Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden Öffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit u. Technischer Umweltschutz

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1 Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden Öffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit u. Technischer Umweltschutz Manfred Wesselmann Dezernatsleiter ASt 2 Zuständigkeitsbereich: Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Neuerungen im AS 1

2 Neuerungen im Arbeitsschutz Überblick Erkennbare Schwerpunkte, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Arbeitsstätten Ausblick Neuerungen im AS 2

3 Überblick GefStoffV, EG-Verordnung 1272/2008, TRGS 200, TRGS 400, TRGS 401, TRGS 402, TRBA/TRGS 406, TRGS 420, TRGS 430, TRGS 500, TRGS 507, TRGS 510, TRGS 511, TRGS 512, TRGS 513, TRGS 517, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 528, TRGS 553, TRGS 554, TRGS 555, TRGS 557, TRGS 558, TRGS 559, TRGS 600, TRGS 610, TRGS 800, TRGS 900, TRGS 905, BekGS ArbMedV 408, BekGS 409, BekGS 901, BekGS V 910, TRBS 1112, TRBS 1112 Teil 1, TRBS 1122, TRBS 1123, TRBS 1201, TRBS 1201 Teil 2, TRBS 1201 Teil 3, TRBS 1201 Teil 4, TRBS 1201 Teil 5, TRBS 1203, TRBS 2121 Teil 1, TRBS 2121 Teil 2, TRBS 2121 Teil 3, TRBS 2121 Teil 4, TRBS 2131, TRBS 2141 Teil 1, TRBS 2141 Teil 2, TRBS 2141 Teil 3, TRBS 2152 Teil 3, TRBS 2152 Teil 4, TRBS 2153, TRBS 3121, TRBA 001, TRBA 220, TRBA 230, TRBA 240, TRBA 250, TRBA 466, ASR A 1.7, ASR A2.3, ASR A3.4, ASR A3.4/3, ASR A3.5, ASR A4.3, ASR A4.4, TRLV Lärm, TRLV Teil Allgemeines, TRLV Teil 1, TRLV Teil 2, TRLV Teil 3, ArbMedVV, OStrlV, Neuerungen im AS 3

4 Erkennbare Schwerpunkte Gefahrstoffe, Betriebssicherheit, Gerätesicherheit, Biologische Arbeitsstoffe, Psychische Gefährdungen, Lärm und Vibrationen, Arbeitsstätten, Arbeitsmedizinische Vorsorge Neuerungen im AS 4

5 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung Seit Was ist neu? Vereinfachung des Regelwerks? Stärkung der Arbeitsmedizin? Neuerungen im AS 5

6 Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung Ziel: Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit Individuelle Prävention Neuerungen im AS 6

7 Arbeitsmed. Vorsorge Teil der arbeitsmedizinischen Präventionsmaßnahmen, insbesondere Beurteilung Wechselwirkung Arbeit und Gesundheit (individuell) Arbeitsmed. Aufklärung und Beratung (individuell) Arbeitsmed. Vorsorguntersuchungen 1. Erkenntnisse für Gefährdungsbeurt. 2. Erkenntnisse für Maßnahmen Neuerungen im AS 7

8 Arbeitsmedizinische Vorsorge =V.-untersuchung? Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmed. Vorsorgeuntersuchungen Mitwirkung bei Aufklärung, Beratung und Unterweisung Neuerungen im AS 8

9 Arbeitsmedizinische Vorsorge Untersuchungsanlässe Anh. Gefahrstoffe Biologische Arbeitsstoffe Physikalische Einwirkungen (Hitze, Kälte, Lärm, Vibrationen, Druckluft, Tauchen), Sonstige (Tropen, Bildschirmarb., Atemschutzgeräte) Neuerungen im AS 9

10 Arbeitgeber muss Gefbeurt. durchführen, muss BA mit Durchführung beauftragen, soll arbmed. Vorsorgeunters. von Eignungs- /Einstellungsunt. trennen Neuerungen im AS 10

11 Arbeitgeber muss Pflichtuntersuchungen veranlassen, muss Angebotsuntersuchungen anbieten. muss BA unterstützen (inkl. Arbeitsplatzbegehung) Neuerungen im AS 11

12 Betriebsarzt muss Arbeitsplatzverhältnisse kennen, muss über Inhalt und Zweck der Untersuchung aufklären, muss AN beraten, muss AN Bescheinigung ausstellen, muss Ergebnisse auswerten Neuerungen im AS 12

13 Wer untersucht? Facharzt für Arbeitsmedizin Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin Bei Bildschirmarbeit, auch andere fachkundige Personen, ggf. Ausnahme ( 7 Abs. 2) Neuerungen im AS 13

14 Pflichtuntersuchung Tätigkeitsvoraussetzung, Vorsorgekartei (Anlass, Tag, Ergebnis, nächste Untersuchung) Ergebnismitteilung an AG in Kopie (Schweigepflicht) Neuerungen im AS 14

