D G S M. Stellungnahme des Vorstandes der DGSM. vom zur Umsetzung der Neufassung des 128 SGB V

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "D G S M. Stellungnahme des Vorstandes der DGSM. vom zur Umsetzung der Neufassung des 128 SGB V"

Transkript

1 D G S M Stellungnahme des Vorstandes der DGSM vom zur Umsetzung der Neufassung des 128 SGB V Ab dem wird die Neufassung des 128 SGB V (Verbot der Depothaltung) bundesweit gelten. Trotz intensiver Bemühungen des DGSM-Vorstandes wird es hierzu wohl keine Ausführungsbestimmungen des Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) geben, so dass wir im Folgenden lediglich Vorschläge machen können, wie die Vorgaben des 128 SGB V im Alltag der Patientenversorgung umgesetzt werden könnten. Sehr wohl haben wir aber das BMGS darüber informiert, dass sich für die Schlaflabore Probleme auftun und wir Hilfestellung von der Politik erwarten. Leider warten wir bis heute vergeblich auf eine adäquate Rückmeldung. Die DGSM empfiehlt, die regionalen Schlafgesellschaften in den Dialog mit den regionalen Krankenkassen einzubinden. In Regionen, wo es keine regionale Schlafgesellschaft gibt, sollte sich jedes Schlaflabor an den entsprechenden Verantwortlichen für Hilfsmittel persönlich wenden. Insbesondere die AOK, die BKK und die Ersatzkassen sind hier zu kontaktieren. Erste Erfahrungen ergeben, dass es Regionen geben wird, in denen die Umsetzung des 128 langsam angegangen werden kann, während in anderen Teilen schon Kommissionen bereit stehen, um mögliche Verstöße zu prüfen und ggf. zu ahnden. Grundsätzlich gilt diese neue Regelung nur für GKV und nicht für PKV-Patienten. Wie das Versorgungsmanagement für Ihre Patienten konkret aussehen kann und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Vorschlag des Vorstandes der DGSM. Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich mit Ihren bisherigen Lieferanten in Verbindung zu setzen, um für Ihr Schlaflabor zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten, die dem 128 entsprechen. Die Geräteanbieter haben sich z.t. sehr ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt und werden mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen. Des Weiteren ist zu bemerken, dass ein so genannter verkürzter Versorgungsweg weiterhin möglich ist, sofern hierzu gesonderte Verträge mit den Kassen abgeschlossen werden. Die Versorgung mit Geräten über Versorgungszentren (z. B. so

2 genannte Atemzentren (auch am Krankenhaus) oder andere Klinik-externe Strukturen zur Versorgung und ggf. Anpassung der Beatmungstherapie) ist erlaubt, sofern diese Atemzentren eine 128 konforme Abgabeberechtigung von den Kassen erhalten haben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Atemzentrum danach. Versorgungsvorgaben und Lösungsmöglichkeiten Eingangs werden bei jedem Punkt die Vorgaben für eine medizinisch adäquate, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung genannt. Die aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht bevorzugte Lösung ist jeweils an erster Stelle genannt (Lösungsmöglichkeit 1). Die Reihung erfolgt unter Berücksichtigung des Aufwands für Lieferanten und Schaflabore sowie der Gesetzeslage. Diese Lösung stellt nicht immer das medizinische Optimum dar. In einigen Fällen ist eine rechtliche Klarstellung erforderlich, die vom Bundesgesundheitsministerium erbeten wird. Bezüglich der Austauschbarkeit von Geräten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Geräte der gleichen Hilfsmittelgruppe untereinander nicht beliebig austauschbar sind. Die Gleichwertigkeit von verschiedenen Geräten wurde bisher nicht in vergleichenden Untersuchungen unter Praxisbedingungen nachgewiesen. Die Einhaltung der Vorgaben der Hilfsmittelliste allein ist keinesfalls ausreichend. 1) Geräte Vorgabe: Patient soll, entsprechend den Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften, ohne Therapieunterbrechung mit dem gleichen Gerät endgültig versorgt werden, mit dem die Drucktitration vorgenommen worden ist. Dies dient sowohl der Therapiesicherheit als auch der Therapietreue der Patienten. a) Regelfall Indikation für CPAP ist durch Vorbefunde (Stufendiagnostik nach BUB) zum Aufnahmezeitpunkt gegeben oder Indikation wird nach diagnostischer PSG gestellt, Pat. entscheidet sich nach Aufklärung für CPAP-Therapie: Lösungsmöglichkeit 1: Gerät wird für beim Lieferanten fallbezogen bestellt und zeitnah (taggleich, z. B. früher Nachmittag bei Bestellung bis 10:00) geliefert (Lieferadresse kann auch das Krankenhaus sein, aber namentlich nur der Patient und nicht das Schlaflabor!) bzw. vom Patienten im Ladengeschäft oder Versorgungszentrum des Anbieters abgeholt.

