Naturschutz im Zürcher Wald. Positionspapier
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- Heidi Sophia Richter
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1 Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier
2 ZVS/BirdLife Zürich Seite 2_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier ZUSAMMENFASSUNG (für den eiligen Leser) Der Wald ist gleichzeitig Lebens- und Erholungsraum, Holzlieferant und bietet Schutz vor Naturgefahren. Er erfüllt damit grundsätzlich mehrere Waldfunktionen auf der gleichen Fläche. Diesem Verständnis hat sich auch die Waldpolitik im Kanton Zürich verschrieben und es gilt somit für den Grossteil der zu 29 % von Wald bedeckten Kantonsfläche. ZVS/BirdLife Zürich hat die Kampagne Biodiversität: Vielfalt im Wald vom Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und 100x ZüriNatur, die eigene Kampagne für mehr Natur im Kanton Zürich, zum Anlass genommen, die Naturschutzsituation im Zürcher Wald genauer anzuschauen. Die wichtigsten Anliegen wurden mit den Massnahmen für die Biodiversität im Wald vom SVS/BirdLife Schweiz abgestimmt und als eigene Positionen festgehalten, welche auch die Verhältnisse im Kanton Zürich mit berücksichtigen. Das Positionspapier soll eine Grundlage und Richtschnur für den Dialog mit wichtigen Anspruchsgruppen bieten, namentlich den kantonalen und kommunalen Forstdiensten, den Waldeigentümern und der Fachstelle Naturschutz im Kanton Zürich. Das Positionspapier soll über den Zweck einer Diskussionsgrundlage hinaus das Interesse am Thema Naturschutz im Wald unter Einbezug neuerer Ergebnisse aus der Waldforschung wecken und eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Situation im Kanton Zürich anregen. Es ist in erster Linie an die Mitglieder des Verbands gerichtet und zeigt die langfristigen Zielsetzungen auf. Die drei wichtigsten Positionen lauten in allgemeiner Form: Ausreichendes Angebot an stehendem und liegendem Totholz und Altholz bereit stellen Durchschnittlich sind heute ca. 13 m 3 Totholz pro Hektare Wald vorhanden, 9.5 m 3 davon stehend 1). Die Menge und insbesondere die Qualität des vorhandenen Angebots reichen jedoch noch nicht aus, um die Mehrheit der darauf angewiesenen Arten zu erhalten. Dafür sind über 30 m 3 /ha gut besonntes und in unterschiedlichen Abbaustadien vorliegendes Totholz nötig mindestens ein Drittel davon stehend. In Massnahmengebieten für anspruchsvolle Totholzarten sind sogar deutlich höhere Anteile notwendig. 15 % des Waldes sollen als Naturwaldreservate und Sonderwaldflächen festgesetzt werden und an die Erhöhung des Totholzangebots einen wichtigen Beitrag leisten. Ergänzend dazu sollen Altholzflächen bereit gestellt werden. Mehr Licht bis auf den Waldboden eindringen lassen Licht ist für die Biodiversität im Wald ganz entscheidend. In den vergangenen 150 Jahren sind lichtdurchflutete, offene Wälder durch die vorherrschenden Bewirtschaftungsformen zu dunklen Hochwäldern mit hohem Holzvorrat herangewachsen. Wie der Zürcher Brutvogelatlas 2008 gezeigt hat, reicht das aus, dass die häufigen Vogelarten der Hochwälder in ihrem Bestand stabil sind oder sogar zunehmen. Anspruchsvolle Brutvogelarten von Kulturwaldformen wie Mittelwäldern oder lichten Wäldern brauchen jedoch mehr solche Flächen. Es sollen deshalb mindestens Hektaren dauernd lichte Wälder eingerichtet und die Vielfalt an Waldtypen soll durch gezielte Förderung seltener Bäume und Sträucher erhöht werden. Zur Förderung der biologischen Vielfalt in lichten Waldformen ist die Waldweide vermehrt wieder zuzulassen. Breitere und fliessendere Übergänge zwischen Wald und Kulturland einrichten Die Waldgesetzgebung hat erfolgreich dafür gesorgt, dass die Schweiz heute noch zu einem Drittel von Wald bedeckt ist. Eine Kehrseite davon sind aber die abrupten Übergänge zwischen Wald und Kulturland, welche auch von der intensivierten Landnutzung mit verursacht wurden. An geeigneten Stellen soll deshalb der Holzvorrat in einem rund 100 m breiten Übergang deutlich gesenkt werden, wobei Biotopbäume zu schonen sind. Zusammen mit strukturreichen Waldrändern könnte damit viel zur Förderung der Biodiversität beigetragen werden.
