Fragebogen zur Konsultation Lehrplan 21

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1 Fragebogen zur Konsultation Lehrplan Juni bis 31. Dezember 2013 Im Folgenden finden Sie Fragen zum Entwurf des Lehrplans 21. Wir bitten Sie, bei der Beantwortung der Fragen jeweils genau anzugeben, auf welche Stelle im Lehrplan sich Ihre Rückmeldung bezieht: Bitte Marginalie (d.h. links stehende Bezeichnung des Abschnitts) oder Code (z.b. MA.1.A.3.c) angeben. Der Fragebogen steht den Adressaten der Konsultation für ihre internen Verfahren zur Verfügung. Um offiziell an der Konsultation teilnehmen zu können, müssen die Antworten in einen elektronischen Fragebogen im Internet eingegeben werden. Der Zugriff auf diesen elektronischen Fragebogen erfolgt über einen Zugangsschlüssel, der den Adressaten der Konsultation mit den Unterlagen zugestellt worden ist. Für Rückfragen betreffend Zugang zum elektronischen Fragebogen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Lehrplanprojekts, oder Telefon Den Entwurf des Lehrplans 21 und weitere Informationen zur Konsultation finden Sie auf

2 Persönliche Angaben Diese Angaben brauchen wir für die Bearbeitung des Fragebogens. Absender/in Institution/Abteilung Kontaktperson für Rückfragen Regierungsrat Bernhard Pulver Erziehungsdirektion des Kantons Bern Patricia Oegerli, Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) Strasse, Nummer Sulgeneckstrasse 70 PLZ/Ort Bern Telefon 031/ Vernehmlassungsgruppierung Geben Sie bitte an, im Namen welcher der unten stehenden Gruppierung Sie Ihre Stellungnahme abgeben. Kanton Organisation der Lehrerinnen und Lehrer oder der Schulleitungen der Volksschule Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer, Fachdidaktikvereinigung Organisation der Eltern oder der Schülerinnen und Schüler EDK, Bildungsnetzwerk, Konferenz im Bildungswesen Organisation der Arbeitswelt (OdA) Bundesamt, Bundesstelle Partei Anderes 2 Projekt Lehrplan 21, DM

3 Fragen zur Konsultation Lehrplan Lehrplan 21 im Überblick Haben Sie allgemeine zum Lehrplan 21? Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern begrüsst die grundlegende konzeptionelle Ausrichtung des Lehrplans 21, wie z.b. die Kompetenzorientierung, die Gliederung der Volksschule in Zyklen sowie die Wahl und Gliederung der Fachbereiche. Die Kompetenzorientierung des Lehrplans 21 hat das Potential für einen Unterricht, der die Schülerinnen und Schüler ernst nimmt und ihnen Verantwortung zugesteht. Weiter begrüssen wir, dass der Lehrplan 21 von einem förderorientierten Ansatz ausgeht, bei dem die Entwicklung der einzelnen Schülerinnen und Schüler im Zentrum steht. Obwohl die Erziehungsdirektion des Kantons Bern mit dem Lehrplan 21 grundsätzlich einverstanden ist, sehen wir insbesondere in folgenden 5 Punkten einen erheblichen Überarbeitungsbedarf: Verständlichkeit und Lesefreundlichkeit verbessern: Die Sprache des Lehrplans 21 ist zu dicht, zu komplex und zu wenig adressatengerecht. Zentrale Begrifflichkeiten wie z.b. Fähigkeiten und Fertigkeiten werden nur ungenügend eingeführt. Deshalb ist der Lehrplan 21 nicht leicht zugänglich, stellenweise sogar schwer verständlich. Die komplexe Systematik und Architektur des Lehrplanentwurfs werden durch textlich anspruchsvolle Formulierungen noch erschwert. Wir beantragen, dass die Textlastigkeit mittels grafischer Darstellungen reduziert wird, Sprachblüten wie Schülerinnen und Schüler können akustische Ereignisse in ihrer Dynamik und Agogik hörend verfolgen, erfassen und sichtbar machen, z.b. langsamer/schneller werden, lauter/leiser werden eliminiert werden, die Fachbereichteams den Lehrplan 21 mit Unterstützung eines Sprachberatungsteams sprachlich umfassend überarbeiten. Umfang und Detaillierungsgrad reduzieren: Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern ist der Ansicht, dass der Lehrplan 21 zu umfangreich und zu detailliert ist. Wir befürchten, dass die Lehrpersonen Schwierigkeiten haben, sich in der Fülle von Kompetenzen und Kompetenzstufen zu orientieren, wodurch sich ein Gefühl der Überforderung einstellen kann. Wir beantragen, dass die Fachbereichteams insbesondere in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Musik den Umfang der Kompetenzstufen reduzieren, indem sie einzelne Kompetenzstufenbeschreibungen zusammenfassen bzw. den Detaillierungsgrad der Kompetenzstufenbeschreibungen reduzieren, 3 Projekt Lehrplan 21, DM

4 die Erläuterungen zur Einarbeitung der Grundkompetenzen in einem separaten Anhang und nicht in den einleitenden Kapiteln der Fachbereichslehrpläne Mathematik, Sprache und Natur-Mensch-Gesellschaft platziert werden. Definition des Mindestanspruches klären: Die Rückmeldungen in der kantonalen Konsultation zeigen, dass in der Frage der Mindestansprüche noch erheblicher Klärungsbedarf besteht. Insbesondere die Definitionen der Mindestansprüche im Kapitel Anleitung und Überblick scheinen uns ungünstig. Es ist nicht möglich, dass eine Lehrperson die Erreichung der Mindestansprüche sicherstellen kann. Es wird immer Schülerinnen und Schüler geben, die die Mindestansprüche aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erreichen. Insbesondere wird dies aber auf Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen zutreffen, die vermehrt in Regelklassen integriert werden. Für diese Schüler gilt ebenfalls der Grundsatz, dass sich die Vermittlung der Kompetenzen am Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler orientiert. Es ist wichtig, dass im Lehrplan 21 auch auf die Grenzen der pädagogisch-didaktischen Machbarkeit hingewiesen wird. Ebenfalls kritisch stehen wir der zweiten Definition gegenüber: Der Mindestanspruch ist diejenige Kompetenzstufe, die spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus von allen Schülerinnen und Schüler erreicht wird. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler mit angepassten Lernzielen. Begründungen: Der Begriff Lernziele passt nicht mehr zum kompetenzorientierten Lehrplan. Die Lehrpersonen orientieren sich bei Schülerinnen und Schülern, welche die Mindestansprüche zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht erreichen, an den vorangehenden Kompetenzstufen. Es wird sehr unterschiedliche Gründe geben, weshalb einige Schülerinnen und Schüler die Mindestanforderungen nicht erreichen werden (Sprache/Migrationshintergrund, schwierige familiäre Situation, fehlende Motivation, zu wenig Zeit, ungenügende Förderung im Unterricht, usw.) und es wird sehr unterschiedlich sein, in welchem Ausmass sie diese nicht erreichen werden. Schlussfolgerung: Es gibt nicht eine Antwort auf die Frage: Was geschieht mit den Schülerinnen und Schülern, welche die Mindestansprüche nicht erreichen?, sondern es muss im Einzelfall geprüft werden, welche Umstände dazu führen, dass ein Schüler bzw. eine Schülerin zu einem bestimmten Zeitpunkt den Mindestanspruch nicht erfüllen kann und welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen. Im Fokus muss generell die Förderung/Unterstützung der Schüler stehen - und dies nicht nur bei den Schülern, welche die Mindestansprüche nicht erreichen. Wir beantragen, dass der Begriff Mindestanspruch z.b. in Anlehnung an den Begriff Grundkompetenzen der EDK-Bildungsstandards durch Grundanforderung ersetzt wird, die beiden Definitionen zu den Mindestansprüchen z.b. durch folgende Formulierung ersetzt werden: Die Grundanforderung ist diejenige Kompetenzstufe, die bis am Ende des Zyklus von möglichst allen Schülerinnen und Schüler erreicht wird, dass der Begriff Lernziele gestrichen wird und von vorangehenden oder weiterführenden Kompetenzstufen bzgl. den Grundanforderungen gesprochen wird, 4 Projekt Lehrplan 21, DM

