D G S M. Stellungnahme des Vorstandes der DGSM. vom zur Umsetzung der Neufassung des 128 SGB V
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- Agnes Schmitt
- vor 7 Jahren
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1 D G S M Stellungnahme des Vorstandes der DGSM vom zur Umsetzung der Neufassung des 128 SGB V Ab dem wird die Neufassung des 128 SGB V (Verbot der Depothaltung) bundesweit gelten. Trotz intensiver Bemühungen des DGSM-Vorstandes wird es hierzu wohl keine Ausführungsbestimmungen des Bundesministerium für Gesundheit und Soziales (BMGS) geben, so dass wir im Folgenden lediglich Vorschläge machen können, wie die Vorgaben des 128 SGB V im Alltag der Patientenversorgung umgesetzt werden könnten. Sehr wohl haben wir aber das BMGS darüber informiert, dass sich für die Schlaflabore Probleme auftun und wir Hilfestellung von der Politik erwarten. Leider warten wir bis heute vergeblich auf eine adäquate Rückmeldung. Die DGSM empfiehlt, die regionalen Schlafgesellschaften in den Dialog mit den regionalen Krankenkassen einzubinden. In Regionen, wo es keine regionale Schlafgesellschaft gibt, sollte sich jedes Schlaflabor an den entsprechenden Verantwortlichen für Hilfsmittel persönlich wenden. Insbesondere die AOK, die BKK und die Ersatzkassen sind hier zu kontaktieren. Erste Erfahrungen ergeben, dass es Regionen geben wird, in denen die Umsetzung des 128 langsam angegangen werden kann, während in anderen Teilen schon Kommissionen bereit stehen, um mögliche Verstöße zu prüfen und ggf. zu ahnden. Grundsätzlich gilt diese neue Regelung nur für GKV und nicht für PKV-Patienten. Wie das Versorgungsmanagement für Ihre Patienten konkret aussehen kann und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Vorschlag des Vorstandes der DGSM. Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich mit Ihren bisherigen Lieferanten in Verbindung zu setzen, um für Ihr Schlaflabor zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten, die dem 128 entsprechen. Die Geräteanbieter haben sich z.t. sehr ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt und werden mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen suchen. Des Weiteren ist zu bemerken, dass ein so genannter verkürzter Versorgungsweg weiterhin möglich ist, sofern hierzu gesonderte Verträge mit den Kassen abgeschlossen werden. Die Versorgung mit Geräten über Versorgungszentren (z. B. so
2 genannte Atemzentren (auch am Krankenhaus) oder andere Klinik-externe Strukturen zur Versorgung und ggf. Anpassung der Beatmungstherapie) ist erlaubt, sofern diese Atemzentren eine 128 konforme Abgabeberechtigung von den Kassen erhalten haben. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Atemzentrum danach. Versorgungsvorgaben und Lösungsmöglichkeiten Eingangs werden bei jedem Punkt die Vorgaben für eine medizinisch adäquate, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung genannt. Die aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht bevorzugte Lösung ist jeweils an erster Stelle genannt (Lösungsmöglichkeit 1). Die Reihung erfolgt unter Berücksichtigung des Aufwands für Lieferanten und Schaflabore sowie der Gesetzeslage. Diese Lösung stellt nicht immer das medizinische Optimum dar. In einigen Fällen ist eine rechtliche Klarstellung erforderlich, die vom Bundesgesundheitsministerium erbeten wird. Bezüglich der Austauschbarkeit von Geräten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Geräte der gleichen Hilfsmittelgruppe untereinander nicht beliebig austauschbar sind. Die Gleichwertigkeit von verschiedenen Geräten wurde bisher nicht in vergleichenden Untersuchungen unter Praxisbedingungen nachgewiesen. Die Einhaltung der Vorgaben der Hilfsmittelliste allein ist keinesfalls ausreichend. 1) Geräte Vorgabe: Patient soll, entsprechend den Leitlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften, ohne Therapieunterbrechung mit dem gleichen Gerät endgültig versorgt werden, mit dem die Drucktitration vorgenommen worden ist. Dies dient sowohl der Therapiesicherheit als auch der Therapietreue der Patienten. a) Regelfall Indikation für CPAP ist durch Vorbefunde (Stufendiagnostik nach BUB) zum Aufnahmezeitpunkt gegeben oder Indikation wird nach diagnostischer PSG gestellt, Pat. entscheidet sich nach Aufklärung für CPAP-Therapie: Lösungsmöglichkeit 1: Gerät wird für beim Lieferanten fallbezogen bestellt und zeitnah (taggleich, z. B. früher Nachmittag bei Bestellung bis 10:00) geliefert (Lieferadresse kann auch das Krankenhaus sein, aber namentlich nur der Patient und nicht das Schlaflabor!) bzw. vom Patienten im Ladengeschäft oder Versorgungszentrum des Anbieters abgeholt.
