Geschwister-Scholl-Gesamtschule

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1 Geschwister-Scholl-Gesamtschule Kooperative Gesamtschule Göttingen Unsere Regeln und Verfahren zum verantwortlichen pädagogischen Handeln Auf den nachfolgenden Seiten sind Ordnungen, Regeln und Grundsätze für unser pädagogisches Handeln zusammengestellt, die im Laufe der Jahre an unserer Schule entwickelt wurden und auch im Schulprogramm nieder gelegt sind. Die Schulordnung wird in den Klassen und Tutorien zu Beginn des Schuljahres besprochen und ausgehängt. Im 5. Jahrgang lernen wir die Schüler/innen kennen, beobachten das Verhalten und die Lernentwicklung. Die Schulung der sozialen Kompetenzen wird explizit besonders in einer Stunde Erwachsen werden unterstützt (nach dem Lions Quest -Konzept). Am Ende des Schuljahres stellt die Klassenkonferenz fest, für welche Schüler/innen ein Verhaltenstraining dringend erforderlich ist. Im 6. Schuljahr könnte die Zeit z.b. parallel zur 2. Fremdsprache genutzt werden, um mit diesen Schüler/innen an ihrer Problematik zu arbeiten (u.a. Körperarbeit raufen und toben, Kunst gestalten und empfinden ) Auch in den folgenden Jahrgängen lassen sich in manchen Fällen Konflikte nicht durch alltägliches pädagogisches Handeln auflösen. Verfahrensschritte, die sich bewährt haben, sind hier zusammen gestellt. Inhaltsverzeichnis Schulordnung Einführung und Durchführung eines Klassenrates Grundsätze pädagogischen Handelns Vermeidung von Schulschwänzen Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen Menschen stärken - Sachen klären

2 Lernen mit Kopf, Herz und Hand Die vorliegende Schulordnung gilt ab 14. April 2008 für alle an unserer Schule. Wir erhalten Hilfe und Rat - beim Klassenrat - bei Lehrkräften - bei Beratungslehrkräften - bei Sozialpädagog/innen - bei der Schülervertretung - bei Mediatoren/innen - bei der SV-Lehrkraft Wir gehen sorgfältig mit Schul- und fremdem Eigentum um. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben. Wir verlassen alle Räume und das Schulgelände so, wie wir sie vorfinden möchten. Wir alle, die an unserer Schule arbeiten und lernen, wollen uns wohlfühlen. Wir begegnen uns partnerschaftlich und tolerant in gegenseitiger Achtung. Um diese Atmosphäre zu erhalten, helfen uns Regeln und Vereinbarungen. Wir beginnen und beenden den Unterricht gemeinsam und pünktlich. Die Klassensprecher/innen melden sich im Sekretariat, wenn die Lehrkraft nach 10 Minuten nicht erschienen ist. Wir halten uns in den Sporthallen, Fachräumen, der Mensa und in den Freizeitbereichen an die besonderen Ordnungen. Wir halten uns während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt. Wir fahren nicht mit Fahrrädern und motorisierten Fahrzeugen auf dem Schulgelände. Immer und überall haben Fußgänger Vorrang. Wir alle haben das Recht auf einen störungsfreien Unterricht. Wir nehmen Rücksicht und helfen uns gegenseitig. Wir schlichten Streitigkeiten ohne Gewalt. Wir ärgern uns nicht gegenseitig. Wir spielen und verhalten uns so, dass niemand gefährdet oder gestört wird. Wir vermeiden Lärm. Wir halten uns an das generelle Verbot zum Konsum von Alkohol, Nikotin u.a. Drogen. Wir verzichten in der Schule auf Kaugummi und spucken nicht. Die Benutzung von elektronischen Geräten (Handys, Walkmen, MP3-Playern, Spielkonsolen u.ä.) ist untersagt. Wir haben mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen, wenn wir gegen unsere Regeln und bestehende Erlasse verstoßen. Wir alle - Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen und unsere Freunde - beteiligen uns aktiv an der Gestaltung unserer Schule. Sie ist ein Ort freundlicher und respektvoller Begegnung, zum erfolgreichen Lernen und zur Entwicklung von Persönlichkeiten mit Zivilcourage.

