen Platz bekommen haben. Für Tagespflege-Fortbildungsangebote kann keine Ermäßigung berücksichtigt werden. TeilnehmerInnen von Kurs III und IV können sich nur komplett für den gesamten Kurs III oder IV anmelden. Die Kursgebühr wird nach jeder Einzelveranstaltung eingezogen. Kurs III: Die Würde des Kindes ist unantastbar (3 UE) Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung. K 16F Z Montag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Prävention vor sexuellem Missbrauch - der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Tagespflege (6 UE) K 16F Z x Mittwoch, Uhr G 18,- L Simone Kubina, Dipl.-Psychologin, Psychodrama - Kindertherapeutin, Supervisorin O Haus der Familie, 1.OG Raum 4 Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen und rechtliche und finanzielle Grundlagen Teil III (7 UE) Schwierige Erziehungssituationen in der Tagespflege (3 UE) K 16F Z Montag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 1.OG Raum 4 Der Bildungsauftrag in der Kindertagespflege (3 UE) K 16F Z Samstag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 2.OG Raum 8 Bildungsthemen und Bildungspläne (3 UE) K 16F Z Samstag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, 2.OG Raum 8 K 16F Z Samstag, Uhr G 21,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 11

14 Kontakt und soziale Beziehungen im Spiel (3 UE) K 16F Z Montag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Spielorte und Entwicklungsräume (3 UE) K 16F Z Montag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Kinder und Medien (3 UE) K 16F Z Montag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Kinder brauchen Bücher (3 UE) K 16F Z Montag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Im Alltag spielerisch das Kind fördern - Spielmaterial, Spielwaren, Spiele für und mit Kindern (3 UE) K 16F Z Montag, Uhr G 9,- L Pia Frank, Dipl. Sozialpädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2 Kurs IV: Voraussichtlich beginnt der nächste Kurs IV im September Aktuelle Informationen erhalten Sie im Verein für Tages- und Pflegeeltern. Praxisbegleitende Angebote: Kurs V (15 UE) : Ab dem Jahr 2016 wird - statt einzelner Themenabende zu Kurs V - ein kompletter Kurs V als Block angeboten. Interessierte melden sich zu Kurs V an und buchen damit insgesamt fünf Abende, die über das ganze Jahr verteilt stattfinden. Diese Abende müssen extra bezahlt werden. Das gilt auch für GesprächskreisteilnehmerInnen, die einen Abend verpasst haben und einen Termin im Haus der Familie nachholen möchten. Wer einen Kurs nachholen möchte, muss sich im Vorfeld im Haus der Familie anmelden. Bitte lassen Sie sich Ihre Teilnahme bei Veranstaltungen im Haus der Familie immer in Ihrem Qualifizierungshandbuch eintragen und schicken Sie dem Tages- und Pflegeelternverein bis spätestens Ende November bzw. mit der Beantragung des "Anerkennungsbetrags zur Qualitätssicherung" eine Kopie zu. 12

15 : Kindern innere Heimat bieten - so fördern wir ihre Resilienz Referentin: Ulrike Palmer, Dipl. Sozialpädagogin (FH), systemische Familientherapeutin Unsere globale Welt bietet viele Chancen, aber fordert von uns und unseren Kinder, dass wir uns ständig auf Veränderungen einstellen müssen. Dieses schnelle Umstellen kostet Kraft und erfordert viel Ausdauer - auch von den Kindern. Der Abend bietet nach einer kurzen Einführung in das Thema Resilienz viele praktische Impulse, wie es uns in der Tagespflege gelingen kann, den Kindern bei all den äußeren Veränderungen und Herausforderungen innere Heimat und Geborgenheit zu vermitteln, die ihnen Sicherheit, Halt und Stärke gibt : Basteln mit Kindern im Alter von 1,5 bis 3 Jahren Referentin: Dorothea Stäbler, Erzieherin, Kreativpädagogin Kinder mögen es bunt, Eltern mögen es schön. Mit Farben, einfachen Materialen, Gelassenheit und ein paar spritzigen Ideen, lässt sich schon viel mit Kindern im Kleinkindalter gestalten. An diesem Abend werden wir viele Ideen austauschen und manches davon gleich ausprobieren. Kurz beleuchten wir, in welcher Spannung wir stehen, zwischen der Experimentierfreude der Kinder und den Ansprüchen der Erwachsenen. Es wird auf jeden Fall bunt werden! Materialkosten in Höhe von 3,- sind direkt im Kurs zu bezahlen : Der Schatz der Erfahrung Referentin: Ulrike Palmer, Dipl. Sozialpädagogin (FH), systemische Familientherapeutin An diesem Abend wollen wir uns den großen Schatz unserer Erfahrung bewusst machen. Was bedeutet dies im Umgang mit den Kindern und den Eltern? Wie kann eine gute Balance gelingen, die es ermöglicht, unseren Schatz zu bewahren und gleichzeitig für Neues offen zu sein? Ebenfalls wird der Abend genügend Raum zum gegenseitigen Austausch bieten : Medien Referentin: Tina Binder, Kinderkrankenschwester, Kindheitspädagogin Medien sind überall. Kinder erleben im Alltag Eltern und Geschwister, die Internet, Smartphone oder Tablett regelmäßig nutzen. Ihr Interesse wird früh geweckt. Bücher und Fernsehen sind im Kleinkindalter noch die bevorzugten Medien, aber auch die neuen Medien sind einfach zu bedienen und reizvoll. Welche Wirkung hat das auf Kinder und wie nehmen Kleinkinder Medien wahr? Wie kann der Umgang mit Medien funktionieren? : So gestalten Sie den Alltag mit Tageskindern im Einklang mit Ihrer Gesundheit Referentin: Ulrike Palmer, Dipl. Sozialpädagogin (FH), systemische Familientherapeutin Der Alltag in der Tagespflege ist oft vielfältig mit vielen schönen, befriedigenden Situationen, aber kann uns Tageseltern auch viel Kraft abverlangen. Wir sind in vielen unterschiedlichen Bereichen gefordert eine spannende Herausforderung. An diesem Abend wollen wir uns gemeinsam fragen, wie wir ganz konkret unseren Alltag gestalten können, ohne uns zu überfordern. Wo können wir wieder mehr unseren eigenen Handlungsspielraum entdecken bzw. schätzen und vor allem selbst kreativ Agieren, statt im Reagieren zu rotieren? Wie können wir persönlich auftanken? Und was können wir verändern, damit es uns und unserer Gesundheit im Alltag wieder besser geht? Ein ermutigender Abend zu unserer eigenen Gesundheitsvorsorge. K 16F Z Mittwoch, , Uhr Mittwoch, , Uhr Dienstag, , Uhr Dienstag, , Uhr Dienstag, , Uhr G 68,- L Ulrike Palmer, Dipl. Sozialpädagogin (FH), systemische Familientherapeutin Dorothea Stäbler, Erzieherin Tina Binder, Kinderkrankenschwester, Kindheitspädagogin O Haus der Familie, EG Raum 2, außer am = 2. OG, Raum 8 13

16 Familienbildungsstätte für Herrenberg und Umgebung Qualifizierungsangebote in der Kindertagespflege Kurs III + IV Aktualisiert nach der neuen Konzeption für die Qualifikation von Tagespflegepersonen In Kooperation mit dem Tages- und Pflegeelternverein Kreis Böblingen Im Anschluss an die nächste Grundqualifikation in Herrenberg planen wir bei ausreichender Teilnehmerzahl Qualifizierungsangebote Kurs III + IV, wie gewohnt, bei der Familienbildungsstätte. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben. Bitte informieren Sie sich dazu direkt im Internet! Anmeldungen bitte bei der Familienbildungsstätte Herrenberg ( Gerne können Sie sich bei Fragen auch telefonisch (Tel ) an uns wenden. Nutzen Sie auch unseren Anrufbeantworter, wir rufen zurück. Für Tagespflegepersonen, die sich praxisbegleitend (Kurs V) mit 15 Unterrichtseinheiten (UE) pro Jahr weiterbilden, bieten wir einen Kurs V Aktuelle finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen (siehe Kasten 5B-41-00). 6 Unterrichtseinheiten können Sie auch mit Veranstaltungen zu pädagogischen Themen Ihrer Wahl aus unserem Programmheft abdecken. Aktuelle finanzielle und rechtliche Rahmenbedingungen (3 UE) Kurs V Dieser Abend gibt Ihnen einen Überblick über die Versicherungspflichten in den Sozialversicherungen als Kindertagespflegeperson. Sie erhalten darüber hinaus wichtige Informationen zum Thema Steuern und aktuelle finanzielle Fördermöglichkeiten in der Kindertagespflege. Gerne geht die Referentin auf Ihre Fragen ein. 5B Termin: Di., 26. April, Uhr Ort: Klosterhof, Bronngasse 13, Raum 3.2 Leitung: Katrin Butzer, Referentin Qualifizierungskurs Kindertagespflege Gebühr: 15, Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen! Diese sind ab sofort möglich: per Internet, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der FBS-Elternschule (Familienbildungsstätte Herrenberg), Stuttgarter Str. 10, Herrenberg Persönliche Informationen erhalten Sie gerne während unserer Öffnungszeiten: dienstags und freitags von Uhr, sowie dienstags von Uhr (unsere Geschäftsstelle ist in den Ferien geschlossen) Telefon: ( ) , Fax: , anmeldung@fbs-herrenberg.de Internet: hier finden Sie die Fortbildungsangebote unter: Kursprogramm/ Fachbereiche/Vorträge, Gespräche und Seminare/ Qualifizierungsangebote in der Kindertagespflege. Sie finden darüber hinaus noch weitere interessante Veranstaltungen zu Erziehungsthemen und mehr in unserem FBS-Programmheft, das Anfang September erscheinen wird. Schauen Sie doch mal rein! 14