3 ZVS/BirdLife Zürich Seite 3_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier EINLEITUNG Aktuelle Situation Der Kanton Zürich ist mit rund ha zu 29 % bewaldet (CH 31%). Der Wald hat eine wichtige Bedeutung als Lebensraum für unsere einheimischen Lebewesen: Etwa 70 % 2) der gefährdeten Tiere und Pflanzen in der Schweiz sind ganz oder teilweise auf Wald angewiesen. Voraussetzung dafür, dass diese grosse Vielfalt realisiert werden kann, ist allerdings, dass deutlich mehr Fläche an unterschiedlichen Waldformen für die Biodiversität erhalten bleibt und neu geschaffen wird. Über die vergangenen 150 Jahre ist im Wald ein Holzvorrat angewachsen: Im öffentlichen Wald beträgt der Holzvorrat 357 m 3 pro Hektare und im Privatwald sogar 462 m 3 pro Hektare. Diese hohen Vorräte haben dazu geführt, dass die heutigen Wälder viel dunkler sind als gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Weil das Holz in diesem Zeitraum seine Bedeutung für die Energieproduktion weitgehend eingebüsst hat, hat auch die Vielfalt an Waldformen abgenommen. Heute besteht der Zürcher Wald zu 90% aus Hochwäldern. Die früher verbreiteten Mittel- und Niederwälder aber auch Waldweiden sind auf wenige Restflächen zurück gegangen. Situation der Brutvögel im Wald Die zweite flächendeckende Zählung der Brutvögel im Kanton Zürich (Brutvogelatlas 2008) und der Vergleich mit der ersten Zählung zwanzig Jahre früher zeigen eindrücklich auf, wie es um die Brutvögel im Wald steht und welche Entwicklungstrends sich ableiten lassen. So haben die Artengruppen des geschlossenen Walds, die Horst- und Höhlenbrüter zugenommen. Namentlich eng an den Wald gebundene Tauben, Spechte (ausser Grauspecht), Greifvögel und Rabenvögel haben zugenommen. Hingegen bereitet die vorherrschende Waldbewirtschaftung den spezialisierten Arten der lichten Wälder und der fliessenden Übergänge zwischen Kulturland und Wald Mühe, so dass deren Bestände abgenommen haben oder zumindest auf tiefem Niveau stagnieren. Dies zeigen zwei spezielle Datenauswertungen ergänzend zum Brutvogelatlas. Gartenrotschwanz, Fitis, Wendehals und Wiedehopf sind Beispiele von selten gewordenen Arten, die auf offenere Wälder angewiesen wären, um stabile und genügend grosse Bestände zu bilden. Somit kann von einer gemischten Bilanz gesprochen werden und es zeigt sich daraus, dass noch erhebliches Potenzial zur Stärkung der biologischen Vielfalt vorhanden ist. Eigentumsverhältnisse Mit privaten Waldbesitzern ist der Kanton Zürich ein Privatwaldkanton. 60 % der Fläche sind im Privateigentum, 40 % gehören Bund, Kanton und Gemeinden. Die meisten Privaten halten ihre Wälder im Einzeleigentum, dazu kommen Flächen, die von privaten Waldkorporationen verwaltet werden. Gesetzliche Vorgaben Die Waldpolitik im Kanton Zürich ist in der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung, den Gesetzen über die Jagd und den Natur- und Heimatschutz sowie im Kantonalen Richtplan verankert. Ergänzend dazu stützt sie sich auf den kantonalen Waldentwicklungsplan WEP (2010) und das Naturschutzgesamtkonzept NSGK (1995) ab. Diese Grundlagen bieten gute Voraussetzungen für eine nachhaltige Waldnutzung. Schlüsselpersonen für die Umsetzung dazu sind die Forstdienste, insbesondere die Revierförster.
4 ZVS/BirdLife Zürich Seite 4_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier BIOLOGISCHE ZIELSETZUNGEN BirdLife Zürich macht sich stark für den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Waldes, damit das Potenzial der vielfältigen Waldstandorte im Kanton Zürich für die Biodiversität optimal zur Entfaltung kommt. Reservats-, Alt- & Totholzkonzept: Waldreservate Altholzinseln Biotopbäume & Totholz Natur- und Sonderwaldreservate sowie Altholzinseln festlegen Naturwaldreservate sind Gebiete, in denen die natürliche Waldentwicklung frei ablaufen kann und die weitgehend von Störungen frei gehalten werden. Es wird darin ganz auf eine Nutzung verzichtet. Sie besitzen dadurch im Vergleich zu Wirtschaftswäldern eine hohe Habitatkontinuität und sind langfristig und grundeigentümerverbindlich geschützt. Sonderwaldreservate sind Gebiete mit spezifischen Zielsetzungen zur Erhaltung und Förderung der einheimischen biologischen Vielfalt. Eingriffe umfassen Massnahmen, die der Zielerreichung dienen. Sonderwaldreservate sind ebenfalls langfristig gesichert. Das grösste Naturwaldreservat im Kanton Zürich ist mit einer Fläche von 8.48 km2 der Sihlwald. Zusammen mit weiteren Flächen bildet er mit einer Gesamtfläche von knapp 11 km2 unter dem Namen Wildnispark Sihlwald zugleich einen Naturerlebnispark von nationaler Bedeutung, in welchem die natürlichen Abläufe (Kernzone) und die Erholung (Umgebungszone) Vorrang vor den übrigen Waldfunktionen haben. Der Zürcher Wald bietet für die biologische Vielfalt grosse, teilweise noch ungenutzte Entwicklungsmöglichkeiten. Diese Vielfalt zeigt sich darin, dass neben den drei häufigen und vier verbreiteten Waldstandorten noch rund 30 seltene Waldstandorte vorhanden sind, die zusammen eine Fläche von 6.6 % einnehmen. Als Waldstandort wird die potenziell natürliche Vegetation in einem bestimmten Gebiet bezeichnet, das sich durch einheitliche Klima-, Gelände- und Bodeneigenschaften auszeichnet. Die bedeutendsten Gebiete sind im Inventar der Waldstandorte von naturkundlicher Bedeutung WNB festgesetzt worden und umfassen ha (13% der Fläche). WNB-Objekte