5 dass darauf hingewiesen wird, dass es unterschiedliche Gründe geben kann, weshalb ein Schüler die Mindestanforderungen nicht erreicht und dass im Einzelfall geprüft werden muss, welche Massnahme ergriffen werden soll und welche Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, dass die Höhe der Mindestansprüche bei den Fachbereichen ohne zugrundeliegende HarmoS-Bildungsstandards nochmals sorgfältig geprüft wird. Werthaltungen, Gewichtungen einzelner Themen: Wir begrüssen, dass der Lehrplan 21 auf Basis der Grundrechte der Bundesverfassung und der kantonalen Volksschulgesetze grundlegende Werte für die Volksschule definiert. Sie bilden eine wichtige Orientierungshilfe für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Schule. Wir empfehlen zudem die Kinderrechtskonvention der UNO, die die Schweiz bereits 1997 ratifiziert hat, ebenfalls als Referenz aufzuführen. Weiter befürworten wir, dass Vielfalt sowie Gender und Gleichstellung als überfachliche Kompetenzen im Lehrplan 21 aufgenommen wurden. Wir sind jedoch der Ansicht, dass die Thematik als Querschnittsthema im Lehrplan 21 stärker verankert werden soll. Denn ein konstruktiver Umgang mit Vielfalt ist für den Zusammenhalt einer pluralistisch geprägten Gesellschaft zentral. Es ist uns weiter ein Anliegen, dass der Lehrplan 21 zukunftsweisend ist und deshalb die fächerübergreifenden Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung genügend gewichtet werden. Der Lehrplan 21 darf in diesem sowie in weiteren gesellschaftlich relevanten Bereichen keinen Rückschritt zu den aktuellen Lehrplänen des Kantons Bern bedeuten. Der jüdisch-christlichen sowie humanistischen Tradition ist zudem im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (Bereich Ethik, Religionen und Gemeinschaft) mehr Gewicht beizumessen. Überarbeitung unter einer fächerübergreifenden Perspektive: Viele Bildungsanliegen lassen sich nicht einem einzelnen Fachbereich zuordnen. Der Lehrplan 21 bietet deshalb neben einer fachbereichspezifischen auch eine fächerübergreifende Perspektive an, was wir sehr begrüssen. Wir sind jedoch der Ansicht, dass es beim Lehrplan 21 aus einer fächerübergreifenden Sicht noch erheblichen Überarbeitungsbedarf gibt. So fehlt uns insbesondere bei den Querverweisen die Systematik. Zudem ist das Verfolgen der Querverweise selbst in der elektronischen Form äusserst aufwändig. Integration des Passepartout-Lehrplans in den Lehrplan 21: Wir sind der Ansicht, dass sich grundsätzlich fast alle Kompetenzen aus dem Lehrplan Passepartout auch im Lehrplan 21 finden. In der Architektur bzw. Systematik unterscheiden sich die beiden Lehrpläne aber erheblich voneinander. So gesehen ist der Passepartout- Lehrplan im Lehrplan 21 nur schwer wiedererkennbar. Weiter werden zentrale Anliegen des Passepartout-Lehrplans im Lehrplan 21 zu wenig aufgenommen. 5 Projekt Lehrplan 21, DM

6 Die Lehrmittel, die zurzeit für die Passepartout-Kantone neu entwickelt werden, sind eng auf den Passepartout-Lehrplan abgestimmt. Sie berücksichtigen insbesondere die Kompetenzbeschreibungen der Kompetenzbereiche Sprachhandeln, Bewusstheit für Sprache und Kulturen sowie lernstrategische Kompetenzen. Weiter spielt die Auseinandersetzung mit dem Passepartout-Lehrplan und den Lehrmitteln eine wichtige Rolle in der Ausbildung und der 12-tägigen obligatorischen, methodisch-didaktischen Weiterbildung, die im Kanton Bern bereits rund Lehrpersonen besucht haben. Wir können von unseren Lehrpersonen nicht erwarten, dass sie sich nach einer so aufwändigen Weiterbildung an einer völlig neuen Lehrplan-Architektur orientieren müssen. Wir beantragen deshalb, dass die Fachbereichslehrpläne 1. Fremdsprache Französisch und 2. Fremdsprache Englisch des Lehrplans 21 stärker auf die Architektur bzw. Systematik des Passepartout-Lehrplans ausgerichtet werden. Mit einer Abweichung von der vorgegebenen Grobstruktur des Lehrplans 21 im Bereich Fremdsprachen könnten die spezifischen Anliegen des Fremdsprachen-Koordinationsraums Passepartout besser berücksichtigt werden. Falls eine solche Anpassung nicht möglich ist, behält sich die Erziehungsdirektion des Kantons Bern vor, im Bereich Fremdsprachen den Passepartout-Lehrplan zu behalten. 6 Projekt Lehrplan 21, DM

