Landesprogramm Arbeit für Brandenburg

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1 Landesprogramm Arbeit für Brandenburg Programm zur Förderung von befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen Landkreis Uckermark

2 Eckpunkte des Landesprogramms Planungsstand: Herr Ulrich Folie 2

3 Was ist Arbeit für Brandenburg? Landesprogramm zur Schaffung befristeter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse (ohne Arbeitslosenversicherung) für langzeitarbeitslose Personen. Bezuschusst werden zusätzliche Arbeitsplätze, die im öffentlichen Interesse liegen. Welche Zielsetzungen werden verfolgt? Erwerbsbezogene und soziale Integration von Langzeitarbeitslosen insbesondere ältere Langzeitarbeitslose Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit Stärkung der kommunalen Strukturen und der regionalen Ökonomie Existenzsichernde Entlohnung Im Einzelfall: Gestaltung des Übergangs in Rente Herr Ulrich Folie 3

4 Was wird gefördert? Landesprogramm Arbeit für Brandenburg Unter Nutzung bestehender Arbeitsförderinstrumente sind die Kosten des Arbeitsplatzes förderfähig. Ausschließlich Beschäftigungsverhältnisse mit einer Entlohnung von mindestens 7,50 pro Wochenarbeitsstunde (Arbeitnehmer-Brutto). Wer kann Anträge stellen? Gemeinden, Städte und Kreise (Gebietskörperschaften). Sonstige Arbeitgeber (juristische Personen des Privatrechts) im Einvernehmen mit den oben Genannten (z.b. Arbeitsfördergesellschaften, Bildungsträger, Verbände und Vereine). Herr Ulrich Folie 4

5 Welche Arbeitnehmer können gefördert werden? Langzeitarbeitslose, die zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung im Landkreis Uckermark arbeitslos gemeldet sind. Bevorzugt werden Personen, die bereits über 36 Monate arbeitslos sind und die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Eine Förderung von Personen unter 25 Jahren ist ausgeschlossen. Die Dauer der Arbeitslosigkeit bemisst sich nach den Regelungen des 18 SGB III unter Berücksichtigung der unschädlichen Unterbrechungen des 18 Abs. 2 SGB III. Herr Ulrich Folie 5

6 Dauer der Beschäftigung Beschäftigungsverhältnisse für mindestens 2 Jahre Im Einzelfall: Zur Ermöglichung des Übergangs in Rente auch 3 Jahre Beschäftigung Beschäftigungsumfang in der Regel mindestens 30 Wochenarbeitsstunden Je nach persönlicher Leistungs- und Arbeitsfähigkeit kann die Arbeitszeit erhöht werden (Vollzeit / 40 h). Umfang der Landesförderung Festbetragszuschuss pro Beschäftigungsverhältnis in Höhe von 250 monatlich. Dauer der Landesförderung Mitte 2010 bis Ende 2014 Herr Ulrich Folie 6

7 Beschäftigungsfelder Herr Ulrich Folie 7

8 Beschäftigungsfelder Voraussetzungen: Zusätzlich und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten im Sinne der Vorschriften der 261, 270a SGB III. Handlungsfelder: u.a. Kinderbetreuung, Kinder- und Jugendfreizeitgestaltung, Soziale Dienste, Bildung, Kunst und Kultur, Breitensport und Freizeitgestaltung, Umwelt, Naturschutz und Landschaftspflege, Infrastruktur und Tourismus, Denkmalpflege und Denkmalschutz, Sicherheit und Ordnung. Herr Ulrich Folie 8

9 Voten regionaler Akteure Ausnahmsweise können Projekte in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau Gebäudereiniger Maler- und Lackierarbeiten Baumaßnahmen stattfinden, wenn die Zustimmung der Fachverbände (Voten) erteilt wird. Hier: - Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - IHK - Kreishandwerkerschaft Beschäftigungsbündnis Herr Ulrich Folie 9

