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2 Schnellübersicht Planen Sie trickreich 9 Nützliche Tipps zur Steuerberechnung 25 Die besten Strategien 39 Besonderheiten bei Grundstückswerten nutzen 101 Beste Vorteile für betriebliches Vermögen 155 Stichwortverzeichnis 185 V V V

3 Retten Sie hr Vermögen Wussten Sie schon, dass Schenkungsteuern bereits anfallen können, wenn mehr als Euro Vermögen übertragen werden? st hnen bekannt, wie drastisch die Steuersätze auf das Vermögen zugreifen? Kennen Sie die Tricks, mit denen Sie vollständig an der Schenkung- und Erbschaftsteuer vorbeikommen? Es hilft nichts, wenn Sie bei der Einkommensteuer akribisch jeden Cent als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen und andererseits keine Strategie für den Generationenwechsel entwickeln. Vergessen Sie die unbequemen und lästigen Regelungen zum Erbrecht. Konzentrieren Sie sich auf das langfristige Ziel, hr konkretes Vermögen steuerfrei auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Dazu müssen Sie lediglich die wichtigsten Tricks und Strategien beachten, die jeder kennen muss. Gerade bei nicht verheirateten Paaren wird der Aspekt der Schenkungsteuer häufig völlig unterbewertet. Böse Überraschungen sind bei fehlender Vorsorge unvermeidbar. Dieser Ratgeber stellt hnen die entscheidenden Tricks vor, mit denen Sie die gesetzlich zustehenden Vergünstigungen, Ausweichmöglichkeiten und Freibetragsregelungen optimal ausnutzen können. Dabei müssen Sie insbesondere die neuen Regelungen zur Erbschaftsteuer kennen und mit den aktuell geltenden Verschonungsregelungen für das Betriebsvermögen kalkulieren. Aktuell besonders wichtig ist die Reform des Bewertungs- und Erbschaftsteuerrechts kurz ErbStRG, die durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zu hren Gunsten nachgebessert wurde. Hier ergeben sich insbesondere für betriebliche Vermögen in Erbfällen bereits rückwirkend ab Befreiungen von 85 Prozent. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Es ist in der Praxis sehr fraglich, ob da, wo Befreiung draufsteht, letztlich auch Befreiung drin ist, denn die Risiken der Steuerbefreiung sind ab 2009 enorm hoch. rmelind R. Koch 7

4 Planen Sie trickreich Bewahren Sie sich eigene Spielräume Bei allen Steuerstrategien und Tricks, hr Vermögen steuerfrei an die nachfolgende Generation weiterzugeben, dürfen Sie eins nie vergessen: Wenn Sie Vermögen vorzeitig aus der Hand geben, müssen Sie sicher sein, dass Sie auch im Alter noch genügend eigene Spielräume haben. Kleine Geschenke erhalten zwar die Freundschaft und große erst recht. Bei bestimmten Familienkonstellationen kann es aber nützlich sein, Vermögen zurückzuhalten, um die Trümpfe nicht vorzeitig auszuspielen. Diese Aspekte sind nicht mathematisch lösbar. Die Entscheidung, ob Sie Vermögen vorzeitig übertragen wollen, ist deshalb nicht allein eine Frage der Steuerbelastung. Haben Sie sich entschieden, hr Vermögen zu übertragen, müssen Sie unnachgiebig und konsequent hre persönliche Steuerstrategie entwickeln. Nur so können Sie letztlich hre Leistungen, die sich in hrem Vermögen widerspiegeln, vor dem Fiskus schützen. Steuerstrategien Unerlässlich für eine in sich schlüssig konzipierte Steuerstrategie ist hr persönlicher Überblick. Verlieren Sie nie aus dem Auge, welche Methoden hnen helfen, im Einzelfall das Vermögen aus der Steuerschlinge zu ziehen. Nutzen Sie die nachstehende Checkliste, um zu prüfen, ob Sie die wichtigsten Strategien im Griff haben. Checkliste: Steuerstrategien Umschichtung von Vermögen in begünstigte Vermögensteile, wie beispielsweise Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften. So können Sie sich ab 2009 eine 85- oder sogar 100-prozentige Befreiung sichern. Wenn Sie Grundbesitz übertragen, können Sie die vom Finanzamt pauschal berechneten Werte durch besondere Escape-Klauseln nach unten drücken. 10