15 Angebotsuntersuchung AG muss anbieten (regelmäßig, nachweisbar), Keine Tätigkeitsvoraussetzung, Ergebnismitteilung an AG (bei Einverständnis des Untersuchten) Zusätzlich bei arbeitsbedingten Erkrankungen, Sonderfall ODIN Neuerungen im AS 15

16 Wunschuntersuchung Initiative geht vom Beschäftigten aus, Keine Tätigkeitsvoraussetzung, Keine Vorsorgekartei, Ergebnismitteilung an AG (bei Einverständnis des Untersuchten), Kein Anspruch, wenn Gefährdung ausgeschlossen Neuerungen im AS 16

17 Gesundheitliche Bedenken? Arzt muss AG Überprüfung des Arbeitsplatzes empfehlen, den Untersuchten beraten AG muss Gefbeurt. überprüfen, Schutzmaßnahmen treffen, betriebl. Möglichkeiten ausschöpfen, geeignete Tätigkeit anbieten Neuerungen im AS 17

18 Dokumentation Vorsorgekartei ist bei Beendigung BeschVerh. zu löschen, ist bei Beendigung BeschVerh. in Kopie dem Beschäftigten auszuhändigen Neuerungen im AS 18

19 Dokumentation Gesundheitsakten Keine Regelung zu Aufbewahrungsfristen StrlSchV, RöV 30 Jahre nach Expositionsende, mind. bis 75 Lebensjahr Neuerungen im AS 19

20 Dokumentation RL 2004/37 EG (Karzinogene und Mutagene) 40 Jahre nach Expositionsende RL 2000/54 EG (Biol. ArbStoffe) 10 Jahre nach Expositionsende, ggf. 40 Jahre Neuerungen im AS 20

21 Probleme G 25 und G 41 gelten als Eignungsuntersuchungen: in ArbMedVV nicht geregelt, keine Pflicht- oder Angebotsuntersuchung, keine Vorsorgekartei, (keine) Tätigkeitsvoraussetzung (außer ggf. Betriebsvereinbarung) Ergebnismitteilung an AG nur mit z.b. Betriebsvereinbarung, Grundlage Gefährdungsbeurteilung Neuerungen im AS 21

22 Vereinfachung? ArbSchG, ASiG, AZG, BGV, BildscharbV, BioStoffV, LärmVibrArbSchV, GefStoffV, GenTG, FwDstVorschriften Neuerungen im AS 22

23 Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) Konkretisierung, Anpassung (TRBA, TRGS, TRLV, ) Biomonitoring, Empfehlungen, Qualitätssicherungskonzepte, Neuerungen im AS 23

24 AfAMed UA1: Expositionsbezogene arbeitsmed. Präventionsmaßnahmen UA 2: Allgemeine betr. Gesundheitsvorsorge, UA 3: Konkretisierung UA 4: Überarbeitung TRGS, Neuerungen im AS 24

25 Stärkung der Arbeitsmedizin? Neuerungen im AS 25

26 Arbeitsstättenverordnung Änderungen 2010: 3: Gefährdungsbeurteilung (neu aufgenommen), 3a: Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (Stand der Technik ist zu berücksichtigen), 6 (5): Beschränkung für Baustellen aufgehoben, 7: Ausschuss für Arbeitsstätten (Zusammensetzung des Ausschusses), Neuerungen im AS 26

27 Änderungen 2010: 8 Gültigkeit alter ASR bis verlängert, 9: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (neu aufgenommen), Neuerungen im AS 27

28 9 (1) ordnungswidrig Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 3 (3) Gefbeurt nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, 3a (1) Satz1 nicht ordnungsgemäß einrichtet oder betreibt, 4 (1) Satz 2 die Arbeit nicht einstellt, 4 (3) Sicherheitseinrichtung nicht warten oder prüfen lässt, Neuerungen im AS 28

29 9 (1) ordnungswidrig Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 4 (4) Satz 1 Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge nicht freihält, 4 (4) Satz 2 eine Vorkehrung nicht trifft, 4 (5) Mittel oder Einrichtung zur Ersten Hilfe nicht zur Verfügung stellt, 6 (2) Satz 1 Toilettenaum nicht bereitstellt, 6 (3) Pausenraum oder Pausenbereich nicht zur Verfügung stellt Neuerungen im AS 29

30 9 (2) strafbar Wer durch eine in (1) bezeichnete vorsätzliche Handlung das Leben oder die Gesundheit von Beschäftigten gefährdet Neuerungen im AS 30

31 Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 Abs Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (neu aufgenommen), 2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Einfügung eines Teilsatzes im letzten Abschnitt Karussell- und Schiebetüren ) 3.3 Ausstattung (neu aufgenommen), 3.7 Lärm (2. Satz wurde geändert), 5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten (letzter Satz wurde geändert) Neuerungen im AS 31