bieten oft beste Voraussetzungen als Kerngebiete für Sonderwaldreservate. Altholzinseln sind Bestände mit hohen Anteilen an Bäumen, die vom Alter her über der sogenannten Schlagreife von Jahren liegen. Natur- und Sonderwaldreservate: Ausgehend von den WNB-Objekten und den Zielen im WEP Kanton Zürich ist ein Anteil von mindestens 15 % der Gesamtwaldfläche als Sonderwald und Naturwald anzustreben, wobei Sonderwaldreservate flächenmässig überwiegen können. Diese Zahl liegt in der Grössenordnung der Biodiversitätsziele 2020 für Schutzgebiete (Nagoya 2010: 17% auf nationaler Ebene). In jedem Forstkreis ist ein Naturwaldreservat von mindestens 80 ha Fläche langfristig gesichert (mind. 50 Jahre). Zusätzlich zum Wildnispark Sihlwald wird ein weiterer nationaler Naturerlebnispark eingerichtet. Altholzinseln: Ergänzend zu den Waldreservaten weist jedes Forstrevier zwei oder mehr auf mindestens 25 Jahre hinaus gesicherte Altholzinseln auf. Lebensraumkosmos Baum Biotop-, Höhlen- und Horstbäume erhalten Nicht nur der Wald als Einheit hat eine Bedeutung, sondern auch bestimmte Einzelbäume im Waldbestand. Meist sind es dicke und knorrige Bäume, die vom Alter her die Schlagreife überschritten haben, welche besonders gute Lebensbedingungen für Tiere, Flechten und Pilze bereit stellen. Auf Eichen mit genügend Platz für die volle Entwicklung der Krone und unter optimalen Umweltbedingungen konnten zum Beispiel über 700 Insektenarten nachgewiesen
5 ZVS/BirdLife Zürich Seite 5_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier werden. Viele dieser besonders artenreichen Biotopbäume ausserhalb der für das Wachstum limitierenden Waldstandorte stammen aus einer Zeit, in der deutlich mehr Licht in die Wälder eindrang. Aber auch verletzte Bäume, solche mit gebrochener oder gespaltener Krone oder schräg wachsende Exemplare und Pioniergehölze wie Salweiden und Zitterpappeln sowie Horstbäume sorgen für zusätzliche Vielfalt im Wald, unabhängig von ihrem Alter. Für die wenig mobilen Bewohner dieser Biotopbäume wie Flechten und verschiedene Käferarten, die im besten Fall Distanzen von m zurück legen können, ist ein genügend grosses Angebot an Biotopbäumen lebenswichtig. Damit der Austausch gewährleistet ist, sollten pro Hektare 10 oder mehr Biotopbäume vorhanden sein. Das heisst einerseits, dass bestehende Biotopbäume so lang wie möglich erhalten bleiben sollen, anderseits ist frühzeitig dafür zu sorgen, dass für abgehende Bäume Ersatz bereit steht. Die Entwicklung zum Biotopbaum setzt genügend Licht voraus. Bereits heute bieten die Wälder ausreichend Nistplätze für einen gesicherten Bestand der häufigen Waldvögel 3). Mit einem umgesetzten Anteil von 10 Bäumen pro Hektare dürften sich langfristig auch die Bestände selten gewordener Höhlenbewohner wieder soweit erholen, dass auch auf spezielle künstliche Nisthilfen weitgehend verzichtet werden kann. Bis dahin sollen künstliche Nisthilfen das zu knappe Angebot an natürlichen Nistgelegenheiten für gefährdete und seltene Vogelarten wie Dohle und Hohltaube auffangen, sowie für den auf Grosshöhlen angewiesenen Waldkauz. Der Brutvogelatlas 2008 hat gezeigt, dass sich die Situation im Wald für die Brutvögel der geschlossenen Wälder, für Horst- und Höhlenbrüter in den letzten 20 Jahren verbessert hat. Insbesondere die Spechte (ausser dem Grauspecht) sowie die Greife und Rabenvögel haben davon profitiert. Die Spezialisten der Lichten Wälder und der fliessenden Übergänge zwischen Wald und Kulturland haben jedoch Mühe mit der gegenwärtigen Waldentwicklung. Pro Hektare Wald sollen 10 oder mehr Biotopbäume vorhanden sein (in Sonderwaldreservaten kann die Anzahl unter Umständen wegen der insgesamt geringen Baumzahl kleiner sein). Es ist frühzeitig dafür zu sorgen, dass für abgehende Biotopbäume Ersatz bereit steht. Bestehende Biotopbäume sollen so lang wie möglich erhalten bleiben. Da Schwarzspecht-Höhlenbäume mit ihren über 60 Nachmietern Hotspots der Biodiversität sind, ist es ebenfalls sehr erwünscht, wenn diese möglichst lange erhalten bleiben. Die Schwarzspecht-Höhlenbäume sollen zu diesem Zweck periodisch gekennzeichnet werden, damit sie bei Holzschlägen wenn immer möglich stehen bleiben. Das Nistplatzangebot für die häufigen Brutvögel des geschlossenen Waldes ist heute bereits gut. Eine Förderung dieser Arten (Typ B-Arten wie Meisen, Kleiber, Baumläufer) mit künstlichen Nisthilfen im Wald ist nicht prioritär. Bis das zu knappe Angebot an natürlichen Nistgelegenheiten für gefährdete und seltene Vogelarten wie Dohle und Hohltaube durch die Waldentwicklung aufgefangen ist, soll diesen Arten (Typ A-Arten) mit künstlichen Nisthilfen weiterhin geholfen werden. Das System der Nisthilfenbeiträge soll auf der Basis ökologischer Kriterien und der Beiträge des Staates in diesem Sinn überarbeitet werden. Lebendiges Totholz! Stehendes und liegendes Totholz zusätzlich bereit stellen Im Vergleich mit dem Kulturland und den Siedlungen sind viele Lebensbedingungen im Wald verhältnismässig gut. Besonders in regelmässig bewirtschafteten Wäldern besteht jedoch ein Mangel, was den Anteil an verschieden starkem, gut besonntem, stehendem und liegendem Totholz in unterschiedlichen Abbaustadien betrifft. Die im WEP bis 2025 angestrebten 12 m 3 /ha stehendes Totholz können einen wichtigen Beitrag an die biologische Vielfalt leisten, sofern sie diese Qualitätsanforderungen erfüllen.