17 Qualifizierungskonzept Die Qualifizierung erfolgt nach einem standardisierten Qualifizierungskonzept für Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg auf der Grundlage des Qualifizierungsprogramms des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Die Grundqualifizierung umfasst seit 2011 insgesamt 160 UE. Personen mit besonderer einschlägiger Aus- und Vorbildung (nach 7, Abs. 1 KiTAG), z.b. ErzieherInnen, SozialpädagogInnen u.a., gelten laut der Verwaltungsvorschrift Kleinkindbetreuung mit 30 UE (Kurs I) in der Regel als umfassend qualifiziert. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann die Tagespflegeperson in den Jahren der Grundqualifizierung einen Bonus in Höhe von 60,- Euro jährlich (max. 120,- Euro für 2 Jahre) bezahlt bekommen. Bei Aufnahme eines Kleinkindes über das Modell TAKKI werden die Kurskosten erstattet. Erwerb des Bundeszertifikats Wer möchte, kann das Zertifikat Qualifizierte Kindertagespflegeperson vom Bundesverband für Kindertagespflege erwerben. Hierfür sind besondere Zugangsvoraussetzungen notwendig. Außerdem sind eine Zwischenprüfung, eine mündliche Abschlussprüfung und ein schriftlich ausgearbeitetes pädagogisches Konzept zu absolvieren/einzureichen. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Verein. Die Absolvierung der Grundqualifizierung von 160 UE (wie oben beschrieben) ist zwingend erforderlich. Personen mit besonderer einschlägiger Aus- und Vorbildung : (z.b. Personen mit einer pädagogischen Ausbildung, Nachweis erforderlich) Für den Erwerb des Bundeszertifikats ist für diesen Personenkreis eine Mindestteilnahme an insgesamt 80 UE ausreichend. 15

18 Kurs I (30 UE; Praxis vorbereitend) Kurs II (32 UE; Praxis begleitend) Kurstitel und UE Kurstitel und UE Einführung in die Qualifizierung (1,5 UE) und Erwartungen an die Kindertagespflege Informationen zu Takki (1,5 UE) Erwartungen an die Kindertagespflege und Motivationsklärung (1,5 UE) Schweigepflicht in der Kindertagespflege (1,5UE) Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Kindertagespflege Teil I (3 UE) Gestaltung der Kontakt- und Eingewöhnungsphase (3 UE) Sicherheit drinnen und draußen Umgang mit Gefahrenquellen (3 UE) Rechtliche und finanzielle Grundlagen in der Kindertagespflege Teil II Der Betreuungsvertrag (3 UE) Verständigung und Zusammenarbeit (3 UE) Das Kind in zwei Familien (3 UE) Aufgaben und Alltag der Tagespflegeperson (3 UE) Eine gute Entwicklung was gehört dazu? (3 UE) Die Beziehung zum Tageskind positiv gestalten (6 UE) Gesund leben in der Kindertagespflege (3 UE) Im Dialog mit Säuglingen und Kleinkindern (3 UE) Bevor der Kragen platzt: Gute Beziehungen zu den Kindern pflegen; Anspruch und Alltag (3 UE) Kinder im Tagespflegealltag wahrnehmen. Bildung beobachten und dokumentieren (3 UE) Kinder sind verschieden ihr Recht auf Anerkennung ist gleich (3 UE) Ernährung in der Kindertagespflege (3 UE) Wie erziehe ich wie wurde ich erzogen? (6 UE) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Tagespflege (1,5 UE) und Abschluss von Kurs I / Zwischenbilanz (1,5 UE) 16

19 Informationen zur jährlichen praxisbegleitenden Qualifizierung in der Kindertagespflege Bitte denken Sie daran, sich als Tagespflegeperson jährlich im Umfang von mindestens 15 Unterrichtseinheiten weiterzubilden. Das sind in der Regel 5 Themenabende ( Kurs V ) oder 5 themenspezifisch ausgerichtete Gesprächskreisabende. Diese praxisbegleitende Weiterbildung ist zur Sicherung der Qualität in der Kindertagespflege sehr wichtig! Es besteht die Verpflichtung für Tagespflegepersonen, die seit 2011 einen Qualifizierungskurs begonnen haben, sich mit jährlich mindestens 15 Unterrichtseinheiten weiterzubilden (ab dem Jahr nach Beendigung der Grundqualifizierung). Für alle anderen ist es eine dringende Empfehlung. Seit dem Jahr 2009 werden alle Themenabende (Kurs V) in der Kindertagespflege von den Familienbildungsstätten (FBS) im Landkreis angeboten, außerdem auch Kurs III und IV der Grundqualifizierung. Bitte melden Sie sich dazu dort an. Die Termine für die Weiterbildungen bei den FBS Sindelfingen und Herrenberg für das erste Halbjahr 2016 finden Sie auch hier im Vereinsdraht. Wichtig: Bitte lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung geben. 6 von den 15 Unterrichtseinheiten können -ausschließlich bei den Familienbildungsstätten (FBS) im Landkreis- auch zu Themen außerhalb der Kindertagespflege besucht werden. Wichtig dabei ist, dass es sich um familienpädagogische Themen handelt (Teilnahmebestätigung nicht vergessen; bitte gleich bei der Anmeldung dazu sagen). Bei der Herrenberger FBS (Elternschule) können sich die Tagespflegepersonen für die praxisbegleitende Weiterbildung mit 15 UE auch zu den Kursen III und IV anmelden, falls genügend Plätze frei sind. Dort werden nicht immer 15 UE zu Kurs V angeboten. Statt Kurs V kann auch ein themenspezifisch ausgerichteter Gesprächskreis bei unserem Verein besucht werden. 5 Abende/Jahr (15 UE) werden als praxisbegleitende Weiterbildung angerechnet. Die Gesprächskreise beginnen jeweils am Jahresanfang. Die Grundqualifizierungskurse I und II und die Gesprächskreise werden von unserem Verein angeboten. Der Anerkennungsbetrag zur Qualitätssicherung des Amts für Jugend Böblingen wird am Ende des Jahres auf Antrag bezahlt, wenn alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das Antragsformular erhalten Sie im Oktober. Sie müssen dafür pro Jahr mind. 15 Unterrichtseinheiten (UE) praxisbegleitende Qualifizierung (gilt für Weiterbildungen im Bereich der Kindertagespflege, bzw. 6 UE können bei den Familienbildungsstätten auch mit anderen familienpädagogischen Themen belegt werden) absolvieren bzw. einen Grundqualifizierungskurs besuchen. Der Betrag liegt in beiden Fällen bei 60,- Euro pro Jahr. 17

20 Aktuelle Informationen zur Kindertagespflege: Neue Fördermöglichkeiten in der Kindertagespflege: Wir haben Sie kürzlich zwei Mal per Rundmail über die neuen Fördermöglichkeiten in der Kindertagespflege informiert. Informationen finden Sie auch hier im Vereinsdraht. WICHTIG: Bitte geben Sie uns Ihre Mailadresse an Die Mitgliederversammlung des tupf im Juni 2015 hat sich klar für den elektronischen Versand sämtlicher Informationen per Mail ausgesprochen. Daher werden ab sofort alle relevanten Themen bzw. Unterlagen per Mail versendet. Bitte hinterlegen Sie, falls noch nicht geschehen, unbedingt eine Mail-Adresse, an die wir Ihnen zukünftig die Post schicken können! Der Postweg wird aus Kostengründen nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich sein. Wir werden künftig sämtliche Weiterbildungsangebote zur Kindertagespflege, die in diesem Vereinsdraht stehen, sobald sie uns vorliegen auf unserer Homepage unter der Rubrik Termine Kindertagespflege veröffentlichen. Das wird in der Regel ca. ein Monat vor Erscheinen des Vereinsdrahts sein. Sie haben dann für Ihre Planung etwas mehr Zeit. Änderung bei Kurs V, der von der Familienbildungsstätte für Sindelfingen, Böblingen und Umgebung e.v. (Haus der Familie) angeboten wird: (Kurs zur jährlichen praxisbegleitenden Weiterbildung für Tagespflegepersonen): Ab dem Jahr 2016 wird von den FBS Sindelfingen und Herrenberg statt einzelnen Angeboten/Themenabenden zu Kurs V, ein kompletter Kurs V angeboten. Interessierte melden sich am Jahresanfang zu einem Kurs V an und buchen damit insgesamt fünf Abende, die über das ganze Jahr verteilt stattfinden. Damit ist gewährleistet, dass bei einer ausreichenden Zahl an Anmeldungen zum Kurs, alle fünf Abende stattfinden werden. Der Kurs (15 UE) kostet 75,- Euro und kann von Tagesmüttern/-vätern und KinderbetreuerInnen besucht werden. Sollten Sie einen Abend verpassen, können Sie ein anderes familienpädagogisches Themenangebot, außerhalb der Kindertagespflege, bei der FBS buchen (max. 6 UE/Jahr sind möglich). Diese Abende müssen extra bezahlt werden. Das gilt auch für GesprächskreisteilnehmerInnen, die einen Abend verpassen. Bitte lassen Sie sich Ihre Teilnahme bei FBS-Veranstaltungen immer in Ihrem Qualifizierungshandbuch eintragen oder lassen Sie sich eine Teilnahmebestätigung geben und schicken Sie uns bis spätestens Ende November bzw. mit der Beantragung des Anerkennungsbetrags zur Qualitätssicherung eine Kopie zu. Und noch ein Hinweis: - bitte denken Sie daran, dass die Beratung von abgebenden Eltern immer über unseren Verein laufen muss, wenn öffentliche Zuschüsse fließen (FAG/TAKKI/JH). 18

21 Vom Finanzamt Böblingen, Herrn Henne, haben wir auf Anfrage am folgende Information bekommen: (Auszug aus einem Mailkontakt) Zu Punkt 1: Um zu vermeiden dass ihre Tagesmütter bei ihrem jeweiligen Finanzamt umsatzsteuerpflichtig eingestuft werden ist es ratsam eine Kopie der Pflegeerlaubnis mit der Steuererklärung einzureichen (Siehe hierzu auch Punkt 2). Zu Punkt 2: Sobald eine Person als Tagesmutter tätig wird, ist eine Kontaktaufnahme mit dem entsprechendem Wohnsitzfinanzamt notwendig, d.h. es muss mitgeteilt werden - am besten kurz in schriftlicher Form - ab wann beabsichtigt wird diese Tätigkeit auszuüben und sofern keine Befreiung von der Umsatzsteuer vorliegen sollte (siehe Beispiele im Infoskript*) ob die Regelbesteuerung oder die Kleinunternehmerregelung 19 UStG in Anspruch genommen wird. Sollten dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt nicht alle Informationen vorliegen werden diese ggf. angefordert. *Anmerkung tupf: Infoblatt Kindertagespflege Ihr Finanzamt informiert (Sie finden das Dokument auf unserer Homepage unter Downloads Kindertagespflege ) Autofahrten mit Tageskindern Falls Sie als Tagespflegepersonen Ihre Tageskinder im Auto mitnehmen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer individuellen Fahrzeug-Haftpflichtversicherung ob die Kinder mitversichert sind. Hier noch eine Information zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) der Rechtsanwältin, Frau Vierheller, vom : Von dem Geltungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes sind gemäß 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG Beförderungen mit Personenkraftwagen nur ausgenommen, wenn diese unentgeltlich sind oder das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Das bedeutet für die Kindertagespflege: Wenn Tagespflegepersonen für die Beförderung der Kinder einen gesonderten Betrag erheben, darf dieser die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigen; andernfalls findet das Personenbeförderungsgesetz Anwendung, d. h. sie bräuchten eine Personenbeförderungsschein. Unter Betriebskosten der Fahrt sind übrigens nur die beweglichen Kosten, insbesondere Kosten für Treibstoff, Öl und Abnutzung der Reifen zu verstehen. Die Kosten, die hier angesetzt werden dürfen, sind nicht identisch sind mit den Selbstkosten, die darüber hinaus auch die Kosten für das Vorhalten des Fahrzeugs (Steuern, Versicherung, Abschreibung etc.) beinhalten (u. a. OLG Hamm, Ss OWi 885/08; VG Augsburg, Urteil vom Au 3 K ). Zur jährlichen praxisbegleitenden Weiterbildung: Bitte denken Sie daran, dass Sie die 15 UE jährliche praxisbegleitende Weiterbildung auch dann absolvieren müssen, wenn Sie mit der Kindertagespflege pausieren und ihre Pflegeerlaubnis behalten möchten. 19

