IHR NACHLASS. ein Geschenk für die Jugend. Weltweit.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "IHR NACHLASS. ein Geschenk für die Jugend. Weltweit."

Transkript

1 IHR NACHLASS ein Geschenk für die Jugend. Weltweit.

2 ,, DON BOSCO MONDO e.v. unterstützt benachteiligte Kinder und Jugendliche schwerpunktmäßig in Afrika, Asien und Lateinamerika dabei, durch ganzheitliche schulische und berufliche Bildung ein eigenständiges Leben führen zu können. Unsere zuverlässigen Partner sind die Salesianer Don Boscos und die Don Bosco Schwestern. In mehr als Kinder- und Jugendzentren in über 130 Ländern vermitteln sie etwa 15 Millionen jungen Menschen Wissen, Können und Orientierung. Dabei steht die Don Bosco-Pädagogik für liebevolle Zuwendung und professionelle Begleitung. Sie vermittelt den Jugendlichen neben dem Glauben an ihre eigenen Fähigkeiten auch Werte wie Kreativität, Teamgeist, Toleranz und Respekt. Kinder sind Edelsteine, die auf der Straße liegen. Sie müssen nur aufgehoben werden, und schon leuchten sie. Giovanni Don Bosco

3 INHALT Vorwort 4 Über uns 5 Unsere Vision und Mission 5 Benachteiligte Jugendliche Ihr Nachlass hilft 6 Die Salesianer Don Boscos weltweit und in Deutschland 7 Der Jugend eine Zukunft geben 8 Warum ein Testament? 10 Ihr Wille so verfassen Sie Ihr Testament 11 Das handschriftliche Testament 11 Das notarielle Testament 12 Die Aufbewahrung Ihres Testaments 12 Das Zentrale Testamentsregister 13 Der Testamentsvollstrecker 13 Die gesetzliche Erbfolge 14 Der Pflichtteil 15 Das Erbrecht der Ehepartner 16 Das gemeinsame Ehegattentestament 16 Vererben oder Vermachen? Wo liegt der Unterschied? 17 Die Erbschaft 17 Das Vermächtnis 17 Der Erbvertrag 17 Die Schenkung 18 Die Erbschaftsteuer 19 Vorsorge über das Testament hinaus 20 Patientenverfügung 20 Vorsorgevollmacht 20 Betreuungsrecht 21 Haben Sie Fragen? 22

4 Liebe Freundinnen und Freunde von Don Bosco Mondo, immer häufiger treffen wir auf Menschen, die sich mit der Frage beschäftigen Was bleibt, wenn ich gehe? Andere sollen sich liebevoll an uns erinnern wer und was wir waren, an das, was uns wichtig war und woran wir geglaubt haben. Mit einem Testament haben wir darüber hinaus die einmalige Chance, mehr als Geld und Immobilien zu hinterlassen für Menschen, die uns nahe stehen, aber auch für Kinder und Jugendliche in Not. Leider nutzen viele diese Chance nicht und überlassen ihren Nachlass dem Staat. Daher möchten wir Sie anregen, ein Zeichen im Sinne Don Boscos zu setzen, mit einer Testamentsspende für vernachlässigte Kinder und Jugendliche: Verbinden Sie sein Werk der Nächstenliebe mit Ihrer Großherzigkeit und bahnen Sie jungen Menschen den Weg in ein Leben ohne Not. Mit diesem Testamentsratgeber möchten wir Ihnen wichtige Informationen rund um die Testamentsgestaltung aufzeigen. Herzlich, Alexander Knauss Vorstandsvorsitzender Fachanwalt für Erbrecht Christan Osterhaus Geschäftsführer 4

5 ,, Wer erfolgreich handeln will, muss die Liebe im Herzen tragen und mit Geduld arbeiten. Giovanni Don Bosco ÜBER UNS UNSERE VISION Weltweit wachsen Kinder und Jugendliche frei von existenziellen Ängsten in einem familiären und gesellschaftlichen Umfeld auf, das Geborgenheit und Freiheit schenkt. Angeregt zu selbständigem Denken und Handeln, entwickeln sie ihre Fähigkeiten und haben Zugang zu Bildung und Ausbildung. Sie nehmen ihre Rechte wahr und lernen, ihr Leben eigenständig zu gestalten sowie selbstbewusst Verantwortung auch für andere zu übernehmen. UNSERE MISSION In enger Partnerschaft mit der weltweiten Gemeinschaft der Salesianer Don Boscos engagieren wir uns für benachteiligte Kinder und Jugendliche aus armen Bevölkerungsschichten. Wir setzen uns dafür ein, dass sie ihre körperlichen, geistigen und seelischen Anlagen entfalten können und zu eigenständigen Persönlichkeiten heranwachsen. Durch die Salesianer vor Ort erfahren sie liebe- und respektvolle Zuwendung 5

6 und erhalten Zugang zu ganzheitlicher schulischer, beruflicher und humaner Bildung. So bahnen wir Mädchen und Jungen Wege aus materieller Armut, Unwissenheit und Unterdrückung und befähigen sie, ihr Leben selbständig und sozial verantwortlich zu gestalten, sich zu entwickeln, ihre Rechte einzufordern und ihre Pflichten wahrzunehmen. Wir machen uns zu Fürsprechern dieser jungen Menschen, mobilisieren für sie personelle, ideelle und finanzielle Ressourcen und wollen Menschen für dieses gemeinsame Engagement begeistern. Inspiriert werden wir dabei von der christlichen Soziallehre, deren Vorkämpfer und Vorbild Don Bosco ist. Dies vor allem in Bezug auf ihre Grundprinzipien: die unverletzbare Würde der menschlichen Person und das Gemeinwohl der Gesellschaft. Benachteiligte Jugendliche Ihr Nachlass hilft Unser Ordensgründer, Johannes Bosco, war ein Mensch mit einem großen Herzen. Er konnte auf Jugendliche zugehen und sie für sich und für den Glauben gewinnen. Für Don Bosco gab es keine hoffnungslosen Fälle. Er sah im Herzen eines jeden Kindes und jedes Jugendlichen einen Platz, der offen ist für das Gute und die Liebe. Vor über 150 Jahren gründete er den Orden der Salesianer Don Boscos, der sich bis heute um benachteiligte Jugendliche kümmert. Dieses Werk der Nächstenliebe wurde weltweit von Generation zu Generation weitergetragen und ist lebendiger denn je auch dank der Großzügigkeit zahlreicher Spenderinnen und Spender und den Visionen freigiebiger Förderer, die diese segensreiche Arbeit auch über ihren Tod hinaus unterstützen. 6

7 AUF DIESE HILFE IST VERLASS Die Salesianer Don Boscos weltweit und in Deutschland Die Salesianer Don Boscos, der zweitgrößte Orden weltweit, verstehen sich als Anwälte der Kinder und Jugendlichen auf der Welt. Rund Salesianer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen weltweit 16 Millionen Mädchen und Jungen egal welcher Hautfarbe oder Religion. In über Niederlassungen in mehr als 130 Ländern bietet Don Bosco Obdach für Straßenkinder, Jugendsozialarbeit, Schulunterricht, Berufsbildung und Arbeitsvermittlung. Die Don Bosco-Zentren sind dort, wo Armut und Not zu finden sind. Dadurch sind die Ordensleute in die örtlichen Strukturen eingebunden und helfen schnell und wirkungsvoll. In Deutschland betreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 265 Ordensleute in 30 Don Bosco-Zentren täglich mehrere tausend Kinder und Jugendliche. Sie handeln und helfen nach folgenden Prinzipien: > Jeder ist willkommen. > Not verwandeln, nicht verwalten. > Jeder hat das Recht auf einen Neuanfang. > Vor Gott gibt es keine hoffnungslosen Fälle. > Mit Liebe und Autorität helfen. 7

