Leistungen nach dem Kap. SGB XII in Berlin Datenüberblick, Stand

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1 Leistungen nach dem Kap. SGB XII in Berlin Datenüberblick, Stand Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation

2 Autor/innen: Britta Brandt, Jürgen Greiner, Dr. Sylke Sallmon Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Referat Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Gemeinsames Krebsregister, Sozialstatistisches Berichtswesen, Gesundheits- und Sozialinformationssysteme Herausgeber: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Inhaltliche Verantwortung: Referat Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Gemeinsames Krebsregister, Sozalstatistisches Berichtswesen, Gesundheits- und Sozialinformationssysteme Prof. Dr. Gerhard Meinlschmidt Statistische Kurzinformation (SBW) ISSN Fachliche Auskünfte: Telefon: (3) Telefax: (3) Redaktionsschluss: August 213 Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet. Homepage: Publikationsverzeichnis: Gesundheits- und Sozialinformationssystem:

3 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 3 Zusammenfassung 5 Gesundheitsberichterstattung und Sozialstatistisches Berichtswesen 6 1 Überblick 9 2 Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe - Ort der Leistungserbringung Eingliederungshilfe - Leistungsarten Eingliederungshilfe - Altersstruktur Eingliederungshilfe - Geschlecht Eingliederungshilfe - Staatsangehörigkeit Eingliederungshilfe - Bezirke Hilfe zur Pflege - Ort der Leistungserbringung Hilfe zur Pflege - außerhalb von Einrichtungen Hilfe zur Pflege - außerhalb von Einrichtungen - Bezirke Hilfe zur Pflege - innerhalb von Einrichtungen Hilfe zur Pflege - innerhalb von Einrichtungen - Bezirke Hilfe zur Pflege - Altersstruktur Hilfe zur Pflege - Geschlecht Hilfe zur Pflege - Staatsangehörigkeit 41 5 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen 43 Erläuterungen 45 Anhang Vorbemerkungen Die sogenannte Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) ist in den Kapiteln 5 bis 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn jemand durch eine besondere Lebenssituation in eine persönliche Notlage geraten ist oder zu geraten droht und sich weder selbst, noch durch die Hilfe Dritter, daraus befreien kann. Die häufigsten Ursachen sind z.b. das Leben mit Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder Krankheit oder andere soziale Schwierigkeiten. Durch die Leistungen der HbL wie z.b. persönliche Hilfen in Form von Beratung und Betreuung, finanzielle Unterstützung und Sachleistungen in Form von ambulanten Hilfen, teilstationären Hilfen und Hilfen in vollstationären

4 4 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Einrichtungen können diese besonderen Lebenslagen vermieden, gemildert bzw. überwunden werden. Hierfür sind verschiedene Hilfearten vorgesehen: 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit ( SGB XII) Nicht krankenversicherte Sozialhilfeempfänger können Hilfen zur Gesundheit nach 47 bis 52 SGB XII erhalten. Sie sind nachrangig gegenüber möglichen Leistungsansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, insbesondere gegenüber den Krankenkassen. Qualität und Umfang der Hilfen zur Gesundheit wie vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei Krankheit, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft und Hilfe bei Sterilisation orientieren sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V). 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ( 53-6 SGB XII) Die Hilfe soll drohende Behinderung verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft eingliedern ( 53 Abs. 3 SGB XII). Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger erbracht wird. 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege ( SGB XII) Leistungen der Sozialhilfe im Pflegefall werden erbracht, wenn die vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) zur Deckung des Pflegebedarfs nicht ausreichen, kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI besteht und das vorhandene Einkommen und Vermögen zur Bedarfsdeckung nicht ausreicht, wobei die Sozialhilfe im Einzelfall auch Bedarfe abdeckt, die im Leistungskatalog des SGB XI nicht enthalten sind. 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( SGB XII) Die Leistungen des 8. Kapitels richten sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene Personen gehören zum Adressatenkreis. 9. Kapitel: Hilfen in anderen Lebenslagen ( 7-74 SGB XII) Das 9. Kapitel SGB XII beinhaltet die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, die Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten und die Hilfe in sonstigen Lebenslagen. Die Statistische Kurzinformation fasst die aktuellen Daten zum Stichtag zusammen und gibt einen Überblick über Ausmaß und Struktur des Bezuges von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII in Berlin. Jeder inhaltliche Schwerpunkt, welcher mit einem oder mehreren, zusammenfassend dargestellten Indikatoren ausgewertet wird, ist auf einem separat verwendbaren Datenblatt aufbereitet. Jedes Datenblatt enthält die aktuellen Daten zum Stichtag, die Daten in Zeitreihe der letzten 5 e und den Monatsverlauf des aktuellen Berichtsjahres in Tabellen und Abbildungen sowie kurze textliche Beschreibungen. Zusätzliche und wesentlich detailliertere Daten zum Thema sind im Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) unter: (weiter mit: Kategorie Sozialdaten ; Bereich Sozialgesetzbuch XII SGB XII ) abrufbar. Das PDF-Dokument selbst enthält in den Anlagen sämtliche im vorliegenden Dokument enthaltene Tabellen zum Öffnen bzw. Herunterladen. Das Ein- und Ausblenden des Navigationsfensters Anlagen kann entweder über das Menü des verwendeten PDF-Readers oder mit einem Mausklick auf eine Tabelle im Dokument erfolgen.