3 Probleme / Nachteile: Kurzfristige Reaktion des Lieferanten ist erforderlich. Geräterückgabe, wenn Umversorgung erforderlich oder wenn Pat. Therapie primär nicht toleriert Lösungsmöglichkeit 2: Schlaflabor hält Einstellgerät(e) inkl. Zubehör vor (Kauf, Miete, Leasing). Patient wird bei oder nach Entlassung vom Lieferanten mit Gerät gleichen Typs beliefert. Probleme / Nachteile: Kurzfristige Reaktion des Lieferanten ist erforderlich. Fehlermöglichkeit bei Übermittlung / Umsetzung der Therapieparameter; mögliche Fehlfunktion des Gerätes. Einschränkung der Gerätevielfalt auf die vom Schlaflabor vorgehaltenen Gerätetypen oder sehr hoher Aufwand für das Vorhalten verschiedener Gerätetypen durch das Schlaflabor (Laufender Aufwand bei Weiterentwicklung von Geräten). Steigende Hygieneanforderungen. b) Sonderfall Umversorgung Während der Einstellung ergibt sich die Notwendigkeit eines anderen Therapiemodus, der mit dem vorgesehenen Gerät nicht durchgeführt werden kann (z.b. BIPAP, BIPAP-ST, ASV etc.) Lösungsmöglichkeit 1: Umstellung erfolgt, wenn medizinisch sinnvoll und durchführbar, während der Nacht. Probleme / Nachteile: Dazu müssen geeignete Geräte vom Schlaflabor vorgehalten werden (Kauf, Miete, Leasing). Dadurch Einschränkung der Gerätevielfalt; Schwierigkeiten wenn Einstellgerät durch Vertragspartner der Krankenkasse nicht im Programm. Lösungsmöglichkeit 2: Einstellung wird ggf. abgebrochen, am nächsten Tag wird Alternativgerät bestellt und in der folgenden Nacht erfolgt neuer Einstellungsversuch. Probleme / Nachteile: Bedingt zusätzliche Nächte im Schlaflabor mit entsprechenden Kosten. Kurzfristige Reaktion des Lieferanten ist erforderlich. 2) Fernbedienung für PAP-Geräte Vorgabe: Geräte müssen während der Nacht durch Fernbedienung eingestellt werden; je nach technischen Voraussetzungen im Schlaflabor ist dazu eine Hardware- oder Software- Lösung erforderlich. Die Fernbedienung muss jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechen. Es muss aber auch möglich sein, Altgeräte und Geräte von Herstellern einzustellen, die nicht im Schlaflabor bzw. in der Region vertreten sind.

4 Lösungsmöglichkeit 1: Fernbedienungen werden von den Schlaflabors käuflich erworben oder es erfolgt ein Leasing. Probleme / Nachteile: Hohe, nicht kalkulierbare und kontrollierbare Kosten für Schlaflabor durch Erwerb und Unterhalt (regelmäßige Software-Updates) der Fernbedienungen. Sonderpreise durch Gerätelieferanten könnten als unerlaubte Zuwendung betrachtet werden. Einschränkung der Gerätevielfalt oder sehr hoher Aufwand für das Vorhalten verschiedener Gerätetypen durch das Schlaflabor Lösungsmöglichkeit 2: Schaffung einer einheitlichen technischen Plattform, so dass alle Geräte mit einer einheitlichen Fernbedienung eingestellt werden können Probleme / Nachteile: Kurz- und mittelfristig technisch nicht realisierbar 3) Masken (incl. Kopfgeschirr und Schlauch) Vorgabe: Patient wird hygienisch einwandfrei mit der für ihn optimal passenden Maske versorgt. Lösungsmöglichkeit 1: Maskenanpassung (ggf. Maskenwechsel) erfolgt durch Schlaflaborpersonal aus schlaflaboreigenem Maskenpool (Kauf, Miete, Leasing). Patient bekommt festgelegte Maske mit nach Hause. Maske wird vom Lieferanten zeitnah im Maskenpool ersetzt. Probleme / Nachteile: Kosten für Maskenpool durch Schlaflabor zu tragen. Aufwand für hygienische Aufbereitung der Maske(n) bei Maskenwechsel. Lösungsmöglichkeit 2: Maskenanpassung (und ggf. Maskenwechsel) erfolgt durch Schlaflaborpersonal aus schlaflaboreigenem Maskenpool (Kauf Miete, Leasing). Patient wird bei Entlassung vom Lieferanten mit dem festgelegten Maskentyp beliefert Probleme / Nachteile: Kosten für Maskenpool durch Schlaflabor zu tragen. In jedem Fall Aufwand für hygienische Aufbereitung der Maske(n); Maskenverschleiß (ähnlich der Masken auf einer Intensivstation), Pat. bekommt evtl. schon häufig benutzte Maske und Kopfgeschirr (ästhetisch-hygienisches Problem). Doppelter Aufwand für Lieferfirma (Belieferung der Maske am Entlassungstag). Lösungsmöglichkeit 3: Maskenanpassung erfolgt durch Lieferanten bei Lieferung des Geräts bzw. im Versorgungszentrum (z.b. Atemzentrum). Zusätzlich werden mehrere Alternativmasken zur Verfügung gestellt (versch. Größen, Nasenoliven-Maske, Vollgesichtsmaske).