7 2. Einleitung Lehrplan 21 2a) Einleitung: Sind Sie mit dem Kapitel Bildungsziele einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : Die Erziehungsdirektion des Kantons Bern begrüsst die Orientierung an einem umfassenden und zukunftsgerichteten Bildungsverständnis, das Bildung als Prozess und Ziel beschreibt, die Bedeutung des lebenslangen Lernens anerkennt sowie Schule nicht nur als Lernort, sondern auch als sozialen Ort versteht. Sprachlich muss das Kapitel nochmals überarbeitet werden. Begriffe wie erfolgreiche Lebensbewältigung, Kulturerzeugnis sowie Weltaneignung sind nicht selbsterklärend. Abschnitte Gesetzliche Grundlagen und Schule als Gestaltungs-, Lern- und Lebensraum : Den Abschnitt Gesetzliche Grundlagen beurteilen wir als hilfreich. Wir sind jedoch der Ansicht, dass neben den Grundrechten der Bundesverfassung und der kantonalen Volksschulgesetzgebungen auch die Kinderrechtskonvention eine Orientierungsgrundlage der Volksschule bilden soll. Die Reihenfolge der abgeleiteten Werte scheint uns jedoch etwas beliebig. Wir würden den Satz Sie wendet sich gegen alle Formen der Diskriminierung an zweiter Stelle sowie den Satz Sie ist politisch und konfessionell neutral an letzter Stellen platzieren. Zudem würden wir nicht von politisch und konfessionell neutral, sondern von politisch und bzgl. Religionen neutral sprechen. Zudem würden wir anstelle von Sie bildet eine Grundlage zur Schaffung von Chancengerechtigkeit Sie fördert die Chancengerechtigkeit schreiben. Wir empfehlen zudem im Abschnitt Schule als Gestaltungs-, Lern- und Lebensraum auf die Schule als Ort des sozialen und partizipativen Lernens hinzuweisen. 7 Projekt Lehrplan 21, DM

8 2b) Einleitung: Sind Sie mit dem Kapitel Lern- und Unterrichtsverständnis einverstanden?, mit Vorbehalten Grundsätzliche zum Kapitel: Wir sind mit der Ausrichtung des Kapitels einverstanden und begrüssen das moderne, kompetenzorientierte sowie schülerinnen- und schülerorientierte Lern- und Unterrichtsverständnis. Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass das Kapitel zwar gut gegliedert, aber sprachlich zu komplex ist. Zudem gibt es Begriffe, die nicht selbsterklärend sind, wie z.b. Inszenierungsmuster. Das Kapitel stellt insgesamt sehr hohe Anforderungen an die Leserinnen und Leser. Wir beantragen deshalb, dass der Text sprachlich überarbeitet wird und zentrale Aussagen mit Graphiken veranschaulicht werden. zur Marginalie Kontext Bildungsstandards : Im Rahmen der kantonalen Konsultation haben wir festgestellt, dass die Abgrenzungen und Beziehungen zwischen den Begriffen Bildungsstandards, Grundkompetenzen und Mindestansprüchen unklar sind. Der Hinweis auf die kantonalen Leistungstests hat bei einigen Konsultationspartnern zu Verunsicherungen geführt, da solche Tests im Kanton Bern nicht geplant sind. Wir beantragen deshalb, die Hinweise auf die PISA-Tests und die kantonalen Tests zu streichen. Allenfalls ist ein Hinweis auf das Bildungsmonitoring der EDK zu prüfen. Falls man sich dazu entschliesst, müsste die Funktion dieser Tests erläutert sowie hervorgehoben werden, dass mit dem Bildungsmonitoring keine Schulrankings erstellt werden. zur Marginalie Lernziele und Kompetenzen : Der Unterschied zwischen Lernzielen und Kompetenzen müsste klarer beschrieben werden. Lernzielorientierte Lehrpläne enthalten nicht nur inhaltliche Stoffziele. zur Marginalie Facette einer Kompetenz : Dieser Abschnitt ist sehr grundlegend, da die Leserin bzw. der Leser in das Kompetenzverständnis des Lehrplans 21 eingeführt wird. Die zentralen Begrifflichkeiten (Facetten einer Kompetenz nach Weinert) wie Fähigkeiten und Fertigkeiten, Bereitschaft, Haltungen und Einstellungen sind nicht selbsterklärend und sollten daher sorgfältiger eingeführt werden. Wie unterscheiden sich Fähigkeiten und Fertigkeiten, was ist die Differenz zwischen 8 Projekt Lehrplan 21, DM

9 Bereitschaften, Haltungen und Einstellungen? Es müsste zudem auch klarer beschrieben werden, dass es bei den Haltungen und Einstellungen vor allem um Aspekte des Lernens wie Motivation, Lernwille u.a. geht. zur Marginalie Kompetenzerwerb : Der gelingende Kompetenzerwerb kann nicht nur von den Aspekten gehaltvolle Aufgaben und Qualität der Unterstützung abhängig gemacht werden. Es ist aber sicher richtig, dass die beiden Aspekte im Kompetenzerwerb eine bedeutende Rolle spielen. Marginalie Heterogenität: Das Thema Heterogenität müsste in diesem Kapitel mehr Raum erhalten. Wir empfehlen, verschiedene Aspekte von Heterogenität zu umschreiben sowie aufzuzeigen, inwiefern sich ein kompetenzorientierter Unterricht eignet, um der Heterogenität einer Schulklasse gerecht zu werden. Grösstmögliche Selbstständigkeit ist anzustreben, aber auch mit dem besten Unterricht insbesondere in einer integrativen Schule nicht bei allen Kindern zu erreichen. Ein Hinweis auf die Grenzen der pädagogisch-didaktischen Machbarkeit wäre hier hilfreich. 2c) Einleitung: Sind Sie mit dem Kapitel Schwerpunkte des 1. Zyklus einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : Grundsätzlich begrüssen wir, dass neben den fachorientierten auch entwicklungsorientierte Zugänge angeboten werden. Letztere knüpfen an der Tradition des Kindergartens an. Wir beantragen jedoch, dass die Kulturen des Kindergartens und der Unterstufe stärker verknüpft werden sowie die Anliegen der Unterstufe mehr Raum erhalten. zum Spiel: Das Spiel sollte als besondere Form von Lernen mehr Raum im Lehrplan erhalten. Dabei regen wir an, auch Hinweise zur Gender-Thematik aufzunehmen. Gerade im Spiel können die Kinder verschiedene Rollen ausprobieren und ihre Rollenvorstellungen erweitern. zum entwicklungsorientierten Zugang: Die Wahl der 9 Bereiche schätzen wir als etwas beliebig ein. Wir sehen keinen Zusammenhang zu entwicklungstheoretischen Grundlagen. Deshalb schlagen wir vor, folgende 9 Projekt Lehrplan 21, DM