8 DER JUGEND EINE ZUKUNFT GEBEN AM BEISPIEL VON DON BOSCO IN BANGALORE, INDIEN Die Straße ist kein Zuhause Eine behütete Kindheit, liebevolle Eltern, unbeschwerte Tage mit Freunden und Geschwistern für rund 20 Millionen indische Kinder sind das unerfüllbare Träume. Diese Mädchen und Jungen leben auf und von der Straße. In acht Don Bosco-Zentren in Bangalore bekommen die Kinder die Chance auf ein besseres Leben. Der Dreck der Straßen, der Müll und die überall lauernde Gewalt, die Angst den nächsten Tag nicht zu erleben all das prägt das Leben der Kinder, die im indischen Bangalore auf der Straße leben. Die einen haben keine Eltern mehr. Andere sind vor Schlägen, Gewalt oder Missbrauch geflohen auf der Suche nach einem besseren Leben. Schnell merken sie jedoch, dass das Le- 8

9 ben auf der Straße brutal ist und keine Rücksicht auf ihre zarten Kinderseelen nimmt. Doch die Not in Indien ist groß: Tag für Tag landen weitere Kinder auf den Straßen der Stadt. Jeden Tag rettet Don Bosco Mädchen und Jungen aus den Klauen des Straßenkinderdaseins. In acht Zentren können sie erst einmal ausschlafen. Sie bekommen zu essen und können sich waschen. Ihre Wunden werden liebevoll verarztet, ihre Krankheiten geheilt. Die Zentren sind ein sicheres Obdach. Hier brauchen die Kinder keine Angst zu haben vor dem Jetzt und dem Morgen. Viele erleben zum ersten Mal, dass sie nicht ausgenutzt oder missbraucht werden, dass sie geachtet und um ihrer selbst willen geliebt werden. Da die meisten Kinder schwer traumatisiert sind und manche Drogen genommen haben oder selbst gewalttätig waren, kümmern sich Therapeuten um die jungen Menschen. Sie versuchen, die oft schwerverletzten Kinderseelen zu retten. Kinder brauchen eine stabile Familie und ein sicheres Zuhause, um gut aufzuwachsen. Daher sucht Don Bosco für die ehemaligen Straßenkinder Pflegefamilien. Die Kinder, die wieder nach Hause und zu ihren Eltern könnten, werden von Don Bosco über Wochen und Monate begleitet. Wir vermitteln zwischen den Eltern und ihren Kindern, lindern Konflikte, bis wir sicher sind, dass die Jungen und Mädchen es gut haben werden. Solange die Kinder im Zentrum leben, gehen sie auch dort zur Schule. Die Älteren unter ihnen und diejenigen, die weder Pflegeeltern finden noch zu ihrer Familien zurück können, erwerben berufliche Fähigkeiten. Die Zentren ermöglichen den jungen Menschen, das Schneidern oder Buchbinden zu erlernen. Sie können auch als Bäcker, Zimmerer, Siebdrucker, Elektroniker oder Schweißer angelernt werden. Diejenigen, die sich nicht für einen Handwerksberuf eignen, werden am Computer ausgebildet. Die Jungen und Mädchen erleben häufig zum ersten Mal, dass auch sie Talente haben und in der Lage sind, Neues zu lernen. Das zu erfahren stärkt ihr Selbstbewusstsein und hilft, dass sie durchhalten und nicht wieder auf der Straße landen. 9

10 WARUM EIN TESTAMENT? Wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod? Viele Menschen denken deshalb nicht darüber nach, welche Möglichkeiten ihnen ein Testament bietet. Mit einem Testament können Sie schon zu Lebzeiten die Zukunft gestalten. So können Sie über den Tod hinaus für ihre Lieben sorgen und Gutes tun. In Deutschland regelt das Gesetz, wer wen beerbt. Wenn Sie jedoch selbst bestimmen möchten, wer einmal Ihren Nachlass bekommt, müssen Sie ein Testament aufsetzen, das ihre letztwilligen Verfügungen enthält. Auch wenn Sie Menschen bedenken möchten, die nicht mit Ihnen verwandt sind oder eine Organisation wie Don Bosco Mondo müssen Sie ein Testament errichten. Ein Testament ist Ihre Chance zu entscheiden bis zuletzt. VIELE MÖGLICHKEITEN WAS PASST ZU MIR? Wenn Sie eine große Familie haben, Vermögen besitzen oder Ihnen soziales Engagement sehr am Herzen liegt, gibt es Einiges zu bedenken. Die Möglichkeiten, Ihr Testament zu gestalten, sind vielfältig. Vielleicht möchten Sie, dass Ihr Engagement für benachteiligte Kinder und Jugendliche weltweit über den Tod hinaus wirkt? 10

11 IHR WILLE SO VERFASSEN SIE IHR TESTAMENT Das handschriftliche Testament Das Testament muss eigenhändig niedergeschrieben und unterschrieben werden. Bei Änderungswünschen an einem bestehenden Testament, empfiehlt es sich, das alte Testament zu vernichten und ein neues Testament zu verfassen. Damit beugt man Streitigkeiten vor. Wichtig ist, dass weder eine Schreibmaschine noch ein PC genutzt werden. Ein handschriftliches Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein. Denken Sie an Namen, Datum und Unterschrift. Diesbezüglich gibt es keinerlei Ausnahmen, damit später notfalls über eine Handschriftenanalyse die Echtheit des Testaments bestätigt werden kann. Das handschriftliche Testament kann auch gemeinschaftlich von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern verfasst werden. Hierbei muss ein Partner das Testament vollständig schreiben. Der andere Partner bestätigt das Geschriebene mit dem Zusatz Dies ist auch mein letzter Wille und seiner Unterschrift. Weitere Voraussetzungen: Die Personen müssen volljährig und des Lesens mächtig sein. Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn jemand nur sehr schlecht sehen kann. Das Testament würde dann nicht anerkannt. 11

12 Das notarielle Testament Um juristisch auf Nummer sicher zu gehen, bietet es sich an, die Hilfe eines Notars in Anspruch zu nehmen. Zum einen besteht die Möglichkeit, dem Notar das Testament, beziehungsweise ein Schriftstück mit dem Letzten Willen zu übergeben oder ihm den Letzten Willen mündlich mitzuteilen, damit er später vom Notar schriftlich fixiert wird. Aufgabe des Notars ist es, das Testament zu beurkunden und die entsprechende Niederschrift vom Erblasser bestätigen zu lassen. Zum anderen kann der Erblasser sich von einem Notar beraten und bei der gesetzeskonformen Formulierung des Testaments helfen lassen. Damit ist gewährleistet, dass der letzte Wille korrekt festgehalten wird. Die Kosten für ein solches notarielles Testament, das amtlich verwahrt wird, richten sich nach dem Vermögen, das vererbt werden soll. Der Notar gibt das Testament beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung. Er stellt damit sicher, dass es nach dem Tod des Erblassers eröffnet wird. Ein notarielles Testament bietet Ihnen den Vorteil einer fachkundigen Beratung und damit ein Höchstmaß an Rechtssicherheit. Ferner ersetzt es Ihren Erben den gebührenpflichtigen Erbschein (amtliche Urkunde des Nachlassgerichtes, die feststellt, wer Erbe ist), dessen Erteilung Kosten verursacht und sich mitunter sehr lange hinziehen kann. Die Aufbewahrung Ihres Testaments Wollen Sie Ihr Testament zuhause aufbewahren, versichern Sie sich, dass Ihre Angehörigen es auffinden können. Am besten legen Sie es mit anderen wichtigen Dokumenten zusammen ab und informieren eine Ihnen nahestehende Person, wo Sie diese Unterlagen aufbewahren. Es empfiehlt sich, Ihr Testament auch persönlich beim Amtsgericht zu hinterlegen, um die Eröffnung zu garantieren. Die Kosten betragen einmalig 75 Euro plus einer Registrierungsgebühr von 15 Euro. 12

