Minijob und Midijob Änderungen ab 1. Januar 2013
|
|
- Johann Hochberg
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Minijob und Midijob Änderungen ab 1. Januar 2013 Referent: Hans-Peter Landsherr Knappschaft Krankenkasse Regionaldirektion München Minijob-Zentrale 1
2 Verbundsystem der Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale Die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist seit 2003 die zentrale Servicestelle für die Abwicklung für das Melde- und Beitragsverfahren zur SV für sämtliche geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs). Die Minijob-Zentrale verfügt über drei Standorte (Service-Center in Cottbus, Pflegeversicherung Minijob- Zentrale Medizinisches Netz Rentenzusatzversicherung Rentenversicherung Krankenversicherung Eigener Sozialmedizinischer Dienst Finanz- und Logistikzentrum in Essen und Gelsenkirchen). Rd. 2 Millionen Arbeitgeberkonten Ca. 6,9 Millionen Minijobber Minijob-Zentrale 2
3 Agenda -Änderungen beim Minijob -Auswirkungen / Vorteile -Verfahren für die Befreiung -Sonstiges -Änderungen beim Midijob -Auswirkungen Minijob-Zentrale 3
4 Änderungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ab 1. Januar 2013 (Minijob) Minijob-Zentrale 4
5 Änderungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen Hintergründe: Anpassung der Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen an die allgemeine Lohn- und Inflationsentwicklung (Entwicklung der letzten 10 Jahre) Erhöhung der sozialen Absicherung von geringfügig entlohnten Beschäftigten durch Einführung der generellen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Vermeidung von Lücken in der Versicherungsbiographie) Minijob-Zentrale 5
6 Änderungen bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen ab 1. Januar Euro-Gesetz Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 Erhöhung des zulässigen regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts von 400 auf 450 Euro Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Minijobber, die nach dem 31. Dezember 2012 eine Beschäftigung aufnehmen mit opt-out- Option (Befreiungsantrag kann gestellt werden) Änderung/Anpassung/Schaffung vieler gesetzlicher (Übergangs-) Regelungen (z. B. Erhöhung der monatlichen Mindestbemessungsgrundlage in der RV, von 155 auf 175 Euro) Minijob-Zentrale 6
7 Weitere Änderungen zum 1. Januar 2013 Beitragssatz RV sinkt zum 1. Januar 2013 von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent Insolvenzgeldumlage erhöht sich zum 1. Januar 2013 von 0,04 Prozent auf 0,15 Prozent Unverändert: Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - Umlagesätze für den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft (U1/U2) (0,70 % des Bruttoarbeitsentgelts bei U1, 80 % Erstattung des im Krankheitsfall fortgezahlten Bruttoarbeitsentgelts, 0,14 % bei U2, 100 % Erstattung des fortgezahlten Entgelts während der Zeit von Beschäftigungsverboten bis zum Beginn der Schutzfrist) Minijob-Zentrale 7
8 Auswirkungen bei Beschäftigungsbeginn vor 1. Januar Minijobber ist versicherungsfrei (kein Verzicht auf die RV-Freiheit) und Arbeitsentgelt beträgt weiterhin insgesamt maximal 400 Euro Versicherungsfreiheit RV bleibt bestehen Verzicht auf RV-Freiheit für die Zukunft ist weiterhin möglich (RV-Aufstockung) 2. Minijobber ist versicherungsfrei (kein Verzicht auf die RV-Freiheit) und Arbeitsentgelt wird auf über 400 Euro (maximal 450 Euro) erhöht Versicherungspflicht RV tritt ein - neues Recht gilt Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann gestellt werden Minijob-Zentrale 8
9 Auswirkungen bei Beschäftigungsbeginn vor 1. Januar Minijobber ist versicherungspflichtig aufgrund des Verzichts auf die RV-Freiheit (RV-Aufstockung) Versicherungspflicht RV bleibt bis Beschäftigungsende bestehen!!! Werden mehrere Minijobs ausgeübt, wirkt der Verzicht für alle Beschäftigungen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro (bisher 155 Euro) ist ab 1. Januar 2013 zu beachten Minijob-Zentrale 9
10 Auswirkungen bei Beschäftigungsbeginn ab 1. Januar 2013 Versicherungspflicht RV tritt ein (neues Recht) Ausnahme: Bezieher von Altersvollrente, Ruhestandsbeamte,... Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro (bisher 155 Euro) ist zu beachten Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht kann gestellt werden ( opt-out ) Minijob-Zentrale 10
11 Auswirkungen bei Minijobs Pauschalabgaben Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13 % Immer zu zahlen, wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist! (Pflicht-, freiwillig- oder familienversichert) Abgaben bei 450-Euro-Minijobs (maximal 34,89 Prozent) Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (AG) 15 % Beitragsanteil des Minijobbers bei RV-Pflicht 3,9 % (mind. von 175 Euro) Einheitliche Pauschsteuer 2 % Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz U1 - Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit U2 - Umlage zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft 0,70 % 0,14 % Insolvenzgeldumlage 0,15 % (alt: 0,04 %) Geringfügig Minijob-Zentrale entlohnte Beschäftigung 11