5 Probleme / Nachteile: Maskenanpassung wird teilweise aus der ärztlichen Verantwortung genommen. Keine Sicherstellung der Qualifikation des Maskenanpassers (keine definierte Berufsausbildung!). Hoher Aufwand für Auswahl, An-/Abtransport, Vorhaltung und Reinigung der Alternativmasken beim Lieferanten. Lösungsmöglichkeit 4: Maskenanpassung erfolgt durch Lieferanten bei Lieferung des Geräts bzw.- im Versorgungszentrum. Probleme / Nachteile: Maskenanpassung wird aus der ärztlichen Verantwortung genommen. Keine Sicherstellung der Qualifikation des Maskenanpassers (keine definierte Berufsausbildung!). Maskenwechsel in der Übungsphase und in der Nacht nicht möglich. Beschränkung der Auswahl auf ein reduziertes Programm des Lieferanten. Letztlich Gefährdung der Therapietreue. Der Vorstand der DGSM,

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf

zwischen dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln und der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Düsseldorf Vereinbarung gemäß 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V über Inhalt und Umfang eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK

Mehr

Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung ab

Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung ab Anlage 1 - Vergütungsvereinbarung ab 01.11.2016 zum Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Systemen zur Schlafapnoebehandlung 1.) Abrechnungsentgelt (Pauschalen) bei Systemen zur Schlafapnoebehandlung

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (nachfolgend KVS genannt) und der DAK-Gesundheit Vertragsgebiet Sachsen (nachfolgend

Mehr

Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement, Berlin, 26. Februar 2015

Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement, Berlin, 26. Februar 2015 Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement, Berlin, 26. Februar 2015 Indikationsqualität und Zweitmeinung I. Definition Zweitmeinung II. Zielsetzung für Zweitmeinungsverfahren III. Gesetzliche Regelung

Mehr

Gemeinsam auf Gesundheitskurs. Von der Verordnung bis zur Lieferung Die Rolle der Leistungserbringer bei der Hilfsmittelversorgung

Gemeinsam auf Gesundheitskurs. Von der Verordnung bis zur Lieferung Die Rolle der Leistungserbringer bei der Hilfsmittelversorgung Von der Verordnung bis zur Lieferung Die Rolle der Leistungserbringer bei der Hilfsmittelversorgung Reha Care Forum / 25.09.2014 / GesundHeits GmbH Deutschland / Katrin Kollex 1 1. Was ist Homecare und

Mehr

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who? Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen Who is who? 1. DVMD-Frühjahrssymposium Hannover, 04.03.2016 Gabriele Damm, Dipl.-Dok. (FH), Systemauditor ZQ, Hannover Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen

Mehr

DIE VERSORGUNG UND DIE VERGÜTUNG

DIE VERSORGUNG UND DIE VERGÜTUNG DIE VERSORGUNG UND DIE VERGÜTUNG IN DER PSYCHIATRIE, PSYCHOSOMATIK UND KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin German Sleep Society

Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin German Sleep Society D G S M Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin German Sleep Society Fragebogen zur Begutachtung des Schlaflabors Präambel Das Schlaflabor muß einen verantwortlichen Leiter haben, der

Mehr

Arbeitsgruppe 3 Impfhindernisse und Lösungsansätze. Leitung: Dr. Anne Marcic, Dr. Ute Teichert

Arbeitsgruppe 3 Impfhindernisse und Lösungsansätze. Leitung: Dr. Anne Marcic, Dr. Ute Teichert Arbeitsgruppe 3 Impfhindernisse und Lösungsansätze Leitung: Dr. Anne Marcic, Dr. Ute Teichert (1) Impfempfehlungen: STIKO, SIKO, öffentliche Empfehlungen (2) STIKO-Grundsatz jeder Arztbesuch Einbindung

Mehr

Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern ein großer Wurf des G-BA? 7. Adventssymposium Notfall- und Intensivmedizin 9.

Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern ein großer Wurf des G-BA? 7. Adventssymposium Notfall- und Intensivmedizin 9. Gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern ein großer Wurf des G-BA? 7. Adventssymposium Notfall- und Intensivmedizin 9. Dezember 2017 Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Gliederung»

Mehr

Dreiseitiger Vertrag

Dreiseitiger Vertrag Dreiseitiger Vertrag zur Zusammenarbeit bei der Gestaltung und Durchführung eines ständig einsatzbereiten Notdienstes gemäß 115 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V zwischen der der den Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA?

Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? Aufhebung der Einschränkung auf schwere Verlaufsformen Anpassungsbedarf für den G-BA? 16. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen Berlin 13. November 2015 Dr. Regina Klakow-Franck, M. A. Unparteiisches

Mehr

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

Mehr

Tragende Gründe. Vom 16. März 2017

Tragende Gründe. Vom 16. März 2017 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie: Medikamentengabe und verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen

Mehr

FAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer

FAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer FAQ zum Entlassmanagement im Hilfsmittelbereich: Informationen für Hilfsmittel-Leistungserbringer Nr. Stichwort Frage Antwort 01 Beginn Ab wann erfolgt die Umsetzung des Entlassmanagements? 02 Verträge

Mehr

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken

Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken Änderungen im SGB V und Auswirkungen auf das Case Management in Akut- und Rehabilitationskliniken 1 Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin

Mehr

28. Oktober 2015 I Seite 1. Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr

28. Oktober 2015 I Seite 1. Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr 28. Oktober 2015 I Seite 1 Der Vertragsarzt im Spannungsfeld zwischen Verordnungsfähigkeit und Regressgefahr Dipl.-Med. Jutta Eckert Forum Ambulant-stationärer Dialog, 21. Oktober 2015 DEGAM Leitlinie

Mehr

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär -

Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Die Notwendigkeit der Verzahnung - Perspektive Stationär - Verbandsdirektor der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft 15. April 2015 Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin

Mehr

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur

Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen. Betreuungsstruktur Anlage 1 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (nachfolgend KVHB genannt) und der Techniker Krankenkasse

Mehr

Klinische Krebsregister

Klinische Krebsregister Klinische Krebsregister Dorothee Krug Abteilung Stationäre Versorgung Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) XVIII. Gesundheitspolitisches Symposium 28. Oktober 2016 in Magdeburg Krebserkrankungen in Deutschland

Mehr

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S.

Vertrag. nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. Vertrag nach 73c SGB V zur Förderung eines konsequenten Infektionsscreenings in der Schwangerschaft K.I.S.S. zwischen der BIG direkt gesund Markgrafenstraße 62 10969 Berlin und der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

QVH Audit-Checkliste: Grundlegende Anforderungen

QVH Audit-Checkliste: Grundlegende Anforderungen 1 Zulassung gemäß 126 SGB V für die Gruppe 1, Gruppe 2 oder Gruppe 3 und Einhaltung der persönlichen, räumlichen und sachlichen Zulassungsvorrausetzungen Hinweis - Gruppe 1: Abgabe von handwerklich individuell

Mehr

Zusammenfassende Dokumentation. über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1. Vom 17.

Zusammenfassende Dokumentation. über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1. Vom 17. Zusammenfassende Dokumentation über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1 Vom 17. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis A. Tragende Gründe und Beschluss B.

Mehr

Vereinbarung über das Gutachterverfahren für implantologische Leistungen

Vereinbarung über das Gutachterverfahren für implantologische Leistungen 7.8. Anlage 14 Vereinbarung zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Köln und dem AOK-Bundesverband, Bonn BKK-Bundesverband, Essen, IKK-Bundesverband, Bergisch-Gladbach Bundesverband

Mehr

Hygienestraße. Die neue Qualität bei der Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten

Hygienestraße. Die neue Qualität bei der Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten Hygienestraße Die neue Qualität bei der Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten Herausforderung Krankenhausinfektion Reinigung von Hilfsmitteln und Medizinprodukten Krankenhausinfektionen bedeuten

Mehr

Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V

Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V Vereinbarung zur Durchführung der Abrechnungsprüfung nach 106a Abs. 5 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg - nachfolgend KVSA genannt

Mehr

Vom Bedarf zum Angebot Versorgungsmanagement Rehabilitation. JAHRESTAGUNG GESUNDHEIT Mai 2014

Vom Bedarf zum Angebot Versorgungsmanagement Rehabilitation. JAHRESTAGUNG GESUNDHEIT Mai 2014 Forum A6 Vom Bedarf zum Angebot JAHRESTAGUNG GESUNDHEIT 2014 22. Mai 2014 Manfred Henkis, Leiter Kundenservice Daimler BKK Christoph Martens, Leiter Kundencenter Hamburg Daimler BKK Stefan Puhl, Projektleiter

Mehr

Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Pneumonie im Strukturierten Dialog

Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Pneumonie im Strukturierten Dialog Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Pneumonie im Strukturierten Dialog Ingrid Berwanger MDK BW Mitglied der Arbeitsgruppe seit 2005 1 Medizinische Qualitätssicherung 135 ff SGB V Übernimmt gemeinsamer Bundesausschuss

Mehr

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1 Vom 17. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen

Mehr

Verfahrensplan zum Überleitmanagement Intensivpflege Stand: KNAIB. Kompetenz Netzwerk Außerklinische Intensivpflege Bayern

Verfahrensplan zum Überleitmanagement Intensivpflege Stand: KNAIB. Kompetenz Netzwerk Außerklinische Intensivpflege Bayern KNAIB Kompetenz Netzwerk Außerklinische Intensivpflege Bayern Verfahrensablauf zum Überleitmanagement Intensivpflege Autoren: - Herr C. Plösser (PGS Bayern GmbH) - Herr Dr. P. Demmel (MDK Bayern) - Frau

