Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
|
|
- Joseph Fischer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzrecht SS 2015 Mag. Antonia Cermak
2 Insolvenzbeschlag : Insolvenzmasse exekutionsunterworfenes Vermögen, das dem Schuldner bei Eröffnung gehört und das er während des Verfahrens erwirbt ( Neuerwerb ) ( 2 Abs 2 IO). 96 ff IO (Inventar;) Insolvenzfrei: exekutionsentzogenes Vermögen (insb Existenzminimum, unpfändbare Fahrnisse), höchstpersönliche Rechte, freigegebenes Vermögen usw Erhaltung durch Sanierung oder Verwendung zur gemeinschaftlichen Gläubigerbefriedigung 180 Abs 2 IO Istmasse Sollmasse allgemeine Masse - Sondermasse 48 IO 2
3 Wirkungen der Eröffnung (1) Entmachtung des Schuldners 2 Abs 1, 3 IO Verlust der Verfügungsbefugnis über die Insolvenzmasse Umfang der Verfügungsunfähigkeit relative Unwirksamkeit von Verpflichtungsgeschäften absolute Unwirksamkeit von Verfügungsgeschäften Schuldner kann über insolvenzfreies Vermögen verfügen, sich selbst verpflichten Unwirksamkeit von Zahlungen an den Schuldner 3 Abs 2 IO nicht schuldbefreiend, außer: gelangt in die Masse oder Eröffnung musste dem Leistenden nicht bekannt sein bereits leichte Fahrlässigkeit schadet Großzahler müssen Insolvenzdatei überprüfen, laut OGH auch Kleinunternehmer jedenfalls vor größeren Zahlungen Eigenverwaltung möglich im Sanierungsverfahren ( 169 ff IO) und Schuldenregulierungsverfahren ( 186 ff IO) 3
4 Wirkungen der Eröffnung (2) Wirkung auf Rechtsgeschäfte nicht vollständig erfüllte zweiseitige Rechtsgeschäfte 21 IO Wahlrecht: Vertragseintritt oder Rücktritt Fristsetzung möglich Sonderbestimmungen Bestandverträge 23, 24 IO Arbeitsverträge 25 IO Vertragsauflösungssperre 25a IO Vertragsauflösung könnte Unternehmensfortführung gefährden Vertragspartner kann innerhalb von 6 Monaten ab Eröffnung nur aus wichtigem Grund auflösen (dh keine ordentliche Kündigung) Unzulässigkeit bestimmter Vereinbarungen 25b IO die Bestimmungen der 21-25a IO ausschließende oder beschränkende Vereinbarungen sind unwirksam Auflösung/Rücktritt für den Fall der Insolvenzeröffnung kann nicht vereinbart werden (Bestehen/Fortführung von Unternehmen nicht erforderlich) 4
5 Auswirkungen der Eröffnung auf Prozesse und Exekutionen Prozesssperre Verfahren über Insolvenzforderung kann nach Eröffnung nicht anhängig gemacht werden 6 Abs 1 IO zulässig sind sich nicht auf die Insolvenzmasse beziehende Verfahren 6, 8a IO ex-lege-unterbrechung anhängiger Verfahren gem 7 Abs 1 IO Prozessführungsbefugnis bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung 173 IO Exekutionssperre exekutives Pfandrecht kann nach Eröffnung zugunsten einer Insolvenzforderung nicht mehr erworben werden 10 Abs 1 IO Rückschlagsperre exekutive Pfandrechte aus den letzten 60 Tagen vor Eröffnung erlöschen 12 IO 5
6 Anfechtung nachteiliger Rechtshandlungen ( 27 ff IO) Rechtshandlungen vor Eröffnung Gläubigerbenachteiligung und Befriedigungstauglichkeit Vorliegen eines Anfechtungsgrundes Beweislastumkehr bei familia suspecta Anfechtungsberechtigung Wirkung der Anfechtung Fristenwahrung: Anfechtungszeitraum und Klagsfrist 6
7 Anmeldungsverzeichnis Forderungsprüfung (1) Anmeldung der Insolvenzforderung Anmeldefrist: aber Versäumung bewirkt keinen Teilnahmeverlust ( 107 Abs 1 IO) spätestens jedoch 14 Tage vor SchlussrechnungsTS Anmeldung beim Insolvenzgericht Inhalt: Betrag, anspruchsbegründende Tatsachen, Beweismittel Anmeldung unterbricht Verjährung ( 9 IO) Insolvenzverwalter legt Anmeldungsverzeichnis an Prüfungstagsatzung Insolvenzverwalter muss anerkennen oder bestreiten Schuldner kann bestreiten anderer Insolvenzgläubiger kann bestreiten (wenn eig Forderung anerkannt/stimmrecht) 7
8 8
9 Forderungsprüfung (2) Keine Bestreitung Bestreitung durch IV oder Gläubiger Bestreitung nur durch Schuldner Feststellung der Forderung Teilnahmerechte Entscheidungssurrogat Exekutionstitel 61 IO Prüfungsprozess Prüfungsklage/Fortsetzung: Kläger/Beklagter? Frist Feststellung Feststellung der Forderung Teilnahmerechte kein Exekutionstitel Kein Verwalter? im Schuldenregulierungsverfahren: Schuldner 9
