Grundzüge des Unterhaltsrechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundzüge des Unterhaltsrechts"

Transkript

1 E 111 Grundzüge des Unterhaltsrechts Ehepartner sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Das Gesetz unterscheidet drei verschiedene gesetzliche Unterhaltsschuldverhältnisse, und zwar: Familienunterhalt ( 1360 ff. BGB) Beide Ehepartner sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie, also den anderen Partner und die gemeinsamen Kinder, angemessen zu unterhalten. Da diese wechselseitigen Unterhaltsverpflichtungen während der Dauer der häuslichen Gemeinschaft bestehen, sind sie selten Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Trennungsunterhalt ( 1361 BGB) Leben die Ehepartner voneinander getrennt, so kann ein Ehepartner von dem anderen nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen angemessenen Unterhalt verlangen. Der Trennungsunterhalt umfasst den Zeitraum von der tatsächlichen Trennung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Scheidungsverfahrens. Die ehelichen Lebensverhältnisse sollen während der Trennungszeit fortgeschrieben werden, um es beiden Partnern zu ermöglichen, die Trennung rückgängig zu machen und die Ehe weiterzuführen. Dauert die Trennung lange an, so überwiegt die wirtschaftliche Eigenverantwortung der Partner, wie sie nach der Scheidung gilt. Nachehelicher Unterhalt ( 1569 ff. BGB) Nach rechtskräftigem Abschluss des Scheidungsverfahrens gilt das Prinzip der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der geschiedenen Eheleute: beiden Parteien obliegt es, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Ein Unterhaltsanspruch besteht nur dann, wenn der Ehepartner sich selbst nicht unterhalten kann, weil er: gemeinschaftliche Kinder pflegt oder erzieht, 1570 BGB oder wegen seines Alters keiner Erwerbstätigkeit mehr nachzugehen bracht, 1571 BGB, oder weil wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwächen seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann, 1572 BGB, oder weil er keine angemessene Erwerbstätigkeit findet, 1573 f. BGB, oder weil er eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung absolviert, 1575 BGB, oder

2 2 aus Billigkeitsgründen, 1576 BGB. Der Verwandtenunterhalt ( 1601 ff. BGB) regelt insbesondere den Unterhalt von Kindern gegen ihre Eltern und umgekehrt. Die Mutter des nichtehelichen Kindes hat gegen den Vater des Kindes einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach 1615 BGB. Der Bedarf des Unterhaltsgläubigers Die Frage, wie viel Unterhalt jemand benötigt, beurteilt sich danach, welche Art Unterhalt begehrt wird. Der Bedarf des Ehepartners orientiert sich danach, wie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt waren: zu ermitteln ist, was die Eheleute während der Dauer ihres Zusammenlebens zu Konsumzwecken einerseits und zur Vermögensbildung andererseits verwendet haben. Der Unterhaltsanspruch setzt sich zusammen aus dem: Elementarunterhalt ( 1361 Abs. 1 S. 1 BGB) Krankenvorsorgeunterhalt ( 1578 Abs. 2 BGB analog) Altersvorsorgeunterhalt ( 1361 Abs. 1 S. 2 BGB) Sonderbedarf ( 1361 Abs. 4 S. 3, 1360 a Abs. 3, 1613 Abs. 2 BGB) ausbildungsbedingten Mehrbedarf ( 1578 Abs. 2 BGB analog) trennungsbedingten Mehrbedarf. Der Elementarunterhalt umfasst die Aufwendungen für das tägliche Leben. Sind die ehelichen Lebensverhältnisse von überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen geprägt, so richtet sich der eheliche Bedarf nicht nach einer Quote, sondern ist konkret aufzuzeigen und nachzuweisen.

3 3 Checkliste zur Ermittlung des konkreten Bedarfs des Unterhaltsberechtigten: Wohnkosten inkl. Nebenkosten: Ernährung: Kleidung: Telefon/Handy: Haushaltshilfe (Gärtner, Hausmeister, Fensterputzer): Kraftfahrzeug (Benzin, Versicherung, Steuern, Reparatur, Rücklage für Ersatzbeschaffung): Versicherungsbeiträge (Hausrat, Haftpflicht, Krankenvorsorge, Altersvorsorge): Kosmetika, Friseur, Massage: Tierhaltungskosten: Arzt- und Therapiekosten (Psychotherapie): Hobbies (Reiten, Tennis, Golf, Bridge, Theater, Literatur, sonstige Veranstaltungen): Urlaub: Unterjährige Geschenke: Der Krankenvorsorgebedarf umfasst die Kosten der Krankenversicherung in dem Umfang, wie er während der Dauer des Zusammenlebens gewesen ist. Der Altersvorsorgeunterhalt umfasst den Aufwand zur Absicherung des Alters und der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit. Da der Ehepartner (nur) bis zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an der Altersversorgung des Ehepartners über den Versorgungsausgleich teilnimmt, besteht ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf eigene Absicherung.