22 Wichtige neue Information für Kinderfrauen/KinderbetreuerInnen und Tagesmütter/-väter, die keine Pflegeerlaubnis haben: Damit Sie als geeignete Tagespflegeperson im Sinne des 23 SGB VIII gelten ist es erforderlich, dass Sie jedes Jahr zu einem Gespräch zu uns kommen (bzw. bei Tagesmüttern/-vätern findet jährlich ein Hausbesuch statt) und dass Sie uns folgende Nachweise alle fünf Jahre einreichen: Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (bei Tagesmüttern/-vätern die im eigenen Haushalt Kinder betreuen auch von allen volljährigen Haushaltsmitgliedern) Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung Eine Kursbestätigung Erste Hilfe am Kind (Auffrischung alle zwei Jahre) Einen Nachweis über eine Grundqualifizierung zur Kindertagespflege (falls uns diese noch nicht vorliegen sollte) Je nachdem, ab welchem Zeitpunkt Sie Ihre Grundqualifizierung absolviert haben, müssen Sie auch jährlich 15 Unterrichtseinheiten an praxisbegleitender Qualifizierung absolvieren Den Nachweis über eine Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz (für alle Tagesmütter/-väter verpflichtend, für KinderbetreuerInnen eine dringende Empfehlung) Natürlich können alle nach dieser Geeignetheitsfeststellung (auch Kinderfrauen/KinderbetreuerInnen) eine Pflegeerlaubnis über uns beim Amt für Jugend beantragen. Wir empfehlen dies allen Tagespflegepersonen sehr! Nur wenn Sie als geeignete Tagespflegeperson im Sinne des 23 SGB VIII gelten und diese regelmäßige Prüfung mit den Nachweisen und Gesprächen durch uns erfolgt, sind Ihre Tageskinder während der Kindertagespflege gesetzlich unfallversichert ( 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII) und Sie oder Ihre abgebenden Eltern können im Rahmen der Kindertagespflege öffentliche Zuschüsse beantragen (z.b. Sozialversicherungserstattung, Jugendhilfeantrag, FAG-Antrag,..). Das wurde uns kürzlich auch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg bestätigt. Außerdem können wir Sie auch nur vermitteln, wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen. WICHTIG: ab sofort gilt: wenn Sie über unseren Verein eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, tritt diese Versicherung nur ein, wenn von uns eine Geeignetheit im Sinne des 23 SGB VIII festgestellt wurde (wie oben beschrieben). Sollten Sie oder Ihre abgebenden Eltern im Rahmen der Kindertagespflege öffentliche Zuschüsse beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen! Als Kinderfrau/KinderbetreuerIn oder Tagesmutter/-vater, die bis zu 15 Stunden pro Woche Tageskinder betreuen, brauchen Sie laut Gesetz zwar keine Pflegeerlaubnis, aber ohne diese regelmäßige Geeignetheitsfeststellung durch uns fallen die genannten Vorteile für Sie weg. 20

23 Zur Erinnerung: Gesprächskreise 2016: Auch im kommenden Jahr werden wieder Gesprächskreise in Sindelfingen (Referentinnen Pia Frank oder Bettina Frey) und in Herrenberg (Referentin: Bettina Burkhardt) angeboten. Tagespflegepersonen, die im kommenden Jahr weiterhin an ihrer Gesprächskreisgruppe teilnehmen möchten, können sich Ende des Jahres in die Anmeldeliste für das Jahr 2016 eintragen. Diese wird von der Referentin ausgehändigt. Tagespflegepersonen, die 2016 neu in einen Gesprächskreis einsteigen möchten, können sich ab sofort anmelden. Sie können im tupf das entsprechende Anmeldeformular bekommen. Wenn Sie den Wunsch haben, an einer bestimmten Gruppe teilzunehmen, werden wir versuchen diesem nachzukommen. Leider können wir dies aber aus organisatorischen Gründen nicht gewährleisten. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Ansprechpartnerin für Anmeldungen und Wünsche/Anmerkungen ist Katrin Butzer. Sie erreichen sie unter der folgenden - Adresse: oder unter der Telefonnummer 07031/ Bitte reichen Sie uns Ihre IfSG-Erstbelehrungsnachweise ein: Von einigen Tagespflegepersonen fehlt uns immer noch der IfSG-Erstbelehrungsnachweis. Bitte reichen Sie uns diesen baldmöglichst ein. Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass die Infektionsschutzbelehrung für alle Tagesmütter/-väter Pflicht ist. Sollten Sie uns das Zeugnis nicht einreichen, sind Sie für eventuelle Konsequenzen selbst verantwortlich. Künftig muss ein IfSG-Belehrungszeugnis mit dem Antrag auf Erlaubnis zur Kindertagespflege eingereicht werden (auch bei Wiederholungsanträgen). Zum Thema Kinderschutz : Sie finden Informationen zum Thema auf der Homepage von Familie am Start Hilfen von Anfang an : unter Kinderschutz unter Downloads. Das Amt für Jugend hat dort eine Leitlinie zum Kinder- und Jugendschutz als Orientierungshilfe und Wissensdatenbank für alle mit dem Thema befassten Menschen bereit gestellt (als Download). Wir haben Ihnen in diesem Vereinsdraht wieder das Formular Anlage zur Einkommenssteuererklärung beigelegt. Nachdem wir es zur Überprüfung an das Finanzamt Böblingen geschickt haben, bekamen wir von dort die folgende Information (Mai 2015): Diese Anlage zur Einkommensteuererklärung kann durchaus in dieser Art und Weise bis zu Einnahmen von Euro im Jahr verwendet werden. Ab einer Höhe von Euro Betriebseinnahmen im Jahr ist jedoch gemäß 60 Abs. 4 EStDV i.v.m. 84 Abs. 3d EStDV eine Anlage EÜR als Gewinnermittlung einzureichen. Sie können die Tabelle in diesem Fall zusätzlich zur Anlage EÜR einreichen. 21

24 Wir haben immer wieder Betreuungsanfragen, bei denen wir keine passende Kindertagespflegeperson vermitteln können. Daher möchten wir nun einmal etwas Neues auf unserer Homepage ausprobieren und die Anfragen direkt an Sie weitergeben: Schauen Sie doch mal auf unserer Homepage unter Der Verein Besondere Betreuungsanfragen nach. Vielleicht passt die Betreuung eines der aufgeführten Kinder für Sie. Sie können sich direkt mit uns unter der angegebenen Chiffre-Nummer in Verbindung setzen, wir werden dann alles Weitere veranlassen. Information vom Finanzamt Böblingen im Juli 2014: Im Jahr 2008 wurde der 23 des Achten SGB dahingehend geändert, dass die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und zu einer Kranken- und Pflegeversicherung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe steuerfrei gem. 3 Nr. 9 EStG gezahlt werden kann. Dies bedeutet in Ihrem Fall, dass nur der Anteil, den das Jugendamt zahlt, steuerfrei ist. Der darüber hinausgehende Anteil, den die Kommunen (TAKKI) zahlen ist aber nicht steuerfrei. Informationsquellen zur Kindertagespflege: Viele Informationen, z.b. über Rechtliche Grundlagen zur Kindertagespflege (bspw. Thema Sozialversicherungspflicht oder Wie werden die Einnahmen versteuert ), finden Sie im Online-Handbuch unter oder im Dokument Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege. Sie finden den Link dazu auf unserer Homepage (unter Der Verein Wichtige Informationen Kindertagespflege ). Beides wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt. Denken Sie daran, dass Sie es schriftlich mitteilen müssen, wenn Sie aus der Kindertagespflege ausscheiden oder als Tagespflegeperson pausieren (z.b. aufgrund von Schwangerschaft, längerer Krankheit usw.) und Erstattungen zu den Sozialversicherungen vom Amt für Jugend oder der TAKKI-Kommune erhalten haben! Die Zuschüsse müssen dann eingestellt werden. Rückgabe der Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege: Tagespflegepersonen, die aus der Kindertagespflege ausscheiden oder auf unbestimmte Zeit pausieren möchten, sind verpflichtet ihre Pflegeerlaubnis zurückzugeben (Aufhebungsbescheid gemäß SGB X). Bitte schicken Sie die Erlaubnis an unseren Verein. Wir leiten Sie an das Amt für Jugend Böblingen weiter. Sollten Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer der Pflegeerlaubnis die Tätigkeit doch wieder aufnehmen, wird Ihnen die Erlaubnis zurück geschickt und die Nachweise müssen nicht erneut eingereicht werden. 22

