Energieförderungen in NÖ
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- Etta Martin
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1 Energieförderungen in NÖ Ing. Franz Patzl Amt der NÖ Landesregierung Geschäftsstelle für Energiewirtschaft Landhausplatz 1/13; 3109 St. Pölten 02742/9005/14787 FAX DW Die Energieberatung NÖ ist eine Initiative von Umweltlandesrat Dr. Stephan Pernkopf
2 Service der Energieberatung NÖ Fachberatung am Telefon MO, DI, DO, FR 9-15 Uhr, MI 9-17 Uhr Persönliche Fachberatung Im Rahmen von Althaussanierungen vor Ort! Messeauftritte Beratertage Vorträge Broschürenversand Ratgeber-Download
3 NÖ Landesförderungen (Wohnbauförderung) Nicht rückzahlbare Direktzuschüsse Förderung von Heizungsanlagen mit fester Biomasse oder Fernwärmeanschluss Solar-, Photovoltaik- und Wärmepumpenförderung Sicheres Wohnen Förderung von Sicherheitseinrichtungen Eigenheimsanierungs-Förderung (Darlehensmodell) Eigenheimsanierungs-Förderung (Direktzuschuss) Förderung zur Behebung von Grundwasserschäden Eigenheim-Förderung Wohnzuschuss Förderung für Lärmschutzfenster (Straßenbauabteilung)
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5 Biomasse- und Fernwärmeförderung für Kesseltausch oder Erstaufstellung Direktzuschuss von 30% der Gesamtkosten, jedoch max. Hackschnitzel-/ Pelletskessel max.: 3.000,- Stückholzkessel/ Ganzhausheizungen + Puffer max.: 3.000,- Fernwärmeanschluss max.: 3.000,- Jede zusätzliche Wohneinheit erhöht den Maximalbetrag um 400,- Einzelofen (keine Zentralheizung vorhanden) max.: 750,- Biomasseheizungen (außer Fernwärme) sind ab mit thermischen Solaranlagen zu kombinieren
6 Biomasse- und Fernwärmeförderung für Kesseltausch oder Erstaufstellung Ansuchen spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme Ansuchen enthält Bestätigung der Gemeinde (Bauanzeige) Rechnungen im Original Abnahme durch Installateur (auch bei Neubau möglich!) Bis befristet
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8 Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaik-Förderung (Wärmepumpe) Direktzuschuss von 30% der Gesamtkosten, jedoch max. Wärmepumpe (WW; Jahresarbeitszahl >=3) max.: 1.100,- Wärmepumpe JAZ>= 4 (VDI 4650) max.: 3.000,- Wärmepumpe JAZ >= 3-3,9 (bei max.: 2.200,- bestehendem Wärmeverteilsystem ) Jede zusätzliche Wohneinheit erhöht den Maximalbetrag um 400,- Wärmepumpen sind ab mit thermischen Solaranlagen oder PV-Anlagen zu kombinieren
9 Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaik-Förderung (Solaranlage) Direktzuschuss von 30% der Gesamtkosten, jedoch max. Therm. Solaranlage (Warmwasser) max.: 1.500,- Therm. Solaranlage (Heizung und WW) max.: 3.000,- Jede zusätzliche Wohneinheit erhöht den Maximalbetrag um 400,-
10 Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaik-Förderung (Photovoltaikanlage) Direktzuschuss: 50% der Investitionskosten, max ,- (ab 2010) Pro Wohneinheit und Zählpunkt eine Anlage Beispiele: Anlage 2 kwp kostet ,- >>> Förderung: 7.000,- Anlage 6 kwp kostet ,- >>> Förderung: ,- 30% Direktzuschuss für Anlagen, die mit PV betrieben werden: Klimaanlagen max.: 1.500,- Wohnraumlüftungskompaktgeräte max.: 1.500,-
11 Solar-, Wärmepumpen- und Photovoltaik- Förderung Ansuchen können Eigentümer, Mieter, Pächter, Bauberechtigte spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme Ansuchen enthält Bestätigung der Gemeinde (Bauanzeige) Rechnungen im Original Abnahme durch Installateur Bis befristet
12 Ausnahmemöglichkeiten für die Verpflichtung von Solar und PV-Anlagen wenn keine nach Süd Ost bis Süd West orientierte Dachfläche, mit geeigneter Neigung und in entsprechender Größe vorhanden ist wenn in der Umgebung bzw. auf Nachbargrundstücken Verschattungselemente (Gebäude, Bewaldung, etc.) die Nutzung und die Wirtschaftlichkeit beeinflussen wenn die Wirtschaftlichkeit baulicher Maßnahmen im fertigen Wohnungsverband nicht gegeben ist (nur bei bestehenden Gebäuden), z.b. Rohrführung samt Stemmund Verputzarbeiten