4 4 Sonderbedarf entsteht, wenn eine unregelmäßige (überraschende) Situation einen außergewöhnlich hohen zusätzlichen Bedarf entstehen lässt. Er kann geltend gemacht werden, wenn der Unterhaltsgläubiger diesen Bedarf nicht aus seinen laufenden Einkünften (inkl. Unterhalt) und auch nicht aus seinem Vermögen decken kann. Ausbildungsbedingter Mehrbedarf ist neben dem Elementarunterhalt zu zahlen, um z. B. Kosten für Lernmittel zu decken. Der eheangemessene Bedarf kann sich durch trennungsbedingten Mehrbedarf vergrößern. Das ist der Fall, wenn aufgrund der Trennung höhere allgemeine Lebenshaltungskosten zu tragen sind. Im Verwandtenunterhaltsrecht richtet sich der Bedarf nach den innerfamiliären Verhältnissen, denn die Kinder leiten ihre Lebensstellung von den Eltern ab. Den Kindesbedarf haben die Oberlandesgerichte pauschaliert festgelegt. Im zweijährlichen Rhythmus werden Tabellen veröffentlicht ( Düsseldorfer Tabelle ), in welchen die Bedarfsätze nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltsverpflichteten festgelegt werden. Die Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers Der Unterhaltsgläubiger kann Unterhalt nur dann und nur insoweit verlangen, wie es ihm zum einen nicht möglich und zum anderen nicht zumutbar ist, für seinen Lebensbedarf selbst zu sorgen. Die Frage, ob es dem Unterhaltsgläubiger zumutbar ist, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen, richtet sich danach, welche Art Unterhalt begehrt wird. Während der Trennungszeit sollen die ehelichen Lebensverhältnisse fortgeschrieben werden. War der Unterhaltsgläubiger schon während des Zusammenlebens berufstätig, so hat er seinen Bedarf mit den Einkünften, die er aus der Berufstätigkeit erzielt, zu befriedigen. Reichen die Einkünfte hierzu nicht aus, besteht der Unterhaltsbedarf in entsprechend geringerem Umfang. Werden sonstige Einkünfte erzielt (z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung) so werden auch diese angerechnet, wenn sie während der Dauer des Zusammenlebens zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet worden sind. Wird nachehelicher Unterhalt begehrt, so ist im Rahmen der Bedürftigkeit nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung zu prüfen, ob der Unterhaltsgläubiger verpflichtet ist, seinen Bedarf selbst zu decken. Die Frage, in welcher Höhe der Unterhaltsgläubiger von dem Unterhaltsschuldner Unterhalt verlangen kann, richtet sich danach, wie viel der Unterhaltsberechtigte neben seinem eigenen (anrechenbaren) Einkommen und seinem Vermögen benötigt, um den ehelichen Bedarf zu decken. Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen und erbringt für diesen Versorgungsleistungen (Haushaltsführung), so ist ihm ein fiktives Einkommen für diese Tätigkeit anzurechnen.

5 5 Bleibt der Unterhaltsberechtigte in der (ehemals) gemeinsamen Wohnung und zahlt keine Miete (z. B. weil die Wohnung Eigentum beider Eheleute ist), so wird ihm ein Wohnwertvorteil für das mietfreie Wohnen angerechnet. Freiwillige Leistungen Dritter (z. B. der Eltern) werden nur dann bedarfsmindernd angerechnet, wenn der Dritte mit der Zahlung (auch) bezweckt, den Unterhaltsschuldner zu entlasten. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall. Liegt ein Mangelfall vor, so kann die freiwillige Leistung auch dann angerechnet werden, wenn der Zuwendende nicht beabsichtigt, den Unterhaltsschuldner zu entlasten. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldner Der Unterhaltsverpflichtete ist nur insoweit zur Zahlung vom Unterhalt verpflichtet, wie es ihm unter Einsatz seiner tatsächlich erzielten und erzielbaren Mittel und nach Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse zumutbar ist. Durch die Zahlung des Unterhalts darf keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten. Es ist daher zu prüfen: Checkliste zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners: Welche Mittel stehen zur Verfügung? (Einkommen, Vermögen) Welche weiteren Mittel kann sich der Unterhaltsschuldner verschaffen? Aufnahme einer weiteren Erwerbsfähigkeit, Veräußerung von Vermögensgegenständen und rentable Anlage) Welche Verbindlichkeiten sind zu berücksichtigen? Welcher Einsatz ist ihm zumutbar? Bei der Berechnung des Unterhalts werden folgende Einkünfte des Unterhaltsschuldners berücksichtigt: durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit (inkl. Überstundenvergütungen, Nachtzuschlägen, Erschwerniszulagen, vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Ortszuschlägen) geldwerte Zuwendungen des Arbeitgebers (z. B. privater Nutzungsvorteil eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten PKW, freie Kost oder Logis, Einkaufsgutscheine)