13 Das Zentrale Testamentsregister Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen registriert sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden. Der Testamentsvollstrecker Damit Sie sicher sein können, dass Ihr letzter Wille in Ihrem Sinne umgesetzt wird, können Sie eine Person Ihres Vertrauens testamentarisch als Testamentsvollstrecker einsetzen. Die Testamentsvollstreckung ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Besprechen Sie mit dem Betreffenden, ob er dieses Amt wahrnehmen möchte. Wenn Sie aus Ihrem persönlichen Umfeld niemanden damit betrauen möchten, kann durch das Nachlassgericht eine geeignete Person eingesetzt werden, wenn Sie dies in Ihrem Testament vermerken. Testamentsvollstrecker kann auch ein Anwalt, Notar oder eine juristische Person sein. Ein Testamentsvollstrecker muss sein Amt redlich und ordnungsgemäß verwalten und den Erben Rechenschaft ablegen. Für die Ausübung dieses Amtes erhält er nach dem Gesetz eine angemessene Vergütung. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögenssituation sowohl über Vermögensgegenstände als auch über Verbindlichkeiten. Bewährt hat sich dafür das Anlegen eines Ordners mit den für den Todesfall wichtigen Unterlagen (Stammbuch, Versicherungen, Banken etc.) und einer Aufstellung der sofort zu treffenden Maßnahmen. 13

14 Die gesetzliche Erbfolge Sollten Sie keine Angehörigen haben oder können keine ausfindig gemacht werden, geht ihr Nachlass an den Staat. Nur Verwandte, also Eltern, Geschwister, nicht eheliche oder adoptierte Kinder werden in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt. Für den Ehegatten und Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gelten besondere Bestimmungen (das sogenannte Ehegatten-Erbrecht). ERBEN 3. ORDNUNG GROSSELTERN GROSSELTERN ONKEL/TANTE ONKEL/TANTE COUSIN/ COUSINE COUSIN/ COUSINE ERBEN 2. ORDNUNG ELTERN* GESCHWISTER GESCHWISTER NEFFEN/ NICHTEN NEFFEN/ NICHTEN ERBEN 1. ORDNUNG ERBLASSER EHEGATTE* KIND* KIND* KIND* ENKEL ENKEL * Pflichtteilsberechtigte 14

15 Die Höhe des Erbteils richtet sich immer nach dem Verwandtschaftsgrad der Angehörigen zum Erblasser. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet nach Erben erster, zweiter und dritter Ordnung usw. Je näher die Erben mit dem Erblasser verwandt sind, desto eher werden sie in der Erbfolge bedacht. Die Erben erster Ordnung sind z.b. Kinder bzw. Enkel (sofern die Kinder des Erblassers nicht mehr leben). Die Erben der zweiten Ordnung sind Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen sowie deren Abkömmlinge. Zu den Erben dritter Ordnung gehören die Großeltern, Tanten, Onkel und deren Kinder, usw. Der Pflichtteil Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge weitestgehend außer Kraft setzen. Sie können Ihren Ehepartner, die Kinder (bzw. Enkel etc.) und Ihre Eltern jedoch nicht vollständig enterben. Diese haben Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dabei handelt es sich um einen reinen Geldanspruch, dessen Höhe sich nach der Hälfte des gesetzlichen Erbteils richtet. Wir haben für Sie eine Checkliste vorbereitet, in der Sie eintragen können, wer zum heutigen Zeitpunkt Ihre gesetzlichen Erben sind. Die Liste finden Sie auf der letzten Seite der Broschüre. GESETZLICHE ERBFOLGE AM BEISPIEL VON JOHANNES E. Johannes E. verstirbt, ohne dass er ein Testament errichtet hat. Er hinterlässt Ehefrau Marianne (Güterstand Zugewinngemeinschaft) sowie seine Tochter mit drei Kindern. Sein Sohn ist vor einigen Jahren bereits verstorben, er hatte aber selbst zwei Kinder. Marianne erbt aufgrund des Ehegattenrechts die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte geht an die beiden Stämme der Kinder. Der Stamm der Tochter erhält ein Viertel und hier wiederum die Tochter selbst. Sie schließt ihre drei Kinder von der Erbfolge aus. Der Stamm des Sohnes bekommt auch ein Viertel. Hier erben dann die beiden Kinder zu je ein Achtel für ihren verstorbenen Vater. 15

16 Das Erbrecht der Ehepartner Das bekannteste Ehegatten-Testament ist das sogenannte Berliner Testament. Für den Ehepartner (oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft) gilt eine Sonderregelung, da er mit dem Erblasser nicht blutsverwandt ist. Lebte das Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhält der überlebende Ehepartner den Hausrat und die Hälfte der Erbmasse. Die Kinder teilen sich die andere Hälfte. War das Paar kinderlos, erhält der überlebende Ehepartner drei Viertel des Vermögens des Verstorbenen, die Eltern des Verstorbenen ein Viertel, das heißt je ein Achtel. DAS GEMEINSAME EHEGATTEN- TESTAMENT Einen letzten Willen zu verfassen, ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Deshalb dürfen nur Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften ein gemeinsames Testament verfassen. Auch hierbei gelten die für Testamente üblichen Formalien. Beim Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein und ihre Kinder zu Erben des Längerlebenden. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften können dieses Modell nutzen. Der Grundgedanke dieser Regelung ist die gegenseitige Absicherung der beiden Ehe- oder Lebenspartner. Das Berliner Testament kann aus diesem Grund auch nur von beiden Partnern gemeinsam gestaltet werden, wobei es ausreicht, wenn einer der beiden Partner das Testament verfasst und der andere den Satz Dies ist auch mein letzter Wille daruntersetzt und unterschreibt. Dieses Testament kann auch nur gemeinsam wieder geändert oder aufgelöst werden. Da die Kinder erst nach dem Tod des Überlebenden erben, wird das Vermögen des zuerst Verstorbenen zweimal vererbt, so dass gegebenenfalls zweimal Erbschaftsteuer anfällt, wenn die Freibeträge überschritten werden. Auch sonst ist Vorsicht geboten: Denn viele wissen nicht, dass Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament nach dem Tod eines Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr geändert werden können. Der überlebende Ehegatte ist dann an diese Regelungen gebunden, was nicht immer beabsichtigt ist. Es empfiehlt sich daher eine ausdrückliche Regelung im Testament, ob die getroffenen Regelungen einseitig geändert werden können oder nicht. Sollten Sie über diese Sonderform des Testamentes nachdenken, ist daher eine Beratung durch einen Anwalt oder Notar zu empfehlen. 16

