Handlungshilfe für Mitglieder der SEG Sanität bei einem SEG-Alarm Schnell-Einsatz-Gruppe Sanität

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1 Kreisverband Schweinfurt Handlungshilfe für Mitglieder der SEG Sanität bei einem SEG-Alarm Schnell-Einsatz-Gruppe Sanität

2 1. Grundsätzliches 1.1 Alarmierung Funkmeldeempfänger Die Alarmierung zu einem SEG-Einsatz erfolgt in aller Regel durch die Rettungsleitstelle per Funkmeldeempfänger (FME), gefolgt von einer Durchsage mit evtl. ersten Einsatzhinweisen. Diese Durchsage aufmerksam hören! (evtl. werden nur einzelne Einheiten alarmiert, z. B. Der SEG-Führer bei der Leitstelle melden. ) Die FME sind zum Schutz vor Beschädigung außerhalb des Ladegeräts mit dem entsprechenden Lederholster zu tragen Telefon Es kann vorkommen, dass mittels eines stillen Alarms, die Helfer per Telefon auf den SEG-Einsatz aufmerksam gemacht werden Probe-Alarmierung Einmal pro Woche erfolgt durch die Rettungsleitstelle ein Test der Funkmeldeempfänger. Immer donnerstags zwischen Uhr und Uhr ist dies der Fall. Zur Unterscheidung gegenüber einem Realeinsatz erfolgt die Durchsage Probealarm für Funkmeldeempfänger. 1.2 Persönliche Schutzausrüstung Als Schutz vor Witterungs- und Umwelteinflüssen sowie vor mechanischen Einwirkungen, aber auch zur Wanrnwirkung im fließenden Verkehr, besitzt jedes SEG-Mitglied eine persönliche Schutzausrüstung. Diese besteht aus: Einsatzhose grau, mit Reflexstreifen an den Hosenbeinen, ergänzt durch einen breiten Leder-Hosengürtel Poloshirt weiß mit BRK-Logo für den Sommer Pullover weiß mit BRK-Logo für den Winter Einsatzjacke orange mit rundem RK-Abzeichen auf dem Rücken, ohne Flausch für Klettschild, ergänzt durch ein Innenfutter Einsatzstiefel schwarz, mind. knöchelhoch, Schutzstufe S3 Folgende Komponenten zur persönlichen Schutzausrüstung befinden sich auf den Dienstfahrzeugen: Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Arbeitshandschuhe aus Leder Bei einem SEG-Einsatz hat jeder Helfer die ihm ausgehändigte persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Neben der Verhütung von Unfällen ist dies aus Gründen des einheitlichen Auftretens in der Öffentlichkeit enorm wichtig. 1.3 Verletzungen von Helfern Kommt es während eines SEG-Einsatzes (auch schon während der Anfahrt zum Stützpunkt) zu einer Verletzung bei einem Helfer, ist dies sofort dem SEG-Führer mitzuteilen. 1.4 Materialschäden Material- und Fahrzeugschäden sind dem SEG-Führer sofort mitzuteilen, damit dieser evtl. für Ersatz sorgen kann.

3 1.5 Unfälle mit Dienst-KFZ Bei Unfällen mit den Fahrzeugen des Roten Kreuzes ist immer die Polizei zu verständigen. Außerdem muss der Führer vom Dienst (FvD erreichbar über FME, alarmiert durch die Rettungsleitstelle) und der SEG-Führer (bei einem SEG-Einsatz) informiert werden. Eine kurze Info an die Rettungsleitstelle kann per Funk ebenfalls erfolgen. Das weitere Vorgehen ist dann mit dem FvD oder dem SEG-Führer abzuklären. Weiterhin gilt es die Unfallstelle entsprechend abzusichern und wenn nötig Erste-Hilfe zu leisten. 1.6 Verlassen des Arbeitsplatzes für einen SEG-Einsatz Erfolgt ein Alarm während sich der SEG-Helfer an seinem Arbeitsplatz befindet, so besteht kein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Gibt der Vorgesetzte dem SEG-Helfer für die Dauer des SEG-Einsatzes frei, so erfolgt dies auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Lohnersatz kann nicht gewährt werden. 1.7 Länger dauernde, überörtliche Einsätze Bei länger dauernden Einsätzen, die sich außerhalb des normalen Zuständigkeitsbereichs befinden, muss der SEG-Helfer die als Anhang 1 bezeichnete Packliste beachten. 1.8 Führung und Unterstellungsverhältnis Die SEG-Einheit wird vom SEG-Führer geführt. Desweiteren sind u. a. folgende Personen direkt weisungsbefugt: ELRD (aller 4 HiOrgs), OrgL

