Freistaat Thüringen. Landeshaushaltsplan 2013/2014. Einzelplan 01 Thüringer Landtag

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1 Freistaat Thüringen Landeshaushaltsplan 213/214 Einzelplan 1 Thüringer Landtag

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3 1 Thüringer Landtag Inhaltsverzeichnis Vorwort zum Einzelplan 1 Stellenabbaukonzept der Landesregierung für den EP1 Stellenübersicht mit Istbesetzung EP1 Einnahmen und Ausgaben Einzelplan 213 Einnahmen und Ausgaben Einzelplan 214 Seite Kapitel 1 1 Kapitel 1 3 Kapitel 1 4 Kapitel 1 5 Kapitel 1 6 Landtag Haus der Abgeordneten Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Landesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehem. DDR Bürgerbeauftragter Stellenübersicht des Einzelplans 213 Stellenübersicht des Einzelplans 214 Dienstlich genutzte Fahrzeuge Einzelplan

4 - 4 -

5 - 5 - Vorwort A Aufgaben und Behördenaufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen Der Einzelplan 1 weist die Einnahmen und Ausgaben des Landtags (Kapitel 1 1), des Hauses der Abgeordneten (Kapitel 1 3), des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Kapitel 1 4), der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit einer Zentralstelle in Erfurt und Außenstellen in Gera und Suhl (Kapitel 1 5) sowie der Bürgerbeauftragten (Kapitel 1 6) aus. Rechtsstellung und Aufgaben des Landtags sind in der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 24 (GVBl. S. 745), festgelegt. Im Einzelnen ist seine Organisation und Arbeitsweise nach Artikel 57 Abs. 5 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit dem Thüringer Geschäftsordnungsgesetz vom 19. Juli 1994 (GVBl. S. 911) in der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in der jeweils gültigen Fassung geregelt. Neben dem Ältestenrat gibt es den Vorstand, eine Reihe von Fachausschüssen, den Petitionsausschuss, die Parlamentarische Kontrollkommission, die G-1 Kommission sowie weitere bei Bedarf zu bildende Gremien des Landtags. Mit dem Thüringer Abgeordnetengesetz (ThürAbgG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 28 (GVBl. S. 374), hat der Landtag die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Thüringer Landtags geregelt. Der Ältestenrat hat nach 6 Abs. 7 ThürAbgG Ausführungsbestimmungen zum Thüringer Abgeordnetengesetz erlassen. Die Führung der Geschäfte des Landtags obliegt nach Artikel 57 Abs. 3 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und 4 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags der Landtagspräsidentin. Die Präsidentin bedient sich zur Erledigung ihrer Aufgaben der Verwaltung des Thüringer Landtags, die in einen Präsidialbereich und zwei Abteilungen (Juristischer Dienst, Ausschussdienst sowie Zentrale Dienste) gegliedert ist. Im Haus der Abgeordneten sind Abgeordnete, in Ausnahmefällen auch Gäste der Fraktionen und der Präsidentin, untergebracht. Rechtsstellung und Aufgaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sind mit dem Thüringer Datenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 21 (GVBl. S. 276), geändert durch Gesetz vom 13. Januar 212 (GVBl. S. 27) und dem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz vom 14. Dezember 212 (GVBl. S. 464), die der Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mit dem Thüringer Landesbeauftragtengesetz vom 31. März 1993 (GVBl. S. 237), geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 23 (GVBl. S. 487), die der Bürgerbeauftragten mit dem Thüringer Bürgerbeauftragtengesetz vom 15. Mai 27 (GVBl. S. 54) geregelt.

6 - 6 - B Gliederung der Einnahmen und Ausgaben Einnahmen Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel Ist 211 Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 EUR 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Gesamteinnahmen Ausgaben EUR 4 Personalausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben Überschuss(+)/Zuschuss(-)

7 - 7 - Stellenabbaukonzept der Landesregierung für den Einzelplan 1 Gemäß der Vereinbarung zwischen Christlich Demokratischer Union Landesverband Thüringen und Sozialdemokratischer Partei Deutschlands Landesverband Thüringen über die Bildung einer Koalitionsregierung ist die Anzahl der Landesbediensteten an die demographische Entwicklung sowie bis 22 das Verhältnis von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und Bevölkerung an das der Flächenländer West anzupassen. Die Landesregierung wird daher im Ergebnis der Weiterentwicklung des Stellenabbaukonzeptes ab dem Haushalt 212 zunächst Stellen und Planstellen im Landesdienst abbauen bzw. durch Rückführung von Zuschüssen für Personalausgaben einen entsprechenden monetären Gegenwert einsparen. Darüber hinaus wird über eine Fortentwicklung des Stellenabbaukonzepts mit der im Koalitionsvertrag genannten Zielsetzung mit den Ressorts weiterverhandelt. Dadurch wird den Beschlüssen des Thüringer Landtags vom 3. April 21 Handlungsschritte für die Zukunft Thüringens sowie vom 15. Dezember 211 Haushaltskonsolidierung fortsetzen Rechnung getragen, mit denen die Landesregierung aufgefordert wurde, die Anzahl der Landesbediensteten an die demografische Entwicklung anzupassen, mit dem Ziel, bis zum Jahr 22 einen mit den entsprechenden Referenzländern vergleichbaren Personalbestand zu erreichen. Im Einzelplan 1 sind danach -beginnend mit dem Haushalt 212- insgesamt 3 Stellen und Planstellen abzubauen. Die rechtliche Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der Regelung in 8 Absatz 4 Thüringer Haushaltsgesetz 213/214. Im Einzelplan insgesamt Zielvorgabe abzubauende Stellen und Planstellen gemäß Zielvorgabe Haushaltsplan 212 Veränderung der Zielvorgabe infolge einzelplanübergreifender Stellenumsetzungen (+/-) 3 aktuelle Zielvorgabe 3 mit dem Haushalt 212 weggefallene Planstellen und Stellen verbleibender Abbau 3 im Zuge der Aufstellung des Haushalts 213 weggefallene Planstellen und Stellen 1 Realisierung im Zuge der Aufstellung des Haushalts 214 weggefallene Planstellen und Stellen weiterhin abzubauende Planstellen und Stellen 2 davon kw 214 kw kw 216 kw 217 kw 218 kw 219 kw 22 kw 221 ff