5 Vermögen sichern noch: Checkliste: Steuerstrategien Nutzen Sie alle Freibeträge taktisch aus, indem Sie im Zehnjahres- Rhythmus schenken. Profitieren Sie von der Möglichkeit, die Steuer stunden zu lassen. Vermeiden Sie Steuerfallen, indem Sie durch den Verzicht auf eine Steuerbefreiung Vorteile durch einen vollen Schuldabzug einstreichen. Vermeiden Sie die Gefahr einer Nachversteuerung bei betrieblichem Vermögen. Wählen Sie die Zielgruppe der Beschenkten aus, um mit den Freibeträgen richtig zu jonglieren. Optimieren Sie die Steuersätze, indem Sie unterhalb der Vermögensgrenzen bleiben. Nutzen Sie bei der Steuerprogression die Vorteile des Härteausgleichs. Kalkulieren Sie Steuervorteile, die nur im Erbfall zustehen, ebenfalls in hr Gesamtkonzept mit ein. Das betrifft insbesondere den Versorgungs-Freibetrag und häufig auch den steuerfreien Zugewinnausgleich. Vergrößern Sie das Freistellungsvolumen, indem Sie mehreren Personen Vermögen übertragen und nach Möglichkeit auch Vermögen durch hren Ehegatten übertragen lassen. Vermögen sichern hr Vermögen ist in Gefahr, auch wenn das nur wenige merken oder wahrhaben wollen. Schützen Sie sich und hr Vermögen deshalb rechtzeitig vor einem überraschenden Zugriff des Staates. Und das ist keine Aufforderung, gegen bestehende Gesetze zu verstoßen. m Gegenteil: Das ist der aktuelle Tipp, wie Sie sich mit den vorliegenden Steuergesetzen vor der Besteuerung schützen. Obwohl es etwas paradox klingt, ist es dennoch mit geringem Aufwand und entsprechender Vorsorge ganz leicht möglich. 11

6 Planen Sie trickreich Viele meinen, Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer sei etwas für die anderen. rrtum. Sobald Sie die Besteuerungsgrenzen überschreiten, zahlen Sie. Die Steuersätze sind nicht gerade zimperlich. Das gilt besonders ab 2009 mit Steuersätzen bis zu 50 Prozent! Was Sie nicht vergessen dürfen, ist die Bemessungsgrundlage für die Schenkung- und Erbschaftsteuer. Die Steuersätze beziehen sich immer auf die Substanz, also auf das Vermögen, und nicht wie bei der Einkommensteuer auf die Erträge. Das Finanzamt kassiert deshalb von hrem Barvermögen den maßgeblichen Steuersatz ab. Die Steuersätze beginnen dabei im günstigsten Fall mit 7 Prozent und enden bei satten 50 Prozent. Bei einem Vermögen von Euro gehen somit bereits im günstigsten Fall Euro an den Staat. m schlechtesten Fall kassiert das Finanzamt immerhin Euro. Beide Fälle sollten Sie vermeiden, damit hr Vermögen letztlich nicht nur noch die Hälfte wert ist. Tricks gegen Tücken Bei der Einkommensteuer liegen die Karten offen auf dem Tisch. Nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres beginnt erneut der Kampf mit dem Finanzamt. Man gewöhnt sich auch ein bisschen daran. Alles wird Routine. Trotzdem kümmert man sich im Allgemeinen bei der Einkommensteuer um jeden Cent. Bei der Schenkung ist die Besteuerung wesentlich tückischer. Das liegt zum einen daran, dass Schenkungen im Allgemeinen nur dann beliebt sind, wenn man beschenkt wird. Zum anderen ist die Besteuerung hier tückisch, weil man eben überhaupt keine Routine hat. Ja, man kann buchstäblich auf die Nase fallen, weil man auch von der Schenkungsteuer selbst keine Ahnung hat. Außerdem könnte man eine gewisse Hemmschwelle gegen Schenkungen aufbauen, weil man die Schenkungsteuer insgeheim eben doch befürchtet. Dennoch helfen hier letztlich keine Verdrängungsmechanismen. Denn wer sich nicht rechtzeitig um sein Vermögen kümmert, den beglückt das Finanzamt mit der Erbschaftsteuer. Entgehen kann man der Vermögensübertragung somit nicht. Vermeiden kann man allerdings die Besteuerung. 12

