Der Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten umfasst folgende Bereiche:

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1 2 VORBEMERKUNGEN Zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten Aufgabenbereich und Aufbau der Verwaltung sowie sonstige Erläuterungen zum Einzelplan Der Einzelplan 04 enthält im Einzelnen die Einnahmen und Ausgaben folgender Kapitel: 1. Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten (Kapitel 04 01) Der Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten umfasst folgende Bereiche: - Allgemeine Finanzfragen, Finanzplanung, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen - Finanzausgleich mit Bund und Ländern - Bundesangelegenheiten - Abgabe-, Steuer- und Gebührenrecht - Landessteuerverwaltung - Angelegenheiten der steuerberatenden Berufe - Bürgschaften, Garantien und Sonstige Gewährleistungen, Finanzhilfen in Katastrophenfällen - Vermögens- und Schuldenverwaltung - Staatshochbau, Hochbauverwaltung - Auftragsbauten des Bundes - Wohnungs- und Siedlungswesen, Wohnungsbauförderung und Wohngeld - Landesliegenschaften - Planung u. Koordinierung der Informationstechnologie und Bürokommunikation, Datenverarbeitungsdienstleistung - Zentrale Materialbeschaffung - Kontrolle über EU-Förderprogramme Das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten steht als zuständige oberste Landesbehörde an der Spitze der Landesfinanzbehörden, deren Organisation in dem Gesetz über die Finanzverwaltung geregelt ist. Der Finanzverwaltung obliegen Festsetzung und Erhebung aller dem Land ganz oder teilweise zufließenden Steuern. Außerdem sind ihr die Landesvermögensverwaltung einschließlich des Grunderwerbs für den Verwaltungsbedarf des Landes sowie Bauaufgaben des Bundes übertragen. Als zuständigem Ministerium für den Landeshaushalt obliegen ihm die in den Art. 105 bis 108 der Verfassung des Saarlandes aufgeführten Aufgaben, insbesondere die Aufstellung des Entwurfs des Landeshaushaltsplans und die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden. Die Hochbauabteilung des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten nimmt neben ihren ministeriellen Fachaufgaben Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht wahr. Hier ist auch die für die Vorprüfung von Bundesauftragsbauten zuständige fachtechnische Prüfstelle (FPSt) angesiedelt. Dem Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten sind nachgeordnet: a) im Bereich der Finanzverwaltung - das Landesamt für Finanzen, - die Oberfinanzdirektion bis zu ihrer Auflösung, - als örtliche Behörden die Finanzämter, b) im Bereich der Bauverwaltung - das Landesamt für Bau und Liegenschaften.

2 3 Die bisher selbständigen Einrichtungen und Behörden - Landeshauptkasse des Saarlandes - Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland - Staatliches Hochbauamt und das - Finanzbauamt Saarbrücken wurden im Zuge der Errichtung des Landesamtes für Finanzen und des Landesamtes für Bau und Liegenschaften durch das Gesetz Nr zur Neuordnung der Landesfinanzverwaltung vom (Amtsbl. S. 937) zum aufgelöst. Nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Änderung Artikel 108 GG und Novellierung des FVG) ist die Auflösung der Oberfinanzdirektion vorgesehen. 2. Allgemeine Bewilligungen (Kapitel 04 02) In diesem Kapitel sind Haushaltstitel ausgebracht, die wegen ihrer allgemeinen und übergreifenden Zweckbestimmung keinem sonstigen Kapitel zugeordnet werden können. 3. Oberfinanzdirektion (Kapitel 04 03) Bis zur Auflösung wird ein Kernbereich der Besitz- und Verkehrsteuerabteilung aus Rechtsgründen aufrecht erhalten. Die Mittel sind ab 2002 im wesentlichen bei Kapitel veranschlagt. Die bis 2001 im Kapitel veranschlagte Titelgruppe 81 - Neukonzeption des automatisierten Besteuerungsverfahrens (FISCUS) - wird ab 2002 im Kapitel geführt. 4. Finanzämter (Kapitel 04 04) Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der dem Saarland ganz oder teilweise zufließenden Besitzund Verkehrsteuern sowie der ganz dem Bund zufließenden Steuern zuständig. Außerdem ist den Finanzämtern die Erhebung von Steuern und Beiträgen für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen. Im Saarland bestehen folgende Finanzämter: Homburg, Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken Am Stadtgraben, Saarbrücken Mainzer Straße, Saarlouis, St. Ingbert, St. Wendel, Sulzbach und Völklingen. Bei den Finanzämtern Neunkirchen, Saarbrücken Mainzer Straße und Saarlouis sind Bezirksbetriebsprüfungsstellen eingerichtet. Im Finanzamt Saarbrücken Mainzer Straße sind die Dienststellen zentralisiert, die für das gesamte Saarland zuständig sind: die Groß- und Konzernbetriebsprüfungsstelle, die Bußgeld- und Strafsachenstelle, die Steuerfahndungsstelle sowie die Einzelsteuern (ohne Grunderwerbsteuer). Das Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben ist zuständig für die Festsetzung und die Erhebung der Spielbankabgabe. Kraftfahrzeugsteuerstellen gibt es in den Finanzämtern Homburg, Merzig, Neunkirchen, Saarbrücken Am Stadtgraben, Saarlouis und St. Wendel. Die Zuständigkeit der Finanzämter im Einzelnen richtet sich nach der Verordnung über Zuständigkeiten der Finanzämter (FinÄZVO) vom , Amtsblatt Seite 1770, in der jeweils gültigen Fassung.

3 4 5. Landesamt für Bau und Liegenschaften - Bundesbaumaßnahmen - (Kapitel 04 05) (bisher Finanzbauamt Saarbrücken) Die Bauaufgaben des Bundes wurden bisher durch das Finanzbauamt Saarbrücken als untere Landesbehörde erledigt. Hierzu gehören u.a. die Durchführung von Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen von Bundeswehr, Zollverwaltung, Bundesvermögensverwaltung, Bundesgrenzschutz, Deutschem Wetterdienst und sonstigen Bundesdienststellen und - organisationen. Die Erledigung der Bundesbauaufgaben ist nunmehr auf das Landesamt für Bau und Liegenschaften übertragen worden. Im Kapitel sind die zur Erledigung dieser Aufgaben erforderlichen Mittel veranschlagt. Die für Bundeszwecke eingesetzten Personal- und Sachmittel werden vom Bund erstattet. 6. Landesamt für Finanzen (LfF) (Kapitel 04 11) Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben des Landesamtes für Finanzen soweit sie nicht bei Kapitel und veranschlagt sind. Dem Landesamt für Finanzen obliegen gemäß dem Gesetz zur Neuordnung der Landesfinanzverwaltung vom , Amtsbl.S. 937, die Aufgaben, die bisher a) der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle der Oberfinanzdirektion Saarbrücken, b) der Zentralen Beihilfefestsetzungsstelle der Oberfinanzdirektion Saarbrücken, c) der Zentralen Materialbeschaffungsstelle für das Saarland der Oberfinanzdirektion Saarbrücken, d) der Zentralen Datenverarbeitungsstelle für das Saarland und e) der Landeshauptkasse des Saarlandes zugeordnet waren. Das Landesamt für Finanzen umfasst neben der Leitungsebene folgende Abteilungen: - Abteilung A = Zentrale Dienste - Abteilung B = Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland (ZDV-Saar) (Kapitel 04 21) - Abteilung C = Zentrale Beihilfefestsetzungsstelle (ZBS) - Abteilung D = Landeshauptkasse (LHK) (Kapitel 04 15) Dem Leiter des Landesamtes sind fachlich zugeordnet: - die Geschäftsstelle - die Innenrevision - die Kontrollstelle für EU-Fonds - das Fördermittel-Informationssystem Die Abteilung A des Landesamtes für Finanzen - Zentrale Dienste - beinhaltet den Aufgabenbereich Organisations-, Automations-, Haushalts- und Kassenangelegenheiten. Das der Abteilung A zugeordnete Justiziariat ist u.a. auch zuständig für die Bearbeitung allgemeiner Rechtsangelegenheiten und nimmt für das Landesamt die Prozessführung und -vertretung wahr. Der Abteilung B des Landesamtes für Finanzen - ZDV-Saar - obliegt die zentrale Durchführung der Automationsvorhaben (Programmierung und Programmpflege) aufgrund von Programmvorgaben der zuständigen Fachverwaltungen sowie die organisatorische und technische Abwicklung (Systemeinsatz) der automatisierten Verfahrensabläufe für die Verwaltungen des Landes. Die Aufgabenverteilung zwischen den Fachverwaltungen und der ZDV-Saar richtet sicht nach dem Funktionsgliederungsplan für den Einsatz der Informationstechnik in der Landesverwaltung des Saarlandes vom (GMBl. S. 274). Die ZDV-Saar wird seit 1. Januar 1995 in Form eines Landesbetriebes gemäß 26 LH0 geführt. Im Kapitel werden neben dem Stellenplan lediglich die Ablieferungen der ZDV-Saar bzw. die Zuführungen des Landes an die ZDV-Saar veranschlagt. Die Abteilung C des Landesamtes für Finanzen ist als Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle des Saarlandes (ZBS) für die Berechnung und Zahlbarmachung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten, der Vergütung der Angestellten und der Löhne der Arbeiter zuständig. Ferner ist sie zuständig für die Berechnung, Festsetzung und Zahlbarmachung der Beihilfen. Der Abteilung C ist auch die Organisation und Betreuung des Einheitlichen PersonalVerwaltungsSystems für den Bereich der Landesverwaltung (Bereichsleitung EPVS) zugeordnet. Die Abteilung D des Landesamtes für Finanzen - Landeshauptkasse - ist Zentralkasse des Landes. Als Einheitskasse nimmt sie die Kassenaufgaben für alle Dienststellen des Landes wahr, für die keine besonderen Landeskassen eingerichtet sind. Der Aufgabenbereich umfasst die kassenmäßige Ausführung des Landeshaushalts und die Abrechnung mit a) den Finanzkassen der Finanzämter, b) der Amtskasse der Universität, c) den Landeskrankenanstalten, d) der Bundeshauptkasse Bonn, e) der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB).