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 386. Sitzung am 12. Dezember 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2017

Mehr

1. Nachtrag. über. die Änderung

1. Nachtrag. über. die Änderung 1. Nachtrag über die Änderung des Vertrages zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms Koronare Herzkrankheit nach 73a i.v. mit 137f SGB V zwischen der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4

Tragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX

Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung. bei stufenweiser Wiedereingliederung. nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung bei stufenweiser Wiedereingliederung nach 28 i. V. m. 51 Abs. 5 SGB IX zwischen AOK-BUNDESVERBAND, BERLIN BKK BUNDESVERBAND, ESSEN IKK E. V., BERLIN SPITZENVERBAND

Mehr

Der Direktzugang Patientenversorgung ohne Ärzte?

Der Direktzugang Patientenversorgung ohne Ärzte? Forum Physiotherapie am 6. Mai 2010 in Berlin Der Direktzugang Patientenversorgung ohne Ärzte? Dr. Lothar Lieschke Dezernent Dezernat 4 Verträge und Verordnungsmanagement Kassenärztliche Bundesvereinigung

Mehr

Sozialdienst im Krankenhaus

Sozialdienst im Krankenhaus Umsetzung des Entlassmanagements durch das Krankenhaus Sozialdienst im Krankenhaus S. Kraus Leitung Sozialdienst & Case Management Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH)/Sozialmanagerin Zertifizierte

Mehr

Novellierung des Infektionsschutzgesetzes - Konsequenzen für die Praxis - Christoph Huesmann. Fachkrankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention

Novellierung des Infektionsschutzgesetzes - Konsequenzen für die Praxis - Christoph Huesmann. Fachkrankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention Novellierung des Infektionsschutzgesetzes - Konsequenzen für die Praxis - Christoph Huesmann Fachkrankenpfleger für Hygiene und Infektionsprävention Entwicklung Bundesseuchengesetz Bekämpfung ansteckender

Mehr

Personalsituation in der Intensivpflege und Intensivmedizin Kurzfassung

Personalsituation in der Intensivpflege und Intensivmedizin Kurzfassung Personalsituation in der Intensivpflege und Intensivmedizin Kurzfassung Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) Im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Juli 2017 Agenda Hintergrund

Mehr

Entlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung

Entlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung Entlassmanagement Eine Chance für die Optimierung der sektorübergreifenden Versorgung Christina Sabic AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Gesundheitspolitischer Impuls Rheinland-Pfalz 10.05.2017 Mainz Was bedeutet

Mehr

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband

Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie. Berlin, Bernhard Egger GKV-Spitzenverband Translationale Zentren Ein Weg für Innovationen? Brennpunkt Onkologie Berlin, 30.11.2016 Bernhard Egger GKV-Spitzenverband 2 Abs. (1) Satz 3 SGB V Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem anerkannten

Mehr

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung zum Vertrag als Anlage zum Gesamtvertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Thüringen vom 26.04.2016 zwischen der KV Thüringen

Mehr

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg

Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Fragen-Antworten-Katalog zum Thema Verordnung von Kontrastmitteln als Sprechstundenbedarf in Baden-Württemberg Inhalt 1. Allgemeine Fragestellungen... 2 1.1. Warum wurden Kontrastmittel ausgeschrieben?...

Mehr

Seminar 5 Im Fokus: Netzarbeit konkret - Bestandsaufnahmen und Perspektiven zur vernetzten Versorgung

Seminar 5 Im Fokus: Netzarbeit konkret - Bestandsaufnahmen und Perspektiven zur vernetzten Versorgung Seminar 5 Im Fokus: Netzarbeit konkret - Bestandsaufnahmen und Perspektiven zur vernetzten Versorgung Ergebnisse der Umfrage unter Netzvorständen und -geschäftsführern 1 Steckbrief eingegangene Fragebögen:

Mehr

Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement

Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement 4. Forum CMG Probstzella, 21. November 2014 Änderungen im Versorgungsstärkungsgesetz Schwerpunkt Entlassungsmanagement Dr. med. Dominik Deimel kooptiertes Mitglied im Vorstand Forum CMG Anforderung GKV

Mehr

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,

Mehr

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg

Vertrag. zwischen. der AOK Sachsen-Anhalt, Lüneburger Straße 4, Magdeburg Mit folgenden Rehabilitationseinrichtungen bestehen Verträge zur Einbindung der stationären Rehabilitationseinrichtungen in das strukturierte Behandlungsprogramm DM1: - Paracelsus-Harz-Klinik Bad Suderode

Mehr

128 SGB V. Der aktuelle Anti-Korruptionsparagraph. Konsequenzen und Strafen

128 SGB V. Der aktuelle Anti-Korruptionsparagraph. Konsequenzen und Strafen Präambel Im Rahmen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes ist am 1. Januar 2012 auch eine Novellierung des 128 SGB V in Kraft getreten. Ziel der Gesetzesnovellierung war u.a., vertragsärztliche Zuweisungen

Mehr

Arbeitsgemeinschaft GESUNDHEIT 65 PLUS. Vorstellung einer NON PROFIT - Initiative im Gesundheitswesen

Arbeitsgemeinschaft GESUNDHEIT 65 PLUS. Vorstellung einer NON PROFIT - Initiative im Gesundheitswesen Arbeitsgemeinschaft GESUNDHEIT 65 PLUS Vorstellung einer NON PROFIT - Initiative im Gesundheitswesen Wir sind eine multiprofessionelle und unabhängige Arbeitsgemeinschaft mit einem breiten Spektrum unterschiedlicher

Mehr

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin.