3 Hinweise zur Einführung und Durchführung eines Klassenrates 1. Organisation - Sitzordnung: ein Stuhlkreis, evtl. mit fester Sitzordnung - Häufigkeit: mindestens einmal wöchentlich - Zeitrahmen: 30 bis 45 Minuten (ist abhängig vom Alter der Kinder) 2. Mitglieder des Klassenrates - alle Schüler/innen der Klasse - die Klassenlehrer/innen - betroffene Personen, z.b. Fachlehrkräfte, Hausmeister. 3. Aufgabenverteilung - Leitung des Klassenrates: so bald wie möglich, Klassensprecher oder Klassenratssprecherinnen - Protokollführer: zwei Schüler/innen - Beobachter: zwei Schüler/innen Mögliche Beobachtungsaufgaben: - einhalten der Gesprächsregeln - aktive, passive Teilnahme am Klassenrat - beobachten der Redeanteile 4. Inhaltliche Vorbereitung des Klassenrates - Wandzeitung: Ich lobe/ Ich kritisiere/ Ich schlage vor - Klassenratskasten: Klassenlehrer/in oder/und Klassensprecher/in öffnen ihn vor der Klassenratssitzung und erstellen eine Tagesordnung. 5. Gesprächsregeln a) Allgemein: - Ich höre anderen zu und lasse sie ausreden. - Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte. - Ich spreche nur dann, wenn ich aufgerufen worden bin. - Ich wiederhole zunächst das vorher Gesagte und bringe erst dann meinen Beitrag. - Ich schaue diejenigen an, die sprechen. - Ich lache niemanden aus. - Ich reagiere sofort auf das Ruhezeichen. b) Bei der Besprechung eines Konflikts - Der/die Betroffene trägt den Konflikt vor. - Der/die Beteiligten äußern sich dazu. - Die Klasse äußert sich. - Lösungsvorschläge werden eingeholt. - Entscheidung für einen Lösungsvorschlag/Beschluss. - Absprache wie und wann die Durchführung des Beschlusses überprüft wird. 6. Themen des Klassenrates Alle Themen, die die Mitglieder einer Klasse betreffen und das Klassen- und Schulklima verbessern; z.b. Klassenraumgestaltung, Klassenfahrt, Klassenämter, Feste. Konflikte zwischen den Beteiligten. Achtung: Ganz persönliche Probleme müssen vertraulich behandelt werden. Sie werden auch so gut wie nie auf der Wandzeitung, doch häufiger im Klassenratkasten erscheinen.

4 7. Festhalten der Ergebnisse - In einem Ergebnisprotokoll, das von zwei Schüler/innen geschrieben wird. Es sollte für alle zugänglich sein, evtl. sogar ausgehängt werden. - Plakatieren von Vereinbarungen. 8. Hilfen bei der Umsetzung der Vereinbarungen - Führen eines Kontrollheftes. - Auf einem Terminplan kenntlich machen, bis wann eine Vereinbarung erfüllt sein muss. - Vertrag zwischen den beteiligten Personen schließen, dessen Einhalten zu einem bestimmten Termin (z.b. nächste Klassenratssitzung) überprüft wird. - Belobigungsstempel, -kärtchen ausgeben bei Einhalten der Vereinbarung. 9. Überprüfen des Einhaltens von Vereinbarungen - Beobachter/in bestimmen, der/die zur vereinbarten Zeit Bericht erstattet. - Im nächsten Klassenrat wird das Ergebnisprotokoll des vorhergehenden vorgelesen und die Umsetzung der Vereinbarungen überprüft.