17 VERERBEN ODER VERMACHEN WO LIEGT DER UNTERSCHIED? Die Erbschaft Der Erbvertrag Setzen Sie einen Erben ein, so benennen Sie damit Ihren Rechtsnachfolger. Er erbt Ihr Vermögen, aber auch Ihre Schulden und andere Verpflichtungen. Das Vermächtnis Mit einem Vermächtnis können Sie Geld oder Gegenstände einem Menschen oder einer karitativen Einrichtung hinterlassen. Vermächtnisse sind (sofern nichts anderes geregelt wird) sofort mit dem Erbfall fällig. Die Erben sind verpflichtet, solche Vermächtnisse wie Nachlassschulden zu erfüllen. Eine andere Möglichkeit der letztwilligen Verfügung ist der Erbvertrag. Bei einem Erbvertrag gibt es mindestens zwei Vertragsparteien. Unter Mitwirkung eines Notars wird hierbei ein Vertrag geschlossen. Der Erbvertrag kann nur mit dem Einverständnis aller Vertragsparteien geändert werden, falls nichts anderes vereinbart ist. Ein Erbvertrag bietet sich an, wenn man bestimmte Regelungen verbindlich treffen und verhindern will, dass sie später von einem der Beteiligten einseitig geändert werden. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern. Beim Ehegattentestament und Erbvertrag müssen jedoch alle Parteien zustimmen. 17

18 Die Schenkung Durch frühzeitige Schenkungen können Sie Ihren Erben eventuell Erbschaftsteuer ersparen. Allerdings wirken sich solche Schenkungen auf den Pflichtteil aus. Denn den Pflichtteilsberechtigten steht auch bei Schenkungen ein Anspruch auf Ergänzung ihres Pflichtteils zu. Dabei gilt das sogenannte Abschmelzungsprinzip. Mit jedem Jahr, das seit der Schenkung vergeht, reduziert sich der Wert, von dem aus der Ergänzungsanspruch berechnet wird, um zehn Prozent. Erfolgt die Schenkung im Jahr des Todes, fließt sie zu 100 Prozent in die Berechnung ein. Im zweiten Jahr sind es 90 Prozent und im zehnten Jahr nur noch zehn Prozent. Nach mehr als zehn Jahren ist die Schenkung für den Pflichtteil ohne Belang. Wer frühzeitig schenkt, kann daher nicht nur die Erbschaftsteuer, sondern auch den Pflichtteil senken. Auch hier gilt leider: Keine Regel ohne Ausnahme: Beispielsweise möchte jemand sein Haus verschenken, bis zu seinem Tod aber ein dauerhaftes Wohnrecht (den so genannten Nießbrauch) behalten. Dann startet das Abschmelzungsprinzip der Schenkung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht. Wenn eine Schenkung an den Ehepartner erfolgt, ist diese zeitlich unbefristet bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen. Eine Beratung durch einen Anwalt kann hier sehr sinnvoll sein.,, Wo die Liebe regiert, herrscht auch das Glück. Giovanni Don Bosco 18

19 Die Erbschaftsteuer Rein rechtlich ist ererbtes Vermögen ein Gewinn von Todes wegen und muss versteuert werden, wenn die geltenden Freibeträge überschritten werden. Es gelten die nebenstehenden Freibeträge und Steuerklassen STEUERFREIBETRÄGE BEI ERBSCHAFT UND SCHENKUNG Steuerklasse 1 Freibetrag Ehepartner Euro Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder, Kinder verstorbener Kinder Euro Enkel, Stiefenkel Euro Urenkel Euro Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft Euro Testamentarische Verfügungen an eine gemeinnützige Organisation wie Don Bosco Mondo sind steuerfrei! Steuerklasse 2 Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung Euro Euro Steuerklasse 3 Eingetragene Lebenspartner Onkel, Tanten, Lebensgefährten, Nachbarn, Freunde und andere Euro Euro ERBSCHAFTSTEUERN BEI ERBSCHAFT UND SCHENKUNG Steuerpflichtiges Steuerklasse 1 Steuerklasse 2 Steuerklasse 3 Vermögen bis * Euro 7 % 15 % 30 % Euro 11 % 20 % 30 % Euro 15 % 25 % 30 % Euro 19 % 30 % 30 % Euro 23 % 35 % 50 % Euro 27 % 40 % 50 % über Euro 30 % 43 % 50 % *nach Abzug der Freibeträge 19

20 VORSORGE ÜBER DAS TESTAMENT HINAUS Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine Situation geraten, in der er nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen. Zum Glück gibt es Möglichkeiten, dem vorzugreifen und so die Umsetzung des eigenen Willens zu sichern. Patientenverfügung In einer Patientenverfügung legen Sie fest, ob Sie in zukünftige Untersuchungen Ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder sonstige ärztliche Eingriffe einwilligen oder Sie untersagen. Die Patientenverfügung gibt Ihnen also die Möglichkeit, im Voraus festzulegen, ob und wie eine ärztliche Behandlung erfolgen soll, für den Fall, dass Sie Ihren eigenen Willen krankheitsbedingt nicht mehr äußern können. Vorsorgevollmacht Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht für den Fall einer später eintretenden Geschäftsunfähigkeit, Hilfs- oder Betreuungsbedürftigkeit (zum Beispiel aufgrund einer Demenz), eine andere Person mit der Wahrnehmung finanzieller und persönlicher Angelegenheiten zu bevollmächtigen. Der Vollmachtgeber bestimmt eine oder mehrere Personen, die ihn vertreten sollen, wenn er seine Aufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Vollmacht muss schriftlich verfasst und der Bevollmächtigte darin genannt werden. Bezeichnet wird der Bevollmächtigte mit Vor- und Zunamen, Adresse und Geburtsdatum. Zu folgenden Bereichen können Regelungen getroffen werden: Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten, Gesund- 20

21 heitssorge, Pflegebedürftigkeit, Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten, Post- und Fernmeldeverkehr, Behörden, Todesfall. Die Erklärung wie auch der Widerruf der Vollmacht setzen die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers voraus. Auf jeden Fall sollte geregelt werden, ob die Vollmacht nur zu Lebzeiten oder auch über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) oder sogar nur im Todesfall (postmortale Vollmacht) gelten soll. Dies kann sinnvoll sein, um bestimmte Nachlassangelegenheiten (zum Beispiel den Verkauf von Wertpapieren) schon vor Eröffnung des Testaments und Erteilung eines Erbscheins durch den Bevollmächtigten zu regeln. Die Vollmacht kann zwar auch privatschriftlich erteilt werden, eine höhere Akzeptanz im Rechtsverkehr wird jedoch erreicht, wenn Sie Ihre Unterschrift durch einen Notar oder einen Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Dies kostet zwischen 10 Euro und maximal 75 Euro. Banken akzeptieren in der Regel nur beglaubigte Vollmachten. Auch Grundstücksgeschäfte können nur mit beglaubigten Vollmachten vorgenommen werden. Der Verkauf einer Immobilie kann zum Beispiel notwendig werden, um eine Pflege zu finanzieren. Es ist auch möglich, die Vollmacht vollständig durch einen Notar beurkunden zu lassen. Dies ist allerdings mit höheren Kosten verbunden. Notwendig ist eine solche Beurkundung jedenfalls dann, wenn die Vollmacht unwiderruflich erteilt werden soll. Eine spätere Geschäftsunfähigkeit führt nicht zum Erlöschen der Vollmacht. Betreuungsrecht Sollten Sie aufgrund einer psychischen oder geistigen Erkrankung oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, so bestellt das Betreuungsgericht auf ihren Antrag oder von Amts wegen für Sie einen Betreuer. Die Bestellung des Betreuers vermeiden Sie, indem Sie einen Bevollmächtigten benennen. Im Vordergrund stehen dabei Wohl und Wille des Betroffenen, die Belange Dritter sind nachrangig. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten in dem Aufgabenkreis rechtlich zu regeln, für den er bestellt ist. Er ist nicht für die tatsächliche Betreuung (Pflege, Hauswirtschaft, soziale Betreuung usw.) zuständig, aber er hat diese zu organisieren. Der Betreuer muss anders als der Bevollmächtigte dem zuständigen Gericht jährlich Rechenschaft ablegen. Manche sehen gerade darin einen Vorteil der Betreuung, andere möchten ungern Fremden Einblick in ihre Vermögensangelegenheiten geben (wie beispielsweise dem Betreuer oder dem für die Prüfung der Rechenschaftsberichte zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts). Wird eine Betreuung gewünscht, kann man durch eine sogenannte Betreuungsverfügung zumindest die Person des Betreuers bestimmen und Wünsche hinsichtlich der Betreuung äußern. Eine solche Betreuungsverfügung ist sogar dann noch möglich, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind, weil es sich im Gegensatz zur Vollmacht nicht um eine rechtsgeschäftliche Erklärung handelt, sondern um Wünsche. Wünsche müssen vom Gericht und vom Betreuer berücksichtigt werden, sofern das Wohl des Betreuten dadurch nicht beeinträchtigt wird. 21