25 Informationen und Erinnerungen zu TAKKI: Verwenden Sie bitte nur aktuelle TAKKI-Vordrucke: Das TAKKI-Betreuungsvertragsformular und sonstige TAKKI-Formulare werden immer wieder überarbeitet. Bevor Sie mit den Eltern einen Vertrag machen, achten Sie bitte darauf, dass Sie die aktuellste Version haben. Sie finden diese auf unserer Homepage ( zum Herunterladen. Gerne können Sie sich auch ein Exemplar in unseren Büros abholen. Wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind, stellen Sie einen Antrag auf die Erstattung der zweiten Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge direkt bei ihrer TAKKI-Gemeinde/Stadt. Falls Sie eine Erstattung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge bisher nicht von Ihrer Wohnortkommune bekommen haben, sondern von der Wohnortkommune Ihres Tageskindes, erkundigen Sie sich bitte, ob und wann Sie dafür einen Antrag bei Ihrer Wohnortkommune stellen müssen. Denken Sie daran, dass Sie evtl. regelmäßig einen Wiederholungsantrag für die Sozialversicherungserstattungen bei der Kommune stellen müssen. Falls dies unklar sein sollte, erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune. Hinweis: Stellen Sie den Antrag auf die Erstattung der zweiten Hälfte (Sozialversicherungspauschale) bei ihrer TAKKI-Kommune, auch wenn Sie noch keinen Bescheid vom Amt für Jugend oder von den Sozialversicherungsträgern erhalten haben und vorlegen können. Schreiben Sie dazu, dass Sie die noch nicht erhaltenen Nachweise nachreichen, sobald Sie sie bekommen. Auf manche Bescheide muss man lange warten und es kann sein, dass Ihnen die Kommune die Sozialversicherungspauschale erst ab dem Datum (bzw. Monat) der Antragstellung gewährt und Sie rückwirkend nichts erstattet bekommen. Am besten ist es, wenn Sie die Vorgehensweise rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Kommune abstimmen, damit keine Ansprüche verloren gehen. 23

26 Auswertung Fragebogen Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege Liebe Tagespflegepersonen, im letzten Vereinsdraht haben wir Sie gebeten, uns Ihre Erfahrungen und Wünsche bezüglich des Themas Vertretung in der Kindertagespflege auf einem Fragebogen mitzuteilen. Zunächst ein herzliches Dankeschön an die Tagespflegepersonen, die sich beteiligt haben (2 Stadtteilgruppen, 5 Einzelpersonen)! An dieser Stelle möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Ergebnisse der Umfrage geben: Frage 1 (Eltern könnten die nicht verlässlich geregelte Vertretung als Nachteil sehen): Dem stimmten die meisten Befragten zu. Es wurde rückgemeldet, dass es allerdings auch als Vorteil für das Kind gesehen werden könnte, weil niemand sonst einfach die Betreuung übernimmt, wenn die Ersatzbetreuung innerhalb der eigenen Familie geregelt werden muss. Genannt wurde auch folgendes Beispiel: Mit den Eltern wurde gut besprochen, dass es Ausfallzeiten geben kann. Doch als die Tagesmutter dann tatsächlich einmal ausfiel, beendeten die Eltern rasch die Tagespflege, als sie die Möglichkeit eines Wechsels in eine Einrichtung hatten. Die Folge ist, dass die Tagesmutter sich nicht mehr erlaubt, krank zu sein und unter Umständen Kinder betreut, obwohl sie krank ist. Eine weitere Meinung ist, dass es für das Kind bindungstheoretisch das Beste sei, bei Krankheit der Tagesmutter innerhalb der eigenen Familie betreut zu werden. Frage 2 und 3 (Vertretung für andere Tagespflegeperson schon übernommen?, wenn nein warum nicht): Die meisten Befragten antworteten Ja, aber eher selten. Begründet wurde es damit, dass sie sonst zu viele Kinder gleichzeitig betreut hätten, und es war keine Eingewöhnung möglich. Frage 4 (falls Vertretung, was hat gut, was hat nicht gut funktioniert?): Die meisten Befragten gaben an, dass die Eingewöhnung mit dem Kind schnell und problemlos funktioniert hat. Eine weitere Rückmeldung war, dass die Absprachen mit den Eltern und der kranken Tagesmutter gut funktioniert haben. Eine Rückmeldung gab es zu der Frage, was nicht gut funktioniert hat: die Bezahlung der Vertretung hat sehr lang gedauert. Frage 5 (wie wurden seither eigene Ausfälle geregelt): Die häufigsten Antworten waren, dass sich die Eltern selbst gekümmert haben und dass es bereits durch eine bestehende Vernetzung der Tagespflegepersonen oder mit Hilfe des tupf geregelt wird. Zweifach wurde genannt, dass sie einfach nicht oder nur sehr selten krank sind. Frage 6 (worauf sollte im Vertretungsfall geachtet werden): An erster Stelle der Antworten steht, dass das Kind die Vertretungstagesmutter kennen muss (regelmäßige Treffen vorher) und es eine Eingewöhnung geben muss. Des Weiteren sollen die Eltern miteinbezogen werden, damit diese sich auch damit wohl fühlen. Die Vertretungsperson darf für die Eltern nicht zu weit weg sein und es sollen für die Eltern keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es soll einen Vertretungsvertrag geben. Frage 7 (wie könnte ein praktikables Vertretungsmodell aussehen): 1. Regelmäßige Treffen von mehreren Tagesmüttern/-vätern, um sich gegenseitig zu vertreten. Die Treffen könnten zu Hause oder an einem anderen fixen Ort (z. B. Turnhalle, Spielplatz) sein. 2. Eine Tagesmutter lässt immer einen Platz frei, der im Vertretungsfall besetzt wird (Problem Bezahlung). 3. Es gibt einen festen Vertretungsort mit einer Fachkraft. Es gibt Besuche mit den Kindern, damit sie die Vertretungskraft kennen. 4. Kooperation mit Krippen und Kindergärten Wie geht es nun weiter? Einige Mitarbeiterinnen im tupf befassen sich mit dem Thema Vertretungsmodelle und versuchen praktikable Lösungen zu entwickeln. Wir werden Sie zu gegebener Zeit wieder informieren. 24

27 Wir wollen vernetzt sein!? Liebe Tagesmütter/-väter, liebe KinderbetreuerInnen! Immer wieder und zuletzt immer häufiger wurde an uns MitarbeiterInnen des tupf der Wunsch nach Vernetzung herangetragen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht einfach die Kontaktdaten aller Tagespflegepersonen herausgeben oder gar veröffentlichen dürfen! Jedoch, um dem Wunsch nach Vernetzung entgegen zu kommen, haben wir uns folgende Vorgehensweise überlegt: Tagesmutter A wünscht sich ein Kennenlernen / einen Austausch mit anderen Tagesmüttern aus ihrem Ort. Sie meldet sich im tupf und teilt uns ihren Wunsch mit. Die tupf-mitarbeiterinnen kontaktieren alle Tagesmütter aus dem jeweiligen Ort und erfragen, ob das gleiche Interesse besteht. Tagesmutter A erhält dann von uns die Kontaktdaten z.b. der Tagesmütter B, C, E und G, die ebenfalls ihr Interesse bekundet haben. Tagesmutter A hat nun die Möglichkeit, sich mit den anderen Tagesmüttern, die Interesse haben, in Verbindung zu setzen und eigenständig ein Treffen zu organisieren. 25

28 INFORMATION zum Sehr geehrte Tagespflegepersonen, Antrag auf Erstattung der Versicherungsbeiträge durch das Amt für Jugend in Böblingen seit dem Jahr 2009 können Tagespflegepersonen die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer gesetzlichen Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung und die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung beim Amt für Jugend in Böblingen beantragen. Sie können den Antrag auch stellen, wenn Sie bspw. nur die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung erstattet bekommen möchten. Über den Antrag kann nur bei Einreichung vollständiger Nachweise entschieden werden. Der Antrag kann auch von Tagespflegepersonen, die Tageskinder im Haushalt der Eltern betreuen, gestellt werden (sog. Kinderfrauen oder KinderbetreuerInnen), unabhängig davon, ob die Betreuungsperson bei den Eltern angestellt ist oder nicht. Wichtig: Bitte melden Sie es unverzüglich und schriftlich an den zuständigen Tageselternverein, wenn Sie keine Tageskinder mehr betreuen oder keine der beantragten Versicherungsbeiträge mehr bezahlen bzw. sich die Beiträge ändern. Bei Überzahlung haben Sie die Leistungen zu erstatten. Sie müssen diesen Antrag jährlich neu stellen. Sie können sich die jeweils neuen Antragsformulare für das kommende Jahr von unserer Homepage herunterladen. Der Betrag für die Kranken- und Pflegeversicherung und für die Alterssicherung wird monatlich ausbezahlt. Der Betrag für die gesetzliche Unfallversicherung jährlich ein Mal. Es wird ab dem Monat erstattet, in dem der Erstattungsanspruch dem Amt für Jugend erstmals bekannt wurde. Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein, auch wenn Ihnen noch nicht alle Nachweise vorliegen. Falls Sie in diesem Jahr schon einen Antrag gestellt haben und auch im kommenden Jahr wieder Versicherungsbeiträge erstattet bekommen möchten, müssen Sie bis spätestens einen neuen Antrag stellen, damit sie die Erstattungen weiterhin bekommen! Modell TAKKI und die Erstattung der zweiten Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge als Pauschale siehe TAKKI-Informationen. 26