5 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Zusammenfassung Am erhielten Personen in Berlin Hilfen in besonderen Lebenslagen nach den Kapiteln 5 bis 9 des SGB XII. Im Vergleich zum 5 e zurückliegenden Stichtag stieg die Empfängerzahl um insgesamt zirka 9 % an. Der Anteil der Hilfeempfangenden an der Bevölkerung (Empfängerquote) beträgt 1,7 %. Im gesamten 212 wurden im Land Berlin rund 1,79 Milliarden Euro für diese Hilfen benötigt. Die Ausgaben erhöhten sich von 211 zu 212 um 5,6 %. Über den Beobachtungszeitraum der letzten 5 e von 28 zu 212 betrug die Steigerungsrate der Ausgaben 17,6 %. Fast jede bzw. jeder Zweite der Berlinerinnen und Berliner, die am esende 212 eine Hilfe in besonderen Lebenslagen erhielten, bezog Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII ( Personen). Darunter besaßen fast 9 % die deutsche Staatsangehörigkeit. Rund 6 von 1 der Hilfe beziehenden sind Frauen. Gut die Hälfte (52 %) der Hilfeempfangenden hatten ein Alter zwischen 65 bis unter 85 en. Den höchsten Anteil an der gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe hatten die Hilfeempfangenden im Alter ab 85 en. 3,1 von 1 Personen im Alter ab 85 en benötigten Hilfe zur Pflege für häusliche Pflege, 6 von 1 der Altersgruppe für Pflege in Einrichtungen. Rund 56 % aller Personen mit Hilfe zur Pflege lebten in ihrer häuslichen Umgebung. Hilfe zur Pflege, die Personen außerhalb von Einrichtungen gewährt wurde, erfolgte für knapp die Hälfte (ca. 47 %) der Empfängerinnen und Empfänger als Kostenübernahme für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft. Die meisten Bezieherinnen und Bezieher von Hilfe zur Pflege, die nicht in Einrichtungen untergebracht sind, wohnten in den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf (1.99), Mitte (1.911) und Neukölln (1.842), die wenigsten in Treptow-Köpenick (719), Reinickendorf (842) und Steglitz-Zehlendorf (848). Bei den Personen, die in Einrichtungen untergebracht waren, hatten rund 8 % ein Alter von 65 en und mehr. Beinahe zwei Drittel der in Einrichtungen Lebenden sind weiblichen Geschlechts. Die meisten Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen wurden im Bezirk Lichtenberg (1.768) und Mitte (1.334), die wenigsten in Marzahn-Hellersdorf (777) und Friedrichshain-Kreuzberg (794) gemeldet. Zirka 45 % der Personen mit Hilfe in besonderen Lebenslagen erhielten am Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII). Die Mehrheit (63 %) von ihnen lebte zu Hause. Rund 87 % der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen waren zwischen 18 bis unter 65 e alt Personen waren 18 bis unter 4 e und Personen 4 bis unter 65 e alt. Deutlich mehr Männer (rd. 59 %) beziehen diese Hilfe als Frauen. Lediglich 1.52 nichtdeutsche Staatsangehörige erhielten Eingliederungshilfe. Auch ihr Anteil an den nichtdeutschen Berlinerinnen und Berlinern ist mit,3 % geringer als der der Deutschen mit Eingliederungshilfe an der deutschen Bevölkerung (,8 %). Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgten am häufigsten als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (ca. 71 %) oder Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (rd. 3 %). Die meisten Berlinerinnen und Berliner, welche Eingliederungshilfe benötigen, werden von den Bezirken Lichtenberg, Pankow, Mitte und Neukölln betreut, wobei der Bezirk Lichtenberg auch für die von allen Bezirken außerhalb Berlins untergebrachten Personen zuständig ist. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel SGB XII erhielten am Personen. Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII) spielt eine weit geringere Rolle (94 Personen). Im Vergleich zu 211 haben sich die Empfängerzahlen rückläufig entwickelt. Den kleinsten Anteil an den Hilfen in besonderen Lebenslagen haben die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII) mit einer Größenordnung von 294 Hilfeempfängerinnen und -empfängern am esende 212.