13 Bestätigung der Ausnahmen Eigenheim Donau Universität Krems (Gutachten A) Eigenheimsanierung Techniker der Wohnbauförderung Solaranlagen, Wärmepumpen, PV-Anlagen, Biomasseheizungen Das befugte Unternehmen im Ansuchen Wohnbauförderung
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15 Eigenheimsanierungs-Förderung Förderbare Maßnahmen Wärmeschutzmaßnahmen Schalldämmende Maßnahmen Erhaltungsarbeiten zur Bestandsicherung Wohnraumschaffung durch Zu-, Auf-, Um-, und Einbauten Sicherheitseinrichtungen Heizungsanlagen, Fernwärme, Solaranlagen Wohnraumlüftungsanlagen Bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit Hochwasserschutzmaßnahmen bzw. Sanierungsarbeiten
16 Eigenheimsanierungs-Förderung Jährlicher Zuschuss zur Rückzahlung eines Bankdarlehens 10 Jahre lang jährlich 5% (6%) der förderbaren Darlehenshöhe Fördervoraussetzungen Objekte mit bis zu 500 m² Baubewilligung muss älter als 20 Jahre sein (Ausnahme: Wärmedämmung, Schallschutz, Heizungsverbesserung, Behindertenmaßnahmen,..) Ö. Staatsbürgerschaft & Einkommensnachweis nicht erforderlich Förderungswerber muss eine natürl. Person sein Ansuchen um Förderung VOR Baubeginn Hauptwohnsitzmeldung (spätestens zur Endabrechnung)
17 Eigenheimsanierungs-Förderung Ansuchen ohne Energieausweis 50% der anerkannten Sanierungskosten Maximal 550,--/m² Wohnnutzfläche, ausgen. Denkmalschutz und behindertengerechte Maßnahmen Ansuchen mit Energieausweis und Punktesystem % der anerkannten Sanierungskosten abhängig von Energiekennzahlverbesserung, Heizsystem usw. Maximal 660,--/m² Wohnnutzfläche Ist die Wohnnutzfläche größer als 130 m², werden die Sanierungskosten nur anteilig den 130 m² anerkannt.
18 Eigenheimsanierung - Ansuchen ohne Energieausweis U-Wert-Vorgaben für Förderung der Sanierung einzelner Bauteile Fenster bei Tausch des ganzen Elements (Rahmen und Glas) Fensterglas (bei Tausch nur des Glases) Außenwand Oberste Geschossdecke, Dach Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich 1,35 W/(m²K) 1,10 W/(m²K) 0,25 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 0,35 W/(m²K) Die Einzelbauteilsanierung wird mit 50 % der anerkannten Sanierungskosten gefördert (kein Energieausweis). Eine U-Wert Bestätigung ist im Zuge der Endabrechnung beizubringen.
19 Eigenheimsanierungs-Förderung - Ansuchen mit Energieausweis Punktesystem - Voraussetzungen Punkte = % förd.b. Energiekennzahlverbesserung mehr als 40 % oder EKZ kleiner 70 kwh/ m²a - Heizung mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme oder - Heizung mit monovalenter Wärmepumpenanlage oder Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder - mit raumluftunabhängigen Einzelöfen (Deckung von 70% der Heizlast) Kontrollierte Wohnraumlüftung ohne/mit Wärmerückgewinnung Solaranlage oder Wärmepumpe (Warmwasserbereitung) Ökologische Baustoffe Barrierefreies Wohnen Sicherheitspaket Beratung, Berechnung Erstellung Gesamtkonzept begrüntes Dach bis zu bis zu bis zu * 15* 5 3/7 5* * Kein Direktzuschuss in Anspruch genommen 3* 1 1 4
20 Eigenheimsanierung Punktesystem Energieeinsparung Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Wohnungsförderung
21 Eigenheimsanierung Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Wohnungsförderung
22 Eigenheimsanierung - Kriterien für Heizsysteme (neu seit ) Innovative klimarelevante Heizsysteme werden gefördert Holzheizungen mit autom. Brennstoffzufuhr Stückholzkessel mit Pufferspeicher Heizeinsätze mit geregeltem Verbrennungsablauf Solare Hypokaustensysteme Raumluftunabhängige Einzelöfen Fernwärmeanschlüsse (zu mind. 80 % biogen oder KWK) Monovalente Wärmepumpen mit JAZ 4 (in Ausnahmefällen 3) Gas-Brennwertgeräte (nur in Ausnahmefällen!!!) Nach Möglichkeit in Kombination mit Solaranlage und bei Wärmepumpen auch mit Photovoltaikanlage!