6 6 Entgelt für arbeitsbedingte Aufwendungen, soweit diese den tatsächlichen Mehraufwand übersteigen (Spesen, Aufwandsentschädigungen, Fahrgeld) Steuererstattungen Abfindungen des ehemaligen Arbeitgebers Renten, Pensionen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Wohnvorteil aus dem mietfreien Wohnen Einkünfte aus Kapitalvermögen Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Krankengeld Wohngeld, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten deckt BAFöG-Leistungen (außer Vorausleistungen) Erziehungsgeld Leistungen aus der Pflegeversicherung, Blindengeld, Unfall- und Versorgungsrenten, Schwerbeschädigten- und Pflegezulagen (abzüglich des tatsächlichen Mehraufwandes) Pflegegeld (sofern es nicht für den Pflegebedürftigen verbraucht wird). Dem Unterhaltsverpflichteten obliegt es, seine Arbeitskraft auszunutzen, zu erhalten und wiederherzustellen sowie sein Vermögen gewinnbringend einzusetzen, um seiner Unterhaltspflicht zu genügen. Ist der Unterhaltsverpflichtete arbeitslos, so muss er sich nachweisbar um Arbeit bemühen. Dazu reicht es nicht aus, sich arbeitslos zu melden, vielmehr muss er sich intensiv bewerben. Nachfolgend genannte Mittel hat sich der Unterhaltsschuldner zu verschaffen:

7 7 Ausnutzung aller legalen Steuervorteile (z. B. optimale Wahl der Lohnsteuerklasse, Eintrag aller relevanten Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, Geltendmachung des Realsplitting) ertragsoptimierte Vermögensanlage unter Berücksichtigung des individuellen Kapitalanlageverhaltens Wechsel des Arbeitsplatzes, sofern die berufliche Qualifikation bei dem bisherigen Arbeitgeber nicht finanziell honoriert wird Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, sofern zumutbar und erforderlich Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Unterlässt der Unterhaltsverpflichtete es, sich in zumutbarer Weise weitere Einkünfte zu beschaffen, so werden ihm die tatsächlich nicht erzielten Einkünfte als fiktive Einkünfte zugerechnet und bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt. Folgende Verbindlichkeiten werden berücksichtigt: Berufsbedingte Aufwendungen werden pauschal mit 5 % des Nettoeinkommens berücksichtigt, sofern nicht ein höherer tatsächlicher Aufwand nachgewiesen wird; PKW-Fahrtkosten zur Arbeit werden pro gefahrenen Kilometer mit derzeit 0,27 (in Anlehnung an 9 Abs. 3 Nr. 1 ZSEG) berücksichtigt. Sind die errechneten Kosten höher als die Kosten, die bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrmitteln entstehen, so ist zu prüfen, ob der Unterhaltsverpflichtete auf die Inanspruchnahme dieser Verkehrsmittel verwiesen werden kann (die Zumutbarkeit hängt vom Einzelfall ab, so von der Erreichbarkeit des Betriebes und den Arbeitszeiten); konkret nachgewiesene berufsbedingte Aufwendungen (Beiträge zu Gewerkschaften und anderen Berufsverbänden, Sachaufwand, Arbeitskleidung); konkret nachgewiesener berufsbedingter Mehraufwand (Betreuungskosten für die Kinder, Kosten auswärtiger Unterbringung, Verpflegungsmehraufwand); Absetzung für Abnutzung (AfA). Mittels der AfA werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Wirtschaftsgutes auf die Dauer der gewöhnlichen Nutzung verteilt, so dass der Anschaffungspreis nicht bereits im Jahr des Erwerbs in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden kann, sondern der Aufwand über mehrere Jahre verteilt wird. Die steuerrechtlich möglichen Wahlrechte hinsichtlich der Art der Abschreibung (vgl. i. e. 7 EStG) werden unterhaltsrechtlich nicht anerkannt, weil die unterhaltsrechtlich relevante Leistungsfähigkeit anders ermittelt wird als die einkommensteuerliche Leistungsfähigkeit und beide Größen nicht kongruent sind.