10 Entwicklungsbereiche aus dem Lehrplan für den Kindergarten des Kantons Bern zu übernehmen: - Wahrnehmung - Motorik - Sprachentwicklung - Entwicklung des Denkens - Emotionale Entwicklung - Soziale Entwicklung Zu prüfen ist zudem, ob die Bereiche Wahrnehmung und Motorik zusammengenommen werden sollen, da die beiden Bereiche eng miteinander verbunden sind. Die Verknüpfung von Körper, Gesundheit und Motorik finden wir hingegen wenig nachvollziehbar. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass im Abschnitt Wahrnehmung die Aussage, das Kind richte seine Aufmerksamkeit zunächst nur auf einzelne Aspekte, eine veraltete Sichtweise darstellt. Gemäss aktuellem Forschungsstand geht man davon aus, dass das Kind von Geburt weg verschiedene Aspekte der Wahrnehmung verbindet. 2d) Einleitung: Sind Sie mit dem Kapitel Schwerpunkte des 2. und 3. Zyklus einverstanden?, mit Vorbehalten Wir begrüssen, dass die Schwerpunkte und Besonderheiten der 3 Zyklen im einleitenden Kapitel thematisiert werden. Die Ausführungen zum 2. und 3. Zyklus sind aber zu allgemein formuliert und viel zu knapp. In Anlehnung an den 1. Zyklus müssten die entwicklungspsychologischen Besonderheiten des 2. und 3. Zyklus sowie mögliche Konsequenzen auf Schule und auf den Unterricht vertieft thematisiert werden. Im 3. Zyklus ist die Thematik der Adoleszenz zu gewichten. 10 Projekt Lehrplan 21, DM

11 3. Überfachliche Kompetenzen Überfachliche Kompetenzen: Sind Sie mit dem Kapitel Überfachliche Kompetenzen einverstanden?, mit Vorbehalten Wir sind grundsätzlich mit der Ausrichtung des Kapitels einverstanden. Positiv beurteilen wir den Hinweis, dass die Schüler/innen an einigen Kompetenzen über die Schulzeit hinaus weiterarbeiten werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit regen wir an, dass zu Beginn des jeweiligen Abschnitts zusammenfassend umschrieben wird, was unter personalen, sozialen bzw. methodischen Kompetenzen verstanden wird. Wir regen an den Bereich Umgang mit Vielfalt in Vielfalt als Ressource umzubenennen. Neben der Akzeptanz von Verschiedenheit sollte auch das Erleben von Vielfalt als Ressource im Vordergrund stehen. Die Kompetenzbeschreibungen beurteilen wir als zu umfangreich. Wir empfehlen daher eine Reduktion. 4. Fächerübergreifende Themen 4a) Berufliche Orientierung: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?, mit Vorbehalten zur Bezeichnung des Themenlehrplans: Wir beantragen, den Themenlehrplan Berufliche Orientierung in Bildungs- und Berufswahl umzubenennen. Diese Bezeichnung wird dem umfassenden Thema besser gerecht. 11 Projekt Lehrplan 21, DM

12 zum Abschnitt Didaktische Hinweise : Die didaktischen Hinweise knüpfen zu wenig an den Ausführungen des Kapitels Lern- und Unterrichtsverständnis an. Wir sind der Ansicht, dass die Verantwortung für den Berufswahlprozess von allen Lehrpersonen gemeinsam getragen werden soll. Die Klassenlehrperson hat die Hauptverantwortung und ist für die Koordination zuständig. 4b) Berufliche Orientierung: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : In der Bildungs- und Berufswahl haben wir trotz aller Bemühungen der letzten Jahre verschiedene Mängel. Die Berufs- und Bildungswahl erfolgt in der Schweiz ausgesprochen geschlechterstereotyp. Jugendliche und ihr Umfeld (Eltern, Lehrpersonen, Peers etc.) blenden Ausbildungen und Berufe, die nicht als geschlechterangemessen gelten, unabhängig von den faktischen Fähigkeiten und Interessen der Jugendlichen, in aller Regel früh aus. Deshalb haben wir sowohl in den Mittelschulen/Hochschulen wie in der Berufsbildung geschlechtsspezifische Laufbahnen. Die Entscheide für ein Schwerpunktfach in den Mittelschulen oder für einen entsprechenden Beruf laufen nach praktisch unveränderten geschlechtsspezifischen Mustern ab. Damit werden Jugendliche gehindert, ihr Potenzial zu nutzen und weiterzuentwickeln. Wir sind deshalb der Ansicht, dass sich alle Schüler/innen (auch künftige Mittelschüler/innen) mit der Thematik der weiteren Berufs- und Lebensgestaltung vertieft auseinandersetzen sollen. Deshalb müsste das Thema bereits vom ersten Zyklus an auf geeignete Weise aufgenommen werden. Ein besonderer Schwerpunkt sollte dabei auf die Verankerung der überfachlichen Gender- und Gleichstellungskompetenz gelegt werden. Insbesondere die geschlechtstypische Berufswahl sollte expliziter und systematischer thematisiert werden. Wir sind überzeugt, dass es im 1. und 2. Zyklus im Lehrplan 21 bereits viele Anknüpfungspunkte zur Beruflichen Orientierung gibt. Wir denken dabei etwa an die Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler können Arbeitsprozesse erkunden und vergleichen sowie Die Schülerinnen und Schüler können Berufswelten erkunden und erste Vorstellung zu eigenen Interessen und Neigungen entwickeln im 1. und 2. Zyklus des Fachbereichslehrplan Natur, Mensch, Gesellschaft. Solche Anknüpfungspunkte müssten aber sichtbarer gemacht werden. Insgesamt müssten die Synergien zum Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (insbesondere Bereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt), zu den Fächerübergreifenden Themen unter der Leitidee der Nachhaltigen Entwicklung sowie zu ICT und Medien besser genutzt werden. Berufliche Orientierung ist viel stärker als fächerübergreifendes Anliegen zu positionieren. In diesem Zusammenhang sind auch mehr Querverweise zu setzen. 12 Projekt Lehrplan 21, DM

13 4c) Berufliche Orientierung: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief Beispiele: BO 3.2 BO 5.2 c 1 4d) ICT und Medien: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : Die Anwendung und Integration von ICT/Medien/Informatik in allen Fachbereichen ist uns ein grosses Anliegen. zum Tastaturschreiben: Die Ausführungen im Abschnitt Tastaturschreiben sind unserer Ansicht nach nicht kohärent. Zum einen wird die Bedeutung des Zehnfingersystems relativiert, zum anderen wird den entsprechenden Lernprogrammen viel Bedeutung beigemessen. zu den didaktischen Hinweisen: In diesem Kapitel braucht es konkrete Hinweise, welche die Schulen und Lehrpersonen bei der Integration und Anwendung von ICT und Medien in den Unterricht unterstützen (z.b. Zusammenarbeit der Lehrpersonen, gemeinsame Planung an einer Schule). 13 Projekt Lehrplan 21, DM