7 Tricks gegen Tücken Beispiel: Wenn Sie zu den Glückspilzen gehören und im Lotto gewonnen haben, ist das dem Finanzamt nach Wegfall der Vermögensteuer ziemlich egal. Sofern Sie den Gewinn angelegt haben, kassiert das Finanzamt lediglich von den jährlichen Zinserträgen die Abgeltungsteuer. Sobald Sie den Lottogewinn von beispielsweise EUR jedoch verschenken oder vererben, gehen je nachdem, wer das Vermögen erhält schnell EUR bis EUR an die Finanzkasse. Es ist nur zu verständlich, wenn bei derartigen Ergebnissen Groll beim Steuerzahler auftritt. Was hat schließlich das Finanzamt mit dem Lottogewinn zu tun? Wie kommt der Gesetzgeber darauf, mühsam gespartes Vermögen teilweise einfach wegzunehmen, nur weil die Generationenfolge angetreten werden muss? Der Groll sollte sich aber nicht gegen das Finanzamt richten, sondern gegen die eigene Bequemlichkeit. Ordnen Sie hr Vermögen sinnvoll und rechtzeitig. Folge: Das Finanzamt muss leer ausgehen. Nur nutzen müssen Sie die Regelungen schon selbst. Das Finanzamt wird Sie nicht daran erinnern. Was würde es hnen helfen, wenn Sie beispielsweise die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Sie täglich mit hrem Kraftfahrzeug zurücklegen, in jedem Jahr wegen neuer erforderlicher Umwege um ein paar Kilometer vergrößern würden? Solange das Finanzamt die Entfernung akzeptiert, würden Sie zwar Steuern sparen, aber das ist Kleinkram. Jedenfalls werden Sie das so empfinden, wenn zum Schluss von hrem Vermögen zigtausende Euro an das Finanzamt gehen. Konzentrieren Sie sich deshalb insbesondere auch auf die entscheidenden Steuerfragen. 13

8 Planen Sie trickreich Praxis-Tipp: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die gängigsten Steuerspartricks, die jeder kennen sollte, um nicht von den extremen Steuerbelastungen überrascht zu werden. Vergessen Sie dabei nicht, dass das Finanzamt meistens schneller kassiert, als man denkt. Lesen Sie: Wie das Finanzamt bei der Steuerberechnung vorgeht und was Sie dabei jeweils abziehen können. Welche typischen Steuerspartricks es gibt. Wie Sie die Spezial-Bausteine nutzen können, um zusätzliche Steuervorteile einzustreichen. Wie Sie Vermögen ganz gezielt umschichten können, um dem Zugriff des Finanzamts zu entgehen. Quälen Sie sich nicht mit langatmigen theoretischen Ausführungen. Ziehen Sie aus den anschaulichen Beispielen hre eigenen Schlüsse, indem Sie die bei hnen geltenden Zahlen einsetzen. Gegebenenfalls ändern Sie die Beispiele um die eigenen Steuersätze und die persönlichen Freibeträge. Entschließen Sie sich, rechtzeitig die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen. Gleich lautende Ländererlasse seit 2009 Die Länder haben 2009 neue gleich lautende Erlasse herausgegeben. Dort nimmt die Finanzverwaltung zu allen möglichen Zweifelsfragen Stellung. Die Finanzämter sind an diese Erlasse gebunden. Weicht ein Finanzamt zu hrem Nachteil ab, legen Sie sofort Einspruch ein. Stellt sich das Finanzamt stur, sprechen Sie mit den Vorgesetzten oder schildern Sie hren Fall der zuständigen Oberfinanzdirektion. Die vorgesetzte Dienstbehörde wird das Finanzamt dann im Allgemeinen auf den Kurs der gleich lautenden Erlasse bringen. 14

9 Tricks gegen Tücken Keineswegs an die Erlasse gebunden sind Sie selbst. Das gilt genauso für hren Steuerberater und die Finanzgerichte. Sie brauchen sich nur an den Wortlaut des Gesetzes klammern. Falls Sie also meinen, die Erlasse verstoßen gegen das geltende Recht, müssen Sie zunächst Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Das allein hilft in der Praxis meist nichts, denn die Finanzämter beachten die Bindungswirkung. Folglich müssen Sie anschließend vor dem zuständigen Finanzgericht klagen. Praxis-Tipp: Verklagen Sie das Finanzamt nie ohne einen Steuerberater. Das Steuerrecht wird für den Laien spätestens vor dem Finanzgericht ein kompletter Steuerdschungel. Neues vom Bundesverfassungsgericht Das Verlässliche im Steuerrecht ist die Überraschung durch das Unerwartete. Das gilt auch für die Erbschaftsteuerreform. Das Bundesverfassungsgericht hatte die zu niedrige Bewertung des Grundbesitzes beanstandet und eine gleichmäßige Bewertung aller Vermögensgegenstände mit dem gemeinen Wert, das heißt mit dem Wert, den Sie bei einem Verkauf realisieren könnten, verlangt. Erst in einem zweiten Schritt darf der Gesetzgeber Verschonungsregelungen schaffen, wenn er beispielsweise das betriebliche Vermögen begünstigen will. Vor allem ertragsstarke Unternehmen konnten sich bislang ärmer rechnen. Der Grundbesitz wurde bisher nur mit rund 50 Prozent des Verkehrswerts erfasst. Betriebsvermögen wurde vor 2009 angeblich nur mit rund 58 Prozent und die Landwirtschaft sogar nur mit ungefähr 10 Prozent des Verkehrswerts besteuert. Mit diesen Vorteilen ist es seit 2009 vorbei. Der Gesetzgeber hat mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz seit dem eine verfassungsgemäße Neuregelung vorgelegt. 15

10 Planen Sie trickreich Mitteilungssysteme kennen Täuschen Sie sich nicht selbst. Wenn Sie hoffen, das Finanzamt werde von hrem Vermögen schon nichts erfahren, haben Sie in den meisten Fällen schlechte Karten. Die Finanzverwaltung hat ein ausgeklügeltes System aufgebaut, mit dem sie auch ohne hre Mithilfe eine Unmenge von Daten hinsichtlich hres Vermögens sammelt. Bevor das Finanzamt von hnen im Ernstfall eine Erklärung verlangt, verfügt es selbst schon über eine Menge von Daten. Neben der Fülle von Mitteilungspflichten der Notare und Standesämter sollten Sie insbesondere auch folgende Standardmitteilungen kennen, damit Sie keine Überraschung erleben. Mitteilungen durch Banken und Kreditinstitute Die Banken sind verpflichtet, dem Finanzamt die Kontenstände mitzuteilen, die ein verstorbener Kunde im Zeitpunkt seines Todes hatte. Dazu muss die Bank natürlich Kenntnis vom Tod des Kunden erhalten. Das ist im Allgemeinen relativ leicht. Beispiel: Eine Witwe geht zur Bank, um dort Geld vom Konto ihres vor kurzem verstorbenen Mannes abzuheben. Sie hat jedoch keine Vollmacht. Die Bank kann ihr das Guthaben deshalb nicht auszahlen. Außerdem teilt die Witwe ihren Kummer über den Tod ihres Mannes der Bankangestellten mit. Ohne Erbschein läuft nun gar nichts mehr. Zudem wird die Bank dem Finanzamt eine Mitteilung schreiben müssen und in dieser Mitteilung den Kontostand im Zeitpunkt des Todes mitteilen. Lautet dagegen das Konto auf den Namen der Eheleute, sind im Allgemeinen keine Vollmachten erforderlich. Jeder der Ehegatten hat vollen Zugriff auf das Konto. Das gilt auch nach dem Tod. Hebt deshalb die Witwe nach dem Tod von dem gemeinsamen Konto Geld in beliebiger Höhe ab, weiß die Bank noch nichts vom Tod des 16

11 Mitteilungssysteme Ehegatten und kann daher keine Mitteilung an das Finanzamt schreiben. Allerdings kann die Witwe das Konto auch nicht auflösen, weil hierzu nach dem Tod des Mannes klare Rechtsverhältnisse erforderlich wären. Wichtig: Natürlich kennt das Finanzamt auch diesen Trick. Um dagegen vorzugehen, hat das Finanzamt nur eine Chance. Sonst würde es nichts von dem Vermögen erfahren. Die Witwe ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall den Erwerb beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Dies gilt auch in den Fällen einer Schenkung. Diese Anzeige soll je nach Erbfall oder Schenkung insbesondere folgende Angaben enthalten: Angaben zu persönlichen Lebensumständen Vorname, Familienname und Beruf des Erblassers Vorname, Familienname und Beruf des Schenkers Vorname, Familienname und Beruf des Erwerbers Wohnung des Erblassers Wohnung des Schenkers Wohnung des Erwerbers Todestag des Erblassers Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung Gegenstand des Erwerbs Wert des Erwerbs Rechtsgrund des Erwerbs Gesetzliche Erbfolge Vermächtnis Persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser Persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Schenker Verwandtschaft Schwägerschaft Dienstverhältnis zwischen Erblasser und Erwerber 17