6 6 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Gesundheitsberichterstattung und Sozialstatistisches Berichtswesen Anliegen der Gesundheitsberichterstattung (GBE) und des Sozialstatistischen Berichtswesens (SBW) in Berlin ist, die differenzierten Lebensverhältnisse und Lebenslagen sowie die gesundheitliche und soziale Versorgungssituation in ihrem zeitlichen Verlauf und in ihrer kleinräumigen Ausprägung systematisch zu erfassen, darzustellen und zu bewerten. Als Mittel dazu dienen Daten bzw. indikatorgestützte Beschreibungen und Analysen. Soziale Problemlagen in der Berliner Bevölkerung und deren Konzentration im städtischen Raum sind herauszuarbeiten, um eine fundierte Grundlage für die Entwicklung zielgerichteter und passgenauer Handlungsstrategien zu schaffen. Die Berichterstattung dient als Planungsgrundlage für die Entwicklung und Durchführung von konkreten Maßnahmen und deren Evaluation. Sie informiert das Parlament und die Bürgerinnen und Bürger über die gesundheitliche und soziale Lage der Bevölkerung und sie stellt ihre Datenbestände der Wissenschaft zu Forschungszwecken zur Verfügung. Die Berichterstattung ist in diesem Sinne ein öffentliches Gut. Bei der Gesundheitsberichterstattung handelt es sich um eine verdichtende, zielgruppenorientierte Darstellung und beschreibende Bewertung von Daten und Informationen, die für die Gesundheit der Bevölkerung, das Gesundheitswesen und die die Gesundheitssituation beeinflussenden Lebens- und Umweltbedingungen bedeutsam sind. Die Berliner Gesundheitsberichterstattung verwendet folgende Berichtsformen: Der Basisbericht enthält Tabellen, die sich am Indikatorensatz der Länder orientieren, Erläuterungen sowie Ergebnisbeschreibungen zu ausgewählten Schwerpunkten aus den behandelten Themenfeldern. Die Basisberichte werden jährlich herausgegeben. Spezialberichte werden zu Schwerpunktthemen erarbeitet und enthalten Analysen, Zusammenhänge und Handlungsempfehlungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), die Verantwortlichen der GBE sowie die politisch Verantwortlichen. Zu den Spezialberichten gehören auch die Sozialstrukturatlanten. Die Spezialberichte erscheinen in unregelmäßiger zeitlicher Folge. Statistische Kurzinformationen fokussieren in aller Kürze auf aktuell politische Themen und dienen als schnelle Information der politisch Verantwortlichen, der Fachebene sowie als Mitteilung an die Öffentlichkeit. Die Kurzinformationen erscheinen in unregelmäßiger zeitlicher Folge. In Diskussionspapieren werden aktuelle Forschungsergebnisse präsentiert. Das Experimentieren mit Methoden und der Analyse von Inhalten im Sinne von Werkstattberichten steht hierbei im Vordergrund. Kollegen und Interessierte werden aufgerufen, diese zu kommentieren, Anstöße zu geben und auf mögliche Fehler hinzuweisen. Die Diskussionspapiere erscheinen in unregelmäßiger zeitlicher Reihenfolge. Die Grundauswertungen enthalten Basisdaten z. B. zur gesundheitlichen und sozialen Lage von Kindern in Berlin aus den Einschulungsuntersuchungen. Die Daten bieten einen deskriptiven Überblick ohne tiefer gehende Kommentierung oder Interpretation. Jedem Inhaltsbereich ist eine kurze Darstellung zur Methodik der Datenerhebung vorangestellt. Das Sozialstatistische Berichtswesen des Landes Berlin umfasst die systematische und regelmäßige Beobachtung und Auswertung von statistischen Daten auf den Sozialrechtsgebieten des SGB XII, des SGB II, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Landespflegegeldgesetzes und damit im Zusammenhang stehenden

7 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation sozialen Entwicklungen. Das Sozialstatistische Berichtswesen beinhaltet die Generierung, Aufbereitung und Auswertung der Sozialstatistik des Landes Berlin auf den genannten Rechtsgebieten ebenso wie die Berichterstattung über relevante Entwicklungen von Lebensverhältnissen und Lebenslagen in Berlin. Ergebnisformen des Sozialstatistischen Berichtswesens sind Daten und Statistiken und thematische Spezialberichte: In der Sozialstatistik werden zum einen die nach Leistungsarten differenzierten Einnahmen und Ausgaben und zum anderen die Empfänger der sozialen Leistungen unter Beachtung sozialstruktureller Merkmale betrachtet. Beide Betrachtungsperspektiven werden mit der räumlichen Sichtweise verschränkt. Spezialberichte im Rahmen des Sozialstatistischen Berichtswesens verfolgen die vertiefende Analyse von Erkenntnissen aus der Sozialstatistik nach unterschiedlichen Themenschwerpunkten. Die Spezialberichte erscheinen in unregelmäßiger zeitlicher Reihenfolge. Die Ergebnisse der Gesundheitsberichterstattung und des Sozialstatistischen Berichtswesens werden in das Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) des Statistikreferates der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales eingespeist und sind damit über das Internet unter gessoz/index.html zugänglich. Die Nutzer finden hier die Fülle der Informationen thematisch in regionaler und zeitlicher Differenzierung geordnet. Umfangreiche Suchfunktionen unterstützen das schnelle Auffinden der verfügbaren Texte, Tabellen oder Grafiken. Einen Überblick über den Aufbau der Gesundheitsberichterstattung und des Sozialstatistischen Berichtswesens im GSI gibt die folgende Abbildung:

8 8 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin

9 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Überblick Aktueller Stand und Trend Tabelle 1.1: Empfänger/innen und Ausgaben gemäß Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis Empfänger/innen insgesamt Veränderung zum Vorjahr 6,4 % 1,2 % 3,9 % 3, %,5 % Anteil a. d. Bevölkerung insgesamt in % 1,6 1,6 1,7 1,7 1,7 Hilfen zur Gesundheit (5. Kap.) Veränderung zum Vorjahr -4,5 % -1,1 % -5,1 % 12,4 % 1, % Anteil a. d. Bevölkerung insgesamt in %,,,,, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kap.) Veränderung zum Vorjahr 5,3 % 3,7 % 3,7 % 4, % 3,3 % Anteil a. d. Bevölkerung insgesamt in %,7,7,7,7,8 Hilfe zur Pflege (7. Kap.) Veränderung zum Vorjahr 5,6 % -1,2 % 4,3 % 3,6 % -,5 % Anteil a. d. Bevölkerung insgesamt in %,8,8,8,8,8 Hilfe z. Überwindung bes. soz. Schwierigk. u. Hilfe in a. Lebenslagen (8.-9. Kap.) Veränderung zum Vorjahr 16,9 % 5,3 % 2,8 % -2,9 % -6,9 % Anteil a. d. Bevölkerung insgesamt in %,2,2,2,2,2 Ausgaben in Euro insgesamt Veränderung zum Vorjahr 3,7 % 4,2 % 4,5 % 2,3 % 5,6 % Hilfen zur Gesundheit (5. Kap.) Veränderung zum Vorjahr -2,7 % -17,4 % 9,3 % 15,3 % 44, % Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kap.) Veränderung zum Vorjahr 2,9 % 4, % 3,5 % 3,3 % 7, % Hilfe zur Pflege (7. Kap.) Veränderung zum Vorjahr 3,7 % 3,6 % 5,4 % 1, % 3,7 % Hilfe z. Überwindung bes. soz. Schwierigk. u. Hilfe in a. Lebenslagen (8.-9. Kap.) Veränderung zum Vorjahr 18,4 % 12,6 % 4,2 % -4,1 % -4,9 % (Empfänger/innen: Stand d.j.; Ausgaben: kumuliertes Berichtsjahr (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / SenFin Berlin - ProFiskal / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) Am bezogen Personen in Berlin Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) nach den Kapiteln 5 bis 9 des SGB XII. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine um,5 % höhere Emp- Abbildung 1.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 Abbildung 1.2: Ausgaben gemäß Kapitel SGB XII in Berlin in den en 28 bis 212, in Euro , ,7 1, ,,5 Anteile in % Millionen Euro Hilfen zur Gesundheit (5. Kap.) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kap.) Hilfe zur Pflege (7. Kap.) Hilfe z. Überw. bes. soz. Schwierigk. u. Hilfe in a. Lebenslagen (8.-9. Kap.) Anteil a. d. Bevölkerung insgesamt, Hilfen zur Gesundheit (5. Kap.) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kap.) Hilfe zur Pflege (7. Kap.) Hilfe z. Überwindung bes. soz. Schwierigk. u. Hilfe in a. Lebenslagen (8.-9. Kap.) (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) (Datenquelle: SenFin Berlin - ProFiskal / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -)

10 1 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin fängerzahl. Damit ist der aktuelle Anstieg der Zahl der Empfängerinnen und Empfänger weniger stark als in den letzten en. Der weitaus größte Teil erhielt Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( Personen, +3,3 %) oder der Hilfe zur Pflege ( Personen, -,5 %). Jeweils,8 % der Bevölkerung erhielten entweder Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen oder der Hilfe zur Pflege. Im gesamten 212 wurden im Land Berlin rund 1,79 Milliarden Euro für Hilfen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII benötigt. Mit einem Zuwachs um 5,6 % stiegen die Ausgaben deutlich stärker als die Empfängerzahlen. Der größte Teil der Ausgaben entfiel dabei auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen mit knapp 67 Millionen Euro (+7, %) und die Hilfe zur Pflege mit zirka 357 Millionen Euro (+3,7 %). Auffällig ist die Steigerung der Ausgaben der Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel) um 44 % auf etwa 1,8 Millionen Euro bei annähernd gleich bleibenden Empfängerzahlen. Monatliche Entwicklung im Berichtsjahr Tabelle 1.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im Empfänger/innen insgesamt Hilfen zur Gesundheit (5. Kap.) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kap.) Hilfe zur Pflege (7. Kap.) Hilfe z. Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten u. Hilfe in a. Lebenslagen (8.-9. Kap.) Keine Auffälligkeiten in der unterjährigen Entwicklung. Abbildung 1.3: Empfänger/innen von Leistungen gemäß Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im in Tausend Hilfen zur Gesundheit (5. Kap.) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kap.) Hilfe zur Pflege (7. Kap.) Hilfe z. Überwindung bes. sozialer Schwierigkeiten u. Hilfe in a. Lebenslagen (8.-9. Kap.) Empfänger/innen insgesamt

11 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Hilfen zur Gesundheit Aktueller Stand und Trend Tabelle 2.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 5. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Hilfearten Hilfearten/ Hilfen zur Gesundheit insgesamt Veränderung zum Vorjahr -4,5 % -1,1 % -5,1 % 12,4 % 1, % davon: Vorbeugende Gesundheitshilfe Veränderung zum Vorjahr 1,8 % 11,3 % -,5 % 11,1 % 2,9 % Hilfe bei Krankheit Veränderung zum Vorjahr -29,2 % -18,7 % -21,3 % 1,4 % -5,7 % Weitere Hilfen Veränderung zum Vorjahr -4, % -1, %, %, % -1, % Unmittelbar durch das Sozialamt gewährte Hilfen zur Gesundheit kommen nur in marginaler Größenordnung vor. Den größten Teil mit zirka 84 % bei insgesamt geringen Empfängerzahlen nehmen die Leistungen zur vorbeugenden Gesundheitshilfe ein. Abbildung 2.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 5. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Hilfearten Hilfen zur Gesundheit insgesamt Vorbeugende Gesundheitshilfe Hilfe bei Krankheit Weitere Hilfen (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) 5