23 Eigenheimsanierung - Bonus Bonus Denkmalschutz (auch bei Ansuchen ohne Energieausweis) Denkmalschutz 25% Heizungsanlagen mit erneuerbarer Energie 25% Ankaufsförderung (nur bei Ansuchen mit Energieausweis) Ankauf max. 3 Jahre vor Ansuchen Jährlicher Zuschuss von 5% zu einem Darlehen von max ,-- Quelle: die umweltberatung
24 Eigenheimsanierung - Nichtrückzahlbarer Zuschuss Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss 30% der anerkannten Kosten, maximal ,- (in Abwanderungsgemeinden Erhöhung um 20%, maximal ,- je Wohneinheit) Energieausweis erforderlich Ebenfalls max. 3 Jahre Zeitrahmen für die Umsetzung Keine Ankaufsförderung möglich! Gültig bis
25 Ansuchen Eigenheimsanierung Grundbuchauszug, Miet- oder Pachtvertrag Gemeindebestätigung Gebäudedatenblatt Baubewilligung, Baubeschreibung, Bauplan Nachweis über Behinderung, wenn zutreffend Bestätigung für Hochwasserschutzmaßnahmen, wenn zutreffend
26 Förderablauf Eigenheimsanierung Max. 3 Jahre Ansuchen um NÖ-AHS-Förderung - Kostenabschätzung - Energieausweis Punkteförderung Sanierung erst danach beginnen! Prüfung-Mitteilung von Förderstelle (ca. 2 Mon.) Zusicherung Abschluss Sanierung Fertigstellungsmeldung (Rechnungen, Meldebestätigung,...) Feststellung Höhe förderb. Darlehen Rückwirkend 10 Jahre halbjährl. Bank-Darlehen Jährl. Rückzahlg. 20 x 2,5 % förderbare Darlehenshöhe Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe
27 Sanierungsbeispiel 1 Verbesserung der EKZ um 60% Vollwärmeschutzfassade 16 cm ,- Fenstertausch Holz/Alu Uw 0,8 W/m²k ,- OG-Deckendämmung 30 cm 3.500,- KG-Deckendämmung 10 cm 3.500,- Gesamtsanierungskosten ,- Ergibt Punkte/Prozent Verbesserung Berechnung ökologische Baustoffe Summe 75 Punkte 1 Punkt 5 Punkte 81 Punkte
28 Sanierungsbeispiel 1 Darlehensmodell förderbare Baukosten 81 % von ,- = ,- Gesamtförderung 5 % auf 10 Jahre 5 % von ,- = ,- (jährlich 2.308,-) Alternative Einmalzuschuss 30 % von ,- = ,- ABER max ,- (befristet bis )
29 Sanierungsbeispiel 2 Verbesserung der EKZ um 60%, barrierefrei ausgeführt, Solaranlage, Pelletsheizung, ökolog. Baustoffe, Abwanderungsgemeinde Gesamtsanierungskosten ,- anerkannt max. 660,- x 130 m² ,- Ergibt Punkte/Prozent Verbesserung 75 Punkte Pelletsheizung 20 Punkte Solaranlage (16 m²) 5 Punkte Berechnung 1 Punkt ökologische Baustoffe 5 Punkte Barrierefreiheit 10 Punkte Summe: 116 Punkte
30 Sanierungsbeispiel 2 Variante 1 Darlehensmodell förderbare Baukosten ,- Gesamtförderung 6 % auf 10 Jahre 6 % von ,- = ,- (jährlich 5.148,-) Direktzuschuss 30 % von ,- = ,-- max ,- (mit 20 % Abwanderungsbonus) (befristet bis )
31 Sanierungsbeispiel 2 Variante Förderpunkte - Solaranlage (-5 Punkte) kann mittels Direktförderung gesondert gefördert werden Darlehensmodell förderbare Baukosten ,- (minus Kosten Solar ,-) Gesamtförderung 6 % auf 10 Jahre 6 % von ,- = ,- (jährlich 4.980,-) Direktzuschuss 30 % von ,- = ,- max ,- (mit 20 % Abwanderungsbonus) PLUS 3.000,- für die Solaranlage
