Fortbildungsveranstaltung Flughafenhygiene vom Dezember 2003 in Frankfurt a.m.

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1 l. Ing. Wolfgang Hentschel dtgesundheitsamt Frankfurt a.m. t. Umweltmedizin und Hygiene aubachstr Frankfurt a.m. Fortbildungsveranstaltung Flughafenhygiene vom Dezember 2003 in Frankfurt a.m. Einführung in die Thematik des 2. Tages

2 Problemfeld Trinkwasserversorgung Die TrinkwV 2001 regelt die Prozeduren für den Flug- und Flughafen-Bodenverkehr nur unvollkommen, daher konfiguriert jedes betroffene Gesundheitsamt sein Überwachungsprogramm selbst ( und anders! ). Es existieren in diesem Bereich kaum allgemein anerkannte Regeln der Technik, daher konfiguriert jeder Flughafen /Airline seine Arbeitsabläufe und Qualitätskontrolle selbst. Teilweise sind grundlegende Zuständigkeiten unklar. Im Ausland sind die Unterschiede noch gravierender, obwohl zu mindestens für den EG-Raum gleiche Mindeststandards für das Trinkwasser bestehen. Durch das zunehmende Anfliegen auch kleinerer regionaler Flughäfen (Städteverbindungen) durch Großflugzeuge kommen viele Betreiber zunehmend in die Pflicht, das Betanken dieser Flugzeuge leisten zu müssen, kennen aber die TrinkwV nicht.

3 Betroffene Anlagen im Verantwortungsbereich von Flughafenbetreibern Transportleitungen Trinkwassernetz Imbissbetriebe Landfahrzeuge Hausinstallations-System Wasseraufbereitungsanlagen Wasserwagen Feste Leitungen Schlauchwagen Luftfahrzeuge Flugzeugtanks Schienenfahrzeuge Wasserfahrzeuge Betriebswasser z.b. Regenwasseranlagen

4 Betroffene Anlagen im Verantwortungsbereich von Airlines Transportleitungen Trinkwassernetz Imbissbetriebe Landfahrzeuge Hausinstallations-System Wasseraufbereitungsanlagen Wasserwagen Feste Leitungen Schlauchwagen Luftfahrzeuge Flugzeugtanks Schienenfahrzeuge Wasserfahrzeuge Betriebswasser z.b. Regenwasseranlagen

5 Versorgungskette der Flugzeugbetankung Versorgungsglied Risiko Förderung / Gewinnung Oberflächenwasser, Kontaminationen Feste Leitungen Aufbereitung (Chlorung) Schlauchleitungen) Wasserwagen Schlauchleitungen (-wagen) Flieger Technik, Betrieb, Kontrolle KTW / W 216 / Desinfektion Desinfektion, Betrieb, Kontrolle KTW / W 216 / Desinfektion Luftdruck, Verkeimung

6 Gründe für Beanstandungen / Risiken Mikrobielle Kontaminationen Darmkeime (als Fäkalindikatoren) Escherichia coli Enterokokken coliforme Keime Wasserkeime Pseudomonas aeruginosa Legionellen Chemische Kontaminationen Überchlorung DBP (disinfectant by-products)

7 Ergebniskontrolle Überwachungskonzepte Ansatz der TrinkwV Eigenheiten des Flugverkehrs erschweren die Ergebniskontrolle Prozesskontrolle setzt gute Koorperation voraus erfolgversprechend Anzustreben Mischung aus beiden Überwachungsansätzen Prozesskontrolle sollte Priorität haben

8 Allgemeine Anforderungen Bedeutung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ( 4 Abs. 1 ) (1) Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser für den menschlichen Gebrauch den Anforderungen der 5 bis 7 entspricht.

9 DIN 2001 Im Oktober fand die erste Sitzung einer Arbeits-Untergruppe mit dem Ziel statt, ein Normteil zur DIN 2001 zum Thema zu erstellen Eigen- und Einzeltrinkwasserversorgung; Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau und Betrieb der Anlagen Mobile Wasserversorgungsanlagen Zunächst sollen Wasserversorgungsanlagen in Flugzeugen und Schienenfahrzeuge behandelt werden.