29 Neue Fördermöglichkeiten: Sehr geehrte Tagespflegepersonen, zusammenfassend finden Sie auf dieser Seite die Inhalte von den beiden an Sie verschickten Rundmails vom Oktober und Dezember Die Landesregierung hat mit Hilfe von Bundesmitteln weitere Investitionsmittel für den Ausbau der Kleinkindbetreuung in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt und in neuen Verwaltungsvorschriften näher geregelt. Die Informationen hat der Landesverband Kindertagespflege Baden-Württemberg e.v. in einem Handout zusammengefasst. Sie finden es auf der homepage vom Landesverband: Bitte beachten Sie in jedem Fall die weiteren Vorgaben und Bestimmungen zur Projektförderung und Mittelbeantragung und die Fristen! Sämtliche Informationen und Formulare finden Sie auf der Website der Regierungspräsidien und können dort abgerufen werden: Auszug aus den Informationen vom Landesverband ( Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung VwV Investitionen Kleinkindbetreuung vom 06. Mai Förderung Kinderbetreuungsfinanzierung investiv. Fördermittel aus der Verwaltungsvorschrift Investitionen Kleinkindbetreuung für neue Betreuungsplätze im Bereich U3 können seit Mai beantragt werden. Neu ist die Förderung nach dem Kinderbetreuungsfördergesetz. Die Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport über die Umsetzung des Kinderbetreuungsfördergesetzes (VwV KinderBFG) geregelt. Neben Mitteln für Inklusion können Tagespflegepersonen, die vor mehr als fünf Jahren erstmals die Ausstattungspauschale bekommen haben, auch einen erneuten Antrag stellen. Was wird gefördert? - Nicht bewilligte Anträge aus Mitteln des Investitionsprogramm des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung Investive Maßnahmen der Inklusion von Kindern unter 3 Jahren in Kindertagespflege - Festbeträge Inklusion - Ausstattungsinvestitionen an Tagespflegepersonen als Ersatzaufwendungen für Plätze U3 Aufwendungsersatz. Hier können alle Tagespflegepersonen die Ausstattungspauschale erneut beantragen, sofern die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren eingehalten worden ist. Die letzte Förderung durch die VwV Investitionen muss also mindestens 5 Jahre zurückliegen. Antrag Ausstattungsinvestitionen als Ersatzaufwendungen (im Haushalt der TPP) : Grundvoraussetzung: - Sie müssen im Besitz einer Pflegeerlaubnis sein und u3-tageskinder betreuen (es müssen keine neuen Plätze geschaffen werden). - Wenn ein Gebrauchsgegenstand aus dem Bereich der Grundausstattung für u3 Kinder (Kinderwagen, Hochstuhl, etc) kaputt gegangen ist und Sie diesen ersetzen möchten. - Die Ausgabe darf noch nicht getätigt worden sein (Ausnahmen siehe Schreiben vom Kultusministerium vom ). Sollte dies erfüllt sein, können Sie den Antrag stellen, wenn: - Sie vor mindestens fünf Jahren erstmals die Ausstattungspauschale nach der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung bekommen haben und Ausstattungsgegenstände kaputt gegangen sind (Zweckbindungsfrist der vorausgegangenen Förderung von 5 Jahren ist erfüllt). - oder Sie bisher noch nie einen Antrag auf eine Ausstattungspauschale nach der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung stellen konnten, weil Sie als langjährige Tagespflegeperson keine neuen u3-plätze angeboten haben, und Gebrauchsgegenstände, die Sie selber finanziert haben, kaputt gegangen sind. - oder Sie es versäumt haben den Antrag auf eine Ausstattungspauschale rechtzeitig zu stellen und Gebrauchsgegenstände, die Sie selber finanziert haben, kaputt gegangen sind. Es muss sich bei diesen Ausstattungsinvestitionen als Ersatzaufwendungen um Ausstattungen handeln, die die bisherigen Ausstattungen ersetzen. Sie können pro Platz 500 Euro beantragen, maximal aber 1500 Euro. Mindestens müssen 250 Euro beantragt werden. Über eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags entscheidet das Regierungspräsidium! Bitte beachten Sie in jedem Fall die weiteren Vorgaben und Bestimmungen zur Projektförderung und Mittelbeantragung sowie die Fristen! Alle Tagespflegepersonen, die neue u3 Plätze schaffen und hierfür eine Grundausstattung benötigen, haben die Möglichkeit über das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung Mittel zu beantragen. 27

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38 - Informationen für Eltern von Kindern in Tagespflege - Stand März 2015 Liebe Eltern von Tageskindern, Sie als Eltern und Ihre Tagespflegeperson haben die Wahlmöglichkeit, das Betreuungsgeld entweder direkt an Ihre Tagespflegeperson zu bezahlen (Selbstzahler) oder Sie können einen Anspruch gegenüber dem Amt für Jugend Böblingen stellen, also die Zahlungen des Betreuungsgeldes, der sog. laufenden Geldleistung, über das Amt für Jugend Böblingen laufen lassen. Dann erhält Ihre Tagespflegeperson das Betreuungsgeld monatlich vom Amt für Jugend Böblingen ausbezahlt. Bezahlung der laufenden Geldleistung über das Amt für Jugend Böblingen (Antrag auf eine laufende Geldleistung ) Entscheiden Sie und Ihre Tagespflegeperson sich dafür, dass das Betreuungsgeld vom Amt für Jugend Böblingen an die Tagespflegeperson bezahlt wird, wird die Höhe der laufenden Geldleistung vom Amt für Jugend Böblingen festgelegt, das sich an den landeseinheitlichen Vergütungssätzen der Kindertagespflege orientiert. Bei einer Bezahlung über das Amt für Jugend Böblingen müssen sich Eltern und Tagespflegeperson an diese Sätze und an die Richtlinien des Landkreises Böblingen halten. Nach den Vergütungssätzen des Amts für Jugend Böblingen beträgt die Vergütung seit für die Betreuungsstunde 5,50 pro Kind; Hinzu kommen bei einer Betreuung im Haushalt der Tagespflegeperson noch die Kosten für das Mittagessen (Kostenregelung wird mit der Tagespflegeperson getroffen und von den Eltern immer direkt an diese bezahlt). Die Tagespflegeperson muss eine Pflegeerlaubnis besitzen oder -wenn laut Gesetz keine Pflegeerlaubnis notwendig ist- bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Eltern müssen im Landkreis Böblingen wohnen. Die Voraussetzungen sind in den SGB VIII formuliert. Die wöchentliche Mindestbetreuungszeit beträgt 5 Stunden. Als Betreuungszeiten werden auch solche Zeiten ergänzend anerkannt, die eine Betreuung in den Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, Schulen) nicht ermöglichen (Schließung dieser Angebote in den Ferien und Mangel an Angeboten während ungünstigen Arbeitszeiten), soweit eine Mindestbetreuung von 1 Stunde pro Werktag oder 21,5 Stunden im Monat erreicht ist. Möchten Sie die Kostenabwicklung des Betreuungsgeldes über das Amt für Jugend Böblingen laufen lassen, müssen Sie dafür einen Antrag stellen (bitte beim Verein anfordern). Soweit Sie Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse nicht darlegen, geht das Amt für Jugend Böblingen davon aus, dass Sie für die kompletten Aufwendungen der Tagesbetreuung aus eigenen Mitteln aufkommen werden. Daher werden Sie einen entsprechenden Kostenbescheid mit Zahlungsaufforderung über die Gesamtleistungen an das Amt für Jugend Böblingen erhalten. Sind Sie der Auffassung, dass Sie aus finanziellen Gründen nicht für die Kosten der Tagesbetreuung aufkommen können, können Sie unter Darlegung der eigenen Einkommenssituation und unter Verwendung eines entsprechenden Vordrucks beantragen, dass die Kosten in dem Ihnen unzumutbaren Umfang (die Zumutbarkeit orientiert sich an den Berechnungen in der Sozialhilfe nach dem SGB XII) vom Amt für Jugend Böblingen übernommen werden. Nach Auswertung der vollständigen Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid über Ihre Kostenbeteiligung, die von Ihnen an das Amt für Jugend Böblingen zu erbringen ist. Beachten Sie den an Sie ergangenen Kostenbescheid nicht, muss der Kostenbeitragsbescheid angemahnt und bei Nichtmitwirkung gegenüber Ihnen vollstreckt werden. 36

39 FAG-Leistungen / Zuschüsse für Eltern von unter dreijährigen Kindern in Tagespflege ( FAG-Antrag ) Bei Kindern unter drei Jahren beteiligt sich auch das Land Baden-Württemberg aus den Mitteln des Finanzausgleichs (gem. 29c FAG) an den Kosten der Tagesbetreuung. Einen Antrag auf FAG-Leistungen / Zuschüsse können Eltern von unter dreijährigen Kindern in Tagespflege jederzeit über unseren Verein beim Amt für Jugend Böblingen stellen. Die Zuschüsse werden monatlich an die Eltern ausbezahlt. Erstmals im Monat der Antragstellung; frühestens ab Betreuungsbeginn. Im Falle einer Eingewöhnungsphase kann der Antrag um maximal zwei Wochen vordatiert werden. Die FAG-Leistungen / Zuschüsse sind einkommensunabhängig. Die Eltern müssen im Landkreis Böblingen wohnen. Die Tagespflegeperson muss eine Pflegeerlaubnis besitzen oder -wenn laut Gesetz keine Pflegeerlaubnis notwendig istbestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese FAG-Leistungen werden unabhängig von der Höhe des zwischen Eltern und Tagespflegeperson vereinbarten Betreuungsgeldes, gewährt. Die wöchentliche Mindestbetreuungszeit beträgt 5 Stunden. Bei Tagespflegeverhältnissen, die über das Modell TAKKI laufen, sind diese FAG-Leistungen bereits im Zuschuss der Kommune enthalten. Es kann in diesem Fall kein FAG-Antrag gestellt werden. Für das Modell TAKKI gelten besondere Bestimmungen. Die Höhe der FAG-Leistungen für das Jahr 2015 sieht folgendermaßen aus: Betreuungszeit: (wöchentl. Durchschnitt) bis zu 15 Std/Woche 15- zu 29 Std/Woche zu 34 Std/Woche zu 39 Std/Woche zu 44 Std/Woche 551 üb. 44 Std./Woche 619 FAG-Zuschuss monatlich: maximal 187 (maximal 5,50 Euro/Kind pro tatsächlich anfallender Betreuungsstunde) Die FAG-Anrechnungsbeträge werden für jedes Jahr neu ermittelt und festgesetzt, je nach Anzahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren und deren Betreuungsumfang. Auch Eltern, die ihre unter dreijährigen Kindern von einer angestellten oder selbständig tätigen Kinderfrau / KinderbetreuerIn betreuen lassen, können einen Antrag auf FAG-Leistungen / Zuschüsse stellen. Alle Anträge werden bei unserem Verein eingereicht und von uns an das Amt für Jugend Böblingen weitergeleitet. Bei uns erhalten Sie auch die Formulare. Wichtig: Die FAG-Leistungen werden bei Bewilligung höchstens bis zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) vom Amt für Jugend Böblingen ausbezahlt. Bitte denken Sie daran, dass sich die Sätze ab des Folgejahres (je nach Zuweisung der Mittel des Landes an den Landkreis) ändern können. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen z.b. im Vorjahr erhalten betragsgleichen Zuschuss. Falls Sie diese Zuschüsse im nächsten Jahr wieder bekommen möchten und alle Voraussetzungen dafür erfüllt sind, müssen Sie jährlich bis spätestens zum einen neuen Antrag über uns beim Amt für Jugend Böblingen stellen, um die FAG- Leistungen rückwirkend zum zu erhalten. Bitte denken Sie daran. Sie erhalten keine Erinnerung. Antragsformulare können bei uns angefordert werden. Die Tagespflegeperson ist hier an keinen Richtsatz zur Vergütung gebunden. Sie legt ihren Stundensatz selbständig fest. Die Eltern vereinbaren die Bezahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall mit der Tagespflegeperson im Betreuungsvertrag. TAKKI-Leistungen / Zuschüsse für Eltern von unter dreijährigen Kindern in Tagespflege (TAKKI-Vertrag) Eine Teilnahme am Landkreismodell TAKKI (kommunale Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen) ist für Eltern von unter dreijährigen Tageskindern möglich, deren Wohnortgemeinde/-stadt bei TAKKI mitmacht. Über die TAKKI-Aufnahme entscheidet die jeweilige Gemeinde/Stadt. Die Teilnahme ist für die Tagespflegeperson und die Eltern freiwillig. Eltern entrichten einen Elternbeitrag an die Gemeinde/Stadt, der sich an den Elternbeiträgen für eine Betreuung in den institutionellen Kindertageseinrichtungen (u3) in der jeweiligen Kommune im Landkreis Böblingen orientiert. Die Tagespflegeperson wird von der Kommune bezahlt. Die Voraussetzung für Eltern ist in d. Regel ein Mindestbetreuungsumfang von 10 Wochenstunden. Über die Bedarfskriterien informiert die Gemeinde/Stadt. Weitere Infos zu TAKKI finden Sie in der TAKKI-Mappe. 37