12 Planen Sie trickreich noch: Angaben zu persönlichen Lebensumständen Frühere Zuwendung des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art der einzelnen Zuwendung Frühere Zuwendung des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Wert der einzelnen Zuwendung Frühere Zuwendung des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Zeitpunkt der einzelnen Zuwendung Praxis-Tipp: Die meisten Steuerzahler kennen diese Vorschrift nicht, wonach sie verpflichtet sind, von selbst einen steuerpflichtigen Erwerb anzuzeigen. Unkenntnis schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Allerdings müssen die Finanzbehörden schon etwas nachsichtig sein, da nicht jeder über die Existenz einer Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer informiert ist. Kontrollmitteilungen zu den Steuerakten Die von den Geldinstituten übersandten Kontostände eines Erblassers können weitere böse Überraschungen nach sich ziehen. Sofern der Kontostand relativ hoch war und zu vermuten ist, dass die bei der Einkommensteuer für Zinserträge geltenden Freibeträge überschritten werden, teilt das Erbschaftsteuerfinanzamt vorsorglich dem Einkommensteuerfinanzamt die Kontostände der Bankkonten des Erblassers mit. Achtung: Nun prüft das Einkommensteuerfinanzamt in aller Ruhe, ob die Einkünfte aus Kapitalvermögen ordnungsgemäß auch unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer erklärt worden sind. War das nicht der Fall, droht der Witwe neben der ganz normalen Erbschaftsteuer noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Schließlich hat sie damals die Einkommensteuererklärung mit unterschrieben. Unterschätzen Sie deshalb nicht das Finanzamt. Nehmen Sie hre Steuererklärungen ernst. 18

13 Mitteilungssysteme Kontrollmitteilungen über Grundbesitz Das Erbschaftsteuerfinanzamt ermittelt auch, ob die verstorbene Person Eigentümer von Grundbesitz war. Das gelingt dem Erbschaftsteuerfinanzamt insbesondere in den Fällen recht gut, in denen der Verstorbene in demselben Finanzamtsbezirk über Grundstücke verfügte. n diesem Fall fragt die Erbschaftsteuerstelle einfach die zuständige Bewertungsstelle des Finanzamts, ob dort Grundbesitz des Verstorbenen bekannt ist. Anhand der alten Einheitswerte prüft das Finanzamt, ob es sich um einen lohnenden Steuerfall handelt. Praxis-Tipp: Sofern Sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, sollten Sie nicht versuchen, einfach ein paar Grundstücke oder Bankkonten zu vergessen. Grund: Das Finanzamt hat sich so weit wie möglich schon selbst ein Bild gemacht. Das Finanzamt erfährt in den meisten Fällen auch von Grundstücken, die nicht im selben Finanzamtsbezirk liegen. Grund: Das Erbschaftsteuerfinanzamt fragt auch die Einkommensteuerstellen, aus welchen Grundstücken dort in der Vergangenheit Einkünfte erzielt worden sind. Auf diese Weise erfährt es von Grundbesitz, der außerhalb des Finanzamtsbezirks liegt. Mitteilungen der Einkommensteuer-Finanzämter Sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer können nur erhoben werden, wenn das zuständige Finanzamt über den jeweiligen steuerpflichtigen Vorgang Kenntnis erhält. Und dabei helfen sich die einzelnen Stellen des Finanzamts gegenseitig. So teilen beispielsweise die für die Einkommensteuer-Veranlagung zuständigen Stellen des Finanzamts den für die Schenkungsteuer zuständigen Finanzämtern insbesondere folgende Sachverhalte mit: 19

14 Planen Sie trickreich Verträge, bei denen zu vermuten ist, dass sie eine gemischte oder verdeckte Schenkung enthalten. Schenkungsfälle, es sei denn, die Schenkung wurde von einem inländischen Gericht oder Notar beurkundet, weil dann das Gericht oder der Notar zu entsprechenden Mitteilungen verpflichtet sind. Vereinbarungen über überhöhte Gewinnbeteiligungen. Den Übergang eines Gesellschaftsanteils eines Gesellschafters auf die anderen Gesellschafter oder auf die Gesellschaft, wenn dies im Gesellschaftsvertag einer Personen- oder Kapitalgesellschaft vereinbart ist. Praxis-Tipp: Sofern Betriebsprüfungen bereits laufen, wird das Prüffeld möglicherweise auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgedehnt. Weitere Anzeigepflichten Beachten Sie, dass die Anzeigepflichten weit gestreut sind. Unterschätzen Sie auch nicht die Wirkung dieser Kontrollmitteilungssysteme. Die einzige Chance, die Sie aus diesem Dickicht der Zugriffsmöglichkeiten führt, ist eine rechtzeitige vernünftige Planung des Vermögensübergangs. 20

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