12 12 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Monatliche Entwicklung im Berichtsjahr Tabelle 2.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 5. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Hilfearten Hilfearten Hilfen zur Gesundheit insgesamt davon: Vorbeugende Gesundheitshilfe Hilfe bei Krankheit Weitere Hilfen Keine Auffälligkeiten in der unterjährigen Entwicklung. Abbildung 2.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 4. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Hilfearten Hilfen zur Gesundheit insgesamt Vorbeugende Gesundheitshilfe Hilfe bei Krankheit Weitere Hilfen

13 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Eingliederungshilfe - Ort der Leistungserbringung Aktueller Stand und Trend Tabelle 3.1.1: Empfänger/innen von Leistungen und Ausgaben gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin in den en 28 bis 212 nach Ort der Leistungserbringung Ort d. Leistungserbringung/ Empfänger/innen insgesamt Veränderung zum Vorjahr 5,3 % 3,7 % 3,7 % 4, % 3,3 % Anteil an der Bevölkerung in %,7,7,7,7,8 außerhalb v. Einrichtungen Veränderung zum Vorjahr 7,3 % 5, % 6, % 6,2 % 4,6 % Anteil an der Bevölkerung in %,4,4,4,5,5 in Einrichtungen Veränderung zum Vorjahr 3,9 % 3,1 % 1,9 % 1,8 % 1,3 % Anteil an der Bevölkerung in %,4,4,4,4,4 Ausgaben in Euro insgesamt Veränderung zum Vorjahr 2,9 % 4, % 3,5 % 3,3 % 7, % außerhalb v. Einrichtungen Veränderung zum Vorjahr 5,1 % 6,7 % 6,3 % 7,4 % 9,8 % in Einrichtungen Veränderung zum Vorjahr 2, % 2,8 % 2,2 % 1,3 % 5,5 % (Empfänger/innen: Stand d.j.; Ausgaben: kumuliertes Berichtsjahr (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / SenFin Berlin - ProFiskal / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) Die zu beobachtende Zunahme der Empfängerzahlen der letzten e im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 6. Kapitel SGB XII setzte sich 212 fort. Am erhielten Personen Eingliederungshilfe, 3,3 % mehr als im Vorjahr. Der größere Teil dieser Personen erhielt Leistungen außerhalb von Einrichtungen (16.63, +4,6 %), wobei auch die Steigerungsraten in diesem Bereich deutlich höher ausfallen als innerhalb von Einrichtungen (12.853, +1,3 %). Gemessen an der Bevölkerung erhielten,5 % Leistungen der Eingliederungshilfe außerhalb von Einrichtungen und,4 % Leistungen innerhalb von Einrichtungen. Die Ausgaben stiegen 212 überproportional auf rund 67 Millionen Euro (+7, %), wobei mit 432 Millionen Euro fast zwei Drittel der Ausgaben auf den Bereich innerhalb von Einrichtungen entfallen. Abbildung 3.1.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Ort der Leistungserbringung Abbildung 3.1.2: Ausgaben gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin in den en 28 bis 212 nach Ort der Leistungserbringung, in Euro 18.,8, ,7, ,5,4,3,2 Anteil in % Millionen Euro , außerhalb v. Einrichtungen in Einrichtungen Anteil a. d. Bevölkerung insgesamt (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -), außerhalb v. Einrichtungen in Einrichtungen (Datenquelle: SenFin Berlin - ProFiskal / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -)

14 14 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Monatliche Entwicklung im Berichtsjahr Tabelle 3.1.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Ort der Leistungserbringung Ort d. Leistungserbringung 212 außerhalb v. Einrichtungen in Einrichtungen Keine Auffälligkeiten in der unterjährigen Entwicklung. Abbildung 3.1.3: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Ort der Leistungserbringung außerhalb v. Einrichtungen in Einrichtungen

15 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Eingliederungshilfe - Leistungsarten Aktueller Stand und Trend Tabelle 3.2.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Leistungsarten Leistungsarten/ Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Veränderung zum Vorjahr 98, % 88,9 % 3,9 % 8,5 % -15,7 % Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Veränderung zum Vorjahr 1,5 % 2,7 % 2,4 % 3, % 1,7 % Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Veränderung zum Vorjahr 5,5 % 5,2 % 3,8 % 5,1 % 5,1 % Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Veränderung zum Vorjahr 1,6 % 3,5 % -3,2 % 42,8 % -1,4 % Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztl. und ärztl. verordneten Leistungen und zur Sicherheit der Teilhabe am Arbeitsleben Veränderung zum Vorjahr 14, % -1, % 3,7 %,5 % 5, % Weitere Hilfen Veränderung zum Vorjahr 9,5 % 7,1 % 3,6 % -4,5 % -5,4 % Die beiden größten Empfängergruppen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen bilden die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (7.83 Personen) und Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ( Personen). Vor allem die Empfängeranzahl von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wies auch in den en zuvor (außer 21) eine jährliche Steigerungsrate um 5 % aus. Abbildung 3.2.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Leistungsarten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztl. und ärztl. verordneten Leistungen und zur Sicherheit der Teilhabe am Arbeitsleben Weitere Hilfen