32 Sanierungsbeispiel 2 - Vergleich Punkte % Zuschuss zu Darlehen 10 J Direktzuschuss 30%, max ,-* Direktförderung Solaranlage Variante (v.116) , ,- - Variante (v.111) , ,- Plus 3.000,- *Direktzuschuss max ,- in Abwanderungsgemeinden plus 20%, max ,-
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34 Eigenheimförderung - Neubau NÖ Landesdarlehen 1% verzinst, Laufzeit 27,5 Jahre Fördervoraussetzungen NEU: Verwendung innovativer, klimarelevanter Heizsysteme Ö. Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt Wohnungsnutzer = Eigentümer oder Verwandter (Hauptwohnsitz) Einkommensnachweis erforderlich Einkommensgrenzen beachten Förderungswerber muss natürl. Person sein (Eigentümer, Pächter oder Mieter, Bauberechtigte) Energieausweis mit Energiekennzahl 45 kwh/m²a Ansuchen um Förderung VOR Fertigstellungsmeldung
35 Eigenheimförderung Familienförderung Punktesystem für nachhaltige Bauweise Bonus Niedrigenergie (entfällt 2010!!!!) Bonus Lagequalität Passivhausförderung
36 Eigenheimförderung - Familienförderung Jungfamilien (Eltern unter 35 Jahre, mind. 1 Kind) 4.000,- Für das erste Kind 6.000,- für das zweite Kind 8.000,-, für jedes weitere Kind ,- Für jedes behinderte Kind und für jede Person mit verminderter Erwerbsfähigkeit ( 55%), oder mit Anspruch auf Pflegegeld (Stufe 2) NÖ Arbeitnehmer, Wohnsitz > 3 Jahre in NÖ, , , ,-
37 Eigenheimförderung - Punktesystem für nachhaltige Bauweise (1 Punkt = 300,-) Punkte auf Basis Nachhaltigkeit Energiekennzahl < 45 (< 36 / < 15) - Heizung mit erneuerbarer Energie bzw. biogener Fernwärme oder - Heizung mit monovalenten Wärmepumpenanlage oder Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder - oder mit raumluftunabhängigen Einzelöfen Kontrollierte Wohnraumlüftung ohne/mit Wärmerückgewinnung Ökologische Baustoffe Barrierefreies Wohnen Sicherheitspaket Beratung, Berechnung begrüntes Dach Garten-, Freiraumgestaltung, Regenwassernutzung bis zu bis zu bis zu Punkte * 15* 5 3/ * * Kein Direktzuschuss in Anspruch genommen
38 Eigenheimförderung - Energiekennzahl auf Basis des Oberflächen-Volums-Verhältnisses Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Wohnungsförderung
39 Eigenheimförderung - Bedingungen Heizsysteme Innovative klimarelevante Heizsysteme sind Voraussetzung für die Neubauförderung! Holzheizungen mit autom. Brennstoffzufuhr Stückholzkessel mit Pufferspeicher Heizeinsätze mit geregeltem Verbrennungsablauf Solare Hypokaustensysteme Fernwärmeanschlüsse (zu mind. 80 % biogen oder KWK) Raumluftunabhängige Einzelöfen Monovalente Wärmepumpen mit JAZ 4 (in Ausnahmefällen 3) Gas-Brennwertgeräte Nach Möglichkeit in Kombination mit Solaranlage und bei Wärmepumpen auch mit Photovoltaikanlage!