6 ZVS/BirdLife Zürich Seite 6_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier Untersuchungen 4) zeigen, dass in unseren Wäldern ein Anteil von m 3 /ha nötig ist, um die Mehrheit der Totholzarten zu erhalten. Anspruchsvolle Arten benötigen über 100 m 3 pro Hektare. Ebenso wichtig ist eine grössere Menge von Totholz zur ausreichenden Versorgung des Bodens mit Mineralien. Auf der Waldfläche ohne Vorrang biologische Vielfalt soll mittelfristig (nächste Jahre) ein Wert von über 30 m3 Totholz pro Hektare erreicht werden, mindestens ein Drittel davon stehend. In Waldflächen mit Vorrang biologische Vielfalt (20 % laut WEP) ist der Qualität des Totholzes besondere Beachtung zu schenken. Wichtig ist, dass das vorhandene Totholz gut besonnt ist, dicke abgestorbene Bäume stehen bleiben und bei jedem Eingriff frisches Totholz bereit gestellt wird, um den Anteil an liegendem Totholz zu steigern und eine möglichst grosse Vielfalt an Habitaten anzubieten. In Flächen mit besonderer Zielsetzung zugunsten von Totholzbewohnern sind Anteile anzustreben, die deutlich über den für die übrige Waldfläche erwünschten Mengen liegen. Entlang von Waldwegen kann das Totholzangebot mit grossen Stöcken und auf 3-4 m Höhe abgesägten dicken Stämmen gut abgedeckt werden. Dem Sicherheitsaspekt soll beim stehenden Totholz Rechnung getragen werden. Mehr Licht bis auf den Waldboden Dauernd Lichte Wälder gezielt fördern Ums Licht dreht sich fast alles im Wald! Auf fruchtbaren Waldböden setzen sich in unserem Klima die konkurrenzstarken Buchen durch in höheren Lagen die Fichten und Tannen und schliessen das Kronendach. Auf weniger wüchsigen Böden und in Gebieten mit jahreszeitlichen Trockenheiten bestehen hingegen gute Voraussetzungen dafür, dass der Kronenschluss der Bäume deutlich reduziert werden kann. Dadurch entsteht dauerhaft Lichter Wald, in welchem Sonnenlicht bis auf den Waldboden dringt und dort auch Gräser und Kräuter begünstigt. Früher verbreitete Waldbewirtschaftungsformen wie der aus grosskronigen Eichen und Buchen als Überhältern und Hagebuchen als Brennholz-Hauschicht bestehende Mittelwald oder der als Brennholzlieferant dienende Niederwald hatten einen positiven Einfluss auf lichtbedürftige Arten. In Lichten Wäldern kommen bis zu dreimal mehr Pflanzenarten vor als in geschlossenen Hochwäldern 5). Es braucht allerdings eine spezielle Pflege, wenn die Krautschicht nicht von Büschen und Jungbäumen verdrängt werden soll. Dies wird am besten durch regelmässiges Mähen und Abführen des Schnittguts erreicht. Die kantonale Abteilung Wald und die Fachstelle Naturschutz haben einen Aktionsplan Lichter Wald erarbeitet und setzen die Zielvorgabe von ha laut NSGK / WEP gegenwärtig um. An dafür geeigneten Standorten sollen ha Lichte Wälder dauerhaft eingerichtet werden. Vielfalt an Waldformen erhöhen Früher sind offene Wälder unter anderem dadurch entstanden, dass sie beweidet wurden. Heute verbietet das kantonale Waldgesetz eine solche Praxis (ZH-Lex 921.1, 10). Aus wichtigen Gründen können jedoch Ausnahmen bewilligt werden, wenn die Erfüllung der
7 ZVS/BirdLife Zürich Seite 7_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier Waldfunktionen dadurch nicht gefährdet ist. In vielen Fällen würde eine kontrollierte Beweidung die im Gesetz als gleichwertig anerkannte Waldfunktion zur Erhaltung der Biodiversität erst ermöglichen. Auch kann die Beweidung die Kosten für die notwendige Pflege lichter Waldbestände gegenüber der Mahd senken. Die Waldweide soll deshalb wieder vermehrt zugelassen werden. Eine zeitgemässe Form der Mittelwald-Bewirtschaftung an dafür besonders geeigneten Standorten könnte ein sinnvoller Beitrag sein, um die Vielfalt an Waldnutzungsformen und -arten gegenüber der aktuellen Situation zu erhöhen. Die Wahl von seltenen Bäumen und Sträuchern und das Fördern von Pioniergehölzen in Lichtungen und entlang von Waldwegen können einen wichtigen Beitrag zu vielfältigeren Waldstrukturen leisten. Es sollen zur Erhöhung der Vielfalt an Waldnutzungsformen an dafür geeigneten Standorten wieder vermehrt Mittelwälder eingerichtet werden. Auch hier soll auf ein angemessenes und qualitativ gutes Totholzangebot, seltene Bäume und Sträucher und gut besonnte, alte Eichen geachtet werden. Die Waldweide soll zur Förderung der Biodiversität zugelassen werden. Durchführung und Wirkung sollen begleitet und kontrolliert werden. Eichenwald-Förderungsflächen sind in einem Umfang von 7 % der Gesamtwaldfläche einzurichten. Langfristig sollen in bestehenden und neuen Förderungsflächen 5 oder mehr Eichen pro Hektare als Biotopbäume herangezogen werden und deren Erhaltung zu einem festen Projektbestandteil werden. Die Eingriffe sind vermehrt auf die Förderung gefährdeter Arten auszurichten und es soll eine biologische Erfolgskontrolle eingerichtet werden. BirdLife Zürich initiiert ein Projekt zur grossflächigen Beweidung eines geeigneten Waldstücks. Breitere und fliessendere Übergänge zwischen Wald und Kulturland schaffen Der seit gut einem Jahrhundert im schweizerischen Durchschnitt von m 3 auf 360 m 3 pro Hektare stetig zunehmende Holzvorrat sowie die intensivierte Landwirtschaft haben mit dazu beigetragen, dass die Grenze zwischen Wald und Kulturland heute sehr abrupt verläuft. Gerade der Übergangsbereich hat aber ein grosses Potenzial, um viel zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beizutragen. Heute werden Waldrandaufwertungen auf einer Tiefe von maximal einer Baumlänge (ca. 30 m) meist aber nur in den ersten 10 m ab Waldrand ausgeführt. Kombiniert mit der Zielsetzung für dauernd Lichte Wälder oder Mittelwälder ergeben sich Synergien für das Schaffen breiterer Übergänge hin zum geschlossenen Wald. Im Waldrandbereich soll der Wald generell verstärkt genutzt werden, so dass breitere Übergänge zwischen dem Kulturland und dem geschlossenen Wald entstehen. Waldrandeingriffe sollen mindestens eine Baumlänge tief ausgeführt werden. Speziell dort, wo sich der Waldstandort für lichte Waldformen eignet oder wo noch naturnahe Lebensräume im angrenzenden Kulturland vorhanden sind, soll der Übergang Wald- Kulturland durch differenzierte Eingriffe gezielt aufgewertet werden. Umgekehrt sollen auch im Kulturland extensive Strukturen angrenzend an Wald erhalten und gefördert werden. An speziell dafür geeigneten Standorten soll in 2-3 Pilotprojekten versuchsweise auf einer Tiefe von bis zu drei Baumlängen ( m) der Holzvorrat dauerhaft auf einen Drittel reduziert werden. Davon profitieren überdurchschnittlich viele Arten, darunter seltene Vogelarten wie Gartenrotschwanz, Wiedehopf, Wendehals und Fitis. Hier sollen wertvolle Biotop-, Horst- und Höhlenbäume wenn immer möglich erhalten bleiben.