10 Prüfphase und Berichtstagsatzung Prüfphase Fortführung des lebenden Unternehmens Prüfung der Sanierungschancen Berichtstagsatzung Gläubigerversammlung, in der Entscheidung über Fortführung oder Schließung des Unternehmens fällt Bericht des Insolvenzverwalters Beschluss des Insolvenzgerichts (teilweise) Schließung oder Fortführung 10
11 Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse Verwertung der Insolvenzmasse primär Freihandverkauf subsidiär kridamäßige Verwertung Mitwirkung von Gläubigerausschuss (und Gericht) Stellungnahme des Gläubigerausschusses ( 114 IO) mitzuteilende Geschäfte ( 116 IO) genehmigungspflichtige Geschäfte ( 117 IO, zb Unternehmensveräußerung) Verteilung des Erlöses Verteilung, wenn hinreichend Vermögen vorhanden ist (Abschlagsverteilungen) Schlussverteilung: formgebundenes Verteilungsverfahren nach vollständiger Masseverwertung und Feststellung aller Forderungen Nachtragsverteilung 11
12 Der Sanierungsplan (1) Zweck: Schuldenregelung durch Einigung zwischen Schuldner und Insolvenzgläubigern in allen Verfahrensvarianten möglich Antrag des Schuldners darf nur Insolvenzgläubiger betreffen gesetzliche Mindestquote: 20 % der Insolvenzforderungen in maximal 2 Jahren Privatschuldner (kein Unternehmen): Zahlungsfrist von maximal 5 Jahren möglich Zulässigkeitsprüfung Sanierungsplantagsatzung Schuldner muss anwesend sein Annahme mit einfacher Kopf- und Summenmehrheit der anwesenden Gläubiger Bestätigung durch das Insolvenzgericht und Wirkung der Rechtskraft des Beschlusses 12
13 Der Sanierungsplan (2) Erfüllung durch Schuldner oder unter Einschaltung eines Treuhänders Verzug mit der Leistung qualifizierter Verzug: Mahnung mit 14tägiger Nachfrist (quotenmäßiges) Wiederaufleben der Forderung 13
14 Besonderheiten des Sanierungsverfahrens ( 167 ff IO) (1) Zweck: schon bei Verfahrenseinleitung angelegt auf rasche Unternehmenssanierung Schuldner natürliche Personen, die ein Unternehmen betreiben (nicht Privatschuldner!) juristische Personen Personengesellschaften setzt Antrag des Schuldners und Vorlage eines zulässigen Sanierungsplans voraus schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit möglich Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung 167 f Bestellung eines Masseverwalters bereits im Edikt ist die Sanierungsplantagsatzung anzuberaumen, hat idr 60 bis 90 Tage später stattzufinden bis zum 90. Tag besteht absolutes Verwertungsverbot bzgl des Unternehmens bei Scheitern des Sanierungsversuchs ist das Verfahren als Konkursverfahren zu bezeichnen und fortzusetzen 14
15 Besonderheiten des Sanierungsverfahrens ( 167 ff IO) (2) Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung 169 ff Eigenverwaltung für Schuldner Anreiz zur frühzeitigen Sanierung steht unter Aufsicht des Sanierungsverwalters Voraussetzungen: Sanierungsplan mit Mindestquote von 30 % zusätzlich qualifizierte Unterlagen (VVZ, Status = Übersicht Vermögens- und Schuldenstand, Finanzplan für 90 Tage, Reorganisationskonzept usw) Bestellung eines Sanierungsverwalters Besonderheit im Verfahrensablauf: Gläubigerversammlung nach spätestens 3 Wochen Entzug der Eigenverwaltung ist möglich, dann ist Masseverwalter zu bestellen 170 Änderung der Verfahrensbezeichnung, Masseverwalter führt es weiter 15
16 Besonderheiten des Sanierungsverfahrens ( 167 ff IO) (3) Befugnisse des Schuldners Unternehmensfortführung: nicht zum gewöhnlichen Unternehmensbetrieb gehörende Maßnahmen Genehmigung des Sanierungsverwalters gewöhnlichen Unternehmensbetrieb kann Sanierungsverwalter beeinspruchen entscheidet über Vertragsschicksale, Auflösungen gem 21, 23 und 25, Zustimmung durch Sanierungsverwalter Prozessführung Entgegennahme von Postsendungen usw Befugnisse des Sanierungsverwalters Kontrolle / Unterstützung / Mitwirkung bzgl Handlungen des Schuldners Anfechtung Forderungsprüfung wichtige Verwertungsmaßnahmen (zb 116, 117, 119, 120, 120a) 16