10 Höhe und Umfang der Zuwendungen (Zuschüsse) Herr Ulrich Folie 10

11 Finanzierungsmodell / Finanzierungsüberlegungen Zeitmodelle 30 h 35 h 40 h Grundfinanzierung Personalkosten Gemäß 16 d SGB II (AGH) 850, , ,00 Arbeitsplatzpauschale (AGH) 50,00 100,00 150,00 Landesförderung 250,00 250,00 250,00 Förderung Landkreis 115,00 115,00 115,00 Max. Gesamtförderung 1265, , ,00 Herr Ulrich Folie 11

12 Monatliche Personalkosten Zeitmodell 30 h Zeitmodell 35 h Zeitmodell 40 h Mindestlohn: 7,5 Arbeitszeit (Wochenstd.): 30 Multiplikator 4,43 Personalkosten: Prozent satz AN-Brutto: 996,75 AG-Anteil KV: 7 69,77 AG-Anteil AV: 0 0,00 AG-Anteil RV: 9,95 99,18 AG-Anteil PV: 0,975 9,72 Gesamt ,42 U1 1,9 18,94 U2 0,28 2,79 Gesamt ,15 Berufsgenossenschaft 1,1 10,96 Haftpflichtversicherung 0,4 3,99 Personalkosten Gesamt: 1.212,10 Mindestlohn: 7,5 Arbeitszeit (Wochenstd.): 35 Multiplikator 4,43 Personalkosten: Prozent satz AN-Brutto: 1.162,88 AG-Anteil KV: 7 81,40 AG-Anteil AV: 0 0,00 AG-Anteil RV: 9,95 115,71 AG-Anteil PV: 0,975 11,34 Gesamt ,33 U1 1,9 22,09 U2 0,28 3,26 Gesamt ,68 Berufsgenossenschaft 1,1 12,79 Haftpflichtversicherung 0,4 4,65 Personalkosten Gesamt: 1.414,12 Mindestlohn: 7,5 Arbeitszeit (Wochenstd.): 40 Multiplikator 4,43 Personalkosten: Prozent satz AN-Brutto: 1.329,00 AG-Anteil KV: 7 93,03 AG-Anteil AV: 0 0,00 AG-Anteil RV: 9,95 132,24 AG-Anteil PV: 0,975 12,96 Gesamt ,22 U1 1,9 25,25 U2 0,28 3,72 Gesamt ,20 Berufsgenossenschaft 1,1 14,62 Haftpflichtversicherung 0,4 5,32 Personalkosten Gesamt: 1.616,13 Herr Ulrich Folie 12

13 Zeitmodelle 30 Std. 35 Std. 40 Std. Personalkosten 1.212, , ,13 Förderung Personalkosten 1.215, , ,00 Eigenanteil Personalkosten -2,90 Verwendung für Arbeitsplatzkosten 49,12 101,13 Max. Förderung Arbeitsplatzkosten 50,00 100,00 150,00 Herr Ulrich Folie 13

14 Bewilligungsverfahren (Antragsverfahren) Beschäftigungsbündnis Herr Ulrich Folie 14

15 Antrags- Ebene Gemeinden Städte Antragssteller: Arbeitgeber sonstige Arbeitgeber im Einvernehmen mit der Gebietskörperschaft Anfrage / Vorschlag (förderfähiger Arbeitnehmer) Angebot von potentiellen AN (mind. 3 Vorschläge) durch Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Auswahl/Bestätigung des AN durch Arbeitgeber Antragsunterlagen an Landkreis Uckermark Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Landkreis Uckermark: Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende Bewilligung- Ebene 1. Entscheidung über förderungsfähigen Arbeitsplatz (Projekt) sowie 2. Zwei Abschließende Bescheide zur Förderhöhe und Förderdauer, vorbehaltlich des Nachweises zu den sozialversicherungspflichtigen Arbeitgeberbeiträgen (2 Bewilligungsbescheide: Basisfinanzierung und Landes-/Landkreismittel) 3. Zuweisung des Arbeitnehmers für 2 Jahre (in Ausnahmefällen: 3 Jahre Rentenübergang ) Begleitungs- Ebene Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit Amt zur Grundsicherung für Arbeitsuchende_ - Dokumentation der persönlichen und beruflichen Entwicklung der Arbeitnehmer (insbesondere Kompetenzerwerb) - zielgerichtete Kompetenzentwicklung, insbesondere durch Anleitung, Dokumentation im Aktivierungspass - Begleitung der Beschäftigung durch das Fallmanagement in Zusammenarbeit mit dem Beschäftigungsträger - Abschluss individueller Eingliederungsvereinbarungen (halbjährlich)