8 ZVS/BirdLife Zürich Seite 8_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier Weitere Zielsetzungen Bereichernde Kleinbiotope Wald hat mehr zu bieten als Bäume Damit vor lauter Bäumen nicht der Blick auf weitere wertvolle Lebensräume im Wald verloren geht, sollen auch Kleinbiotope wie Feuchtstellen, Moore oder Fels- und Steinstrukturen vermehrt aufgewertet und wiederhergestellt werden. Viele Frösche, Kröten und Salamander leben im Wald in Tümpeln, Radspuren, Waldweihern und Waldrieden und profitieren stark von Aufwertungen besonders im Waldrandbereich. BirdLife Zürich setzt sich zusammen mit seinen Sektionen in den Gemeinden dafür ein, dass wertvolle Kleinbiotope im Wald erhalten bleiben. Insbesondere kleinere Feuchtgebiete sollen durch regelmässige Pflegeeingriffe offen gehalten werden. Dazu streben die NaturschutzvertreterInnen einen regelmässigen Kontakt und offenen Gedankenaustausch mit dem kommunalen und kantonalen Forstdienst an. Sie bieten nach Möglichkeit praktische und fachliche Unterstützung an. Naturnaher Waldbau für die Biodiversität im Wirtschaftswald Der kantonale Forstdienst bekennt sich in seiner Strategie klar dazu, den Naturnahen Waldbau bei Holznutzung und Waldpflege auf der gesamten Fläche konsequent anzuwenden. Dieser gesetzlich verankerte Grundsatz (Waldgesetz Art. 20, SR 921.0) hat zum Ziel, dass der Wald tatsächlich nachhaltig seine Hauptfunktionen Schutz, Holzproduktion, Erhaltung der Biodiversität sowie Erholung erfüllen kann. Er leistet somit einen Beitrag daran, dass häufige Arten häufig bleiben (Bsp. Schwarzspecht). Ein Naturnaher Waldbau für die Biodiversität zeichnet sich aus durch das Auswählen von standortgerechten und einheimischen Baumarten, das Erhalten der fruchtbaren Waldböden, das Abstützen auf natürliche Prozesse wie die Naturverjüngung, das Fördern der biologischen Vielfalt in der täglichen Arbeit, das Verzichten auf Dünger und chemische Hilfsmittel sowie eine gute Aus- und ständige Weiterbildung der im Wald beschäftigten Personen in Standortskunde, Waldbau und Naturschutz. Der Wald wird auf allen Flächen ohne weitergehende Zielsetzungen nach den Grundsätzen eines Naturnahen Waldbaus für die Biodiversität bewirtschaftet. BirdLife Zürich bezieht sich dabei auf die Tabelle von SVS/BirdLife Schweiz, die in der Broschüre Biodiversität Vielfalt im Wald (2011, 2. Auflage) enthalten ist. Auf die Pflanzung nicht einheimischer oder nicht standortgerechter Baumarten ist zu verzichten. Beiträge im Wald Besondere Leistungen zugunsten der biologischen Vielfalt im Wald, die über den Naturnahen Waldbau (Tabelle SVS/BirdLife Schweiz) hinaus erbracht werden, sollen angemessen abgegolten werden. Die Naturschutz-Beiträge sollen dabei den Zusatzaufwand gegenüber der ordentlichen Durchforstung abdecken. BirdLife Zürich fordert die Einführung eines Beitragssystems, welches besondere Leistungen der Bewirtschafter zugunsten der Biodiversität im Wald angemessen abgilt. BirdLife Zürich setzt sich auf der politischen Ebene für ausreichend hohe Beiträge ein, damit die ökologisch bedingten Mehrkosten vollständig gedeckt werden können.