17 Insolvenz natürlicher Personen (1) Schuldenregulierungsverfahren Sonderbestimmungen für natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben Eigenverwaltung des Schuldners Kontrolle des Insolvenzgerichts ausnahmsweise Bestellung eines Masseverwalters Zuständigkeit des Bezirksgerichts Zahlungsplan 193 bis 198 IO Sonderform des Sanierungsplans für natürliche Personen (auch Unternehmer!) relative Mindestquote: muss Einkommenslage des Schuldners in den kommenden fünf Jahren entsprechen 194 Abs 1 IO Zahlungsfrist maximal 7 Jahre Vermögensverwertung vor Abstimmung über den Zahlungsplan 193 Abs 2 IO eingeschränkte Berücksichtigung nicht angemeldeter Forderungen isd 197 IO Anpassung bei unverschuldeter Änderung der Einkommenslage des Schuldners 198 IO 17
18 Insolvenz natürlicher Personen (2) Abschöpfungsverfahren 199 bis 216 IO Restschuldbefreiungsverfahren für natürliche Personen (auch Unternehmer) bei Wohlverhalten nach Scheitern eines Zahlungsplans (!) Antrag des Schuldners mit Erklärung der Einkommensabtretung für 7 Jahre keine Zustimmung der Insolvenzgläubiger erforderlich Obliegenheiten des Schuldners (zb Berufstätigkeit) 210 IO jährliche Verteilungen durch den Treuhänder Exekutionssperre 206 IO Restschuldbefreiung 213 IO mind. 50 % der Forderungen in 3 Jahren oder mind. 10 % der Forderungen in 7 Jahren nach Billigkeit: nach 7 Jahren, wenn (knapp) nicht 10 %, wegen Verfahrenskosten usw. Aussetzung für bis zu 3 Jahre und Auferlegung zusätzlicher Leistungen Verlängerung um 3 Jahre Restschuldbefreiung nur, wenn 10 % bezahlt 18
19 Europäische Insolvenzverordnung (1) alle Mitgliedstaaten außer Dänemark erfasst Insolvenzverfahren die nach eröffnet wurden betrifft Insolvenzfälle mit Auslandsbezug Reform: EuInsVO neu ( VO [EU] 2015/848) beschlossen am , ist auf Insolvenzverfahren anzuwenden, die nach dem eröffnet wurden. Anwendungsbereich Art 4 EuInsVO lex fori concursus anwendbares Recht des Eröffnungsstaates Art 5-14 EuInsVO Sondervorschriften für materielles Insolvenzrecht 19
20 Europäische Insolvenzverordnung (2) Hauptinsolvenzverfahren Art 3 EuInsVO universell: erfasst gesamtes Schuldnervermögen am Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners (COMI) Sekundärinsolvenzverfahren Art 27 ff EuInsVO erfasst nur Vermögen im Verfahrensstaat nach Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens Liquidationsverfahren in einem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner eine Niederlassung hat Partikularinsolvenzverfahren Art 3 Abs 4 EuInsVO erfasst nur Vermögen im Verfahrensstaat vor Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens in einem Mitgliedstaat, in dem der Schuldner eine Niederlassung hat 20
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht 5. Teil - Insolvenzrecht Jänner 2014 Mag. Sonja Otenhajmer Insolvenzrecht - Allgemeines Qualifikation des Insolvenzrechts Rechtsgrundlagen IO, EuInsVO, Nebengesetze
MehrRepetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht 5. Teil - Insolvenzrecht Jänner 2014 Mag. Sonja Otenhajmer Insolvenzrecht - Allgemeines Qualifikation des Insolvenzrechts Rechtsgrundlagen IO, EuInsVO, Nebengesetze
MehrRepetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzrecht SS 2015 Mag. Antonia Cermak antonia.cermak@univie.ac.at Insolvenzrecht - Allgemeines Qualifikation des Insolvenzrechts: materielles Insolvenzrecht +
MehrRepetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzrecht WS 2016/17 Mag. Werner Leber werner.leber@univie.ac.at Insolvenzrecht - Allgemeines Qualifikation des Insolvenzrechts: materielles Insolvenzrecht +
MehrRepetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzrecht WS 2016/17 Mag. Werner Leber werner.leber@univie.ac.at Insolvenzrecht - Allgemeines Qualifikation des Insolvenzrechts: materielles Insolvenzrecht +
MehrVIII. Anmeldung und Feststellung von Insolvenzforderungen
VIII. Anmeldung und Feststellung von Insolvenzforderungen Frage 11: Die S GmbH schuldet dem A noch Zahlungen für die Lieferung von Waren. A liest nun in der Zeitung, dass über das Vermögen der S GmbH das
MehrRepetitorium aus Zivilverfahrensrecht. Insolvenzverfahren. Organe. Voraussetzungen für die Konkurseröffnung
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzverfahren Organe Gericht Masseverwalter Rechtsstellung Befugnisse Gläubigerausschuss Gläubigerversammlung bevorrechtete Gläubigerschutzverbände Voraussetzungen
MehrFrage 2: Kann über ein Bundesland ein Insolvenzverfahren eröffnet werden? Wozu braucht es einen Insolvenzverwalter?
