Meldungen von A-Z M O eldunge nline-semn i zur nar Soz 22. ialv S er ept s em iche ber rung 2015

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1 Meldungen von A-Z Online-Seminar Meldungen zur 22. Sozialversicherung September 2015

2 Mediaplan Herzlich Willkommen! Ihr Referent Stefan Jung

3 Inhalt Allgemeines zum Meldeverfahren SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht An- und Abmeldung Unterbrechung der Beschäftigung Jahresmeldung Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Meldung von Sonderzahlungen Gesonderte Meldung bei Antrag auf Altersrente Stornierung von Meldungen Qualifizierter Meldedialog Seite 3

4 Allgemeines zum Meldeverfahren

5 Allgemeines zum Meldeverfahren Zweck der Meldungen KV/PV: Für Leistungsansprüche und Versand elektr. Gesundheitskarte RV: Für Vergabe/Ausstellung Versicherungsnummer/SV-Ausweis und Führung Rentenkonto ALV: Für Statistik über Beschäftigung/Bewegungen am Arbeitsmarkt Annahmestelle Versicherungspflichtige Krankenkasse; von dort Weiterleitung an die übrigen SV-Träger Geringfügig Beschäftigte Minijob-Zentrale Verfahren Nach DEÜV (Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung) Ausschließlich elektronische Übermittlung per gesicherter und verschlüsselter Datenfernübertragung Ausnahme: Geringfügige im Privathaushalt (manuelles Haushaltsscheckverfahren) Seite 5

6 Allgemeines zum Meldeverfahren Verpflichtend maschinell Melde- und Beitragsnachweisdatensätze Vorteil: Entbürokratisierung und Kosteneinsparung Maschinelle Datenerzeugung/ -übermittlung Zugelassene Software Ordnungsgemäße Entgeltabrechnung GKV-Zertifikat von der ITSG Datensatz DSKO Zertifizierung/Registrierung Zweck: Datenschutz Antrag beim TrustCenter der ITSG Maschinelle Ausfüllhilfe als Alternative, z. B. Sozialversicherung im Internet: sv.net/classic: Softwareinstallation erforderlich sv.net/online: Internet-Anwendung ohne Datenbank Weitere Infos: Seite 6

7 Allgemeines zum Meldeverfahren Allgemeine Ausfüllhinweise Namensangaben aus amtlichen Unterlagen entnehmen (wie z. B. Personalausweis) Sozialversicherungsnummer aus SV-Ausweis; sofern noch nicht vergeben, Angaben unter: Wenn keine Versicherungsnummer angegeben werden kann (nur bei Anmeldungen zulässig) Personalnummer als freiwillige Angabe, um Rückfragen zu erleichtern Betriebsnummer (8 Stellen) von der Bundesagentur für Arbeit; Neuvergabe u. a. bei Existenzgründung: (Unternehmen/Sozialversicherung/ Betriebsnummern-Service) Änderung in den Betriebsdaten: Übermittlung mit Datensatz Betriebsdaten (DSBD) an Bundesagentur für Arbeit (leitet an andere SV-Träger weiter) Schlüsselzahlen: Beitragsgruppe, Grund der Abgabe, Personengruppe, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Tätigkeit Seite 7

8 Allgemeines zum Meldeverfahren Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung (1. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Allgemeiner Beitrag 3 = Ermäßigter Beitrag 6 = Pauschalbeiträge (Minijobs) 9 = Freiwillige Krankenversicherung (Firmenzahler) Rentenversicherung (2. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 3 = Halber Beitrag 5 = Pauschalbeiträge (Minijobs) Arbeitslosenversicherung (3. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 2 = Halber Beitrag Pflegeversicherung (4. Stelle) 0 = Kein Beitrag 1 = Voller Beitrag 2 = Halber Beitrag Beitragsgruppe eines versicherungspflichtig Beschäftigten (ohne Besonderheiten): 1111 Seite 8

9 Allgemeines zum Meldeverfahren Verschiedene Arten von Meldungen Sofortmeldung Anmeldung Abmeldung Gesonderte Meldung (Antrag auf Altersrente) Meldearten Unterbrechungsmeldung Meldung von Sonderzahlungen Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Jahresmeldung Seite 9

