Länderbericht Österreich
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- Elmar Waldfogel
- vor 8 Jahren
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1 Länderbericht Österreich Demographische Entwicklung und aktuelle Betrachtung der Bauwirtschaft In der Republik Österreich leben ca. 8,4 Mio. Menschen in 9 Bundesländern. Österreich ist erst seit 1994 Mitglied der Europäischen Union. In der gesamten Bauwirtschaft sind z.z. ca Beschäftigte bei ca Betrieben registriert, im Bauhauptgewerbe sind z.z. ca Arbeiter tätig. Der prozentuale Anteil des Baugewerbes am Bruttoinlandsprodukt beträgt ca. 9 %. 95 % der Arbeiter auf den Baustellen sind männlich, ca. 2 % sind teilzeitbeschäftigt. Die Struktur der Baubeschäftigten nach Altersklassen kann wie folgt beschrieben werden: Alter Anzahl in % Bis 18 6, , , , , ,8 über 65 0,08 Quelle: BUAK. Tabelle: Altersstruktur der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Daten für das Jahr 2009 ( 1 ). Der Kollektivvertrag für die Bauindustrie und das Baugewerbe werden auf Arbeitgeberseite vom Fachverband für die Bauindustrie sowie der Bundesinnung Bau und auf der Arbeitnehmerseite vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB), Gewerkschaft Bau- Holz (GBH) verhandelt und abgeschlossen. In Österreich gibt es spezielle gesetzliche Institutionen in Form von Arbeiterkammern, die neben den Gewerkschaften über die Arbeitnehmerrechte wachen. Sie sind nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert und arbeiten sehr eng mit dem ÖGB zusammen. Kurze Beschreibung der Rentensituation In Österreich besteht das aktuelle Rentensystem im Wesentlichen aus der 1. Säule in Form einer gesetzlichen Rentenversicherung, in die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einkommensabhängige Einzahlungen vornehmen. 1
2 1.Säule Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Allgemeinen Pensionsgesetz in der aktuellen Fassung vom geregelt. Der Geltungsbereich umfasst alle Arbeitnehmer und Lehrlinge, freie Dienstnehmer (Arbeitnehmer ohne Arbeitsvertrag, die aber wie normale Arbeitnehmer tätig sind), mitarbeitende Familienangehörige von Selbständigen und freiwillig Versicherte. Die Finanzierung geschieht durch 10,25% vom Bruttoverdienst von den Arbeitnehmern und 12,55% von den Arbeitgebern. Der Staat übernimmt eine Ausfallhaftung, die z.b. in % der Gesamtrentenleistungen umfasste. Es gibt eine jährliche Beitragsbemessungsgrenze von und für ein 13. oder 14. Gehalt nochmals eine Grenze von Die Altersgrenze für die normale Rentenleistung liegt z.z. bei 65 Jahren für die Männer und 60 Jahren für die Frauen. Ab 2024 bis zum Jahr 2033 findet für die Frauen eine stufenweise Angleichung bis auf 65 Jahre statt. Um einen Rentenanspruch zu erhalten, ist die so genannte Wartezeit zu erfüllen. Diese beträgt entweder 180 Beitragsmonate (15 Jahre) oder 180 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 30 Jahre. Sollte die Rente nicht einen bestimmten Richtsatz erreichen, so wird die Rente auf diesen Wert angehoben. In Österreich gibt es daher indirekt eine gesetzliche Mindestrente, die für Alleinstehende 793,- und für Verheiratete 1189,- beträgt, pro Kind kommen hinzu. Die durchschnittliche Rente für Bauarbeiter beträgt in 2010 ca , dies entspricht ca. 75 bis 80 % des letzten Einkommens. Die gesetzliche Altersrente wird jährlich zum 1.1. angepasst, ein Zuverdienst ist bei normalen Altersrenten unbegrenzt möglich, allerdings entfallen vorgezogene Renten völlig wenn ein monatlicher Verdienst von 374,02 oder mehr erzielt wird. Es ist möglich eine vorgezogene Rente ab 62 Jahren (Männer) und 57 Jahren (Frauen) in Anspruch zu nehmen, Schwerarbeiter (weitere Ausführungen und Definition siehe unten) können frühestens mit 60 Jahren in Rente gehen, wenn bestimmte im Gesetz definierte Regelungen eingehalten werden. Für jedes Jahr der vorgezogenen Rente werden 4,2 %, bei Schwerarbeitern max. 2,1 % von der Rente abgezogen aber nur bis zur Höchstgrenze von 15% insgesamt. Die ausgezahlten Renten unterliegen der normalen Steuerpflicht und es kommt ein Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 4,85% hinzu. Die verdienstabhängige Rente errechnete sich in den letzten Jahren mit dem Faktor 1,88% des Arbeitseinkommens je Beitragsjahr, ab 2009 wird der Faktor schrittweise auf 1,78% reduziert. Die letzte aktuelle gesetzliche Änderung hat am stattgefunden ( 2 ). Sie hat neben vielen speziellen Punkten im Wesentlichen die vorzeitige Pensionsmöglichkeit mit 60 Jahren bei Vorliegen von 45 Beitragsjahren genauer geregelt. Diese Möglichkeit des früheren Renteneintritts spielt jedoch für die Arbeitnehmer im Baubereich eine untergeordnete Rolle, da vor allem durch Arbeitslosigkeit die Voraussetzung von 45 Beitragsjahren fast unmöglich bzw. schwer zu erreichen ist. 2. Säule Nur in wenigen Großbetrieben der Bauwirtschaft sowie der Baustoffindustrie gibt oder gab es betriebliche Rentenfinanzierungssysteme auf Grund von betrieblichen Vereinbarungen. Wird 2
3 eine Regelung eingeführt, so regelt das Betriebspensionsgesetz (BPG) die Rahmenbedingungen. Eine verpflichtende 2.Säule in der Rentenfinanzierung existiert in Österreich nicht, daher hat diese Form der Rente keine praktische Relevanz gab es gewerkschaftliche Forderungen, eine Zusatz-Rentenversicherung für Bauarbeiter aufzubauen, aber sie konnten nicht umgesetzt werden. Seit 2009 wurde von der Bau-Gewerkschaft ein Modell vorgeschlagen, das den Einstieg in die gesetzliche Regelung der Schwerarbeitspension mit 60 Jahren erleichtern sollte. Diese gewerkschaftliche Initiative scheiterte jedoch, da der Staat auf Grund der internationalen Finanzkrise keinen finanziellen Zuschuss leisten konnte. 3. Säule Ähnlich wie mit der 2.Säule verhält es sich auch mit der 3. Säule, denn eine gesetzliche Grundlage besteht nicht. Viele Arbeitnehmer schließen individuelle private Verträge bei Versicherungskonzernen, Banken oder anderen Instituten ab, damit eine Zusatzrente zur normalen Rente angespart werden kann. Dies geschieht häufig in Verbindung mit einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Spezielle Formen der Rente bzw. Altersvorsorge und Frühverrentung Mit In-Kraft-Treten des Allgemeinen Pensionsgesetzes wurde ab eine neue Rentenart für Schwerarbeiter geschaffen. Sie gilt grundsätzlich für Männer und Frauen, die über eine bestimmte Dauer unter psychisch und physisch besonders belastenden Bedingungen Schwerarbeit geleistet haben, und soll diesen Arbeitnehmern einen Renteneintritt vor Erreichung des Regelrentenalters ermöglichen. Für Frauen kommt die Schwerarbeitsrente erst ab dem Jahr 2024 in Betracht, da die stufenweise Veränderung des Renteneintrittsalters dann abgeschlossen ist. Für die Zuerkennung der Leistung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Eintritt des Versicherungsfalles (Erreichen eines bestimmten Lebensalters), lange Versicherungsdauer mit teilweiser Ausübung einer psychisch und physisch besonders belastenden Tätigkeit, keine pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit. Die Schwerarbeitspension kann frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden, wenn mindestens 540 Versicherungsmonate (45 Jahre) erworben wurden, wobei innerhalb der letzten 240 Kalendermonate (20 Jahre) vor dem Stichtag mindestens 120 Schwerarbeitsmonate (10 Jahre) vorliegen müssen. Als Schwerarbeit gelten alle Tätigkeiten, die unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen erbracht werden, wobei in diesem Projekt besonders die bauspezifischen Arbeitsbedingungen zu beschreiben sind: 1. Arbeit in Schicht- oder Wechseldienst, 2. Arbeit regelmäßig unter Hitze- oder Kälteeinfluss, 3.Arbeit unter chemischen oder physikalischen Einflüssen, oder 4. schwere körperliche Arbeit geleistet wird. Gerade die Arbeit auf den normalen Baustellen fällt fast immer unter diese Bedingungen, insbesondere bei Schichtarbeit, dem Einfluss von Hitze und Kälte unter freiem Himmel oder
4 im Rohbau, bei Verwendung von Arbeitsgeräten, Maschinen und Fahrzeugen, die durch gesundheitsgefährdende Erschütterung auf den Körper einwirken, oder eine Arbeitsleistung, die dann vorliegt, wenn bei einer 8-stündigen Arbeitszeit von Männern mindestens Arbeitskilojoule verbraucht werden. In vielfältigen Definitionen und weiteren Regelungen werden die Einzelheiten dargestellt auf die an dieser Stelle zu verweisen ist. Quelle: Pensionsversicherungsanstalt ction=2&p_menuid=6802&p_tabid=5) Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Antworten_Katalog_ pdf. d%20m%c3%a4nner%20mit%20k%c3%b6rperlicher%20schwerarbeit%20(f%c3%bcr% 20Internet)%20-% pdf. Die Schwerarbeiterrente muss gesondert beantragt werden und wird speziell geprüft. In der Praxis ist leider festzustellen, dass die Bauarbeiter von dieser Regelung keinen Gebrauch machen können, da sie aus gesundheitlichen Gründen im Schnitt mit 57 Jahren in die Invaliditätspension gehen müssen. Ca. 80% aller Bauarbeiter müssen auf Grund von frühzeitigen gesundheitlichen Problemen die Invaliditätspension in Anspruch nehmen. Von den 672 Schwerarbeitspensionen 2008 betreffen daher nur rund ein Drittel Bauarbeiter. Pensionszugänge 2008 nach Pensionsart, alle Berufsgruppen in Österreich Invaliditätspensionen & Berufsunfähigkeitspensionen ,1% Alterspensionen ,3% Korridorpensionen ,6% Langzeitversicherte ,4% Schwerarbeiterpensionen 672 0,4% Sonstige ,1% Summe % Quelle: Pensionsversicherungsanstalt, Statistische Daten.
5 Pensionszugänge 2008 nach Pensionsart, Bauarbeiter die der BUAK angehören Invaliditätspensionen & Berufsunfähigkeitspensionen ,7% Alterspensionen 92 2,3% Korridorpensionen 176 4,5% Langzeitversicherte 272 6,9% Schwerarbeiterpensionen 214 5,5% Sonstige 81 2,1% Summe ,0% Quelle: Angaben der Gewerkschaft Bau-Holz Eine weitere Möglichkeit vorzeitig in Rente zu gehen sieht das Gesetz in Österreich in Form einer Korridorpension vor. Einen Anspruch darauf haben z.z. nur Männer und er ist gegeben, wenn das 62. Lebensjahr vollendet ist, für 450 Versicherungsmonate (37,5 Jahre) Beiträge bezahlt und keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Vorteile bzw. Bonusregelungen bei der Verlängerung der beruflichen Tätigkeit über das normale Rentenalter hinaus Bei einer aufgeschobenen Rente über das normale Rentenalter (Männer 65 Jahre) hinaus, werden pro Jahr 4,2 % bis max. 15 % insgesamt die Rentenleistungen erhöht. Dies ist allerdings nur bis zum 68. Lebensjahr möglich. Für die Bauarbeiter spielt dies in der Praxis jedoch keine Rolle, da nur 0,8 % über dem 60. Lebensjahr in Arbeit sind. Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit usw. Die Zeiten von Arbeitslosigkeit werden als Beitragsjahre angerechnet allerdings nur in Höhe von 70% der für die Bemessung des Arbeitslosengeldes herangezogenen Beitragsgrundlage. Daneben werden auch Kinderbetreuungszeiten bis maximal 4 Jahre pro Kind angerechnet. Arbeitsbeziehungen und paritätische Pensionsfonds bzw. Sozialkassen Solche Einrichtungen gibt es in Österreich in der Bauwirtschaft für Renten nicht, nur für Urlaub und Abfertigung. Beschreibung eines typischen Rentner-Beispiels Wie bereits oben in den Tabellen zu sehen, ist die häufigste Rentenform für einen Bauarbeiter in Österreich die Invaliditätspension. Diese beträgt im Durchschnitt rund 905,- EUR im Monat (im Schnitt wird somit eine Ersatzquote von ungefähr 50% erreicht) Die Schwerarbeitspension beträgt im Durchschnitt brutto 1630,- EUR (Ersatzquote von bis zu 80%), gilt aber erst ab dem 60. Lebensjahr und ist wegen der normalerweise früheren Invaliditätsrente für Bauarbeiter nicht bedeutend.
6 Rolle der Gewerkschaften, die aktuelle Diskussion sowie politische Trends Die Strategie der Gewerkschaft ist, eine Verschlechterung bei den Pensionsmöglichkeiten soweit als möglich zu verhindern. Regelmäßig wiederkehrend gibt es auch in Österreich eine Diskussion über die Finanzierbarkeit des Umlagesystems und die Höhe des staatlichen Zuschusses. Aktuell fordert die GBH eine weitere Verbesserung im Bereich der Schwerarbeitspension, damit auch tatsächlich Bauarbeiter diese Pensionsmöglichkeit in Anspruch nehmen können und nicht vorher mit 57 Jahren aus gesundheitlichen Gründen in die Invaliditätspension gehen müssen. Ein erster politischer Vorstoß ist gescheitert. Kurze Zusammenfassung und Einschätzung Die Rentenversicherung in Österreich basiert fast ausschließlich auf der staatlich vorgegeben Umlagefinanzierung (1.Säule) durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer vom Arbeitseinkommen mit individuellen und beitragsabhängigen Rentenzahlungen. Direkte Sonderregelungen für die Baubeschäftigten gibt es nicht, jedoch kann die Möglichkeit der Frühverrentung mit Hilfe der Schwerarbeitspension ab dem 60. Lebensjahr wahrgenommen werden. Dies betrifft die Baubeschäftigten kaum, da ca. drei Viertel von ihnen mit einer Invaliditätsrente aus der Bauwirtschaft ausscheiden. Exkurs: Studie Schwerarbeit - Schwerpunkt Bau Auf Initiative der Gewerkschaft Bau-Holz und der Arbeiterkammer ist 2004 eine vielbeachtete Studie zur Schwerarbeit am Beispiel der Bauwirtschaft erarbeitet worden. Die Hauptthemen waren a) die Beobachtung und Beschreibung der Probleme von älteren Arbeitskräften in belastungsintensiven Tätigkeitsbereichen und b) die Dokumentation der volkswirtschaftlichen Kosten und der Lebenserwartung, sowie Renteneintritt und Arbeitsmarktsituation bei Schwerarbeit am Beispiel der Bauwirtschaft. Nach vielen Interviews mit Betroffenen, wissenschaftlichen Untersuchungen, Auswertung aller statistischen Unterlagen und Krankendaten, Einbeziehung der europaweiten Studien zum Thema und vielen Beobachtungen und aktuellen Arbeitsstudien auf den Baustellen kommen die Wissenschaftler eindeutig zu der Erkenntnis, dass Bauarbeitern ein Verbleiben in Beschäftigung bis zum 65. Lebensjahr nicht möglich ist. Obwohl in Österreich wie in fast allen europäischen Ländern die Lebenserwartung insbesondere durch den medizinischen Fortschritt deutlich gestiegen ist und aktuell auch weiter steigt, so haben dennoch die chronischen gesundheitlichen Schädigungen durch die belastenden Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft nicht abgenommen. Vor allem die Abnutzung des Stütz- und Bewegungsapparates durch die unmittelbaren Arbeitsbedingungen auf der Baustelle, verbunden mit der hohen Witterungsabhängigkeit (Kälte, Feuchtigkeit, Hitze, Wind), dem hohen Zeit- und Termindruck sowie der häufigen Überschreitung der normalen Arbeitszeit führen dazu, dass die Arbeit nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter durchgeführt werden kann. Durch die Frühpensionierung entstehen große soziale Probleme, da ein auskömmliches Einkommen bzw. Rente für die Bauarbeiter und ihre Familien nicht zu erreichen ist. Aus der Studie sind einige Ideen in die Konzeption der Schwerarbeiterrente in Österreich eingeflossen und es sind auch viele Vorschläge zur besseren Gestaltung der Bauarbeit entwickelt worden. Allerdings ist nach einigen Jahren der Beobachtung eine Trendumkehr der Frühverrentung oder aber der hohen Abwanderung der Facharbeiter nicht zu erkennen.
7 Trotzdem sind viele Ergebnisse der einzelnen Untersuchungen in der Schwerarbeiterstudie für die europäischen Renten und Frühverrentungspraxis aufzugreifen und weiter zu entwickeln, gewerkschaftliche Forderungen können aus den Ergebnissen entwickelt werden. Zusammenfassung der Ergebnisse in Stichworten: Österreich Bauwirtschaft: Anzahl Arbeitnehmer Betriebe Arbeitnehmer über 60 Jahren 0,8 % - Rentner. Allgemeines Rentensystem ist wie organisiert? 1.Säule: Allgemeines Pensionsgesetz/Umlagesystem Beiträge: Arbeitgeber 12,55 % Arbeitnehmer 10,25 % Staatsbeteiligung ca % 2.Säule: nicht obligatorisch/keine Tarifverträge 3.Säule: freiwillige Versicherung möglich Weitere Renten: Schwerarbeiterrente ab 60 Jahren Gesetzliches Renteneintrittsalter 65 M/ 60 F Anzahl der notwendigen Beitragsjahre 15 Ja. Tatsächliches allgemeines Renteneintrittsalter??? Geplantes/zukünftiges gesetzliches Renteneintrittsalter: 65 Jahre für Frauen Mindestrente in Rentenhöhe vom letzten Einkommen in % ca. 30 % Rentenhöhe Bauarbeiter in : normaler Durchschnitt ca in % bei Invalidität in % ca Schwerarbeiter in % ca. 80 Frühverrentung möglich: ab 62 M/57 F Rentenkürzung: max. 15 % Gibt es Sonderregelungen für die Bauwirtschaft? nur Schwerarbeiterregelung Gibt es Tarifverträge für Zusatzrenten und Frühverrentung? nein Gibt es Paritätische Kassen oder Fonds? Ja, aber nicht für Renten
Schwerarbeitspension
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