4 2. Verhalten bei SEG-Alarm 2.1 Anfahrt zum Stützpunkt Jedes SEG-Mitglied fährt bei entsprechendem Alarm den jeweiligen Stützpunkt an. Stützpunkte befinden sich in Stadt Schweinfurt, Donnersdorf, Gochsheim, Schonungen und Werneck. Dabei gilt es die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Mit dem Privat-PKW bestehen keinerlei Sonderrechte! Grundsätzlich gilt: Sicherheit vor Schnelligkeit! 2.2 SEG-Einheiten mit Stützpunkt am Kreisverband Schweinfurt Treffpunkt ist der Wachraum. Dort warten die SEG-Helfer, bis der erste SEG-Führer eintrifft. Dieser nimmt sofort telefonisch Kontakt zur Rettungsleitstelle auf und klärt den Bedarf ab. Bis dahin können die SEG-Helfer folgendermaßen tätig werden: Verfügbarkeit von KV-eigenen Rettungsfahrzeugen feststellen (RK SW 77-1, RK SW 71-1, RK SW 73-1 und wenn nicht durch die SEG Betreuung benötigt: RK SW 79-1). Die Abklärung mit der Rettungsleitstelle, ob offizielle Fahrzeuge des Rettungsdienstes verwendet werden sollen/dürfen, erfolgt durch den SEG-Führer. Aufteilung des Personals nach Qualifikation zu den Fahrzeugen: 77-1: SEG-Führer und Führungsgehilfe (Materialwart) 71-1: RA und geeigneter Fahrer, evtl. 3. Person 73-1: RA (ausnahmsweise auch RS) und geeigneter Fahrer, evtl. 3. Person 79-1: RS (ausnahmsweise auch RDH) und geeigneter Fahrer, evtl. 3. Person RD-RTW: RA und Fahrer RD, evtl. 3. Person RD-KTW: RS und Fahrer RD, evtl. 3. Person Den Fahrer des Arzttruppwagens 77-1 sucht sich der SEG-Führer selbst, da dieser als Führungsgehilfe fungieren muss. Bereitstellen der verfügbaren 2m-Band-Funkgeräte. Gibt der SEG-Führer das Kommando zur Besetzung der Fahrzeuge, teilen sich die SEG-Helfer entsprechend der Zuordnung auf, die Fahrzeuge werden startklar vor der Rettungswache aufgestellt, Funk ein nicht anmelden. Nur der SEG-Führer meldet sich über Funk bei der Rettungsleitstelle an und gibt sämtliche Fahrzeuge durch. Die Fahrt zur Einsatzstelle/Bereitstellungsraum erfolgt als Verband, geführt durch RK SW Das Eintreffen an der Einsatzstelle/im Bereitstellungsraum erfolgt ebenfalls nur durch den SEG-Führer für alle Fahrzeuge. 2.3 SEG-Einheiten mit Stützpunkt außerhalb der Stadt Schweinfurt Das Fahrzeug meldet sich selbständig über Funk bei der Rettungsleitstelle an. Ein direktes Anfahren der Einsatzstelle ist möglich, wenn diese zwischen dem eigenen Stützpunkt und des Kreisverbandes gelegen ist und wenn das Rettungsmittel korrekt besetzt ist. Ansonsten ist der Kreisverband anzufahren. Bei der Anfahrt ist abzuklären, ob die Anfahrt mit Sonder- und Wegerecht zu erfolgen hat und wo sich der Bereitstellungsraum für die anfahrenden SEG-Fahrzeuge befindet. 2.4 Personalmeldebögen Bereits auf der Anfahrt zur Einsatzstelle/Bereitstellungsraum sollen die Personalmeldebögen ausgefüllt und möglichst zügig dem SEG-Führer zur Weitergabe an die Einsatzleitung übergeben werden. Die Personalmeldebögen befinden sich auf jedem Fahrzeug der SEG. 2.5 Einsätze außerhalb des normalen Zuständigkeitsbereichs Befindet sich die Einsatzstelle außerhalb des normalen Zuständigkeitsbereichs (z.b. überörtliche Hilfe im Nachbarlandkreis), so erfolgt grundsätzlich die Anfahrt zum Kreisverband und dann als geschlossener Verband zur Einsatzstelle.