9 ZVS/BirdLife Zürich Seite 9_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier WICHTIGE HERAUSFORDERUNGEN Neben der eigentlichen, nachhaltigen Waldentwicklung und dem Erschliessen ungenutzter Lebensraumpotenziale durch das aktive Tun und das bewusste Sein-Lassen der Forstdienste, Waldeigentümer und weiterer Beteiligter, stellen sich mehrere Herausforderungen, die gemeistert werden müssen. Biologisches Wissen Über das Vorkommen und die Verbreitung von Arten im Wald weiss man, mit Ausnahme der Brutvögel, relativ wenig. In den nächsten Jahren sollen mindestens für die prioritären Artengruppen flächendeckende Erhebungen durchgeführt und Massnahmen auf ihren Erfolg hin überprüft werden. Invasive Neophyten Der Wald soll weitgehend frei gehalten werden von Invasiven Neophyten. Bereits weit verbreitete Arten sollen an der weiteren Ausbreitung gehindert werden. Sonderwaldflächen, in denen viel Licht bis auf den Waldboden gelangt, sind von Neophyten freizuhalten. Speziell beim Ausführen von Arbeiten an Waldstrassen ist darauf zu achten, dass keine Neophyten durch verschmutzte Geräte oder verunreinigtes Erdmaterial eingebracht werden. Für die Bekämpfung sind ausreichende finanzielle Mittel in den Budgets von Kanton und Gemeinden einzustellen. Vermehrter Erholungsdruck Der Wald ist ein beliebter Erholungsraum für die gesamte Bevölkerung. Ein grosser Teil der Leute erholt sich ein- bis mehrmals wöchentlich darin 6). Die hohe Erschliessungsdichte bietet günstige Möglichkeiten für Nutzungen wie Spaziergänge, Joggen, Reiten, Biken, Paint Ball, Seilparks, Konzerte im Freien, um nur einige zu nennen. Über 80 % der Erholungssuchenden im Wald schätzen vor allem Ruhe und Naturerlebnis und benötigen neben Waldwegen kaum zusätzliche Infrastruktur. Im Lebensraum Wald sind grossflächig ungestörte Gebiete sehr wichtig, damit die Wildtiere nicht durch häufige, von Menschen oder Haustieren verursachte Störungen aufgescheucht und dadurch geschwächt werden. Dazu sind ausreichend grosse Wildtierruhezonen vom Erholungsbetrieb auszunehmen. Betriebsame und lärmintensive Erholungsformen sollen deshalb bewilligungspflichtig sein und nur auf wenige Gebiete begrenzt bleiben. Dazu ist der WEP Kanton Zürich mit speziellen Erholungsplanungen zu ergänzen. Darüber hinaus sind Erholungskonzepte nicht nur für den Wald, sondern regional festzusetzen. Erholungsräume im Siedlungsraum sind zentral, um den zunehmenden Druck auf den Wald abzufangen. Dies ist Aufgabe der regionalen Richtplanung im Zusammenspiel mit der kommunalen Nutzungsplanung. Waldstrassennetz und Holzen im Sommer Im schweizerischen Mittelland gehört die Erschliessungsdichte mit Waldstrassen zu den höchsten weltweit 7). Der Kanton Zürich als Mittellandkanton ist somit mehr als ausreichend mit Strassen erschlossen. Für Waldstrassen sollen in Zukunft die Grundsätze gelten: Neue Strassen nur noch spärlich erstellen und vermehrt als Stichstrassen statt durchgehende Strassen anlegen, kein Vollausbau, nicht benötigte Waldstrassen zurückbauen. Wenn möglich andere Ernteverfahren nutzen wie Seilbahnen, Seilkran, mobile Vollernter etc., die eine geringere Erschliessungsdichte erfordern. Aus der Holzindustrie ertönt der Ruf nach regelmässiger Versorgung mit Holz ohne lange Zwischenlagerung. Es soll auch im Sommer Holz geschlagen werden. Dies ist aus
10 ZVS/BirdLife Zürich Seite 10_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier verschiedenen Gründen abzulehnen: Während der Vegetations- und Fortpflanzungszeit wirken sich Störungen im Wald am gravierendsten aus. Böden können nicht schonend befahren werden, die Ernteschäden an stehenden Bäumen werden grösser wie auch Konflikte zwischen Erholungssuchenden und Holzschlägen. Zwischen April und Ende Juli soll daher auf Holzschläge verzichtet werden. 8) Schlagpflegearbeiten zur Schwächung dominanter und schnell wachsender Arten wie Jungeschen sind jedoch in diesem Zeitraum häufig am wirksamsten und deshalb vorzusehen. Bodenschutz Waldböden sind sehr empfindliche Lebensräume. Besonders gefährdet werden die Böden durch Stickstoffeinträge aus der Luft. Starker Bodendruck mit schweren Maschinen führt zu zusätzlicher Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit durch verdichtete Böden und damit verbundenem Sauerstoffmangel. Waldböden sollen nur auf bestimmten Rückegassen befahren werden und feuchte, tiefgründige Böden sollen überhaupt nicht befahren werden. Klimawandel Eine wichtige Rahmenbedingung für die Entwicklung der Wälder ist das Klima. Damit verbunden sind Mitteltemperaturen, Länge der Vegetationszeit, Menge und zeitliche Verteilung der Niederschläge respektive Trockenperioden im Jahresverlauf. Der rasche Wandel des Klimas hin zu höheren durchschnittlichen Temperaturen verändert die Konkurrenzbedingungen für die einzelnen Waldbaumarten erheblich. Beim heutigen Stand des Wissens dürften sich die Grenzen der Höhenstufen der vorherrschenden Baumarten nach oben verschieben. In tiefen Lagen dürfte die Eiche und Kirsche begünstigt werden, die Buche in mittleren Lagen und die Fichten dürften in höhere Lagen zurück gedrängt werden. Für Flachwurzler werden die Bedingungen im Mittelland zunehmend schwieriger. Es soll mit einheimischen Bäumen gearbeitet werden und somit kein vermehrter Anbau von Neophyten wie Douglasie oder gar Robinie erfolgen. Die Verwertung des einheimischen Laubholzes soll gefördert werden. Waldflächenpolitik Im Waldgesetz ist der Grundsatz verankert, dass die Waldfläche erhalten bleiben muss. Dauerhafte Rodungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen kompensiert werden. Dieser strikten Regelung ist es zu verdanken, dass die Waldfläche auch im Mittelland stabil geblieben ist. Die offenkundige Verknappung von verfügbaren Flächen bei gleichzeitig anhaltend hohem Bodenverbrauch für Bauten und Anlagen führt vermehrt zu politischen Vorstössen mit dem Ziel, den Waldflächenschutz aufzuweichen. BirdLife Zürich spricht sich ausdrücklich dafür aus, den Flächenschutz für den Wald beizubehalten. Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn statt Ersatzaufforstungen im Wald Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes vorgenommen werden. In naturschutzfachlich oder landschaftlich wertvollen Gebieten sollen Ersatzaufforstungen nicht mehr stattfinden. Für die Erhaltung des Flächenschutzes wird sich BirdLife Zürich nötigenfalls auch politisch einsetzen. Energieholznutzung auf biodiversitätsfreundliche Art Es ist sinnvoll, den nachwachsenden Rohstoff Holz als Wert-, Nutz- und Energieholz zu verwenden. Die bevorstehende und gesellschaftlich erwünschte Energiewende legt nahe, dass das nachhaltig verfügbare Holznutzungspotenzial ausgeschöpft wird. Hier liegen sowohl Risiken wie Chancen für den Naturschutz im Wald.