12 Vorteile für Minijobber durch Einführung der allgemeinen Rentenversicherungspflicht ein früherer Rentenbeginn ist möglich Beitragsmonate werden in vollem Umfang auf die Wartezeit angerechnet Arbeitsentgelt wird in voller Höhe bei der Rentenberechnung berücksichtigt Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation (sowohl im medizinischen Bereich als auch im Arbeitsleben) werden erworben Anspruch auf Übergangsgeld bei Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung Begründung oder Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Rente wegen Erwerbsminderung Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (zum Beispiel die sogenannte Riester-Rente) für den Arbeitnehmer und gegebenenfalls sogar den Ehepartner Minijob-Zentrale 12
13 Verfahren für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Antragstellung des Beschäftigten Schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber Keine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber zur Aufklärung über die Möglichkeit der Befreiung von der RV-Pflicht (Wegfall der Regelung im Nachweisgesetz). Im eigenen Interesse sollten Arbeitgeber aber unmittelbar bei Beschäftigungsaufnahme Klarheit schaffen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hinweisen, weil anderenfalls Arbeitnehmerbeitragsanteile vom Arbeitsentgelt einbehalten werden. Minijob-Zentrale 13
14 Befreiungsantrag Minijob-Zentrale 14
15 Verfahren für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 1. Arbeitgeber nimmt Antrag entgegen Eingangs-/ Zugangsdatum auf Antrag vermerken Antrag ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen (Beitragsverfahrensverordnung)!! (Nachweis bei Prüfung der Verwendung der Beitragsgruppe RV "5 ) Eingangsbestätigung dem Beschäftigten aushändigen (z. B. Antragskopie mit Eingangsdatum) Minijob-Zentrale 15
16 Verfahren für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht 2. Arbeitgeber zeigt der Minijob-Zentrale den Eingang des Befreiungsantrags mit der Meldung zur Sozialversicherung an Beitragsgruppe RV = 5 Wichtig: innerhalb von 6 Wochen 3. Arbeitgeber zahlt weiterhin RV-Pauschalbeitrag von 15 Prozent Kein Einbehalt des Arbeitnehmerbeitragsanteils Minijob-Zentrale 16
17 Verfahren für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Die Beitragsgruppe 5 in der RV ist ausschließlich zulässig, wenn Rentenversicherungsfreiheit für einen Bestandsfall bis 400 Euro vorliegt, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag in einem Neufall erfolgt ist, oder generell Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung wegen Bezuges einer Vollrente wegen Alters etc. vorliegt. Wichtig: Der entsprechende Nachweis ist in den Entgeltunterlagen zu führen! Minijob-Zentrale 17
18 Verfahren für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Zeitpunkt des Befreiungsantrags bei Altfällen Ein Antrag ist nur wirksam, wenn er zu einem Zeitpunkt gestellt wird, von dem an nach den gesetzlichen Bestimmungen Rentenversicherungspflicht tatsächlich besteht. Diese Voraussetzung ist bei Minijobs, die vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen wurden, dann erfüllt, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400,01 bis 450 Euro beträgt. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist vom Arbeitgeber vorausschauend in Rahmen einer gewissenhaften Schätzung zu bestimmen. Von dem Zeitpunkt an, von dem der Arbeitgeber ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von mehr als 400 Euro, aber nicht mehr als 450 Euro unterstellt, unterliegt der Arbeitnehmer in dem Bestands- Minijob der Rentenversicherungspflicht, von der er sich auf Antrag befreien lassen kann. Minijob-Zentrale 18
19 Verfahren für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Keine Bescheidung des Befreiungsantrages durch die Minijob-Zentrale Befreiung gilt als erteilt (Fiktion eines Befreiungsbescheides) oder Minijob-Zentrale widerspricht innerhalb eines Monats nach Meldungseingang (z. B. haben Aufstocker nach alter Rechtslage kein Befreiungsrecht!!!) oder Minijob-Zentrale stellt Versicherungspflicht aufgrund des Vorliegens einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung (z. B. aufgrund mehrerer Minijobs) fest Minijob-Zentrale 19