4 5 7. Landesamt für Bau und Liegenschaften (LBL) (Kapitel 04 12) Kapitel enthält die Einnahmen und Ausgaben des Landesamtes für Bau und Liegenschaften, soweit sie nicht bei Kapitel veranschlagt sind. Dem Landesamt für Bau und Liegenschaften sind übertragen: a) die Aufgaben der Landesvermögens- und Bauabteilung der Oberfinanzdirektion (mit Ausnahme der Vergabekammer des Saarlandes und der fachtechnischen Prüfstelle für Baumaßnahmen des Bundes), b) die Aufgaben des Staatlichen Hochbaubamtes und c) die Aufgaben des Finanzbauamtes. Soweit die Ausgaben auf die Technische Aufsichtsbehörde für Bundesbauaufgaben entfallen, werden sie vom Bund erstattet. 8. Landesamt für Finanzen - Landeshauptkasse - (Kapitel 04 15) Die Landeshauptkasse war bis zu ihrer Auflösung eine Einrichtung des Landes gem. 14 L0G. Unter Beibehaltung ihres bisherigen Namens und ihrer Aufgaben ist sie eine eigenständige Organisationseinheit des Landesamtes für Finanzen (vgl. Ziffer 6). 9. Landesamt für Finanzen - Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland - (Kapitel 04 21) Die zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland war bis zu ihrer Auflösung eine Einrichtung des Landes gemäß 14 L0G. Unter Beibehaltung ihres bisherigen Namens und ihrer Aufgaben ist sie eine eigenständige Organisationseinheit des Landesamtes für Finanzen (vgl. Ziffer 6). 10. Hochbauamt (Kapitel 04 24) Das Staatliche Hochbauamt ist aufgelöst. Die Mittel sind beim Landesamt für Bau und Liegenschaften (Kapitel 04 12) mit veranschlagt. 11. Förderung des Wohnungsbaues (Kapitel 04 25) Dieses Kapitel enthält die öffentlichen und nichtöffentlichen Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues im 1. Förderungsweg (Landesbaudarlehen) und im 3. Förderungsweg (Zuschussprogramm), die nach Maßgabe des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland, der Förderungsbestimmungen zum Wohnungsbaugesetz für das Saarland und der Richtlinien zur Durchführung des Wohnungsbauprogrammes im Dritten Förderungsweg in der jeweils geltenden Fassung sowie der jährlichen Verwaltungsvereinbarung zur Förderung des Wohnungswesens einzusetzen sind. Ferner sind in diesem Kapitel Mittel für die Schaffung von Ersatzwohnraum aus Anlass des Neu-, Um- und Ausbaus von Bundes-, Bundeswasser- und Landstraßen bzw. bei Totalschaden oder wirtschaftlichem Totalschaden infolge bergbaulicher Einwirkungen veranschlagt. Außerdem sind in diesem Kapitel die Einnahmen und Ausgaben zur Abwicklung von Maßnahmen der Wohnungsbauförderung der vergangenen Jahre enthalten. Das Kapitel enthält auch die Mittel zur Gewährung von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz vom 1. Februar 1993 in der jeweils gültigen Fassung.