10 Trinkwasser-Probenahme in Flugzeugen Abschrauben des Strahleglers / Perlators Stellungnahme des LBA vom an das GA Frankfurt a.m.: Die einschlägigen luftrechtlichen Rechtsgrundlagen lassen die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen (auch kleiner Maßnahmen) nur durch entsprechend genehmigte Instandhaltungsbetriebe zu. Auch vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Bedeutung einer eventuellen Aufweichung dieser Forderung sehen wir leider keine Möglichkeit, die von Ihnen vorgeschlagene Verfahrensweise befürworten zu können. Abflammen des Entnahmehahns Das Abflammen der Entnahmearmatur in Flugzeugen ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Zerstörung von Kunststoffteilen. Die Desinfektion der Entnahmearmatur muss daher in Form einer kombinierten Sprüh-/Wischdesinfektion erfolgen

11 Bislang Veranlasstes Workshop Flughafenhygiene am 27. / in Frankfurt a.m. Erstes Zusammentreffen aller Gesundheitsämter, die Großflughäfen überwachen, Vertretern von Behörden und Ministerien und Flughafenbetreibern (Fraport) Erste Schritte zur Erlangung einer technischen Regel Normenantrag and DVGW für eine Norm Trinkwasserhygiene in mobilen Kleinanlagen, gestellt im Mai 2003, jetzt bei DIN in Arbeit (DIN 2001) Gründung eine Arbeitsgruppe der Fluggesellschaften zur Qualitätssicherung Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe der Luftfahrtgesellschaften zur Vereinheitlichung des Umgangs mit Wasser im fliegenden Verkehr und Erreichung einer guten Wasserqualität des aufzunehmenden Trinkwassers im Ausland Information der ADV-AG Bodendienste am in Köln/Bonn Die ADV ist die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen

12 Fragen Herstellung und Haltbarkeit der Chlorlösung Übereinstimmung mit der Aufbereitungsstoffliste Verfügbarkeit validierter Desinfektionsprozeduren nach Beanstandungen zur Vermeidung langer Wartezeiten Sicherheitstechnik Anlagenerstellung, -wartung und -betrieb Qualitätssicherung und Dokumentation Schutz vor unbefugten Zugriffen Konzentrationskontrolle für das Desinfektionsmittel Mikrobiologische und chemische Untersuchungen......

13 Was sollte noch getan werden? Dialog unter den Flughafenbetreibern zur Erarbeitung eigener Vorstellungen zur Betriebstechnik und Qualitätssicherung / Erfahrungsaustausch Mitwirkung bei anstehenden Normungsarbeiten Beteiligung an kommenden Workshops Dialog mit den jeweils zuständigen Überwachungsbehörden Sukzessive technische und organisatorische Umsetzung

14 Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit

15

16 Workshop Flughafenhygiene am 27. / 28.November 2002 in Frankfurt a.m. inführung "Flughafenhygiene, Herr Dr. Gaber, Fraport achvortrag 1 achvortrag 2 achvortrag 3 achvortrag 4 orkshops System der trinkwasserbezogenen Flugzeugüberwachung der DLH ; Frau Bender, DLH Betrieb der Trinkwasser-Flugzeugbetankungsanlagen der Fraport AG, Herr Peter Klein, Fraport Anforderungen an die Ambulanz eines Großflughafens Herr Dr. Hofmann Fraport / Herr Dr. Gaber, Fraport Umgang mit hochkontagiösen Erkrankungen im internationalen Reiseverkehr, Herr Dr. Gottschalk, GA Frankfurt a.m. Wasser und Seuchenhygiene

17 Wasserversorgungsanlagen i.s.d. TrinkwV 2001 Großanlagen ( 3 Nr. 2 Buchst. a) Kleinanlagen ( 3 Nr. 2 Buchst. b) Anlagen der Hausinstallation ( 3 Nr. 3) Betriebswasser ( 13 Abs. 3) ortsfeste Anlagen nicht ortsfeste Anlagen Kaltwasser Warmwasser Regenwasser Drainagewasser Brunnenwasser Grauwasser Grundwasser Uferfiltrat Talsperren Hochbehälter Hausbrunnen Imbissbetriebe Wasserwagen Strasse Luft Schiene Wasser Öffentliche Versorgung Überwachungspflichtig ( 3 Nr. 2 Buchst. c und 18 Abs. 1) keine öffentliche Versorgung Nicht überwachungspflichtig

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