14 4e) ICT und Medien: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Da wir die Anwendung und Integration von ICT/Medien/Informatik in alle Fachbereiche als bedeutsam beurteilen, beantragen wir, dass möglichst viele Kompetenzbeschreibungen in die Fachbereichslehrpläne integriert werden. Wir beurteilen die vier Perspektiven (Lebens-, Berufs-, Bildungs- und Lernperspektive) als hilfreich. Wir vermissen aber explizite Formulierung zu Genderfragen. Geschlechterrollenbilder werden in und durch die Medien mitgeprägt und verbreitet. Jugendliche müssen diese medialen Bilder einordnen und mit ihnen umgehen können. Medienkompetenz bedeutet u.a. die Fähigkeit zur Reflexion und kritischen Hinterfragung medial verbreiteter Klischees. 4f) ICT und Medien: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief ICT/M 1.2 ICT/M 2.2 4g) Fächerübergreifende Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung: Sind Sie mit dem Kapitel Fächerübergreifende Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung einverstanden?, mit Vorbehalten 14 Projekt Lehrplan 21, DM

15 Es ist uns ein Anliegen, dass die fächerübergreifenden Themen unter der Leitidee Nachhaltiger Entwicklung im Lehrplan 21 genügend gewichtet werden. Das Kapitel nimmt verschiedene Aspekte des Bildungsverständnisses des Kapitels Bildungsziele auf und ist damit gut anschlussfähig an den Lehrplan 21. Die Zusammenhänge zu den überfachlichen Kompetenzen müssten aber noch klarer herausgearbeitet werden. Weiter beantragen wir - eng abgestimmt auf die überfachlichen Kompetenzen - einige übergeordnete, thematisch unabhängige BNE-Kompetenzen zu formulieren. Auf einen Kompetenzaufbau würden wir jedoch verzichten. Systematik in den Querverweisen: Die Verknüpfung mit den Fachbereichslehrplänen ist bei den verschiedenen BNE-Themen unterschiedlich gut gelöst. Bei einigen Themen gibt es viele, bei anderen nur sehr wenige Querverweise. Die Querverweise scheinen insgesamt etwas beliebig gesetzt. So gibt es Kompetenzen, die eindeutig Bezüge zu BNE aufweisen, bei denen jedoch keine Querverweise zu BNE vorhanden sind. Weiter weisen die Querverweise auf Themen, die nicht zur Liste der 7 BNE-Themen gehören, (z.b. BNE: Biodiversität und Ökosystem). Ein Quervergleich zwischen verschiedenen Kompetenzbeschreibungen, die einem BNE Thema zugeordnet sind, zeigt weiter, dass zwischen den verschiedenen Fachbereichen und teilweise auch innerhalb eines Fachbereiches unterschiedliche Begrifflichkeiten verwendet werden (z.b. Gefühl und Emotionen). Zudem ist es auch in der elektronischen Version des Lehrplans 21 sehr aufwändig, die Querverweise zu verfolgen. Ausführungen zur Umsetzung im Unterricht: Das Kapitel zur Umsetzung von BNE im Unterricht finden wir sehr sinnvoll. Die Ausführungen sind aber zu abstrakt. Zentrale Begrifflichkeiten werden nicht aufgebaut. Als besonders schwierig werden die Erklärungen zum didaktischen Prinzip vernetztes Lernen beurteilt. Dieses wichtige Prinzip müsste viel anschaulicher, evtl. anhand von Beispielen erläutert werden. Auch hier ist ein enger Bezug zu den überfachlichen Kompetenzen herzustellen. 15 Projekt Lehrplan 21, DM

16 5. Fachbereich Sprachen 5a) Sprachen: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine zum Kapitel: Generell begrüssen wir, dass die Schulsprache Deutsch und die Fremdsprachen in einem Kapitel zusammengefasst werden. Bei einzelnen Abschnitten müsste aber stärker zwischen der Schulsprache Deutsch und den Fremdsprachen differenziert werden, da die Anforderungen unterschiedlich sind. Dies betrifft vor allem die Abschnitte zur Beurteilung und zum Umgang mit Fehlern. zum Abschnitt Didaktische Hinweise: Die didaktischen Hinweise knüpfen zu wenig an den Ausführungen des Kapitels Lern- und Unterrichtsverständnis an. So fehlen beispielsweise Ausführungen zum Stellenwert und zu den Besonderheiten von gehaltvollen Aufgaben oder zur Bedeutung der Aktivierung des Vorwissens. Generell sind die didaktischen Hinweise zu wenig fachspezifisch. Bei diesem Abschnitt sehen wir noch grossen Überarbeitungsbedarf. zum Abschnitt Deutsch als Zweitsprache: Bei den vorliegenden Ausführungen zu Deutsch als Zweitsprache vermissen wir konkrete Aussagen zu den Herausforderungen von Schüler/innen, die Deutsch als Zweitsprache lernen. Die Ausführungen im letzten Abschnitt sind zu rezeptartig. Wichtig wäre auch, der Thematik der Herkunftssprache im Sprachenunterricht mehr Bedeutung und Raum zu geben. zum Abschnitt Sprachen in der Gesellschaft: Den Landessprachen Französisch und Italienisch muss mehr Gewicht gegeben werden. Insbesondere ist deren Bedeutung für den Arbeitsmarkt (für Berufe im Bereich der Verwaltung und des Dienstleistungsgewerbes) sowie deren doppelte Brückenfunktion hervorzuheben, einerseits politisch und kulturell zwischen den Sprachregionen der Schweiz, andererseits linguistisch als Brücke zu weiteren romanischen Sprachen. zum Abschnitt Mundart und Standardsprache: Die Bedeutung der Standardsprache im Unterricht müsste noch klarer herausgearbeitet werden. Die Mundart erhält in diesem Abschnitt zu viel Gewicht. 16 Projekt Lehrplan 21, DM

17 5b) Deutsch: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Der Kompetenzaufbau ist grundsätzlich logisch und gut nachvollziehbar. Wir beurteilen ihn aber als zu kleinschrittig. Die Kompetenzstufenbeschreibungen sind zudem zu detailliert, zu dicht und dadurch teilweise zu wenig übersichtlich. Wir beantragen deshalb, dass der Umfang des Fachbereichlehrplans reduziert wird, indem einzelne Kompetenzstufenbeschreibungen zusammengefasst werden sowie der Detaillierungsgrad reduziert wird. Weiter sind wir der Ansicht, dass die Gewichtung der einzelnen Kompetenzbereiche überprüft werden muss. Die Kompetenzbereiche Sprachen im Fokus (Grammatik und Orthographie) sowie Literatur im Fokus werden unserer Ansicht nach zu stark gewichtet. Zudem ist die Abgrenzung zwischen Literatur im Fokus und Lesen nicht klar. 5c) Deutsch: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? Hinweis: Den Mindestansprüchen in Deutsch sind die Grundkompetenzen Schulsprache (nationale Bildungsstandards) zugrunde gelegt. allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief Falls die Mindestansprüche nicht mit den validierten Grundkompetenzen (Bildungsstandards) der EDK übereinstimmen, ist eine Anpassung erforderlich. 17 Projekt Lehrplan 21, DM