10 Sofortmeldepflicht

11 SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht Sofortmeldung Tag des Beginns ist in betroffenen Branchen bis spätestens Beschäftigungsaufnahme zu melden Direkt an die Datenstelle der DRV Datensatz wird vorgehalten, bis ordentliche Anmeldung eingeht Grund der Abgabe: 20 Inhalt: Familien- und Vornamen des Beschäftigten, Versicherungsnummer, Betriebsnummer des Arbeitgebers, Tag der Beschäftigungsaufnahme Fehlende Sofortmeldung gilt als Indiz für Schwarzarbeit Betroffene Branchen Baugewerbe Gaststätten-/Beherbergungsgewerbe Personenbeförderungsgewerbe Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe Schaustellergewerbe Unternehmen der Forstwirtschaft Gebäudereinigungsgewerbe Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen beteiligen Fleischwirtschaft Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen empfindliche Bußgelder Seite 11

12 SV-Ausweis und Sofortmeldepflicht Sofortmeldung Beispiel Anke Zimmermann nimmt am (Sonntag) eine Beschäftigung als Restaurantfachfrau in einer Hotelgaststätte auf (Schichtbeginn: Uhr). Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe besteht Sofortmeldepflicht. Der Hotelbetreiber hat spätestens bis um Uhr für Anke Zimmermann die Sofortmeldung zu übermitteln (Abgabegrund 20 ). Seite 12

13 An- und Abmeldung

14 An- und Abmeldung Anmeldung Schlüsselzahl Abgabegrund 10 Beginn einer Beschäftigung 11 Krankenkassenwechsel 12 Beitragsgruppenwechsel 13 Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, z. B. nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als 1 Monat wegen Rechtskreis- ohne Krankenkassenwechsel wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel Meldefrist: Anmeldungen sind mit der ersten auf den Beginn der Beschäftigung folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu übermitteln, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen Seite 14

15 An- und Abmeldung Anmeldung Beispiel Jens Müller beginnt am eine Ausbildung zum Werkzeugmacher. Anmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel 10 von Seite 15

16 An- und Abmeldung Abmeldung Schlüsselzahl Abgabegrund 30 Ende einer Beschäftigung 31 Krankenkassenwechsel 32 Beitragsgruppenwechsel 33 Sonstige Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis 34 Ende des Fortbestehens einer SV-pflichtigen Beschäftigung nach 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV 35 Arbeitskampf von länger als einem Monat 36 Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) 40 Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Beschäftigungsende 49 Tod Meldefrist: Abmeldungen sind mit der ersten auf das Ende der Beschäftigung folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu übermitteln, spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen Seite 16

17 An- und Abmeldung Abmeldung Beispiel Heike Duhm kündigt ihr seit Jahren bestehendes Beschäftigungsverhältnis zum Das Bruttoarbeitsentgelt vom 1.1. bis beträgt ,45 EUR. Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt 30 von bis Seite 17

18 An- und Abmeldung Ab- und Wiederanmeldung Wenn das Beschäftigungsverhältnis ohne Entgeltzahlung für mehr als einen Monat unterbrochen ist Beispiel Ina Denz nimmt vom bis zum unbezahlten Urlaub. Am nimmt sie die Arbeit wieder auf. Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Anmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 34 von bis von Seite 18

19 An- und Abmeldung Datenbaustein Unfallversicherung Status quo: Abmeldungen und alle anderen Entgeltmeldungen müssen DBUV enthalten Ausblick: ab 2016 angepasster DBUV nur noch einmal jährlich bis zum 16. Februar des Folgejahres mit neuer UV-Jahresmeldung zusätzlich zum bestehenden Melde-verfahren (Daten für Betriebsprüfung durch die DRV) Außerdem: manuelle Lohnnachweise zur Umlageberechnung werden perspektivisch durch elektronische ersetzt, erstmals zu übermitteln für 2016 bis zum Datenfelder im DBUV Mitgliedsnummer des Unternehmens beim Unfallversicherungsträger Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers Gefahrtarifstelle, welcher der Mitarbeiter zuzuordnen ist Betriebsnummer der Gefahrtarifstelle Geleistete Arbeitsstunden UV-Entgelt (= zur Unfallversicherung beitragspflichtiges Entgelt) UV-Grund (Grundstellung/Leerzeichen = ohne Besonderheiten) Seite 19

