Umsetzung der Qualitätsmanagementrichtlinie. Dr. H.-G. Bußmann / K.P. Haustein 1 KZV NR

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1 1 KZV NR

2 Gliederung des Vortrages Definitionen Gesetzliche Grundlagen Inhalte der Qualitätsmanagementrichtlinie Hilfen zur Umsetzung Ausblick Qualitätssicherung 2 KZV NR

3 Definitionen Qualitätsmanagement (QM) bezeichnet die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen, die der Verbesserung von Arbeitsabläufen dienen. Qualitätsmanagementsystem ist eine Methode der Unternehmensführung, an der sich das Qualitätsmanagement orientiert. Qualitätssicherung (QS) sorgt für die Einhaltung der vom Qualitätsmanagement festgelegten Maßnahmen. 3 KZV NR

4 Gesetzliche Grundlagen 135a Abs. 2 SGB V Vertragsärzte,., sind nach Maßgabe der 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet, 1. sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, die insbesondere zum Ziel haben, die Ergebnisqualität zu verbessern und 2. einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. 4 KZV NR

5 Richtlinie des GemBA am in Kraft getreten im Konsens mit den Krankenkassen beschlossen BZÄK wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß 91 Abs. 8a SGB V gegeben 5 KZV NR

6 Richtlinie des GemBA Die Vorgaben beschränken sich auf grundlegende Mindestanforderungen, weil die Einführung und Umsetzung von Qualitätsmanagement-Systemen entscheidend von den einrichtungsspezifischen Gegebenheiten und Bedingungen in den einzelnen Praxen abhängen. 6 KZV NR

7 1 Definition und Ziele Unter Qualitätsmanagement ist die kontinuierliche und systematische Durchführung von Maßnahmen zu verstehen, mit denen eine anhaltende Qualitätsförderung und verbesserung erreicht werden soll. Qualitätsmanagement bedeutet konkret, dass Organisation, Arbeitsabläufe und Ergebnisse einer Einrichtung regelmäßig überprüft, dokumentiert und gegebenenfalls verändert werden. 7 KZV NR

8 1 Definition und Ziele Insbesondere soll die Ausrichtung der Praxisabläufe an gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen unterstützt werden. Qualitätsmanagement muss für Praxisleitung und Praxismitarbeiter sowie für die Patienten nützlich, hilfreich und unbürokratisch sein. Zusätzlich soll Qualitätsmanagement dazu beitragen, die Zufriedenheit der am Prozess Beteiligten, insbesondere der Patienten zu erhöhen. 8 KZV NR

9 2 Methodik Die Ziele des Qualitätsmanagements werden erreicht, indem der Ist-Zustand analysiert wird, gegebenenfalls Änderungsmaßnahmen geplant, implementiert und in geeigneten Zeitabständen überprüft werden. Diese Schritte liegen jeder qualitätsfördernden Maßnahme zugrunde und werden als Qualitätskreislauf beschrieben. 9 KZV NR

10 3 Grundsätzliche Anforderungen Vertragszahnärzte können auf vorhandene QM-Systeme zurückgreifen oder eigene einsetzen. QM muss individuell auf die spezifischen und aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Patienten, der Praxisleitung und mitarbeiter bezogen sein. Das von der Praxis eingesetzte System muss alle aufgeführten Grundelemente enthalten. 10 KZV NR

11 3 Grundsätzliche Anforderungen Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind: Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes Definition von Zielen Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten Durchführung von Änderungsmaßnahmen erneute Erhebung des Ist-Zustandes praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagement-Maßnahmen 11 KZV NR

12 Qualitätskreislauf Ist-Analyse Problemerkennung Evaluation des Erfolges Änderungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung Implementation der Maßnahmen 12 KZV NR

13 Qualitätskreislauf Evaluation des Erfolges Ist-Analyse Problemerkennung Dieser Qualitätskreislauf kann auf verschiedene Bereiche angewendet werden, Beispiele dafür sind die Änderungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung nachfolgend aufgeführten Instrumente. Implementation der Maßnahmen 13 KZV NR

14 4 Instrumente Ausrichtung der Praxisabläufe an den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben für den Bereich Arbeitsprozesse / Praxisorganisation für den Bereich Diagnose- und Behandlungsprozesse für den Bereich Mitarbeiterorientierung für den Bereich Patientenorientierung Kooperation mit Partnern im Gesundheitswesen. 14 KZV NR

15 5 Dokumentation Die Vertragszahnärzte haben Ziele, eingesetzte Elemente und Instrumente nach den 1, 3 und 4 dieser Richtlinie regelmäßig zu dokumentieren. 15 KZV NR

16 6 Überprüfung durch die KZVen Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen fordern nach Ablauf von 4 Jahren nach Inkrafttreten dieser Richtlinie jährlich mindestens 2,0 % zufällig ausgewählter Vertragszahnärzte zur Vorlage einer schriftlichen Dokumentation auf. Die Ergebnisse sind der KZBV zu melden, die spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie dem Gemeinsamen Bundesausschuss jährlich über den Umsetzungsstand des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements in den zahnärztlichen Praxen berichtet. 16 KZV NR

17 Berichtsbogen Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes 17 KZV NR

18 Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes Ausgangspunkt des Kreislaufs ist die Selbstbewertung des Ist-Zustandes der Praxis. Nach der Identifikation von Bereichen, die von einer Weiterentwicklung profitieren können und der Definition von Zielen, die mit der Weiterentwicklung erreicht werden sollen, wählt die Einrichtung diejenigen Grundelemente und Instrumente aus, mit denen die gewählten Ziele erreicht werden sollen. 18 KZV NR

19 Erhebung und Bewertung des Ist-Zustandes Bereich aussuchen: z.b. Einhaltung der Vorschriften der Röntgenverordnung Verschiedene Vorgehensweisen möglich: Überprüfung mittels selbst erstellter Checkliste Überprüfung anhand einer Checkliste aus Handbuch Softwarelösung 19 KZV NR

20 Checkliste Handbuch 20 KZV NR

21 Softwarelösung 21 KZV NR

22 Definition von Zielen 22 KZV NR

23 Definition von Zielen Erfüllung der gesetzlichen Auflagen Verbesserung der Qualität der Rö Aufnahmen Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen Verbesserung von Arbeitsabläufen Verbesserung der Kommunikation untereinander und vieles mehr 23 KZV NR

24 Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten 24 KZV NR

25 Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten Arbeitsanweisungen Hygieneplan Gebrauchsanweisungen Verfahrensanweisungen Liste Abnahmeberechtigter bei Sterilisation Praxisorganigramm und Stellenbeschreibung und vieles mehr 25 KZV NR

26 Arbeitsanweisungen 26 KZV NR

27 Prozessbeschreibung 27 KZV NR

28 Praxisorganigramm 28 KZV NR

29 Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten 29 KZV NR

30 Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten Einweisung in die Geräte und Aufnahmetechniken Üben der Aufnahmeeinstellungen Periodische Belehrungen gemäß 36 RöV Anleitung zur Durchführung der Konstanzprüfungen Einhaltung der Prüfpflichten und vieles mehr 30 KZV NR

31 Durchführung von Änderungsmaßnahmen 31 KZV NR

32 Durchführung von Änderungsmaßnahmen Verbesserung der Qualität der Rö - Aufnahme durch: Einsatz von Hilfsmitteln, z.b.: Filmhalter andere Aufnahmetechniken regelmäßige Konstanzprüfungen Nachschulungen Einhaltung der Prüffristen durch: automatisierte Terminverwaltung Abfrage bei Teambesprechung 32 KZV NR

33 Erneute Erhebung des Ist-Zustandes 33 KZV NR

34 Erneute Erhebung des Ist - Zustandes Vorgehensweise wie bei Ersterhebung Kontrolle auch derjenigen Prozesse, die bei Ersterhebung fehlerfrei waren Überprüfung, ob neue Prozesse hinzugekommen sind oder ob sich Verantwortungsbereiche geändert haben 34 KZV NR

35 Erneute Erhebung des Ist - Zustandes 35 KZV NR

36 Praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagement-Maßnahmen 36 KZV NR

37 Praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit von Qualitätsmanagement - Maßnahmen Im Team Wirksamkeit der Maßnahmen besprechen Welche Verbesserungen wurden erzielt? Für die Praxis Für die Patienten Wurden die gesetzten Ziele erreicht? Ggf. Beschwerdemanagement mit einbeziehen Ist der QM - Kreislauf abgeschlossen und oder wird ein erneuter Kreislauf notwendig? 37 KZV NR

38 KZV NR

39 Berichtsbogen Die im Berichtsbogen aufgeführten Instrumente des Qualitätsmanagements sind beispielhaft. Sie müssen nicht alle nebeneinander angewendet werden. 39 KZV NR