18 5d) Französisch und Englisch (1. und 2. Fremdsprache): Sind Sie einverstanden, wie die heute gültigen Fremdsprachenlehrpläne der Ostschweizer und der Zentralschweizer Kantone sowie der am Passepartout-Projekt beteiligten Kantone in den Lehrplan 21 übernommen worden sind? Hinweise: Die heute gültigen Fremdsprachenlehrpläne der Ostschweizer und der Zentralschweizer Kantone sowie der Passepartout-Kantone wurden im Lehrplan 21 zusammengeführt. Die zu erreichenden Ziele bzw. Mindestansprüche bleiben dieselben, und der Lehrplan 21 bringt hier keine Neuerungen. Die Lehrmittel können weiterhin verwendet werden, und es entsteht kein zusätzlicher Weiterbildungsbedarf für die Lehrpersonen. Den Mindestansprüchen sind die Grundkompetenzen Fremdsprachen (nationale Bildungsstandards) zugrunde gelegt., mit Vorbehalten Grundsätzlich lassen sich fast alle Kompetenzen aus dem Lehrplan Passepartout auch im Lehrplan 21 finden. In der Architektur bzw. Systematik unterscheiden sich die beiden Lehrpläne aber erheblich. So gesehen, ist der Passepartout-Lehrplan im Lehrplan 21 nur schwer wiedererkennbar. Weiter werden zentrale Anliegen des Passepartout-Lehrplans im Lehrplan 21 zu wenig aufgenommen. So spielen beispielsweise die überfachlichen Kompetenzen, die im Passepartout-Lehrplan sehr zentral sind, im Lehrplan 21 eine nur untergeordnete Rolle. Zudem wird die Sprachmittlung im Lehrplan 21 viel stärker gewichtet als im Passepartout-Lehrplan. Es wird befürchtet, dass Sprachmittlung missverstanden wird als eine Art Übersetzung, was zu einer Überbewertung der Grammatik und Rechtschreibung durch die Lehrpersonen führen könnte und alte Muster im Fremdsprachenunterricht wieder aufleben lassen würde. Schliesslich geht der Passepartout-Lehrplan immer von einem spezifischen Lern- und Kommunikationskontext aus. Eine bedeutende Rolle kommt dabei der Verwendung der Fremdsprache im Schulalltag zu. Entsprechend ist der interkulturelle Austausch wesentlich. Durch die Aufteilung der Kompetenzbereiche in Kommunikative Handlungsfähigkeit (Kompetenzbereich I), Bewusstheit für Sprache und Kulturen (Kompetenzbereich II) und Lernstrategische Kompetenzen (Kompetenzbereich III) im Passepartout-Lehrplan erfahren die Kompetenzbereiche II und III eine stärkere Gewichtung als im Lehrplan 21. Die Koordination von Lehrplan und Lehrmitteln ist ein Hauptziel des Passepartout-Projektes, das 2006 gestartet wurde und erst 2018 abgeschlossen wird. Die Lehrmittel, die für die Passepartout-Kantone neu entwickelt werden, sind deshalb eng auf den Passepartout-Lehrplan abgestimmt. Sie berücksichtigen insbesondere die Kompetenzbeschreibungen der Kompetenzbereiche Sprachhandeln, Bewusstheit für Sprache und Kulturen sowie lernstrategische Kompetenzen. Weiter spielt die Auseinandersetzung mit dem Passepartout- Lehrplan und den Lehrmitteln eine wichtige Rolle in der Ausbildung und der obligatorischen 12- tägigen Weiterbildung, die im Kanton Bern bereits rund Lehrpersonen besucht haben. Wir 18 Projekt Lehrplan 21, DM

19 können von unseren Lehrpersonen nicht erwarten, dass sie sich nach einer so aufwändigen Weiterbildung an einer völlig neuen Lehrplan-Architektur orientieren müssen. Wir beantragen deshalb, dass die Fachbereichslehrpläne 1. Fremdsprache Französisch und 2. Fremdsprache Englisch des Lehrplans 21 stärker auf die Architektur bzw. Systematik des Passepartout-Lehrplans ausgerichtet wird. Mit einer Abweichung von der vorgegebenen Grobstruktur des Lehrplans 21 im Bereich Fremdsprachen könnten die spezifischen Anliegen des Passepartout-Fremdsprachen-Koordinationsraumes besser berücksichtigt werden. Falls eine stärkere Ausrichtung an die Architektur des Passepartout-Lehrplans nicht möglich ist, behält sich die Erziehungsdirektion des Kantons Bern vor, im Bereich Fremdsprachen den Passepartout-Lehrplan zu behalten. 5e) Italienisch (3. Fremdsprache): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Die mit den übrigen Fremdsprachenlehrplänen (Französisch/Englisch) vollständig identische Feinstrukturierung der dritten Fremdsprache Italienisch (Handlungs-/Themenaspekte, Kompetenzen sowie Kompetenzbeschreibungen) scheint uns wenig sinnvoll. Im Fachlehrplan Italienisch müsste vielmehr aufgezeigt werden, wie die Sprache attraktiv und mit Fokus auf die Anwendung in der Praxis vermittelt und gelernt werden kann. 5f) Italienisch (3. Fremdsprache): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief Da die Lektionendotation für die dritte Fremdsprache in den verschiedenen Kantonen sehr unterschiedlich ist, empfehlen wir auf die Angabe des Mindestanspruches zu verzichten. 19 Projekt Lehrplan 21, DM

20 6. Fachbereich Mathematik 6a) Mathematik: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : Es gelingt in einfacher, gut verständlicher Sprache die fachdidaktische Ausrichtung des Fachbereichs Mathematik darzulegen. Dabei werden wichtige Aspekte aus dem Kapitel Lernund Unterrichtsverständnis aufgenommen und für den Fachbereich Mathematik konkretisiert (z.b. reichhaltige Aufgaben, individuell und gemeinsam lernen). Das Kapitel ist eine wertvolle Grundlage für die Umsetzung des Lehrplans im Unterricht. zum Abschnitt Bedeutung und Zielsetzungen : Der Abschnitt Ansprüche einer sich veränderten Gesellschaft gefällt uns gut. Er zeigt anschaulich, wie sich die Bedeutung der Mathematik in den letzten Jahrzehnten verändert hat. Das Kapitel zeigt auch, dass Mathematik mehr ist als der Umgang mit Zahlen. Die Aussagen zur Selektion und Leistungsmessung scheinen uns aber hier nicht passend. Sie gehören unserer Meinung nach nicht in einen Lehrplan. Im Abschnitt kulturhistorisch gewachsene Mathematik fehlt ein Hinweis, dass sich die Mathematik auch in Zukunft verändern wird. zum Abschnitt Didaktische Hinweise: Die Ausführungen zum verstehensorientierten Lernen in den didaktischen Hinweisen sind zu abstrakt formuliert. Wir schlagen vor, den Wechsel zwischen den 3 Darstellungsformen konkreter, allenfalls an einem Beispiel zu beschreiben. 6b) Mathematik: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Die Auswahl der Kompetenzen und deren Aufbau beurteilen wir als logisch und gut nachvollziehbar. Der Kompetenzaufbau ist jedoch zu kleinschrittig. 20 Projekt Lehrplan 21, DM