40 Ich betreue ein Baby im Haushalt der Eltern Einblick in den Alltag einer Kinderbetreuerin: Ich betreue ein Baby, das 9 Monate alt ist. Seine Mutter steigt mit einem Stufenmodell wieder in den Beruf ein. Wir haben eine Eingewöhnungsphase von 2 Wochen gewählt, um ausreichend Zeit zu haben, um Absprachen zu treffen und einen Tageszeitplan auszuarbeiten. Ich komme als Kinderbetreuerin um 6.30 Uhr ins Haus der Eltern und übernehme das Baby, egal ob es noch schläft oder schon wach ist. Um 7.00 Uhr geht die Mutter aus dem Haus. Mit Küssen und Winken verabschiedet sie sich dann von ihrem Kind, steigt ins Auto und fährt los. Wenn ich komme und das Baby noch schläft, hole ich es erst aus seinem Bett, wenn es wach wird. Dann machen wir eine Morgenbegrüßung, gehen an die frische Luft und gucken den Sonnenaufgang an. Danach gibt es Frühstück. Um gehen wir mit dem Kinderwagen spazieren. Nach dem Spaziergang wird das Baby gewickelt. Dabei machen wir Gymnastik auf dem Wickeltisch. Dann spielen wir und um Uhr gibt es Mittagessen. Im Anschluss an die Schlafenszeit spielen wir wieder, lesen vor und singen. Um Uhr gehen wir dann nochmal spazieren. Wir versuchen immer den gleichen Zeitablauf einzuhalten. Keine Hektik, kein Stress. Durch die Möglichkeiten von WhatsApp sende ich den Eltern immer wieder ein Foto von ihrem Baby. So können die Eltern sorglos arbeiten. Wenn die Mutter wiederkommt, wird sie mit ausgestreckten Armen und erwartungsvoll von ihrem Baby begrüßt. Ab da übernimmt die Mutter dann wieder. Ein großer Vorteil der Betreuung im Haushalt der Eltern ist vor allem für das Kind, dass es morgens nicht extra geweckt und aus dem Bett geholt werden muss. Die Eltern sind so zeitlich auch viel flexibler und müssen nicht so streng auf ganz genaue Zeiten beim Bringen und Abholen ihres Kindes achten. Der Tages- und Pflegeeltern e.v. Kreis Böblingen berät Sie gerne über die Betreuungsformen in der Kindertagespflege sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten. Wir vermitteln ebenfalls qualifizierte Tagesmütter/- väter und Kinderfrauen an interessierte Familien. Unsere Kontaktdaten: 07031/213710; info@tupf.de Besuchen Sie uns auf Facebook! 38

41 Sie suchen eine neue Aufgabe? KinderbetreuerInnen betreuen Tageskinder im Haushalt der Eltern. Informieren Sie sich unverbindlich! Wir beraten, qualifizieren und vermitteln Tagespflegepersonen. Tages- und Pflegeeltern e.v. Kreis Böblingen Tel.: / / info@tupf.de Besuchen Sie uns auf Facebook! 39

42 Vorstellung unserer Tagespflegepersonen auf Facebook Oftmals wird uns von den Eltern in den Gesprächen die Frage gestellt, wie denn eine Tagesmutter so ist. Es ist natürlich klar, dass diese Frage nicht so pauschal beantwortet werden kann, denn jede Tagespflegeperson ist in ihrer Art und Weise einzigartig, auch wie sie ihren Alltag mit den Tageskindern gestaltet. Um dennoch den Eltern einen gewissen Einblick gewähren zu können, möchten wir gerne in regelmäßigen Abständen unsere Facebook Seite nutzen, um einzelne Tagespflegepersonen, die von uns vermittelt werden, vorzustellen. Wenn Sie daran Interesse haben, schicken Sie uns bitte ihre Antworten zu den unten aufgelisteten Fragen und gerne auch ein Foto von Ihnen dazu. Sollten Kinder auf dem Foto abgebildet sein, denken Sie auch bitte an die Einverständniserklärung der Eltern. Über die Reihenfolge der Veröffentlichung entscheidet der Posteingang. Name: 1. Seit wann sind Sie in der Kindertagespflege tätig? 2. Wie sind Sie zur Kindertagespflege gekommen? 3. Was mögen Sie an ihrem Beruf? Für Tagespflegepersonen: Ich,, bin damit einverstanden, dass der Tages-und Pflegeeltern e.v. Kreis Böblingen mein Bild für Werbezwecke ( Steckbrief auf der Facebookseite des tupf) verwendet. Bildbezeichnung: Datum, Unterschrift Für Eltern: Ich,, bin damit einverstanden, dass der Tages-und Pflegeeltern e.v. Kreis Böblingen mein Bild für Werbezwecke ( Steckbrief auf der Facebookseite des tupf) verwendet. Bildbezeichnung: Datum, Unterschrift 40

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44 KINDERTAGESPFLEGE in anderen geeigneten Räumlichkeiten TAPiR Kids Company (Firmen Star Cooperation/MOOG/Plana Küchenland) Mit den beiden Firmen Star Cooperation und MOOG fanden Ende 2012 die ersten Vorgespräche mit dem tupf in puncto betriebliche Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten statt. Die Firmen waren von Beginn an daran interessiert, zwei Tagesmütter auf selbstständiger Basis zu beschäftigen. Diese sollten bis zu sechs oder sieben unter dreijährige Kinder gleichzeitig (insgesamt jedoch 12 Kinder) betreuen können. Der flexible Betreuungsrahmen sollte die Zeitspanne von 8:00-18:00 Uhr umfassen. Der zukünftige Wohnort des neuen TAPiRs wurde Mitte des Jahres 2013 gefunden: Die ehemalige Hausmeisterwohnung im Gebäude der Firma Star Cooperation sollte zum Zweck der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten umgebaut werden. Zusammen mit den Firmen erarbeitete der tupf einen Stufenplan zur Umsetzung des Projekts. Die Firmen selbst nahmen Kontakt zu verschiedenen Ämtern auf, um die Geeignetheit der Räumlichkeiten abzusichern und organisierten in Kooperation mit dem tupf eine Infoveranstaltung für MitarbeiterInnen der Firmen Star Cooperation und Moog. Die Prüfung der Räumlichkeiten durch die verschiedenen Ämter verlief positiv. Ein Jahr später kam noch die Firma Plana Küchenland als dritte Kooperationsfirma hinzu. Wichtig waren in dieser Zeit die regelmäßigen Projekttreffen. Der tupf führte parallel dazu die individuelle Beratung von interessierten MitarbeiterInnen zur Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten durch. Ebenfalls wurde mit der Akquise von geeigneten Tagesmüttern begonnen. Im Laufe des Jahres 2013 konnte eine erste Tagesmutter gefunden werden. Eine zweite Tagesmutter kam im September 2015 in den TAPiR dazu. Nach der Fertigstellung der Räumlichkeiten Anfang Februar 2014 konnte der erste TAPiR im Landkreis Böblingen starten. Aktuell suchen wir dringend nach einer erfahrenen und zuverlässigen Vertretungskraft auf Minijob Basis für diesen TAPiR Die Vertretungskraft sollte regelmäßig für 2-3 Std pro Woche im TAPiR sein, so dass Kontakt und Vertrauen zwischen den Kindern und der Vertretungs-Kindertagespflegeperson aufgebaut werden kann. Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, melden Sie sich bitte bei uns. Sollte generell Interesse an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten bestehen oder haben Sie als Tagespflegepersonen selbst Räumlichkeiten gefunden, in denen diese Betreuungsform ausgeübt werden kann, stehen wir ebenfalls gerne für detaillierte und unterstützende Informationen zur Verfügung. 42

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46 Der tupf beim Weltkindertag am 20. September 2015 Bei schönstem Wetter betreuten wir im Sommerhofenpark einen Stand mit den Themen Riechen, Fühlen, Schätzen. Unser Tisch war ständig umlagert von Kindern, die mit großem Eifer versuchten, alle gestellten Aufgaben zu lösen. Nach erfolgreicher Teilnahme bekamen sie einen Stempel und konnten zum nächsten Stand weiter ziehen. Nicht nur die Kinder interessierten sich für unseren Stand, auch die begleitenden Eltern zeigten reges Interesse an unserer Arbeit. Deshalb empfanden wir den Tag als sehr befriedigend und als großen Erfolg für unseren Verein. Wir werden am nächsten Weltkindertag sicher wieder dabei sein. Danke an Claudia Kürbis mit ihrer Tochter und den drei Tagesmüttern für ihre Mithilfe. Viele Grüße Gisela Bekanntwerden durch Werbung ist so wichtig! Daher waren wir vom tupf, unterstützt durch viele engagierte Tagespflegepersonen, im Jahr 2015 auf verschiedenen Veranstaltungen, um uns, unseren Verein und vor allem unsere Arbeit vorzustellen. Dabei wollen wir auch neue Tagespflegepersonen sowie abgebende Eltern finden. Wir waren am: 19. April beim Verkaufsoffenen Sonntag in Sindelfingen 13. Juni beim Stadtteilfest Goldberg, Berliner Platz, in Sindelfingen 04. Juli beim Sommerfest in Sindelfingen 20. September beim Kinder- u. Familienfest zum Weltkindertag im Sommerhofenpark in Sindelfingen Und wir waren auch noch bei einer Veranstaltung in Gärtringen. Oft mussten wir erfahren, dass der Verein und die Tätigkeit der Tagespflegeperson weitgehend unbekannt sind. Besonders Eltern, die eine Betreuung für ihre Kinder benötigen, waren überrascht, dass es uns gibt. Daher werden wir auch im Jahr 2016 wieder an diversen Veranstaltungen teilnehmen, z.b. dem verkaufsoffenen Sonntag in Sindelfingen und dem Weltkindertag im Sommerhofenpark. Haben Sie Lust, uns dabei zu unterstützen und mit uns einen Infostand zu betreuen? Oder haben Sie auch eine Idee, auf welcher Veranstaltung es wichtig wäre, dass wir mit einem Infostand dabei sind? Dann melden Sie sich bitte bei uns im Verein, wir sind dankbar über jede Anregung und Mithilfe! 44