5 3. An der Einsatzstelle/Bereitstellungsraum 3.1 Grundsätzliches Das Personal bleibt beim Fahrzeug, um nicht den Vorwurf des Gaffens ausgesetzt zu sein. Außerdem können jederzeit Einsatzaufträge durch den SEG-Führer erfolgen, sodass das Fahrzeug jederzeit einsatzklar bleiben muss. Muss eine Mannschaft ihr Fahrzeug verlassen, so verbleibt der Zündschlüssel am Fahrzeug. Abgezogen und unter der Sonnenblende deponiert, kann das Fahrzeug im Bedarfsfall umgeparkt werden, auch wenn sich die Mannschaft nicht am Fahrzeug befindet. Das Rauchen bitten wir weitestgehend einzuschränken. Wenn es doch sein muss, dann bitte zurückgezogen und versteckt (Wirkung nach außen!). Außerdem kann es sein, dass sich an manchen Einsatzstellen das Rauchen verbietet, da z. B. Explosionsgefahr besteht. Mit der Erstellung eigener Fotos an der Einsatzstelle muss sensibel umgegangen werden. Persönlichkeitsrechte einzelner Personen dürfen nicht verletzt werden, obgleich Fotos, die die Arbeit unserer SEG dokumentieren erwünscht sind und auch für Ausbildungen herangezogen werden können. Zweckmäßigerweise soll der SEG-Führer oder sein Führungsgehilfe (= Fahrer auf dem 77/1 und Materialwart) diese Aufgabe übernehmen. 3.2 Parkordnung direkt an der Einsatzstelle Die ersteintreffenden Fahrzeuge geben das Parkmuster vor. Daher ist es wichtig, dass bereits zu Beginn eines Einsatzes die Fahrzeuge korrekt aufgestellt werden. An der Einsatzstelle direkt empfiehlt sich die Schrägparkposition. Dies gewährleistet ein Ein- und Ausladen von Patienten auch in geparkter Position, ohne dass das dahinter parkende Fahrzeug den Zugang am Heck versperrt. Da sich an der direkten Einsatzstelle auch Fahrzeuge anderer Hilfsdienste befinden (Feuerwehr, THW) und ein Umparken solcher Fahrzeuge meist nicht möglich ist, muss hier besonders darauf geachtet werden, dass unsere Fahrzeuge nicht eingeparkt werden im Bereitstellungsraum Hier kann ohne Rücksicht auf das Be- und Entladen der Fahrzeuge ordentlich geparkt werden. 3.3 Presseauskunft Eine Auskunft gegenüber Medien hat zu unterbleiben. Generell gilt die Schweigepflicht. Sollten Pressevertreter auf Euch zu kommen, bitten wir Euch, diese an den SEG-Führer zu verweisen.