40 Eigenheimförderung - Bonus Bonus Lagequalität Maximalbetrag von 4.500,- Gekuppelte Bauweise, geschlossene Bebauungsweise Bauvorhaben in der Zentrumszone bzw. im Bauland Kerngebiet lt. Flächenwidmungsplan Zusatzförderung für Abwanderungsgemeinden Erhöhung Darlehensbetrag um 20% oder nicht rückzahlbarer Zuschuss von 3.000,- Bei 2 Wohneinheiten 40% Darlehenserhöhung
41 Eigenheimförderung - Passivhausförderung Energiekennzahl von 10 kwh/m²a Landesdarlehen von ,- (27,5 J) Weiters erforderlich rechn. Nachweis von Wärmebrückenfreiheit, Fensterverschattung,. genaues Konzept von Haustechnik, Lüftungsanlage Baubegleitung und Überprüfung durch Donauuniversität Krems Förderung auch bei Überschreitung des max. Familieneinkommens Ansuchen VOR Baubeginn notwendig
42 Eigenheimförderung - Passivhausförderung Zusätzlich Familienförderung (Einhaltung Einkommensgrenzen) Erhöhung um 40% für eine zweite WEH Bonus Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise bis zu 4.500,- (falls zutreffend) Mögliche weitere Förderungen Abwanderungsgemeinden ( 3.000,- Zuschuss oder +20% Darlehen) Solar und Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung (Zuschuss) Photovoltaik (Zuschuss) Sicheres Wohnen (Zuschuss)
43 Ansuchen Eigenheimförderung Eigentumsnachweis Gemeindebestätigung Einkommensbestätigung Nachweis Familienbeihilfe Willenserklärung (ersetzt technische Unterlagen) Staatsbürgerschaftsnachweis Geburtsurkunde(n), Heiratsurkunde(n) Zusätzlich bei Passivhaus Baubewilligung, Niederschrift, Baubeschreibung Originalbauplan, Energieausweis
44 Förderablauf Eigenheimförderung Gemeindebestätigung Willenserklärung Plus techn. Unterlagen bei PH Ansuchen um NÖ-Neubauförderung (Passivhaus vor Baubeginn) Max. 5 Jahre Überprüfung (1-3 Mon.) Mitteilung von Förderstelle Bewilligung Grundbucheintrag Endabrechnung Benützungsbewilligung Bautechn. Bestätigungen Ausbezahlung der Förderung - 30% fertige Kellerdecke - 70% fertiger Rohbau, Fund. (PH 40%) - PH 30% bei EKZ-Einhaltung Ausbezahlung- Förderung f. Heizung 1 Jahr danach Beginn Rückzahlung
45 Rückzahlung Eigenheimförderung Max. 5 Jahre für die Umsetzung des Bauvorhabens Rückzahlungen halbjährlich (1. Apr. & 1. Okt.) 1. Rückzahlungsrate ein Jahr nach gänzlicher Ausbezahlung der Basis- und Familienförderung (Fertigstellungsmeldung ist erfolgt) Höhe der jährl. Rückzahlung (Annuitäten) steigend: Jahr: 2 % Jahr: 3 % Jahr: 4 % Jahr: 5 % Jahr: 6 % Jahr: 7 % des Darlehensbetrages Bei geringem Familieneinkommen ist ein Wohnzuschuss zu den Annuitätszahlungen möglich
46 Eigenheimförderung Berechnungsbeispiel Jungfamilie, 2 Kinder, seit 3 J. in NÖ, Bauland Kerngebiet, 91 Punkte Familienförderung ,- 91 Punkte x 300, ,- Bonus Lagequalität 3.000,- Wohnbaudarlehen ,- Quelle: die umweltberatung
47 Eigenheimförderung Berechnungsbeispiel Jungfamilie baut Passivhaus, 2 Kinder, seit 3 J. in NÖ, Bauland Kerngebiet, WW-Solaranlage Familienförderung ,- Passivhaus ,- Bonus Lagequalität 3.000,- Wohnbaudarlehen ,- Direktzuschuss Solar
48 Biomasseförderung in der Landwirtschaft Neu- und Erstanlagen, alle anderen Heizungsanlagen werden im Rahmen der Wohnungsförderung (Eigenheimsanierung, Biomasseförderung) unterstützt Fördersatz: % der Kosten für betrieblich genutzten Teil und 30% aber max ,- für Wohnanteil Förderwerber: Landwirte mit mind. 3 ha LN oder 2 GVE Nachweis der Facharbeiterprüfung!!! Achtung: Kumulierung der Landwirtschaftsförderungen und Deckelung pro Betrieb!!! Förderstelle: Bezirksbauernkammern
49 Betriebliche Umweltförderung des Landes Steigerung der Energieeffizienz Vermeidung von Luft-, Wasserverunreinigungen und Geruchs-, Staub-, Rauch- und Lärmbelästigungen Innerbetriebliche Abfallvermeidung FW-Anschlüsse werden nicht gefördert Fördersatz: max %; Achtung: nur deminimis -Förderung Antragstellung vor Baubeginn Förderungswerber: - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Gewerbeschein (Achtung viele Einschränkungen) Förderstelle: Abt. Umweltförderung (RU3)
50 Umweltförderung im Inland des Bundes Vereinfachte Förderungsbedingungen für Standardförderfälle Gefördert werden: Thermische Solaranlagen bis 100 m²; Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kw; 120 /kw bis 50 kw und 60 /kw von 51 bis 400 kw Anschluss an Fernwärme bis 400 kw; 56 /kw bis 100 kw und 32 /kw von 101 bis 400 kw 100,-/m² Wärmepumpen bis 400 kw; 85 /kw bis 80 kw und 45 /kw von 81bis 400 kw Jedoch max. 30 %; Achtung: nur deminimis -Förderung; Antragstellung nach Fertigstellung Förderungswerber: - Gewerbebetriebe - Konfessionelle Einrichtungen - gemeinnützige Vereine - Energieversorgungsunternehmen - Ausgelagerte Betriebe von Gemeinden Förderstelle: Kommunalkredit Public Consulting
51 Förderung für Kindergärten und Schulen Gefördert werden: Bauvorhaben Ankauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen Energietechnische Maßnahmen wie thermische Sanierung, Fenstertausch, FW-Anschluss, Biomasseheizung,. Fördersatz: 20% Förderungswerber: Schul- und Kindergarten-Erhalter Förderstelle: Abt. Abteilung Schulen (K4/5)
52 Förderung für Gemeinden im Rahmen der NÖ Umweltförderung für kommunale Feinstaubmaßnahmen Gefördert werden: Fahrzeuge, Maschinen und Geräte mit Einrichtungen zur Feinstaubreduzierung Fahrzeuge mit Alternativantrieb Kehrmaschinen mit Einrichtungen zur Feinstaubreduzierung Aufwendungen für Maßnahmen mit besonderer Feinstaubrelevanz Fernwärmeanschlüsse von Gemeindegebäuden Elektrotankstellen in Kombination mit Photovoltaikanlagen ab 1 kwp Leistung solarbetriebene Verkehrssignalanlagen Fördesatz: bis zu 50%, max ,- (Klimabündnisgemeinden erhalten eine höhere Förderung erhalten als Nicht-KB-Gemeinden) Förderungswerber: Gemeinden, Gemeindeeigene Betriebe, Gemeindeverbände Förderstelle: Abt. Umwelttechnik (BD4)
53 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Informationen - Energieberatung NÖ 02742/ 22144; - Hotline Wohnservice 02742/ Förderrichtlinien - Energiekennzahlrechner Die Energieberatung NÖ ist eine Initiative von Umweltlandesrat Dr. Stephan Pernkopf
54 Zusatzfolien
55 Abwanderungsgemeinden Mostviertel Annaberg Bergern im Dunkelsteinerwald Brand-Laaben Gaming Golling an der Erlauf Hafnerbach Haunoldstein Hohenberg Hollenstein an der Ybbs Kaumberg Lunz am See Neustadtl an der Donau Ramsau Sankt Aegyd am Neuwalde Sankt Georgen am Reith Sankt Martin-Karlsbach Sonntagberg Statzendorf Türnitz
56 Verwendung ökologischer Baustoffe - ÖKO Kennzahl (Neubau) nähere Infos unter: bzw. Donau-Universität-Krems
57 Verwendung ökologischer Baustoffe - Zertifizierte Baustoffe (Neubau & Sanierung) nähere Infos unter: bzw. Donau-Universität-Krems Kriterium Verwendung von Holz... Vermeidung von Lösungsmittel (Sanierung und Neubau) gibt es ab nicht mehr
58 Garten-, Freiraumgestaltung Musskriterien: keine Verwendung chemischer Pestizide keine Verwendung leicht löslicher Mineraldünger kein Torf zur Bodenverbesserung Zusatzkriterien (7 sind zu erfüllen): Wildstrauchhecke Wiese, Wiesenelemente zulassen von Wildwuchs Sonderstandorte (feucht oder trocken) Laubbäume Blumen und blühende Stauden Komposthaufen Nützlingsunterkünfte Regenwassernutzung Mulchen Gemüsebeete und Kräuter Obstgarten und Beerensträucher Mischkultur Fruchtfolge Gründüngung
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