II. Akteure Frage 2: Kann über ein Bundesland ein Insolvenzverfahren eröffnet werden? Wozu braucht es einen Insolvenzverwalter? A. Schuldner Insolvenzfähigkeit ( = Rechtsfähigkeit) o Natürliche Personen
MehrWenn der Schul schon bezahlt hat aber der Gl noch nicht geliefert hat, dann muss die Lieferung dann in die Masse geleistet werden
besondere Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens greift punkuell ins allgem ZivilR ein 21ff IO Möglichkeiten auf Seiten des Schuldners bzw IzVw darauf Einfluss zu nehmen ZGV 18 letzte zweiseitige
MehrRepetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzrecht SS 2012 Insolvenzrecht 1. Grundsätze Universalität Gläubigergleichbehandlung Verfahrenszwecke - bestmögliche Gläubigerbefriedigung - Sanierung des Schuldners
MehrRepetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzrecht SS 2014 Florian Scholz Insolvenzrecht - Allgemeines Qualifikation des Insolvenzrechts Rechtsgrundlagen IO, EuInsVO, Nebengesetze (zb IESG) Verweis auf
MehrVorlesung Zivilverfahrensrecht II: Insolvenzrecht
Univ.-Prof. Dr. Christian Koller Sommersemester 2016 Vorlesung Zivilverfahrensrecht II: Insolvenzrecht Gliederung I. Einführung und Grundlagen II. III. IV. Akteure Die Insolvenzmasse Die Gläubiger V. Überblick
MehrInhaltsverzeichnis III. Fink, Insolvenzrecht 10, LexisNexis
Abkürzungsverzeichnis... IX Erster Teil: Grundlagen... 1 A. Quellen des Insolvenzrechts... 1 I. Wichtigste Gesetze... 1 II. Schrifttum... 1 B. Begriff und Aufgaben des Insolvenzrechts... 2 I. Gleichmäßige
MehrAus Fehlern lernen - Krisenmanagement
Kapitelübersicht Auslöser von Krisen Warnsignale von außen Auswirkungen von Krisen von innen bei Unternehmen (Sanierungsverfahren, Konkursverfahren) bei Privatpersonen ( Privatkonkurs ) gerichtliche Verfahren
MehrInhaltsverzeichnis. Feuchtinger/Lesigang, Praxisleitfaden Insolvenzrecht 4
Vorwort zur vierten Auflage... V Autorenverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XVII Literaturverzeichnis... XXI 1. Außergerichtlicher Ausgleich... 1 2. Insolvenzverfahren... 5 2.1. Allgemeines...
MehrInsolvenzrecht. von. DDr. h.c. Dr. Walter H. Rechberger em. o. Universitätsprofessor in Wien. und
Insolvenzrecht von DDr. h.c. Dr. Walter H. Rechberger em. o. Universitätsprofessor in Wien und Dr. Thomas Seeber MASCI (Universitä di Padova), LL.M. (Krems) Rechtsanwalt in Wien und Mario Thurner Geschäftsführer
MehrInsolvenzordnung 1, 2
1, 2 Erster Teil Insolvenzrecht Erstes Hauptstück Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Insolvenzverfahren (Sanierungs- und Konkursverfahren) 1 Bei
MehrInsolvenzrechtsänderungsgesetz
Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 1 I. Das neue Insolvenzverfahren: Primäres Ziel der Reform war es eine übersichtlichere Verfahrensstruktur zu schaffen. Durch das IRÄG 2010 (in Kraft seit 1. Juli 2010)
MehrVorlesung: Insolvenzrecht
Univ.-Prof. Dr. Paul Oberhammer 1. Einführung Frage 1: Die A betreibt eine Boutique. Er erzählt Ihnen, dass er praktisch pleite sei. Was bedeutet dies? Welche Fragen stellen sich in dieser Situation? Materielle
MehrUnternehmenssanierung von KMU in der Praxis. Mag. Gerhard Wagenhofer Wagenhofer & Partner GmbH & Co KG
Unternehmenssanierung von KMU in der Praxis Mag. Gerhard Wagenhofer Wagenhofer & Partner GmbH & Co KG Krisensituation erkennen Tatsächliche Situation des Unternehmens darstellen Keine Vogel-Strauß-Taktik
MehrV. Überblick über den Gang des Verfahrens
V. Überblick über den Gang des Verfahrens A. Konkursverfahren Eröffnungsphase Prüfphase Forderungsfeststellung Verwertung und Verteilung der Masseaktiven Schlussrechnungstagsatzung Aufhebung des Konkurses
MehrInhaltsverzeichnis Insolvenzrecht in der Praxis, 2. Auflage
Inhaltsverzeichnis Insolvenzrecht in der Praxis, 2. Auflage 5 Inhaltsverzeichnis Insolvenzrecht in der Praxis, 2. Auflage Kapitel 1 Insolvenzverfahren 1.1 Einheitliches Insolvenzverfahren seit 1.7.2010...
MehrInhaltsverzeichnis VII. Schneider, Privatinsolvenz 3
Vorwort... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V XV XIX I. Einführung... 1 A. Allgemeines... 1 B. Neuerungen durch das IRÄG 2017... 2 II. Zuständigkeit im Schuldenregulierungsverfahren...
MehrInsolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.
2 II. 2. Der Aufbau der InsO Programmbestimmung in 1 Allgemeine Vorschriften über das Verfahren, 2-10 Eröffnungsverfahren 11-34 einschließlich Eröffnungsgründe Erfasstes Vermögen 35-55 (Insolvenzmasse)
MehrZweiter Abschnitt Anfechtung der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommenen Rechtshandlungen
Erster Teil Insolvenzrecht Erstes Hauptstück Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Insolvenzverfahren (Sanierungs- und Konkursverfahren ( 1)... 31 Beginn
MehrRepetitorium aus Zivilverfahrensrecht
Repetitorium aus Zivilverfahrensrecht Insolvenzrecht SS 2015 Mag. Antonia Cermak antonia.cermak@univie.ac.at Insolvenzrecht - Allgemeines Qualifikation des Insolvenzrechts: materielles Insolvenzrecht +
Mehr"Insolvenzrecht in der Praxis Grundlagen & Praxisbeispiele" 3. Auflage. Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3 Kapitel 1 Insolvenzverfahren 1.1 Einheitliches Insolvenzverfahren seit 1.7.2010... 13 1.2 Materielles Insolvenzrecht... 13 1.2.1 Konkursfähigkeit... 13 1.2.2 Ansprüche in der Insolvenz... 14
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16
Insolvenzrecht Wintersemester 2015/16 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrRetten statt Ruinieren?