8 - 8-1 Thüringer Landtag Einzelplan Stellenübersicht 213/214 Zusammenfassung der im Landeshaushalt veranschlagten Planstellen und Stellen Kapitel Planstellen/Stellen Beamte Arbeitnehmer Summe Soll 212 Istbes darunter Arbeitnehmer Soll 213 Soll 214 Soll 212 Istbes Soll 213 Soll 214 Soll 212 Istbes Soll 213 Soll ,24 14, , , ,56 3, , , ,93, , , ,, , ,8 5 5 Summe 7 67,73 17, , ,

9 - 9 -

10 1 Thüringer Landtag Haushaltsübersicht 213 Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel Einzelplan Einnahmen Kapitel Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Summe Einnahmen 4 Personalausgaben - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR Summe 213 Summe 212 Vgl. zu

11 1 Thüringer Landtag Haushaltsübersicht 213 Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel Einzelplan Ausgaben 5 6 Sächliche Ausgaben für Verwaltungs- Zuweisungen und ausgaben und Zuschüsse mit Ausgaben für den Ausnahme für Schuldendienst Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 9 Besondere Finanzierungsausgaben Summe Ausgaben + Überschuss - Zuschuss - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR

12 1 Thüringer Landtag Haushaltsübersicht 214 Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel Einzelplan Einnahmen Kapitel Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen Summe Einnahmen 4 Personalausgaben - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR Summe 214 Summe 213 Vgl. zu

13 1 Thüringer Landtag Haushaltsübersicht 214 Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben der Kapitel Einzelplan Ausgaben 5 6 Sächliche Ausgaben für Verwaltungs- Zuweisungen und ausgaben und Zuschüsse mit Ausgaben für den Ausnahme für Schuldendienst Investitionen 7 Baumaßnahmen 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 9 Besondere Finanzierungsausgaben Summe Ausgaben + Überschuss - Zuschuss - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR

14 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 Einnahmen HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Geldbußen, Verwarnungsgelder und Zwangsgelder bei den Verwaltungsbehörden Einnahmen aus Veröffentlichungen Einnahmen aus dem Vertrieb des Gesetz- und Verordnungsblatts Rückzahlung von Überzahlungen Vermischte Einnahmen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Parkflächen Summe HGr. 1: HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Erstattung von Versorgungsbezügen vom Bund Ist-Einnahmen dürfen für Mehrausgaben bei verwendet werden Erstattung von Versorgungsbezügen von anderen Ländern Mehreinnahmen dürfen für Mehrausgaben bei verwendet werden Erstattung von Versorgungsbezügen von Gemeinden und Gemeindeverbänden Ist-Einnahmen dürfen für Mehrausgaben bei verwendet werden Erstattungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem Altersteilzeitgesetz Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit Sonstige Zuschüsse Ist-Einnahmen dürfen für Mehrausgaben bei den n (UT 2) und verwendet werden. Summe HGr. 2:

15 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 HGr. 4: Personalausgaben Ausgaben Aufwendungen für Abgeordnete Die Ausgaben der 411 1, und sind gegenseitig deckungsfähig. Erstattungen dürfen in Abweichung vom Bruttonachweis von den Ausgaben abgesetzt werden. Errechnet nach Maßgabe des Thüringer Abgeordnetengesetzes i.d.f. der Bekanntmachung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 28 (GVBl. S. 374); zur Höhe der Entschädigungen siehe Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags vom 9. Juni 212 (GVBL. S. 15). Ist Grundentschädigung ( 5 Abs. 1 ThürAbgG) Zusätzliche Entschädigung ( 5 Abs. 2 ThürAbgG) Aufwandsentschädigung ( 6 ThürAbgG) (einschließlich Sachausstattungen) 4. Aufwandsentschädigung für Bürogrundausstattung; 2.556,46 EUR je Abgeordneter in der Wahlperiode ( 7 ThürAbgG) 5. Aufwandsentschädigung in Form der Freifahrtberechtigung bei der Inanspruchnahme der Deutschen Bahn AG ( 9 ThürAbgG) 6. Aufwandsentschädigung bei Dienstreisen; Reise- und Übernachtungskosten ( 1 ThürAbgG) sowie sonstige Kosten aus Anlass von Reisen von Abgeordneten 7. Zuschüsse für Kranken- und Pflegeversicherung und Beihilfen ( 2 ThürAbgG) Zusammen Aufwendungen für persönliche Mitarbeiter Die Ausgaben der 411 1, und sind gegenseitig deckungsfähig. Erstattungen dürfen in Abweichung vom Bruttonachweis von den Ausgaben abgesetzt werden. Errechnet nach Maßgabe des Thüringer Abgeordnetengesetzes i.d.f. der Bekanntmachung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 28 (GVBl. S. 374) sowie unter Berücksichtigung der Vorgaben des TV-Ü/TV-L. Ist Aufwandsentschädigung für Aufwendungen für persönliche Mitarbeiter von Abgeordneten ( 7 ThürAbgG) Zusammen Aufwendungen für ehemalige Abgeordnete Die Ausgaben der 411 1, und sind gegenseitig deckungsfähig. Erstattungen dürfen in Abweichung vom Bruttonachweis von den Ausgaben abgesetzt werden.