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48 Mitgliedsantrag Name des Mitglieds: geboren am oder Familienmitgliedschaft: sie: geboren am er: geboren am Beruf: Straße Telefon Wohnort adresse Ich möchte dem Tages- und Pflegeelternverein e.v. Kreis Böblingen als Mitglied beitreten. Ich bin: Tagesmutter/vater--Vollzeitpflegemutter/vater--Adoptivmutter/vater--Kinderfrau/KinderbetreuerIn Ich unterstütze den Verein als Fördermitglied. (Zutreffendes bitte unterstreichen) Der Jahresbeitrag für ein Kalenderjahr wird im Februar vom Verein per Einzugsermächtigung eingezogen, bitte dazu unten die Daten für die Bankverbindung eingeben. Ich weiß, dass eine eventuelle Kündigung der Schriftform bedarf. Hiermit ermächtige ich den Verein, den Jahresbeitrag ab dem Jahr... bis auf Widerruf zusammen mit/ohne der/die Haftpflichtversicherung und Kinderunfallversicherung gemäß nachstehender Aufstellung von meinem Konto abzubuchen. Zutreffendes bitte ankreuzen Mitgliedsbeitrag: O Einzelmitgliedschaft 20,00 O Familienmitgliedschaft 30,00 Kindertagespflege: (für Kindertagespflegepersonen, wenn alle Kriterien für eine Pflegeerlaubnis erfüllt sind) O einfache Haftpflichtversicherung 8,00 (Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Kindes) O erweiterte Haftpflichtversicherung 36,00 (Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Kindes) O erweiterte Haftpflichtversicherung für TAPiR-Tagespflegepersonen 45,00 (Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Kindes) Vollzeitpflege: O Unfallversicherung pro Vollzeitpflegekind 26,00 (Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Kindes) Spenden: O Eine regelmäßige Spende von O Eine einmalige Spende in diesem Jahr von Gesamtsumme:.... Bankverbindung IBAN BIC Kontoinhaber, wenn nicht mit Antragsteller identisch (auch im Namen des Partners; beide Vornamen und evtl. unterschiedliche Nachnamen bei Familie) Der Tages- und Pflegeelternverein weist darauf hin, dass zur Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten gemäss 28 Abs.1 Nr.1 des BDSG nach dem Erforderlichkeitsprinzip verarbeitet werden. In unseren Datenbanken werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, den Familienstand, Geschlecht, Telefon, Fax, , Bankverbindung, Qualifikation etc. von Mitgliedern sowie von Klienten, die unsere Leistung in Anspruch nehmen. Alle uns anvertrauten Daten unterliegen dem Datengeheimnis und werden Dritten ohne Ihre Zustimmung nicht übermittelt, außer in Ausnahmefällen bei Anfragen von Aufsichtsbehörden, die uns rechtlich vom BDSG entbinden. Sollten Sie dazu Fragen haben steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. Ich willige hiermit in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. Datum Unterschrift 46

49 Mitgliedsantrag für Eltern Name des Mitglieds: geboren am oder Familienmitgliedschaft: sie: geboren am er: geboren am Beruf: Straße Telefon Wohnort Adresse Ich möchte dem Tages- und Pflegeelternverein e.v. Kreis Böblingen als Mitglied beitreten. Ich bin Mutter/Vater eines Tageskindes. Der Jahresbeitrag für ein Kalenderjahr wird im Februar vom Verein per Einzugsermächtigung eingezogen, bitte dazu unten die Daten für die Bankverbindung eingeben. Ich weiß, dass eine eventuelle Kündigung der Schriftform bedarf. Hiermit ermächtige ich den Verein, den Jahresbeitrag ab dem Jahr bis auf Widerruf von meinem Konto abzubuchen. Zutreffendes bitte ankreuzen Mitgliedsbeitrag: O Einzelmitgliedschaft 20,00 O Familienmitgliedschaft 30,00 Spenden: O Eine regelmäßige jährliche Spende von O Eine einmalige Spende in diesem Jahr von Gesamtsumme:... Bankverbindung IBAN BIC Kontoinhaber, wenn nicht mit Antragsteller identisch (auch im Namen des Partners; beide Vornamen und evtl. unterschiedliche Nachnamen bei Familie) Der Tages- und Pflegeelternverein weist darauf hin, dass zur Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten gemäss 28 Abs.1 Nr.1 des BDSG nach dem Erforderlichkeitsprinzip verarbeitet werden. In unseren Datenbanken werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, den Familienstand, Geschlecht, Telefon, Fax, , Bankverbindung, Qualifikation etc. von Mitgliedern sowie von Klienten, die unsere Leistung in Anspruch nehmen. Alle uns anvertrauten Daten unterliegen dem Datengeheimnis und werden Dritten ohne Ihre Zustimmung nicht übermittelt, außer in Ausnahmefällen bei Anfragen von Aufsichtsbehörden, die uns rechtlich vom BDSG entbinden. Sollten Sie dazu Fragen haben steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. Ich willige hiermit in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. Datum Unterschrift 47

50 Ich möchte den Tages- und Pflegeelternverein e.v. Kreis Böblingen mit einer Spende unterstützen: Name geboren am Straße Telefon Wohnort Adresse Hiermit ermächtige ich den Verein den untenstehenden Spendenbetrag von meinem Konto abzubuchen. Spenden: O Eine regelmäßige jährliche Spende von pro Jahr O Eine einmalige Spende in diesem Jahr von (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bankverbindung IBAN BIC Kontoinhaber, wenn nicht mit Antragsteller identisch (auch im Namen des Partners; beide Vornamen und evtl. unterschiedliche Nachnamen bei Familie) Der Tages- und Pflegeelternverein weist darauf hin, dass zur Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten gemäss 28 Abs.1 Nr.1 des BDSG nach dem Erforderlichkeitsprinzip verarbeitet werden. In unseren Datenbanken werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, den Familienstand, Geschlecht, Telefon, Fax, , Bankverbindung, Qualifikation etc. von Mitgliedern sowie von Klienten, die unsere Leistung in Anspruch nehmen. Alle uns anvertrauten Daten unterliegen dem Datengeheimnis und werden Dritten ohne Ihre Zustimmung nicht übermittelt, außer in Ausnahmefällen bei Anfragen von Aufsichtsbehörden, die uns rechtlich vom BDSG entbinden. Sollten Sie dazu Fragen haben steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. Ich willige hiermit in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. Datum Unterschrift 48

51 Haftpflichtversicherung für Tagespflegepersonen ab über den Tages- und Pflegeeltern e.v. Kreis Böblingen bei der Gothaer Versicherung. Grundvoraussetzungen: Mitgliedschaft im Verein Die Kinder in Tagesbetreuung werden innerhalb des gesetzlichen Rahmens betreut. und sind beim Verein mit vollem Namen, Geburtsdatum und mit Angabe der Betreuungszeiten gemeldet. Änderungen im Betreuungsverhältnis müssen dem Verein rasch gemeldet werden. Versicherungsschutz besteht ab dem ersten Werktag nach der bei uns eingegangenen schriftlichen Anmeldung. Subsidiaritätsklausel: Sofern die versicherten und mitversicherten Personen aus einem anderen Vertragsverhältnis Versicherungsschutz genießen, ist deren Haftpflichtversicherung immer vorrangig eintrittspflichtig und bei jedem Schadensfall anzugeben, ggf. auch deren schriftliche Ablehnung. Ausgeschlossen sind gegenseitige Ansprüche von Angehörigen gem. 4 Ziff. II der AHB. Versichern können sich nachstehende Personen, unabhängig davon wie viele Kinder diese betreuen: Tagesmütter/-väter, die im eigenen Haushalt fremde Kinder betreuen. Tagespflegepersonen, die Kinder in deren elterlichen Haushalt betreuen. Kindergruppenleiterinnen, die Kindergruppen außerhalb des Privathaushaltes betreuen und die entsprechende Genehmigung haben. Selbständig tätige Tagespflegepersonen, die die Tageskinder in anderen geeigneten Räumen = TAPiR betreuen. 1. Einfacher Versicherungsschutz: Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aus der Betreuungstätigkeit, insbesondere aus der Aufsichtspflicht über die betreuten Kinder, wenn wegen fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung Dritten ein Schaden zugefügt wurde. Die Aufsichtspflichtverletzung muss nachgewiesen werden. Schäden am Eigentum und an den Personen der Familie der Tagespflegeperson sind hier nicht versichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch, wenn das Tageskind in den Urlaub mitgenommen wird, auch im Ausland. Versichert ist auch die Tagesbetreuungsperson, die eine ausgefallene Tagesmutter nicht länger als vier Wochen vertritt, wenn diese Ersatzperson Mitglied im Verein ist; das gilt auch für verwandte Ersatzbetreuungspersonen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft mit Mutter oder/und Vater des Tageskindes leben. Der genaue Zeitraum der Vertretung und der Name des vertretenden Mitglieds muss dem Verein gemeldet werden. Der Verein meldet die Namen der versicherten Tagespflegeperson erst bei einem Schadensfall der Gothaer Versicherung. Namen und Geburtsdaten der Kinder sind immer schriftlich anzugeben. Die Deckungssummen betragen pauschal Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. 2. Erweiterter Versicherungsschutz: Zu den o.g. versicherten Personen kommen dazu: - In gerader Linie verwandte Betreuungspersonen, die nicht im gleichen Haushalt des Kindes leben und die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kindertagespflege erfüllen, jedoch Mitglied im Verein sind. - Kurzzeitige Ersatzbetreuung der Kinder (bis maximal 4 Wochen) als Vertretung der versicherten Tagespflegeperson, auch wenn die Ersatztagespflegeperson nicht Mitglied im Verein ist. Name, Anschrift der Ersatzperson und Dauer der Vertretung sind dem Verein schriftlich zu melde, die Namen und Geburtsdaten der Kinder sind ebenfalls immer schriftlich anzugeben. Die Anschriften von den ständigen Tagespflegepersonen, von der Ersatzbetreuungsperson, zusätzlich die Dauer der Vertretung, muss der Verein der Versicherung ohne Zeitverzug schriftlich weiterleiten. Eingeschlossen sind: a) gegenseitige gesetzliche Haftungsansprüche zwischen der/den Betreuungsperson(en) und den betreuten Kindern, b) gesetzliche Haftungsansprüche der Tagespflegekinder untereinander, c) gesetzliche Haftungsansprüche der Tagespflegekinder gegenüber den leiblichen Kindern der Tagespflegeperson, d) der Versicherungsschutz besteht auch, wenn das Tageskind in den Urlaub mitgenommen wird (auch im Ausland, e) die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten Kinder in der Obhut bei der betreuenden Pflegeperson, f) die Verletzung der Aufsichtspflicht muss bis zu einer Schadenshöhe von Euro nicht nachgewiesen werden auch nicht bei Deliktunfähigkeit des Kindes. g) Schäden am Eigentum der Tagesbetreuungsperson, d.h. an allen Sach- und Vermögensschäden, allerdings mit einer Selbstbeteiligung von 100 Euro. Ob der Entschädigungsbetrag um diese Selbstbeteiligung gekürzt oder gesondert eingefordert wird, entscheidet die Regulierungsstelle der Versicherung. (Bei Schäden gegenüber Dritten ist keine Selbstbeteiligung vorgesehen.) Die Deckungssummen betragen Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden. 49

52 Hinweise: Die nachstehenden Beträge beziehen sich jeweils auf das Kalenderjahr. Der Versicherungsschutz läuft automatisch im darauffolgenden Jahr weiter, wenn dem Verein nicht spätestens bis eine schriftliche Kündigung für das Folgejahr vorliegt. Falls nicht, wird die Jahresgebühr im Folgejahr erneut fällig. Die Jahresgebühr wird mit dem Mitgliedsbeitrag zusammen im Februar eingezogen. Jahresbeiträge für den Haftpflichtversicherungsschutz, die an den Verein zu zahlen sind: (per Einzugsermächtigung): h) Einfache Haftpflichtversicherung für Tagespflegepersonen 8 Euro oder Erweiterte Haftpflichtversicherung für Tagespflegepersonen (dringende Empfehlung des Vereins, siehe Beispiel unten) 36 Euro Erweiterte Haftpflichtversicherung für TAPiR-Tagespflegepersonen 45 Euro Hinweise zur erweiterten Haftpflichtversicherung: a) Name und vollständige Adresse der Tagespflegeperson meldet der Verein an die Gothaer Versicherung, b) ebenso von der Erzatzbetreuungsperson mit der genauen Betreuungszeit, die der Kinder erst bei einem Schadensfall. Entgegenkommen des Vereins und der Gothaer Versicherung: Neuanmeldungen sind vom 1.September bis beitragsfrei versichert. Ab ist immer der volle Jahresbeitrag zu bezahlen (z.b. auch dann, wenn die Betreuung nur noch wenige Monate dauert oder wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde). Schadensregulierung: Sie melden den Schaden umgehend schriftlich mit einer klaren Beschreibung des Schadens, des Hergangs und des Sachverhalts, des Nennens der beteiligten Personen, der evtl. Zeugen. Wir melden den Schadensfall an die Gothaer Versicherung. Diese setzt sich dann mit Ihnen und ggf. dem Geschädigten in Verbindung. Sie benötigen in der Regel zusätzlich zur schriftlichen Beschreibung des Schadenfalls, Angaben über die Höhe des Schadens (Kopie der Anschaffungsrechnung) und möglichst ein Foto, auf dem der Schaden ersichtlich ist. Wichtig ist auch, dass Sie gleichzeitig melden, ob eine andere Versicherung besteht, die den Schaden ganz oder teilweise bezahlt oder das ablehnt. Das ist nachzuweisen. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie auch gegen unberechtigte Forderungen von Geschädigten. Beispiel für den Versicherungsschutz: Ihr Tageskind, ca. 4 Jahre alt, spielt gerne im Freien, evtl. am Sandplatz vor dem Haus. Sie vergewissern sich ab und zu, ob alles in Ordnung ist. Da es ein folgsames Tageskind ist, können Sie beruhigt in der nahen Wohnung oder im nahen Außenbereich etwas tun. Ihr Tageskind entdeckt nun aber seine kreativen Fähigkeiten. Der feuchte Sand klebt an den Händen, und wie sonst evtl. mit Fingerfarben, versucht es, mit den Sandhänden ein Bild in den glänzenden Lack eines Autos zu zeichnen. - Der Nachbar ist nicht erfreut und verlangt Schadensersatz. Die einfache Versicherung bezahlt diesen Schaden nicht, da Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, zudem ist das Kind deliktunfähig. Auch Sie selbst brauchen nichts aus eigener Tasche zu zahlen. Die Versicherung wird entsprechende unberechtigte Forderungen an Sie zurückweisen. Den Schaden hat Ihr Nachbar. Er wird in Zukunft wohl kaum besonders freundlich sein, wenn er Ihnen begegnet. Er wird sicher immer ein besonderes Augenmerk auf Ihre Kinder und Tageskinder haben. Die seither gute Nachbarschaft wird wahrscheinlich darunter leiden. Die erweiterte Haftpflichtversicherung wird diesen Schaden bezahlen. Die gute Nachbarschaft bleibt erhalten. Einer der Gründe, warum wir Ihnen diese erweiterte Haftpflichtversicherung empfehlen. Ursula Trimpin

53 Anmeldung zur Haftpflichtversicherung in der Kindertagespflege Name, Vorname, Anschrift, Telefon, Fax, -Adresse der Tagespflegeperson Ich schließe folgende Haftpflichtversicherung ab (bitte ankreuzen): O O O Haftpflichtversicherung für Kindertagespflegepersonen: Beitrag: 8,- pro Kalenderjahr. Die Versicherungsgesellschaft kann jederzeit Einblick in die Namensliste beim Verein nehmen. Erweiterte Haftpflichtversicherung für Kindertagespflegepersonen (ohne Nachweis der Aufsichtspflichtverletzung) bis zu einem Betrag von ,- mit einer Eigenbeteiligung von 100,- je Schadensfall. Beitrag: 36,- pro Kalenderjahr. Name, Adresse und Telefonnummer der Kindertagespflegeperson werden der Versicherungsgesellschaft gemeldet Erweiterte Haftpflichtversicherung für TAPiR-Tagespflegepersonen Beitrag: 45,- pro Kalenderjahr. Name, Adresse und Telefonnummer der Kindertagespflegeperson werden der Versicherungsgesellschaft gemeldet Für die Versicherung müssen Ihre Tageskinder bei unserem Verein schriftlich mit Namen, Adresse, Geburtsdatum und Betreuungszeit gemeldet werden. Bitte benutzen Sie zur Anmeldung unser Formular (hier im Vereinsdraht oder in unseren Büros erhältlich) und listen Sie uns alle Tageskinder auf, die Sie derzeit betreuen (auch wenn sie schon zur HV gemeldet wurden). Dann haben wir Ihren aktuellen Stand. Bitte teilen Sie uns Änderungen umgehend mit. bitte ankreuzen: O Bitte buchen Sie den Betrag von Euro von meinem Konto ab: Bankverbindung: IBAN: BIC: O Der Versicherungsbetrag wurde für das laufende Jahr schon abgebucht / bezahlt. O Ich lebe nicht in häuslicher Gemeinschaft mit dem Tageskind / den Tageskindern. Das Merkblatt Haftpflichtversicherungen für Kindertagespflegepersonen wurde Ihnen ausgehändigt und ist von Ihnen zur Kenntnis genommen worden. Der Tages- und Pflegeelternverein weist darauf hin, dass zur Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten gemäß 28 Abs.1 Nr.1 des BDSG nach dem Erforderlichkeitsprinzip verarbeitet werden. In unseren Datenbanken werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, den Familienstand, Geschlecht, Telefon, Fax, , Bankverbindung, Qualifikation etc. von Mitgliedern, sowie von Klienten, die unsere Leistung in Anspruch nehmen. Alle uns anvertrauten Daten unterliegen dem Datengeheimnis und werden Dritten ohne Ihre Zustimmung nicht übermittelt, außer in Ausnahmefällen bei Anfragen von Aufsichtsbehörden, die uns rechtlich vom BDSG entbinden. Sollten Sie dazu Fragen haben steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter gerne zur Verfügung. Ich willige hiermit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten ein. Datum und Unterschrift der Kindertagespflegeperson 51

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57 GEBÜHRENLISTE MITGLIEDSJAHRESBEITRAG Einzelmitgliedschaft: 20,00 Familienmitgliedschaft: 30,00 WEITERBILDUNG Grundqualifizierung Teil I + Teil II: 186,00 Nur Teil I: 90,00 Gesprächskreis: 5 Abende à 15,-- Euro 75,00 Adoptiveltern-Themenabend: Pro Mitglied 5,00 Pro Nicht-Mitglied 20,00 INFORMATIONSMATERIAL KINDERTAGESPFLEGE TAKKI-Mappe für Eltern oder Tagespflegepersonen 2,00 Jede TAKKI-Vertragskopie 1,00 Postversand 1,50 (Doppel) Vertrag des Bundesverbandes 4,50 Leitfaden: 2,50 DAS SICHERE HAUS (UKBW) 1,00 Essen lernen in Kita und Tagespflege 5,60 Leitlinie für eine gute Lebensmittelhygienepraxis in der Kindertagespflege 3,00 ZeT Vertrieb nur über (Ansichtsexemplar im tupf) Zeitschrift für Tagesmütter und -väter 8,50 Für Abonnenten 6,50 Gebühren Kopien 0,10 / Kopie VERSICHERUNGEN FÜR MITGLIEDER (JAHRESBEITRÄGE) (Angabe der Namen und Geburtstage der Tages- und Pflegekinder sind bei allen Versicherungen notwendig) Haftpflichtversicherung für Tagespflegepersonen: Einfache Haftpflichtversicherung 8,00 Erweiterte Haftpflichtversicherung 36,00 TAPiR-Haftpflichtversicherung 45,00 Unfallversicherung pro Vollzeitpflegekind und Erziehungsstellenpflegekind: 26,00 55

58 Die Kinder kennen weder Vergangenheit, noch Zukunft, und was uns Erwachsenen kaum passiert sie genießen die Gegenwart. Jean de la Bruyère (französischer Schriftsteller )

59 Bankverbindungen: Kreissparkasse Böblingen IBAN DE BIC BBKRDE6BXXX Vereinigte Volksbank AG IBAN DE BIC GENODES1BBV

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