R echtsanwaltskanzlei LI KA R G m bh, FN 3 1 8 4 1 4 g P e s t a l o z z i s t r a ß e 1 / I I / 1 2, A - 8 0 1 0 G r a z T e l. + 4 3 ( 0 ) 3 1 6 8 2 3 7 2 3 F a x + 4 3 ( 0 ) 3 1 6 8 2 3 7 2 3-1 3 o
MehrPrivatinsolvenz in Österreich
Privatinsolvenz in Österreich Gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren Seit dem Jahr 1995 gibt es für überschuldete Privatpersonen (Nicht-Unternehmer und ehemalige Unternehmer) die Möglichkeit, Privatkonkurs"
MehrMaterialien. zur Krisenberatung. Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens
Materialien zur Krisenberatung Unternehmensinsolvenz: Grobablauf des Verfahrens An t r a g a u f Er ö f f n u n g d e s Un t e r n e h m e n s i n s o lv e n z v e r fa h r e n s beim zuständigen Amtsgericht
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Bundesgesetz über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung IO) idf BGBl I 122/
Vorwort... 5 1588 der Beilagen XXV. GP Regierungsvorlage Vorblatt und Erläuterungen... 25 Bundesgesetz über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung IO) idf BGBl I 122/2017... 47 Erster Teil Insolvenzrecht
MehrInsolvenzrecht in der anwaltlichen Praxis
Vorlesung Insolvenzrecht in der anwaltlichen Praxis Wintersemester 2018/19 HS 3219 Prof. Dr. jur. Thomas Kaiser, Dipl.-Volkswirt Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer Fachanwalt für Steuer- u. für Insolvenzrecht
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... I. Einführung... 1
Vorwort... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... III V XIII XIX I. Einführung... 1 A. Allgemeines... 1 B. Terminologie... 2 C. Reformen des Privatkonkurses... 2 D. Die
MehrAus Fehlern lernen - Krisenmanagement
Kapitelübersicht von Krisen von außen Auswirkungen von Krisen von innen bei Unternehmen (Sanierungsverfahren, Konkursverfahren) bei Privatpersonen ( Privatkonkurs ) gerichtliches Verfahren zur Krisenbewältigung
MehrPrüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.
Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5
Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts... 15 1.1 Ziele und Bedeutung des Insolvenzverfahrens... 15 1.2 Aufbau der InsO / Verfahrensarten
MehrDie Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3004).
Die Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3004). 335 Grundsatz Das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15
Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrInhaltsverzeichnis 612 der Beilagen XXIV. GP Regierungsvorlage Vorblatt und Erläuterungen
Vorwort... 5 612 der Beilagen XXIV. GP Regierungsvorlage Vorblatt und Erläuterungen... 19 Bundesgesetz über das Insolvenzverfahren (Insolvenzordnung IO)... 33 Erster Teil Insolvenzrecht Erstes Hauptstück
MehrInhaltsverzeichnis. 2.1 Wer kann die Eröffnung eines Privatkonkurses. 2.2 Der Schuldner muss zahlungsunfähig
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Einleitung... 15 2. Die Eröffnung des Privatkonkurses. 17 2.1 Wer kann die Eröffnung eines Privatkonkurses beantragen?... 17 2.2 Der Schuldner muss zahlungsunfähig
MehrDie Insolvenzordnung als Sanierungsinstrument
Die Insolvenzordnung als Sanierungsinstrument Dr. Franz Loizenbauer AKV Geschäftstelle Linz 17.05.2010 Rechtsquellen für die Abwicklung von Insolvenzverfahren KONKURSORDNUNG (derzeit) Insolvenzordnung
MehrArbeitsgruppe Rechtsfragen. Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom
Arbeitsgruppe Rechtsfragen 15.01.07 Thema: Die neue Insolvenzordnung Law of of the PRC of of China on Enterprise Bankruptcy vom 27.08.2006 Übersicht 1. 1. Anwendungsbereich 2. 2. Insolvenz-/ Sanierungsgründe
MehrKompass Recht. Insolvenzrecht. Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Haarmeyer. 2. Auflage Buch. XV, 156 S. Paperback ISBN
Kompass Recht Insolvenzrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Hans Haarmeyer 2. Auflage 2011 2011. Buch. XV, 156 S. Paperback ISBN 978 3 17 022075 1 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung
MehrInsolvenzrecht Ausgleich der Gläubiger- und Schuldnerinteressen. Dr. Franz Mohr
Insolvenzrecht Ausgleich der Gläubiger- und Schuldnerinteressen Dr. Franz Mohr Überblick IRÄG 2017 Privatinsolvenzreform EuInsVO Neufassung Restrukturierungs-Richtlinie Vorschlag 2Mohr, Insolvenzrecht
MehrUnternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht
Unternehmensrecht II Einführung in das Insolvenzrecht 26. November 2009 FG Zivilrecht II Prof. Dr. Uwe H. Schneider Wiss. Mitarbeiter Ass. jur. Stefan Holzner, LL.M. 1 A. Einführung I. Begriff der Insolvenz
MehrIV. Die Gläubiger. A. Insolvenzgläubiger Insolvenzforderungen ( 51 ff IO)
IV. Die Gläubiger Frage 6: Ihr Freund liest in der Zeitung, dass die S Tec GmbH im Konkurs ist. Er hat bei dieser online einen Laptop bestellt und bereits bezahlt. Das Gerät wurde aber noch nicht geliefert.