Der GKV-Spitzenverband. (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin. und. die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) K. d. ö. R., Berlin und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung K. d. ö. R., Berlin

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK

Mehr

Bremen, Seite 1

Bremen, Seite 1 Bremen, 09.06.2016 Seite 1 Klinikum Bremen Mitte 2009 Neuralgische Punkte im Schnittstellenmanagment Johann Ockenga Medizinische Klinik II Gastroenterologie, Hepatologie, Endokrinologie & Ernährungsmedizin

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln BKK Dachverband e.v. Mauerstraße 85 10117 Berlin TEL (030) 2700406-200 FAX (030) 2700406-222 politik@bkk-dv.de www.bkk-dachverband.de Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.v. vom 13. März 2017 zum Entwurf

Mehr

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote?

Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Tagung der Gesellschaft für r Sozialen Fortschritt in Berlin am 06. September 2006 Einheitlicher Leistungskatalog und differenzierte Versorgungsangebote? Dr. Michael Dalhoff Leiter der Unterabteilung Gesundheitsversorgung,

Mehr

Erwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation

Erwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation Erwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation Workshop der Diakonie am 7./8.11.2007, Berlin Oliver Blatt Stellv. Leiter der Abteilung Prävention und Rehabilitation Krankenkassen (VdAK)

Mehr

Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen?

Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen? Dr. Christopher h Hermann Vorstandsvorsitzender Hochschulmedizin im Gesundheitswesen: Sind die Universitätsklinika für die GKV Krankenhäuser wie alle anderen? IX. Innovationskongress der Deutschen Hochschulmedizin

Mehr

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen

Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Anlage 2 zur Vereinbarung über die vertragsärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVBB und den Landesverbänden der Krankenkassen Vorabgenehmigungsverfahren (1) Die Bestellung des apothekenpflichtigen

Mehr

Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes. -Was hat sich geändert?-

Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes. -Was hat sich geändert?- 19. VKD/VDGH Führungskräfteseminar Zukunft der Patientenversorgung- Gesetzliche Herausforderungen und Best Practice in den Krankenhäusern Die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes -Was hat sich geändert?-

Mehr

Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V

Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V Leitfaden für Vertragsbeitritte gemäß 127 Abs. 2a SGB V 1. Allgemeines... 2 2. Hinweise zum Vertragsbeitritt... 2 3. Spezielle Hinweise zu bestimmten Verträgen... 3 3.1 Verträge mit verschiedenen Verbänden...

Mehr

Auswirkungen verbindlicher Personalmindestzahlen für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser

Auswirkungen verbindlicher Personalmindestzahlen für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser Auswirkungen verbindlicher Personalmindestzahlen für psychiatrische und psychosomatische Krankenhäuser 1. Die Qualität der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhausbehandlung lässt sich nicht zwangsläufig

Mehr

Hilfsmittel-Richtlinie

Hilfsmittel-Richtlinie Informationen für Ärzte Hilfsmittel-Richtlinie Neufassung der Richtlinie für die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Neuausgabe 2012 Am 1. April 2012 ist die Neufassung der

Mehr

Modellprojekte jetzt wird s praktisch!

Modellprojekte jetzt wird s praktisch! Modellprojekte jetzt wird s praktisch! - eine Veranstaltung des Netzwerks Steuerungs- und Anreizsysteme für eine moderne psychiatrische Versorgung Diplom-Ökonom Ralf Gommermann Referatsleiter: Stationäre

Mehr

Erwartungen an die Hilfsmittelversorgung (in der GKV) aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Erwartungen an die Hilfsmittelversorgung (in der GKV) aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) 1. Wittener Tagung zur Hilfsmittelversorgung am 17. September 2010 Erwartungen an die Hilfsmittelversorgung (in der GKV) aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Hans-Georg Will, Dir. u. Prof.,

Mehr

Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen dem IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach der

Mehr

zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016

zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Bundesrat Drucksache 720/1/16 07.12.16 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse G zu Punkt 13 der 952. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2016 Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung

Mehr

Aktuelle Strategien der Krankenkassen im Qualitätsmanagement der Rehabilitation

Aktuelle Strategien der Krankenkassen im Qualitätsmanagement der Rehabilitation Fachtagung der Bundesarbeitsgemeinschaft medizinisch-berufliche Rehabilitation (Phase 2) "Qualitätsmanagement in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation" am 28. April 2008 Aktuelle Strategien der Krankenkassen