20 Verfahren für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Die Befreiung wirkt im Normalfall ab Beginn des Kalendermonats des Antragseingangs beim Arbeitgeber, frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Befreiung bis zur nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Befreiungsantrages, mit der Meldung zur Sozialversicherung anzeigt. Übermittelt der Arbeitgeber die Meldung später, wirkt die Befreiung erst nach Ablauf des Kalendermonats, der dem Kalendermonat des Eingangs der Meldung bei der Minijob-Zentrale folgt. Minijob-Zentrale 20
21 Sonstiges Alle Bestands-Minijob-Arbeitgeber wurden im Dezember 2012 schriftlich über die neue Rechtslage informiert Arbeitgeber, die nach dem 31.Dezember 2012 erstmalig einen Minijobber anmelden, erhalten ein Begrüßungsschreiben der Minijob-Zentrale mit den notwendigen Informationen zum neuen Recht Arbeitnehmer, die erstmalig einen Minijob aufnehmen, werden zusätzlich über die Rechtslage in der Rentenversicherung und ihre Arbeitsrechte informiert Die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2013 hat keine Auswirkungen auf die bestehenden Regelungen zur Versicherungsfreiheit kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse. Minijob-Zentrale 21
22 Sonstiges Regeln bei mehreren 450-Euro-Minijobs Unterscheidung Keine Hauptbeschäftigung Minijob + Minijob(s) = max. 450 Euro Mit Hauptbeschäftigung Minijob (erster) max. 450 Euro Weitere Minijobs = versicherungspflichtig Minijob-Zentrale 22
23 Midijobs Minijob-Zentrale 23
24 Gesetzliche Änderungen in der Gleitzone ab 1. Januar 2013 Erhöhung der Arbeitsentgeltgrenzen in der Gleitzone Alt: Neu: mehr als 400 bis maximal 800 Euro pro Monat mehr als 450 bis maximal 850 Euro pro Monat ( 20 (2) SGB IV) Übergangsregelungen für Beschäftigungen mit Arbeitsentgelten von 400,01 bis 450 Euro sowie von 800,01 bis 850 Euro bis längstens zum 31. Dezember 2014 Anpassung der Gleitzonenformel zur Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen Minijob-Zentrale 24
25 Auswirkungen bei Beschäftigungsbeginn vor dem 1. Januar 2013 Übergangsregelung für Arbeitnehmer, die wegen Bezuges eines Arbeitsentgelts von 400,01 bis 450 Euro mehr als geringfügig versicherungspflichtig beschäftigt waren Versicherungspflicht bleibt bestehen (Anwendung der alten Gleitzonen-Regelung) Befreiungsmöglichkeit (nur ALV, KV, PV) - Antrag wird beim AG hinterlegt Befreiung von der KV/PV-Pflicht, rückwirkend zum , war längstens bis zum 2. April 2013 möglich; nur dann Bewertung in der KV/PV als Minijob. Sofern die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen, ist eine Befreiung auch nach dem 2. April 2013 möglich (bei Inanspruchnahme von Leistungen nach , wirkt die Befreiung vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt). Minijob-Zentrale 25
26 Auswirkungen bei Beschäftigungsbeginn vor dem 1. Januar 2013 Befreiungsantrag in der ALV wie bei KV/PV möglich, aber ist keine Ausschlussfrist. Falls Antrag bei AfA später, wirkt die Befreiung vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt ( 444 SGB III). Bei unveränderten Verhältnissen liegt spätestens ab 1. Januar 2015 eine in allen Zweigen geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, die bei der Minijob-Zentrale zu melden ist. Minijob-Zentrale 26
27 Auswirkungen bei Beschäftigungsbeginn vor dem 1. Januar 2013 Arbeitsentgelt von 800,01 bis 850 Euro Kein Gleitzonenfall bis Anwendung der neuen Gleitzonenregelung bei schriftlicher Erklärung des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber (möglich bis zum 31. Dezember 2014) Die Erklärung gilt einheitlich für alle Versicherungszweige und alle Beschäftigungsverhältnisse Nur Erklärungen im Monat Januar wirken auf den zurück Minijob-Zentrale 27
28 Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme Der Arbeitnehmer hat bei Beschäftigungen in der Gleitzone nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 450,01 Euro ca. 15 Prozent des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 20 Prozent bei 850,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen. Minijob-Zentrale 28
29 Berechnung der beitragspflichtigen Einnahme Gleitzonenformel (alte) Gleitzonenformel für Übergangsfälle ab dem 1. Januar 2013 (zwischen 400,01 und 450 Euro): 1,2395 x Arbeitsentgelt - 191,60 = beitragspflichtige Einnahme (neue) Gleitzonenformel für alle anderen Fälle (Neufälle bzw. mehr als 450 Euro) 1, x Arbeitsentgelt - 229, = beitragspflichtige Einnahme Anmerkung: Umlagen (U1/U2, Insolvenz) werden ebenfalls aus reduzierter beitragspflichtiger Einnahme ermittelt. Verzicht auf die Reduzierung des AN-Beitrags ist nur in der RV möglich (U1/U2 dann aber auch aus nicht reduzierter Einnahme zu ermitteln) Minijob-Zentrale 29