16 Antragsunterlagen 1. Antragsformular (u.a. detaillierte Maßnahmebeschreibung) 2. Finanzierungsplan (Bestätigung der Eigenmittel an Personalkosten sowie aussagekräftige Kalkulation der sonstigen Arbeitsplatzkosten) 3. Stellenprofil/Stellenbeschreibung Bei sonstigen Arbeitgebern zusätzlich: 4. Einvernehmen der zuständigen Kommune (Siehe Antrag) 5. Auszug aus Vereinsregister, gegebenenfalls mit Gemeinnützigkeitsanerkennung 6. Vereinssatzung 7. Unbedenklichkeitsentscheidung (u.a. Kreishandwerkerschaft)

17 Anforderungen an Arbeitsgeber / Zahlungsvoraussetzungen Auflagen: Dokumentation der persönlichen und beruflichen Entwicklung des Teilnehmenden (Kompetenzerwerb) Jährliche Sachberichte (Zwischennachweise) im Rahmen der Projektentwicklung Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement (Grundsicherungsträger) Nachweise: 1. Arbeitsvertrag 2. Quartalsmäßiger Nachweis der Zahlungen des Bruttoentgeltes sowie der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge (Lohnjournal) 3. Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Rechtsmittel-Verzicht 4. Bestätigung Anmeldung zur Sozialversicherung 5. Mittelbewirtschaftung

18 Unschädliche Unterbrechungen nach 18 SGB III Die unschädlichen Unterbrechungszeiten werden zwar nicht als Zeiten der Arbeitslosigkeit gezählt (Ausnahme: MAE-Zeiträume und Zeiträume von Maßnahmen zur Aktivierung), unterbrechen/stören jedoch nicht den Verlauf der 5 Jahre-Rahmenfrist (Betrachtungszeitraum)!!! Herr Ulrich Folie 18

19 Unschädliche Unterbrechungen nach 18 SGB III Unschädliche Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit im Sinne des 18 SGB III: Nach 18 Abs. 2 SGB III sind folgende Zeiten innerhalb einer 5-jährigen Rahmenfrist unschädliche/unberücksichtigte Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit: Zeiten einer aktiven Arbeitsförderung oder zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II, also - Weiterbildungsförderung (FbW), Reha-Maßnahmen, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen - Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen/SAM - Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach dem SGB II 1. AGH in der Mehraufwandsvariante (MAE) 2. AGH in der Entgeltvariante (AE) - Teilnahme an Maßnahmen nach Sonderprogrammen des Bundes und der Länder Zeiten einer Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz Zeiten der Betreuung und Erziehung aufsichtsbedürftiger Kinder oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger Beschäftigung (auch von der Agentur für Arbeit geförderte) oder selbständige Tätigkeit bis zu insgesamt 6 Monaten Zeiten, in denen eine Beschäftigung rechtlich nicht möglich war, z.b. - Wehr- und Zivildienst, - Haftstrafen, wenn keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wurde kurze Unterbrechung der Arbeitslosigkeit ohne Nachweis (i. d. R bis zu 6 Wochen) Bsp.: - verspätete Antragsstellung - ungerechtfertigte Ablehnung eines Beschäftigungsangebotes - kurzzeitige Mängel der Beschäftigungssuche - kurzzeitige Nichterreichbarkeit - Meldeversäumnisse Beschäftigungsbündnis Herr Ulrich Folie 19