20 An- und Abmeldung Personengruppe 190 Gilt für ausschließlich in der Unfallversicherung versicherte Beschäftigte (BGR = 0000) zum Zwecke der Betriebsprüfung: Bestimmte beurlaubte Beamte, die SV-frei sind (z. B. beurlaubter verbeamteter Lehrer, der an einer Privatschule tätig ist) Studenten in einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum Privat Krankenversicherte in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, in der auf die RV-Freiheit verzichtet wurde und zu der eine Befreiung von der RV-Pflicht zugunsten einer berufsständischen Versorgung besteht Werkstudenten in einer Beschäftigung zu der eine Befreiung von der RV-Pflicht zugunsten einer berufsständischen Versorgung besteht Beschäftigte, die aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen nur in der Unfallversicherung versicherungspflichtig sind Seite 20

21 Unterbrechung der Beschäftigung

22 Unterbrechung der Beschäftigung Unterbrechungsmeldung Erforderlich für Zwecke der Rentenversicherung, Kalendermonate ohne Beitragszahlung müssen herausgenommen werden Daher: Meldepflicht immer nur dann, wenn die Beschäftigung einen vollen Kalendermonat ohne Entgeltzahlung unterbrochen ist und folgende Tatbestände vorliegen: Schlüsselzahl Abgabegrund 51 Bezug von Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (u. a. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld) 52 Elternzeit (i. d. R. nur bei Vätern, Mütter bereits mit 51 aufgrund Bezug von Mutterschaftsgeld) 53 Gesetzliche Dienstpflicht oder freiwilliger Wehrdienst Meldefrist: Unterbrechungsmeldungen sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf des ersten Kalendermonats der Unterbrechung zu übermitteln Seite 22

23 Unterbrechung der Beschäftigung Unterbrechungsmeldung Beispiel Cora Hoppe, als Bauzeichnerin seit Jahren im selben Betrieb beschäftigt, ist seit einiger Zeit arbeitsunfähig. Bis zum erhält sie Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld von der IKK classic bis zum Ihr Gesamtentgelt vom 1.1. bis beträgt EUR. Unterbrechungsmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt 51 von bis Keine Anmeldung, wenn die Beschäftigung nach der Unterbrechung wieder aufgenommen wird Entgelt wird mit nächster Meldung (z. B. Jahresmeldung) übermittelt Seite 23

24 Unterbrechung der Beschäftigung Beschäftigungsende im Monat nach Unterbrechungsmeldung Beispiel Joachim Hase ist seit arbeitsunfähig. Das Arbeitsentgelt wird bis zum fortgezahlt. Vom an erhält er Krankengeld. Das Arbeitsverhältnis wird zum aufgelöst. Unterbrechungsmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Abmeldung (Entgelt ): Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 51 von bis von bis Hinweis: Unterbrechungsmeldung in diesen Fällen immer auch dann, wenn weniger als ein voller Kalendermonat nicht mit Entgelt belegt ist. Seite 24

25 Unterbrechung der Beschäftigung Erreichen Höchstbezugsdauer Krankengeld (sog. Aussteuerung) Arbeitsverhältnis ist noch nicht beendet, SV-Beschäftigungsverhältnis endet mit Ablauf eines Monats nach Ende Krankengeldbezug Krankengeldbezug: vom bis Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund Arbeitsverhältnis ohne Entgeltzahlung: vom bis Abmeldung mit Abgabegrund (für Monatsfrist sind SV-Tage anzusetzen) SV-Beschäftigungsverhältnis ist durch Bezug von Arbeitslosengeld beendet Krankengeldbezug: vom bis Arbeitslosengeldbezug: vom bis Unterbrechungsmeldung mit Abgabegrund 51 Abmeldung mit Abgabegrund Seite 25

26 Unterbrechung der Beschäftigung Beschäftigungen während der Elternzeit Zulässige Teilzeitbeschäftigung (max. 30 Wochenstunden) beim bisherigen Arbeitgeber, bei Versicherungspflicht keine Wiederanmeldung erforderlich Beispiel Julia Wille bezieht vom bis Mutterschaftsgeld, im Anschluss nimmt sie Elterngeld/-zeit in Anspruch. Ab arbeitet sie wieder bei ihrem Arbeitgeber für 25 Wochenstunden. Unterbrechungsmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Jahresmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 51 von bis von bis Aber: Abmeldung bei Krankenkasse und Anmeldung bei Minijob-Zentrale im Falle einer geringfügig entlohnten Beschäftigung während der Elternzeit Seite 26

