PO 2003 Pädagogische Hochschule Freiburg University of Education

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1 PO 2003 Pädagogische Hochschule Freiburg University of Education Diese Infos gelten für das WS 2004/05 für Lehramts-Studienbewerberinnen und bewerber (alle Fachsemester) Infos unter Vorbehalt, da zum Zeitpunkt der Drucklegung die Studienordnungen noch nicht vorlagen. Informationen zu den Lehramts-Studiengängen Lehramt an Grund- und Hauptschulen Lehramt an Realschulen Europalehramt an Grund- und Hauptschulen, Europalehramt an Realschulen Integrierter Studiengang - Cursus Intégré Lehramt an Sonderschulen Erweiterungsstudium für das Lehramt Stand: November 2004

2 Inhalt Seite Allgemeines zur Lehrerausbildung Studium, Vorbereitungsdienst, Lehrbefähigung 1 Informationen zu den einzelnen Studiengängen Lehramt an Grund- und Hauptschulen 2 Lehramt an Realschulen 5 Europalehramt an Grund- und Hauptschulen, Europalehramt an Realschulen 8 Integrierter Studiengang - Cursus Intégré 11 Lehramt an Sonderschulen 12 Erweiterungsstudium für das Lehramt 14 Zulassungsvoraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung, fachspezifische Voraussetzungen, Bewerbung 15 Zulassungsverfahren, Auswahlverfahren 17 Einschreibung, Studienplanung 18 Beratungsstellen & Service 19 Beratungsstellen an der PH Freiburg, Termine und Fristen 20 Anlage: Infoblatt fachspezifische Studienberatung Pädagogische Hochschule Freiburg Abteilung für Studienangelegenheiten Kunzenweg 21, Freiburg Tel.: 0761/ , Fax: 0761/

3 Allgemeines zur Lehrerausbildung 1 Allgemeines zur Lehrerausbildung Lehrkräfte, die an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen oder an Sonderschulen unterrichten möchten, werden in Baden-Württemberg an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet. Die Lehramtsausbildung gliedert sich in zwei Phasen: das Studium an einer Pädagogischen Hochschule und der Vorbereitungsdienst an einem Staatlichen Seminar für schulpraktische Ausbildung. Studium Die Regelstudienzeit für das Lehramtsstudium beträgt einschließlich der Prüfung 6 bis 8 Semester (je nach Schulart) und schließt mit der Ersten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt ab. Alle Lehramtsstudiengänge gliedern sich in folgende Bereiche: - Der Erziehungswissenschaftliche Bereich Hier werden Fächer belegt wie Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Pädagogische Psychologie. Hinzu kommen Grundlagenfächer (z. B. Grundkenntnisse des theologischen Beitrags zu Bildung und Erziehung, Philosophie, Soziologie/Politikwissenschaft, Theologie). - Der fachwissenschaftlich-fachdidaktische Bereich Welche Fächer gewählt und miteinander kombiniert werden können, regelt die jeweilige Prüfungsordnung. - Die schulpraktische Ausbildung Sie findet unter Anleitung einer Hochschullehrerin bzw. eines Hochschullehrers in Form von Lehrveranstaltungen und Tagespraktika statt. Ferner müssen unter Aufsicht von Lehrkräften mehrwöchige Blockpraktika an der Schule absolviert werden. Für viele Studierende stellen gerade diese Praktika eine gute Möglichkeit dar, zu einem recht frühen Zeitpunkt zu prüfen, ob sie sich den Anforderungen des Lehrerberufes gewachsen sehen. - Der zweite Abschnitt dauert zwei Unterrichtshalbjahre und umfasst selbständige Unterrichtstätigkeit im Umfang von zehn bzw. zwölf Wochenstunden sowie begleitende Veranstaltungen des Seminars und die Prüfung. Nähere Informationen zum Vorbereitungsdienst erhalten Sie bei den Oberschulämtern. Lehrbefähigung Abschluss Lehramt an Grund- und Hauptschulen Lehramt an Realschulen Lehramt an Sonderschulen Europalehramt an Grund- und Hauptschulen; Europalehramt an Realschulen Verleihung des Grades Magistra Artium bzw. Magister Artium in Europaorientiertem Bilingualen Unterrichten Lehrbefähigung* Mit dem Abschluss des Ersten und Zweiten Staatsexamens haben Sie die Lehrbefähigung, in Baden- Württemberg an einer Grundschule oder an einer Hauptschule zu unterrichten. Mit dem Abschluss des Ersten und Zweiten Staatsexamens haben Sie die Lehrbefähigung, in Baden- Württemberg an einer Realschule zu unterrichten. Mit dem Abschluss des Ersten und Zweiten Staatsexamens haben Sie die Lehrbefähigung, in Baden- Württemberg an einer Sonderschule zu unterrichten. Die Lehrbefähigung, in Baden- Württemberg an Grund- und Hauptschulen bzw. an Realschulen zu unterrichten, wird durch die europäischen Kulturstudien erweitert. Das bedeutet die zusätzliche Befähigung, das gewählte Bilingualfach in der gewählten Zielsprache Englisch oder Französisch unterrichten zu können. Näheres zum Studium folgt unter Informationen zu den einzelnen Studiengängen. Vorbereitungsdienst Im Anschluss an das Erste Staatsexamen ist ein Vorbereitungsdienst von drei Unterrichtshalbjahren mit einer Ausbildung an einem Seminar und an einer Schule zu absolvieren. Er beginnt einmal jährlich zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (1. Februar) und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt ab. Für den organisatorischen Ablauf und die Zuweisung an eine Schule sind die Oberschulämter zuständig. Der Vorbereitungsdienst ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert: Integrierter Studiengang / Cursus Intégré Erweiterungsstudium für das Lehramt Der Abschluss von deutschen und französischen Lehramtsprüfungen (Erstes und Zweites Staatsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen; Licence und Concours des Professeurs des Ecoles) verleiht die Lehrbefähigung, an Grundschulen in Baden-Württemberg und in Frankreich zu unterrichten. Wer das Erste Staatsexamen für ein Lehramt absolviert hat, kann durch den Abschluss eines Erweiterungsstudiums eine zusätzliche Lehrbefähigung in einem weiteren Fach erlangen. - Der erste Abschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr und dient der vertieften Einführung des Lehreranwärters in die Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit. Er umfasst die Ausbildung am Seminar und an den Schulen, denen der Lehreranwärter zugewiesen ist. *Ob die Lehrbefähigung auch in anderen Bundesländern gilt, kann beim jeweiligen Oberschulamt bzw. Kultusministerium erfragt werden.