22 HABEN SIE FRAGEN? Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Um die eigenen Vorstellungen und Wünsche zu formulieren, benötigt man oft viel Zeit und Ruhe. Vielleicht haben Sie dazu Fragen, die Ihnen auch dieser Ratgeber nicht beantworten konnte. Corinna Heck Referentin Private Förderer Telefon Gerne unterstütze ich Sie bei Ihren Fragen telefonisch oder bei einem persönlichen Besuch. Rechtliche und steuerrechtliche Fragen sollten Sie darüber hinaus unbedingt mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater abklären, da Don Bosco Mondo, so wie andere Spendenorganisationen auch, keine verbindliche Rechtsberatung leisten darf. Auf Wunsch vermittle ich Ihnen Fachanwälte für Erbrecht, die Sie mit fachkundigem Rat begleiten. Don Bosco Mondo e.v. Sträßchensweg Bonn Telefon Fax info@don-bosco-mondo.de Spendenkonto IBAN DE BIC GENODED1PAX Pax-Bank 22

23 Impressum Don Bosco Mondo Sträßchensweg Bonn Tel Fax info@don-bosco-mondo.de Bildnachweis Claudia Dewald/Istockphoto.com (S.16), Andreas Mesli (S. 8, S. 18, S. 19), Maurice Ressel (S. 2, S. 10), Bernd Weisbrod (Titel, S. 11), Syda Productions/Fotolia.com (S. 15), alle anderen Bilder: Archiv Don Bosco Mondo Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben in dieser Broschüre, trotz sorgfältiger Berbeitung, ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung ausgeschlossen ist.

24 ,, Noch nie habe ich einen Menschen erlebt, der im Angesicht des Todes beklagt hätte, zu viel Gutes getan zu haben. Giovanni Don Bosco

Informationen zur Testamentserstellung

Informationen zur Testamentserstellung Informationen zur Testamentserstellung Gestaltung Ihres Testaments 2 Vererben oder Vermachen? Wo liegt der Unterschied? 8 Vorsorge über das Testament hinaus 10 Ansprechpartner 12 Diese Broschüre wurde

Mehr

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die Sie dabei vermeiden können Informationsveranstaltung Nachlass/Testament

Mehr

Ihr Vermächtnis für die Jugend. Weltweit.

Ihr Vermächtnis für die Jugend. Weltweit. Noch nie habe ich einen Menschen erlebt, der im Angesicht des Todes beklagt hätte, zu viel Gutes getan zu haben. Don Bosco Don Bosco Mondo e.v., Stand Januar 2013 Bildnachweis: Don Bosco Archiv, A.Mesli,

Mehr

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser Die gesetzliche Erbfolge der Staat entscheidet für Sie wöhnlichen Aufenthalt hatte. Wohnte der Erblasser also zum Beispiel in Bonn, so fiele die Erbschaft dem Land Nordrhein- Westfalen zu. Lässt sich das

Mehr

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch Erbfolge gesetzliche gewillkürte Erbfolge Erbfolge Bürgerliches Gesetzbuch Die gesetzliche Erbfolge die Verwandten Diese werden je nach ihrer Nähe zum Verstorbenen eingeteilt in 5 Ordnungen Es erben nur:

Mehr

Testament und Berliner Testament

Testament und Berliner Testament Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge Gesetzliche

Mehr

Bestattungen Selb. Das Testament. Das eigenhändige Testament. Das öffentliche Testament

Bestattungen Selb. Das Testament. Das eigenhändige Testament. Das öffentliche Testament Das Testament Viele Menschen, vor allem wenn sie mitten im Leben stehen, scheuen davor zurück, ihr Testament zu Papier zu bringen. Objektiv gesehen aber ist das Testament - das im übrigen bei sich veränderten

Mehr

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten:

Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen. 1. Einführung. Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Gesetzliche Erbfolge und Verfügungen von Todes wegen 1. Einführung Das Bürgerliche Gesetzbuch bietet im Erbrecht 2 Varianten von Erbmöglichkeiten: Der Erblasser hat zunächst die Möglichkeit, durch eine

Mehr

Erbrecht und Vorsorge. 22. Nov Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna

Erbrecht und Vorsorge. 22. Nov Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna Erbrecht und Vorsorge 22. Nov. 2018 -Volksbank Pirna eg Referent: Notar Stephan Schmidt, Pirna Erbrecht in Deutschland Testament: ein Thema, mit dem sich wenige auseinandersetzen In nur 20% bis 30% der

Mehr

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament 2 Ein Testament und seine Vorteile 3 Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich der Kosten 4 Gesetzliche Erbfolge, einschließlich

Mehr

Vorsorge für den Notfall

Vorsorge für den Notfall Vorsorge für den Notfall Bayerischer Apothekertag Nürnberg, 17.05.2014 Referentin: Susanne Kersten Rechtsanwältin, Steuerberaterin 1 Bereiche der Vorsorge I. Handlungsunfähigkeit plötzlicher Unfall schwere

Mehr

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament

Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament Ein Testament und seine Vorteile Das Testament (Lat.,,testari : bezeugen) ist ein Rechtsgeschäft, eine einseitig getroffene Verfügung des Erblassers.

Mehr

Ihr Vermächtnis: eine Wertvolle Zukunft

Ihr Vermächtnis: eine Wertvolle Zukunft Ihr Vermächtnis: eine Wertvolle Zukunft Herausgeber: Stiftungsforum Kirche im Bistum Aachen Klosterplatz 7 52062 Aachen Tel.: 0241/452-879 Fax: 0241/452-436 E-Mail: info@bistum-aachen.de Internet: www.bistum-aachen.de

Mehr

Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge)

Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Letzter Wille als neuer Anfang Die Testaments - Spende Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) Rechtsanwalt und Steuerberater Kapp, Ebeling & Partner 1 Gliederung des Vortrags: I. Gesetzliche Erbfolge Überblick

Mehr

TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße München 089/

TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße München 089/ Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de Vorstellung Emil Haubner Steuerberater, Rechtsbeistand, zertifizierter

Mehr

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung

Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung 173 Absicherung durch Testament, Erbvertrag oder Schenkung Wer seinen nichtehelichen Lebensgefährten für die Zeit nach seinem eigenen Tod absichern will, muss dies beizeiten regeln. Testament. Selbstverständlich

Mehr

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders.

Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ein starker Wille kann Berge versetzen. Der letzte ganz besonders. Ihr Vermächtnis für die Hospizarbeit JOHANNES-HOSPIZ OBERBERG STIFTUNG Gutes bewirken über das eigene Leben hinaus Haben Sie sich schon

Mehr

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Höchste Zeit zum Handeln Höhere Erbschaftsteuer ab 2007? Das Thema Erben und Schenken betrifft Jeden und ist für Jeden wichtig - es ist keine Frage des Alters, aber mit zunehmendem Alter wird es immer

Mehr

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament

Rechtliche Vorsorge für s Alter. Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Rechtliche Vorsorge für s Alter Betreuungsverfügung Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Testament Hinweis Es handelt sich hier um rechtlich komplizierte Vorgänge, die erhebliche Auswirkungen auf Ihr Leben

Mehr

CHECKLISTE VORSORGEVOLLMACHT

CHECKLISTE VORSORGEVOLLMACHT CHECKLISTE VORSORGEVOLLMACHT Achtung Eheleute: Vorsicht vor Halbwissen! Die folgenden Regelungen für Familie und Erbfall sollten Sie kennen Auch Eheleute brauchen eine Vorsorgevollmacht, um im Pflegefall

Mehr

Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.

Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Testament Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Auch wenn viele bei einem Testament nur an Enterbung

Mehr

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse

Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Ratgeber für Testamente und Vermächtnisse Bern, im Dezember 2014 Liebe Leserin, lieber Leser Im Laufe des Lebens verwenden wir viel Kraft darauf, Werte zu schaffen, zu pflegen und weiterzugeben. Doch was

Mehr

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige...

Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt Was erbt der Ehegatte? Pflegende Angehörige... Inhalt Vorwort... 9 Einleitung... 11 Kapitel 1: Die gesetzliche Erbfolge... 13 Wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt... 14 Was erbt der Ehegatte?... 18 Pflegende Angehörige... 22 Kapitel 2: Das Testament...

Mehr

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE

Mehr

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main

Immobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten

Mehr

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren

Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament von Ehepaaren Ehepartner möchten nicht nur ihr gemeinsames Leben gestalten, sondern auch gemeinsam die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Mehr

Erbrecht unter Ehegatten

Erbrecht unter Ehegatten Anwaltskanzlei & Notar Erbrecht unter Ehegatten Wie wichtig ist ein Testament? Immer wieder stellen wir in der Beratung und bei Vorträgen fest, dass Ehepartner bei der Frage Wie erben wir eigentlich untereinander?

Mehr

Die wenigsten Menschen denken

Die wenigsten Menschen denken ZEIT Geld 19. November 2015 6 Ruhestand Wie vererbt man richtig? Eine Anleitung in fünf Lektionen für alle, die etwas hinterlassen werden und eigene Vorstellungen davon haben, wer nach ihrem Tod etwas

Mehr

Handout zum Vortrag. "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr.

Handout zum Vortrag. Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene am 20. September 2013 in Groß-Gerau. Dr. Handout zum Vortrag "Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene" am 20. September 2013 in Groß-Gerau Dr. Thomas Milde Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Bleichstraße

Mehr

Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung zugunsten der Stiftung Landschulheim am Solling ein kleiner Ratgeber

Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung zugunsten der Stiftung Landschulheim am Solling ein kleiner Ratgeber Dr. Sofie Albert-Meisieck Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung zugunsten der Stiftung Landschulheim am Solling ein kleiner Ratgeber Vorwort Den eigenen Nachlass zu ordnen ist ein schwieriges Feld. Andererseits

Mehr

84 % Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. aller Befragten

84 % Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. aller Befragten Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. In Deutschland werden jährlich mehr als 125 Mrd. Euro vererbt. 1) Das Geldvermögen in privaten Haushalten in Deutschland steigt

Mehr

Zusammenfassung des Vortrags von Herrn Jan Haubold anlässlich unserer Veranstaltung am

Zusammenfassung des Vortrags von Herrn Jan Haubold anlässlich unserer Veranstaltung am Generalvollmacht Eine Generalvollmacht räumt dem Bevollmächtigten sehr weitreichende Rechte ein, die alle Bereich des Lebens umfassen können. Da sie von einem Notar beurkundet werden muss, ist meist eine

Mehr

kammergericht Wie errichte ich ein Testament?

kammergericht Wie errichte ich ein Testament? Wie errichte ich ein Testament? von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht Warum sollte ich ein Testament errichten? Ä Versorgung Å Partner, Abkömmlinge (Kinder und Enkel) und sonstige nahe Verwandte

Mehr

Sozialberaterin: Susanne Klingelhöfer-Lotz BwDLZ Koblenz Sozialdienst Koblenz/Lahnstein Deines-Bruchmüller-Kaserne Hermsdorfer Str.

Sozialberaterin: Susanne Klingelhöfer-Lotz BwDLZ Koblenz Sozialdienst Koblenz/Lahnstein Deines-Bruchmüller-Kaserne Hermsdorfer Str. Sozialberaterin: Susanne Klingelhöfer-Lotz BwDLZ Koblenz Sozialdienst Koblenz/Lahnstein Deines-Bruchmüller-Kaserne Hermsdorfer Str. 2 56112 Lahnstein Gebäude 52 (FBZ-Gebäude) Raum 111 Tel. 0261-896-5290

Mehr

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und 11 Gesetzliche Erbfolge Hat ein Verstorbener keine letztwillige Verfügung hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Einige Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, wer das Vermögen dann erhält.

Mehr

Erben Vererben Erbschaftsteuer

Erben Vererben Erbschaftsteuer Erben Vererben Erbschaftsteuer Landshut, 13.06.2015 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin

Mehr

Ratgeber zu Nachlass und Testament. Gesundheit für alle Menschen so hilft Ihr Vermächtnis

Ratgeber zu Nachlass und Testament. Gesundheit für alle Menschen so hilft Ihr Vermächtnis Ratgeber zu Nachlass und Testament Gesundheit für alle Menschen so hilft Ihr Vermächtnis Liebe Leserin, lieber Leser, was bleibt, wenn wir diese Welt verlassen? Und: Bei wem ist das, was ich geschaffen

Mehr

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden

Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Nichteheliche Lebensgemeinschaft Versorgungslücken und erbrechtliche Risiken vermeiden Hans-Oskar Jülicher Fachanwalt für Erbrecht Testamentsvollstrecker Ostpromenade 1, 52525 Heinsberg Telefon: 02452

Mehr

Der Erbvertrag. 1. Allgemeines zum Erbvertrag

Der Erbvertrag. 1. Allgemeines zum Erbvertrag Der Erbvertrag Der Erbvertrag stellt eine Verfügung von Todes wegen dar. In der Praxis kommt es insbesondere dann zum Abschluss eines Erbvertrages, wenn sich der Erblasser an seine Erklärungen fest binden

Mehr

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1 23.03.2019, Folie 1 Agenda I. Probleme der gesetzlichen Erbfolge II. Minderjährige in der Erbengemeinschaft III. Erbrechtliche Verfügungen IV. Fazit 23.03.2019, Folie 2 23.03.2019, Folie 3 I. Et hätt noch

Mehr

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht

Mehr

» Geld. Ratgeber. Ausgabe INHALT. Seite 2 Erben und Vererben: Rechtzeitig die Vermögensnachfolge regeln

» Geld. Ratgeber. Ausgabe INHALT. Seite 2 Erben und Vererben: Rechtzeitig die Vermögensnachfolge regeln Ausgabe 04 2018 per Einfach auf die ick Mauskl Sei te rich tige Rechtzeitig die Vermögensnachfolge Ivanko fotolia.com Ratgeber» Geld und n e g Fra orten Antw rben und zum Eben Verer Frühzeitig Vorsorge

Mehr

Abschnitt 4. Erbvertrag. Überblick: 2274 Persönlicher Abschluss Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen.