16 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ist 211 Ansatz 213 Ansatz 214 noch zu Errechnet nach Maßgabe des Thüringer Abgeordnetengesetzes i.d.f. der Bekanntmachung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 28 (GVBl. S. 374); zur Höhe der Entschädigungen siehe Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags vom 9. Juni 212 (GVBL. S. 15). Ist Versorgungsabfindungen / Unterstützungen ( 17, 21 ThürAbgG) Versorgungsleistungen an ehemalige Abgeordnete ( 11, 12, 13, , 16, 2, 6 Abs. 2 ThürAbgG) Hinterbliebenenversorgung ( 18, 19 ThürAbgG) Zusammen Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter Stellenplan: Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Lfb Direktor beim Landtag B8 hd 1, 1, 1, Ministerialdirigent B6 hd 2, 2, 2, Leitender Ministerialrat B3 hd 3, 3, 3, Ministerialrat A16 hd 9, 1, 1, Regierungsdirektor A15 hd 6, 8, 8, Oberregierungsrat A14 hd 5, 6, 6, Regierungsrat A13 hd 1, 2, 2, Oberamtsrat A13 gd 1, 13, 13, Amtsrat A12 gd 12, 15, 15, Regierungsamtmann A11 gd 5, 5, 5, Regierungsoberinspektor A1 gd 1,,, Regierungshauptsekretär A8 md 2, 2, 2, Zusammen: 57, 67, 67, Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 57, 67, 67,

17 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ist 211 Ansatz 213 Ansatz 214 noch zu Begründung der Änderungen im Stellenplan: Zugänge: Neue Stellen 2 A15 Regierungsdirektor 1 A14 Oberregierungsrat 1 A13 hd Regierungsrat 1 A13 gd Oberamtsrat 2 A12 Amtsrat 7 Zugänge neue Stellen 7 Stellen Zugänge insgesamt 7 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Umwandlung / Umsetzung Zugänge: Umsetzungen und sonstige Umwandlungen 1 A15 Regierungsdirektor Umsetzung von 4 69 / A12 Amtsrat Umwandlung von E12 1 A12 Amtsrat Umwandlung von E11 3 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen 3 Stellen Zugänge insgesamt 3 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Stellenhebung: sonstige Hebungen 1 von A15 Regierungsdirektor nach A16 Ministerialrat 2 von A12 Amtsrat nach A13 Oberamtsrat 1 von A1 Regierungsoberinspektor nach A12 Amtsrat 4 Sonstige Hebungen insgesamt 4 Stellenhebungen insgesamt Zuführungen an die Versorgungsrücklage Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte Für die Beschäftigung von Mitarbeitern mit befristeten Arbeitsverträgen oder mit Zeitverträgen, insbesondere zur Unterstützung des Untersuchungsausschusses 5/1 "Rechtsterrorismus und Behördenhandeln", des Untersuchungsausschusses 5/2 und der Fachausschüsse beim Vollzug der "Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtages in Angelegenheiten der Europäischen Union" Beschäftigungsentgelte für Praktikanten Für die Beschäftigung von Vertretungs- und Aushilfskräften in den Fällen des Erziehungsurlaubs von Landesbediensteten Ausgaben können zu Lasten des Aufkommens der Stellen der beurlaubten Bediensteten geleistet werden Beschäftigung von Arbeitslosen im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung gem. 26 ff. SGB III, Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen nach 272 ff. SGB III und Beschäftigung von behinderten Menschen Entgelte der Arbeitnehmer

18 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ist 211 Ansatz 213 Ansatz 214 noch zu Über-/Außertariflich erhalten Arbeitnehmer in einer Stelle der Entg.Gr. ein Entgelt nach E 5 E Stellenübersicht: E 12 4, 3, 3, E 11 2, 1, 1, E 9 15, 15, 15, E 8 5, 5, 5, E 6 19, 18, 18, E 5 8, 8, 8, E 4 1, 1, 1, E 3 1, 1, 1, Zusammen: 64, 61, 61, Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): Begründung der Änderungen in der Stellenübersicht: , 61, 61, Abgänge: Abgänge infolge Vollzug kw-vermerk 1 E8 1 Abgänge infolge kw-vermerk 1 Stellen Abgänge insgesamt SAK -1 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Umwandlung / Umsetzung Abgänge: Umsetzungen und sonstige Umwandlungen 1 E12 Umwandlung nach A12 1 E11 Umwandlung nach A12 2 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen 2 Stellen Abgänge insgesamt -2 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Stellenhöherstufung: sonstige Hebungen 1 von E6 nach E8 1 Sonstige Höherstufungen insgesamt 1 Stellenhöherstufungen insgesamt Entgelte der Auszubildenden Veranschlagt für 3 Auszubildende Versorgungsbezüge der Beamten und Richter und ihrer Hinterbliebenen Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei und und der Mehreinnahmen bei geleistet werden.