5 An unserer Schule wollen wir freundlich und demokratisch mit unseren Schülern und Schülerinnen umgehen. In der Regel lassen sich Konflikte mit Schüler/innen durch alltägliches pädagogisches Handeln lösen. Wenn das nicht mehr möglich ist, beachten die Lehrkräfte folgende Grundsätze: 1. Je befremdlicher und irritierender das beobachtete Verhalten eines Schülers, einer Schülerin ist, desto dringender und früher nehmen Sie Kontakt zu den Klassenlehrer/ innen und Stufenleiter/innen auf. 2. Je häufiger / dauerhafter bzw. unveränderbarer das Verhalten erscheint und der Schüler/die Schülerin den pädagogischen Einflüssen gegenüber resistent verhält, desto dringender ist eine persönliche Notiz und auch eine Aktennotiz erforderlich. 3. Je ganzheitlicher die Auffälligkeit oder das Fehlverhalten des Schülers/der Schülerin erscheint, desto dringender s die Eltern in die Arbeit einzubeziehen. Das Gespräch findet auf der Basis des gemeinsamen Interesses am Wohl des Kindes/des Jugendlichen statt. 4. Verhaltensänderungen sind äußerst schwierig; sie sind als Lernziel zu verstehen und nur in Stufen und mit kontinuierlicher Arbeit aller zu erreichen. Dieses Lernen ist, wie jedes andere auch, auf Lob und Tadel/Beobachtungen, Korrekturen und neue Chancen angewiesen. Die Selbstwahrnehmung des Kindes/des Jugendlichen ist zu nutzen/zu stärken. 5. Eine Dokumentation der Arbeit ist unbedingt wichtig: - Gespräche des Lehrers/der Lehrerin mit dem Schüler/ der Schülerin. Die persönliche Notiz (bzw. Aktennotiz) soll enthalten: Datum - Anlass - Ziel des Gesprächs - Beschluss - Verabredungen... Dies kann auch handschriftlich erfolgen. - Gespräch des Lehrers/der Lehrerin mit Unterstützung des Klassenlehrers/ Klassenlehrerin mit dem/der Schüler/in (s.o. Aktennotiz) - Ausblick auf Maßnahmen - Gemeinsames Gespräch mit der Stufenleiter/in - Notiz in die Schülerakten (s.o. plus Auflagen und neuem Gesprächstermin) - Gespräch mit den Eltern a) Lehrerin/ Lehrer b) Klassenlehrer/in c) Stufenleitung 6. Eine Klassenkonferenz (als pädagogische Konferenz) ist von dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin einzuberufen. 7. Eine Ordnungsmaßnahmenkonferenz wird nach Rücksprache von der Stufenleitung einberufen. Hinweis: Die Beteiligung einer Beratungslehrerin kann auf allen Stufen geschehen, sie ist aber zwingend vor der Klassenkonferenz.

6 Vereinbarungen zur Vermeidung von Schuischwänzen/Absentismus in den 9. und 10. Klassen Aufgaben der Klassenlehrer/innen: - Feststellen der Anwesenheit in jeder Unterrichtsstunde. - Notieren der Fehlzeiten im Klassenbuch. - Führen einer zusätzlichen Versäumnisliste. - Aufbewahrung des Klassenbuchs im Schließfach in der Klasse. - Schriftliche Benachrichtigung der Eltern bei jedem nicht entschuldigten Fehlen (Vordruck). - Bei wiederholtem nicht entschuldigten Fehlen: Analysegespräch mit Schüler/in, Eltern und Beratungslehrer (ggf. Fachlehrer, Vertreter des Jugendamtes und Schulleitung). - Beachten der folgenden Vereinbarungen: 1. Die Schüler/innen arbeiten nicht entschuldigte Fehlstunden doppelt nach. 2. Nicht entschuldigte Fehlzeiten können mit ungenügend (Note 6) bewertet werden Fehlstunden ergeben einen Fehltag (Zeugnis). Aufgaben der Fach/Kurslehrkräfte: - Feststellen der Anwesenheit in jeder Unterrichtsstunde. - Notieren der Fehlzeiten im Kursheft (Versäumnisliste führen). - Abzeichnen der Entschuldigungen der Schüler/in. - Schriftliche Benachrichtigung der Klassenlehrer/in bei jedem nicht entschuldigten Fehlen (Vordruck). - Schriftliche Benachrichtigung der Eltem bei jedem nicht entschuldigten Fehlen (Vordruck). - Beachten der folgenden Vereinbarungen: 1. Die Schüler/innen arbeiten nicht entschuldigte Fehlstunden doppelt nach. 2. Nicht entschuldigte Fehlzeiten können mit ungenügend (NoteG) bewertet werden Fehlstunden ergeben einen Fehltag (Zeugnis). Pflichten der Schüler/innen: - Vorlegen der Entschuldigungen bei den Klassenlehrerinnen/Klassenlehrern. - Abzeichnen lassen der Entschuldigungen bei den Kurslehrerinnen/Kurslehrern. - Abgeben der Entschuldigung bei den Klassenlehrerinnen/Klassenlehrern. - Doppeltes Nacharbeiten nicht entschuldigter Fehlstunden (z.b. in der Bibliothek, Frau Biermann stellt die Anwesenheit fest). Aufgaben bzw. Pflichten der Eltern: - Telefonische Krankmeldung der Schülerin/des Schülers durch die Eltern am 1. Tag vormittags im Sekretariat der Schule. - Zeitnahes Nachreichen der schriftlichen Entschuldigung, die den Grund des Fehlens, den entschuldigten Zeitraum, das Datum der Ausstellung und die Unterschrift der Eltern enthalten muss. - Teilnahme am Analysegespräch bei wiederholtem nicht entschuldigten Fehlen der Schülerin/des Schülers. Aufgaben der Schulleitung: - Für jeden Kurs steht am Beginn des Schuljahres ein Kursheft zur Verfügung. - Anpassen der Kurslisten an die Versäumnislisten der Kurshefte. - Die Kurslisten enthalten die Telefonnummern der Eltern. - Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei dauerhaftem nicht entschuldigtem Fehlen.

7 Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen Präventive Maßnahme zur Vermeidung von Störungen im Unterricht:! Klassenvereinbarungen! Schriftliche Regeln! Adäquates Lehrerverhalten (Vorbildfunktion, eindeutige Verhaltensregeln, klare Arbeitsaufträge, eindeutiges Feedback, Objektivität und Vergleichbarkeit bei Bewertungen, Empathie) ARTEN VON DISZIPLINARMAßNAHMEN: Definition Erziehungsmittel: ( 61 Abs. 1 NSchG)! Sind pädagogische Einflussnahmen auf die Schüler, die vom einzelnen Lehrer oder von der Klassenkonferenz beschlossen werden können! Dürfen nicht die Intensität von Ordnungsmaßnahmen erreichen! Die Auswahl der Erziehungsmittel und die Grundsätze ihrer Anwendung bleiben den Schulen überlassen! Erziehungsmittel greifen im Gegensatz zu den Ordnungsmaßnahmen nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Schülerinnen und Schüler ein Mögliche Arten von Erziehungsmitteln:! Umsetzen eines Schülers in der Klasse! besondere schulische Aufgaben unter Aufsicht! Schriftlicher Tadel! Verweis aus dem Unterrichtsraum (Sicherstellung der Aufsicht)! Vorübergehende Wegnahme von Gegenständen! Zusätzliche häusliche Aufgaben Definition Ordnungsmaßnahmen: ( 61 Abs. 2 bis 7 NSchG)! werden eingesetzt, wenn Schüler ihre Pflichten grob verletzten! sind nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu treffen, d. h. pädagogisches Ziel und Ordnungsmaßnahme müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen Arten von Ordnungsmaßnahmen:! Überweisung in eine Parallelklasse! Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform (Zustimmung Landesschulbehörde)! Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten! Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten! Androhung der Verweisung von allen Schulen (Zustimmung Landesschulbehörde)! Verweisung von allen Schulen Entscheidung über die Ordnungsmaßnahme liegt bei:! Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung Zum Vorgehen bei der Einberufung einer Klassenkonferenz: 1. Ladung zur Klassenkonferenz! Ladungsschreiben! Ladungsfrist! Teilnehmerkreis 2. Durchführung der Klassenkonferenz! Sachverhaltsfeststellung! Beratung über die Festsetzung der Ordnungsmaßnahmen! Abstimmung (Mehrheitsbeschluss)! Protokoll und Anwesenheitsliste 3. Das weitere Verfahren und Eilmaßnahmen! Zustimmungs- und Genehmigungsvorbehalte! Bescheid (Nennung der Ordnungsmaßnahme + Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung)! Anordnung der sofortigen Vollziehung! Widerspruchsverfahren (Abhilfekonferenz)! Eilmaßnahmen Literaturverzeichnis: 1. BezReg Hannover (Hrsg.): Die Festsetzung von Ordnungsmaßnahmen nach 61 Abs. 2 NSchG Verfügung der BezReg Hannover 409a/ (105/00), Landesschulbehörde (Hrsg.): Hinweise zu Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen, Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), 61 Abs. 1-7.

8 Soll - Ideen Ist - Zustand Selbstverteidigung für Jungen Sensibilisierung von Lehrkräften Bewegte Klassenrat Schule Maßnahmenkatalog SV - Beratungslehrkraft Beratungslehrkräfte Jungenarbeit Vereinbarung bei Schwänzen Verhaltenstraining 6. Jahrgang Menschen stärken Gewaltpräventionprogramm Sachen klären Sozialpädagogen Petra und Peter Schulordnung Langsam, leise, friedlich, freundlich (unterrichtsbezogen) bewegte Pausen für alle Jahrgänge Gebäude/ Architektur Mediation SV jederzeitige Ansprechbarkeit von Lehrkräften Selbstverteidigung für Mädchen 5. Jahrgang Erwachsen werden Freies Lernen Busbegleitung Geschwister-Scholl-Gesamtschule Kooperative Gesamtschule Göttingen e:\pm-daten\lowin\folien\gewaltprävention.p65

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