Windpark Elzer Berg. Belange des Immissionsschutzes im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens
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- Dorothea Pohl
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1 Windpark Elzer Berg Belange des Immissionsschutzes im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens Im Zuge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wurde nachgewiesen, dass die gesetzlich vorgegebenen Werte zum Lärmschutz sowie zum Schattenwurf eingehalten werden. Diese Nachweise sind über entsprechende Fachgutachten und berechnungen erbracht worden und sollen nachfolgend näher beschrieben und erläutert werden. Schattenwurf: Schattenwurf tritt nur bei überwiegend klarem Wetter mit direktem Sonnenschein auf. Der Schattenwurf, der durch Windenergieanlagen erzeugt und einer immissionsschutzrechtlichen Prüfung zu unterziehen ist, bezieht sich auf den Schatten, der durch den drehenden Rotor der Windenergieanlage erzeugt wird. Durch diesen Schattenwurf können Belästigungen der Bewohner einhergehen, wenn die Entfernung zur Windenergieanlage nicht ausreichend groß ist und sich die Windenergieanlage östlich, südlich oder westlich bewohnter Gebiete befindet. Als nicht erheblich belästigend gelten Beschattungszeiten von maximal 30 Stunden pro Kalenderjahr und maximal 30 Minuten pro Tag in einer Höhe von 2 m. Führt der Betrieb einer oder mehrerer Windkraftanlagen an einem einzelnen Immissionsort (z. B. Wohnhaus, Terrasse) zu längeren Beschattungszeiten, werden diese Anlagen mit einer Abschaltautomatik versehen und im Falle einer Verschattung abgestellt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wird der Schattenwurf geprüft. Hierfür wurde eine Schattenwurfprognose erstellt, im Rahmen derer der Schattenwurf der zu errichtenden Windenergieanlagen im Tages und Jahreslauf der Sonne minutengenau für jeden Tag des Jahres in Bezug auf festgelegte Immissionspunkte berechnet. Als berücksichtigungspflichtige Immissionspunkte hinsichtlich des Windparks Elzer Berg wurden für die Gemeinde Elz der westliche Ortsrand der Kerngemeinde, der Parkplatz vor dem Schwimmbad am Sandweg sowie die zum Wohnen genutzten Höfe im Aussenbereich (Erbacher Hof, Waldhof und Birkenhof sowie der Bereich um den Bahnhof Niedererbach) ausgewählt. Hierzu wurde unter Verwendung des digitalen Liegenschaftskatasters, des digitalen Höhenmodells sowie der Landnutzungsformen (Bewuchs und Wald, Siedlung, Frei und Offenland etc.) der Schattenwurf im "Worst case" sowie unter Berücksichtigung der meteorologisch wahrscheinlichen Sonnenscheinwahrscheinlichkeit berechnet. Der sogenannte "Worst case" (schlechtester Fall) stellt die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer unter folgenden Annahmen dar: Die Sonne scheint im Jahresverlauf täglich von Sonnenauf bis Sonnenuntergang. Die Rotorfläche der Windenergieanlage steht immer senkrecht zur Sonneneinfallsrichtung. Die Windenergieanlagen sind immer in Betrieb. Die minimalst berechnete Sonnenhöhe über dem Horizont ist 3 (beginnender Sonnenaufund endender Sonnenuntergang)
2 Folgende Berechnungsergebnisse konnten für den "Worst case" ermittelt werden: Immissionspunkt Elz westlicher Ortsrand Süd Elz westlicher Ortsrand Nord Sandweg Parkplatz Schwimmbad Erbacher Hof Waldhof Birkenhof Bahnhof Niedererbach max. mögliche Schattenstunden im Jahr 05h / 12 min 10h / 42 min 00 h / 00 min 17 h / 38 min 29 h / 20 min 16 h / 44 min 00 h / 00 min Bei dieser "Worst case" Berechnung wird die maximal zulässige Schattenwurfzeit von 30 Stunden pro Kalenderjahr nicht überschritten. Auch die maximal zulässigen Werte von 30 Minuten pro Tag werden an keinem Standort erreicht. Um realistische Schattenwurfzeiten zu ermitteln wurde zusätzlich die meteorologisch wahrscheinliche Schattenwurfzeit berechnet. Hierzu wurden die statistisch verfügbaren meteorologischen Daten des nächst liegenden, vergleichbaren Ortes verwendet (hier: Geisenheim) und folgende Ergebnisse ermittelt: Immissionspunkt Elz westlicher Ortsrand Süd Elz westlicher Ortsrand Nord Sandweg Parkplatz Schwimmbad Erbacher Hof Waldhof Birkenhof Bahnhof Niedererbach max. mögliche Schattenstunden im Jahr 00h / 17 min 00h / 25 min 00 h / 00 min 01 h / 59 min 03 h / 50 min 02 h / 50 min 00 h / 00 min Die berechnete Schattenwurfzeit verringert sich gegenüber der Vorberechnung nochmals erheblich, so dass auch hier kein unzulässiges Beeinträchtigungspotenzial hinsichtlich des Schattenwurfes festzustellen ist. Schall: Die Geräuschentstehung an Windenergieanlagen kann in aerodynamisch erzeugte Geräusche und mechanisch verursachte Geräusche unterschieden werden. Wie hoch der Schallpegel der jeweiligen Windenergieanlage letztlich ist hängt davon ab, welcher Anlagentyp verwendet wird, wie viele Windenergieanlagen vorgesehen sind, wie die Lage der Windenergieanlagen zum Schallimmissionspunkt ist und welche Windgeschwindigkeit als vorherrschend angenommen wird.