8 8 Die lineare Abschreibung wird grundsätzlich unterhaltsrechtlich anerkannt, weil der Wertverzehr gleichmäßig auf die Jahre der Nutzung verteilt wird; Verluste aus Vermietung und Verpachtung (Abschreibungen, Instandhaltungskosten) werden unterhaltsrechtlich nur anerkannt, sofern dem ein tatsächlicher Wertverlust gegenübersteht; Aufwendungen auf Vermögensgegenstände, mit denen Einkünfte erzielt werden (z. B. Kosten der Wohngebäudeversicherung, Zinsaufwand für Hypothekendarlehen); Kosten für Ersatzbeschaffung (Rücklagen für den Erwerb eines neuen PKW); Krankenvorsorgekosten (private Krankenversicherung, Zusatzversicherung, Unfallversicherung) sind zu berücksichtigen, sofern: sie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt haben (also auch schon in der Zeit des Zusammenlebens gezahlt worden sind) und die Kosten angemessen sind und der Unterhalt des Berechtigten gesichert ist. krankheitsbedingter Mehrbedarf wird berücksichtigt, soweit er konkret nachgewiesen ist (z. B. Kosten für Medikamente, Fahrtkosten, Kosten für Haushaltshilfe, Diätverpflegung, Krankengymnastik); Altersvorsorgeaufwand (z. B. Riesterrente, Beiträge zur Lebensversicherung) wird unter denselben Voraussetzungen wie die Krankenvorsorgekosten berücksichtigt. Ist der Unterhaltsverpflichtete selbstständig, so kann er denselben Prozentsatz, den auch ein abhängig Beschäftigter in die Rente einbezahlt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil machen zusammen ca. 20 % des Bruttoeinkommens aus), in die private Vorsorge einbezahlen; trennungsbedingter Mehrbedarf: Mit der örtlichen Trennung der Ehepartner entstehen viele Kosten doppelt (z. B. Miete mit Nebenkosten, Fernsehen, Zeitung, Telefon), die konkret nachgewiesen werden müssen, um anrechenbar zu sein; Schulden: Da Unterhaltsschuldner bekanntlich lieber eine Fernreise finanzieren, als an den Ehepartner Unterhalt zu zahlen, wird bei der Frage, ob Schulden zu berücksichtigen sind, genau geprüft, wann sie wozu gemacht worden sind. Es gilt der Grundsatz, dass die ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblich sind. Sind die Schulden im Einverständnis mit dem anderen Ehepartner aufgenommen worden, so sind sie grundsätzlich zu berücksichtigen.

VI. Unterhaltspflicht der Kinder

VI. Unterhaltspflicht der Kinder 1. Grundsatz: Unterhaltsschuldner muss leistungsfähig sein! Vorrangig bleibt die Sicherung des eigenen, angemessenen Unerhalts Angemessenheit ist ggf. gerichtlich festzulegen ( individueller Lebensbedarf

Mehr

Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht

Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht Dr. Schröck - Kanzlei für Familienrecht Checkliste zur Ermittlung von Kindesunterhaltsansprüchen Hinweis: Haben Sie Fragen oder bestehen sonstige Unklarheiten zu den geforderten Angaben, werden wir Ihnen

Mehr

Fragebogen für die Unterhaltsberechnung

Fragebogen für die Unterhaltsberechnung Glatzel & Partner Partnerschaftsgesellschaft Fragebogen für die Unterhaltsberechnung Für die Unterhaltsberechnung füllen Sie den von uns entwickelten Fragebogen vollständig aus und übermitteln uns Ihre

Mehr

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen

Vorwort... 5. Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Vorwort... 5 Kapitel 1 Getrenntleben und die rechtlichen Folgen Getrenntleben was bedeutet das?... 14 Ich will mich von meinem Partner trennen auf was muss ich achten?... 16 Welche rechtlichen Folgen hat

Mehr

Leitfaden zum Elternunterhalt

Leitfaden zum Elternunterhalt Leitfaden zum Elternunterhalt Kai Riefenstahl Rechtsanwalt Heinitzstr. 43 58097 Hagen Tel: 02331/9810812 Fax: 02331/9810810 info@ra-riefenstahl.de www.ra-riefenstahl.de Einleitung Aufgrund immer neuer

Mehr

Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Muss ich mich an den Kosten beteiligen? Fragen zum Einkommens- und Vermögenseinsatz nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) Köln, den 13.06.2012 Ellen Wimmer-Lüders Ziel Zum Termin der Hilfeplankonferenz

Mehr

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER

DIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen

Mehr

Die Unterhaltsberechnung

Die Unterhaltsberechnung Peter Schwolow Die Unterhaltsberechnung Berechnungsbeispiele für den Praktiker 2. Auflage Luchterhand Inhalt m V Inhalt Vorwort Anwendungshinweise Verwendete Literatur I. Minderjährigenunterhalt 1 2 3

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung

Fachanwältin für Familienrecht. Scheidung Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht bei einer Scheidung Scheidungsantrag Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Voraussetzung

Mehr

Gebühren des Rechtsanwalts

Gebühren des Rechtsanwalts G Gebühren des Rechtsanwalts Die Gebühren des Rechtsanwalts richten sich auch in Familiensachen nach einem Streit- bzw. Gegenstandswert, welcher auch für die Gerichtskosten maßgeblich ist. Für dieselbe

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten

Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder in Kindertagesstätten Stadt Trier Jugendamt Sachbearbeiter: Frau Menden Zimmer-Nr. 14 Verw.-Gebäude II Augustinerhof, 54290 Trier Telefon:(0651)718-1543 Januar 2015 Leitfaden zur Ermittlung einkommensabhängiger Elternbeiträge

Mehr

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.

2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht

Mehr

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt

Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Sozialleistungen und Hilfen nach der Geburt Unterhalt vom Vater des Kindes Bereits in der Schwangerschaft und natürlich nach der Geburt ist der Vater des Kindes verpflichtet Unterhalt für dich und Euer

Mehr

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ( Hartz IV ) Hilfe beim Ausfüllen des Antrages auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II Herzlichen Dank an die Agentur

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Lohnpfändungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Lohnpfändungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Lohnpfändungen Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Bei der Lohnpfändung wird dem Arbeitgeber als sogenanntem Drittschuldner, ein gerichtlicher Pfändungs- und Überweisungsbeschluss im Hinblick auf

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag?

Scheidungsformular. 1. Personendaten. 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Scheidungsformular 1. Personendaten 1.1 Welcher Ehepartner stellt den Scheidungsantrag? Einer der Eheleute muss "Antragsteller" des Scheidungsantrags sein. Welcher Ehepartner den Antrag stellt, ist in

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII Erläuterungen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII 1. Häusliche Verhältnisse (Seite 1 des Antrages) Hier sind die Angaben des Antragsstellers einzutragen. Lebt darüber hinaus der Ehegatte oder Lebenspartner

Mehr

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Inhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet? 4 Inhalt Einführung 9 Wie werde ich wieder Single? 11 Wir können nicht mehr zusammen leben was ist zu tun? 11 Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung? 12 Kann eine einvernehmliche Scheidung funktionieren?

Mehr

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zum gesetzlichen Erbrecht der Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUGüterstand TU3)UT TUGüterstand TU4)UT TUGüterstand TU5)UT TUEigentums- TU6)UT TUÜbersicht TU7)UT TUDer TU8)UT TUUnterhaltsansprüche TU9)UT TUDreißigste Hinweise zum gesetzlichen

Mehr

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5

Inhalt. 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 Inhalt 1. Das versteht man unter Zugewinnausgleich... 5 2. So wird der Zugewinnausgleich durchgeführt... 7 2.1 Erster Schritt: So erfährt man vom Vermögen des Ehepartners... 8 2.2 Zweiter Schritt: Die

Mehr

Scheidungsfragebogen

Scheidungsfragebogen 1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag

Mehr

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012

Ulrich Krumme. Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD. Rechtslage ab 01.01.2012 Ulrich Krumme Stand 01.01.2014 // kvw-beamtenversorgung // KINDERGELD Rechtslage ab 01.01.2012 // Inhaltsverzeichnis I. Berücksichtigungsfähige Kinder 3 II. Allgemeine Voraussetzungen 5 III. Begriffsbestimmungen

Mehr

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II

Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II - 1 - Klausur Sozialrecht Thema Arbeitslosengeld II Im folgenden sind die Ansprüche von Frauke & Sandra auf AlgII bzw. Sozialgeld zu prüfen. Alle aufgeführten Paragraphen, sofern nicht anders angegeben,

Mehr

Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999

Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999 Unterhaltsleitlinien OLG Naumburg Stand: 1.7.1999 I. Anrechenbares Einkommen 1.1 Nettoeinkommen Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile z. B. Arbeitsverdienst (inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Mehr

Unterhaltsrecht und Veränderungen im Arbeitsrecht

Unterhaltsrecht und Veränderungen im Arbeitsrecht Unterhaltsrecht und Veränderungen im Arbeitsrecht Konferenz der Schlichtungsstellen nach dem Gleichstellungsgesetz Prof. Dr. iur. Thomas Geiser 20. November 2014 in Aarau Inhaltsübersicht 1. Ausgangslage

Mehr

Familienrecht: Aufnahmebogen

Familienrecht: Aufnahmebogen Familienrecht: Aufnahmebogen bitte zusätzlich zum Mandantenbogen ausfüllen Personendaten Ehefrau Ehemann Name, Vorname Geburtsname Geburtstag Geburtsort Staatsangehörigkeit Anschrift monatl. Nettoverdienst

Mehr

II. Unterhaltsbedürftigkeit... 41 1. Die Erwerbspflicht von Kindern... 41 2. Ausbildungsunterhalt... 42 a) Der Ausbildungsanspruch...

II. Unterhaltsbedürftigkeit... 41 1. Die Erwerbspflicht von Kindern... 41 2. Ausbildungsunterhalt... 42 a) Der Ausbildungsanspruch... Inhalt Teil 1... 11 Vorbemerkung... 12 Lernziele... 14 A. Allgemeines... 15 I. Prüfungsschema... 15 II. Auskunft... 16 1. Inhalt... 16 2. Zeitraum... 17 3. Pflicht zur Vermögensauskunft... 19 4. Pflicht

Mehr

noch Rechte zu. Die häufigsten sind Nießbrauch und Wohnungsrecht.

noch Rechte zu. Die häufigsten sind Nießbrauch und Wohnungsrecht. Was gilt als Einkommen der Eltern? 39 noch Rechte zu. Die häufigsten sind Nießbrauch und Wohnungsrecht. Nießbrauch Durch die Begründung des Nießbrauchs überträgt der Eigentümer einer Sache das Recht zur

Mehr

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005

Erläuterungen zum Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 Unser Tip: Unter www.steuertip-service.de können Sie den Berechnungsbogen Altersvorsorge 2005 als interaktives PDF-Formular herunterladen, sofort am Bildschirm ausfüllen

Mehr

Ehescheidungsformular

Ehescheidungsformular Ehescheidungsformular 1. Welcher Ehegatte will mir den Auftrag erteilen, den Scheidungsantrag zu stellen? Auch wenn beide Eheleute geschieden werden möchten, muss einer von beiden als Antragsteller auftreten.

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1.1.2010 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt?

60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt? 60 Wie sind Elternzeit und Elterngeld geregelt? Elterngeldberechnung Die alleinerziehende Mutter Verena hatte vor der Geburt ihres ersten Kindes ein Erwerbseinkommen von monatlich 2.400 brutto: Vor der

Mehr

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,

Mehr

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014)

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014) Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2014) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze

Mehr

Inhaltsverzeichnis Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes

Inhaltsverzeichnis Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes Inhaltsverzeichnis Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhaltes A) Alte Rechtsprechung des BGH B) Situation nach der Änderung der Rechtsprechung des BGH C) Grundgedanke

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.01.2015 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung

Mehr

Unterhalt wegen Alters ( 1571 BGB) Für einen Unterhaltsanspruch wegen Alters müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein.

Unterhalt wegen Alters ( 1571 BGB) Für einen Unterhaltsanspruch wegen Alters müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein. Nachehelicher Ehegattenunterhalt Mit dem seit 2008 geltenden Neuen Unterhaltsrecht verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, das Unterhaltsrecht den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Bezogen

Mehr

Scheidungsformular. 1. welcher Ehegatte stellte den Scheidungsantrag und ist daher Antragsteller?

Scheidungsformular. 1. welcher Ehegatte stellte den Scheidungsantrag und ist daher Antragsteller? Scheidungsformular A. Personendaten 1. welcher Ehegatte stellte den Scheidungsantrag und ist daher Antragsteller? 2. Name und Adresse der Ehefrau (tatsächliche Aufenthaltsort) Name: Straße und Hausnummer:

Mehr

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.

Kinderbetreuungskosten. ab 2012. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Kinderbetreuungskosten ab 2012 Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Rechtslage bis zum 31.12.2011 Bisher bot das Steuerrecht drei Möglichkeiten Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen: Der Abzug

Mehr

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte

Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Betrieblicher PKW leasen oder kaufen? Welche Alternative ist günstiger? Wir machen aus Zahlen Werte Bei der Anschaffung eines neuen PKW stellt sich häufig die Frage, ob Sie als Unternehmer einen PKW besser

Mehr

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II

Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Das Wichtigste in Kürze zur Erbenhaftung nach 35 SGB II Zentrale, SP II 21 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen und Herleitung der Erbenhaftung 3 2. Eintritt der Erbenhaftung 3 3. Umfang und Beschränkung

Mehr

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag

Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.08.2015 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Trennungsunterhalt. Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen)

Trennungsunterhalt. Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen) Trennungsunterhalt Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen) Inhaltsverzeichnis 1 Trennungsunterhalt... Fehler! Textmarke nicht definiert.

Mehr

Informationen zum Thema "Elternunterhalt"

Informationen zum Thema Elternunterhalt Kreis Soest Stand Januar 2011 Dezernat 05 Abteilung Soziales - Unterhalt/Vertragliche Ansprüche Informationen zum Thema "Elternunterhalt" Töchter und Söhne sind gegenüber ihren Eltern zu Unterhaltszahlungen

Mehr

Familienrecht / Ehegattenunterhalt vor und nach der Scheidung

Familienrecht / Ehegattenunterhalt vor und nach der Scheidung An Martin J. Haas Rechtsanwälte Fuggerstraße 14 Absender: 86830 Schwabmünchen Vorname und Name Anschrift / PLZ Ort per Mail (info@kanzlei-has.de) Telefonnummer per FAX 08232 809 2525 Sehr geehrte Damen

Mehr

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014)

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) 1 Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Alter (Stand April 2014) Die nachfolgende Auflistung zeigt, für welche Einnahmen auch Rentner Krankenund Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die Höhe

Mehr

Versicherungen Die Deutsche Sozialversicherung sorgt in Deutschland für die soziale Sicherheit der Bürger und ist ein Kernelement des Sozialsystems. Das wichtigste Prinzip ist das Solidaritätsprinzip:

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2015 Zum 1. August 2015 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz zur

Mehr

BÜRGERLICHES GESETZBUCH. 1564 Scheidung durch Urteil

BÜRGERLICHES GESETZBUCH. 1564 Scheidung durch Urteil Grounds for Divorce and Maintenance Between Former Spouses Titel 7 Scheidung der Ehe Untertitel Scheidungsgründe BÜRGERLICHES GESETZBUCH 564 Scheidung durch Urteil Eine Ehe kann nur durch gerichtliches

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 03/2014: - Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer (BFH) - Kosten eines Studiums als Erstausbildung nicht abziehbar (BFH) - Zinsaufwendungen aus der Refinanzierung von Lebensversicherungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 6/2012:

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 6/2012: Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 6/2012: Familien- und Erbrecht Unterhaltsrecht: Auseinanderfallen von Wohnbedarf und Wohnvorteil Unterhaltsrecht: Rückständiger Unterhalt muss nach einem Jahr geltend gemacht

Mehr

Das Scheidungsformular

Das Scheidungsformular Rechtsanwalt Thomas O. Günther, LL.M. oec Rosental 98, 53111 Bonn Mailto:info@scheidung-bonn.com Fax: 0911 / 30844-60484 Das Scheidungsformular Senden Sie mir dieses Formular bequem online, per Post oder

Mehr

Brandenburg Dresden Jena Naumburg Rostock

Brandenburg Dresden Jena Naumburg Rostock Sonderbeilage zu Heft 11/2001 Unterhaltsleitlinien des Oberlandesgerichts (Stand: 1.7.2001) 3 1. Anrechenbares Einkommen 1.1 Nettoeinkommen Zum Einkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile,

Mehr

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:

Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel: Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere

Mehr

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen?

4.2.5 Wie berücksichtigt man den Einsatz und die Abnutzung der Anlagen? Seite 1 4.2.5 4.2.5 den Einsatz und die Bei der Erzeugung von Produkten bzw. der Erbringung von Leistungen sind in der Regel Anlagen (wie zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)

Mehr

Berechnungsmethoden. I. Quotenunterhalt. Differenzmethode

Berechnungsmethoden. I. Quotenunterhalt. Differenzmethode Prof. Dr. U. Schwedhelm Unterhalt_sk17-1 Berechnungsmethoden I. Quotenunterhalt Nur ein Ehegatte erzielt Einkommen. In diesem Fall wird von dem bereinigten Nettoeinkommen des Pflichtigen die 3/7 : 4/7

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 11 W 60/06 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 530/05 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Prozesskostenhilfeverfahren 1. B U, 2. G U, Antragsteller und Beschwerdeführer,

Mehr

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben

2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben 2.3 Ermittlung der tatsächlichen Betriebsausgaben Gerade wenn Sie einen neuen Pkw kaufen, liegen die tatsächlichen Kilometerkosten in aller Regel über der Kilometerpauschale von 0,30 je Kilometer. Selbst

Mehr

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11

VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 Inhalt VORWORT... 9 I TRENNUNG UND SCHEIDUNG... 11 1. TRENNUNG... 11 1.1. Getrenntleben in der gemeinsamen Ehewohnung... 12 1.2. Auszug... 13 1.3. Zuweisung der Ehewohnung zur alleinigen Nutzung nach Trennung

Mehr

Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege

Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Stand 05/2013 Agenda 2 Finanzieller Eigenanteil der Pflege System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge Schenkungen Haftung des Ehegatten

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum

Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf

Mehr

33 - Leistungsvoraussetzungen

33 - Leistungsvoraussetzungen Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna

Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben

Mehr

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit

Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Informationen für Jugendliche Berufsausbildungsbeihilfe Die finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische Versorgungskammer 1 Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten Berufsleben Ihren Ruhestand in finanzieller

Mehr

Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013)

Arbeitshilfe: Regelbedarf und Mehrbedarf im SGB II ab 1.1.2013) Arbeitshilfe: und im SGB II ab 1.1.2013) sstufe 1 für alleinstehende oder alleinerziehende 382,- Leistungsberechtigte sstufe 2 für Ehegatten und Lebenspartner sowie sonstige 345,- volljährige Partner innerhalb

Mehr

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH

KATJA FLEMMING INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH INFOBLATT VERSORGUNGSAUSGLEICH Versorgungsausgleichsgesetz ab dem 01.09.2009 Ab dem 1. September wird der Versorgungsausgleich neu geregelt. Dabei hat der Gesetzgeber sich zum Ziel gesetzt mehr Versorgungsgerechtigkeit

Mehr

Scheidungsantrag - Online Scheidung mit Einfach Scheidung Online

Scheidungsantrag - Online Scheidung mit Einfach Scheidung Online Seite 2 von 6 Was kostet eine Online-Scheidung? Jetzt ausrechnen! Unverbindliches Scheidungsformular Mit Ihren Angaben erstellen wir völlig kostenlos und unverbindlich einen Entwurf Ihres Scheidungsantrages

Mehr

CheckPoint Berufseinstieg

CheckPoint Berufseinstieg CheckPoint Berufseinstieg Wir wünschen Ihrer Karriere das Beste. Sparkassen-Finanzgruppe Alles im Blick, alles im Griff Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Job! Das erste richtige Gehalt auf dem Konto

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Elternzeit / Elterngeld

Elternzeit / Elterngeld Elternzeit / Elterngeld Wir machen aus Zahlen Werte Elternzeit Es besteht für Eltern die Möglichkeit, ganz oder zeitweise gemeinsamen Elternurlaub, maximal von der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes

Mehr

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.

2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren. 1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.

Mehr

Formular zur Vorbereitung einer Scheidung

Formular zur Vorbereitung einer Scheidung Formular zur Vorbereitung einer Scheidung Falls Sie einfach nur die Scheidung einreichen wollen, können Sie sich und uns die Arbeit erleichtern und das anliegende Formular ausfüllen und mit zum Termin

Mehr

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen

87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen 87 ESt Steueroptimierte Gestaltung durch Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen EStG 10 Sachverhalt Der verheiratete Steuerberater A erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit i. H. von 120.000 Euro.

Mehr

Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check. Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen.

Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check. Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen. Berufsunfähigkeitsabsicherung Bedarfs-Check Wir schützen Ihre Existenz das versichern wir Ihnen. Ihr klarer Vorteil: die Berufsunfähigkeitsabsicherung der ERGO. Ihr privater Schutz Absicherung nach Maß.

Mehr

Mandantenaufnahmebogen Familienrecht

Mandantenaufnahmebogen Familienrecht Mandantenaufnahmebogen Familienrecht Mandant: Vorname, Name ggf. Geburtsname Anschrift Erreichbarkeit: Telefon (privat/geschäftlich) Fax e-mail Geburtstag und Geburtsort Staatsangehörigkeit Konfession

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) Meldung und

Mehr

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte

Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird?

Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Pflegefall wer bezahlt, wenn es ernst wird? Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen rechtzeitig vor den finanziellen Folgen im Pflegefall. Kunden und Rating-Agenturen empfehlen die Württembergische Krankenversicherung

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim FORMULAR FÜR SCHEIDUNGSANTRAG Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung

Mehr

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

Stand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten: Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere

Mehr

Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264)

Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264) Leasingerlass VA Mobilienerlass/Vollamortisation, BMF-Schreiben vom 19.4.1971-VI B/2-S 2170-31/1 (BStBl. 1971 I 264) Ertragsteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter

Mehr

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 27. August 2015 Nr. 36 Bekanntmachung der Neufassung der Ausschreibung von Stipendien der Hochschule Ostwestfalen-Lippe zur Unterstützung

Mehr