19 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist Trennungsgeld abgeordneter, versetzter oder eingestellter Bediensteter, Umzugskostenvergütungen Summe HGr. 4: HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Erstattungen dürfen in Abweichung vom Bruttonachweis von den Ausgaben abgesetzt werden. Ist Geschäftsbedarf Bücher, Zeitschriften Post- und Fernmeldedienst Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 5. Sonstiges Zusammen Zu UT 3: Einschließlich der Veranschlagung der Haushaltsmittel für Nebenstellen in Räumen, die von der Thüringer Staatskanzlei genutzt werden sowie für Nebenstellen, die sich im Haus der Abgeordneten befinden. Im Übrigen einschließlich der Veranschlagung der Haushaltsmittel für den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, für den Thüringer Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie für den Thüringer Bürgerbeauftragten. Zu UT 4: Für die Geräteunterhaltung (Instandsetzung und Wartung) sind 12. EUR enthalten. Für die Ausstattung und Ausrüstung der Geschäftsstelle des Untersuchungsausschusses 5/2 und der Geschäftsstelle der Kommissionen sind im Jahr EUR und im Jahr EUR enthalten. Zu UT 5: Ausstattung des Landtagsrestaurants Pressedokumentation Verbrauchsmittel, Haltung von Dienstfahrzeugen Ist Haltung von Dienstfahrzeugen Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände Verbrauchsmittel 4. Sonstiges Zusammen

20 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist Medizinische Verbrauchsmaterialien Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Erstattungen dürfen in Abweichung vom Bruttonachweis von den Ausgaben abgesetzt werden. In Betracht kommen A. Landeseigene Gebäude und bauliche Anlagen mit insgesamt qm Netto-Grundrissfläche ohne Boden- und Kellerräume Anzahl: 1 Lage: Jürgen-Fuchs-Straße 1, Erfurt Johann-Sebastian-Bach-Straße 1, Erfurt (Hochhaus) B. Gemietete/gepachtete Grundstücke, Gebäude, bauliche Anlagen und Räume mit insgesamt - qm Netto-Grundrissfläche ohne Boden- und Kellerräume Anzahl: - Einschließlich der Veranschlagung der Haushaltsmittel für Räume, die von der Thüringer Staatskanzlei genutzt werden. Im Übrigen einschließlich der Veranschlagung der Haushaltsmittel für den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, für den Thüringer Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR sowie für den Thüringer Bürgerbeauftragten Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Geräte Ist für Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Räume 2. für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge Zusammen Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Einzelfall bis 25. EUR Veranschlagt für Malerarbeiten. Aufgrund der überproportionalen Zunahme der Nutzung der Sitzungsräume durch die Landesregierung und die Fraktionen für Veranstaltungen und die Zunahme der Ausstellungen besteht ein deutlicher Mehrbedarf an Malerleistungen Sachaufwand für Fortbildung Gerichts- und ähnliche Kosten Kosten für Sachverständige

21 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ist 211 Ansatz 213 Ansatz 214 noch zu Insbesondere für Ausschuss-Anhörungen sowie für externe Sachverständige und Anhörungen im Rahmen von Enquetekommissionen Dienstreisen Dienstreisen (Ausland) Zur Verfügung der Landtagspräsidentin Für außergewöhnlichen Aufwand in besonderen Fällen. Die Ausgaben sind im Einzelnen zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Zur Verfügung der Vizepräsidentinnen und des Vizepräsidenten des Landtags Für außergewöhnlichen Aufwand in besonderen Fällen. Die Ausgaben sind im Einzelnen zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Veröffentlichungen Mehrausgaben bei den n (UT 2) und dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei geleistet werden. Nach 63 Abs. 3 Satz 2 ThürLHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt bzw. unentgeltlich abgegeben werden kann. Erstattungen dürfen in Abweichung vom Bruttonachweis von den Ausgaben abgesetzt werden. Ist Amtliche Druckwerke Öffentlichkeitsarbeit Zusammen Zu UT 1: Veranschlagt für das Gesetz- und Verordnungsblatt sowie für Plenarprotokolle. Zu UT 2: Veranschlagt für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Thüringer Landtags, Pflege des Internetauftritts, Gestaltung und Druck von Flyern und Broschüren, Messeauftritte, Merchandisingartikel sowie für Ausstellungen Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen Erstattungen dürfen in Abweichung vom Bruttonachweis von den Ausgaben abgesetzt werden. Für die räumliche Vorbereitung bei größeren Veranstaltungen, insbesondere auch für Veranstaltungen der Fraktionen und Landesbehörden.

22 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist Sonstige Dienstleistungen und Gestattungen Erstattungen dürfen in Abweichung vom Bruttonachweis von den Ausgaben abgesetzt werden. Für die Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche über die Presse Monitoring GmbH (elektronischer Pressespiegel) sowie zur Absicherung von Maßnahmen der Arbeitssicherheit. Im Übrigen für die auf der Grundlage einer Ausgleichsvereinbarung mit der Künstlersozialkasse für den Landtag, die Landesbeauftragten und die Fraktionen zu entrichtenden laufenden Zahlungen Leistungen durch Dritte Für den Einsatz von Mitarbeitern von Zeitarbeitsfirmen und von Schreibkräften für die Plenar- und Ausschussprotokollierung sowie für freie Mitarbeiter des Besucherdienstes. Im Übrigen für konzeptionelle Studien zum Gedenken an die Friedliche Revolution Mitgliedsbeiträge an Vereine, Verbände und Gesellschaften Mitgliedsbeiträge des Thüringer Landtags an die Vereinigung Partnerschaft der Parlamente - Deutsch-Amerikanische Vereinigung der Länderparlamentarier e.v., an die Vereinigung ehemaliger Abgeordneter e.v., an die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung e.v., an den Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.v. und an die Historische Kommission für Thüringen e.v Veranstaltungen des Landtags Mehrausgaben bei den n (UT 2) und dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei geleistet werden. Aus diesen Mitteln ist der Aufwand des Landtags für Veranstaltungen (Festakte, auswärtige Sitzungen und Veranstaltungen in anderen Städten des Landes, Besuche von in- und ausländischen Parlamentariergruppen, Empfänge, Aufwendungen für Plenartagungen, den Ältestenrat, die Ausschüsse usw.) zu bestreiten. Im Übrigen für die Bewirtung von Gästen in besonderen Fällen bis zur Höhe von 2.6 EUR; die Ausgaben sind im Einzelnen zu belegen. Aus Anlass des 2. Jahrestages der Verabschiedung der Thüringer Verfassung soll am ein Festakt auf der Wartburg stattfinden Tag der offenen Tür des Landtags / Bürgerfest Vermischter Sachaufwand Ist Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern 2. Auslagen für Vorstellungsreisen 3. Billigkeitsleistungen 4. Kosten für fachärztliche Untersuchungen Sonstiges Zusammen Aus gruppen Summe HGr. 5:

23 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Verwaltungskostenerstattung an Länder Anteil an der Finanzierung der Parlamentsspiegel aller Bundesländer Zuschuss zum Ausbildungsbetrieb Landtagsrestaurant Unterstützungen bei außergewöhnlichen Notständen Geldleistungen in Härtefällen gemäß Entscheidung des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags Zuschüsse an die Fraktionen Die Jahresrechnung über die Ausgaben dieses s und deren Verwendung unterliegt der Prüfung durch den Präsidenten des Thüringer Rechnungshofs. Ist Allgemeine Geldleistungen nach 49 Abs. 1 und 2 ThürAbgG Zusätzliche Zuschüsse zur personellen Unterstützung der Fraktionen nach 49 Abs. 1 ThürAbgG Zusammen Im 5. Thüringer Landtag sind fünf Fraktionen vertreten, davon sind drei Fraktionen in der Opposition.

24 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ist 211 Ansatz 213 Ansatz 214 noch zu Zu UT 1 Ansatz 213: Veranschlagt auf der Grundlage des 49 ThürAbgG i.d.f. der Bekanntmachung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 28 (GVBl. S. 374); veranschlagt wird ein monatlicher Grundbetrag für fünf Fraktionen von je 4.849,79 Euro, ein monatlicher Zuschlag für 88 Abgeordnete von je 2.968,54 Euro sowie ein monatlicher Oppositionsbonus (25 v.h. des Grundbetrags) für drei Fraktionen von je 1.212,45 Euro. Damit erhält die Fraktion der CDU (3 Abgeordnete) monatlich insgesamt ,99 Euro (Grundbetrag: 4.849,79 Euro, Pro- Kopf-Zuschlag: 89.56,2 Euro), jährlich insgesamt ,88 Euro; die Fraktion der DIE LINKE (26 Abgeordnete) monatlich insgesamt ,28 Euro (Grundbetrag: 4.849,79 Euro, Pro-Kopf-Zuschlag: ,4 Euro und Oppositionszuschlag 1.212,45 Euro), jährlich insgesamt ,36 Euro, die Fraktion der SPD (19 Abgeordnete) monatlich insgesamt ,5 Euro (Grundbetrag: 4.849,79 Euro, Pro-Kopf-Zuschlag: 56.42,26 Euro), jährlich insgesamt ,6 Euro, die Fraktion der FDP (7 Abgeordnete) monatlich insgesamt ,2 Euro (Grundbetrag: 4.849,79 Euro, Pro-Kopf-Zuschlag: 2.779,78 Euro und Oppositionszuschlag 1.212,45 Euro), jährlich insgesamt ,24 Euro und die Fraktion der BÜNDNIS 9/DIE GRÜNEN (6 Abgeordnete) monatlich insgesamt ,48 Euro (Grundbetrag: 4.849,79 Euro, Pro-Kopf-Zuschlag: ,24 Euro und Oppositionszuschlag 1.212,45 Euro), jährlich insgesamt ,76 Euro. Zu UT 1 Ansatz 214: Veranschlagt auf der Grundlage des 49 ThürAbgG i.d.f. der Bekanntmachung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 28 (GVBl. S. 374); sowie der Beratung im Ältestenrat; veranschlagt wird ein monatlicher Grundbetrag für fünf Fraktionen von je ,3 Euro, ein monatlicher Zuschlag für 88 Abgeordnete von je 2.993,71 Euro sowie ein monatlicher Oppositionsbonus (25 v.h. des Grundbetrags) für drei Fraktionen von je 1.299,1 Euro.Damit erhält die Fraktion der CDU (3 Abgeordnete) monatlich insgesamt 131.7,33 Euro (Grundbetrag: ,3 Euro, Pro-Kopf-Zuschlag: ,3 Euro), jährlich insgesamt ,96 Euro; die Fraktion der DIE LINKE (26 Abgeordnete) monatlich insgesamt ,5 Euro (Grundbetrag: ,3 Euro, Pro-Kopf- Zuschlag: Euro und Oppositionszuschlag 1.299,1 Euro), jährlich insgesamt , Euro, die Fraktion der SPD (19 Abgeordnete) monatlich insgesamt 98.76,52 Euro (Grundbetrag: ,3 Euro, Pro-Kopf-Zuschlag: 56.88,49 Euro), jährlich insgesamt ,24 Euro, die Fraktion der FDP (7 Abgeordnete) monatlich insgesamt ,1 Euro (Grundbetrag: ,3 Euro, Pro-Kopf-Zuschlag: 2.955,97 Euro und Oppositionszuschlag 1.299,1 Euro), jährlich insgesamt ,12 Euro und die Fraktion der BÜNDNIS 9/DIE GRÜNEN (6 Abgeordnete) monatlich insgesamt ,3 Euro (Grundbetrag: ,3 Euro, Pro-Kopf-Zuschlag: ,26 Euro und Oppositionszuschlag 1.299,1 Euro), jährlich insgesamt ,6 Euro. Jahresbetrag 214: Euro. Zu UT 2: Veranschlagt auf der Grundlage des 49 ThürAbgG i.d.f. der Bekanntmachung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 28 (GVBl. S. 374), der Ausführungsbestimmungen zum Thüringer Abgeordnetengesetz vom 2. April 1998 in der jeweils geltenden Fassung sowie der Fortführung der Beschlüsse des Ältestenrats aus den vergangenen Wahlperioden über die Anzahl und die Bewertung der zu finanzierenden Stellen für Fraktionsreferenten. Es werden Aufwendungen für 26 Fraktionsreferenten mit den Entgeltgruppen 15 Ü, 15, 14 und 13 veranschlagt, die sich wie folgt auf die Fraktionen verteilen: CDU - 5 Fraktionsreferentenstellen DIE LINKE - 7 Fraktionsreferentenstellen SPD - 4 Fraktionsreferentenstellen FDP - 5 Fraktionsreferentenstellen BÜNDNIS 9/DIE GRÜNEN - 5 Fraktionsreferentenstellen Darüber hinaus sind vorübergehend zusätzliche Stellen für den Untersuchungsausschuss 5/2 veranschlagt. Des Weiteren werden beim die Haushaltsmittel für die persönlichen Fahrer der Fraktionsvorsitzenden etatisiert. Diese Leistungen sind beim Landtag zu veranschlagen, weil die persönlichen Fahrer der Fraktionsvorsitzenden auch zu Dienstverrichtungen bei der Landtagsverwaltung herangezogen werden. Darüber hinaus werden für die Fraktionen nach 49 Abs. 1 und 3 ThürAbgG Sachleistungen zur Nutzung erbracht, die in den Hauptgruppen 5 und 8 mit veranschlagt werden. Zu den Sachleistungen gehören z.b. Büroräume und die Kosten für deren Bewirtschaftung sowie Büromöbel, Telekommunikations-, Internet- und EDV-Infrastruktur, Bibliotheks- und Archivnutzung; des Weiteren ein KFZ je Fraktion zur Verfügung des Fraktionsvorsitzenden sowie Maßnahmen für Umräum- und Transportarbeiten; diese Leistungen können im Einzelnen nicht betragsmäßig beziffert werden Zahlungen an politische Parteien Die Ausgaben sind übertragbar. Veranschlagt auf der Grundlage der im Rahmen der Parteienfinanzierung zu gewährenden staatlichen Teilfinanzierung der politischen Parteien (Vierter Abschnitt des Parteiengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.September 29) sowie für Zahlungen an Einzelbewerber ( 69 des Thüringer Landeswahlgesetzes i.d.f. der Bekanntmachung vom 18. Februar 1999, zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. November 26).