6 4. Während des Einsatzes 4.1 Registrierung von Patienten/Beteiligten Grundsätzlich werden alle Patienten/Beteiligte registriert. Gibt es am Einsatz keine besonderen Anweisungen durch den SEG-Führer, erfolgt dies mit den Anhängekarten für Verletzte/Kranke. Sind übernommene Patienten nicht eh schon gesichtet/registriert und tragen eine Umhängekarte, so können am Arzttruppwagen über den Materialwart Verletztenanhängekarten abgeholt werden. Ist dies nicht möglich, so kann auch mit den auf den SEG-Fahrzeugen mitgeführten Patientenkarten registriert werden. Eine Vergabe von Patientennummern erfolgt dabei generell durch den Einsatzleiter oder durch ein Sichtungsteam. Anders lautende Anweisungen zur Registrierung können durch den SEG-Führer erfolgen (z.b. nur Notfallbehandlungsprotokoll, etc.). 4.2 Verrechnungsfähige Einsätze Werden Patienten mit einem Rettungsmittel einer Behandlung im Krankenhaus oder einer Arztpraxis zugeführt, handelt es sich um einen gegenüber der Krankenkasse (oder Privatkasse) verrechnungsfähigen Einsatz. Dabei sind alle zur Abrechnung relevanten Daten zu erheben (Rücksprache mit RD-erfahrenem Personal!) und zusätzlich mit der Transportnummer durch die Rettungsleitstelle auf dem Transportschein zu versehen. 4.3 Nicht verrechnungsfähige Einsätze Alle übrigen Fahrten mit dem Rettungsmittel sind nicht verrechnungsfähig, auch solche Fahrten nicht, wo z.b. Personen von der Einsatzstelle weg zu einer Sammelunterkunft transportiert werden. 4.4 Patientensicherheit Werden Patienten durch uns transportiert, sind diese immer anzugurten, sowohl auf der Liege, als auch auf Tragestuhl und Begleitstuhl.

7 5. Einsatzende 5.1 Abrücken von der Einsatzstelle Das Einsatzende wird durch den SEG-Führer mitgeteilt. Das Abrücken von der Einsatzstelle erfolgt nach Rücksprache mit dem SEG-Führer, ebenso das Melden bei der Rettungsleitstelle über Funk. 5.2 Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft von Fahrzeugen Nach Einsatzende ist am Stützpunkt die Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge wieder herzustellen. Dies beinhaltet das Auffüllen von Material und das Reinigen der Fahrzeuge (sofern erforderlich). Ebenfalls an die Betriebsstoffe denken. 5.3 Auftragsnummern der Rettungsleitstelle Auftragsnummern der Rettungsleitstelle sind nur erforderlich bei: allen Fahrten mit offiziellen Rettungsdienstfahrzeugen (auch ohne Patiententransport) bei allen verrechnunsfähigen Patiententransporten (siehe 4.2) In allen anderen Fällen ist die Transportnummer nicht erforderlich, auch wenn sie durch die Rettungsleitstelle trotzdem übermittelt wird. Diese Handlungsempfehlung entstand in Absprache mit der Kreisbereitschaftsleitung und den SEG-Führern Sanität im Kreisverband Schweinfurt. Ich bitte alle Helfer/Innen gemäß dieser Handlungsempfehlung zu verfahren. Schweinfurt, im April 2009 Jürgen Stepan Leiter SEG Sanität

8 6. Begriffserklärungen Einsatzstelle Die Einsatzstelle ist der Ort beziehungsweise das Objekt, an dem Einsatzkräfte bei Unglücksfällen oder sonstigen Notständen tätig werden. Die Einsatzstelle kann in Einsatzabschnitte unterteilt werden. Einsatzabschnitt Der Einsatzabschnitt ist ein nach taktischen Erfordernissen festgelegter Teil oder Aufgabenbereich einer Einsatzstelle. Er kann örtlich begrenzt oder durch die Art der Einsatztätigkeit (zum Beispiel sanitätsdienstliche Hilfe, Rettungsdienst, betreuungs-dienstliche Hilfe, Transport, Unterbringung) bestimmt sein. Bereitstellungsraum Der Bereitstellungsraum ist die Sammelbezeichnung für Orte, an denen Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den unmittelbaren Einsatz oder vorsorglich gesammelt, gegliedert und bereitgestellt oder in Reserve gehalten werden. Anhang Anhang 1: Checkliste für längere Einsätze

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