Informationen zu den Studienkursen zur Vorbereitung auf die staatliche Erweiterungsprüfung im Fach Katholische Religionslehre

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1 Institut für Lehrerfortbildung Postfach Mülheim an der Ruhr Informationen zu den Studienkursen zur Vorbereitung auf die staatliche Erweiterungsprüfung im Fach Katholische Religionslehre Die Studienkurse des Instituts für Lehrerfortbildung Das lnstitut für Lehrerfortbildung Mülheim/Ruhr (lfl) ist eine Einrichtung F.W.B GmbH Düsseldorf in der Trägerschaft der Bistümer in Nordrhein-Westfalen. Es führt Tagungen und Kurse zur Lehrerfortbildung in allen Fächern (außer Evangelische Religionslehre und Sport) für Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen durch. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Religionspädagogik. Über die Lehrerfortbildung hinaus bietet das lfl im Fach Katholische Religionslehre Kurse zur Vorbereitung auf die staatliche Erweiterungsprüfung nach 29 LPO (=Lehramtsprüfungsordnung) an, d.h. zum Erwerb der vollen Fakultas für das Fach Katholische Religionslehre im jeweiligen Lehramt. Rechtsgrundlage dafür ist der Erlass des Kultusministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom (BASS 20-53, Nr. 4), durch den das lfl als geeignete Einrichtung der Lehrerfortbildung zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung im Fach Katholische Religionslehre anerkannt ist. Die Erweiterungsprüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsamt abgelegt. Bis spätestens 2017 gilt die,,ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen" (LPO) vom 27. März S 29 Abs. 1 bis 5 LPO lautet: (1) Nach bestandener Erster Staatsprüfung für ein Lehramt können Erweiterungsprüfungen in weiteren Fächern des jeweils entsprechenden Lehramtes gemäß S 5 LABG abgelegt werden. Mit Genehmigung des Ministeriums können Erweiterungsprüfungen auch in anderen Fächern abgelegt werden. (2) Die Erweiterungsprüfung wird vor dem Prüfungsamt abgelegt. 28 gilt entsprechend. (3) Für die Erweiterungsprüfung sind erforderlich: 1. vorbereitende Studien im Umfang von etwa der Hälfte des ordnungsgemäßen Studiums im jeweiligen Fach, mindestens jedoch 20 Semesterwochenstunden, und 2. ein Leistungsnachweis in Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Hauptstudiums im jeweiligen Fach.

2 2 (4) Für die Zulassung und die Durchführung finden die Vorschriften für die Prüfungen im Fach entsprechende Anwendung. Die Anforderungen im jeweiligen Fach sind zugrunde zu legen. Gegebenenfalls sind Nachweise über das Bestehen der fachpraktischen Prüfung vorzulegen. (5) Das Ministerium kann ausnahmsweise eine andere gleichwertige Vorbereitung als geeignet anerkennen. Aktuell: Das Auslaufen der Landesprüfungsämter 2016/17 erfordert eine Neukonzeptionierung der Prüfungsordnungen der zukünftigen IfL Studienkurse. Dieser Prozess wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2015 erfolgen. Interessenten für neu angebotene Kurse werden derweil gebeten, sich auf Wartelisten des Institutes registrieren zu lassen, bis über den faktischen Beginn der Studienkurse entschieden ist. Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an den o.g. Vorbereitungskursen sind Personen berechtigt, die Mitglied der römisch-katholischen Kirche und in der Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte nicht behindert sind und die die Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt haben. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Erweiterungsprüfung nur zu einem Lehramt abgelegt werden kann, dessen lnhaber man bereits ist. Eine Statusänderung aufgrund einer Erweiterungsprüfung ist also nicht möglich Missio canonica Das Bestehen der staatlichen Erweiterungsprüfung im Fach Katholische Religionslehre ist nicht identisch mit der Erteilung der Missio canonica (der kirchlichen Lehrerlaubnis und -beauftragung), sondern deren Voraussetzung. Die Missio canonica wird vom Bischof erteilt. wenn keine kirchenrechtlichen Gründe dagegen sprechen. Bereits vor Beginn des Studienkurses ist eine Vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis zu beantragen, da (nach Möglichkeit) parallel zum Studium erste unterrichtspraktische Erfahrungen gesammelt werden sollen. Lehrkräfte, die sich zur Zeit nicht im aktiven Schuldienst befinden, beantragen bei der kirchlichen Schulaufsicht eine Bescheinigung darüber, dass die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis gegeben sind. Organisation der Kurse Die Studienkurse werden in Blockform durchgeführt: Pro Halbjahr findet eine Studienwoche (von Montag bis Samstag) statt. Hinzu kommen vier bis sechs Studientage im Jahr (Samstage). Die Kurse dauern für Lehrende an Grund- und Förderschulen zwei Jahre, für Lehrende an Haupt- und Realschulen sowie in den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule drei Jahre, für Lehrende an Gymnasien und Berufskollegs sowie für Lehrende an Gesamtschulen mit der Lehrbefähigung für die gymnasiale Oberstufe vier Jahre. Für die Studienwochen wird Sonderurlaub gemäß 3, Abs. 3 der Vereinbarung über kirchliche Lehrerfortbildung

3 3 mit den (Erz-)Bistümern vom 22. Januar 1985 (BASS 20-53, Nr. 5) gewährt, Die Studienkurse verstehen sich als eine Mischform aus Lehrveranstaltungen des lfl und dem Selbststudium, für das von den Dozenten gezielte Literaturempfehlungen gegeben und Materialien ausgehändigt werden. Teilnahmeberechtigung und Abkömmlichkeit der Bewerberin/des Bewerbers unterliegen der Prüfung durch die zuständige Bezirksregierung. Lehrerinnen und Lehrer. die in einem befristeten Arbeitsverhältnis zum Land Nordrhein-Westfalen stehen, werden seitens der Schulaufsicht nicht für Studienkurse freigestellt. Das gilt allerdings nicht für sogenannte,,vorgriffs-eingestellte", denen eine spätere Entfristung zugesagt wurde. Sprachvoraussetzungen Grundsätzlich sind Sprachkenntnisse in Hebräisch, Griechisch und Latein für das Theologiestudium nützlich. Für die Erweiterungsprüfung der Sekundarstufe ll ist das Latinum erforderlich; das nordrhein-westfälische,,kleine Latinum" reicht nicht aus! lnhaltliche Gliederung des Studiums Die LPO von 2003 sieht vor, dass das Studium inhaltlich und organisatorisch modular strukturiert wird. Für die Studienkurse des lfl bedeutet dies, dass die Lehrveranstaltungen eines Jahres (Studienwochen, Studientage) ein Modul bilden. Die Inhalte des Studiums lassen sich in Bereiche und Teilgebiete gliedern. Die Teilgebiete unterscheiden sich nach den Lehrämtern. Wie sich die Inhalte auf die einzelnen Module verteilen, wird den Kursteilnehmern zu Beginn des Kurses mitgeteilt.

4 4 Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (Schwerpunkt: Grundschule) / Lehramt für Sonderpädagogik Bereiche A Biblische Theologie B Historische Theologie C Systematische Theologie D Praktische Theologie/ Religionspädagogik, einschl. Didaktik der Katholischen Religionslehre Teilgebiete 1. Einleitung in das Alte und Neue Testament 2. Exegese und Theologie alt- und neutestamentlicher Textgruppen 1. Epochen der Kirchengeschichte oder zentrale 2. Themen der Kirchengeschichte im Längsschnitt 1. Gott - Schöpfung - Heil in Jesus Christus und seine Vermittlung durch die Kirche 2. Der Mensch und seine sittliche Verantwortung 1. Liturgie und Dienste der Kirche 2. Theorie und Praxis des Religionsunterrichts unter besonderer Berücksichtigung des Religionsunterrichts für Schulanfängerin und Schulanfänger

5 5 Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (Schwerpunkt: Haupt-. Real- und Gesamtschule) Bereiche A Biblische Theologie B Historische Theologie C Systematische Theologie D Praktische Theologie/ Religionspädagogik, einschl. Didaktik der Katholischen Religionslehre Teilgebiete 1. Einleitung in das Alte und Neue Testament 2. Theologie und Exegese alttestamentlicher Textgruppen 3. Theologie und Exegese alttestamentlicher Textgruppen 1. Epochen der Kirchengeschichte oder zentrale 2. Themen der Kirchengeschichte im Längsschnitt 1. Religion Offenbarung - Glaube 2. Gott - Schöpfung Heilsgeschichte 3. Das Heil in Jesus Christus und seine Vermittlung durch die Kirche 4. Der Mensch und seine sittliche Verantwortung 1. Liturgie und Dienste der Kirche 2. Theorie und Praxis des Religionsunterrichts unter besonderer Berücksichtigung des Religionsunterrichts für Schulanfängerin und Schulanfänger

6 6 Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen / Lehramt an Berufskollegs Bereiche A Biblische Theologie B Historische Theologie Teilgebiete 1. Einleitung in das Alte und Neue Testament 2. Biblische Hermeneutik und Religionsgeschichte 3. Theologie und Exegese alttestamentlicher Textgruppen 4. Theologie und Exegese alttestamentlicher Textgruppen 1. Epochen der Kirchengeschichte 2. Zentrale Themen der Kirchengeschichte im Längsschnitt C Systematische Theologie 1. Religion Offenbarung - Glaube 2. Gott - Schöpfung Heilsgeschichte 3. Das Heil in Jesus Christus und seine Vermittlung durch die Kirche 4. Der Mensch und seine sittliche Verantwortung D Praktische Theologie/ Religionspädagogik, einschl. Didaktik der Katholischen Religionslehre 1. Liturgie und Dienste der Kirche 2. Rechtliche Strukturen der Kirche 3. Grundfragen religiöser Bildung und Erziehung 4. Theorie und Praxis des Religionsunterrichts

7 7 Leistungsnachweise (LN) Während des Studiums müssen Leistungsnachweise in Form von Hausarbeiten und Klausuren erbracht werden. Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe l: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen: Lehramt an Berufskollegs: 1 fachwissenschaftlicher LN 1 fachdidaktischer LN 3 fachwissenschaftliche LN 1 fachdidaktischer LN 3 fachwissenschaftliche LN 1 fachdidaktischer LN Prüfungsleistungen Die Erweiterungsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen, die im Anschluss an Module des Hauptstudiums abgelegt werden und sich auf die Inhalte des gesamten Moduls beziehen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass ein dem betreffenden Modul zuzuordnender Leistungsnachweis erbracht worden ist. Lehrämter der Primarstufe und der Sekundarstufe l: Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen: 1 fachwissenschaftliche Prüfung 1 fachdidaktische Prüfung 2 fachwissenschaftliche Prüfungen 1 fachdidaktische Prüfung Lehramt an Berufskollegs: 2 fachwissenschaftliche Prüfungen 1 fachdidaktische Prüfung Bei zwei Prüfungsleistungen muss eine der Prüfungen schriftlich, die andere mündlich sein. Bei drei Prüfungsleistungen muss wenigstens eine schriftlich oder mündlich sein. Die schriftlichen Prüfungen (Klausuren) dauern vier Zeitstunden, die mündlichen Prüfungen dauern 45 Minuten und werden von zwei Prüferlnnen durchgeführt. Neben den zu erbringenden Leistungsnachweisen und Prüfungen sind kleinere Formen der Leistungsüberprüfung (z.b. Mini-Klausuren o. Kolloquien) möglich.

8 8 Anmeldung, Beratung Das aktuelle Angebot des lfl für Vorbereitungskurse auf die Erweiterungsprüfung mit Angabe von Terminen, Tagungshäusern u.a. ist dem halbjährlich erscheinenden Veranstaltungsprogramm des lfl zu entnehmen. Anmeldeunterlagen sind beim lfl anzufordern. Auf dem Anmeldebogen muss die Schulleitung ihr Einverständnis erklären. Bei Lehrerinnen und Lehrern von Grund-, Haupt- und Sonderschulen muss auch das Schulamt die Weiterbildungsmaßnahme befürworten. Für Beratungsgespräche stehen die Theologiedozenten des Instituts, insbesondere der im Veranstaltungsprogramm angegebene Kursleiter, zur Verfügung. Bedenkenswertes zum Schluss Der Entschluss eines im Schuldienst stehenden Lehrers/ einer Lehrerin, ein nebenberufliches Studium der Katholischen Theologie mit dem Ziel der Erweiterungsprüfung aufzunehmen, zeugt von Einsatzfreude und ldealismus und ist sehr zu begrüßen. Dieser Entschluss sollte freilich auf der Grundlage nüchterner und realitätsbezogener Vorüberlegungen getroffen werden, damit man sich selbst nicht überfordert. Dazu sollte sich jeder Studienbewerber folgende Fragen stellen: a) Kann ich das Studium bei aller beruflichen und familiären Belastung so durchführen, wie es den sachlichen Erfordernissen entspricht und für eine erfolgreiche Abschlussprüfung geboten ist? Dabei ist zu bedenken, dass die vom lfl angebotenen Lehrveranstaltungen zwar wesentlicher Bestandteil des Studiums sind, aber durch das Selbststudium ergänzt und vertieft werden müssen. Dabei kommt es auf eine gewisse Kontinuität des Lernens an. Man sollte im Durchschnitt wöchentlich mindestens zwei Stunden für das Studium aufbringen können, abgesehen von der Arbeit an den Leistungsnachweisen, die man am besten in die Ferien legt. b) Kann ich von meinem Bischof die Missio canonica guten Gewissens entgegennehmen und Schülern mit Überzeugung als Vertreter der Katholischen Kirche begegnen? Dazu sollte man wissen, dass der Antrag auf Erteilung der Missio canonica folgende Erklärung enthalten muss:,,lch erkläre mich bereit, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der katholische Kirche zu erteilen und in meiner persönlichen Lebensführung die Grundsätze der katholischen Kirche zu beachten. lch versichere, dass ich persönlich am Leben dieser Kirche aktiv teilnehme und mich meinen Schülerinnen und Schülern gegenüber dazu bekennen will."

9 9 Die Würzburger Synode schreibt zur kirchlichen Bindung der Religionslehrerinnen und -lehrer in ihrem Beschlusstext über den,,religionsunterricht in der Schule" (1974): Für den Religionslehrer sind Religiosität und Glaube nicht nur ein Gegenstand, sondern auch ein Standort. Das hindert ihn nicht, fair mit verschiedenen Standpunkten und Auffassungen anderer bekannt zu machen. Bei ihm wissen Schüler, Eltern und Gesellschaft, woran sie sind. Auf solche Transparenz haben sie einen Anspruch. Erst in der Begegnung mit einer Person, die sich entschieden und eine Glaubensposition für sich verbindlich gemacht hat, erfährt der Schüler, dass religiöse Fragen den Menschen vor die Entscheidung stellen. Ein Lehrer ohne eigene Glaubensposition würde den Schülern nicht das gewähren, was er ihnen in diesem Bereich schuldet... Die Bindung des Religionslehrers an die Kirche erfordert gleichzeitig ein waches Bewusstsein für Fehler und Schwächen sowie die Bereitschaft zu Veränderungen und Reformen. Darin liegt Konfliktstoff. Die Bindung kann daher nicht eine Verpflichtung auf ein verklärtes, theologisch überhöhtes ldealbild der Kirche beinhalten. Die Spannung zwischen Anspruch und Realität, zwischen der Botschaft Jesu Christi und der tatsächlichen Erscheinungsweise seiner Kirche, zwischen Ursprung und Gegenwart, darf nicht verharmlost und schon gar nicht ausgeklammert werden. Liebe zur Kirche und kritische Distanz müssen einander nicht ausschließen. Sie stehen zueinander in einem ausgewogenen Verhältnis, wenn mit der Kritikfähigkeit Hörbereitschaft und selbstloses Engagement wachsen.

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