25 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist Zahlungen im Ergebnis von Volksbegehren und Volksentscheid Haushaltsstelle auf der Grundlage des 29 Abs. 2 und 3 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG) i.d.f. der Bekanntmachung vom 23. Februar Zuschüsse an Besuchergruppen des Landtags Erstattungen dürfen in Abweichung vom Bruttonachweis von den Ausgaben abgesetzt werden. Gemäß 35 Abs.2 ThürLHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind. Aus diesem sollen Zuschüsse an Besuchergruppen der Abgeordneten auf der Grundlage der von der Landtagspräsidentin erlassenen Richtlinie vom 29. Mai 22 i.d.f. der Änderung vom 4. Juni 21 sowie für den Besucherdienst der Landtagsverwaltung zur Förderung der staatsbürgerlichen Bildung gegeben werden. Ebenso werden die Reisebeihilfen für Schülerfahrten zum Besuch des Landtags im Rahmen des Programms "Jugend trifft Politik" bezuschusst Zuschüsse für Vorhaben der staatsbürgerlichen Bildung und für historisches Erinnern und Gedenken Auslandskontakte und internationale Zusammenarbeit Aus den Mitteln dürfen auch Billigkeitsleistungen (Spenden) gewährt werden. Summe HGr. 6: HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Erwerb von Kraftfahrzeugen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen Felder-Induktionsherd Doppelfriteuse Topfspülmaschine Spülmaschine digitale Videorecorder für zentrale Videoanlage Plenarbild digital in das Hausnetz einspeisen Ersatzbeschaffung Verstärker der zentralen ELA-Anlage Ersatzbeschaffung Konferenzsprechstellen Repeater für UMTS Versorgung 5. Zusammen

26 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist Erwerb von Fernmeldeanlagen Erwerb von sonstigen beweglichen Sachen im Inland Für die künstlerische Ausgestaltung des Landtagsgebäudes. Aus gruppen Summe HGr. 8: HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht Die Ausgaben sind innerhalb der Ausgaben der Hauptgruppe 4 einzusparen. Summe HGr. 9:

27 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 gruppen Ausgaben TGr Ausgaben für Informationstechnik Geschäftsbedarf, Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung Ist Hardware Software einschl. Lizenzen für Software Unterhaltung einschl. Wartung Kommunikation 5. Sonstiges Zusammen Für die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von EDV-Technik, insbesondere für Bildschirmarbeitsplätze lt. EU-Norm, Ausstattung eines Administratorarbeitsplatzes, Wartung von USVs, Umstellung der zentralen Firewall, weiterhin für Spezialsoftware, Software-Updates und Lizenzen. Im Übrigen für Service, Wartung- und Reparaturleistungen sowie für EDV- Zubehör und Verbrauchsmaterialien Mieten für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände, Software Ausgaben für sonstige Dienstleistungen Ist dpa-dienst (Basis- und Landesdienst) dapd-dienst (Basis- und Landesdienst) dpa-diensterweiterung (Nutzung BlackBerry) Zusammen Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Hardware Software einschl. Lizenzen für Software Kommunikation 4. Sonstiges (Dienstleistung) Summe EUR 214 EUR

28 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag noch zu FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ist 211 Ansatz 213 Ansatz 214 Veranschlagt für die jährliche Erneuerung zentraler Netzwerkkomponenten, die Weiterentwicklung des Vorlagenprogramms mit Anbindung zum Abgeordneteninformationssystem, für die Ersatzbeschaffung von 5 PCs je Haushaltsjahr, für den Austausch zentraler USV-Systeme, für die Erneuerung des zentralen Faxsystems, für die Einführung einer IT-Lösung für Öffentliche Petitionen, für die Erneuerung des gesamten Petitionssystems incl. Datenübernahme und Bereitstellung der Informationen im Netz, für den Einsatz eines Inventurprogramms sowie eines Personalmanagementsystem, für IT-Aufgaben im Zusammenhang mit der Landtagswahl sowie für die Erneuerung der zentralen Backuplösung. In Vorbereitung der Landtagswahl sind technische Anschlüsse und Schnittstellen für Computer- und Netzwerktechnik erforderlich. Für die Bereitstellung eines mobilen Datenzugangs für die Abgeordneten in der 6. WP erfolgt eine einheitliche Ausstattung mit Geräten der mobilen Datenkommunikation (Tablet-PCs) - Abgeordnete sowie Verwaltungsmitarbeiter (Ausschussbetreuung) - 1 Geräte. Veranschlagt sind zudem Ausgaben für die notwendige Einrichtung und Unterhaltung von zwei separaten abgeschirmten Netzen. Nachrichtlich: Summe TGr Nachrichtlich: Summe Ausgaben der gruppen

29 1 Thüringer Landtag 1 1 Landtag FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ist 211 Ansatz 213 Ansatz 214 Abschluss Einnahmen HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 4 Personalausgaben HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

30 1 Thüringer Landtag 1 3 Haus der Abgeordneten FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 Einnahmen HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Vermischte Einnahmen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Einnahmen aus Übernachtungen von Mitgliedern der Landesregierung sowie von Gästen in Ausnahmefällen auf der Grundlage der Vergabekriterien für die Zimmer gemäß Beschluss des Ältestenrates vom 25. Mai 1993; Übernachtungen von Abgeordneten sind auf der Grundlage von 1 Abs. 4 ThürAbgG i.v.m. 6 Abs. 1 ThürAbgG unentgeltliche Sachleistungen im Rahmen der Aufwandsentschädigung. Summe HGr. 1:

31 1 Thüringer Landtag 1 3 Haus der Abgeordneten FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 Ausgaben HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Für Rundfunk- und Fernsehgebühren; die Aufwendungen für Leistungsentgelte und Kosten für Fernmeldeanlagen werden im Kapitel 1 1 veranschlagt. Im Übrigen für Ausstattungen (Ersatzbeschaffungen und Instandsetzungen) Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume In Betracht kommen A. Landeseigene Gebäude und bauliche Anlagen mit insgesamt - qm Netto-Grundrissfläche ohne Boden- und Kellerräume Anzahl: - Lage: - B. Gemietete/gepachtete Grundstücke, Gebäude, bauliche Anlagen und Räume mit insgesamt 2.2 qm Netto-Grundrissfläche ohne Boden- und Kellerräume Anzahl: Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Geräte Ist für Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Räume für Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Zusammen Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Einzelfall bis 25. EUR Insbesondere für Malerarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Reparaturen und Sanierung der Duschkabinen, Armaturen usw.; im Übrigen für Kleinreparaturen über 5 EUR im Einzelfall Einrichtung der Unterkünfte, Spinnstoffe Ersatzbeschaffung von Bettzeug, Handtüchern u.ä. Summe HGr. 5:

32 1 Thüringer Landtag 1 3 Haus der Abgeordneten FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Zuschuss für die Bewirtschaftung des Hauses der Abgeordneten Zuschuss für die Bewirtschaftung des Hauses der Abgeordneten gemäß Vertrag zwischen dem Thüringer Landtag und dem Übernehmer vom 13. Juli 1995 i.d.f. des Ergänzungsvertrages vom 25. Juli Summe HGr. 6: HGr. 7: Baumaßnahmen Hochbaumaßnahmen Summe HGr. 7: HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen Mit der durchgängigen W-Lan Versorgung soll sichergestellt werden, dass auch eine Anbindung an die lokalen Netze des Landtages und der Fraktionen möglich ist. Summe HGr. 8:

33 1 Thüringer Landtag 1 3 Haus der Abgeordneten FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ist 211 Ansatz 213 Ansatz 214 Abschluss Einnahmen HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. Gesamteinnahme Ausgaben HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen HGr. 7 Baumaßnahmen HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Gesamtausgabe Überschuss (+) / Zuschuss (-)

34 Thüringer Landtag 1 4 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 Einnahmen HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl Einnahmen aus Veröffentlichungen neu 11 Vermischte Einnahmen Wegen der datenschutzrechtlichen Tätigkeit des TLfDI für den nicht-öffentlichen Bereich werden zukünftig Einnahmen aus Verwaltungskosten und Bußgeldern anfallen. Summe HGr. 1:

35 Thüringer Landtag 1 4 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 HGr. 4: Personalausgaben Ausgaben Entschädigung ehrenamtlich Tätiger Reisekostenvergütungen für die Mitglieder des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ( 41 Thüringer Datenschutzgesetz) Amtsbezüge des Landesbeauftragten Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter Stellenplan: Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Lfb Leitender Ministerialrat B3 hd 1, 1, 1, Ministerialrat A16 hd 1, 1, 1, Regierungsdirektor A15 hd 1, 2, 2, Oberregierungsrat A14 hd 2, 2, 2, Oberamtsrat A13 gd 1, 1, 1, Amtsrat A12 gd 4, 6, 6, Regierungsoberinspektor A1 gd, 1, 1, Zusammen: 1, 14, 14, Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 1, 14, 14, Begründung der Änderungen im Stellenplan: Zugänge: Neue Stellen 1 A15 Regierungsdirektor 2 A12 Amtsrat 3 Zugänge neue Stellen 3 Stellen Zugänge insgesamt 3 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Umwandlung / Umsetzung Zugänge: Umsetzungen und sonstige Umwandlungen 1 A1 Regierungsoberinspektor Umsetzung von 3 4 / Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen 1 Stellen Zugänge insgesamt 1 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Beschäftigungsentgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte Für die Beschäftigung von Vertretungs- und Aushilfskräften in den Fällen des Erziehungsurlaubs von Landesbediensteten Ausgaben können zu Lasten des Aufkommens der Stellen der beurlaubten Bediensteten geleistet werden Entgelte der Arbeitnehmer

36 Thüringer Landtag 1 4 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit noch zu FZ Zweckbestimmung Stellenübersicht: Ansatz 212 Ist Ansatz 213 Ansatz E 9 1, 1, 1, E 8, 1, 1, E 6 1, 1, 1, E 5 1, 1, 1, Zusammen: 3, 4, 4, Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 3, 4, 4, Begründung der Änderungen in der Stellenübersicht: Zugänge: Neue Stellen 1 E8 1 Zugänge neue Stellen 1 Stellen Zugänge insgesamt 1 Stellen Zugänge / Abgänge (-) Trennungsgeld abgeordneter, versetzter oder eingestellter Bediensteter, Umzugskostenvergütungen Summe HGr. 4: HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände Ist Geschäftsbedarf Bücher, Zeitschriften Post- und Fernmeldedienst Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 5. Sonstiges Zusammen Zu UT 3: Für Porto und Mobilfunk; die Aufwendungen für Leistungsentgelte und Kosten für Fernmeldeanlagen sowie für Rundfunk- und Fernsehgebühren werden im Kapitel 1 1 veranschlagt. Zu UT 4: Für die Geräteunterhaltung (Instandsetzung und Wartung) sind 5 EUR enthalten Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Geräte

37 Thüringer Landtag 1 4 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ist 211 Ansatz 213 Ansatz 214 noch zu Ist für Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Räume für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge Zusammen Sachaufwand für Fortbildung Dienstreisen Dienstreisen (Ausland) Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Veröffentlichungen Nach 63 Abs. 3 Satz 2 ThürLHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt bzw. unentgeltlich abgegeben werden. Ist Amtliche Druckwerke (Tätigkeitsbericht des TLfDI) Öffentlichkeitsarbeit Internetpflege Zusammen Zu UT 2: Veranschlagt für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des TLfDI, Gestaltung und Druck von Flyern und Broschüren, im Ürigen auch für außerwöhnliche Ausgaben aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen bis zur Höhe von 4 EUR; die Ausgaben sind im Einzelnen zu belegen Veranstaltungen des Landesbeauftragten Veranschlagt für die Durchführung von Datenschutzforen, insbesondere des jährlich stattfindenden Europäischen Datenschutztages. Im Übrigen für die Bewirtung von Gästen und außergewöhnliche Ausgaben aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen bis zur Höhe von 8 EUR; die Ausgaben sind im Einzelnen zu belegen Vermischter Sachaufwand Ist Bekanntmachungen in Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern 2. Billigkeitsleistungen 3. Kosten für fachärztliche Untersuchungen Sonstiges Zusammen 1 1

38 Thüringer Landtag 1 4 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 Aus gruppen Summe HGr. 5: HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen Summe HGr. 8:

39 Thüringer Landtag 1 4 Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit FZ Zweckbestimmung Ansatz 212 Ansatz 213 Ansatz 214 Ist 211 gruppen Ausgaben TGr Ausgaben für Informationstechnik Geschäftsbedarf, Datenübertragung sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, Software, Wartung Ist Hardware Software einschl. Lizenzen für Software Unterhaltung einschl. Wartung Kommunikation 5. Sonstiges Zusammen Ersatz- und Zusatzbeschaffung Server, PC, Laptop und Drucker; weiterhin für Spezialsoftware und Software-Updates. Im Übrigen für Service-, Wartungs- und Reparaturleistungen sowie für EDV-Zubehör und Verbrauchsmaterialien. Des Weiteren für Kosten für die Service-Vereinbarung mit dem TLRZ für Service, Wartung und Instandhaltung am Dokumentenmanagementsystem "VISkompakt" sowie für die Umstellung auf Office Mieten für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungsund Ausrüstungsgegenstände, Software Ausgaben für sonstige Dienstleistungen Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, Software Nachrichtlich: Summe TGr Nachrichtlich: Summe Ausgaben der gruppen

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