40 Instrumente 1. Neben der obligatorischen Ausrichtung aller Praxisabläufe an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, wie insbesondere: Allgemeine Behandlungsrichtlinien, IP-Richtlinien, FU-Richtlinien, ZE-Richtlinien, Festzuschuss-Richtlinien, KFO-Richtlinien, Bundesmantelverträge BMV-Z / EKV-Z, Röntgenverordnung, Vorgaben zum Datenschutz und zu den Hygienemaßnahmen, sollen. 40 KZV NR

41 Instrumente sollen. 2. als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements insbesondere genutzt werden: 2.1 für den Bereich Arbeitsprozesse / Praxisorganisation Checklisten für organisatorische Arbeitsabläufe, Praxishandbuch, Fehlermanagement, Notfallmanagement, 41 KZV NR

42 Instrumente 2.2 für den Bereich Diagnose- u. Behandlungsprozesse Orientierung am Stand der Wissenschaft gemäß 2 Abs. 1 SGB V, Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen, fachliche Fortbildung nach 95d SGB V, 2.3 für den Bereich Mitarbeiterorientierung Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Teambesprechungen, 42 KZV NR

43 Instrumente 2.4 für den Bereich Patientenorientierung Patienteninformation, -aufklärung, -beratung, Förderung Patientenmitwirkung, -selbsthilfe, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit, Terminvergabe, Beschwerdemanagement, 2.5 Kooperation mit Partnern im Gesundheitswesen 43 KZV NR

44 Berichtsbogen 2. Teil Bitte hier diejenigen Instrumente ankreuzen, die nach der Analyse des Ist-Zustandes für einen geplanten QM-Kreislauf vorgesehen sind. 44 KZV NR

45 Bitte hier diejenigen Instrumente ankreuzen, die in einem durchgeführten QM-Kreislauf verwendet wurden. Berichtsbogen 2. Teil 45 KZV NR

46 Berichtsbogen 2. Teil 46 KZV NR

47 Checklisten für organisatorische Abläufe manuell 47 KZV NR

48 Checklisten für organisatorische Abläufe Software 48 KZV NR

49 Berichtsbogen 2. Teil 49 KZV NR

50 Praxishandbuch individuell in Eigenregie erstellen vorhandene Hilfen nutzen 50 KZV NR

51 Praxishandbuch individuell in Eigenregie erstellen vorhandene Hilfen nutzen komplexe Handbücher kaufen oder erstellen lassen 51 KZV NR

52 Berichtsbogen 2. Teil 52 KZV NR

53 Fehlermanagement Fehler durch organisatorische Maßnahmen vermeiden Erkannte Fehler abstellen Fehler zukünftig verhindern Fehlerhafte Prozessabläufe im Team besprechen ggf. Arbeitsanweisungen erstellen oder ändern Schulungsmaßnahmen 53 KZV NR

54 Fehlermanagement 54 KZV NR

55 Berichtsbogen 2. Teil 55 KZV NR

56 Notfallmanagement 56 KZV NR

57 Berichtsbogen 2. Teil 57 KZV NR

58 Orientierung am Stand der Wissenschaft Orientierung am Stand der Wissenschaft gemäß 2 Abs. 1 SGB V 2 Abs. 1 lautet:.. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. 58 KZV NR

59 Orientierung am Stand der Wissenschaft 59 KZV NR

60 Orientierung am Stand der Wissenschaft 60 KZV NR

61 Berichtsbogen 2. Teil 61 KZV NR

62 Koordinierung zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Maßnahmen Terminplanung Konkrete Auftragsvergabe Planungsmodelle Situationsmodelle Fotos Gemeinsame Farbauswahl Zwischeneinproben Materialproben zur Allergietestung und vieles mehr 62 KZV NR

63 Berichtsbogen 2. Teil 63 KZV NR

64 Fachliche Fortbildung fachliche Fortbildung nach 95d SGB V Gilt auch für angestellte Zahnärztinnen / Zahnärzte 125 Punkte in 5 Jahren Fünfjahreszeitraum beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit als Vertragszahnarzt, bei Ruhen der Zulassung wird der Fünfjahreszeitraum unterbrochen; dies gilt nicht für den Wechsel in eine andere KZV. 64 KZV NR

65 Fachliche Fortbildung fachliche Fortbildung nach 95d SGB V Nach Ablauf der ersten Frist beginnt ein neuer Fünfjahreszeitraum. Überzählige Fortbildungspunkte aus dem alten Zeitraum verfallen, können also nicht transferiert werden. Wurde keine ausreichende Anzahl an Fortbildungspunkten nachgewiesen, drohen Honorarkürzungen und ggf. der Entzug der Zulassung. 65 KZV NR