32 ASR A 1.3 : Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung konkretisiert die Anforderungen nach 3a ArbStättV, übernimmt grundlegende Inhalte der BGV A 8, konkretisiert die Gestaltung von Fluchtund Rettungsplänen gemäß 4 Abs. 4 ArbStättV, BGI 816 zur Umsetzung? Neuerungen im AS 32

33 In ASR A 1.3, BGV A 8 ASR A 1.3 : Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung und EU-Richtlinie EWG 92/58 enthalten Neuerungen im AS 33

34 ASR A 1.3 : Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung In BGV A 8 und EU-Richtlinie EWG 92/58 enthalten, aber nicht in ASR A Neuerungen im AS 34

35 ASR A 1.7 : Türen und Tore Ersetzt: ASR 10/1 Türen und Tore, ASR 10/5 Glastüren, Türen mit Glaseinsatz, ASR 10/6 Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren, ASR 11/1-5 Kraftbetätigte Türen und Tore Neuerungen im AS 35

36 ASR A 1.7 : Türen und Tore Konkretisiert 3a Abs. 1 und 4 Abs. 3 der ArbStättV Punkt 1.7 und 2.3 Abs. 2 Anhang ArbStättV CE > Einbauort? Details zu Standort und Beschaffenheit (z.b. Sicherheitsabstände, Barrierefreiheit) Neuerungen im AS 36

37 ASR A 1.7 : Türen und Tore Tür Einrichtung für den Durchgang von Personen Tor Einrichtung für die Durchfahrt von Fahrzeugen und den Durchgang von Personen Handbetätigt Energie wird ausschließlich durch Muskelkraft zugeführt (keine halbautom. Türen) Kraftbetätigt Energie teilweise/vollständig durch Maschinen Neuerungen im AS 37

38 Neu ASR A 1.7 : Türen und Tore selbständig wirkende Sicherungen, auch bei Toren Handbetätigung bei Stromausfall und keiner selbständigen Öffnung, Kennzeichnung durchsichtiger Türen in Augenhöhe (ArbStättV) Anmerkung: Bei schweren Türen ggf. Notstromaggregate nötig Neuerungen im AS 38

39 ASR A 2.3 Fluchtwege und Notausgänge Ersetzt ASR 17/1,2 Verkehrswege im Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge (Verkehrswege werden nicht konkretisiert), Konkretisiert 4 Abs. 4 ArbStättV sowie Punkt 2.3 Anhang ArbStättV Neuerungen im AS 39

40 ASR A 3.4 Beleuchtung Ersetzt ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung, ASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien Basis: BGR 131, Teil 2 Leitfaden zur Planung und zum Betrieb der Beleuchtung Anmerkung: Zur Umsetzung einzelner Schutzziele wurde auf die BGI 856 und BGI 7007 hingewiesen Neuerungen im AS 40

41 ASR A 3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitssysteme Ersetzt ASR 7/4 Sicherheitsbeleuchtung, Konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben der Sicherheitsbeleuchtung und an opt. Sicherheitsleitsystemen in 3 Abs 1 und $ 4 Abs. 3 und 4 der ArbStättV sowie im Anhang ArbStättV in den Punkten 2.3 Abs. 1 und 3.4 Abs Neuerungen im AS 41

42 ASR A 3.5 Raumtemperaturen Ersetzt ASR 6 Raumtemperaturen Konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen in 3a Abs 1 ArbStättV sowie in 3.5 Anhang ArbStättV. Maßnahmen bei übermäßiger Sonneneinstrahlung sowie bei Erhöhung der Raumtemperaturen über 26 o C Neuerungen im AS 42

43 ASR A 3.5 Raumtemperaturen Wenn wirksame Sonnenschutzmaßnahmen umgesetzt sind, dürfen bei sommerlichen Außentemperaturen über 26 o C Lufttemperaturen in den Arbeitsräumen von 26 o C überschritten werden. Schalenmodell (26, 30 und 35 o C) ist anzuwenden. Beispiel: über 30 o C müssen Maßnahmen nach Tabelle 4 ergriffen werden Neuerungen im AS 43

44 ASR A 4.3 Erste Hilfe Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Ersetzt ASR 38/2 Sanitätsräume, ASR 39/1.3 Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe Konkretisiert insbes. 4 Abs. 5 und 6 Abs. 4 ArbStättV sowie Punkt 4.3 des Anhangs ArbStättV Neuerungen im AS 44

45 ASR A 4.4 Unterkünfte Konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Unterkünften für Arbeitsstätten nach 3a Abs. 1 und 6 Abs. 5 und 6 ArbStättV sowie Punkt 4.4 Anhang ArbStättV Ersetzt eigentlich die Richtlinie für Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer in der BRD vom Neuerungen im AS 45

46 Wehrbereichsverwaltung West Außenstelle Wiesbaden Öffentlich-rechtliche Aufsicht für Arbeitssicherheit u. Technischer Umweltschutz Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Neuerungen im AS 46

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