3 Probleme / Nachteile: Kurzfristige Reaktion des Lieferanten ist erforderlich. Geräterückgabe, wenn Umversorgung erforderlich oder wenn Pat. Therapie primär nicht toleriert Lösungsmöglichkeit 2: Schlaflabor hält Einstellgerät(e) inkl. Zubehör vor (Kauf, Miete, Leasing). Patient wird bei oder nach Entlassung vom Lieferanten mit Gerät gleichen Typs beliefert. Probleme / Nachteile: Kurzfristige Reaktion des Lieferanten ist erforderlich. Fehlermöglichkeit bei Übermittlung / Umsetzung der Therapieparameter; mögliche Fehlfunktion des Gerätes. Einschränkung der Gerätevielfalt auf die vom Schlaflabor vorgehaltenen Gerätetypen oder sehr hoher Aufwand für das Vorhalten verschiedener Gerätetypen durch das Schlaflabor (Laufender Aufwand bei Weiterentwicklung von Geräten). Steigende Hygieneanforderungen. b) Sonderfall Umversorgung Während der Einstellung ergibt sich die Notwendigkeit eines anderen Therapiemodus, der mit dem vorgesehenen Gerät nicht durchgeführt werden kann (z.b. BIPAP, BIPAP-ST, ASV etc.) Lösungsmöglichkeit 1: Umstellung erfolgt, wenn medizinisch sinnvoll und durchführbar, während der Nacht. Probleme / Nachteile: Dazu müssen geeignete Geräte vom Schlaflabor vorgehalten werden (Kauf, Miete, Leasing). Dadurch Einschränkung der Gerätevielfalt; Schwierigkeiten wenn Einstellgerät durch Vertragspartner der Krankenkasse nicht im Programm. Lösungsmöglichkeit 2: Einstellung wird ggf. abgebrochen, am nächsten Tag wird Alternativgerät bestellt und in der folgenden Nacht erfolgt neuer Einstellungsversuch. Probleme / Nachteile: Bedingt zusätzliche Nächte im Schlaflabor mit entsprechenden Kosten. Kurzfristige Reaktion des Lieferanten ist erforderlich. 2) Fernbedienung für PAP-Geräte Vorgabe: Geräte müssen während der Nacht durch Fernbedienung eingestellt werden; je nach technischen Voraussetzungen im Schlaflabor ist dazu eine Hardware- oder Software- Lösung erforderlich. Die Fernbedienung muss jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechen. Es muss aber auch möglich sein, Altgeräte und Geräte von Herstellern einzustellen, die nicht im Schlaflabor bzw. in der Region vertreten sind.
4 Lösungsmöglichkeit 1: Fernbedienungen werden von den Schlaflabors käuflich erworben oder es erfolgt ein Leasing. Probleme / Nachteile: Hohe, nicht kalkulierbare und kontrollierbare Kosten für Schlaflabor durch Erwerb und Unterhalt (regelmäßige Software-Updates) der Fernbedienungen. Sonderpreise durch Gerätelieferanten könnten als unerlaubte Zuwendung betrachtet werden. Einschränkung der Gerätevielfalt oder sehr hoher Aufwand für das Vorhalten verschiedener Gerätetypen durch das Schlaflabor Lösungsmöglichkeit 2: Schaffung einer einheitlichen technischen Plattform, so dass alle Geräte mit einer einheitlichen Fernbedienung eingestellt werden können Probleme / Nachteile: Kurz- und mittelfristig technisch nicht realisierbar 3) Masken (incl. Kopfgeschirr und Schlauch) Vorgabe: Patient wird hygienisch einwandfrei mit der für ihn optimal passenden Maske versorgt. Lösungsmöglichkeit 1: Maskenanpassung (ggf. Maskenwechsel) erfolgt durch Schlaflaborpersonal aus schlaflaboreigenem Maskenpool (Kauf, Miete, Leasing). Patient bekommt festgelegte Maske mit nach Hause. Maske wird vom Lieferanten zeitnah im Maskenpool ersetzt. Probleme / Nachteile: Kosten für Maskenpool durch Schlaflabor zu tragen. Aufwand für hygienische Aufbereitung der Maske(n) bei Maskenwechsel. Lösungsmöglichkeit 2: Maskenanpassung (und ggf. Maskenwechsel) erfolgt durch Schlaflaborpersonal aus schlaflaboreigenem Maskenpool (Kauf Miete, Leasing). Patient wird bei Entlassung vom Lieferanten mit dem festgelegten Maskentyp beliefert Probleme / Nachteile: Kosten für Maskenpool durch Schlaflabor zu tragen. In jedem Fall Aufwand für hygienische Aufbereitung der Maske(n); Maskenverschleiß (ähnlich der Masken auf einer Intensivstation), Pat. bekommt evtl. schon häufig benutzte Maske und Kopfgeschirr (ästhetisch-hygienisches Problem). Doppelter Aufwand für Lieferfirma (Belieferung der Maske am Entlassungstag). Lösungsmöglichkeit 3: Maskenanpassung erfolgt durch Lieferanten bei Lieferung des Geräts bzw. im Versorgungszentrum (z.b. Atemzentrum). Zusätzlich werden mehrere Alternativmasken zur Verfügung gestellt (versch. Größen, Nasenoliven-Maske, Vollgesichtsmaske).
5 Probleme / Nachteile: Maskenanpassung wird teilweise aus der ärztlichen Verantwortung genommen. Keine Sicherstellung der Qualifikation des Maskenanpassers (keine definierte Berufsausbildung!). Hoher Aufwand für Auswahl, An-/Abtransport, Vorhaltung und Reinigung der Alternativmasken beim Lieferanten. Lösungsmöglichkeit 4: Maskenanpassung erfolgt durch Lieferanten bei Lieferung des Geräts bzw.- im Versorgungszentrum. Probleme / Nachteile: Maskenanpassung wird aus der ärztlichen Verantwortung genommen. Keine Sicherstellung der Qualifikation des Maskenanpassers (keine definierte Berufsausbildung!). Maskenwechsel in der Übungsphase und in der Nacht nicht möglich. Beschränkung der Auswahl auf ein reduziertes Programm des Lieferanten. Letztlich Gefährdung der Therapietreue. Der Vorstand der DGSM,
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