66 Berichtsbogen 2. Teil 66 KZV NR

67 Fortbildung, Weiterbildung des Teams Freiwillige interne Aus- und Weiterbildung Vermittlung theoretischer Kenntnisse (Literatur, elektronische Medien, Vorträge, etc.) Vermittlung praktischer Fähigkeiten Vorgeschriebene interne Aus- und Weiterbildung Einweisungen in Geräte Mitarbeiterbelehrungen diverse Arbeitsanweisungen 67 KZV NR

68 Fortbildung, Weiterbildung des Teams Freiwillige externe Aus- und Weiterbildung Theoretische und praktische Kurse (Vermittlung von Fachwissen, Erste Hilfe Kurse, Arbeitsschutz, Management und vieles mehr) Vorgeschriebene externe Aus- und Weiterbildung Strahlenschutzkurs ( ist alle 5 Jahre zu wiederholen ) Besuch der Berufsschule für Auszubildende 68 KZV NR

69 Fortbildung, Weiterbildung des Teams 69 KZV NR

70 Berichtsbogen 2. Teil 70 KZV NR

71 Teambesprechungen Regelmäßige Besprechungen Besprechungen aus besonderem Anlass im Team Einzelgespräch 71 KZV NR

72 Teambesprechungen 72 KZV NR

73 Berichtsbogen 2. Teil 73 KZV NR

74 Patienteninformation, -aufklärung, -beratung im persönlichen Gespräch durch Aushänge durch Broschüren, Flyer, Informationsblätter durch Filme und andere Medien anhand von Schaumodellen und anderer Materialien 74 KZV NR

75 Patienteninformation, -aufklärung, -beratung 75 KZV NR

76 Berichtsbogen 2. Teil 76 KZV NR

77 Patientenmitwirkung, -selbsthilfe Auszug aus der PAR Behandlungsrichtlinie 4. Mitwirkung des Patienten Der Zahnarzt hat den Patienten in allen Therapiephasen über die Notwendigkeit der aktiven Mitwirkung zu informieren.. Stellt der Zahnarzt fest, dass der Patient nicht ausreichend mitarbeitet, hat der Zahnarzt das Behandlungsziel neu zu bestimmen und ggf. die Behandlung zu beenden, und die Krankenkasse zu informieren. 77 KZV NR

78 Patientenmitwirkung, -selbsthilfe Anleitung zur Mundhygiene Anleitung zur Pflege von Zahnersatz PZR Konzepte Anleitung zu Übungen bei visceralem Schlucken Abstellen von habits Rückenschule bei CMD 78 KZV NR

79 Berichtsbogen 2. Teil 79 KZV NR

80 Beschwerdemanagement Mündliche Patientenbefragung Schriftliche Patientenbefragung Werden Patientenbeschwerden berücksichtigt? Kummerkasten 80 KZV NR

81 Beschwerdemanagement 81 KZV NR

82 Beschwerdemanagement 82 KZV NR

83 Beschwerdemanagement 83 KZV NR

84 ? Berichtsbogen 2. Teil Müssen alle Instrumente verwendet werden?? 84 KZV NR

85 Auszüge aus der Richtlinie 3 Das von der Praxis eingesetzte System muss alle aufgeführten Grundelemente enthalten. 4 Neben der obligatorischen Ausrichtung aller Praxisabläufe an den gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen, wie sollen.. als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements insbesondere genutzt werden:. 85 KZV NR

86 ?? Berichtsbogen 2. Teil 86 KZV NR

87 Kooperation mit Partnern im Gesundheitswesen Dentallabore Dentaldepots Hersteller von Dentalprodukten Fachärzte Fachberufe des Gesundheitswesens Schulen / Kindergärten Patientenberatungsstellen Kammern und KZVen Krankenkassen, usw. 87 KZV NR

88 Berichtsbogen 2. Teil Fällt Ihnen hierzu etwas ein??? 88 KZV NR

89 Berichtsbogen Seite 2 Bitte keinesfalls mit versenden! Kau Kakaustein 4711 ZA Kau Kakaustein Sternstundenstr Traumstadt Kau 89 KZV NR

90 Berichtsbogen 2. Seite Bei ÜBAG s und Zweitpraxen 4711 ist je Kau Kakaustein ZA Kau Kakaustein Praxissitz ein Berichtsbogen abzugeben. Sternstundenstr Traumstadt Kau 90 KZV NR

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