16 16 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Monatliche Entwicklung im Berichtsjahr Tabelle 3.2.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Leistungsarten 212 Leistungsarten Leistungen zur med. Rehabilitation Leistungen in anerkannten Werkstätten f. beh. Menschen Leistungen zur Teilhabe am Leben in d. Gemeinschaft Hilfen zu einer angem. Schulbildung Nachgehehende Hilfe z. Sicherung d. Wirksamkeit d. ärztl. u. ärztl. verord. Leist. u. z. Sicherheit d. Teilhabe am Arbeitsleben Weitere Hilfen Keine Auffälligkeiten in der unterjährigen Entwicklung. Abbildung 3.2.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Leistungsarten Leistungen zur med. Rehabilitation Leistungen in anerkannten Werkstätten f. beh. Menschen Leistungen zur Teilhabe am Leben in d. Gemeinschaft Hilfen zu einer angem. Schulbildung Nachgehehende Hilfe z. Sicherung d. Wirksamkeit d. ärztl. u. ärztl. verord. Leist. u. z. Sicherheit d. Teilhabe am Arbeitsleben Weitere Hilfen

17 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Eingliederungshilfe - Altersstruktur Aktueller Stand und Trend Tabelle 3.3.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Altersgruppen Altersgruppen/ bis unter 18 e Veränderung zum Vorjahr -,1 % -,7 % 3,1 % 5,8 % -,6 % Anteil an der Bevölkerung in %,4,4,4,4,4 18 bis unter 4 e Veränderung zum Vorjahr 4,6 % 3,9 % 2,9 % 3, % 2,3 % Anteil an der Bevölkerung in %,9 1, 1, 1, 1, 4 bis unter 65 e Veränderung zum Vorjahr 7,3 % 4,2 % 5, % 5,2 % 4,9 % Anteil an der Bevölkerung in %,8,9,9,9 1, 65 e und älter Veränderung zum Vorjahr 4,8 % 5,6 % 1,1 % -,4 % 4,2 % Anteil an der Bevölkerung in %,2,2,2,2,2 (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ /AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) Den größten Teil der Hilfeempfangenden stellen Personen zwischen 18 bis unter 65 en. Das sind auch die Altersgruppen, die in den letzten en kontinuierliche Zuwachsraten hatten. Minderjährige und Personen ab 65 en sind unter den Hilfeempfängerinnen und -empfängern deutlich seltener vertreten. In den Altersgruppen der 18 bis unter 4-Jährigen und der 4 bis unter 65-Jährigen zeigt sich mit jeweils 1, % der Bevölkerungsgruppe auch die größte Empfängerdichte, während die Empfängerquoten der unter 18-Jährigen mit,4 % und der über 65-Jährigen mit,2 % deutlich geringer ausfallen. Abbildung 3.3.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Altersgruppen Abbildung 3.3.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Altersgruppen, Anteil an der Bevölkerung der Altersgruppe ,2 1, 1, ,8 1, in %,6, bis unter 18 e 18 bis unter 4 e 4 bis unter 65 e 65 e und älter (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -),4,2,, bis unter 18 e 18 bis unter 4 e 4 bis unter 65 e 65 e und älter (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -)

18 18 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Monatliche Entwicklung im Berichtsjahr Tabelle 3.3.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Altersgruppen Altersgruppen 212 bis unter 18 e bis unter 4 e bis unter 65 e e und älter Keine Auffälligkeiten in der unterjährigen Entwicklung. Abbildung 3.3.3: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Altersgruppen bis unter 18 e 18 bis unter 4 e 4 bis unter 65 e 65 e und älter

19 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Eingliederungshilfe - Geschlecht Aktueller Stand und Trend Tabelle 3.4.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Geschlecht Geschlecht/ männlich Veränderung zum Vorjahr 4,9 % 2,5 % 3,9 % 3,8 % 3,3 % Anteil an der Bevölkerung in %,8,9,9,9,9 weiblich Veränderung zum Vorjahr 5,9 % 5,5 % 3,5 % 4,4 % 3,3 % Anteil an der Bevölkerung in %,5,6,6,6,6 (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) Deutlich mehr Männer (15.68) als Frauen (1.788) beziehen Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Die Steigerungsrate ist im letzten bei beiden Geschlechtern gleich. In den en zuvor war der prozentuale Zuwachs Leistungsberechtigter bei den Frauen im Durchschnitt etwas höher als bei den Männern. Der Anteil der Leistungsbeziehenden an der Bevölkerung liegt bei den Männern mit,9 % höher als bei den Frauen mit,6 %. Abbildung 3.4.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Geschlecht 18. Abbildung 3.4.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Geschlecht, Anteil an der Bevölkerungsgruppe 1, ,9,8, in %,7,6,5,4,3,6 4.,2 2., , männlich weiblich männlich weiblich (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -)

20 2 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Monatliche Entwicklung im Berichtsjahr Tabelle 3.4.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Geschlecht 212 Geschlecht männlich weiblich Keine Auffälligkeiten in der unterjährigen Entwicklung. Abbildung 3.4.3: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Geschlecht männlich weiblich