Abschnitt 4. Erbvertrag. Überblick: 2274 Persönlicher Abschluss Der Erblasser kann einen Erbvertrag nur persönlich schließen. Abschnitt 4 Erbvertrag Überblick: 2274 2275 2276 2277 2278 2279 2280 2281 2282 2283 2284 2285 2286 2287 2288 2289 2290 2291 2292 2293 2294 2295 2296 2297 2298 2299 2300 2301 2302 2274 Persönlicher Abschluss

Mehr

Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen

Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen 30.01.2018 Eva Failenschmid, LL.M. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Beratungsanwältin

Mehr

50 kurze Fragen zur Feststellung eines pflichtteilsrelevanten Lebenssachverhalts

50 kurze Fragen zur Feststellung eines pflichtteilsrelevanten Lebenssachverhalts D15/1845-16 30/16-1 O SC 07.12.2016 50 kurze Fragen zur Feststellung eines pflichtteilsrelevanten Lebenssachverhalts 1. Personengaben des Mandanten Vorname: Nachname: Geburtsdatum: Straße, Haus-Nr.: PLZ,

Mehr

A LLES UM DEN E RBFALL

A LLES UM DEN E RBFALL A LLES UM DEN E RBFALL H INWEISE FÜR B ETEILIGTE IM N OTARIAT Notar Axel Hesse Haferstraße 41 49324 Melle Telefon: (0 54 22) 94 06-13, -15, -11 Fax: (0 54 22) 94 06-66 E-Mail: notariat@wedegaertner.de

Mehr

Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene

Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Geerbt: Was nun?! Ratgeber für Erben und Hinterbliebene Dr. Thomas Milde Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht Groß-Gerau, 20. September 2013 Übersicht I. Einleitung II. Nach dem Erbfall III.

Mehr

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt

Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung. Merkblatt D R. C H R I S T O P H D Ö B E R E I N E R N O T A R 84137 Vilsbiburg, Stadtplatz 32/I Telefon (08741) 94948-0 Telefax (08741) 3577 notar@notariat-doebereiner.de Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung

Mehr

Vorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16

Vorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhalt des Testaments 7 Eigenhändiges Testament 9 Öffentliches Testament 10 Nottestament 13 Gemeinschaftliches Testament 16 Ehegattentestament 16 Berliner Testament 17 Unternehmertestament

Mehr

Erbrecht. Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht

Erbrecht. Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Erbrecht Judith Hartmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Erbrecht - allgemein Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 5. Buch Testament vor Wiedervereinigung 03.10.1990 geschrieben --> altes DDR-Recht

Mehr

Verschenken und Vererben

Verschenken und Vererben Verschenken und Vererben Dr. Matthias Conradi Rechtsanwalt und Notar in Ober-Ramstadt Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Steuerrecht Büro Darmstadt Bleichstraße

Mehr

30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das?

30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das? 30. Mai 2016 Widerruf eines Testaments Wie geht das? Ein einmal geschriebenes Testament kann aus verschiedenen Gründen nicht mehr dem aktuellen Willen entsprechen. Gründe für die Testamentsänderung können

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:

Mehr

Erben und Vererben Was kann ich frühzeitig regeln?

Erben und Vererben Was kann ich frühzeitig regeln? Erben und Vererben Was kann ich frühzeitig regeln? - Auszug aus der Präsentation - GenerationenManagementMandat, Seite 1 Disclaimer Diese Präsentation stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung

Mehr

12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses

12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 5 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 12 Was unbedingt zu beachten ist 12 Individuelle Entscheidungssituation 16 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten

Mehr

Das Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder

Das Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder Das Wichtigste aus dem Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz ab 01.01.2009 Die Steuerklassen ( 15 ErbStG) Steuerklasse I: 1. Ehegatte 2. Kinder und Stiefkinder 3. Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten

Mehr

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in 1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,

Mehr

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos

Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt seine Geliebte als Alleinerbin ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:

Mehr

TESTAMENT UND ERBRECHT

TESTAMENT UND ERBRECHT TESTAMENT UND ERBRECHT ERBRECHT Der Erblasser kann zu Lebzeiten die Erbfallregelung individuell in einem Testament regeln. Wenn das nicht der Fall ist, erfolgt die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Mehr

Generationenberatung. Erben und Vererben von Immobilien Schenkung von Immobilien

Generationenberatung. Erben und Vererben von Immobilien Schenkung von Immobilien Gestaltungsmöglichkeiten zu Lebzeiten: Ausnutzung der Freibeträge alle 10 Jahre Heirat und Erwachsenenadoption steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Testament Familienpool ein intelligentes Gestaltungsmittel

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht. Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht

Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht. Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Krankheits- und Altersvorsorge aus juristischer Sicht Es kann jeden treffen. Ein Verkehrsunfall oder eine schwere Krankheit - und plötzlich ist

Mehr

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors

10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht. und die Verbindung zur Patientenverfügung. Jürgen Kors 10 Tipps für jede Vorsorgevollmacht und die Verbindung zur Patientenverfügung Jürgen Kors gesetzliche Regelung ( 1896 BGB): Kann ein Volljähriger auf Grund einer... Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten

Mehr

Testamentsspende. Betroffenen Familien helfen über das eigene Leben hinaus

Testamentsspende. Betroffenen Familien helfen über das eigene Leben hinaus Testamentsspende Betroffenen Familien helfen über das eigene Leben hinaus Vielen Dank, dass Sie sich für uns engagieren möchten. Mit Ihrem Testament können Sie schwer- und unheilbar kranke Kinder und Jugendliche,

Mehr

Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht Referent: Michael Weil, Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht 1 Überblick Osthessischer

Mehr

Leitfaden für ein Testament

Leitfaden für ein Testament Seite 1 von 5 1. Ein paar Gedanken als Einleitung Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod und was danach folgt. Wenn wir unseren Willen in einem rechtzeitig treffen, haben wir die Möglichkeit

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

IDEAL Versicherung. Vollmachten und Betreuungsverfügungen mit Verkaufs- und Vertriebsansätzen. Stand 07/ Der Spezialist für Senioren.

IDEAL Versicherung. Vollmachten und Betreuungsverfügungen mit Verkaufs- und Vertriebsansätzen. Stand 07/ Der Spezialist für Senioren. IDEAL Versicherung Vollmachten und Betreuungsverfügungen mit Verkaufs- und Vertriebsansätzen Stand 07/ 2013 Der Spezialist für Senioren. Agenda 2 Agenda Grundlagen des Betreuungsrechts Formen und Inhalte

Mehr

Erben nach dem Gesetz Mittwoch, den 17. März 2010 um 14:15 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:35 Uhr

Erben nach dem Gesetz Mittwoch, den 17. März 2010 um 14:15 Uhr - Aktualisiert Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 14:35 Uhr Über den eigenen Tod denkt man nicht gerne nach. Doch gerade wenn es darum geht, dass das kleine oder größere Vermögen auch über Ihr eigenes Leben hinaus erhalten bleiben soll, müssen Sie sich mit der

Mehr

ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar

ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar ERBEN UND VERERBEN Dr. Michael Reindl, Notar Notar Dr. Michael Reindl Brauche ich ein Testament? Erben und Schenken Vortrag bei der Stifter-Initiative Nürnberg Zur Person Dr. Michael Reindl 44 Jahre 989

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:

Mehr

Zwischenprüfung 2009 im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien und Informationsdienste Einstellungsjahrgang 2007

Zwischenprüfung 2009 im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien und Informationsdienste Einstellungsjahrgang 2007 Thüringer Landesverwaltungsamt Zuständige Stelle nach 73 BBiG Kennziffer: Zwischenprüfung 2009 im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien und Informationsdienste Einstellungsjahrgang 2007 3. Prüfungsarbeit:

Mehr

Erben und Verschenken

Erben und Verschenken Erben und Verschenken Vererben - Verschenken - Testament Vererben Jedes Jahr werden ca. 200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt und die Hälfte davon sind Immobilien. Eine vorzeitige Übertragung des

Mehr

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen?

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen? Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich meinen letzten Willen? Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rechtliche Rahmenbedingungen:

Mehr

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23. RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt

Mehr

Zwischenprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienste. Einstellungsjahrgang 2012

Zwischenprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienste. Einstellungsjahrgang 2012 Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr.: Zwischenprüfung 2014 im Ausbildungsberuf Fachangestellte/r für Medien und Informationsdienste Einstellungsjahrgang

Mehr

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl Kennziffer 16 (mit Deckblatt) Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste am 14.

Mehr

Testamentsgestaltung für Eheleute

Testamentsgestaltung für Eheleute Testamentsgestaltung für Eheleute Recht-Verständlich! e. Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde Fachanwalt für Erbrecht info@verein-rechtverstaendlich.de www.verein-rechtverstaendlich.de die nächste Stunde

Mehr

Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:...

Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Das große Vorsorge-Handbuch44Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Für den Fall, dass ich, Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... dauerhaft oder vorübergehend durch eine körperliche,

Mehr

2. Das Erbrecht des Ehegatten

2. Das Erbrecht des Ehegatten Auflagen und sonstigen Beschwerungen als besonderer Erbteil gilt. Hierdurch wird vermieden, dass sich durch die Anwachsung der ursprüngliche Anteil des gesetzlichen Erben wertmäßig vermindert. BEISPIEL:

Mehr

ERBRECHT. Arno Steinwender

ERBRECHT. Arno Steinwender ERBRECHT 1 GRUNDBEGRIFFE 2 BERUFUNG ZUR ERBSCHAFT 2.1 ERBVERTRAG 2.2 LETZTWILLIGE ERKLÄRUNG (VERFÜGUNG) 2.3 GESETZ 3 PFLICHTTEILSRECHT 4 VERFAHREN ZUR ERLANGUNG DER ERBSCHAFT Seite 2 Erbrecht 1 Grundbegriffe

Mehr

15. Das Erbrecht, Übungen

15. Das Erbrecht, Übungen 15. Das Erbrecht, Übungen Ziel: Sie können eine erbrechtliche Teilung für den ersten Stamm rechnerisch durchführen. Die Lehrperson wird Sie beim Erarbeiten dieses Arbeitsblattes anleiten. Auftrag 1 Lesen

Mehr

Kinderlose Partner ohne Trauschein

Kinderlose Partner ohne Trauschein KAPITEL 2 Kinderlose Partner ohne Trauschein Wer die Vorzüge einer wilden Ehe genießt, ist gut beraten, sich rechtzeitig mit den Versorgungslücken zu beschäftigen, die dem überlebenden Partner nach einem

Mehr

Sorgen Sie sich nicht aber sorgen Sie vor! Vortrag auf dem Patiententag zum Weltdiabetestag am

Sorgen Sie sich nicht aber sorgen Sie vor! Vortrag auf dem Patiententag zum Weltdiabetestag am Sorgen Sie sich nicht aber sorgen Sie vor! Mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Testament selbstbestimmt entscheiden bis zuletzt Vortrag auf dem Patiententag zum Weltdiabetestag

Mehr

Testamentsspende. Betroffenen Familien helfen über das eigene Leben hinaus

Testamentsspende. Betroffenen Familien helfen über das eigene Leben hinaus Testamentsspende Betroffenen Familien helfen über das eigene Leben hinaus Vielen Dank, dass Sie sich für uns engagieren möchten. Mit Ihrem Testament können Sie schwer- und unheilbar kranke Kinder und Jugendliche,

Mehr

Behalten Sie Ihr Leben in der Hand.

Behalten Sie Ihr Leben in der Hand. Behalten Sie Ihr Leben in der Hand. Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. 6 Wissen mit Brief und Siegel Behalten Sie Ihr Leben in der Hand. 3 Warum und wie vorsorgen? 1. Die Vorsorgevollmacht

Mehr

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand )

Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand ) Gesetzliche Betreuungen in Düsseldorf (Stand 30.06.2013) 6.720; 1,1% Einwohner Betreuungen 592.393; 98,9% 02.12.2013 Amt / 51/6.5 Betreuungsstelle 1 Vorsorgemöglichkeiten zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts

Mehr

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser

Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass

Mehr

auremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!

auremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! auremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Betreuungsverfügung Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Es passiert immer wieder.

Mehr

7 Thesen zum Testament von Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin ÄRGER MIT DEM ERBEN? Ein kluges Testament beugt Ärger vor

7 Thesen zum Testament von Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin ÄRGER MIT DEM ERBEN? Ein kluges Testament beugt Ärger vor 7 Thesen zum Testament von Katharina Winand, Rechtsanwältin und Testamentsvollstreckerin ÄRGER MIT DEM ERBEN? Ein kluges Testament beugt Ärger vor Warum überhaupt ein Testament Vermeidung der gesetzlichen

Mehr

TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN

TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN 27.07.2017 Eugen-Belz-Straße 13 83043 Bad Aibling 08061/4904-0 Orleansstraße 6 81669 München 089/41129777 kanzlei@haubner-stb.de TESTAMENT FÜR ELTERN MIT BEHINDERTEN KINDERN, Bad Aibling Vorstellung Kai

Mehr

Notarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja

Notarin Sonja Egner. Erben und Vererben. Referent Name Notarin Sonja Erben und Vererben e. V. Eingangsbeispiel Günter (Schwager) Maria (Schwester) Irma (verstorben) Hans (Bruder) Karl mit Ehefrau Peter mit Ehefrau e. V. 2 Häufig gestellte Fragen. Was bedeutet Erben? 2.

Mehr

ALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben. Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer.

ALEXANDER HOLD. Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben. Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer. ALEXANDER HOLD Das ist Ihr RECHT! Richtig vererben Aber wie? Testament und Erbvertrag Erbfolge und Pflichtteil Gebühren und Erbschaftssteuer HERBiG 5 Inhalt Vorwort...........................................

Mehr

Inhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11

Inhalt. Vorwort 9. So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11 Inhalt Vorwort 9 So wird die Erbschaft bei der gesetzlichen Erbfolge verteilt 11 Die gesetzliche Erbfolge kann oftmals unbefriedigend sein 12 Dem Staat nicht einfach etwas schenken 12 Dem Überlebenden

Mehr

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung 14 Möglichkeiten der Vorsorge Zwei Fallbeispiele, die zeigen, dass jeder Mensch durch Krankheit, Unfall oder zunehmendes Alter in eine Situation geraten kann, in der er nicht mehr Wünsche äußern oder Entscheidungen

Mehr