Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA

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1 Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Offenlegungsbericht zum 31. Dezember 2012 Offenlegung nach 26 a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV sowie Offenlegung nach 7 InstitutsVergV

2 INHALTSVERZEICHNIS TEIL I Offenlegung gemäß Solvabilitätsverordnung 1 Einleitung Anwendungsbereich Eigenmittelstruktur und Eigenmittelausstattung Eigenmittelstruktur Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Angemessenheit des internen Eigenkapitals Eigenkapitalanforderungen Gesamt- und Kernkapitalquoten Risikomanagement Risikomanagement Adressenausfallrisiken Allgemein Notleidende bzw. in Verzug geratene Kredite Marktrisiken Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Operationelle Risiken Liquiditätsrisiken Offenlegung Beteiligungen im Anlagebuch Kreditrisikominderungstechniken im Kreditrisiko-Standardansatz TEIL II Offenlegung gemäß Instituts-Vergütungsverordnung 1 Einleitung Vergütungspolitik Prinzip der Grundsicherung Prinzip der Transparenz Prinzip der Ziel- und Werteorientierung Prinzip der Leistungs- und Ergebnisabhängigkeit Vergütungsinstrumente Vergütung nach dem Tarifvertrag des privaten Bankgewerbes Außertarifliche Vergütung und Bonussystem Prozesse des Vergütungssystems Offenlegung der Vergütung Tochtergesellschaften Besonderheiten/Abweichungen HAIR AG Besonderheiten/Abweichungen Luxemburger Tochtergesellschaften Verpflichtung... 28

3 Teil I Offenlegung gemäß Solvabilitätsverordnung zum 31. Dezember 2012 (nach 26 a KWG i.v.m. 319 ff. SolvV)

4 1 Einleitung Der Offenlegungsbericht des Hauck & Aufhäuser-Konzerns (H&A-Konzern) ist nach den Vorschriften gemäß 26a Kreditwesengesetz (KWG) in Verbindung mit 319 ff Solvabilitätsverordnung (SolvV) erstellt worden. Das übergeordnete Unternehmen in dem H&A-Konzern ist die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA (Hauck & Aufhäuser). 26a Abs. 1 KWG verpflichtet Institute regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditminderungstechniken zu veröffentlichen und über förmliche Verfahren und Regelungen zur Erfüllung dieser Offenlegungspflichten zu verfügen. Hauck & Aufhäuser hat ein übergreifendes Risikomanagement, in das alle Gesellschaften des H&A-Konzerns integriert sind. Die Angaben dieses Berichtes beziehen sich auf sämtliche Unternehmen des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises. Der Bericht umfasst die Periode vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember Die Berichterstattung erfolgt zum Stichtag 31. Dezember 2012 bei einer jährlichen Berichtsfrequenz. Dieser Bericht kann über die Homepage von Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA unter dem Link eingesehen und heruntergeladen werden. 2 Anwendungsbereich Angaben gem. 323 SolvV Hauck & Aufhäuser gilt nach 10a Abs. 1 Satz 1 KWG als übergeordnetes Unternehmen des H&A-Konzerns. Die aufsichtsrechtliche Konsolidierung nach 10a KWG unterscheidet sich von der handelsrechtlichen Konsolidierung. Gem. 10a KWG werden in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis insgesamt zwei Kreditinstitute, ein Finanzdienstleistungsinstitut und ein Finanzunternehmen voll konsolidiert einbezogen. Es werden keine Unternehmen quotal konsolidiert. Die wesentlichen gruppenangehörigen Unternehmen von Hauck & Aufhäuser werden sowohl in den handelsrechtlichen als auch in den aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen. Von der Einbeziehung der übrigen Konzernunternehmen wurde abgesehen, da diese gemäß 296 Abs. 2 HGB für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des H&A-Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind. Innerhalb von Hauck & Aufhäuser existieren keine Einschränkungen bei der Übertragung von Finanz- oder Eigenmitteln i.s.d. 323 Abs. 1 Nr. 3 SolvV durch dritte Personen, Gesellschaften des privaten oder öffentlichen Rechtes, supranationale Organisationen oder Staaten. Die gruppenangehörigen Unternehmen von Hauck & Aufhäuser, die nicht in die Zusammenfassung nach 10a KWG einbezogen werden, weisen keine Eigenkapitalunterdeckung i.s.d. 323 Abs. 2 KWG auf. Von der Waiver-Regelung gemäß 2a KWG macht Hauck & Aufhäuser keinen Gebrauch. 3

5 In der folgenden Konsolidierungsmatrix werden die gruppenangehörigen Unternehmen des H&A- Konzerns des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises dem handelsrechtlichen Konsolidierungskreis gegenübergestellt. Gegliedert werden diese nach ihrem Unternehmenszweck auf Basis der Begriffsbestimmungen von 1 KWG. Unternehmensform Name Konsolidierung nach KWG HGB voll Abzug voll Kreditinstitut Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA x x Kreditinstitut Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. x x Finanzdienstleistungsinstitut Hauck & Aufhäuser Asset Management GmbH x x Finanzdienstleistungsinstitut Hauck & Aufhäuser (Schweiz) AG x x Finanzunternehmen Hauck & Aufhäuser Corporate Finance AG x x Finanzunternehmen Conpartis AG x Finanzunternehmen LUXINIA S.A. x Finanzunternehmen Hauck & Aufhäuser Alternative Investments Services S.A. x Finanzunternehmen Hauck & Aufhäuser Structured Finance GmbH x Kapitalanlagegesellschaft Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. x x Kapitalanlagegesellschaft Trendconcept Fund S.A. x Sonstige Unternehmen Hauck & Aufhäuser Geschäftsleitungs GmbH x Sonstiges Unternehmen Hauck & Aufhäuser Institutional Research AG x 1 1 Mit Minderheitenausweis 4

6 3 Eigenmittelstruktur und Eigenmittelausstattung 3.1 Eigenmittelstruktur Angaben gem. 324 SolvV Ausgewiesen wird die nach 10a Abs. 6 KWG ermittelte aufsichtsrechtliche Eigenmittelstruktur des H&A-Konzerns zum Stichtag 31. Dezember 2012 nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung: Eigenmittel [ Mio. ] Eingezahltes Kapital 16 Kapitalrücklage und sonstige anrechenbare Rücklagen 149 Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 6 Andere Kernkapitalbestandteile 0 Abzugsposten vom Kernkapital nach 10 Abs. 2 a Satz 2 Nr. 2 KWG -5 Abzugsposten vom Kernkapital nach 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KWG -2 Gesamtbetrag des Kernkapitals nach 10 Abs. 2 a KWG 164 Summe des Ergänzungskapitals nach 10 Abs. 2 b KWG vor Abzugsposten 11 Abzugspositionen vom Ergänzungskapital nach 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 KWG -2 Gesamtbetrag des Ergänzungskapitals nach 10 Abs. 2 b KWG 9 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1 d KWG 173 Das Ergänzungskapital besteht im Wesentlichen in Form von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 9 Mio. sowie Neubewertungsreserven gemäß 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 6 KWG. Die Laufzeit der nachrangigen Verbindlichkeiten endet am 30. Juni 2014 und ist am gleichen Tag zur Rückzahlung fällig; sie werden mit 5,5% verzinst. Der H&A-Konzern hatte zum Berichtsstichtag keine Drittrangmittel im Bestand. 3.2 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung Angemessenheit des internen Eigenkapitals Angaben gem. 325 Abs. 1 SolvV Unsere Risikostrategie und unser Risikotragfähigkeitskonzept dienen der qualitativen Beurteilung der Angemessenheit unserer Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zu unserem Risikoprofil. Sie erläutern das Vorgehen bei der Definition und Festlegung der Risikodeckungsmasse und der Wahl der effektivsten Methoden für die Quantifizierung der verschiedenen Risikoarten über die Risikoplanung bis hin zur Kapitalallokation und Limitierung, um die Angemessenheit des internen Eigenkapitals nachhaltig zu gewährleisten. Die Gewährleistung der Risikotragfähigkeit ist neben den aufsichtsrechtlichen Kennzahlen und den Renditezielen eine der zentralen Größen der Gesamtbanksteuerung des H&A-Konzerns. Die Risikostrategie ist die allgemeine Definition von Zielen zur Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten und legt unser Risikoappetit fest, der das angestrebte Verhältnis von Risikobereitschaft und -tragfähigkeit reflektiert. Die Risikostrategie wird von jeder Einheit des H&A- Konzerns definiert, dokumentiert und einer jährlichen Überprüfung unterzogen. Hier wird der Umgang mit quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risiken bestimmt. 5

7 Die Gruppenebene wird entsprechend dem Konsolidierungskreis und der wirtschaftlichen Bedeutung jeder einzelnen Einheit definiert. Wir verwenden hierfür unsere Skala der Finanzrisiken, die eine objektive Festlegung der Gruppenebene und somit eine risikoadjustierte Steuerung des H&A- Konzerns ermöglicht. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Geschäfts- und Risikostrategie erfolgt die Festlegung der Risikodeckungsmasse, des Risikokapitals und des Risikokapitalbedarfs, d. h. die Berechnung der Risiken auf Basis der geplanten wesentlichen Geschäftsaktivitäten. Neben einer risikoorientierten Sichtweise ist ein ausreichender Ertrag eine weitere Prämisse für die Geschäftstätigkeit, um die Risikotragfähigkeit und die Eigenmittelausstattung weiter zu verbessern. Für die Berechnung der Risikotragfähigkeit sind vor allem zwei Größen entscheidend: die Risikodeckungsmasse, d. h. das maximal verfügbare Kapital zur Risikoabsicherung und das Risikokapital, d. h. das tatsächlich eingesetzte Kapital zur Abdeckung der Risiken. Entsprechend unserer risikopolitischen Grundsätze und zwecks Risikolimitierung wird nur ein Teil der Risikodeckungsmasse zur Abdeckung der Risiken eingesetzt. Der verbleibende strategische Risikopuffer dient der Abdeckung möglicher Schwankungen unserer Risikodeckungsmasse und gewährleistet Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Risikosteuerung. Die Risikotragfähigkeit ist gegeben, wenn die Risikodeckungsmasse höher ist als der Risikokapitalbedarf. Um dies sicherzustellen, werden in unserer Risikostrategie für alle Risikoarten und Funktionsbereiche Limite festgelegt, die den Handlungsrahmen für die Entscheidungsträger definieren. Das Limit-System sorgt methodisch und prozessual dafür, dass die eingegangenen Risiken angemessen mit Risikodeckungsmasse unterlegt werden. Die Angemessenheit des internen Eigenkapitals wird mittels eines regelmäßigen Berichtswesens überwacht. Die regulatorischen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung stellen in unserem Risikotragfähigkeitskonzept strikt einzuhaltende Nebenbedingungen dar Eigenkapitalanforderungen Angaben gem. 325 Abs. 2, 330 und 331 SolvV Eigenkapitalanforderungen für Adressenausfallrisiken Es folgt der Ausweis der Eigenkapitalanforderungen der Forderungsklassen im Kreditrisikostandardansatz (KSA) und für Beteiligungen zum Stichtag 31. Dezember Eigenkapitalanforderungen [ Mio. ] Zentralregierungen 0 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 1 Sonstige öffentliche Stellen 0 Multilaterale Entwicklungsbanken 0 Internationale Organisationen 0 Institute 8 Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 3 Unternehmen 58 Mengengeschäft 0 Verbriefungen 0 Durch Immobilien besicherte Positionen 0 6

8 Investmentanteile 5 Sonstige Positionen 5 Überfälligen Positionen 6 Beteiligungen 4 Gesamteigenkapitalanforderung Adressenausfallrisiken 90 Eigenkapitalanforderungen für Marktrisiken Der H&A-Konzern verwendet den Standardansatz zur Bewertung der aufsichtsrechtlichen relevanten Marktrisiken. Die folgende Tabelle zeigt die Eigenkapitalanforderungen für die einzelnen Marktrisiken: Eigenkapitalanforderungen [ Mio. ] Zinsänderungsrisiken 0 Aktienkursrisiken 0 Währungsrisiken 1 Rohwarenrisiken 1 Sonstige Risiken 0 Gesamteigenkapitalanforderung Marktrisiken 2 Eigenkapitalanforderungen für operationelle Risiken Das operationelle Risiko des H&A-Konzerns wird für aufsichtsrechtliche Zwecke nach dem Basisindikatoransatz ermittelt. Die Eigenkapitalanforderungen zum Stichtag 31. Dezember 2012 belaufen sich auf 16 Mio Gesamt- und Kernkapitalquoten Ausgewiesen werden die Gesamt- und Kernkapitalquoten des H&A-Konzerns, des übergeordneten Instituts Hauck & Aufhäuser sowie der wirtschaftlich bedeutsamsten Tochtergesellschaft Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A.: Gesamtkapitalquote [%] Kernkapitalquote [%] Hauck & Aufhäuser-Konzern 12,81 12,15 Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main 13,14 12,27 Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A., Luxemburg 12,93 9,26 7

9 4 Risikomanagement 4.1 Risikomanagement Angaben gem. 322 SolvV Das Risikomanagement im H&A-Konzern ist ein proaktives Managementsystem zur frühzeitigen Identifizierung, Messung, Bewertung und Steuerung von Risiken, die den Bestand des H&A- Konzerns aktuell oder künftig gefährden könnten. Die wichtigsten Bestandteile unseres konzernweiten Risikomanagementsystems zur Steuerung der Risiken und des Kapitals sind: unsere Geschäftsstrategie und die daraus abgeleiteten Geschäftsfelder und identifizierten Risikoarten. die Risikostrategie, d.h. die Kapitalallokation in den jeweiligen Geschäftsfeldern unter Berücksichtigung der Renditeerwartung. im Rahmen des Risikotragfähigkeitskonzepts die Risikodeckungsmasse, d.h. das maximal verfügbare Eigenkapital zur Abdeckung der Risiken im Konzern, wie auch das Risikokapital, d.h. das tatsächlich eingesetzte Eigenkapital zur Risikoabsicherung. laufende Risikosteuerungs- und Controlling-Prozesse. die laufende Überwachung unseres Risikomanagementsystems seitens der internen Revision. Die Geschäftsstrategie sowie die Risikostrategie liegen in der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung. Sie legt die Strategien dem Aufsichtsrat zur Kenntnis vor und erörtert sie mit diesem. Die Risikostrategie ist an Art, Komplexität, Umfang und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten der jeweiligen Einheiten angepasst und als Bestandteil des Risikomanagementprozesses zu verstehen, der das ertragsorientierte Eingehen von Risiken unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Risikotragfähigkeit regelt. Die Risikostrategie ist Teil der Unternehmensstrategie und legt unsere Risikoneigung auf Konzernebene fest. Das Risikotragfähigkeitskonzept des H&A-Konzerns basiert auf dem aufsichtsrechtlichen Best- Practice-Prozess. Hieraus wurde auch das Konfidenzniveau in der Liquidationssicht abgeleitet, welches einen maßgeblichen Bewertungsparameter im Rahmen der Value at Risk (VaR)-Methodik darstellt. Hauck & Aufhäuser stellt den einzelnen Geschäftsfeldern nur einen Teil der Risikodeckungsmasse zur Verfügung. Die nicht eingesetzte Risikodeckungsmasse dient als strategischer Risikopuffer. Die Identifikation der Risiken lässt sich aus der Geschäftsstrategie ableiten und konkretisiert sich durch die Definition der Risiken in der Risikostrategie. Im H&A-Konzern werden folgende Kategorien relevanter Risiken unterschieden: Adressenausfallrisiken Marktrisiken Liquiditätsrisiken Operationelle Risiken Strategische Risiken (Ertrags- und Reputationsrisiken) Konzentrationsrisiken (in den o.g. Risiken implizit berücksichtigt) 8

10 TEIL I Offenlegung gemäß Solvabilitätsverordnung 11,4% 6,2% 5,5% 49,2% Adressenausfallrisiko Kreditkunden Adressenausfallrisiko Treasury Adressenausfallrisiko Sonstige 27,7% Marktpreisrisiko Operationelles Risiko Aufteilung der Gesamtrisikoposition Des Weiteren erfolgt eine Quantifizierung dieser Risiken, um die strategischee Allokation von Risi- des kokapital auf Basis der individuellen Renditeziele zu ermöglichen. Dabei findet im Rahmen Risikotragfähigkeitskonzeptes das bankinterne Limitsystem Anwendung, welches einzelnen Risivon koarten bzw. Geschäftsfeldern Limitbegrenzungen zuordnet. Diese äußern sich in Form Globallimiten, die auf Individuallimite herunter gebrochen werden. Zusätzlich finden laufende Risikosteuerungs- sowie Controlling-Prozesse statt. Die Geschäftslei- im tung trägt die Gesamtverantwortung für die Steuerung des Risiko- und Kapitalmanagements H&A-Konzern. Sie trägt die Verantwortung für die Einrichtung eines angemessenen Rahmens und die Überwachung in Bezug auf unsere Kredit-, Markt-, Liquiditäts- Die Risikoüberwachung wird operativ in der vom Markt getrenntenn Einheit Konzern-Risiko- Controlling wahrgenommen. Hier werden Risiken identifiziert, analysiert, bewertet, überwacht und und operationellen Risiken so- wie für die Steuerung des Risikokapitals im H&A-Konzern. berichtet, um eine Steuerung zu ermöglichen. Konzern-Risiko-Controlling ist für die Methoden, die der Gesamtbank- und Risikosteuerung dienen, zuständig. Das Controlling der Ergebnisentwick- lung erfolgt in unsererr Einheit Konzern-Finanzen. Das Beteiligungs-Controlling wird im Partnersek- retariat in Zusammenarbeit mit Konzern-Finanzen wahrgenommen. Die Elemente unseress Risikomanagementprozesses - die Risikoidentifikation, - die Risikoanalyse (Messung und Bewertung von Risiken), - die Risikosteuerung, - die Risikoüberwachung und Kommunikation stellen jeweils eine Zusammenfassung der wesentlichen Aufgaben innerhalb des Prozesses dar. Die Funktionstrennung ist in unserer Aufbau- und Ablauforganisation sowie unseren Risikomana- als übergeordnete Instanzen für die Entscheidungsträger in den Organisationseinheiten, bei denen gementprozessen bis zur Ebene der Geschäftsleitung gewährleistet. Der Aktiv/Passiv-Management Ausschuss sowie das Kredit- und das OpRisk-Komitee fungieren weiterhin die tägliche Verantwortung für das operative Risikomanagement liegt. Die Geschäftsleitung und der Aufsichtsrat werden mittels des monatlichen und vierteljährlichen Risikoberichtes über die Risikoentwicklung informiert. 9

11 Ein vollumfängliches Berichtswesen sichert die regelmäßige sowie zeitnahe Kommunikation über die Auslastung des Risikokapitals und ermöglicht somit eine schnelle Reaktion. Der Konzernrevision obliegt die risikoorientierte und prozessunabhängige Prüfung des Risikomanagements. Die Geschäftsleitung berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat über wesentliche Feststellungen der Konzernrevision. Die Prüfungen beziehen sich grundsätzlich auf sämtliche Aktivitäten und Prozesse des H&A-Konzerns. 4.2 Adressenausfallrisiken Allgemein Angaben gem. 326 Abs. 1/ 327 Abs. 1 SolvV Adressenausfallrisiken resultieren hauptsächlich aus unserem Kreditgeschäft mit Firmen- und Privatkunden, aus unserem Anlage- und Interbankengeschäft mit institutionellen Kunden sowie dem Derivategeschäft mit unseren Kundengruppen. Unter Adressenausfallrisiken wird insbesondere - der Ausfall eines Schuldners, d.h. die Unfähigkeit eines Schuldners bzw. mehrerer Schuldner, den Kreditverpflichtungen nachzukommen (insbesondere den Zins- und Tilgungszahlungen), - das Bonitätsrisiko, d.h. die mögliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation eines Schuldners, - das Sicherheitenrisiko, d.h. die mögliche Preisveränderung von Wertgegenständen, die zur Haftung im Kreditgeschäft herangezogen wurden, - das Portfolio- bzw. Klumpenrisiko, d.h. die zu hohe Konzentration und Abhängigkeit von einem Schuldner oder Gruppe von Schuldnern, - das Emittenten- und Länderrisiko verstanden. Zur Beurteilung der Bonität unserer Kunden nutzen wir die Ratingverfahren der CredaRate Solutions GmbH, Köln. Die Sicherheitenbewertung erfolgt auf Basis standardisierter Verfahren im Vier- Augen Prinzip. Die Festlegung der Beleihungswerte bei Wertpapiersicherheiten erfolgt risikoadjustiert auf Basis aktueller Marktdaten. Diese werden regelmäßig aktualisiert. Die Ermittlung des internen Kapitalbedarfs zur Deckung der Adressenausfallrisiken erfolgt mittels - dem Gordy-Modell für unser Kreditkunden- und Interbankengeschäft und - einem Credit-Spread-Modell für unseren Anlagebestand. Die Steuerung der Adressenausfallrisiken basiert auf einer festgelegten Kreditstrategie/-politik bzw. Anlagepolitik. Hier sind interne Obergrenzen zur Vermeidung von Konzentrationsrisiken definiert sowie Bonitätsgrenzen. 10

12 4.2.2 Notleidende bzw. in Verzug geratene Kredite Im Kreditgeschäft definieren wir folgende Kriterien für Leistungsstörungen im Kreditgeschäft: - Zahlungsverzug (z.b. fälliges Kapital, fällige Zinsen, Kontoüberziehungen, Sicherheitenunterdeckung, Beitragsrückstände bei abgetretenen Versicherungen, Scheck- und Lastschriftrückgaben) - Verletzung von Auflagen aus der Kreditvereinbarung (z.b. Nichteinreichung vereinbarter Unterlagen, Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen) - Einleitung von Zwangsmaßnahmen durch Dritte (z.b. Pfändungen, Zahlungsverbote) - Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Die maßgeblichen Fristen, zu welchem Zeitpunkt ein Engagement als leistungsgestört betrachtet wird, sind in unserem Kredithandbuch detailliert dargestellt. Wir verwenden für in Verzug geratene Kredite den Terminus leistungsgestört. Bei leistungsgestörten Engagements (unabhängig von der Höhe des Gesamtengagements) ist zu prüfen, ob notwendig ist. die Bildung einer Einzelwertberichtigung (EWB) die Erhöhung einer bestehenden EWB die Reduzierung einer bestehenden EWB die Auflösung einer bestehenden EWB der Verbrauch einer bestehenden EWB Hierfür sind folgende Kriterien zu prüfen: Leistungsgestörte Kredite Bei leistungsgestörten Krediten erfolgt die Bildung einer EWB entsprechend des nachstehenden Berechnungsschemas: Kreditforderung o o abzgl. Kreditsicherheiten (unter Berücksichtigung der Verwertungsrisiken) abzgl. plausibilisierte zukünftige Zahlungsströme ergibt die zu bildende EWB Plausibilisierte Zahlungsströme können sein: beurkundete Verträge zur Veräußerung von Immobilien verbindlich zugesagte Ausschüttungen aus Beteiligungen oder andere Kapitalerträge nachgewiesene regelmäßige Einkünfte Bei der Plausibilisierung ist zu würdigen, ob und in welcher Höhe weitere Verbindlichkeiten des Kreditnehmers bestehen, die ebenfalls zu bedienen sind. Einzelfallbezogen ist die Einrichtung einer ergebnisneutralisierenden internen Zinssuspendierung zu prüfen. 11

13 Gekündigte Kredite, Insolvenzfälle, Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung Bei Krediten dieser Klasse ist eine EWB zwingend erforderlich, sofern entsprechend des nachstehenden Berechnungsschemas ein Blankoanteil ermittelt wird: Kreditforderung o abzgl. Kreditsicherheiten (unter Berücksichtigung der Verwertungsrisiken) ergibt die zu bildende EWB Zu erwartende künftige Zahlungsströme werden nur berücksichtigt, wenn diese im Zusammenhang mit den Kreditsicherheiten stehen. Die Berücksichtigung erfolgt in Form eines erhöhten Ansatzes des Beleihungswertes der Kreditsicherheiten (z. B. bei beurkundeter und auflagenfreier Veräußerung eines mit Grundschulden zu unseren Gunsten belasteten Immobilienvermögens). Vorschläge zur Zuführung zur Risikovorsorge (EWB, Rückstellung, Direktabschreibung) werden der Geschäftsleitung zur Genehmigung vorgelegt. Die Angemessenheit der Risikovorsorge wird jeweils zum Monatsultimo eines jeden Monats während des Geschäftsjahres angepasst. Detaillierte Informationen zur Erfassung der Risikovorsorge liegen in Form eines umfassenden internen Regelwerks vor. Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 1 SolvV Die folgenden Darstellungen umfassen nicht die Werte für Beteiligungen und verbundene Unternehmen. Hierzu verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 5 dieses Berichtes. Bruttokreditvolumen Bilanzielle Adressenausfallpositionen Traditionell außerbilanzielle Adressenausfallpositionen Derivative Adressenausfallpositionen in Mio. in Mio. in Mio. Gesamtes Bruttokreditvolumen Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 2 SolvV Der H&A-Konzern ist stark auf das Inland ausgerichtet. Hier zeigt sich zusätzlich eine verstärkte Konzentration auf die Standorte Frankfurt, München, Hamburg, Köln und Düsseldorf. Diese Konzentration bewirkt, dass sich Länderrisiken kaum auswirken. Geografische Hauptgebiete Bilanzielle Adressenausfallpositionen Traditionell außerbilanzielle Adressenausfallpositionen Derivative Adressenausfallpositionen in Mio. in Mio. in Mio. Deutschland andere EWWU- Länder andere EWR- Staaten sonstige insgesamt

14 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 3 SolvV Die Anlage der liquiden Mittel erfolgt überwiegend bei Kreditinstituten. Grund hierfür ist, dass die Anlagepolitik auf Anlagen mit einem geringen Risikogehalt ausgerichtet ist, um die Ertragskraft des H&A-Konzerns langfristig zu sichern und zu erhalten. Die Verteilung des Geschäfts auf die einzelnen Branchen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hauptbranchen Bilanzielle Adressenausfallpositionen Traditionell außerbilanzielle Adressenausfallpositionen Derivative Adressenausfallpositionen in Mio. in Mio. in Mio. Privatpersonen Versicherungsunternehmen sonstige Unternehmen öffentliche Haushalte Kredit-/ Finanzinstitute sonstige insgesamt Vertragliche Restlaufzeiten Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 4 SolvV Der H&A-Konzern ist bestrebt, langfristige Anlagen nur in geringem Umfang zu tätigen, so dass der wesentliche Teil der Bilanzaktiva eine Restlaufzeit unter 1 Jahr hat. Bei den Anlagen mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren handelt es sich überwiegend um Anlagen in Wertpapieren. Näheres ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Restlaufzeiten Bilanzielle Adressenausfallpositionen Traditionell außerbilanzielle Adressenausfallpositionen Derivative Adressenausfallpositionen in Mio. in Mio. in Mio. < 1 Jahr Jahr 5 Jahre > 5 Jahre insgesamt

15 Notleidende und in Verzug geratene Kredit je Hauptbranche Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 5a SolvV Details zu leistungsgestörten Krediten zum Stichtag sind der nachstehenden tabellarischen Aufstellung zu entnehmen. Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten mit Wertberichtigungsbedarf Bestand EWB/ Rückstellungen Bestand PWB Nettozuführung/ Auflösung von EWB/PWB/ Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Privatpersonen Versicherungsunternehmen sonst. Unternehmen öffentliche Haushalte Kredit-/ Finanzinstitute insgesamt Notleidende und in Verzug geratene Kredite je geografisches Hauptgebiet Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 5b SolvV Die regionale Verteilung der leistungsgestörten Kredite zum Stichtag ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Geografische Hauptgebiete Gebiet 1 Deutschland Gebiet 2 andere EWWU-Länder Gebiet 3 andere EWR-Staaten Gebiet 4 sonstige Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten mit Wertberichtigungsbedarf Bestand EWB/ Rückstellungen Bestand PWB Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) in Mio. in Mio. in Mio. in Mio insgesamt Entwicklung der Risikovorsorge Angaben gem. 327 Abs. 2 Nr. 6 SolvV Die nachstehende tabellarische Aufstellung zeigt die Entwicklung der Risikovorsorge im Geschäftsjahr Basis der Daten ist die Bilanzierung nach HGB. Art der Risikovorsorge Anfangsbestand Zuführung Auflösung Verbrauch Endbestand in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Einzelwertberichtigung Pauschalwertberichtigung Rückstellung

16 Derivative Adressenausfallrisikopositionen Angaben gem. 326 Abs. 2 Nummern 1 bis 5 SolvV Für unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir folgende Wiederbeschaffungswerte ermittelt: Positive Wiederbeschaffungswerte in Mio. Zinsbezogene Kontrakte 3 Währungsbezogene Kontrakte 4 Aktien-/Indexbezogene Kontrakte 87 Kreditderivate 0 Warenbezogene Kontrakte 0 insgesamt 94 Im Zusammenhang mit derivativen Adressenausfallrisikopositionen haben wir nach der Marktbewertungsmethode für die betreffenden Kontrakte folgende anzurechnende Kontrahentenausfallrisikoposition ermittelt: Marktbewertungsmethode in Mio. Kontrahentenausfallrisikoposition Marktrisiken Angaben gem. 322 SolvV Marktrisiken entstehen durch unsere Handels- und Anlagegeschäfte sowie unsere Aktiv-/ Passivmanagement-Transaktionen. Vermögenspositionen sowie das Kapital (insbes. das Eigen- und Fremdkapital) verfügen i.d.r. über einen Marktpreis, der durch die Änderung externer Marktparameter Schwankungen unterworfen ist. Die Gefahr, dass die Marktpreisschwankungen wesentlich von den üblichen (erwarteten) Schwankungen abweichen (bspw. im Rahmen von starken Börsenbewegungen) und damit beträchtliche Vermögenseinbußen verbunden sind, wird als Marktrisiko verstanden. Das Marktrisiko resultiert aus den unerwarteten Schwankungen der zugrunde liegenden Marktparameter wie Zinssätze, Aktien- und Währungskurse. Wir überwachen das Marktrisiko auf Basis eines auf unser Geschäftsmodell angepassten methodologischen Ansatzes der alle Risikopositionen berücksichtigt. Die Marktrisiken aus unserem Handels- und Anlagebuch werden mit den gleichen Verfahren ermittelt. Die vom H&A-Konzern ermittelte Value-at-Risk-Kennzahl basiert auf dem Varianz-Kovarianz-Verfahren. Die Ermittlung des gesamten Marktrisikos erfolgt durch Addition der VaR-Kennzahlen ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den Aktien-, Zins- und Währungsmärkten. Die VaR-Kennzahlen basieren auf einer 260 Tage Historie und werden für eine Haltedauer von 90 Tagen bei einem Konfidenzniveau von 99,9% berechnet. Die Ermittlung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals erfolgt nach der Standardmethode (s. Tz 3.2.2). 15

17 Für die Messung und Überwachung der Marktrisiken ist die Abteilung Konzern-Risiko-Controlling zuständig. Sie erstellt auf täglicher Basis einen Marktrisikobericht für die Geschäftsleitung. Dieser enthält die Risikokennzahlen (Ergebnisse, Value-at-Risk-Kennzahlen und Stresswerte) aller Risikoarten auf Portfolio- und Konzernbankebene. Hier werden auf täglicher Basis die Value-at-Risk- Kennzahlen den Kapitallimiten gegenübergestellt. Der monatliche Aktiv-/Passiv-Management Ausschuss ist das zentrale Gremium für die Überwachung der Marktpreisrisiken auf Konzernebene. Seine primäre Aufgabe besteht darin, die Entwicklung (bspw. Ergebnisse, Auslastung, etc.) der Marktpreisrisiken zu überwachen und Handlungsempfehlungen vorzuschlagen. Unsere Aktiva und Passiva bestehen hauptsächlich aus Positionen mit variablem Zinssatz. Festverzinsliche Positionen der Aktiva werden i.d.r. mittels Zinsswaps gehedged. Das Währungsrisiko ist von nachgeordneter Bedeutung, denn unser Geschäft konzentriert sich hauptsächlich auf Deutschland oder Länder der Eurozone. Zur Überprüfung unserer Risikomodelle wird regelmäßig ein Clean-Backtesting durchgeführt. Hier werden die prognostizierten Risikokennzahlen den tatsächlichen Nettovermögensveränderungen gegenübergestellt. Zur Steuerung der Portfolien werden ebenfalls Stop-Loss-Limite sowie Volumenlimite eingesetzt. Es befinden sich keine Wertpapiere in unserem Bestand für die wir ein Markt-to-Model verwenden, d.h. wo eine Preisermittlung auf Basis der Cash Flows erfolgt. Berechnung von Stressszenarien (Stresstest-Exposure) Zusätzlich werden Worst-Case Simulationen für alle Klassen des Marktrisikos (Aktien, Fonds, Devisen, Zinsen, Zinsoptionen) auf Basis außergewöhnlicher historischer Marktbewegungen (nach der Lehman-Pleite 2009), hypothetischer Stressszenarien (EU-Stresstest der CEBS) sowie diverser Stresstests durchgeführt. 4.4 Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch Angaben gem. 333 SolvV Die Zinsänderungsrisiken resultieren aus unseren Aktiv-/Passivmanagement-Transaktionen. Bedingt durch unsere Anlagestrategie sind unsere Zinsänderungsrisiken überschaubar. Wir überwachen bezüglich des Zinsänderungsrisikos nicht nur die Barwertveränderungen im Zinsbuch, sondern zusätzlich auch die handelsrechtlichen GuV-Auswirkungen. Die Quantifizierung und die Berichterstattung der Zinsänderungsrisiken erfolgt auf täglicher Basis mit den für Marktrisiken eingesetzten Verfahren. Für die Ermittlung der Bartwertveränderungen im Zinsbuch werden täglich sämtliche zinstragende Geschäfte aus dem Handelsbuch, dem Anlagebuch sowie der Passiva berücksichtigt. Das Währungsrisiko aus diesen Geschäften wird separat ausgewiesen. Wir setzen zehn definierte Zinsszenarien ein (inklusive des vorgegebenen Zinsschock-Szenarios der Aufsicht) zur Berechnung des unerwarteten Verlustes. Die Zinsszenarien werden täglich ermittelt und vierteljährlich an die Geschäftsleitung berichtet. Der regulatorisch festgelegte Zinsschock (+200 bp / -200 bp) würde für unser Institut zum Jahresultimo zu einer negativen Wertveränderung im Anlagebuch von 4,1 Mio. Euro führen, was 2,6% unseres Eigenkapitals entspricht. 16

18 4.5 Operationelle Risiken Angaben gem. 322 SolvV Der H&A Konzern definiert operationelle Risiken als die Gefahr finanzieller Auswirkungen, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge von externen Ereignissen eintreten. Rechtsrisiken und Reputationsrisiken werden den operationellen Risiken zugeordnet. Der H&A-Konzern hat ein konzernweites Operationelles Risikomanagement Rahmenwerk eingeführt, das für alle Töchter, Geschäftsleiter und Abteilungen bindend ist. Die Einheit Konzern-Risiko-Controlling ist für das Controlling der operationellen Risiken zuständig und unterstützt die für das Management dieser Risiken zuständigen Fachbereiche. Sie berichtet an die Geschäftsleitung und an den für das Management operationeller zuständigen OpRisk- Ausschuss, welcher die Steuerung wahrnimmt. Die Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken erfolgt aufsichtsrechtlich nach dem Basisindikatoransatz, ökonomisch nach dem Value at Risk-Ansatz. Zu unserem Instrumentarium für das Management operationeller Risiken gehören: - ein konzernweiter Prozess für die systematische und standardisierte Erfassung, Meldung, Analyse und Verwaltung von Daten und Informationen zu Verlusten. - Regelmäßige Berichterstattung an Geschäftsleitung und Fachabteilungen. - ein Risk-Self-Assessment -Prozess für die regelmäßige möglichst vollständige Erfassung aller bedeutenden Risiken. - die Entwicklung von Szenarien zur Bewertung der Konsequenzen potenzieller Verluste und der Möglichkeiten, diese zu verhindern. Operationelle Risiken werden durch eine durchgängige und kontinuierlich aktualisierte Dokumentation unserer Arbeitsabläufe, Richtlinien und Kompetenzregelungen begrenzt. Um die Sicherheit unseres EDV-Systems und die Fortführung unserer Geschäftsaktivitäten bei Systemausfällen zu sichern, sind entsprechende Prozesse und Notfallkonzepte implementiert. Weitere Prozesse wie die regelmäßige Beurteilung von Mitarbeitern und die Standardisierung unserer Verträge wirken risikomindernd. 4.6 Liquiditätsrisiken Wir legen in unserer Geschäftsstrategie den Schwerpunkt auf die Generierung von Provisionsertrag und verfolgen deswegen keine Bilanzwachstumsstrategie. Die Refinanzierung gründet sich auf eine organisch entwickelte und über mehrere Zyklen als stabil erwiesene Passivseite. Der Liquiditätsüberschuss wird hauptsächlich in EZB-fähige Papiere angelegt, um im Falle eines Liquiditätsengpasses über einen hohen Refinanzierungsrahmen bei der EZB zu verfügen. Unter Liquiditätsrisiko verstehen wir - das Zahlungsfähigkeitsrisiko, d.h. das Risiko zu einem gewissen Zeitpunkt Zahlungsansprüche nicht erfüllen zu können. - das Refinanzierungsrisiko, d.h. das Risiko sich nicht langfristig zu günstigen Konditionen refinanzieren zu können. - das Fungibilitätsrisiko, d.h. das Risiko der Nicht-Handelbarkeit der Bestände. 17

19 Der monatliche Aktiv-/Passiv-Management Ausschuss ist das zentrale Steuerungsgremium für die Liquiditätsrisiken. Dieses gibt vor, wie der gewünschte Liquiditätsstatus erreicht werden soll. Im Treasury wird die Liquiditätssteuerung operativ wahrgenommen. Des Weiteren steuert es die tägliche Liquidität sowie die Bilanzstruktur anhand der vorgegebenen Risikotoleranz und berichtet über die Liquiditätssituation und -entwicklung an dieses Gremium. Zusätzlich zur Überwachung und Steuerung gemäß Liquiditätsverordnung findet die Überwachung der Liquiditätsrisiken auf Basis eines intern entwickelten Verfahrens statt. Dieses stellt alle Zahlungsströme im Zeitablauf auf Tages-, Monats- und Jahresbasis gegenüber, berücksichtigt die Fungibilität und EZB-Fähigkeit der einzelnen Positionen im Anlage- und Handelsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und ermöglicht eine prospektive Betrachtung der Liquidität auf Basis festgelegter Szenarien. Sämtliche innerhalb von drei Tagen fälligen Verbindlichkeiten sollen im Falle des vollständigen Abzugs innerhalb von drei Tagen bedient werden. 5 Offenlegung Beteiligungen im Anlagebuch Angaben gem. 332 SolvV Ausgehend von der Strategy Map der Bank untergliedern wir unsere Beteiligungen in drei Kategorien: Strategische Beteiligungen, Finanzbeteiligungen und geschäftsdienliche Beteiligungen. Die strategischen Beteiligungen dienen insbesondere der Verbreiterung der Kundenbasis, der Erschließung neuer Vertriebskanäle und der Entwicklung neuer Produkte. Bei der überwiegenden Mehrzahl der strategischen Beteiligungen handelt es sich um operative Gesellschaften im Mehrheitsbesitz von Hauck & Aufhäuser, die den Kerngeschäftsfeldern des H&A-Konzerns zugeordnet und dort vollständig integriert sind. Diese Gesellschaften werden im Konzernabschluss konsolidiert und sind finanziell, organisatorisch und auch wirtschaftlich in den H&A-Konzern eingebunden. Die Finanzbeteiligungen von Hauck & Aufhäuser sind in unserer Tochtergesellschaft FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbh mit Sitz in München konzentriert. Dabei handelt es sich überwiegend um Minderheitsbeteiligungen an Private Equity und Venture Capital Fonds von renommierten Anbietern, mit denen wir langfristig zusammenarbeiten. Die geschäftsdienlichen Beteiligungen dienen im Wesentlichen der Herstellung maßgeschneiderter individueller Lösungsansätze für unsere Kunden etwa im Bereich von Treuhandgeschäften im Beteiligungsbereich. Die Bewertung unserer Beteiligung erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches mit den Anschaffungskosten. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen nach dem Niederstwertprinzip vorgenommen. Zuschreibungen sind nur bis zur Höhe der Anschaffungskosten zulässig. Die Wertansätze werden einmal pro Monat in einem standardisierten Verfahren überprüft. Die strategischen Beteiligungen sind zudem in das laufende Konzerncontrolling sowie das Risikomanagement des H&A-Konzerns einbezogen und werden auf Monatsbasis überwacht. Eine Übersicht zur Beteiligungsstruktur von Hauck & Aufhäuser mit den wesentlichen Beteiligungen ist in dem nachfolgenden Organigramm dargestellt, die einzelnen Beteiligungen werden im Folgenden kurz beschrieben. Dabei haben wir gesellschaftsrechtliche Veränderungen, die noch in 2012 initiiert, aber erst in 2013 vollzogen wurden, bereits berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Verschmelzung der FidesKapital Gesellschaft für Kapitelbeteiligungen mbh mit Sitz in München und der Hauck & Aufhäuser Financial Consulting GmbH mit Sitz in München auf die Hauck & Aufhäuser Corporate Finance AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Diese Verschmelzungen wurden noch in 2012 im Handelsregister eingetragen. Die anschließende Umwandlung der Hauck & Aufhäuser Corporate Finance AG in eine GmbH und die Umfirmierung der Gesellschaft wiederum in die FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbh samt Sitzverlegung nach München wurden erst Anfang 2013 vollständig umgesetzt und im Handelsregister eingetragen. 18

20 Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A., Luxemburg Das seit 1973 tätige Kreditinstitut mit Sitz in Luxemburg war im Jahr 2012 vor allem in den Bereichen Depotbank sowie Privat- und Unternehmerkundengeschäft tätig. Hauck & Aufhäuser Investmentgesellschaft S.A., Luxemburg Die Gesellschaft ist seit 1989 als Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in Luxemburg tätig. Hauck & Aufhäuser Alternativ Investments Services S.A., Luxemburg Die 2008 gegründete Gesellschaft ist im Bereich der Beratung komplexer Fondsprodukte tätig. Hauck & Aufhäuser (Schweiz) AG, Zürich Die Gesellschaft in Zürich ist langjährig vor allem in der Betreuung von Privat- und Unternehmerkunden im Bereich der Vermögensanlage und des Financial Engineering sowie im Portfoliomanagement von Nachhaltigkeitsfonds tätig. Hauck & Aufhäuser Asset Management GmbH, München Die seit 2006 im Bereich des Portfoliomanagements für institutionelle Kunden tätige Gesellschaft ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des 1 Abs. 1 a KWG mit der Erlaubnis zur Anlage-, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung gem. 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1, 2 und 3 KWG. Es besteht ein EAV mit Hauck & Aufhäuser. 19

21 Hauck & Aufhäuser Geschäftsleitungs GmbH Die Gesellschaft ist seit 2009 persönlich haftende Gesellschafterin von Hauck & Aufhäuser. FidesKapital Gesellschaft für Kapitalbeteiligungen mbh, München Die Gesellschaft dient als Beteiligungsholding für die Finanzbeteiligungen von Hauck & Aufhäuser. Hauck & Aufhäuser Institutional Research AG, Hamburg Die Gesellschaft, an der wir mit 60% beteiligt sind, erbringt Beratungsleistungen im Kapitalmarkt und erstellt Researchstudien. Neben den in der Übersicht zur Beteiligungsstruktur dargestellten wesentlichen Beteiligungen von Hauck & Aufhäuser besteht eine Vielzahl von Minderheitsbeteiligungen, die insbesondere in der vorbeschriebenen Beteiligungsholding angesiedelt sind. Diese sind von untergeordneter Bedeutung für den Konzern. Die Überprüfung der Buchwerte dieser Minderheitsbeteiligungen erfolgt monatlich im Rahmen eines laufenden Reportings und halbjährlich im Rahmen eines Beteiligungsberichts. Gliederung der Beteiligungsinstrumente Angaben gem. 332 Nr. 2 SolvV Die Gliederung der Beteiligungen, die nicht in den bankaufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis einbezogen bzw. bei denen keine Abzugsmethode angewandt wurde, kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Vergleich Gruppe von Beteiligungsinstrumenten Buchwert beizulegender Zeitwert (fair value) in Mio. in Mio. Kapitalanlagegesellschaften 0 0 Kreditinstitute 0 0 Finanzdienstleistungsinstitute 0 0 Finanzunternehmen Sonstige Unternehmen davon verbundene Unternehmen 8 8 Beteiligungen Da unter den Beteiligungen im Anlagebestand von Hauck & Aufhäuser keine an der Börse gehandelten Unternehmen enthalten sind, wurde der beizulegende Zeitwert gem. 332 Nr. 2 SolvV mit dem Buchwert gleichgesetzt. Im Berichtszeitraum gab es keine nennenswerten Verkäufe oder Abwicklungen von Beteiligungen, ebenso wenig im Kern- oder Ergänzungskapital berücksichtigte Beträge aus unrealisierten Neubewertungsgewinnen oder -verlusten. 20

22 6 Kreditrisikominderungstechniken im Kreditrisiko-Standardansatz Angaben gem. 328 und 336 SolvV Ergänzend zur Bonität der Kreditnehmer sind die zur Verfügung stehenden Sicherheiten von wesentlicher Bedeutung für die Bemessung des Adressenausfallrisikos. Im Rahmen von Kreditrisikominderungstechniken werden von uns folgende Sicherungsinstrumente aufsichtsrechtlich in Anrechnung gebracht, sofern sie den Anforderungen der SolvV entsprechen: Finanzielle Sicherheiten o o o AGB mit Belassungsverpflichtungen Depotverpfändungen Verpfändung von bei uns unterhaltenen Einlagen Gewährleistungen o o o o o o Abtretung von Kapital-Lebensversicherungen Ausfallbürgschaften Selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaften Befristete Bankgarantien Befristete Bankbürgschaften Verpfändung von Einlagen bei einer Drittbank Da wir über ein hohes Volumen finanzieller Sicherheiten verfügen, haben wir uns für die Anwendung des umfassenden Ansatzes entschieden. Bei den Gewährleistungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Gewährleistungen handelt es sich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, Gebietskörperschaften). inländische und ausländische Kreditinstitute. Bei der Beurteilung der Bonität von gewährleistenden inländischen und ausländischen Kreditinstituten berücksichtigen wir ein etwaig vorhandenes externes Rating einer nominierten Ratingagentur sowie eigene Analysen. Grundpfandrechtlich besicherte Kredite werden von uns im Rahmen der Kreditentscheidung als Sicherheit bewertet und mit ihrem Beleihungswert angesetzt. Von einer Berücksichtigung als Kreditrisikominderungstechnik im Sinne der SolvV haben wir bisher abgesehen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Für derivative Adressenausfallrisikopositionen wird bei vorliegenden berücksichtigungsfähigen Aufrechnungsvereinbarungen das aufsichtsrechtliche Netting angewandt. Hauck & Aufhäuser hat für einzelne Forderungsklassen externe Ratingagenturen nominiert; für die Forderungsklasse Staaten die Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (ECA Hermes); für die Forderungsklasse Unternehmen die Ratingagentur Standard & Poor s; für die Forderungsklasse Verbriefungen Standard & Poor s. Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung von Sicherheiten sind insbesondere in unserem Kredithandbuch dargestellt. Die dort aufgeführten Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der akzeptierten Sicherheiten und geben Maßstäbe für die Beurteilung der Werthaltigkeit vor. Die Werthaltigkeit der Sicherheiten ist vor der Kreditentscheidung und während der Laufzeit regelmäßig zu prüfen. In der Regel erfolgt diese Prüfung im jährlichen Abstand, bei kritischen Engagements auch in kürzeren Abständen. Die Verantwortung für die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten obliegt der Abteilung Marktfolge Kredit. 21

23 Die Sicherheitenverwaltung erfolgt in dem in unserem Hause eingesetzten EDV-System OBS. Hinzu kommen von der Marktfolge Kredit selbsterstellte Datenbanken zur Sicherheitenverwaltung. Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Angaben gem. 328 SolvV Risikogewicht vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Standardansatz Positionswert nach 48 SolvV Risikogewichteter Positionswert nach 24 SolvV in % in Mio. in Mio. in Mio. in Mio sonstige Kapitalabzug Gesamtbetrag des gesicherten Exposures (ohne Verbriefungen) Angaben gem. 336 SolvV Portfolio Finanzielle Sicherheiten Garantien und Kreditderivate in Mio. in Mio. sonstige öffentliche Stellen 0 41 Institute 0 19 Unternehmen Überfällige Positionen 0 2 insgesamt

24 Teil II Offenlegung gemäß Instituts-Vergütungsverordnung zum 31. Dezember 2012 (nach 7 InstitutsVergV)

25 TEIL II Offenlegung gemäß Instituts-Vergütungsverordnung 1 Einleitung Entsprechend der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) hat der Vergütungsausschuss die Anreiz- und Vergütungssysteme des Bankhauses bewertet und die Grundsätze der Vergütungspolitik und der Entgeltsysteme in folgender "Vergütungssystematik" zusammengefasst. Sie dient der Dokumentation der wesentlichen Prinzipien und aktuellen Instrumente und bildet die Grundlage für die Umsetzung unserer Entgeltsysteme in die Praxis und als Leitfaden für deren Weiterentwicklung. 2 Vergütungspolitik Das Bankhaus Hauck & Aufhäuser ist als Privatbank einer nachhaltigen und wertorientierten Geschäftspolitik verpflichtet. Diese zielt auf eine vertrauensvolle und langfristige Begleitung unserer Kunden auf Basis einer unabhängigen Beratung. Unser Leitgedanke ist dabei der Werterhalt des uns anvertrauten Vermögens bei begrenztem Risiko oder die langfristige Förderung der Finanzsituation durch bedarfsgerechte Finanzierungs- oder Beratungsangebote. Für diese Prinzipien steht auch unsere Rechtsform als eigenständige und konzernunabhängige KGaA mit persönlich haftenden Gesellschaftern. Sie stehen mit ihrer persönlichen Verantwortung für eine nachhaltige und unternehmerische Geschäftspolitik. Aus der Geschäftspolitik leitet sich unsere Vergütungspolitik ab. Sie soll in gleicher Weise die nachhaltige und werteorientierte Grundhaltung wie auch das unternehmerische Engagement der Mitarbeiter fördern. Sie ist daher den Prinzipien Grundsicherung, Transparenz, Ziel- und Werteorientierung sowie Leistungs- und Ergebnisabhängigkeit verpflichtet. 2.1 Prinzip der Grundsicherung Die monatliche Festvergütung stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter dar. Sie ist durch die Anwendung des Tarifvertrages des privaten Bankgewerbes und die Grundsätze der außertariflichen Vergütung so bemessen, dass sie eine solide Grundsicherung des Lebensstandards ermöglicht. Variable Bonuszahlungen stellen eine zusätzliche Vergütung dar. Das Verhältnis der fixen zur variablen Vergütung ist in der Regel deutlich zugunsten der festen Vergütungsbestandteile gewichtet. Im Tarifbereich werden 13 garantierte Gehälter gezahlt, ein zusätzliches variables Gehalt wird je nach Geschäftsergebnis einheitlich an alle Tarifmitarbeiter vergütet. Im außertariflichen Bereich werden 12 Gehälter gezahlt und für die Erreichung der Ziele ein Zielbonus in Aussicht gestellt. Dieser liegt bei niedrigen außertariflichen Gehältern bei mindestens 10% der Grundvergütung und bei hohen außertariflichen Gehältern bei mindestens 40% der Grundvergütung. Das Verhältnis der variablen zur festen Vergütung ist damit leistungsorientiert, führt aber nicht zu einer erhöhten Abhängigkeit der Mitarbeiter von der variablen Vergütung. Im Tarifbereich darf die variable Vergütung maximal die Höhe der Fixvergütung erreichen. Im außertariflichen Bereich gilt bei einem Gehalt bis Euro als Obergrenze für die variable Vergütung das Zweifache des Fixums, darüber das Dreifache des Fixums. 2.2 Prinzip der Transparenz Das Vergütungssystem im Bankhaus setzt sich aus zwei Vergütungsbestandteilen zusammen, nämlich einem monatlichen Grundgehalt und einer variablen Vergütung. 24

26 TEIL II Offenlegung gemäß Instituts-Vergütungsverordnung Das Grundgehalt richtet sich nach der Funktion des Mitarbeiters und deren Eingruppierung in eine Tarifgruppe oder eine Funktionsstufe der außertariflichen Vergütung. Die variable Vergütung im Tarifbereich wird an alle Mitarbeiter einheitlich gezahlt, je nach der Höhe des Geschäftsergebnisses. Die variable Vergütung im außertariflichen Bereich orientiert sich an einem vertraglich vereinbarten Zielbonus. Entsprechend der individuellen Zielerreichung und dem Ergebnis der Bank ermittelt sich in einem quantitativen Verfahren daraus die Bonuszahlung. Für außergewöhnliche Leistungen gewährt das Bankhaus sowohl für Tarifmitarbeiter als auch für außertariflich vergütete Mitarbeiter diskretionäre Sonderboni. Diese werden jedoch nur für besonders begründete Einzelleistungen gewährt. 2.3 Prinzip der Ziel- und Werteorientierung Durch unser Führungssystem Führen durch Ziele stellen wir sicher, dass die Ziele aller Mitarbeiter mit den in den Geschäftsstrategien festgelegten Zielen in Einklang stehen. Im Sinne der "Management-by-Objectives-Methode (MbO)" dient das System dazu, die Ziele der Bank transparenter zu machen und die Mitarbeiter stärker an der Erreichung der Ziele zu beteiligen. Die individuellen Zielvereinbarungen werden dabei aus den Rahmenzielen abgeleitet, die die Geschäftsleitung vorgibt. Dadurch übernimmt der Mitarbeiter unternehmerische Verantwortung und sieht den Gesamtzusammenhang zwischen seinen individuellen Zielen und der Geschäftspolitik. Mindestens 20% der Ziele müssen dabei auf die Einhaltung unserer Werte und das Sozialverhalten des Mitarbeiters gerichtet sein. Bei der jährlichen Bewertung der Zielerreichung kann der ermittelte Wert durch einen Korrekturfaktor nach oben oder unten angepasst werden, wenn die Gesamtleistung oder das Verhalten begründeten Anlass dazu geben. 2.4 Prinzip der Leistungs- und Ergebnisabhängigkeit Die variable Vergütung ist gemäß der Betriebsvereinbarung eine jährliche freiwillige Einmalzahlung für außertarifliche Mitarbeiter, deren Höhe abhängig ist von der persönlichen Leistung des Mitarbeiters einerseits und dem Geschäftsergebnis andererseits. Die Leistungskomponente bezieht sich dabei auf die Erreichung der persönlichen Ziele, die mit jedem Mitarbeiter im Rahmen des Systems "Führen durch Zielvereinbarung" jährlich vereinbart werden. Die Ergebniskomponente spiegelt das Ergebnis des gesamten Bankhauses wieder. Diese sollen den Mitarbeiter dazu anhalten, neben seinen persönlichen Zielen stets den Erfolg des Bankhauses als Ganzes im Auge zu behalten und keine unverhältnismäßigen Risiken einzugehen. Sie ermöglicht eine Beteiligung der Mitarbeiter am Geschäftserfolg und eine Begrenzung der Bonusausschüttungen in angespannten Zeiten. Gemäß der Vereinbarung zwischen Geschäftsleitung und Arbeitnehmervertretung sollen mit der Leistungs- und Ergebnisabhängigkeit der variablen Vergütung folgende Ziele erreicht werden: Anreiz für Leistungsverbesserungen bzw. den Erhalt eines hohen Leistungsniveaus, Verbesserung der Chancen für individuelle Einkommenssteigerungen durch persönliche Leistung, 25

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