21 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Eingliederungshilfe - Staatsangehörigkeit Aktueller Stand und Trend Tabelle 3.5.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit/ Deutsche Veränderung zum Vorjahr 6,8 % 4,6 % 3,3 % 3,8 % 3,1 % Anteil an der Bevölkerung in %,7,8,8,8,8 Ausländer Veränderung zum Vorjahr 5,8 % 11,8 % 12,4 % 9,3 % 7, % Anteil an der Bevölkerung in %,2,3,3,3,3 (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) Nur 1.52 Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft erhielten Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, dem gegenüber waren Personen deutscher Herkunft. Auch im Verhältnis zur Bevölkerung erhalten weniger ausländische Personen (,3 % der ausländischen Bevölkerung) als Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft (,8 % der deutschen Bevölkerung) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Allerdings sind die Steigerungsraten seit 29 bei den Hilfeempfangenden mit ausländischer Staatsangehörigkeit deutlich stärker als bei den Deutschen. Abbildung 3.5.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Staatsangehörigkeit Abbildung 3.5.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Staatsangehörigkeit, Anteil an der Bevölkerungsgruppe 3.,9, ,8,7 2.,6 15. in %,5,4,3 1., ,2, Deutsche Ausländer (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -), Deutsche Ausländer (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -)

22 22 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Monatliche Entwicklung im Berichtsjahr Tabelle 3.5.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit 212 Deutsche Ausländer Keine Auffälligkeiten in der unterjährigen Entwicklung. Abbildung 3.5.3: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Staatsangehörigkeit Deutsche Ausländer

23 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Eingliederungshilfe - Bezirke Aktueller Stand und Trend Tabelle 3.6.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Bezirken Bezirk/ Mitte Veränderung zum Vorjahr 4,7 % 5,4 % 6,6 % 4,6 %,8 % Anteil an der Bevölkerung in %,7,7,8,8,8 Friedrichshain-Kreuzberg Veränderung zum Vorjahr 7,3 % 5,6 % 2,1 % 2,9 %,9 % Anteil an der Bevölkerung in %,7,7,7,7,7 Pankow Veränderung zum Vorjahr 1,2 % 3, % 4,2 % 3,2 %,5 % Anteil an der Bevölkerung in %,7,7,7,7,7 Charlottenburg-Wilmersdorf Veränderung zum Vorjahr 2,1 % 1,3 % 2, % 7,1 % 7,8 % Anteil an der Bevölkerung in %,4,4,4,4,4 Spandau Veränderung zum Vorjahr 2,8 % -1, % 3,3 %,4 % 6,6 % Anteil an der Bevölkerung in %,7,7,7,7,7 Steglitz-Zehlendorf Veränderung zum Vorjahr 5,4 % -1,9 % 4,1 % 7, % -1,3 % Anteil an der Bevölkerung in %,5,4,5,5,5 Tempelhof-Schöneberg Veränderung zum Vorjahr 13,3 % 3,1 % 2,5 % 5,6 %, % Anteil an der Bevölkerung in %,6,6,6,6,6 Neukölln Veränderung zum Vorjahr 8,1 % 4,7 % 5,8 % 4,4 % 4,7 % Anteil an der Bevölkerung in %,7,7,8,8,8 Treptow-Köpenick Veränderung zum Vorjahr 4,5 % 8,6 % 5,7 % 7,8 % 7,9 % Anteil an der Bevölkerung in %,6,6,6,7,7 Marzahn-Hellersdorf Veränderung zum Vorjahr 11,7 % 7,9 % 3,8 % 6,3 % 9,2 % Anteil an der Bevölkerung in %,6,6,7,7,8 Lichtenberg Veränderung zum Vorjahr 4, % 3,8 % 2,2 % 2,8 % 3,2 % Anteil an der Bevölkerung in % 1,7 1,7 1,7 1,8 1,8 Reinickendorf Veränderung zum Vorjahr 1,5 % 2,3 % 3, % -,5 % 3,5 % Anteil an der Bevölkerung in %,6,6,6,6,6 (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) Die meisten Berlinerinnen und Berliner, welche Eingliederungshilfe benötigen, werden in den Bezirken Lichtenberg, Pankow, Mitte und Neukölln betreut, wobei der Bezirk Lichtenberg auch die außerhalb Berlins untergebrachten Personen für alle Bezirke mitbetreut. Besonders starke Anstiege der Empfängerzahlen gab es von 211 zu 212 vor allem in Marzahn-Hellersdorf (+9,2 %), Treptow-Köpenick (+7,9 %), Charlottenburg-Wilmersdorf (+7,8 %) und Spandau (+6,6 %), während in Tempelhof-Schöneberg die Empfängerzahlen stagnierten und in Steglitz-Zehlendorf (-1,3 %) sogar ein Rückgang zu beobachten war. Die auf die jeweilige Bezirksbevölkerung bezogenen höchsten Empfängerdichten wiesen am neben Lichtenberg (1,8 %) die Bezirke Mitte, Neukölln und Marzahn-Hellersdorf (je,8 %) auf. Die niedrigsten Empfängerdichten gab es in Charlottenburg-Wilmersdorf (,4 %) und Steglitz-Zehlendorf (,5 %).

24 24 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Monatliche Entwicklung im Berichtsjahr Tabelle 3.6.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 6. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Bezirken Bezirk 212 Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Neukölln Treptow-Köpenick Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Keine Auffälligkeiten in der unterjährigen Entwicklung.

25 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Hilfe zur Pflege - Ort der Leistungserbringung Aktueller Stand und Trend Tabelle 4.1.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 7. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Ort der Leistungserbringung Ort d. Leistungserbringung/ Empfänger/innen insgesamt Veränderung zum Vorjahr 5,6 % -1,2 % 4,3 % 3,6 % -,5 % Anteil an der Bevölkerung in %,8,8,8,8,8 außerhalb von Einrichtungen Veränderung zum Vorjahr 9,5 %,2 % 4,9 % 4,6 % -2, % Anteil an der Bevölkerung in %,4,4,4,5,4 in Einrichtungen Veränderung zum Vorjahr 1,5 % -3,2 % 3,2 % 2,8 % 1,2 % Anteil an der Bevölkerung in %,4,3,4,4,4 Ausgaben in Euro insgesamt Veränderung zum Vorjahr 3,7 % 3,6 % 5,4 % 1, % 3,7 % außerhalb von Einrichtungen Veränderung zum Vorjahr 6,9 % 8,8 % 8,4 %,5 % 2,8 % in Einrichtungen Veränderung zum Vorjahr -,1 % -2,8 % 1,3 % 1,8 % 5,1 % (Empfänger/innen: Stand d.j.; Ausgaben: kumuliertes Berichtsjahr (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / SenFin Berlin - ProFiskal / AfS Berlin-Brandenburg / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) Von den Personen, welche Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII erhielten, lebten am Personen in ihrem häuslichen Umfeld und in Einrichtungen. Der zum im Vergleich zum Vorjahr festzustellende leichte Rückgang der Gesamtzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Hilfe zur Pflege um,5 % entstand ausschließlich durch einen Rückgang der Empfängerzahlen für Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen um -2, %, während die Empfängerzahl im Bereich innerhalb von Einrichtungen um 1,2 % anstieg. Im Vergleich zum 28 hat sich die Empfängerzahl insgesamt um 6,3 % erhöht. Der Anteil der Hilfeempfangenden an der Bevölkerung beträgt insgesamt,8 %,,4 % für ambulante und,4 % für stationäre Leistungen. Die Ausgaben stiegen jährlich auf nunmehr knapp 357 Millionen Euro an, davon rund 211 Millionen Euro für die Pflege außerhalb von Einrichtungen und zirka 146 Millionen Euro für die Pflege innerhalb von Einrichtungen. Abbildung 4.1.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 7. Kapitel SGB XII in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Ort der Leistungserbringung Abbildung 4.1.2: Ausgaben gemäß 7. Kapitel SGB XII in Berlin in den en 28 bis 212 nach Ort der Leistungserbringung, in Euro Millionen Euro insgesamt außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) insgesamt außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen (Datenquelle: SenFin Berlin - ProFiskal / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -)

26 26 Statistische Kurzinformation Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Monatliche Entwicklung im Berichtsjahr Tabelle 4.1.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 7. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Ort der Leistungserbringung Ort d. Leistungserbringung 212 Empfänger/innen insgesamt außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Keine Auffälligkeiten in der unterjährigen Entwicklung. Abbildung 4.1.3: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 7. Kapitel SGB XII in Berlin am Monatsende im 212 nach Ort der Leistungserbringung insgesamt außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen

27 Sozialstatistisches Berichtswesen Berlin Statistische Kurzinformation Hilfe zur Pflege - außerhalb von Einrichtungen Aktueller Stand und Trend Tabelle 4.2.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 7. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen in Berlin am in den en 28 bis 212 nach Leistungsarten Leistungsarten/ Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) Veränderung zum Vorjahr 41,7 % 9,8 % 5,8 % 9,7 % 1,6 % Pflegegeld bei schwerer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 2) Veränderung zum Vorjahr 3,5 % -,2 % -5,2 % -,8 % 4,5 % Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 3) Veränderung zum Vorjahr 33,1 % 4,5 % 3,1 % -,2 % 6,9 % angemessene Aufwendungen der Pflegeperson Veränderung zum Vorjahr -1,3 % -11,6 % -3,9 % 11, % -1,5 % angemessene Beihilfen Veränderung zum Vorjahr 122,6 % 176,9 % -5,3 % 4,8 % -8,7 % Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson/ bes. Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung Veränderung zum Vorjahr -18,2 %, % 11,1 % -1, % -22,2 % Kostenübernahme für Heranziehung einer bes. Pflegekraft Veränderung zum Vorjahr 14,9 % 8,4 % 4, % 7,2 % -3,8 % Hilfsmittel Veränderung zum Vorjahr -11,5 % -61,1 % 8,1 % -3,3 % -1,2 % Der Schwerpunkt ambulanter Hilfen liegt in der Kostenübernahme für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft, was am für Personen erfolgte. Der Rückgang gegenüber 211 betrug 3,8 %. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeld ist im Vergleich zum gestiegen, wobei die Steigerungsraten desto größer sind, je schwerer die Pflegebedürftigkeit war. Über den Zeitraum seit dem betrachtet aber war der Zuwachs der unterstützten Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger in der Pflegestufe 1 am höchsten (+3 %). Abbildung 4.2.1: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 7. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen in Berlin am in den en 28 bis 212 nach ausgewählten Leistungsarten Abbildung 4.2.2: Empfänger/innen von Leistungen gemäß 7. Kapitel SGB XII außerhalb von Einrichtungen in Berlin am in den en 28 bis 212 nach ausgewählten Leistungsarten Kostenübernahme für Heranziehung einer bes. Pflegekraft (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -) Pflegegeld bei erheblicher Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 1) Pflegegeld bei schwerer Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 2) Pflegegeld bei schwerster Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe 3) (Datenquelle: SenGesSoz Berlin - PROSOZ / Berechnung und Darstellung: SenGesSoz - I A -)

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