30 Überblick über die wichtigsten Inhalte des 450 Euro-Gesetzes Altes Recht Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 400,00 Euro nicht übersteigt. Rentenversicherungsfreiheit mit der Möglichkeit der freiwilligen Zahlung eines Eigenanteils und damit Erwerb vollwertiger Pflichtbeitragszeiten. Der schriftliche Verzicht auf die Versicherungsfreiheit muss gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Die Verzichtserklärung ist vom Arbeitgeber zu seinen Lohnunterlagen zu nehmen. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze beträgt 155,00 Euro. Für die Prüfung der Berufsmäßigkeit gilt ein Grenzbetrag von 400,00 Euro. Ein Midijob liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und 800,00 Euro im Monat liegt. Neues Recht Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 450,00 Euro nicht übersteigt. Rentenversicherungspflicht mit der Möglichkeit der Befreiung von der Zahlung eines Eigenanteils und damit Verzicht auf den Erwerb vollwertiger Pflichtbeitragszeiten. Der schriftliche Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht muss gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Der Befreiungsantrag ist vom Arbeitgeber zu seinen Lohnunterlagen zu nehmen. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze beträgt 175,00 Euro. Für die Prüfung der Berufsmäßigkeit gilt ein Grenzbetrag von 450,00 Euro. Ein Midijob liegt vor, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro im Monat liegt. Minijob-Zentrale 30
31 Weitergehende Informationen Minijob/Midijob Tel Fax: Krankenversicherung Kostenloses Service-Telefon oder Hans-Peter Landsherr Tel Fax: Minijob-Zentrale 31
32 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Minijob-Zentrale 32
---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)
o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer
MehrMinijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen
Minijob / Midijob Arbeitstagung AhV 19.09.2013 Claudia Hoppe DRV Hessen Minijob Allgemeines Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Zusammenrechnung Übergangsregelungen Midijob Gleitzone
MehrInformationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge
Informationen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge bei 400-Euro-Minijobs Allgemeines Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung,
MehrDas Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37
2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450
MehrGeringfügig Beschäftigte (Minijob) - Regelungen zur Gleitzone ab 01. Januar 2013
Geringfügig Beschäftigte (Minijob) - Regelungen zur Gleitzone ab 01. Januar 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundestag hat am 25. Oktober 2012 den Gesetzesentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen
MehrRentenversicherungspflicht Mit Minijobs die Rente sichern
Rentenversicherungspflicht Mit Minijobs die Rente sichern Inhaltsübersicht Rentenversicherungspflicht (Minijobs ab 1. Januar 2013) 3 Vorteile der Rentenversicherungspflicht 4 Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
MehrInformationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs Inhalt Minijobs Geringfügig entlohnte Beschäftigung Kurzfristige Beschäftigung Steuer- und Arbeitsrecht 2 Minijobs Minijobs - geringfügige Beschäftigungen
MehrCheckliste. www.steuerberatung-landgraf.de. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben
Checkliste www.steuerberatung-landgraf.de für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte (sog. Minijobber) 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Anschrift:. Telefon: Rentenversichertennummer:
MehrBeginn der Beschäftigung: Schulentlassene(r) mit Studienabsicht Rentner(in), Art der Rente : Sonstige:
1. Persönliche Angaben: Name, Vorname: Anschrift: Telefon: Rentenversicherungsnummer: Falls keine Rentenversicherungsnummer angegeben werden kann: Geburtsname: Geburtsdatum und -ort: Geschlecht weiblich
MehrBayer. Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Abdruck Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Postfach 22 00 03 80535 München Nur per E-Mail! Bayer. Staatskanzlei Bayer. Staatsministerium des Innern Oberste
Mehrzu 2 Die unter Punkt 2 aufgeführten Kriterien sind für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitnehmers relevant:
4 Erläuterungen zur Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Allgemeines Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, jeden Arbeitnehmer bei der Einzugsstelle anzumelden und die Beiträge
MehrPersonalfragebogen FIRMA. Name. Adresse. Geburtsdatum. Rentenversicherungs-Nummer. Geburtsort Staatsangehörigkeit. Eintritt am
Personalfragebogen Mini-Job FIRMA Name Adresse Geburtsdatum Rentenversicherungs-Nummer falls keine bekannt: Geburtsname Geschlecht: Geburtsort Staatsangehörigkeit weiblich O männlich O Eintritt am Berufsbezeichnung/Tätigkeit
MehrAufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen
Aufstocken der Rentenversicherungsbeiträge von Minijobber kann sich lohnen Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung sog. Minijob liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 im Monat nicht übersteigt.