5 6 Personalsoll des Einzelplans 04 Bezeichnung Höherer Gehobener Mittlerer Einfacher Insgesamt Insgesamt Dienst Dienst Dienst Dienst /- Planmäßige Beamte Beamtete Hilfskräfte Angestellte Arbeiter Titelgruppen Planmäßige Beamte Beamtete Hilfskräfte Angestellte Arbeiter Insgesamt Beamte im Vorbereitungsdienst Auszubildende

6 7 Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Einzelplans 04 - Einnahmen - Kap./Bezeichnung Seite Steuern Verwaltungs- Übrige Summe und steuer- einnahmen Einnahmen Einnahmen ähnliche Abgaben (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten ,4 343,2 448, Allgemeine Bewilligungen ,9 219, Oberfinanzdirektion Finanzämter , , , Landesamt für Bau und Liegenschaften - Bundesbaumaßnahmen , , , Landesamt für Finanzen ,6 30,7 34, Landesamt für Bau und Liegenschaften ,0 557, , Landesamt für Finanzen - Landeshauptkasse , , Landesamt für Finanzen - Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland , , Hochbauamt Förderung des Wohnungsbaues , ,7 Gesamtsumme Haushaltsjahr , , ,6 Gesamtsumme Haushaltsjahr , , ,2 gegenüber 2001 mehr(+) oder weniger(-) , , ,4

7 8 - Ausgaben - Kap./Bezeichnung Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Ausgaben Besondere Summe ausgaben Verwaltungs- dienst u. Zuschüsse für Finan- Ausgaben ausgaben für laufende Investi- zierungs- Zwecke tionen ausgaben (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) (TEUR) Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten 8.233,4 795, ,4 94, , Allgemeine Bewilligungen 516, , , , Oberfinanzdirektion Finanzämter , , ,4 289, , Landesamt für Bau und Liegenschaften - Bundesbaumaßnahmen 2.130,6 354, , , Landesamt für Finanzen 6.021,6 645, , , Landesamt für Bau und Liegenschaften 4.516,0 889, , , Landesamt für Finanzen - Landeshauptkasse 1.224,4 114, , , Landesamt für Finanzen - Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland Hochbauamt Förderung des Wohnungsbaues , , ,8 Gesamtsumme Haushaltsjahr , , , , ,1 Gesamtsumme Haushaltsjahr , , , , ,8 gegenüber 2001 mehr(+) oder weniger(-) +159,0-89, , , ,7

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