4 2 Lehramt an Grund- und Hauptschulen Lehramt an Grund- und Hauptschulen Zulassungsbeschränkungen Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Erläuterungen zum Vergabeverfahren der Studienplätze siehe hier im Info unter Zulassungsverfahren S. 17. Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfung sechs Semester. Festlegung des Schwerpunkts Zu Beginn des Studiums muss der Schwerpunkt Grundschule oder der Schwerpunkt Hauptschule angegeben werden. Ein Schwerpunktwechsel ist in den ersten beiden Fachsemestern (=Fundamentum) auf Antrag möglich. Unabhängig vom gewählten Schwerpunkt können Absolventinnen und Absolventen im Schuldienst jedoch in beiden Schularten eingesetzt werden. Gliederung des Studiums in Fundamentum und Hauptstudium Fundamentum (1.-2. Fachsemester) Im Fundamentum werden Grundlagen - im Erziehungswissenschaftlichen Bereich (EW), - in Pädagogischer Psychologie (PPsy), - im Grundlagenpflichtfach (GPF), - im Grundlagenwahlfach (GWF) und - in den drei Fächern Deutsch (D), Mathematik (M) und dem im Fundamentum als weiteres Fach gewählten Fach (W) vermittelt. Folgende Übersicht gibt den Umfang der einzelnen Fächer in Semesterwochenstunden (SWS) an: EW PPsy GPF GWF D M W 6 SWS 2 SWS 2 SWS 2 SWS 6 SWS 6 SWS 6 SWS Das Fundamentum schließt mit der Akademischen Zwischenprüfung ab. Hauptstudium (3.-6. Fachsemester) Im Hauptstudium werden der Erziehungswissenschaftliche Bereich (EW), das Grundlagenwahlfach (GWF), Deutsch und/oder Mathematik (eines der beiden Fächer ist verpflichtend!) und das weitere Fach fortgeführt. Die Fächer im Hauptstudium gliedern sich in: - ein Hauptfach (HF) und - einen Fächerverbund (FV); innerhalb des Fächerverbunds ist ein affines Fach (AF) und ein Leitfach (LF) zu studieren: Der Erziehungswissenschaftliche Bereich Dieser Bereich gliedert sich in folgende Teilbereiche: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Pädagogische Psychologie einschl. Schulleben, Grundlagenfächer: - Grundlagenpflichtfach: Grundkenntnisse des theologischen Beitrags zu Bildung und Erziehung; - Grundlagenwahlfach: Aus den Fächern Philosophie, Soziologie/Politikwissenschaft und Theologie ist bei der Einschreibung ein Fach zu wählen; in diesem Fach ist ein Hauptseminarschein zu erbringen. Der fachwissenschaftlich-fachdidaktische Bereich Im Hauptstudium werden die folgenden drei unterschiedlichen Fächer studiert: ein Hauptfach Der Studienumfang ist im Hauptfach am größten und beträgt 30 oder 36* SWS (=Semesterwochenstunden) ein Leitfach ein affines Fach aus einem Fächerverbund! Das Leitfach hat den zweitgrößten Studienumfang mit 24 oder 30* SWS; das affine Fach umfaßt 12 oder 18* SWS. * das als weiteres Fach im Fundamentum gewählte Fach wird mit dem jeweils höheren SWS-Umfang studiert. Eines dieser drei Fächer muss Deutsch oder Mathematik sein; zudem muss eines dieser drei Fächer das weitere Fach aus dem Fundamentum sein. Das Leitfach und das affine Fach müssen aus demselben Fächerverbund stammen (zusätzlich kann auch das Hauptfach aus diesem Fächerverbund sein). Den folgenden Erläuterungen ist zu entnehmen, welche Fächerverbünde es gibt und welche Fächerkombinationen möglich sind. EW PPsy GWF HF FV 14 SWS 6 4 SWS SWS 30 SWS Grundlagen des FV LF AF 24 SWS 12 SWS Welche Fächer miteinander kombiniert werden können, ist im Abschnitt Der fachwissenschaftlich-fachdidaktische Bereich zu erkennen.

5 Lehramt an Grund- und Hauptschulen 3 Fächerkombinationen Sp. Grundschule Aus folgenden Fächern ist ein Hauptfach zu wählen: Biologie 3 Chemie 3 Deutsch Englisch Französisch Geographie 3 Geschichte 3 Haushalt/Textil Kunst 2 Mathematik Musik 2 Physik 3 Sport Theologie/Religionspädagogik, evangelisch 1 Theologie/Religionspädagogik, katholisch 1 Aus einem der folgenden vier Fächerverbünde ist - ein Fach als Leitfach und - ein Fach als affines Fach zu wählen: Verbund Ästhetische Erziehung: Kunst 2, 4 Musik 2 Sport Mathematisch-naturwissenschaftlicher Verbund: Biologie 3 Chemie 3 Geographie 3, 5 Haushalt/Textil Mathematik Physik 3 Technik 3 Evangelische Theolgie/Religionspädagogik 1 Sozialwissenschaftlicher Verbund: Geographie 3 Geschichte 3 Politikwissenschaft 3 Wirtschaftslehre 3 Verbund Sprache: Deutsch Englisch Französisch 1 Evang. oder Kath. Theologie/Religionspäd. kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. Wenn dieses Fach als affines Fach gewählt wird, muss für die Vocatio bzw. Missio das Grundlagenwahlfach Theologie dazu! 2 Eignungsprüfung erforderlich! 3 Diese Fächer umfassen Anteile des Sachunterrichts. 4 Das Fach Kunst (Leitfach) kann mit dem Fach Haushalt/Textil (affines Fach) kombiniert werden. 5 Geographie kann im Mathematisch-naturwiss. Verbund nur in Verbindung mit den Fächern Biologie, Chemie oder Physik gewählt werden! Eines der drei Fächer muss Deutsch oder Mathematik sein! Fächerkombinationen Sp. Hauptschule Aus folgenden Fächern ist ein Hauptfach zu wählen: Biologie Chemie Deutsch Englisch Französisch Geographie Geschichte Haushalt/Textil Kunst 2 Mathematik Musik 2 Physik Sport 2 Technik Theologie/Religionspädagogik, evangelisch 1 Theologie/Religionspädagogik, katholisch 1 Wirtschaftslehre Aus einem der folgenden vier Fächerverbünde ist - ein Fach als Leitfach und - ein Fach als affines Fach zu wählen: Verbund Ästhetische Erziehung: Kunst 2 Musik 2 Sport 2 Mathematisch-naturwissenschaftlicher Verbund: Biologie Chemie Geographie 5 Haushalt/Textil Informatik Mathematik Physik Technik Sozialwissenschaftlicher Verbund: Ethik 6 Geographie Geschichte Politikwissenschaft Wirtschaftslehre Verbund Sprache: Deutsch Englisch Französisch 1 5 Wie beim Schwerpunkt Grundschule (siehe links). 6 Ethik kann nur als affines Fach gewählt werden. Eines der drei Fächer muss Deutsch oder Mathematik sein!

6 4 Lehramt an Grund- und Hauptschulen Die schulpraktischen Studien an Grundund Hauptschulen Im ersten oder zweiten Semester beginnt die Teilnahme von Studierenden an Praktika in den Schulen. Die schulpraktischen Studien dienen der Einführung in die Unterrichtstätigkeit und beziehen sich auf pädagogische, fachliche, didaktische, soziokulturelle und methodische Fragen des Unterrichts. Es wird zwischen Tagespraktika und Blockpraktika unterschieden: Die Tagespraktika finden während der Vorlesungszeit jeweils ein Semester lang jeden Mittwoch Vormittag an Ausbildungsschulen im Freiburger Raum statt und gliedern sich in Unterrichtsvorbesprechung, Unterrichtsbeobachtung und Unterrichtsnachbesprechung mit Ausbildungslehrern und Dozenten. Sie geben eine Einführung in den Schulalltag an Grund- und Hauptschulen. Außerdem werden die Studierenden angeleitet, selbst einzelne Unterrichtsstunden zu halten. Die beiden Blockpraktika finden in den vorlesungsfreien Zeiten mit einer Dauer von vier Wochen (B1) und drei Wochen (B2) an Grund- und Hauptschulen unter Anleitung eines Mentors oder eines Ausbildungslehrers statt. Die Vergabe der Praktikumsplätze für die Tagespraktika und die Durchführung der Praktika werden durch die Abteilung für schulpraktische Studien der Pädagogischen Hochschule geregelt. Entsprechende Einteilungen und Durchführungen werden an den Anschlagtafeln im Kollegiengebäude II, 2. OG ausgehängt. Nähere Informationen im Sekretariat für schulpraktische Studien, KG II Zi. 218 und 219, Kunzenweg 21, Freiburg, Tel.: 0761/ oder Inhalt und Aufbau der Praktika werden in der Studienordnung dargestellt. Die folgende Tabelle gibt eine erste Übersicht: Aufbau der schulpraktischen Ausbildung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen - bei Studienbeginn im Wintersemester (=WS): 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester WS oder SS WS B 1 SS B 2 WS SS T 1 T 1 T 2 T 3 - bei Studienbeginn im Sommersemester (=SS): 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester SS oder WS B 1 SS WS B 2 SS WS T 1 T 1 T 2 T 3 T 1 = Tagespraktikum 1 Nachweis der regelmäßigen und aktiven Teilnahme am T 1 B 1 = Blockpraktikum 1 Gutachten des Mentors über erfolgreiche Teilnahme am B 1 ; Vorlage eines Praktikumsberichts über das B 1 T 2 = Tagespraktikum 2 Erfolgreiche Teilnahme am T 2, die durch ein Gutachten des Betreuers der Hochschule nachgewiesen wird. Grundlage sind in der Regel drei Lehrproben. B 2 = Blockpraktikum 2 Bestätigung des Ausbildungslehrers oder Mentors über erfolgreiche Teilnahme am B 2 T 3 = Tagespraktikum 3 Erfolgreiche Teilnahme am T 3, die durch ein Gutachten des Betreuers der Hochschule nachgewiesen wird. Grundlage sind in der Regel drei Lehrproben. Die Akademische Zwischenprüfung Die Akademische Zwischenprüfung findet nach dem zweiten Semester, spätestens zum Ende des vierten Semesters statt. In folgenden Fächern ist je eine Klausur zu erbringen: - Allgemeine Pädagogik/Schulpädagogik - Pädagogische Psychologie - Deutsch - Mathematik - Das im Fundamentum als weiteres Fach gewählte Fach. Die Akademische Zwischenprüfung wird vom Akademischen Prüfungsamt der PH Freiburg, Kunzenweg 21, KG II Raum 125, Tel.:0761/ , abgenommen. Sprecherziehung Die Teilnahme an der Sprecherziehung ist für alle Studierenden verpflichtend.

7 Lehramt an Realschulen 5 Lehramt an Realschulen Zulassungsbeschränkungen Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Erläuterungen zum Vergabeverfahren der Studienplätze siehe hier im Info unter Zulassungsverfahren S. 17. Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfung sieben Semester. Gliederung des Studiums in Fundamentum und Hauptstudium Fundamentum (1.-2. Fachsemester) Im Fundamentum werden Grundlagen - im Erziehungswissenschaftlichen Bereich (EW) mit Pädagogischer Psychologie (PPSY), - im Grundlagenwahlfach (GWF), - in drei zu wählenden Fächern: - Hauptfach (HF), - Leitfach (LF) und - affines Fach (AF) vermittelt. Folgende Übersicht gibt den Umfang der einzelnen Fächer in Semesterwochenstunden (SWS) an: EW PPSY GWF HF LF AF 6 SWS 2 SWS 2 SWS 6 SWS 6 SWS 6 SWS Das Fundamentum schließt mit der Akademischen Zwischenprüfung ab. Hauptstudium (3.-7. Fachsemester) Das Hauptstudium baut auf dem Fundamentum auf und dient der vertieften selbsttätigen Erarbeitung von fachlichen und pädagogischen Inhalten. Im Hauptstudium werden der Erziehungswissenschaftliche Bereich, das Grundlagenwahlfach und die im Fundamentum studierten Fächer entsprechend fortgeführt. EW PPSY GWF HF FV 18 SWS 6 4 SWS SWS 38 SWS Grundlagen des FV 12 SWS LF AF 18 SWS 18 SWS Der fachwissenschaftlich-fachdidaktische Bereich Von Anfang an (ab dem 1. Fachsemester) sind die folgenden drei unterschiedlichen Fächer zu studieren: ein Hauptfach Der Studienumfang ist im Hauptfach am größten und beträgt 44 SWS (=Semesterwochenstunden). ein Leitfach ein affines Fach aus einem Fächerverbund! Das Leitfach und das affine Fach umfassen jeweils 24 SWS. Zusätzlich sind Grundlagen des Fächerverbundes im Umfang von 12 SWS zu besuchen. Eines dieser drei Fächer muss Deutsch, Englisch, Französisch oder Mathematik sein! Das Leitfach und das affine Fach müssen aus demselben Fächerverbund stammen (zusätzlich kann auch das Hauptfach aus diesem Fächerverbund sein). Fächerkombinationen Aus folgenden Fächern ist ein Hauptfach zu wählen: Biologie Chemie Deutsch Englisch Französisch Geographie Geschichte Haushalt/Textil Kunst 2 Mathematik Musik 2 Physik Politikwissenschaft Sport 2 Technik Wirtschaftslehre Welche Fächer miteinander kombiniert werden können, sind im noch folgenden Abschnitt Der fachwissenschaftlich-fachdidaktische Bereich zu erkennen. Der Erziehungswissenschaftliche Bereich Dieser Bereich gliedert sich in folgende Teilbereiche: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Pädagog. Psychologie einschl. Profil Realschule, Grundlagenwahlfächer: Aus den Fächern Philosophie, Soziologie/Politikwissenschaft und Theologie ist bei der Einschreibung ein Fach zu wählen.

8 6 Lehramt an Realschulen Aus einem der folgenden vier Fächerverbünde ist - ein Fach als Leitfach und - ein Fach als affines Fach zu wählen: Verbund Ästhetische Erziehung: Kunst 2 Musik 2 Sport 2 Mathematisch-naturwissenschaftlicher Verbund: Biologie Chemie Geographie 3 Haushalt/Textil Informatik 4 Mathematik Physik Technik Sozialwissenschaftlicher Verbund: Ethik 4 Geographie Geschichte Politikwissenschaft Wirtschaftslehre Verbund Sprache: Deutsch Englisch Französisch Die schulpraktischen Studien an Realschulen Im ersten oder zweiten Semester beginnt die Teilnahme von Studierenden an Praktika in den Schulen. Die schulpraktischen Studien dienen der Einführung in die Berufstätigkeit des Lehrers und beziehen sich auf pädagogische, didaktische und methodische Fragen der Schule und des Unterrichts. Es wird zwischen Tagespraktika und Blockpraktika unterschieden: Die drei Tagespraktika finden während der Vorlesungszeit jeweils ein Semester lang jeden Mittwoch Vormittag an Ausbildungsschulen im Freiburger Raum statt. Sie gliedern sich in Unterrichtsvorbesprechung, Unterrichtsbeobachtung und Unterrichtsnachbesprechung mit Ausbildungslehrern und Dozenten. Sie geben eine Einführung in den Schulalltag an Realschulen. Außerdem werden die Studierenden angeleitet, selbst einzelne Unterrichtsstunden zu halten. Die beiden Blockpraktika finden in den vorlesungsfreien Zeiten mit einer Dauer von vier Wochen (B1) und drei Wochen (B2) an Realschulen unter Anleitung eines Mentors oder Ausbildungslehrers statt. Die Vergabe der Praktikumsplätze für die Tagespraktika und die Durchführung der Praktika werden durch die Abteilung für schulpraktische Studien der Pädagogischen Hochschule geregelt. Entsprechende Einteilungen und Durchführungen werden an den Anschlagtafeln im Kollegiengebäude II, 2. OG bekanntgegeben. Nähere Informationen können beim Sekretariat für schulpraktische Studien, KG II Zi. 218 und 219, Freiburg, Tel.: 0761/ oder -283 eingeholt werden. Inhalt und Aufbau der Praktika werden in der Studienordnung dargestellt. Die nachfolgende Tabelle gibt eine erste Übersicht: 1 Evangelische oder Katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. 2 Eignungs- bzw. Eingangsprüfung erforderlich! 3 Geographie kann im Mathematisch-naturwiss. Verbund nur in Verbindung mit den Fächern Biologie, Chemie oder Physik gewählt werden! 4 Informatik und Ethik sind nur als affines Fach wählbar!

9 Lehramt an Realschulen 7 Aufbau der schulpraktischen Ausbildung für das Lehramt an Realschulen - bei Studienbeginn im Wintersemester (=WS): 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester WS oder SS WS B 1 SS WS B 2 SS WS T 1 T 1 T 2 T 3 - bei Studienbeginn im Sommersemester (=SS): 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester SS WS B 1 SS WS SS B 2 WS SS oder T 1 T 1 T 2 T 3 T 1 = Tagespraktikum 1 Nachweis der regelmäßigen und aktiven Teilnahme am T 1 B 1 = Blockpraktikum 1 Gutachten des Mentors über erfolgreiche Teilnahme am B 1 ; Vorlage eines Praktikumsberichts über das B 1 T 2 = Tagespraktikum 2 Erfolgreiche Teilnahme am T 2, die durch ein Gutachten des Betreuers der Hochschule nachgewiesen wird. Grundlage sind in der Regel drei Lehrproben. B 2 = Blockpraktikum 2 Bestätigung des Ausbildungslehrers oder Mentors über erfolgreiche Teilnahme am B 2 T 3 = Tagespraktikum 3 Erfolgreiche Teilnahme am T 3, die durch ein Gutachten des Betreuers der Hochschule nachgewiesen wird. Grundlage sind in der Regel drei Lehrproben. Die Akademische Zwischenprüfung Die Akademische Zwischenprüfung findet nach dem zweiten, spätestens zum Ende des vierten Semesters statt. In folgenden Fächern ist je eine Klausur zu erbringen: - Allgemeine Pädagogik/Schulpädagogik - Pädagogische Psychologie - Hauptfach - Leitfach - affines Fach. Die Akademische Zwischenprüfung wird vom Akademischen Prüfungsamt der PH Freiburg, Kunzenweg 21, KG II Raum 125, Tel.:0761/ , abgenommen. Sprecherziehung Die Teilnahme an einer Veranstaltung in Sprecherziehung ist für alle Studierenden verpflichtend.

10 8 Europalehramt Europalehramt an Grundund Hauptschulen; Europalehramt an Realschulen Der Studiengang Europalehramt an Grund- und Hauptschulen bzw. Europalehramt an Realschulen verbindet das herkömmliche Lehramts-Studium mit Bilingualem Lehren und Lernen (auf der Grundlage der Zielsprache Englisch oder Französisch) und Europäischen Kulturstudien. Lesen Sie daher bitte zunächst oder ergänzend die Erläuterungen zum Studiengang Lehramt an Grundund Hauptschulen bzw. Lehramt an Realschulen! Warum Europalehramt? In Baden-Württemberg wird in einer Pilotphase fremdsprachlicher Unterricht in den Schulen ab dem Jahr 2001 bereits in der ersten Klasse eingeführt; schrittweise soll dies zu einem bilingualen Unterricht in der Grundschule und der Sekundarstufe I ausgebaut werden. Dazu werden Lehrerinnen und Lehrer mit einer bilingualen Kompetenz gebraucht, d.h. mit der Kompetenz, Schulfächer in einer Fremdsprache (Englisch oder Französisch) zu unterrichten. Hierfür sind an der PH Freiburg und an der PH Karlsruhe die Studiengänge Europalehramt an Grund- und Hauptschulen und Europalehramt an Realschulen erstmals zum Wintersemester 1999/2000 eingerichtet worden. Im Unterschied zu den herkömmlichen Studiengängen Lehramt an Grund- und Hauptschulen und Lehramt an Realschulen kommen beim Europalehramt das Bilinguale Lehren und Lernen und die Europäischen Kulturstudien hinzu. Da das Land Baden-Württemberg die Einführung des bilingualen Unterrichts zu einem wesentlichen bildungspolitischen Ziel erklärt hat, ist davon auszugehen, dass sich Absolventen des Europalehramts Einstellungsvorteile erwerben. Geltungsbereich der Abschlüsse Der Geltungsbereich des Abschlusses entspricht zur Zeit dem des Abschlusses in einem der bisher bestehenden Lehrämter. Es handelt sich somit nicht um eine europaweite Lehrbefähigung, sondern um eine Zusatzqualifikation (bilinguale Kompetenz) im Rahmen des Grund- und Hauptschullehramts bzw. des Realschullehramts in Baden-Württemberg. Der Studiengang schließt mit der Ersten Staatsprüfung für das Europalehramt an Grund- und Hauptschulen bzw. mit der Ersten Staatsprüfung für das Europalehramt an Realschulen ab. Mit der bestandenen Abschlussprüfung wird der Grad Magistra Artium / Magister Artium in Europaorientiertem Bilingualen Unterrichten verliehen. Zulassungsbeschränkungen Es bestehen keine Zulassungsbeschränkungen. Wer eine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. allgemeine Hochschulreife) besitzt, die erforderliche Spracheignungsprüfung bestanden hat und sich form- und fristgerecht bewirbt, erhält einen Studienplatz. Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich eines Auslandssemesters und einschließlich der Prüfung acht Semester. Festlegung des Schwerpunkts bei Europalehramt an Grund- und Hauptschulen Siehe Infos zum Lehramt an Grund- und Hauptschulen Teilung des Studiums in Fundamentum (1.-2. Fachsemester) und Hauptstudium (3.-6. Fachsemester): Europalehramt an Grund- und Hauptschulen: Siehe Infos zum Lehramt an Grund- und Hauptschulen. Das im Fundamentum zu wählende weitere Fach muss Englisch oder Französisch sein. Im Hauptstudium wird Englisch oder Französisch als Hauptfach gewählt. Europalehramt an Realschulen: Siehe Infos zum Lehramt an Realschulen. Englisch oder Französisch muss im Fundamentum gewählt werden. Im Hauptstudium wird Englisch oder Französisch als Hauptfach gewählt. Erziehungswissenschaftlicher Bereich, schulpraktische Studien, Akademische Zwischenprüfung, Sprecherziehung Siehe Infos zum Lehramt an Grund- und Hauptschulen bzw. Infos zum Lehramt an Realschulen. Auslandssemester Ein Auslandssemester in einem französischsprachigen oder englischsprachigen Land ist verpflichtend. Es wird empfohlen, erst nach bestandener Akademischer Zwischenprüfung ein Semester an einer Hochschule im Ausland zu absolvieren. Bei der Suche nach gebührenfreien oder gebührenreduzierten Studienplätzen an ausländischen Partnerhochschulen im europäischen und außereuropäischen Ausland ist das Akademische Auslandsamt der PH Freiburg, Kunzenweg 15/03, aaa@phfreiburg.de behilflich. Eine Garantie für eine gewünschte Vermittlung kann jedoch nicht gegeben werden, grundsätzlich sind anfallende Studiengebühren von den Studierenden selbst zu entrichten. Während des verbindlichen Auslandssemesters wird ein Portfolio erstellt. Dazu gibt es ein Extra Infoblatt beim Akademischen Auslandsamt. Erste Staatsprüfung Bei der Ersten Staatsprüfung sind Prüfungsfächer der Erziehungswissenschaftliche Bereich, die Fremdsprache als Hauptfach, das Leitfach unter Einbeziehung der Grundlagen des Fächerverbunds, das affine Fach. Das Leitfach wird zum Teil in deutscher Sprache (30 Minuten) und zum Teil in der Fremdsprache (15 Minuten) geprüft. Des Weiteren ist das Bilinguale Lehren und Lernen Gegenstand der Prüfung.

11 Europalehramt 9 Der fachwissenschaftlich-fachdidkatische Bereich Im Hauptstudium werden die folgenden drei unterschiedlichen Fächer studiert: Hauptfach (Englisch oder Französisch) ein Leitfach (= Bilingualfach) ein affines Fach aus einem Fächerverbund! Fächerkombinationen beim Europalehramt mit Schwerpunkt Grundschule Aus folgenden Fächern ist ein Hauptfach zu wählen: Englisch Französisch Aus einem der folgenden vier Fächerverbünde ist - ein Fach als Leitfach (=Bilingualfach) und - ein Fach als affines Fach zu wählen: Verbund Ästhetische Erziehung: Deutsch 4; Kunst 2, 5 Musik 2; 5 Sport Mathematisch-naturwissenschaftlicher Verbund: Biologie 3 Chemie 3; 5 Deutsch 4 Geographie 3, 6 Haushalt/Textil Mathematik Physik 3; 5 Technik 3; 5 Sozialwissenschaftlicher Verbund: Deutsch 4 Geographie 3 Geschichte 3 Politikwissenschaft 3 Wirtschaftslehre 3; 5 Verbund Sprache: Deutsch 4 Englisch 4 Französisch 4 1 Evangelische oder Katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. 2 Eignungsprüfung erforderlich! (siehe Seite 16) 3 Dieses Fach umfasst Anteile des Sachunterrichts. 4 Dieses Fach kann nicht Leitfach (=Bilingualfach) sein; es kann also nur als affines Fach gewählt werden. 5 Zur Zeit nicht als Bilingualfach wählbar. 6 Geographie kann im Mathematisch-naturwiss. Verbund nur in Verbindung mit den Fächern Biologie, Chemie oder Physik gewählt werden! Fächerkombinationen beim Europalehramt mit Schwerpunkt Hauptschule Aus folgenden Fächern ist ein Hauptfach zu wählen: Englisch Französisch Aus einem der folgenden vier Fächerverbünde ist - ein Fach als Leitfach (=Bilingualfach) und - ein Fach als affines Fach zu wählen: Verbund Ästhetische Erziehung: Deutsch 3 Kunst 2; 5 Musik 2; 5 Sport 2 Mathematisch-naturwissenschaftlicher Verbund: Biologie Chemie 5 Deutsch 3 Geographie 6 Haushalt/Textil 4 Informatik 5 Mathematik Physik 5 Technik 5 Sozialwissenschaftlicher Verbund: Deutsch 3 Ethik 5 Geographie Geschichte Politikwissenschaft Wirtschaftslehre 5 Verbund Sprache: Deutsch 3 Englisch 3 Französisch 3 1 Evangelische oder Katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. 2 Eignungs- bzw. Eingangsprüfung erforderlich! (siehe S. 15/16) 3 Dieses Fach kann nicht Leitfach (=Bilingualfach) sein; es kann also nur als affines Fach gewählt werden 4 Kann als Bilingualfach nur mit Englisch gewählt werden! 5 Zur Zeit nicht als Bilingualfach wählbar. 6 Geographie kann im Mathematisch-naturwiss. Verbund nur in Verbindung mit den Fächern Biologie, Chemie oder Physik gewählt werden!

12 10 Europalehramt Fächerkombinationen beim Europalehramt an Realschulen Aus folgenden Fächern ist ein Hauptfach zu wählen: Englisch Französisch Aus einem der folgenden vier Fächerverbünde ist - ein Fach als Leitfach (=Bilingualfach) und - ein Fach als affines Fach zu wählen: Verbund Ästhetische Erziehung: Deutsch 3 Kunst 2; 5 Musik 2; 5 Sport 2 Mathematisch-naturwissenschaftlicher Verbund: Biologie Chemie 5 Deutsch 3 Geographie 6 Haushalt/Textil 4 Informatik 3 Mathematik Physik 5 Technik 5 Sozialwissenschaftlicher Verbund: Deutsch 3 Ethik 5 Geographie Geschichte Politikwissenschaft Wirtschaftslehre 5 Verbund Sprache: Deutsch 3 Englisch 3 Französisch 3 1 Evangelische oder Katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. 2 Eignungs- bzw. Eingangsprüfung erforderlich! 3 Deutsch, Englisch, Französisch oder Informatik kann nicht Leitfach (=Bilingualfach) sein; diese Fächer können im Fächerverbund nur als affines Fach gewählt werden. 4 Kann als Bilingualfach nur mit Englisch gewählt werden! 5 Zur Zeit nicht als Bilingualfach wählbar. 6 Geographie kann im Mathematisch-naturwiss. Verbund nur in Verbindung mit den Fächern Biologie, Chemie oder Physik gewählt werden! Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium des Europalehramts Ein Antrag auf Zulassung zum Studium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester gestellt werden. Es wird jedoch empfohlen, das Studium zum Wintersemester zu beginnen. Spracheignungsprüfung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium des Europalehramts ist das Bestehen einer Spracheignungsprüfung in Englisch oder Französisch, in der zur Sicherung der sprachlichen Kompetenz mindestens fundierte Grundkenntnisse in der englischen bzw. französischen Sprache nachgewiesen werden müssen. Die Prüfung ist verpflichtend, sie kann durch keine anderen Sprachnachweise ersetzt werden und gilt nur für eine Zulassung an der PH Freiburg (nicht an der PH Karlsruhe!). Die Bescheinigung über die bestandene Prüfung hat eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren. Die Prüfung findet nur einmal jährlich statt (immer Ende Juni/Anfang Juli). Anmeldeschluss zur Prüfung ist jeweils der 15. Juni. Die genauen Prüfungstermine werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung mitgeteilt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt beim Sekretariat des Instituts für Fremdsprachen (siehe Kontaktadressen). Das Anmeldeformular kann telefonisch angefordert oder im Internet heruntergeladen werden. Wichtiger Hinweis! Wenn Sie an dem Termin der Spracheignungsprüfung nicht teilnehmen können oder die Prüfung nicht bestanden haben, so besteht die Möglichkeit, sich zunächst für das herkömmliche Lehramt an Grundund Hauptschulen bzw. an Realschulen einzuschreiben. Sie können dann zum nächsten Wintersemester (nochmals) an der Prüfung teilnehmen und nach Bestehen der Prüfung einen Studiengangwechsel auf das Europalehramt beantragen; die ersten beiden Semester werden Ihnen dann in der Regel angerechnet, sodass sich Ihre Studienzeit nicht unbedingt verlängert. Kontaktadressen Infos und Anmeldung zur Spracheignungsprüfung Im Internet unter / studium / studiengänge / europalehramt / weitere Infos oder beim Sekretariat des Instituts für Fremdsprachen, KG IV Raum 101, Kunzenweg 21, Freiburg, Tel.: 0761/ , Fax: 0761/ , fremdsprachen@ph-freiburg.de Studienberatung für das Europalehramt Michael Müller, KG III Raum 230, Kunzenweg 21, Freiburg, Tel.: 0761/ , Sprechstunde: Di Uhr; Europalehramt@ph-freiburg.de Fachschaft Europalehramt Kontakt: eulafachschaft@web.de Informationen über den aktuellen Stand der Realisierung des frühen Fremdsprachenunterrichts und des bilingualen Unterrichtens an den Schulen erhalten Sie beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, Postfach , Stuttgart,

13 Integrierter Studiengang - Cursus Intégré 11 Integrierter Studiengang - Cursus Intégré Hierbei handelt es sich um ein besonderes Angebot für Studierende, die gerne in einer deutsch-französischen Studiengruppe in Deutschland und Frankreich studieren würden, die später in Baden-Württemberg und im Elsass arbeiten und sich für das bilinguale Unterrichten qualifizieren möchten. Dieser grenzüberschreitende Studiengang wird in Zusammenarbeit mit der Université de Haute-Alsace Mulhouse (UHA Mulhouse), dem Institut Universitaire de Formation des Maîtres (IUFM d Alsace) und den Staatlichen Seminaren für Schulpraktische Ausbildung angeboten. Ziele Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern, die in der Lage sind, frühen Fremdsprachenunterricht zu erteilen, Sachfächer in der Fremdsprache zu unterrichten und die über ein komparatistisches Grundlagenwissen zu Geschichte, Kultur und dem Ausbildungssystem der beteiligten Länder und Regionen verfügen. Eine weitere Besonderheit des Studienganges liegt in den obligatorischen Modulen, die außerhalb der regulären Veranstaltungen des Semesters besucht werden und die Sprachkurse sowie die Vorbereitung des Auslandsjahres umfassen. Für Studierende der Pädagogischen Hochschule Freiburg gilt folgender Studienverlauf: Semester PH Freiburg Semester UHA Mulhouse Semester (nur bei Europalehramt) PH Freiburg IUFM d Alsace Vorberei tungsdie nst + zusätzliche Veranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit + Praktika an deutschen und französischen Schulen Abschlüsse Erwerb der Lehrbefähigung in Baden-Württemberg und im Elsass (Frankreich) durch die Teilnahme an den deutschen und französischen Lehramtsprüfungen und Erwerb der Lehrbefähigung beider Länder. Zulassungsvoraussetzungen Für die Zulassung zum integrierten Studiengang können sich nur Studierende bewerben, die bereits an der Pädagogischen Hochschule Freiburg im grundständigen Studiengang Lehramt an Grund- und Hauptschulen (auch Europalehramt) mit Französisch oder Deutsch als Hauptfach sowie der jeweils anderen Sprache als Leitfach eingeschrieben sind (als affines Fach muss eines der Fächer Mathematik, Biologie, Geschichte, Geographie, Musik, Kunst oder Sport gewählt werden). Beim Europalehramt sind Ausnahmen möglich. Weitere Voraussetzungen für die Zulassung sind gute Kenntnisse in Französisch, Deutsch und Mathematik, die in einem Test nachgewiesen werden müssen. Akademische Zwischenprüfung Licence Erstes Staatsexamen für das Europalehramt bzw. das Lehramt an Grundund Hauptschulen Concours des Professeurs des Ecoles Zweites Staatsexamen für das Europalehramt bzw. das Lehramt an Grundund Hauptschulen an der PH Freiburg und von der UHA Mulhouse als Äquivalenz des DEUG anerkannt an der UHA Mulhouse an der PH Freiburg am IUFM d Alsace In Baden-Württemberg Studienablauf Die ersten zwei Semester verbringen die Studierenden an der Heimathochschule. Das 3. und 4. Semester (für die französischen Studierenden) bzw. das 5. und 6. Semester (für die deutschen Studierenden) werden vollständig an der jeweiligen Partnerhochschule verbracht. Auch die zweite Phase ist so aufgebaut, dass Teile in Frankreich, am Institut Universitaire de Formation des Maîtres (Guebwiller), und Teile in Deutschland, am Staatlichen Seminar für Schulpraktische Ausbildung (Lörrach, Offenburg, Freudenstadt oder Pforzheim) absolviert werden, ohne dass die zweite Phase dadurch verlängert wird. CAPE (Certificat d Aptitude au Professorat des Ecoles) Im Elsass Interessenten für den Integrierten Studiengang informieren sich gleich zu Beginn ihres Studiums und bewerben sich immer im Laufe des Wintersemesters bei: Verena Deissler, Kunzenweg , Tel.: 0761/ , Fax: 0761/ , Sprechstunde: Mi Uhr, its@ph-freiburg.de

14 12 Lehramt an Sonderschulen Lehramt an Sonderschulen Zulassungsbeschränkungen Dieser Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Eine Zulassung im 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Prüfung acht Semester. Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte: 1. Studienabschnitt: Fachsemester, 2. Studienabschnitt: Fachsemester. An der Pädagogischen Hochschule Freiburg kann in diesem Studiengang nur der erste Studienabschnitt (1.-4. Semester) absolviert werden. Danach ist ein Wechsel zum Studium des sonderpädagogischen Bereichs an die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg oder Heidelberg erforderlich. Der 1. Studienabschnitt teilt sich auf in Fundamentum und Hauptstudium: Fundamentum (1.-2. Fachsemester) Im Fundamentum werden Grundlagen - im Erziehungswissenschaftlichen Bereich (EW), - im Grundlagenpflichtfach (GPF), - in den drei Fächern Deutsch (D), Mathematik (M) und dem weiteren Fach (W) vermittelt. Folgende Übersicht gibt den Umfang der einzelnen Fächer in Semesterwochenstunden (SWS) an: EW PPsy GPF D M W 6 SWS 2 SWS 2 SWS 6 SWS 6 SWS 6 SWS Das Fundamentum schließt mit der Akademischen Zwischenprüfung ab. Hauptstudium (3.-4. Fachsemester) Im Hauptstudium werden der Erziehungswissenschaftliche Bereich sowie zwei der studierten Fächer fortgeführt (eines der Fächer muss also Deutsch oder Mathematik sein). Die fortzuführenden Fächer werden nun - als Hauptfach (HF) und - als zweites Fach (Z) studiert. EW PPsy HF Z Sie müssen sich bereits bei der Bewerbung für einen Studienplatz in Freiburg festlegen, an welcher Hochschule Sie das Studium ab dem 5. Semester weiterführen wollen; die Zulassung für den Studienplatz in Freiburg gilt dann auch für das spätere Weiterstudium in Heidelberg bzw. Ludwigsburg. Der Erziehungswissenschaftliche Bereich Der Erziehungswissenschaftliche Bereich besteht aus Erziehungswissenschaft, Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik und Pädagogischer Psychologie. In der mündlichen Prüfung in Erziehungswissenschaft (Allgemeine Pädagogik und Schulpädagogik) sind Kenntnisse des Anfangsunterrichts nachzuweisen. Außerdem ist eine Lehrveranstaltung des Grundlagenpflichtfaches Grundkenntnisse des theologischen Beitrags zu Bildung und Erziehung zu besuchen. Der fachwissenschaftlich-fachdidaktische Bereich Aus folgenden Fächern ist zu wählen: ein Hauptfach (Umfang 36 SWS) und ein zweites Fach (Umfang 12 SWS) Biologie Chemie Deutsch Englisch Ethik 3 Französisch Geographie Geschichte Haushalt/Textil Kunst 2 Mathematik Musik 2 Physik Politikwissenschaft 3 Sport Technik Evangelische Theologie/Religionspädagogik, 1 Katholische Theologie/Religionspädagogik, 1 Wirtschaftslehre 1 Evangelische oder Katholische Theologie/Religionspädagogik kann nur wählen, wer der jeweiligen Konfession angehört. 2 Eignungsprüfung erforderlich! 3 Politikwissenschaft und Ethik können nur als zweites Fach studiert werden. Eines dieser zwei Fächer muss Deutsch oder Mathematik sein! 14 SWS 4 SWS 30 SWS 6 SWS Der 1. Studienabschnitt endet an der PH Freiburg mit der sogenannten Segmentprüfung : - Klausurarbeit im Hauptfach, - Mündliche Prüfung im Hauptfach und in Allgemeiner Pädagogik und Schulpädagogik.

15 Lehramt an Sonderschulen 13 Die sonderpädagogischen Fachrichtungen Zu dem gewählten Hauptfach und dem zweiten Fach sind zwei sonderpädagogische Fachrichtungen zu wählen, die erst ab dem 5. Semester in Heidelberg oder in Ludwigsburg studiert werden. Sonderpädagogische Fachrichtungen an der PH Heidelberg: an der PH Ludwigsburg 1) : Blinden- und Sehbehinderten- --- pädagogik 2) Hörgeschädigtenpädagogik --- Geistigbehindertenpädagogik Geistigbehindertenpädagogik --- Körperbehindertenpädagogik Pädagogik der Lernförderung Sprachbehindertenpädagogik Pädagogik der Lernförderung Sprachbehindertenpädagogik --- Pädagogik der Erziehungshilfe 1) Die Fakultät für Sonderpädagogik (III) hat ihren Sitz in Reutlingen. 2) Es muss beim Wechsel an die PH Heidelberg ein Schwerpunkt gewählt werden, entweder Blindenpädagogik oder Sehbehindertenpädagogik Die schulpraktischen Studien im ersten Studienabschnitt ( Semester) Im ersten oder zweiten Semester beginnt die Teilnahme von Studierenden an Praktika in den Schulen. Die schulpraktischen Studien dienen der Einführung in die schulischen Aufgabenfelder des Sonderschullehrers. Sie vermitteln grundlegende Einsichten und Fragestellungen, die für die gesamte Ausbildung bedeutsam sind. Sie erfolgen an Grund- und Hauptschulen sowie an Sonderschulen in zwei Tagespraktika und einem Blockpraktikum, wobei das Blockpraktikum an einer Sonderschule abgelegt werden muss. Die Tagespraktika finden während der Vorlesungszeit jeweils ein Semester lang jeden Mittwoch Vormittag an Ausbildungsschulen im Freiburger Raum statt. Sie gliedern sich in Unterrichtsvorbesprechung, Unterrichtsbeobachtung und Unterrichtsnachbesprechung mit Ausbildungslehrern und Dozenten. Außerdem werden die Studierenden angeleitet, selbst einzelne Unterrichtsstunden zu halten. Das Blockpraktikum findet in der vorlesungsfreien Zeit mit einer Dauer von vier Wochen unter Anleitung eines Mentors oder einer Mentorin an einer Sonderschule statt. Die Vergabe der Praktikumsplätze für die Tagespraktika und die Durchführung der Praktika werden durch die Abteilung für schulpraktische Studien der Pädagogischen Hochschule geregelt. Entsprechende Einteilungen und Durchführungen werden an den Anschlagtafeln im Kollegiengebäude II, 2. OG bekanntgegeben. Nähere Informationen können beim Sekretariat für schulpraktische Studien, KG II Zi. 218 und 219, Freiburg, Tel.: 0761/ oder -283 eingeholt werden. Inhalt und Aufbau der Praktika werden in der Studienordnung dargestellt. Die schulpraktischen Studien im zweiten Studienabschnitt ( Semester) Im zweiten Studienabschnitt sind Praktika zu absolvieren, die sich auf die sonderpädagogischen Fachrichtungen beziehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Pädgogischen Hochschulen Heidelberg und Ludwigsburg. Sprecherziehung Die Teilnahme an einer Veranstaltung in Sprecherziehung ist nachzuweisen. Die Akademische Zwischenprüfung Die Akademische Zwischenprüfung findet zum Ende des zweiten, spätestesn zum Ende des vierten Semesters statt. In folgenden Fächern ist je eine Klausur zu erbringen: - Allgemeine Pädagogik/Schulpädagogik - Pädagogische Psychologie - Deutsch - Mathematik - weiteres Fach aus dem Fundamentum. Welche Studienleistungen für die Zwischenprüfung erforderlich sind, geht aus der Studienordnung hervor. Die Zwischenprüfung wird vom Akademischen Prüfungsamt der PH Freiburg, Kunzenweg 21, KG II Raum 125, Tel.:0761/ , abgenommen. Weitere Infos Eine ausführliche Informationsschrift zum Studium des Lehramts an Sonderschulen liegt vor dem Studierendensekretariat aus oder kann telefonisch angefordert werden, Tel.: 0761/ oder Sie informiert u.a. über die Voraussetzungen für den Wechsel an die PH Heidelberg bzw. Ludwigsburg. Ein Ansprechpartner für den Studiengang Lehramt an Sonderschulen ist der Senatsbeauftragte für Sonderpädagogik Prof. Dr. Walter Mattl, Sprechzeit: Mo Uhr, KG V Raum 207, Tel.: 0761/ Weitere Informationen hält auch die Fachschaft für Sonderpädagogik an der Pädagogischen Hochschule Freiburg bereit, sos.fr@gmx.de. Anschriften und Telefonnummern der PH Heidelberg und der PH Ludwigsburg PH Heidelberg Keplerstr Heidelberg Tel.: 06221/ oder -117 oder PH Ludwigsburg Fakultät für Sonderpädagogik Postfach Reutlingen Tel.: 07121/