27 Jahresmeldung

28 Jahresmeldung Beschäftigung über den Jahreswechsel Jahresmeldung für alle am 31. Dezember beschäftigten Arbeitnehmer Ausnahmen: Jahreswechsel fällt in gemeldeten Unterbrechungszeitraum oder Abmeldung zum 31. Dezember (z. B. Krankenkassenwechsel) Wichtig: Beschäftigungszeiten und Entgelte, die bereits im Jahresverlauf gemeldet wurden, sind nicht noch einmal zu bescheinigen Schlüsselzahl Abgabegrund 50 Jahresmeldung Meldefrist: Jahresmeldungen sind mit der ersten auf den 31. Dezember eines Jahres folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu übermitteln, spätestens jedoch bis zum 15. Februar des folgenden Jahres Praxis-Tipp: Weisen Sie Mitarbeiter bzw. Kollegen darauf hin, dass die Jahresmeldungen u. a. wichtig für die spätere Rentenberechnung sind und daher sorgfältig aufbewahrt werden müssen. Seite 28

29 Jahresmeldung Beschäftigung über den Jahreswechsel Beispiel Otto Melcher ist seit bei der BIO-Bau GmbH als Polier beschäftigt und hat im Jahr 2015 ein Bruttoarbeitsentgelt von EUR erhalten. Jahresmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt 50 von bis Seite 29

30 Jahresmeldung Beschäftigung über den Jahreswechsel Beispiel Katrin Gabeler ist seit dem beschäftigt. Wegen längerer Krankheit hat sie nach Ablauf der Entgeltfortzahlung am von der IKK classic bis zum Krankengeld bezogen. Am nimmt sie die Beschäftigung wieder auf (Entgelt bis = EUR). Jahresmeldung (bis spätestens ): Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppenschlüssel Beitragsgruppenschlüssel Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt 50 von bis n Wichtig: Die Beschäftigungszeit vom 1.2. bis ist bereits mit einer Unterbrechungsmeldung gemeldet worden und darf daher nicht noch einmal gemeldet werden. Bei Arbeitsunfähigkeit über den Jahreswechsel hinaus müsste die Jahresmeldung entfallen. Seite 30

31 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

32 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungsmeldung in der Krankenkassenzuständigkeit in der Zuordnung zum Rechtskreis beim Beitragsgruppenschlüssel Eine Ab- und Wiederanmeldung ist u. a. erforderlich, sofern sich eine Änderung ergibt... aufgrund Beginn bzw. Ende einer Ausbildung beim selben Arbeitgeber beim Personengruppenschlüssel wegen Beginn bzw. Ende von Altersteilzeitarbeit Seite 32

33 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungsmeldung Beispiel Mark Klein ist Lohnbuchhalter und seit Jahren Mitglied einer AOK. Er möchte gern zur IKK classic wechseln und kündigt daher seine bisherige Mitgliedschaft fristgerecht zum Am legt er im Betrieb die IKK-Mitgliedsbescheinigung vor. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Abmeldung (AOK): Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Anmeldung (IKK classic): Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 31 von bis von Seite 33

34 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungsmeldung Beispiel Ulrich Wind vollendet am sein 65. Lebensjahr, möchte seine Beschäftigung aber noch bis zum Jahresende fortsetzen. Somit ist er vom an (65 Jahre + 4 Monate) arbeitslosenversicherungsfrei. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Beitragsgruppenschlüssel Anmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Beitragsgruppenschlüssel 32 von bis von Seite 34

35 Änderungen im Beschäftigungsverhältnis Änderungsmeldung Beispiel Abiturient Christian Buchholz beendet am seine Ausbildung und wird ab als Bankkaufmann unbefristet in Vollzeit übernommen. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppe Tätigkeitsschlüssel Anmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Personengruppe Tätigkeitsschlüssel 33 von bis von Seite 35

36 Meldung von Sonderzahlungen

37 Meldung von Sonderzahlungen Aufnahme in die nächstfolgende Meldung Wann immer möglich, sind Einmalzahlungen bei der nächstfolgenden Meldung für dasselbe Kalenderjahr mit anzugeben Beispiel Tim Volkers bezieht vom bis Krankengeld. Er erhält Urlaubsgeld im April und Weihnachtsgeld im Dezember. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Unterbrechungsmeldung: Grund der Abgabe 51 Beschäftigungszeit von bis Das Urlaubsgeld ist mit der Unterbrechungsmeldung zu melden. Jahresmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 50 von bis Das Weihnachtsgeld ist mit der Jahresmeldung zu melden. Seite 37