MehrFragen-Antworten-Katalog (FAQ) zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Gesetz) Stand: 28.
Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Gesetz) Stand: 28. November 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Welche Änderungen ergeben sich zum 1.
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrGesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:
MehrBrennpunkt Arbeitgeber
Brennpunkt Arbeitgeber München, den 13.02.2013 Lohnsteuer-Freibeträge und -Hinzurechnungsbeträge für das Jahr 2013 neu beantragen Die letzte Lohnsteuerkarte aus Papier haben Ihre Arbeitnehmer für das Jahr
MehrWas Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen
Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -
MehrDie wichtigsten Rahmenbedingungen
6 Die wichtigsten Rahmenbedingungen Teilzeitjobs und Aushilfsbeschrftigungen werden in nahezu allen Betrieben und Wirtschaftszweigen angeboten. Sie sind aus der betrieblichen Praxis heute kaum mehr wegzudenken.
MehrFragen-Antworten-Katalog (FAQ) zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Gesetz) Stand: 11.
Fragen-Antworten-Katalog (FAQ) zum Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Gesetz) Stand: 11. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Welche Änderungen ergeben sich zum 1.
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrDie JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs
Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit Informationen für Arbeitnehmer Geringfügige und kurzfristige Jobs Die JOB-Vermittlung Wir vermitteln: befristete und geringfügige Beschäftigungen jeder Art. Stunden-,
MehrWichtige Gesetzesänderungen im Sozialversicherungsrecht zum 1. Januar 2013 (Minijob, Gleitzone, Beiträge etc.)
BTK Binnewies Kurch Streuber Steuerberater- & Rechtsanwaltssozietät Wichtige Gesetzesänderungen im Sozialversicherungsrecht zum 1. Januar 2013 (Minijob, Gleitzone, Beiträge etc.) Sehr geehrte Damen und
MehrRentenversicherungspflicht Mit Minijobs die Rente sichern
Rentenversicherungspflicht Mit Minijobs die Rente sichern +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ kontaktdaten zur minijob-zentrale Service-Telefon:
MehrPersonalbogen für geringfügig Beschäftigte
Personalbogen für geringfügig Beschäftigte Vorname: Straße: PLZ/Wohnort: Geburtsdatum: Geschlecht: männlich weiblich Staatsangehörigkeit: Rentenversicherungsnummer: Falls der Arbeitnehmer noch keine Versicherungsnummer
MehrGeringfügige Beschäftigung Mini-Jobs
Mini-Jobs Mini-Jobs Geringfügig Beschäftigte sind gleich zu behandeln wie alle andere Arbeitnehmer Auch für sie gelten Tarifverträge wie für alle Ausnahmen gibt es nur dann, wenn geringfügig Beschäftigte
MehrPersonalfragebogen - 1 - Name, Vorname. Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort. Telefon / Handy. Geburtsort. Geburtsdatum. Eintrittsdatum. Staatsangehörigkeit
Personalfragebogen Name, Vorname Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon / Handy Geburtsort Geburtsdatum Eintrittsdatum Staatsangehörigkeit Bank Kontonummer Bankleitzahl Sozialversicherungsnummer Familienstand
MehrFeststellung der Versicherungspflicht
Landesamt für Finanzen Dienststelle... Bezügestelle Arbeitnehmer Geschäftszeichen: Feststellung der Versicherungspflicht Beilage zum Lohnkonto ( 8 Abs. 2 BVV) Der Arbeitgeber ist zur sozialversicherungsrechtlichen
MehrPersonalfragebogen Minijob (Geringfügig Beschäftigte/Kurzfristig Beschäftigte)
Persönliche Angaben: Familienname Vorname Geburtsname Geburtsort Straße und Hausnummer Postleitzahl/Ort Versicherungsnummer (gem. Sozialvers.Ausweis) Geburtsdatum männlich weiblich Staatsangehörigkeit
MehrPersonalfragebogen Minijob Stand: Januar 2015
Arbeitgeber: Persönliche Angaben Name Vorname Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsort und -name nur bei fehlender Versicherungs-Nr. Geschlecht Familienstand männlich weiblich Versicherungsnummer
MehrInhaltsverzeichnis. Allgemeines
Inhaltsverzeichnis Allgemeines 1. Welche Änderungen ergeben sich zum 1. Januar 2013 im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen? 2. Haben die gesetzlichen Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen
MehrMinijobs in Privathaushalten
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Minijobs in Privathaushalten Stand: 01. Juli Inhalt Minijobs in Privathaushalten geringfügig entlohnte Beschäftigung kurzfristige Beschäftigung Haushaltsscheck-Verfahren
MehrReferent. André Fasel Diplom Verwaltungswirt
14. Oktober 2014 Referent Diplom Verwaltungswirt 1985 1993 Ausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten bei der Bundesknappschaft (heute: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See); Studium
MehrBeitragsabzüge bei Mini- und Midi-Jobs Stand: 01/2015
32 30 Beitragsabzüge bei Mini- und Midi-Jobs Stand: 01/2015 30,0 Pauschalbeitrag der Arbeitgeber & Pauschalsteuer 30,0 28 26 28,0 Pauschalbeitrag der Arbeitgeber* 28,0 in % des Bruttoarbeitsentgelts 24
MehrInhaltsverzeichnis. Allgemeines. Rentenversicherungspflicht
Inhaltsverzeichnis Allgemeines 1. Welche Änderungen ergeben sich zum 1. Januar 2013 im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen? 2. Haben die gesetzlichen Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen
MehrE i n z u g s e r m ä c h t i g u n g
Für die Minijob-Zentrale (Land) 7 der/des Beschäftigten T T M M J J beschäftigt Geburtsort Versicherung in Geburtsname 0 Krankenkasse Rentenversicherung vom T T M M bis 4 Arbeitsentgelt und Arbeitgeber
MehrMelde- und Beitragsverfahren Aktuelle Informationen der Minijob-Zentrale. Sehr geehrte Damen und Herren,
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essen Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essen Sie können uns von Montag bis Freitag in der
MehrMinijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013)
Minijobs: Bestehende Beschä1igungsverhältnisse (Gül:g ab 01.01.2013) Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher ohne Verdienstgrenze bis maximal EUR 400,00 Bisher mit Erhöhung Verdienstgrenze auf mehr
MehrMinijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter. Niederlassung Coesfeld
Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld Gründerwoche der wfc Kreis Coesfeld Minijobs und mehr! Die ersten Mitarbeiter Niederlassung Coesfeld
MehrMinijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend
Minijob: Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist entscheidend Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt bei Beschäftigungsbeginn ab dem 1.1.2013 vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat
MehrPersonalbogen. Turnverein Lokstedt von 1892 e.v. Döhrntwiete 20 22529 Hamburg. 1. Persönliche Angaben. Postleitzahl Ort Straße/Hausnummer
Döhrntwiete 20 22529 Hamburg Ausgabe 1.01 vom 15.09.2004 Seite 1 von 5 1. Persönliche Angaben Name: Vorname: Postleitzahl Ort Straße/Hausnummer Telefon / Fax E-Mail gewünschte/vorgesehene Tätigkeit : Rentenversicherungsnummer:
MehrDie Vorteile der Rentenversicherung nutzen
Berlin, 23. November 2012 Fragen- und Antworten Die Vorteile der Rentenversicherung nutzen Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt ab 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro. Gleichzeitig genießen
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte
Persönliche Angaben Familienname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz Vorname PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Staatsangehörigkeit Familienstand Schwerbehindert ja nein Versicherungsnummer
MehrMini-Jobler - Fragebogen zur Personalerfassung (4 Seiten) bei Entgelt 450,00 EUR / Monat
Mini-Jobler - Fragebogen zur Personalerfassung (4 Seiten) bei Entgelt 450,00 EUR / Monat 1. Persönliche Angaben Name, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: E-Mail: Eintrittsdatum: Berufsbezeichnung:
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrSonderbeitrag ab 01.07.2005
SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden
MehrKranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Info Stand: 01/2013 Merkblatt zur geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigung ab 01.01.2013 Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012
MehrCheckliste. 1. Firma. 2. Persönliche Angaben. 3. Status bei Beginn der Beschäftigung. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
1. Firma Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Firmenname Anschrift 2. Persönliche Angaben Name, Vorname Anschrift Berufsbezeichnung Beginn der Beschäftigung: Rentenversicherungsnummer
MehrMerkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Allgemeines Seit dem 1. Januar 2013 unterliegen Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-Euro-Minijob)
MehrCheckliste. für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. Persönliche Angaben Arbeitgeber, Md-Nr.: «ZMSD/Zentrale Mandantennummer»
1 Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Persönliche Angaben Arbeitgeber, Md-Nr.: «ZMSD/Zentrale Mandantennummer» Name, Vorname:. Anschrift: 1. Persönliche Angaben Name, Vorname:
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrMinijob 2013 und Gleitzonenregelung
Wolfgang Ewald Minijob 2013 und Gleitzonenregelung Baden-Württemberg 05.02.2013 Übersicht der Vortragsthemen Wer ist die Deutsche Rentenversicherung? Geringfügige Beschäftigung Neuregelungen Beschäftigung
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:
1 Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrCS-Wartung 076S vom 11.1.2013
CS-Wartung 076S vom 11.1.2013 Diese Wartung beinhaltet Wartungstexte zu den Programmen - Lohn und Gehalt - Pflege der KK-Beiträge Seite 1 von 8 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
MehrArbeitnehmer im unbezahlten Urlaub. Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliger Wehrdienst
Fragebogen Bitte beachten Sie: Dieser Fragebogen dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung vornehmen zu können. Zur Mitteilung
MehrEine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig 400 EUR nicht übersteigt. Hiervon ausgenommen und zu unterscheiden sind Geringverdiener z.b. Auszubildende oder Personen
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrCheckliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Kanzlei Thierfelder, Unterleiten 18, 83727 Schliersee, Telefax: +49 8026 94420 Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe
MehrPersonalfragebogen Minijob - gültig ab Januar 2016
Arbeitgeber: Persönliche Angaben Name Vorname Straße und Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Geburtsort und -name nur bei fehlender Versicherungs-Nr. Geschlecht Familienstand männlich weiblich Versicherungsnummer
MehrHinweise für Lehrkräfte, die an staatlichen Schulen im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages bzw. nebenamtlich eingesetzt sind
Name, Vorname Geburtsdatum Hinweise für Lehrkräfte, die an staatlichen Schulen im Rahmen eines befristeten Arbeitsvertrages bzw. nebenamtlich eingesetzt sind 1. Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses
MehrMinijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren
Minijobber im privaten Haushalt Haushaltsscheckverfahren Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sind Sie ein privater Arbeitgeber und beschäftigen einen Minijobber in Ihrem Privathaushalt? Dann gilt
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)
Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Familienstand
MehrDas zum 01.01.2013 in Kraft getretene Gesetz sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor:
Gesetz zur Änderung der geringfügigen Beschäftigung A. Überblick Am 01.01.2013 ist das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012 (BGBl I 2012, 2474) in Kraft getreten.
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen)
Personalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen) Firma: Name des Mitarbeiters Personalnummer Persönliche Angaben Familienname
MehrInhalt... 1. Minijob-Reform 2013: Die Änderungen im Überblick... 7. Überblick, Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung... 7. Kurzübersicht...
Inhalt Inhalt... 1 Minijob-Reform 2013: Die Änderungen im Überblick... 7 Überblick, Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung... 7 Kurzübersicht... 7 1 Die neue Entgeltgrenze... 8 1.1 Ermittlung des regelmäßigen
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrDeutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale Rentenversicherung Knappschaft Minijob Geringfügige Beschäftigung Minijobs Arten der geringfügigen Beschäftigungen Im gewerblichen Bereich
MehrPersonalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone mit Anhang auf Befreiung
Personalfragebogen für Geringfügige Beschäftigung / Gleitzone mit Anhang auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Angaben zur Person Familienname, Vorname Geburtsdatum Familienstand Anzahl Kinder
MehrAusführliche Inhaltsübersicht
Ausführliche Inhaltsübersicht 1 Vorwort... 9 1 2 Aktuelles in Kürze... 11 Beamtenversorgungs- und -besoldungsrecht, Rente... 1 1. Verdienstgrenze für Minijobber seit Januar 201 auf 450 Euro gestiegen...
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern Handbuch für Mütter- und Familienzentren in Bayern 5 / 2013 4.2.5 Checkliste für Geringfügige Beschäftigung Checkliste* für geringfügig entlohnte oder
MehrPersonalfragebogen für geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte (grau hinterlegte Felder sind vom Arbeitgeber auszufüllen) Firma:
Persönliche Angaben Familienname ggf. Geburtsname Vorname Straße und Hausnummer inkl. Anschriftenzusatz PLZ, Ort Geburtsdatum Geschlecht männlich weiblich Versicherungsnummer gem. Sozialvers.Ausweis Familienstand
MehrInhaltsverzeichnis. Allgemeines. Rentenversicherungspflicht
Inhaltsverzeichnis Allgemeines 1. Welche Änderungen ergeben sich zum 1. Januar 2013 im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen? 2. Haben die gesetzlichen Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen
MehrHinweise zu Umlagen und Entgeltfortzahlung für Minijobber
Hinweise zu Umlagen und Entgeltfortzahlung für Minijobber (Zunächst werden die Hinweise der Bundesknappschaft zitiert, dann folgen Hinweise zu den Einstellungen, die in PA32 vorzunehmen sind.) Arbeitgeberversicherung
MehrMinijobs. Mandanten-Info. Minijobs
Mandanten-Info Minijobs E-Mail: sprenger@stb-sprenger.de, www.stb-sprenger.de 2 1. Einleitung 2. Was ist ein Minijob? 3. Geringfügig entlohnte Beschäftigung 3.1 Rechtslage nach der Minijob-Reform 3.2 Regelmäßiges
MehrRegelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs)
SECURVITA INFORMIERT 25.09.2013 Infoblatt: A009 Regelungen im Niedriglohnbereich (Minijobs) Das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt führte besondere Regelungen für eine geringfügig
MehrCheckliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte
Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrGesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
2474 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2012 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Vom 5. Dezember 2012 Der Bundestag hat das folgende
Mehrkranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld
kranken- und pflegeversicherung Bezieher von Arbeitslosengeld Bezieher von Arbeitslosengeld 3 Liebe Leserin, lieber Leser, wer Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit erhält, soll während
MehrWas bleibt unterm Strich?