16 14 Erweiterungsstudium für das Lehramt Erweiterungsstudium für das Lehramt Der Abschluss eines Erweiterungsstudiums bietet Absolventen des Ersten Staatsexamens die Möglichkeit, eine zusätzliche Qualifikation in einem weiteren Studienfach zu erlangen. Die Regelstudienzeit dauert 2 Semester. Sie können ein Erweiterungsfach als Hauptfach, als Leitfach oder als affines Fach studieren. Die Anforderungen und Inhalte der einzelnen Erweiterungsfächer ergeben sich aus der jeweiligen Prüfungsund Studienordnung. In den schulpraktischen Studien wird für das Erweiterungsstudium in der Regel ein Tagespraktikum verlangt. Für das Erweiterungsstudium wird auf eine Akademische Zwischenprüfung verzichtet. Erweiterungsprüfungen werden während der Prüfungsperioden der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt abgenommen. Eine Erweiterungsprüfung kann auch zusammen mit der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. Voraussetzungen für die Zulassung zum Erweiterungsstudium - bestandene Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen oder an Grund- und Hauptschulen oder - ausserhalb Baden-Württembergs eine bestandene Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grundund Hauptschulen, Grundschulen oder Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen, Hauptund Realschulen oder für die Sekundarstufe I oder - Laufbahnbefähigung für das Lehramt an Realschulen, an Grund- und Hauptschulen oder an Sonderschulen in Baden-Württemberg oder - Sie sind bereits in einem grundständigen Lehramtsstudiengang an der PH Freiburg eingeschrieben und beantragen eine Zulassung zu einem Parallelstudium. Hinweis: zu einem Parallelstudium kann man grundsätzlich erst zugelassen werden, wenn im grundständigen Studium die Akademische Zwischenprüfung bereits erfolgreich abgelegt wurde. Erweiterungsfach Ausländerpädagogik Lehramt an Grund- und Hauptschulen (GHPO 2003) Lehramt an Realschulen (RPO 2003) Beratung 1), 2) X X 1), 2) Bilinguales Unterrichten X Bilinguales Lehren und Lernen 1), 2) X Biologie X X Chemie X X Deutsch X X Englisch X X Ethik X X Französisch X X Geographie X X Geschichte X X Haushalt/Textil X X Informatik X 3 X Interkulturelle Pädagogik Kunst 1) X X Mathematik X X Medienpädagogik X X Musik 1) X X Physik X X Politikwissenschaft X X Sport 1) X X Technik X X Theologie/Religionspäd., evangelisch X X Theologie/Religionspäd., katholisch X X Wirtschaftslehre X X 1) Für diese Fächer sind fachspezifische Eignungsoder Eingangsprüfungen erforderlich; siehe unter Zulassungsvoraussetzungen. 2) Für diese Fächer ist kein Tagespraktikum erforderlich. 3) Mit Schwerpunkt Grundschule nicht möglich. Im Schwerpunkt Hauptschule nur als Leit- oder affines Fach innerhalb des Fächerverbundes möglich. X X Nähere Informationen und ein Antragsformular erhalten Sie im Studierendensekretariat.

17 Zulassungsvoraussetzungen, Bewerbung 15 Zulassungsvoraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Für die Zulassung zu einem grundständigen Studium an der PH Freiburg, ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Mit folgenden Abschlüssen können Sie sich für einen Studienplatz bewerben: Zeugnis Allgemeine Hochschulreife Fachgebundene Hochschulreife Eignungsprüfung für das Studium ohne Reifezeugnis Fachlehrer für musisch-technische Fächer Fachlehrer an Sonderschulen; Technische Lehrer an Sonderschulen Abschluss eines Studiums an einer Fachhochschule (mit vorausgeganger Fachhochschulreife/fachgebundener Hochschulreife) Studienberechtigung Gilt für grundsätzlich alle Studiengänge an deutschen Hochschulen Gilt nur für bestimmte Fächer oder bestimmte Studiengänge (siehe Zeugnis). Achtung: Studienberechtigung kann ggf. auch nur für bestimmte Bundesländer gelten! Gilt nur für die Zulassung zum Studium des Lehramts an Grund- und Hauptschulen an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg. Die Eignungsprüfung findet zweimal jährlich statt. Bewerbungsschluss ist jeweils bis zum bzw. bis zum an einer PH in Baden- Württemberg. Infos beim Akademischen Prüfungsamt, KG II Raum 125, Kunzenweg 21, Freiburg, Tel.: 0761/ Gilt nur für die Zulassung zum Studium des Lehramts an Grund- und Hauptschulen an einer Päd. Hochschule Nach mindestens einjähriger Bewährung im Amt gilt dieser Abschluss für die Zulassung zum Studium des Lehramts an Sonderschulen an einer Päd. Hochschule Einer allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt wird das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachhochschule, einschl. der Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst (mit vorausgegangener fachgebundener Hochschulreife/ Fachhochschulreife) Durch eine Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums werden weitere Abschlüsse als einer Hochschulreife gleichwertig anerkannt. Zur Überprüfung, ob Sie zum Studium zugelassen werden können, schicken Sie bitte Kopien Ihrer bisherigen Zeugnisse an das Studierendensekretariat der PH Freiburg, Kunzenweg 21, Freiburg. Besonders qualifizierte Berufstätige können durch Bestehen einer besonderen Prüfung die Qualifikation für das Studium in einem bestimmten Studiengang erwerben. Die Meldung zu dieser Prüfung ist an das für den Wohnsitz oder die Arbeitsstelle des Bewerbers zuständige Oberschulamt zu richten. Weitere Informationen bezüglich dieser Eignungsprüfung sind ebenfalls dort anzufordern; z.b. Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 7 Schule und Bildung; Postfach, Freiburg, Tel.: 0761/ Ausländische Studienbewerber Ausländische Bildungsnachweise/Zeugnisse müssen vom Akademischen Auslandsamt an der PH Freiburg anerkannt sein als Hochschulzugangsberechtigung. Zudem müssen ausländische Studienbewerber die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse bspw. durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder Test-DAF und eine Aufenthaltsgenehmigung nachweisen. Weitere Informationen für ausländische Studierende erhalten Sie beim Akademischen Auslandsamt, Kunzenweg 15 / 3, Freiburg, Tel.: 0761/ oder -578 oder -250, e.mail: aaa@ph-freiburg.de. Sprechstunde für ausländische Studienbewerber: Mi Uhr, KG II Raum 124/125. Studiengang- und fachspezifische Voraussetzungen Europalehramt Für die Zulassung zum Europalehramt ist das Bestehen einer Spracheignungsprüfung erforderlich, bei der sehr gute Kenntnisse in Englisch oder Französisch nachgewiesen werden sollen (siehe Informationen zum Studiengang Europalehramt). Integrierter Studiengang Cursus Intégré Voraussetzung für die Zulassung zum Integrierten Studiengang ist die bereits erfolgte Einschreibung an der PH Freiburg im Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder im Europalehramt an Grund- und Hauptschulen und gute Kenntnisse in Französisch, Deutsch und Mathematik, die in einem Test nachgewiesen werden müssen (siehe Informationen zum Integrierten Studiengang Seite 11). Sport Für das Studium des Faches Sport ist in folgenden Studiengängen eine Sporteingangsprüfung erforderlich: - Lehramt bzw. Europalehramt an Grund- und Hauptschulen mit Schwerpunkt Hauptschule - Lehramt bzw. Europalehramt an Realschulen Dies gilt auch für ein Erweiterungsstudium. Ein spezielles Merkblatt und den Antrag auf Teilnahme an der Sporteingangsprüfung bzw. die Bedingungen über die Befreiung von dieser Prüfung kann auf der homepage der PH Freiburg heruntergeladen werden unter / Einrichtungen / Fakultäten und Institute / Institut für Sportpädagogik und Sport / Studium / Eingangsprüfung. Gegen Zusendung eines frankierten und adressierten Rückumschlags (DIN A 4) können die Unterlagen auch angefordert werden beim Institut für Sportpädagogik und Sport, Sekretariat, Zi. 210 im Hochschulsportzentrum, Schwarzwaldstr. 175, Freiburg, Tel.: 0761/ , Fax: 0761/

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