MehrGrundkurs für Wirtschaftswissenschaftler
Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 3., überarbeitete und erweiterte Auflage ^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage 1 Grundlagen des
MehrDie Insolvenzaufrechnung im Lichte der BGH-Rechtsprechung
Die Insolvenzaufrechnung im Lichte der BGH-Rechtsprechung Prof. Dr. Reinhard Bork Universität Hamburg Aufrechnung: Die insolvenzrechtliche Relevanz mit Aufrechnung: beide Forderungen werden voll erfüllt
MehrSchuldnerberatung OÖ. Privatkonkurs?
Schuldnerberatung OÖ Privatkonkurs? 155.000 Privatkonkursanträge in Österreich 1995 2017 Privatkonkurs im Überblick Zahlungsunfähigkeit KONKURSFORMULARE AuSSergerichtlicher AUSFÜLLEN Ausgleich UND Zustimmung
MehrInsolvenzrecht in Österreich
Insolvenzrecht in Österreich Insolvenzordnung (IO) Stand IRÄG 2017 Österreich bearbeitet von Norbert Abel (Abel Rechtsanwälte GmbH & Co KG, Wien) 1 Schrifttum... 3 2 Einführung... 4 2.1 Gesetzlicher Rahmen...
MehrRechtsanwalt Dr. Oliver Knodel.
Insolvenzrecht Referent: und Notar Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ziel des Insolvenzverfahrens gleichmäßige Gläubigerbefriedigung (primärer Zweck) Sanierung (sekundärer Zweck) Liquidation
MehrSCHULDNERBERATUNG OÖ PRIVATKONKURS?
SCHULDNERBERATUNG OÖ PRIVATKONKURS? 165.000 Privatkonkursanträge in Österreich 1995 2018 PRIVATKONKURS IM ÜBERBLICK ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT KONKURSFORMULARE AUSSERGERICHTLICHER AUSFÜLLEN AUSGLEICH UND Zustimmung
MehrKlienteninformation 01/2019
A N W A L T S S O C I E T Ä T L I N Z W I E N SATTLEGGER I DORNINGER I STEINER & PARTNER Klienteninformation 3/2008 Klienteninformation 01/2019 L I N Z W I E N HARRACHSTRASSE 6, 4020 LINZ TELEFON: (0732)
Mehr1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung
II 1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung Die Insolvenzordnung regelt das Verbraucherinsolvenzverfahren als besondere Verfahrensart im Neunten Teil
MehrRalph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler
Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 2. Auflage 4y Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts 13 1.1 Ziele und Bedeutung
MehrFrage 9: Wer trägt die Kosten des Insolvenzeröffnungsverfahrens? Frage 10: Kann der Insolvenzantrag rechtsmissbräuchlich
VII Vorwort Die Autoren Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V VI XV XIX Kapitel I: Von der Krise bis zum Insolvenzantrag 1 24 1 Frage 1: Was sind erste Anzeichen einer Krise? 2 1 Frage 2: Wer kann
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis... 15
Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 Allgemeines zum Insolvenzrecht: Grundlagen, Verfahrensarten, Schicksal des Schuldnerunternehmens und Rechtsdurchsetzung (Bettina Nunner-Krautgasser)... 21 1. Grundlagen...
MehrR e g i e r u n g s v o r l a g e
1 von 10 R e g i e r u n g s v o r l a g e Bundesgesetz, mit dem die Insolvenzordnung, das Gerichtsgebührengesetz, das Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden (Insolvenzrechtsänderungsgesetz
MehrInternationales Insolvenzrecht
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Internationales Insolvenzrecht Europäische Insolvenzverordnung, Art. 102 EGInsO, 335 bis 358 InsO, ausgewählte Vorschriften der InsO Bearbeitet
MehrVIII. Anmeldung und Feststellung von Insolvenzforderungen
VIII. Anmeldung und Feststellung von Insolvenzforderungen Frage 11: Die S GmbH schuldet dem A noch Zahlungen für die Lieferung von Waren. A liest nun in der Zeitung, dass über das Vermögen der S GmbH das
MehrIV. Die Gläubiger. A. Insolvenzgläubiger. Insolvenzforderungen ( 51 ff IO)
IV. Die Gläubiger Frage 6: Ihr Freund liest in der Zeitung, dass die S Tec GmbH im Konkurs ist. Er hat bei dieser online einen Laptop bestellt und bereits bezahlt. Das Gerät wurde aber noch nicht geliefert.
MehrE n t wurf. Artikel 1 Änderung der Insolvenzordnung
1 von 9 E n t wurf Bundesgesetz, mit dem Begleitregelungen zur Europäischen Insolvenzverordnung in der Insolvenzordnung getroffen sowie das Gerichtsgebührengesetz, das Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetz
MehrIII. Die Sonderbestimmungen für natürliche Personen und ihr Verhältnis zum ordentlichen Insolvenzverfahren
III. Die Sonderbestimmungen für natürliche Personen und ihr Verhältnis zum ordentlichen Insolvenzverfahren A. Allgemeines Der Sechste Teil der IO ( 181 ff IO) trägt die Bezeichnung Sonderbestimmungen für
MehrAsset Deal vs Share Deal Erwerb einer Immobilie aus einer Insolvenz IMMODIENSTAG
Asset Deal vs Share Deal aus einer Insolvenz KAPP & PARTNER Rechtsanwälte GmbH Seit 2006 4 Partner; 2 Konzipienten 4 Juristen 17 Mitarbeiter Spezialgebiete Insolvenz- und Sanierungsrecht Immobilienrecht,
MehrÖsterreichische Entscheidungen zur Europäischen Insolvenz-Verordnung (EuInsVO)
Österreichische Entscheidungen zur Europäischen Insolvenz-Verordnung (EuInsVO) (VO [EG] Nr 146/2000 vom 29. 5. 2000, ABl L 2000/160, 1) Gericht Datum GZ Fundstelle Rechtssätze OGH 1. 11. 2002 O Wien 17.