Vorstand Henning Groskreutz, Gewerkschaftssekretär im Ressort Arbeits- und Sozialrecht/bAV der IG Metall Was bleibt unterm Strich? Das müssen jobbende Studierende bei der Sozialversicherung beachten Hochschule
MehrInformationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers
Informationen für Arbeitgeber Vier Schritte zur erstmaligen Meldung eines Minijobbers +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Vier Schritte zur erstmaligen
MehrLEITFADEN MINIJOBS UND GLEITZONE 2013
LEITFADEN MINIJOBS UND GLEITZONE 2013 Für die geringfügige Beschäftigung und die Gleitzone hat der Gesetzgeber zum 1.1.2013 drei größere Änderungen beschlossen: Die Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig
MehrMINIJOB AB 01.01.2013 - UND WAS SIE DARÜBER WISSEN SOLLTEN -
MINIJOB AB 01.01.2013 - UND WAS SIE DARÜBER WISSEN SOLLTEN - Die Minijob-Grenze hat sich ab 01.01.2013 von EUR 400,00 auf EUR 450,00 erhöht. Damit verbunden wurde eine grundsätzliche Änderung der Antragstellung
MehrPersonalstammblatt für geringfügig Beschäftigte/ Minijobber (bis 450 ) (Bitte Seite 1-10 ausfüllen!) Seite 1
Seite 1 Arbeitgeber: Personalnummer: Betriebsstätte: Kostenstelle: Die Führung von Stundenaufzeichnungen ist aufgrund der Einführung des Mindestlohns ab 01.01.2015 zwingend erforderlich! ALLGEMEINE ANGABEN
MehrWissenswertes zur Classic Line
Wissenswertes zur Classic Line Version 2012 WDB Artikel: 20205 Thema: Rückmeldung in der Gleitzone Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen zur Gleitzonenberechnung... 3 1.1 Gleitzone bei Mehrfachbeschäftigungen...
MehrRechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen
Rechte und Pflichten des Arbeitgebers für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen Geringfügig Entlohnte Beschäftigung = Minijob Jahresbetrachtung: Laufende Bezüge (Monatslohn) 400,00 + sichere Zusatzzahlungen
MehrFirma: (Bezeichnung und Anschrift) Persönliche Angaben: Beschäftigung: Eintrittsdatum Austrittsdatum (bei Befristung) Ausgeübte Tätigkeit
Personalfragebogen Firma: (Bezeichnung und Anschrift) Personalnummer Persönliche Angaben: Familienname Vorname Straße und Hausnummer (inkl. Anschriftenzusatz) PLZ, Ort Geburtsdatum Sozialversicherungs-Nr.
MehrGesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab 01.08.2013)
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden (gültig ab 01.08.2013) Markus Schwab, CC Freiwillige Mitglieder, AOK Die Gesundheitskasse Stuttgart-Böblingen Praktikerforum Gesetz zur
MehrMindestlohngesetz (MiLoG)
Bürger können sich jetzt auch per Telefon über den ab Anfang 2015 geltenden Mindestlohn informieren. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) startete nach Angaben ihres Ministeriums am Donnerstag eine
MehrCheckliste. 1. Persönliche Angaben. Mitglieds-Nr. Versorgungswerk:
Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicheungsrechtliche Beurteilung
MehrGKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG. (Stand 13.06.2014)
GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts- Weiterentwicklungsgesetz GKV-FQWG (Stand 13.06.2014) 1 Gesetzlicher Beitragssatz ab 01.01.2015: Allgemeiner Beitragssatz ( 241 SGBV ) - Ab dem 01.01.2015 beträgt der
MehrCheckliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte. 1. Persönliche Angaben. Name, Vorname: Anschrift: Telefon:
Checkliste* für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte Bitte beachten Sie: Die Checkliste dient als interne Arbeitshilfe für Unternehmen, um eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung
MehrInformationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs
Informationen für Arbeitnehmer Wissenswertes über Minijobs +++ Kostenlos Minijobs in Privathaushalten suchen und finden +++ www.haushaltsjob-boerse.de +++ Minijobs Bei Minijobs sind zwei Arten von Beschäftigungen
Mehr