21 Wir beantragen, dass die Anzahl der Kompetenzstufen reduziert wird, indem einzelne Kompetenzstufen zusammengefasst werden. Da nachträglich Kompetenzstufenbeschreibungen aus dem Themenlehrplan ICT und Medien in den Fachbereichslehrplan integriert wurden, ist zu prüfen, ob die in den Planungsannahmen ausgewiesene Lektionendotation ausreichend ist. Der Fachbereichslehrplan darf nicht überladen werden. 6c) Mathematik: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? Hinweis: Den Mindestansprüchen in Mathematik sind die Grundkompetenzen Mathematik (nationale Bildungsstandards) zugrunde gelegt. allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief Falls die Mindestansprüche nicht mit den validierten Grundkompetenzen (Bildungsstandards) der EDK übereinstimmen, ist eine Anpassung erforderlich. 21 Projekt Lehrplan 21, DM

22 7. Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft (NMG) 7a) NMG: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : Im einleitenden Kapitel gelingt es sehr gut, das aktuelle Fachverständnis darzustellen. Das Kapitel ist zudem gut auf das Kapitel Lern- und Unterrichtsverständnis abgestimmt. Damit bildet es für Lehrpersonen eine gute Grundlage, um den Unterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Wir begrüssen zudem den mehrperspektivischen und integrativen Ansatz des 1. und 2. Zyklus. Gleichzeitig bedauern wir, dass der mehrperspektivische Ansatz und das interdisziplinäre Lernen im 3. Zyklus zu wenig zum Trage kommen. zum Abschnitt Bedeutung und Zielsetzung : Die Grafik zu den vier Handlungsaspekten beurteilen wir als sehr hilfreich. zu den didaktischen Hinweisen: Der Abschnitt Medien im NMG-Unterricht ist unserer Ansicht nach zu wenig anschaulich und konkret. Weiter fehlen Erläuterungen zu sachgerechtem Umgang mit Geräten sowie zum Erarbeiten von Experimentiertechniken. 7b) NMG (1. und 2. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : Grundsätzlich begrüssen wir die Auswahl und den Aufbau der Kompetenzen. Wir stellen jedoch fest, dass die Kompetenzen und Kompetenzstufen in den verschiedenen Teilbereichen unterschiedlich ausdifferenziert wurden. Deshalb beantragen wir, dass bei der Überarbeitung des Fachbereichslehrplans auf eine einheitlichere Ausdifferenzierung der Kompetenzstufenbeschreibungen Wert gelegt wird. 22 Projekt Lehrplan 21, DM

23 Weiter schätzen wir die Anzahl der Kompetenzstufen bei einzelnen Kompetenzen als zu hoch ein. In Analogie zu den Fachbereichen Deutsch, Mathematik und Musik beantragen wir, dass der Umfang des Lehrplans reduziert wird, indem Kompetenzstufen zusammengefasst werden. zum Kompetenzbereich 11(Religionen und Weltsichten begegnen): Wir sind der Ansicht, dass im Kompetenzbereich 11 eine zu stark religionsvergleichende Perspektive eingenommen wird. Der Ansatz knüpft zu wenig an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler an und wird deshalb als nicht stufengerecht beurteilt. Weiter sind wir der Ansicht, dass dem Umstand, dass das Christentum während Jahrtausenden prägend und formend für unsere Kultur und Gesellschaft war und heute nach wie vor die Mehrheit der Menschen in der Schweiz einer christlichen Konfession angehören zu wenig Gewicht beigemessen wird. Wir beantragen deshalb, dass grundlegende biblische Inhalte (Geschichten sowie Texte aus dem Alten und Neuen Testament) sowie wichtige Feste im christlichen Jahresverlauf aufgenommen werden. Dabei stellen wir aber keineswegs in Frage, dass im Unterricht auch religiöse Vielfalt thematisiert werden soll. 7c) NMG (1. und 2. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? Hinweis: Den Mindestansprüchen der Kompetenzen mit naturwissenschaftlichem Schwerpunkt sind die Grundkompetenzen Naturwissenschaften (nationale Bildungsstandards) zugrunde gelegt. allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief 7d) Natur und Technik (3. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Mit der Auswahl und dem Aufbau der Kompetenzen sind wir grundsätzlich einverstanden. Wir wünschen uns aber eine noch stärkere Verknüpfung von Biologie, Physik und Chemie. Zudem müsste die Gender- und Gleichstellungsperspektive stärker gewichtet werden. 23 Projekt Lehrplan 21, DM

24 7e) Natur und Technik (3. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? Hinweis: Den Mindestansprüchen in Natur und Technik sind die Grundkompetenzen Naturwissenschaften (nationale Bildungsstandards) zugrunde gelegt. allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief Falls die Mindestansprüche nicht mit den validierten Grundkompetenzen (Bildungsstandards) der EDK übereinstimmen, ist eine Anpassung erforderlich. 7f) Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (3. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Den neuen Bereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt beurteilen wir als zukunftsorientiert. Im Kontext von Gender- und Gleichstellungsaspekten sind wir jedoch der Ansicht, dass Themen wie die Verteilung bezahlter Arbeit, genderbewusste Auseinandersetzung mit Frauen- und Männerberufen expliziter thematisiert werden sollten. 24 Projekt Lehrplan 21, DM

25 7g) Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (3. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief Die Beurteilung der Mindestansprüche ist in diesem Bereich sehr schwierig. Wir bitten die Fachbereichteams, die Mindestansprüche nochmals sorgfältig zu prüfen. 7h) Räume, Zeiten, Gesellschaften (3. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Der Bereich Räume, Zeiten, Gesellschaft wird zwar als Integrationsfach dargestellt. Es werden aber ausschliesslich Kompetenzen im Kontext von Geografie und Geschichte formuliert. Der Bereich Gesellschaft fehlt und dem fächerübergreifenden Anliegen wird zu wenig Rechnung getragen. Hier sehen wir Verbesserungsbedarf. 7i) Räume, Zeiten, Gesellschaften (3. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief 25 Projekt Lehrplan 21, DM

26 Die Beurteilung der Mindestansprüche ist in diesem Bereich sehr schwierig. Wir bitten die Fachbereichteams die Mindestansprüche nochmals sorgfältig zu prüfen. 7j) Ethik, Religionen, Gemeinschaft (3. Zyklus): Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Die Auswahl der Kompetenzen und den Kompetenzaufbau beurteilen wir grundsätzlich als sinnvoll. Der Fachbereich Ethik, Religionen, Gemeinschaft bietet einen guten Zugang zu Alltagserfahrungen und lebensweltlichen Fragen der Jugendlichen. Bei ERG 5: Sich mit Religionen und Weltsichten auseinandersetzen stellen wir jedoch fast ausschliesslich deskriptive und kognitive Formulierungen wie erschliessen, erläutern, erkennen, benennen etc. fest. Diese fördern keine Auseinandersetzungskompetenzen, was in diesem Kompetenzbereich ja zentral sein müsste. Unsere Kritik zur starken Gewichtung des Ansatzes der vergleichenden Religionskunde gilt auch für diesen Fachbereich (vgl. 7 b). 7k) Ethik, Religionen, Gemeinschaft (3. Zyklus): Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief Die Beurteilung der Mindestansprüche ist in diesem Bereich sehr schwierig. Wir bitten die Fachbereichteams die Mindestansprüche nochmals sorgfältig zu prüfen. 26 Projekt Lehrplan 21, DM

27 8. Fachbereich Gestalten 8a) Gestalten: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : Wir begrüssen die Zusammenführung von Bildnerischem Gestalten mit dem Textilen und technischen Gestalten zu einem Fachbereich. Die fachdidaktische Ausrichtung des Fachbereiches ist gut nachvollziehbar. Das Kapitel muss jedoch sprachlich überarbeitet und vereinfacht werden, damit es auch für Lehrpersonen verständlich ist, denen die Fachsprache nicht so geläufig ist. Allenfalls wäre ein Glossar sinnvoll. Weiter müssen die Begrifflichkeiten des Bildnerischen, technischen und textilen Gestaltens besser aufeinander abgestimmt werden. zum Abschnitt Textiles und technisches Gestalten: Es muss eine Klärung des unterschiedlichen Technikverständnisses in Textilem und technischem Gestalten im Vergleich zum Technikverständnis in Natur, Mensch, Gesellschaft vorgenommen werden. Die Begriffe Technik und Design müssen klarer definiert werden. zum Abschnitt Bedeutung und Zielsetzung: In diesem Abschnitt sollte auch eine Aussage zur Zusammenarbeit mit den Kunstschaffenden gemacht werden. zum Abschnitt Hinweise für das Bildnerische Gestalten: Wir regen an, beim ersten Handlungsaspekt unter Wahrnehmung und Kommunikation die Wahrnehmung durch Rezeption zu ersetzen. So gibt es keine Doppelbenennung im Kompetenzbereich und im Handlungsaspekt. Strukturelle und inhaltliche Hinweise: Zur Veranschaulichung des Zusammenspiels der drei Kompetenzbereiche wäre eine Grafik hilfreich. 27 Projekt Lehrplan 21, DM

28 8b) Bildnerisches Gestalten: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten 8c) Bildnerisches Gestalten: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief 28 Projekt Lehrplan 21, DM

29 8d) Textiles und technisches Gestalten: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Der Aufbau und die Auswahl der Kompetenzen entsprechen grundsätzlich dem aktuellen Fachverständnis. Das Textile Gestalten kommt jedoch im Vergleich zum Technischen Gestalten etwas zu kurz. Insbesondere bei TTG 2 E Prozesse und Produkte werden nur sehr wenige Werkzeuge für das Textile Gestalten aufgeführt oder bei TTG 2 B Prozesse und Produkte gibt es unter dem Stichwort Bau/Wohnbereich keine Beispiele zum Textilen Gestalten. 8e) Textiles und technisches Gestalten: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief 29 Projekt Lehrplan 21, DM

30 9. Fachbereich Musik 9a) Musik: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : Die Einleitung beschreibt die fachdidaktische Ausrichtung des Fachbereichslehrplans kurz und verständlich. Es gefällt uns, dass Musik als Teil der kulturellen Bildung verstanden wird und die Handlungsorientierung im Vordergrund steht. Bei den didaktischen Grundsätzen vermissen wir den Einbezug der Erfahrungen aus der Lebenswelt und des Vorwissens der Schüler/innen (insbesondere die musikalische Präferenz der Jugendlichen). Wir beantragen, dieses wichtige Element des kompetenzorientierten Unterrichts im Abschnitt didaktische Grundsätze aufzunehmen und im Kompetenzaufbau stärker zu gewichten. 9b) Musik: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Der Kompetenzaufbau ist grundsätzlich gut nachvollziehbar, jedoch zu kleinschrittig. Wir beantragen, den Umfang des Fachbereichslehrplans Musik zu reduzieren, indem einzelne Komptenzstufenbeschreibungen zusammengefasst werden. 30 Projekt Lehrplan 21, DM

31 9c) Musik: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief Beispiele: MU 1 3m MU 1C 3j MU 2B 2H MU 5C 3i MU 6a p1 10. Fachbereich Bewegung und Sport 10a) Bewegung und Sport: Sind Sie mit der Einleitung einverstanden?, mit Vorbehalten Allgemeine : Wir begrüssen, dass Bewegung und Sport über den Sportunterricht hinaus thematisiert und gewichtet wird (bewegte Schule, aktive Pausengestaltung). Die überfachlichen Kompetenzen haben im Sportunterricht eine wichtige Bedeutung. Sie müssten daher im Einleitungsteil stärker berücksichtigt werden. In den Abschnitten Persönlichkeitsentwicklung, pädagogische Perspektiven, Selbstkonzept und Sicherheit empfehlen wir, wichtige Aspekte aus der Gender-Perspektive zu ergänzen (z.b. der unterschiedliche Umgang von Knaben und Mädchen mit Mut und Risiko). Weiter müsste die Rolle der Lehrperson bezüglich grenzachtendem respektive grenzverletzendem Verhalten thematisiert werden. 31 Projekt Lehrplan 21, DM

32 zum Abschnitt Didaktische Hinweise : Die didaktischen Hinweise knüpfen unserer Meinung nach zu wenig an den Ausführungen des Kapitels Lern- und Unterrichtsverständnis an. 10b) Bewegung und Sport: Sind Sie mit der Auswahl der Kompetenzen sowie deren Aufbau einverstanden?, mit Vorbehalten Die Kompetenzstufenbeschreibungen unterscheiden sich teilweise stark im Detailierungs- und Konkretisierungsgrad. Die pädagogischen Perspektiven und die überfachlichen Kompetenzen müssten noch stärker im Kompetenzaufbau aufgenommen werden. 10c) Bewegung und Sport: Sind die Mindestansprüche angemessen gesetzt? allgemein zu hoch in einzelnen Kompetenzen zu hoch angemessen in einzelnen Kompetenzen zu tief allgemein zu tief zum Schwimmen: Die Mindestansprüche im Schwimmen können nur mit einem regelmässigen, obligatorischen Schwimmunterricht oder durch eine starke Mitarbeit der Eltern erreicht werden. Dies ist für den Kanton Bern problematisch, da viele Gemeinden keinen Zugang zum Wasser haben. 32 Projekt Lehrplan 21, DM

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