MehrBulgarisches Insolvenzrecht
Bulgarisches Insolvenzrecht auf der Grundlage der 2. Auflage(1996), verfasst von Rechtsanwalt Mag. Waltschin Daskalov, Sofia und Mario Thurner, Wien, 3. Auflage (2003), iiberarbeitet und erweitert von
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 Lernziel 15 A. Rechtsfragen der Verwertung der Masse 17 I. Die sofortige Besitzergreifung 17 1. Inbesitznahme der Gegenstände des schuldnerischen Vermögens 17 a) Sachen, 148
MehrDie Übertragende Sanierung eines Unternehmens Dr. Hans-Georg Kantner KSV1870. Foto: Petra Spiola
Die Übertragende Sanierung eines Unternehmens Dr. Hans-Georg Kantner KSV1870 Foto: Petra Spiola Themenübersicht Gläubigerorganisation in Österreich und KSV1870 Sanierung und Verwertungssperre Fortführungspflicht
MehrTagung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter am in Stuttgart Internationales Insolvenzrecht Eberhard Nietzer Qualitätszirkel
Tagung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter am 20.07.2012 in Stuttgart Internationales Insolvenzrecht Eberhard Nietzer Qualitätszirkel Insolvenzgerichte BW http://www.insolvencycourts.org/icg/icgintro.html
MehrTextgegenüberstellung
1 von 28 20. (1) Die Aufrechnung ist unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schuldner der Insolvenzmasse geworden oder wenn die Forderung gegen den Schuldner
MehrTextgegenüberstellung
Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at 20. (1) Die Aufrechnung ist unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schuldner der Insolvenzmasse geworden oder
MehrSachverzeichnis. Dauerschuldverhältnis Differenzhaftung 153, 155 Distanzkauf Verfolgungsrecht
Sachverzeichnis Abschlagsverteilung 122 f Abschöpfungsverfahren 192 ff Absonderungsansprüche Absonderungsrechte Absonderungsgründe 50 f -, Pfandrecht 50 f -, Sicherungsabtretung 51 -, Sicherungseigentum
MehrAmtsgericht Ludwigsburg. Beschluss
Abschrift Aktenzeichen: 2 IN 250/18 Amtsgericht Ludwigsburg INSOLVENZGERICHT Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GENO Wohnbaugenossenschaft eg, vertreten durch den Geschäftsführer
MehrInsolvenzrecht Begriffe
1 Insolvenzrecht Begriffe 1. Ziele des Insolvenzrechts Grundsatz des neuen Insolvenzrechtes ist es, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen. Dem redlichen Schuldner wird dabei Gelegenheit
MehrZeitliche Geltung. Betrifft: Anträge ab Anträge vor dem : altes Recht gilt fort
Jörg R. Eppers Rechtsanwalt Juli 2014 1 Zeitliche Geltung Betrifft: Anträge ab 01.07.2014 Anträge vor dem 01.07.14: altes Recht gilt fort 2 Verbraucher i.s. von 304 InsO natürliche Person keine oder nur
MehrInsolvenzordnung. C.F. Müller. Peter Depre ' Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mannheim
Insolvenzordnung Herausgegeben von Dr. Gerhart Kreft Bearbeitet von Peter Depre ' Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mannheim Profi Dieter Eickmann Berlin
MehrInsolvenzverfahren und finanzielle Ergebnisse in Nordrhein-Westfahlen nach Art des Schuldners*)
Insolvenzverfahren: Eröffnet im Jahr 2012, beendet bis 31.12.2016 Eröffnete Insolvenverfahren 34 941 8 275 24 716 1 465 485 darunter bisher beendete Verfahren 30 976 5 540 23 728 1 363 345 befriedigte
MehrInhaltsverzeichnis. Kapitel I Insolvenzordnung. Erster Teil Allgemeine Vorschriften... 11
Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXIX Einleitung... 1 Kapitel I Insolvenzordnung Erster Teil Allgemeine Vorschriften... 11 Zweiter Teil Eröffnung
MehrChristina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Einführung in das Insolvenzverfahren interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Rechtliche Grundlagen des Insolvenzverfahrens..........
MehrMünchener Kommentar zur Insolvenzordnung
Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung Band 4 EuInsVO 2000 Art. 102 und 102a EGInsO EuInsVO 2015 Länderberichte 3. Auflage Verlag C. H. Beck München 2016 Im Einzelnen haben bearbeitet: Vor Art. 1, Art.
MehrBeschluss. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA - Schuldnerin -
Amtsgericht Charlottenburg Insolvenzgericht Az.: 36a IN 4295/17 Beschluss - In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, vertreten durch die persönlich haftende
MehrIn diesem Verfahren melden wir für Sie Ihre Forderungen bis EUR 5.000,-- GRATIS an! Sie bezahlen lediglich die Gerichtsgebühr in Höhe von EUR 22,--.
44 S 72/16m Insolvenz Andreas Wennyk Salzburg, 15.12.2016/YS Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Wennyk kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom Landesgericht Salzburg wurde
MehrInsolvenzeröffnungsverfahren in Österreich aus rechtsvergleichender Perspektive
Insolvenzeröffnungsverfahren in Österreich aus rechtsvergleichender Perspektive Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser Karl-Franzens-Universität Graz Arbeitskreis für Insolvenzwesen Köln 4. 12. 2018
MehrGrundriss des Insolvenzrechts
Walter Zimmermann Grundriss des Insolvenzrechts 8., neu bearbeitete Auflage 3 C.F. Müller VII Inhaltsverzeichnis Vorwort Literatur- und Abkürzungsverzeichnis V XV Erster Abschnitt Allgemeiner Überblick
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17
Insolvenzrecht Wintersemester 2016/17 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrTagung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter am in Stuttgart Internationales Insolvenzrecht Eberhard Nietzer Qualitätszirkel
Tagung für Insolvenzrichterinnen und Insolvenzrichter am 20.07.2012 in Stuttgart Internationales Insolvenzrecht Eberhard Nietzer Qualitätszirkel Insolvenzgerichte BW http://www.insolvencycourts.org/icg/icgintro.html
MehrAufgaben und Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei der Sanierung
Geiersberger g Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock g Schwerin Aufgaben und Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei der Sanierung Dr. Thomas Hänsch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Zur Person
Mehr46R216/14a. private:stream
46R216/14a Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat als Rekursgericht durch Dr. Streller als Vorsitzenden sowie die Richterinnen Mag. Wieser und Mag. Slunsky-Jost in der Schuldenregulierungssache
MehrAktualisierungen zum Insolvenzrecht
Aktualisierungen zum Insolvenzrecht Betrifft folgende Bände der Reihe Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten : HAK V, S. 148 ff.; HAS 3, S. 169 ff.; HLW I, S. 220 ff. Gerichtliches Verfahren zur Krisenbewältigung
MehrInsolvenzrecht. Wintersemester 2017/ November Wolfgang Zenker
Insolvenzrecht Wintersemester 2017/18 14. November 2017 Wolfgang Zenker Übersicht Beteiligte (Forts.) A. Gläubigergruppen (Wdh.) + Gläubigerorgane B. Insolvenzgericht C. Insolvenzverwalter Insolvenzgläubiger
MehrFeldkirch, /FK 13 S 51/17f, LG Feldkirch - Insolvenz Muhammet Dogmus geb.:
Feldkirch, 13.12.2017/FK 13 S 51/17f, LG Feldkirch - Insolvenz Muhammet Dogmus geb.: 15.05.1983 Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Dogmus kann seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Mehra) eintragungsfähiges Recht b) Bestehender Anspruch c) Eintragung der Vormerkung vor Eröffnung des Verfahrens Rechtsfolgen...
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 13 Vorwort zur zweiten Auflage:... 15 Lernziel... 17 A. Zeitliche und inhaltliche Abgrenzung... 19 I. Zeitaspekt... 19 1. Vertragsabwicklung im Insolvenzeröffnungsverfahren..
MehrHeidelberger Kommentar. Insolvenzordnung
Heidelberger Kommentar Insolvenzordnung Bearbeitet von Herausgegeben von: Prof. Dr. Godehard Kayser, Vors. Richter am BGH, und Prof. Dr. Christoph Thole 9., neu bearbeitete Auflage 2018. Buch. XXXII, 2936
MehrVK Insolvenzrecht. Dr. Katja Sima, LL.M.
VK Insolvenzrecht Dr. Katja Sima, LL.M. 1. Allgemeines Relevanz 2017: 5.079 Unternehmensinsolvenzen (davon 3.025 eröffnete Verfahren) und 6.921 Privatinsolvenzen (= eröffnete Schuldenregulierungsverfahren)
MehrInsolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr.
Wiederholungsfragen Wer sucht den Insolvenzverwalter aus? Wie wird ein Insolvenzverwalter bezahlt? Warum sind vorläufiger Verwalter und Insolvenzverwalter meist personenidentisch? Was muss ein Insolvenzverwalter
MehrInhaltsübersicht Kapitel. Grundlagen Kapitel. Verfahrensbeteiligte Kapitel. Der Weg zur Insolvenzeröffnung Kapitel. Folgen der Insolvenzeröffnung
Inhaltsübersicht Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 1. Kapitel. Grundlagen XIX 1. Zweck des Insolvenzverfahrens... 1 2. Das Insolvenzverfahren im Überblick... 12 3. Die Insolvenzordnung als Reformgesetz...
MehrInhaltsverzeichnis. Kapitel I Insolvenzordnung. Erster Teil Allgemeine Vorschriften... 9
Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXIX Einleitung... 1 Kapitel I Insolvenzordnung Erster Teil Allgemeine Vorschriften... 9 Zweiter Teil Eröffnung
MehrInhaltsübersicht.
Inhaltsübersicht Abkürzungs- und Literaturverzeichnis 1. Kapitel. Grundlagen 1. Zweck des Insolvenzverfahrens 2. Das Insolvenzverfahren im Uberblick 3. Die Insolvenzordnung als Reformgesetz 2. Kapitel.
Mehr