Mehr

E-Health-Gesetz. Maßnahmen und Perspektiven. QMS Mitgliederversammlung am 14. April 2015 auf der conhit 2015

E-Health-Gesetz. Maßnahmen und Perspektiven. QMS Mitgliederversammlung am 14. April 2015 auf der conhit 2015 E-Health-Gesetz Maßnahmen und Perspektiven QMS Mitgliederversammlung am 14. April 2015 auf der conhit 2015 Claudia Riepe Bundesministerium für Gesundheit Foto gematik Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2015

Mehr

Pflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F)

Pflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F) Pflegesatzvereinbarung für pflegebedürftige Menschen (SGB XI) im Wachkoma (Phase F) vom: für die Pflegeeinrichtung: Der Träger der Pflegeeinrichtung: X X und die AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen

Mehr

Erstattungsfähigkeit komplementärer Verfahren

Erstattungsfähigkeit komplementärer Verfahren Erstattungsfähigkeit komplementärer Verfahren GfBK Berlin, 08. September 2015 Dr. Frank Breitkreutz Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Überblick I. Darf ich das? (Therapiefreiheit)

Mehr

Die BTHG-Umsetzung begleiten

Die BTHG-Umsetzung begleiten Die BTHG-Umsetzung begleiten Eine Projekt-Beschreibung in Leichter Sprache Inhalt Was sind UN-BRK und BTHG?... 2 Was ändert sich bei der Eingliederungs-Hilfe?... 3 Warum wird die BTHG-Umsetzung begleitet?...

Mehr

Versorgungssituation Amputierter aus sozialmedizinsicher Sicht

Versorgungssituation Amputierter aus sozialmedizinsicher Sicht Versorgungssituation Amputierter aus sozialmedizinsicher Sicht Expertenforum 2007 SEG 1 und SEG 5, Münster Dr. D. Rohland I. Relevante Themen / Anregungen Versorgungsprozess Wann sollte Prothesenversorgung

Mehr

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung

Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Einflussmöglichkeiten von Gemeinden bei der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Fachtagung: Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum 29. Juni 2011 RA Dr. Horst Bonvie Fachanwalt für Medizinrecht Bonvie

Mehr

VII. Der EDV-Vertrag 1

VII. Der EDV-Vertrag 1 Innominatverträge, Herbstsemester 2013 VII. Der EDV-Vertrag 1 Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS 2013 1 1. Begriff (1) «Der Lieferant verpflichtet sich gegen Entgelt, der Kundin Hard- und/oder Software

Mehr

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015

BESCHLUSS. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 369. Sitzung am 15. Dezember 2015 zur Anpassung des Beschlusses in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Finanzierung des

Mehr

STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG

STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG IN DER GESUNDHEITSPOLITISCHEN DISKUSSION Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525 Itzehoe Deutsche Gesellschaft

Mehr

Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten

Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Ihr Krankenhausarzt schlägt Ihre Weiterbehandlung in einer Rehabilitationseinrichtung

Mehr

Vorfußentlastungsschuh

Vorfußentlastungsschuh Vorfußentlastungsschuh PRODUKTINFORMATION GEBRAUCHSANWEISUNG Sehr geehrte Kunden, April 2016 wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in ein Produkt von inocare. Wir gratulieren Ihnen zu Ihrer Entscheidung.

Mehr

- Zusammenarbeit mit. Kostenträgern in der Region. - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten. Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit

- Zusammenarbeit mit. Kostenträgern in der Region. - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten. Storch + Beller Das Haus für Ihre Gesundheit - Zusammenarbeit mit Kostenträgern in der Region - Prozessabläufe Regionale Besonderheiten Regionale Gegebenheiten in der Zusammenarbeit mit Kostenträgern 1. Vertragsvereinbarungen zwischen Leistungserbringern

Mehr

Vorbemerkung. Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen

Vorbemerkung. Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Stellungnahme des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz

Mehr

Geriatrie 2006 aus Sicht der Kostenträger Leistungsträger

Geriatrie 2006 aus Sicht der Kostenträger Leistungsträger 15. Geriatrietag des Landes Baden-Württemberg Geriatrie 2006 aus Sicht der Kostenträger Leistungsträger AGENDA I. Geriatrie 2006 Fokus: Geriatrische Rehabilitation II. Geriatrie und GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz

Mehr

Ergänzung zur Prüfvereinbarung gemäß 106 SGB V

Ergänzung zur Prüfvereinbarung gemäß 106 SGB V Seite 1 von 5 Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH), Bad Segeberg, und der AOK Schleswig-Holstein Die Gesundheitskasse Kiel, zugleich für die Knappschaft dem BKK-Landesverband

Mehr

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz

Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz Europäische Richtlinien Anneliese Büggel Expertin für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Oktober 2013 1 Europäische Richtlinien Europäische