38 Meldung von Sonderzahlungen Sondermeldung mit Abgabegrund 54 Es folgt keine Entgeltmeldung für das Kalenderjahr der Zahlung/Zuordnung mehr Die folgende Entgeltmeldung enthält kein beitragspflichtiges laufendes Arbeitsentgelt Beispiel Karl-Heinz Weber bezieht Krankengeld vom an. Das Beschäftigungsverhältnis endet am Er erhält im Dezember eine Tantieme. Sondermeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit 54 von bis Für das laufende und einmalige Arbeitsentgelt gelten unterschiedliche Beitragsgruppen Neu ab 2016: Generell bei beitragspflichtigen Sonderzahlungen im Rahmen der Märzklausel Seite 38

39 Meldung von Sonderzahlungen Korrektur der letzten Meldung Anstelle einer Sondermeldung mit 54 Stornierung der zuletzt erstatteten Entgeltmeldung und Neumeldung unter Einbeziehung der beitragspflichtigen Sonderzahlung Zu stornierende Meldung muss laufendes Arbeitsentgelt enthalten sowie denselben Beitragsgruppenschlüssel Hinweis: Die sog. UV-Sondermeldung mit Abgabegrund 91 zur Übermittlung von einmalig gezahltem, ausschließlich in der Unfallversicherung beitragspflichtigem Arbeitsentgelt entfällt ab 2016 vor dem Hintergrund der Einführung der neuen UV-Jahresmeldung. Seite 39

40 Gesonderte Meldung bei Antrag auf Altersrente

41 Gesonderte Meldung Gesonderte Meldung 57 Bei Antrag auf Altersrente oder bei Scheidung zur Berechnung des Versorgungsausgleichs (anstatt früherer Vorausbescheinigung) Beitragspflichtige Einnahmen ausschließlich für abgelaufene Zeiträume Sobald nur noch 3 Monate bis zum Rentenbeginn Hochrechnung nimmt DRV selbst vor Anstoß gibt der Vordruck R 250 Mit 57 gemeldete Zeiträume später nicht erneut melden! 57 ist nachrangig gegenüber anderen Meldungen (z. B. Änderungsmeldung) Besonderheit: Jahresmeldung Seite 41

42 Gesonderte Meldung Meldeverfahren Beispiel Am verlangt Kurt Berger die Abgabe einer gesonderten Meldung. Die Rente beginnt am Das Arbeitsverhältnis endet am Die Lohn- und Gehaltsabrechnung erfolgt immer am 8. des laufenden Monats für den Vormonat. Folgende Meldungen sind zu erstatten: Gesonderte Meldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Abgabe der Meldung Abmeldung: Grund der Abgabe Beschäftigungszeit Abgabe der Meldung 57 von bis am von bis bis Seite 42

43 Stornierung von Meldungen

44 Die wichtigsten Meldearten Stornierungsmeldung unzutreffender Zeit der Beschäftigung falscher Beitragsgruppe falscher Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts Stornierungen (und anschließende Neumeldungen) sind u. a. erforderlich bei... unzutreffendem Personengruppen-/ Tätigkeitsschlüssel unzutreffendem Abgabegrund Abgabe an die falsche Einzugsstelle Seite 44

45 Qualifizierter Meldedialog

46 Qualifizierter Meldedialog GKV-Monatsmeldung Weiternutzung technische Strukturen des zum abgeschafften Sozialausgleichs für Mehrfachbeschäftigte mit Entgelten oberhalb BBG Von 2015 an nur noch im Rahmen einer Rückschau Tipp: Vorabermittlung ist bei Kenntnis der übrigen Entgelte nach wie vor zulässig Mehrfachbeschäftigung oberhalb BBG Summe der Arbeitsentgelte übersteigt BBG Beurteilung durch IKK/Krankenkasse anhand Entgeltmeldungen daher erst nach deren Eingang möglich Ablauf des Meldedialogs IKK/Krankenkasse fordert Arbeitgeber zur Übermittlung der Entgelte für betreffenden Zeitraum auf (Krankenkassenmeldung DSKK) Arbeitgeber übermitteln GKV- Monatsmeldungen ( 58 ) mit der ersten folgenden Lohn-/Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Aufforderung IKK/Krankenkasse stellt innerhalb max. 2 Monaten fest, ob und inwieweit die BBG überschritten ist und teilt Prüfergebnis per DSKK mit Arbeitgeber nehmen die erforderliche Verhältnisberechnung und ggf. Korrektur der bisherigen Beitragsabrechnung vor Seite 46

47 Mediaplan

48

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