11 ZVS/BirdLife Zürich Seite 11_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier So soll die im NSGK und WEP festgelegte Zielfläche für Naturwaldreservate auch bei steigender Energieholznachfrage unverändert beibehalten und die Anstrengungen zur Erreichung dieses Ziels weitergeführt werden. Es bestehen Synergien zwischen Nutzungs- und Biodiversitätsförderungs-Interessen, da durch Eingriffe vermehrt Licht in Waldbestände eindringen kann, was eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine hohe Artenvielfalt ist. Aus naturschutzfachlicher Sicht liegen die grössten Risiken der gesteigerten Energieholzproduktion darin, dass maximal zulässige Schläge ausgeführt werden, ohne einen angemessenen Totholzbedarf für die darauf angewiesenen Organismen zu berücksichtigen und ohne vorhandene Biotopbäume zu schonen. BirdLife Zürich setzt sich deshalb dafür ein, dass die Energieholznutzung auf biodiversitätsfreundliche Art stattfindet. Dies bedeutet, dass auch in Beständen, die vorrangig der Energieholzproduktion dienen, mindestens die Grundsätze des Naturnahen Waldbaus für die Biodiversität und ausreichende Mengen an stehendem und liegendem Totholz sowie Biotopbäumen eingehalten werden. Eine zeitgemässe Form der Mittelwald-Bewirtschaftung, mit Priorität auf Gebieten historisch belegter Mittelwälder und dafür besonders geeigneten Standorten, könnte ein Weg sein, beide Interessen in einem guten Verhältnis zueinander auszugleichen.
12 ZVS/BirdLife Zürich Seite 12_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier PARTNERSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT IM WALD Allgemeines Damit der Wald seine Funktionen nachhaltig erfüllen kann, ist Weitblick aller Beteiligten gefragt. Für das Erreichen dieser grundlegenden und gesetzlich verankerten Zielsetzung ist der kantonale und kommunale Forstdienst zuständig. BirdLife Zürich als Verband der Naturschutzvereine in den Gemeinden erklärt sich zusammen mit seinen Sektionen bereit, den Forstdienst dabei tatkräftig zu unterstützen. BirdLife Zürich begrüsst die Nutzung des Waldes als natürliche Ressource, sofern diese biodiversitätsschonend beziehungsweise -fördernd erfolgt. Es bieten sich vielfältige Synergien zwischen den ökologischen und ökonomischen Funktionen an (siehe Abschnitt Energieholznutzung auf biodiversitätsfreundliche Art weiter vorne). Zusammenarbeit mit Partnern Forstdienste ZVS/BirdLife Zürich will den offenen, konstruktiven Dialog mit dem kantonalen und den kommunalen Forstdiensten etablieren und pflegen. Dieses Papier soll dazu eine Diskussionsgrundlage bieten. Es sind darin Aussagen zu den Bedürfnissen aus Sicht der Biodiversitätsförderung und des Natur- und Landschaftsschutzes formuliert sowie Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Naturschutz im Zürcher Wald weiter gestärkt werden könnte. Waldeigentümer Es ist ZVS/BirdLife Zürich ein Anliegen, das Interesse und die Freude am Wald als biologisch vielfältigem Lebensraum bei den Waldbesitzern zu verstärken. Ein engerer Austausch an Ideen zur biodiversitätsfreundlichen und gleichzeitig ökonomischen Waldwirtschaft wird auch mit den Waldbesitzern angestrebt. ZVS/BirdLife Zürich und einige der Sektionen sind selber Waldeigentümer und können somit zusammen mit dem Forstdienst mit ihren eigenen Waldflächen als Anschauungsobjekten zum Verständnis der unterschiedlichen Waldfunktionen beitragen. Fachstelle Naturschutz Auf kantonaler Stufe ist neben der Abteilung Wald die Fachstelle Naturschutz FNS der wichtigste Ansprechpartner für ZVS/BirdLife Zürich zum Thema Naturschutz im Wald. Ihr fällt die Aufgabe zu, im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den Vollzug des Natur- und Heimatschutzrechts zu sorgen und sie ist beim Kanton die für Biodiversität zuständige Stelle. Als übergeordnete Strategie dient dabei das 1995 festgesetzte Naturschutzgesamtkonzept des Kantons Zürich. Beitrag von ZVS/BirdLife Zürich und den Naturschutzvereinen in den Gemeinden Konkret bietet BirdLife Zürich zusammen mit seinen Sektionen folgende Unterstützung zur Förderung der Biodiversität im Wald an. Mithilfe bei Kartierungen Identifizieren und markieren von Höhlen-, Horst- und Biotopbäumen in vorgängiger Absprache mit dem kommunalen Forstdienst. Im Rahmen von 100x ZüriNatur führt BirdLife Zürich in den Jahren 2012/13 die Aktion Spechtbaum durch. Es sollen möglichst viele Schwarzspecht- Höhlenbäume aufgefunden und einheitlich gekennzeichnet werden.
13 ZVS/BirdLife Zürich Seite 13_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier Waldrandaufwertungen mit Neupflanzungen standortheimischer Sträucher und seltener Baumarten vornehmen. Praktische Mithilfe bei Naturschutzarbeiten im Wald. Anbieten von Exkursionen zur Sensibilisierung der Bevölkerung und aktive Beteiligung mit Informationsposten an Waldumgängen, Informationsveranstaltungen und grösseren Waldschlägen mit naturschutzfachlicher Zielsetzung. Anbringen und unterhalten von Spezialnisthilfen für seltene und gefährdete Brutvögel. Zusammenarbeit bei der Ausbildung des Forstpersonals im Bereich Biodiversität. Verweise im Text: 1), 2) Waldentwicklungsplan Kanton Zürich 2010, Seite 17. 3) Weggler M. und Aschwanden B Angebot und Besetzung natürlicher Nisthöhlen in einem Buchenmischwald. OB 96: ) Müller J. and Bütler, R A review of habitat thresholds for dead wood: a baseline for management recommendations in European forests. European Journal of Forest Research 129: ) Biodiversität Vielfalt im Wald. Broschüre von SVS/BirdLife Schweiz, Seite 20. 6) Die Wälder der Stadt Zürich als Erholungsraum. Bernath, K. et. al. WSL ) Erschliessung und Holzernte. Zinggeler, J Landesforstinventar LFI 8) Der Absatz zum Holzen im Sommer ist ein weitgehend unverändertes Zitat aus der Broschüre Biodiversität: Vielfalt im Wald von SVS/BirdLife Schweiz Literatur und Referenzen SVS/BirdLife Schweiz: Biodiversität: Vielfalt im Wald (2. Auflage, 2011) Zürcher Wald Nr. 5/11 Waldentwicklungsplan WEP Kanton Zürich (2010) Naturschutzgesamtkonzept NSGK Kanton Zürich (1995) Aktionsplan Lichte Wälder im Kanton Zürich (2005; aktualisiert am 30. August 2007) Lebensräume der Schweiz (2. Auflage). Das Schweizerische Landesforstinventar LFI 3 bietet reichhaltige Informationen www. waldwissen.net
14 ZVS/BirdLife Zürich Seite 14_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier DER ZÜRCHER WALD IN ZAHLEN Naturschutzgesamtkonzept NSGK: Zwischenbilanz Umsetzungsplan 2009 Waldfläche gesamt [ha] 49'603 IST (2005) SOLL (2015) Fläche Anteil Fläche Anteil Zielerreichungsgrad Vorübergehend lichte Wälder 7' % 4' % 156% Dauernd lichte Wälder % 1' % 47% Waldreservate 1' % 1' % 76% Legende: 1) davon Waldreservatsflächen im Wildnispark Sihlwald: 848 ha = aktuell 66 % Zielerreichungsgrad des NSGK im Wald, ausser bei lichten Wäldern, relativ hoch Kantonaler WEP 2010 (Erhebungen ) Waldfläche gesamt (29%) [ha] 49'700 IST (2010) SOLL (2025) Fläche Anteil Fläche Anteil Bemerkungen Naturwaldreservate 1' % 1' % Sihlwald wird mit 848 ha angerechnet WNB-Objekte 1 6' % - zu grossen Teilen mit anderen Kategorien überlagert Dauernd lichte Wälder % 1' % aktuell davon rund 360 ha aufgelichtet Waldrandförderung [km/jahr] bis km von rund 1'600 km aufgewertet Naturerlebnispark Sihlwald 1' % - nur Kernzone naturschutzrelevant Eichenförderung 3' % Guter Anfang; qualitativ noch steigerungsfähig Eibenförderung % Totholz stehend [m3/ha] Legende: 1) Waldstandorte von naturkundlicher Bedeutung Kommentar: Laut Waldentwicklungsplan wird die Biologische Vielfalt in den oben angegebenen Massnahmengebieten gefördert und hat auf ha oder 20 % des Zürcher Waldes Vorrang (Summe der obigen Flächenangaben abzüglich Überlagerungen, insbesondere bei den WNB- Objekten). Der Sihlwald wird mit 848 ha der Naturwaldreservatsfläche angerechnet und deckt somit rund 50 % der angestrebten Waldreservate im ganzen Kanton ab. Wieweit die WNB- Objekte ihre Vorrangfunktion bereits erfüllen, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Im WEP fehlen diesbezügliche Indikatoren.
15 ZVS/BirdLife Zürich Seite 15_Naturschutz im Zürcher Wald Positionspapier Positionspapier Naturschutz im Zürcher Wald Natur- und Sonderwaldreservate Lebensraumkosmos Baum IST (2010) SOLL Fläche Fläche Anteil Bemerkungen % 7 Naturwaldreservate über 80 ha und mind. zwei Altholzinseln pro Forstrevier 10 Biotopbäume pro Hektare. Schonung vor allem von Schwarzspecht- Höhlenbäumen Totholz (m 3 /ha) 9.3 1) > 30 Umfasst stehendes und liegendes Totholz. Zielwert für Natur- und Sonderwaldreservate kann davon abweichen. Dauernd lichte Wälder % Fläche bei den Natur- und Sonderwaldreservaten enthalten. Vielfalt an Waldformen: Mittelwälder, Beweidung, Eichenförderung Waldrandförderung (km/jahr) Naturnaher Waldbau Legende: 1) stehendes Totholz 7% a) Mittelwälder und Flächen mit Waldweide einrichten. b) 7 % Eichenwald-Förderung a) und b) können sich überlagern. Fläche bei den Natur- und Sonderwaldreservaten teilweise enthalten. Breitere Übergänge zwischen Kulturland und Wald; 2-3 Pilotprojekte mit m breitem Übergang auf Gesamtfläche des Wirtschaftswaldes gemäss Tabelle von SVS/BirdLife Schweiz
16 Durch den Vorstand von ZVS/BirdLife Zürich verabschiedet am Redaktion: Thomas Kuske, Geschäftsführer Zürich, Oktober 2012 Rev.1
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