20 Berechnung Zeiten der Arbeitslosigkeit gemäß 18 SGB III 12 Monate Arbeitslos 1 Monat krank= keine Arbeitslosigkei t 12 Monate MAE= 12 Monate Arbeitslos 14 Monate geringfügige Beschäftigung (über 15 h) = Keine Arbeitslosigkeit 12 Monate Arbeitslos Maßn. Beginn Arbeit für Brandenburg Bsp Summierung der Zeiten der Arbeitslosigkeit für den gesamten Zeitraum möglich, da alles unschädliche Unterbrechungstatbestände!!! 36 Monate arbeitslos Resümee: Kunde kann in Arbeit für Brandenburg zugewiesen werden. Beschäftigungsbündnis Herr Ulrich Folie 20

21 Berechnung Zeiten der Arbeitslosigkeit gemäß 18 SGB III 12 Monate Arbeitslos 7 Monate voll-sv-pflichtige Beschäftigung auf 1. Arbeitsmarkt = Keine Arbeitslosigkeit + schädliche Unterbrechung nach 18 SGB III 12 Monate MAE= 12 Monate Arbeitslos 1 Monat krank= keine Arbeitslosigkei t 12 Monate Arbeitslos Maßn.Beginn KoKo Bsp Ende des Betrachtungszei traumes Summierung der Zeiten der Arbeitslosigkeit nur für den Zeitraum bis , da der Zeitraum bis eine schädliche Unterbrechung darstellt!!! 24 Monate arbeitslos Resümee: Kunde erfüllt nicht die Fördervoraussetzungen. Beschäftigungsbündnis Herr Ulrich Folie 21

22 Interessenbekundungsverfahren des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Durchführung von Modellprojekten Bürgerarbeit Landkreis Uckermark Herr Ulrich Folie 22

23 Eckpunkte des Bundesprogramms Herr Ulrich Folie 23

24 Interessenbekundungsverfahren Bürgerarbeit Was ist das Bundesprogramm Bürgerarbeit? Interessenbekundungsverfahren zur Erhebung von regionalen Modellprojekten im Rahmen der Effizienzsteigerung arbeitsmarktpolitischer Instrumente mit dem Lösungsansatz geförderte Öffentliche Beschäftigung. Welche Zielsetzungen werden verfolgt? Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen durch intensive, gezielte und bedarfsorientierte Aktivierung und Qualifizierung, mit dem Ziel der sozialen und erwerbsbezogenen Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Vermittlung in Bürgerarbeit erfolgt nur, wenn eine Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist. Herr Ulrich Folie 24

25 Interessenbekundungsverfahren Bürgerarbeit Ziele: Konzeptbeitrag des Landkreises Uckermark Aktiv in der Uckermark 1. Erhöhung der Beschäftigungs- und Bildungsfähigkeit durch passgenaue und intensive Aktivierung 2. Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt 3. struktureller Aufbau von zielgerichteten Förderketten, mit dem Ziel der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt 4. Bürgerarbeit als Alternative zur Integration in ein Beschäftigungsverhältnis 5. Bürgerarbeit als Instrument zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit 6. Stärkung und Ausbau der kommunalen Infrastruktur Herr Ulrich Folie 25

26 Interessenbekundungsverfahren Bürgerarbeit Projektumsetzung Aktiv in der Uckermark Fallmanagement 500 erwerbsfähige Hilfebedürftige mit den unterschiedlichsten Vermittlungshemmnissen weiterführende Maßnahmen u.a. Schuldnerberatung, Suchtberatung, AGH Intensiv-Aktivierung Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenzen (mind. 6 Monate) Arbeits markt oder Bildun gsmark t weiterführende Aktivierungsmaßnahmen bedarfsgerechte Elementar- bzw. Fachqualifizierung (Aktivierungsträger) Bürgerarbeit Herr Ulrich Folie 26

27 Interessenbekundungsverfahren Bürgerarbeit Was wird gefördert? Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung). Bezuschusst werden zusätzliche Arbeitsplätze, die im öffentlichen Interesse liegen. Förderfähig sind die Personalkosten. Mindestens ein Arbeitnehmer-Brutto von 900,00 bei 30 Wochenstunden Mindestens ein Arbeitnehmer-Brutto von 600,00 bei 20 Wochenstunden Herr Ulrich Folie 27