Mehr

Impfen in der Arbeitsmedizin Möglichkeiten durch das neue Präventionsgesetz

Impfen in der Arbeitsmedizin Möglichkeiten durch das neue Präventionsgesetz Impfen in der Arbeitsmedizin Möglichkeiten durch das neue Präventionsgesetz Dr. med. Guido Prodehl Facharzt für Arbeitsmedizin ZAGS Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen GmbH 13.04.2016 Voraussetzungen

Mehr

Ein Selektivvertrag für Schlaganfall-Lotsen? BARMER GEK Landesgeschäftsstelle NRW Karsten Menn

Ein Selektivvertrag für Schlaganfall-Lotsen? BARMER GEK Landesgeschäftsstelle NRW Karsten Menn Ein Selektivvertrag für Schlaganfall-Lotsen? BARMER GEK Landesgeschäftsstelle NRW Karsten Menn Ausgangslage 20 % Mortalität in den ersten 4 Wochen 50 % der Betroffenen bleibt auch nach 1 Jahr dauerhaft

Mehr

Entscheidungserhebliche Gründe

Entscheidungserhebliche Gründe Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 376. Sitzung am 22. Juni 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

SIE BENÖTIGEN HÖRGERÄTE? SO GEHT ES JETZT WEITER!

SIE BENÖTIGEN HÖRGERÄTE? SO GEHT ES JETZT WEITER! SIE BENÖTIGEN HÖRGERÄTE? SO GEHT ES JETZT WEITER! Eine Patienteninformation der HNO-Ärzte in Deutschland Ihr HNO-Arzt hilft Ihnen gerne! Nach sorgfältiger Anamnese und Diagnostik hat Ihr HNO-Facharzt festgestellt,

Mehr

DMP-Realität nach 10 Jahren

DMP-Realität nach 10 Jahren DMP-Realität nach 10 Jahren Dr. Maximilian Gaßner Präsident des Bundesversicherungsamtes Übersicht 1. Einführung der DMP 2. DMP in der Praxis Kritik und Würdigung 3. Ausblick in die Zukunft von DMP 4.

Mehr

Qualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung

Qualität sichtbar machen. Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung Qualität sichtbar machen Transparenz in der vertragsärztlichen Versorgung 8. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 28./29.09. 2016 Monika Beissel-Pilzecker Agenda Bedarf nach mehr

Mehr

Überarbeitung der (Muster-)Fortbildungsordnung

Überarbeitung der (Muster-)Fortbildungsordnung Überarbeitung der (Muster-)Fortbildungsordnung 116. Deutscher Ärztetag 2013 Dr. Max Kaplan Vorsitzender des Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung Vizepräsident der 1 2 Fortbildung als immanenter Bestandteil

Mehr

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD)

A N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/551 (14/540) 23.08.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Rückgang der Bewilligungen für Mutter/Vater/Kind-Kuren

Mehr

1. Nachtrag zur Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB-Vereinbarung)

1. Nachtrag zur Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB-Vereinbarung) 1. Nachtrag zur Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (SSB-Vereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg

Mehr

DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER GEK

DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER GEK BARMER VERSORGUNGS- UND FORSCHUNGSKONGRESS 2016 VERSORGUNGSSTEUERUNG UND ÜBERWINDUNG DER SEKTORENGRENZEN CHANCEN FÜR EINE PATIENTENGERECHTERE VERSORGUNG DR. CHRISTOPH STRAUB VORSTANDSVORSITZENDER DER BARMER

Mehr

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien

Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen und des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) bei Klinischen Studien Berlin, 17.6.2014: Pressekonferenz: Die neue EU-Verordnung zu klinischen Studien eine Chance für den Forschungsstandort Deutschland Forderungen der DGHO unter Berücksichtigung der Rolle von Ethik-Kommissionen

Mehr

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen

die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen ANLAGE 13 Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 35 des DMP-Vertrages Brustkrebs vom 09.04.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und dem BKK-Landesverband

Mehr

Beschluss des G-BA (nach 91 Abs. 4 SGB V) vom : Fragenkatalog

Beschluss des G-BA (nach 91 Abs. 4 SGB V) vom : Fragenkatalog Fragenkatalog für Empfehlungen geeigneter chronischer Krankheiten für neue strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) Erläuterungen und Ausfüllhinweise Das Ziel der vom Gesetzgeber initiierten strukturierten

Mehr

Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV?

Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV? Lilly Jahressymposium 2008 zur Versorgung von Krebspatienten Nicht kommerzielle Studien in der Onkologie zu Lasten der GKV? Ulrich Dietz Bundesministerium für Gesundheit Berlin, 26. Januar 2007 Arzneimittelversorgung

Mehr

P R E S S E G E S P R Ä C H

P R E S S E G E S P R Ä C H P R E S S E G E S P R Ä C H Krankenkassen riskieren Pflegenotstand in Kliniken DKG fordert Rechtsverordnung durch das BMG Berlin, 15. Dezember 2005 KONTAKT: DKG-PRESSESTELLE Dr. Andreas Priefler (Ltg.)

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr