S t a d t R e n d s b u r g. B e g r ü n d u n g
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- Lilli Blau
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1 2. Entwurf Stand: (Plan Nr. 3.1) S t a d t R e n d s b u r g B e g r ü n d u n g zur Satzung der Stadt Rendsburg über den ( Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB`07) S t a d t R e n d s b u r g - D e r B ü r g e r m e i s t e r
2 Inhalt 1. Planverfahren 2. Räumlicher Geltungsbereich, Flächenbilanz und Situation vor Ort 3. Planungsrechtlicher Bestand, planungsrechtliche Voraussetzungen 3.1 Landesraumordnungsplan, Regionalplan 3.2 Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan 3.3 Gebietsentwicklungsplan für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg 3.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Rendsburg Büdelsdorf (ISEK) 3.5 Flächennutzungsplan 3.6 Landschaftsplan 3.7 Nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzungen 4. Städtebauliche Zielsetzung, planerische Konzeption 4.1 Planungserfordernis, Ziele und Zwecke der Planung 4.2 Städtebauliches Konzept 4.3 Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Flächen 4.4 Örtliche Bauvorschriften 4.5 Immissionsschutz 4.6 Verkehr und Erschließung 4.7 Ver- und Entsorgung 4.8 Brandschutz 4.9 Altlastenverdachtsfläche 4.10 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 5. Natur, Umwelt und Eingriffsregelung 6. Öffentliches Baurecht 6.1 Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung 6.2 Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6.3 Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Straßennetzes: Pflichten des Vorhabensträgers und Durchführung durch die Stadt Rendsburg 6.4 Herstellung oder Änderung von Entwässerungsanlagen auf Grundstücken BIS S 2
3 Folgende Fachgutachten und umweltbezogene Informationen sind Teil der Verfahrensakte und haben am Planaufstellungsverfahren teilgenommen: Schalltechnische Untersuchung nach TA Lärm zum Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Rendsburg (Bearbeitungsstand vom , überarbeitet am ) Untersuchung zum Vorkommen von Fledermäusen als Fachbeitrag zum Artenschutz im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Rendsburg vom mit Durchführung der eingeschränkten Beteiligung Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht für Bauvorhaben gem. Ziffer der Anlage 1 zu 3 Abs. 1 i. V. m. 3c Abs. 1 UVPG ( Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls ) im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Rendsburg mit Stand vom Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Rendsburg (Bearbeitungsstand vom ) Baugrunduntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Rendsburg (Neubau mehrerer Verbrauchermärkte) vom 21./ Quellenverzeichnis: In Aussichtstellung einer Befreiung von den Verboten des 42 i. V. m. 62 BNatSchG durch das Landesamt für Natur und Umwelt des Landes S-H mit Erlass vom Erneute landesplanerische Stellungnahme nach 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz der Abteilung Landesplanung im Innenministerium des Landes S-H im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach 13a BauGB`07 mit Erlass vom Landesplanerische Stellungnahme der Abteilung Landesplanung im Innenministerium des Landes S-H im Rahmen der Planungsanzeige mit Erlass vom Neubau Frische-, Discount- und Fachmarkt in Rendsburg, Schleswiger Chaussee 51, Rendsburg mit Lageplan im M. 1:1.000 mit Planungsstand vom Rahmenvereinbarung über interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Rendsburg und der Stadt Büdelsdorf (Stand vom ) Ergebniszusammenfassung Gutachterliche Stellungnahme - Markt- und Standortanalyse - Einzelhandelskonzept Wirtschaftsraum Rendsburg ( Stand vom April 2004) Geltender Flächennutzungsplan der Stadt Rendsburg einschließlich der genehmigten Änderungen Festgestellter Landschaftsplan der Stadt Rendsburg Lage- und Höhenplan vom als amtliche Planunterlage für den Bebauungsplan Nr. 87 der Stadt Rendsburg 3
4 Verfahrensstand: Aufstellungsbeschluss Bau- und Umweltausschuss am Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss am... Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB`07 i. V. m. 13a BauGB`07 Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB`07 gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB`07 Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB`07 vom bis zum Landesplanerische Stellungnahme nach 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz der Abteilung Landesplanung im Innenministerium des Landes S-H im Rahmen der Planungsanzeige mit Erlass vom Erneute landesplanerische Stellungnahme nach 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz der Abteilung Landesplanung im Innenministerium des Landes S-H im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach 13a BauGB`07 mit Erlass vom Beteiligung der Behörden nach 4 BauGB Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB gemäß 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB`07 Benachrichtigung der Nachbargemeinden nach 2 Abs. 2 BauGB am Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Bau- und Umweltausschuss am Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 BauGB`07 und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 BauGB`07 Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB`07 am mit dem Hinweis, dass im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB `07 keine Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB`07 durchgeführt worden ist und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können Unterrichtung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung und Beteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB`07 i. V. m. 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB`07 am Öffentliche Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB`07 vom bis zum
5 Eingeschränkte Beteiligung nach 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB`07 mit Beteiligung der von den Planungänderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit und der Nachbargemeinde nur zu den geänderten Teilen der Planung bei Fristsetzung von zwei Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme. Empfehlung Satzungsbeschluss Bau- und Umweltausschuss am... Satzungsbeschluss Ratsversammlung am... 5
6 1. Planverfahren Die städtischen Gremien haben aufgrund der innerstädtischen Lage des Plangebiets und der geplanten Vorhaben (Verlagerung des UTH und Neubau eines Nahversorgungszentrums nach Freilegung des Grundstücks) die Vorraussetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 Schleswiger Chaussee - Friesenstraße nach dem beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB`07 ( Bebauungsplan für die Innenentwicklung ) mit folgendem Ergebnis geprüft: o entsprechend dem Ergebnis der durchgeführten Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG (siehe Anlage zu dieser Begründung) besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG / LUVPG, o Beeinträchtigungen von FFH- und / oder EU-Vogelschutzgebieten sind nicht anzunehmen, o es wird eine Grundfläche (GR) von weniger als m² festgesetzt und o die städtebaulich geordnete Entwicklung kann durch den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 87 unter Berücksichtigung der erstellten Fachgutachten gewährleistet werden. Der Bau- und Umweltausschuss hat daher beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 4 Abs. 1 BauGB`07 ( Scoping ) gemäß 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB`07 abzusehen. Gleiches gilt für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB`07. Gemäß 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB`07 wurde allerdings der Öffentlichkeit durch ortsübliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Rendsburg die Möglichkeit gegeben, sich in der Zeit vom bis zum ü- ber die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu lassen und hatten hierbei Gelegenheit zur Äußerung. Die Erstellung eines Umweltberichtes und die Durchführung einer Umweltprüfung ist daher im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach 13a BauGB`07 nicht erforderlich. Eingriffe in Natur und Landschaft sind aufgrund der o. g. Voraussetzungen mit diesem Bebauungsplan nicht verbunden. Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Rendsburg wird gemäß 13a BauGB`07 für den Bereich des Plangebiets an die neue Planungssituation redaktionell angepasst (siehe Kapitel 3.5 dieser Begründung), wobei der Bereich des Gewerbegebiets hiervon ausgenommen bleibt, da im geltenden Flächennutzungsplan diese Teilfläche bereits als gewerbliche Baufläche dargestellt ist. Mit Beachtung der landesplanerischen Stellungnahme mit Erlass vom , der Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Kiel vom und des Landesamtes für Natur und Umwelt des Landes S-H vom sind Änderungen materiellen Rechts verbunden, so dass eine eingeschränkte Beteiligung der von den Planänderung betroffenen Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der betroffenen Öffentlichkeit nach 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB`07 mit dem 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 87 vor Satzungsbeschluss durchgeführt wird. Die eingeschränkte Beteiligung erfolgt nur zu den geänderten Teilen der Planung. Die geänderten Teile der Planung sind in der Planzeichnung (Teil A), im Text (Teil B) und in der Begründung zum besseren Auffinden kursiv gesetzt. 6
7 2.1 Räumlicher Geltungsbereich ( 9 Abs. 7 BauGB`07) Der räumliche Plangeltungsbereich wird begrenzt im Nordosten durch die Schleswiger Chaussee, Nordwesten durch die Grundstücksflächen und durch die vorhandene Bebauung Bredstedter Straße Nr und Friesenstraße Nr. 1-3, Südwesten durch die Friesenstraße, Südosten durch die Grundstücksflächen und durch die vorhandene Bebauung Friesenstraße Nr und Schleswiger Chaussee Nr Flächenbilanz Der räumliche Plangeltungsbereich umfasst auf Grundlage einer überschlägigen Flächenermittlung (Planungsstand vom Plan Nr. 3.1), die im Rahmen eines Teilungsentwurfs durch einen ÖbVI konkretisiert werden wird, insgesamt eine Fläche von insgesamt ca. 1,42 ha. Die boden- und planungsrechtlich relevanten Flächengrößen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Nutzungen Fläche in m² Anteil in % Bruttobaulandfläche (BBF) Nettobaulandfläche (NBF) davon Gewerbegebiete ,9 - Sondergebiete Großflächiger Einzelhandel ,7 Flächen für Versorgungsanlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB`07) 60 0,4 Schutzobjekte im Sinne des Naturschutzrechts ( 9 Abs. 6 BauGB`07) davon - Knicks ( 25 LNatSchG`07) Flächen für Gemeinschaftsanlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 22 BauGB`07) Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten ( 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB`07) Situation vor Ort Es ist geplant, auf dem Flurstück 140/84 (Betriebsgelände Umwelt- und Technikhof der Stadt Rendsburg - UTH) nach dem Abriss der vorhandenen Gebäude und Freilegung der Grundstücksflächen ein Nahversorgungszentrum mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben zu errichten und Flächen für Stellplätze, Zufahrten, Gebäudeumfahrten und Nebenanlagen herzustellen. Die Gebäude- und Nutzungssituation auf dem südwestlichen Teilstück des Flurstücks 140/84 bleibt von den übrigen Planvorhaben weitestgehend unberührt. Gleiches gilt für den im Südosten vorhandenen und genehmigten Sendemast. 7
8 3. Planungsrechtlicher Bestand, planungsrechtliche Voraussetzungen 3.1 Landesraumordnungsplan, Regionalplan Gemäß 1 Abs. 4 BauGB`07 besteht für die Gemeinden eine so genannte Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der gemeindlichen Abwägung nach 1 Abs. 7 BauGB`07 Entsprechend den Darstellungen des Landesraumordnungsplanes, Neufassung 1998, kann die Stadt Rendsburg bei den städtischen und vorhabensbezogenen Planungsabsichten von folgenden Aspekten der Landesplanung ausgehen, die durch die Gesamtfortschreibung 2000 des Regionalplanes, Planungsraum III, im Grundsatz nicht verändert worden ist. Die Stadt Rendsburg liegt laut Landesraumordnungsplan im Stadt- und Umlandbereich in ländlichen Räumen und übernimmt nach der Verordnung zum zentralörtlichen System die Aufgaben und Funktionen eines Mittelzentrums. Mit dieser Funktionszuweisung ist die Stadt Rendsburg aus landesplanerischer Sicht aufgefordert, für die Verflechtungsbereiche mehrerer Unterzentren oder ländlichen Zentralorte oder Stadtrandkerne oder für Teile von diesen differenzierte Versorgungsmöglichkeiten zur Deckung des gehobenen, längerfristigen Bedarfs bieten und ein breit gefächertes Arbeitsplatz- und Ausbildungsangebot bereit zu stellen. Im Regionalplan, Planungsraum III, werden für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 87 keine über den Landsraumordnungsplan hinaus gehenden Aussagen getroffen. Jedoch ist im Zuge der Vorhabensplanung auf den Bauschutzbereich des Flugplatzes Hohn zu achten und die entsprechenden Maßgaben der Behörden einzuhalten. Das westlich an das Plangebiet angrenzende und sich nach Westen ausdehnende Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Grundwasserschutz hat keine direkten Auswirkungen auf die städtischen und vorhabensbezogenen Planungsabsichten. Im Zuge der Planungsanzeige zum Bebauungsplan Nr. 87 nach 16 Abs. 1 Landesplanungsgesetz wurde durch die Abteilung Landesplanung im Innenministerium des Landes S-H mit Erlass vom bestätigt, dass dem angezeigten Nahversorgungszentrum mit einer Verkaufsfläche von m² und einer Differenzierung in einen m² großen Lebensmittelvollsortimenter, einen 900 m² großen Lebensmitteldiscounter sowie einen 700 m² großen Fachmarkt raumordnerische Belange und der entsprechenden Anpassung des Flächennutzungsplanes nicht entgegenstehen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach 13a BauGB`07 wurde jedoch von der Abteilung Landesplanung mit Erlass vom darauf hingewiesen, dass mit dem vorgelegten Entwurf und der hierbei festgesetzten Gesamt-Verkaufsfläche von m² eine positive landesplanerische Stellungnahme mit Erfüllung von folgende Voraussetzungen in Aussicht gestellt wird: Festsetzung des Sondergebietes als Großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit der allgemeinen Nutzungsart als Nahversorgungszentrum Prüfung einer Zuordnung der geplanten (gegenüber der Planungsanzeige erhöhten) Verkaufsfläche zu einzelnen Komponenten / Sortimentsbereichen 8
9 Darlegung der Erforderlichkeit und der Verträglichkeit des geplanten Nahversorgungszentrums Abstimmung des städtischen Planungsabsichten mit der Stadt Büdelsdorf Der seitens der Landesplanung angesprochene Handlungsbedarf ergibt sich für die Stadt Rendsburg aus der beabsichtigten Umsiedlung des in der Friesenstraße derzeit an einem äußerst beengten Standort ansässigen Lebensmitteldiscounter und eines Ersatzstandortes für einen Lebensmittelvollsortimenter aus der Ostlandstraße, die so dann zusammengefasst an diesem integrierten Standort in Ergänzung mit fachmarktspezifischen Einzelhandelsbetrieben insgesamt für das Stadtquartier ein Nahversorgungszentrum bilden sollen. Die mit dem Entwurf gegenüber der Planungsanzeige erhöhte Gesamt-Verkaufsfläche und der Verzicht auf eine Differenzierung der Sortimente bzw. der Komponenten begründete sich in dem Ziel, eine unter dem vorgenannten Planungserfordernis möglichst flexible Planung auch planungsrechtlich zu gewährleisten, für die dann in späterer Zeit keine Befreiungsanträge gestellt werden müssten. Die Stadt sieht jedoch auch die seitens der Landesplanung vorgebrachten Anregungen für sinnvoll und mit den städtischen Planungszielen grundsätzlich als vereinbar an, da die Zielsetzung in beiden Fällen die Realisierung eines Nahversorgungszentrums sein soll. Mit dem nunmehr vorgelegten 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 87 werden folgende Eingrenzungen und Beschränkungen für das Sondergebiet vorgenommen Festsetzung eines Sondergebietes als Großflächiger Einzelhandelsbetrieb mit der allgemeinen Nutzungsart Nahversorgungszentrum Reduzierung der Gesamt-Verkaufsfläche von m² auf m² ohne hierbei die gewünschte Flexibilität gänzlich aufgeben zu müssen Sicherstellung der Nutzungsart als quartiersbezogenes Nahversorgungszentrum durch Festsetzung einer Mindest-Verkaufsfläche von m² für Einzelhandelsbetriebe im Sortimentsbereich von Gütern des täglichen Bedarfs Abstimmung der modifizierten Planung mit der Stadt Büdelsdorf im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB`07 und entsprechend der Rahmenvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Projektausschuss Die Stadt Rendsburg geht aufgrund der vorgenommen Änderungen und Beschränkungen des Sondergebietes nunmehr davon aus, dass nachteilige Auswirkungen auf andere Standorte der Nahversorgung vermieden werden können. Negative Auswirkungen auf die Orts- und Landschaftsplanung, die mit diesem Planaufstellungsverfahren verbunden sein könnten, sind durch die Einbindung des integrierten Standortes in die umgebenden Bereiche (siedlungsstrukturelles Integrationsgebot) mittels der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung nicht zu erkennen. 9
10 3.2 Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan Im Landschaftsrahmenprogramm (1998) werden für das Plangebiet keine planrelevanten Aussagen getroffen. In der Karte 1 werden ein Wasserschutzgebiet und ein Wasserschongebiet angrenzend an das Plangebiet dargestellt. Die Karten 2 bis 4 enthalten keine das Plangebiet betreffenden Aussagen bzw. Darstellungen Im Landschaftsrahmenplan (2000) werden für das Plangebiet keine weiteren differenzierten Aussagen getroffen. Das Plangebiet (vgl. dort Karte 1) liegt jedoch am Rande eines Wasserschongebiets, das sich nach Nordwesten erstreckt und auch Teile eines Wasserschutzgebietes Richtung Fockbek beinhaltet. Direkte Auswirkungen auf die städtischen und vorhabensbezogenen Planungsabsichten sind hiermit jedoch nicht verbunden. 3.3 Gebietsentwicklungsplan für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg Die Gemeinden Alt Duvenstedt, Borgstedt, Fockbek, Jevenstedt, Nübbel, Schacht- Audorf, Osterrönfeld, Rickert, Schülldorf, Schülp b. Rendsburg und Westerrönfeld und die Städte Büdelsdorf und Rendsburg kamen Anfang 2002 überein, eine so genannte Gebietsentwicklungsplanung für den Lebens- und Wirtschaftsraum Rendsburg durchzuführen und aufzustellen. Die Gebietsentwicklungsplanung betrifft die Wirtschafts-, Siedlungs- und Verkehrsentwicklung ebenso wie die weitere Entwicklung der sozialen, kulturellen und technischen Dienste / Angebote und infrastrukturellen Leistungen. 10
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