28 Interessenbekundungsverfahren Bürgerarbeit Wer kann Anträge stellen? Gemeinden, Städte und Kreise (Gebietskörperschaften). Sonstige Arbeitgeber (juristische Personen des Privatrechts) im Einvernehmen mit den oben Genannten (z.b. Arbeitsfördergesellschaften, Bildungsträger, Verbände und Vereine). Welche Arbeitnehmer können gefördert werden? Arbeitslose, bei denen eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nach dokumentierter erfolgloser Aktivierung nicht möglich ist. Verbindlich vorgegeben wird eine Mindestdauer von 6 Monaten intensivierter Aktivierung. Herr Ulrich Folie 28

29 Interessenbekundungsverfahren Bürgerarbeit Dauer der Beschäftigung Beschäftigungsverhältnisse für maximal 3 Jahre Beschäftigungsumfang in der Regel 30 Wochenarbeitsstunden Je nach persönlicher Leistungs- und Arbeitsfähigkeit kann die Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden verringert werden. Umfang der Bundesförderung Festbetragszuschuss zum Arbeitnehmer-Brutto in Höhe von 900,00 (600,00 bei 20 h) monatlich. Zusätzlich zum Sozialversicherungsaufwand bis zu 180,00 (120,00 bei 20 h) monatlich. Beschäftigungsfelder Zusätzlich und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten im Sinne der Vorschriften der 261, 270a SGB III. Bewilligungsbehörde Bundesverwaltungsamt Maximalförderung 1080,00 Herr Ulrich Folie 29

30 Interessenbekundungsverfahren Bürgerarbeit Zeitplan Phase 1: (bis ) Erarbeitung und Einreichung des Konzepte (bis ) Bewertung und Auswahl der Konzepte durch BMAS Phase 2: (bis ) Initiierung des Vergabeverfahrens / Leistungsbeschreibung Phase 3: (bis ) Start des Aktivierungsprojektes Phase 4: (ab ) Umsetzung der alternativen Beschäftigungsphase Bürgerarbeit Phase 5: (bis ) Beginn der letzten Aktivierung Phase 6: (bis ) Ende des Aktivierungsmodells Phase 7: (bis ) Einrichtung und erstmalige Besetzung der Bürgerarbeitsplätze Herr Ulrich Folie 30

31 Vergleich Landesprogramm Arbeit für Brandenburg und Bundesprogramm Bürgerarbeit Herr Ulrich Folie 31

32 Merkmale Programmziel Gegenüberstellung Landesprogramm Arbeit für Brandenburg und Bundesprogramm Bürgerarbeit Landesprogramm Arbeit für Brandenburg Schaffung von sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Sektor Gegenstand der Förderung Kosten des Arbeitsplatzes Personalkosten Interessenbekundungsverfahren Modellprojekte Bürgerarbeit Intensivierte Aktivierung, Integration in Beschäftigung, alternativ: öffentlich geförderte Bürgerarbeit Zuwendungsempfänger Projektbezogene Fördervoraussetzungen Kommunen, sonstige Arbeitgeber im Einvernehmen Zusätzlich und im öffentlichem Interesse liegende Arbeiten Kommunen, sonstige Arbeitgeber im Einvernehmen Zusätzlich und im öffentlichem Interesse liegende Arbeiten Projektbezogene Fördervoraussetzungen Langzeitarbeitslose über 25 Jahre, vorrangig Personen, die bereits 36 Monate arbeitslos sind und die das 50. Lebensjahr vollendet haben Arbeitslose, Teilnahme an einer 6-monatigen Aktivierung sowie erfolglosen Vermittlungsversuchen in den allgemeinen Arbeitsmarkt Anforderungen Arbeitszeit 30 bis 40 Wochenstunden 30 Wochenstunden (Härtefälle 20 Std.) Anforderungen Förderdauer 2 Jahre (in Einzelfällen 3 Jahre) maximal 3 Jahre Anforderungen Entgelt Lohnuntergrenze von 7,50 pro Std. Mind. 900,00 AN-Brutto (Härtefall 600,00 ) Herr Ulrich Folie 32

33 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Herr Ulrich Folie 33

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