3 Um die exakten Schallwerte je Anlagentyp zu erhalten wird jeder Anlagentyp von unabhängigen Messinstituten geprüft. Die Messergebnisse sind Bestandteil der Genehmigungsanlagen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden als Ausgangswerte für die erforderlichen Schallberechnungen angenommen. Im Rahmen der Schallberechnung flossen neben den geplanten Windenergieanlagen am Elzer Berg auch die Bestandsanlagen in Eppenrod ein, die jedoch aufgrund ihrer Entfernung wenig bis keinen Einfluss auf die Ergebnisse der Schallberechnung haben. Im Weiteren wurde ein unabhängiges Immissionsgutachten in Auftrag gegeben, das die nachfolgend dargelegten Schallimmissionen bestätigt. Auch dieses Gutachten ist Bestandteil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrags. Als Beurteilungsgrundlage sind die Technische Anleitung "Lärm" sowie die DIN ISO heranzuziehen, die folgende maximal zulässigen Schallwerte für die verschiedenen Gebietsarten wie folgt verbindlich festlegen: Gebietsart max. zulässiger Nachtwert in db(a) Industriegebiet 70 Dorf und Mischgebiet 45 Aussenbereich 45 Reines Wohngebiet 35 Gewerbegebiet 50 Allgemeines Wohngebiet 40 Kur und Feriengebiet 35 Für den zu errichtenden Windenergieanlagentyp Nordex N mit einer Nabenhöhe von 140,6m ist ein Lärmausgangswert am Standort von 106 db(a) anzusetzen. Die Berechnungen erfolgten unter Zugrundelegung einer Windgeschwindigkeit in 140m Nabenhöhe von 10m/s. Diese überschreitet die laut standortbezogenem Windgutachten angegebene Windgeschwindigkeit von 6,0 bis 6,2 m/s in 140m, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sich die Immissionswerte noch weiter verringern werden. Hiervon ausgehend werden folgende Lärmpegel an den Immissionspunkten erreicht: Immissionspunkt Beurteilungspegel Elz westlicher Ortsrand 33,8 Erbacher Hof 35,8 Waldhof 37,0 Birkenhof 35,4 Bahnhof Niedererbach 36,0 Diese Ergebnisse unterschreiten die zulässigen Lärmwerte an den jeweiligen Immissionspunkten in allen Fällen.
4 Landschaftsbild Um den Einfluss von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild real und nicht subjektiv zu beurteilen, muss man sich vergegenwärtigen, welchen Einfluss der Mensch seit Anbeginn und besonders seit den letzten beiden Jahrhunderten durch die Industrialisierung und den immer weiter wachsenden Energiehunger auf die Landschaft genommen hat. Der Verbrauch an Fläche, also an tatsächlicher Landschaft, fällt gegenüber den gemeinhin tolerierten menschlichen Nutzungen (Siedlung, Verkehrsflächen, Abbau von Bodenschätzen und fossilen Energieträgern etc.) jedoch verhältnismäßig gering aus. Ohne Frage stellen Windenergieanlagen aufgrund ihrer Höhe einen immensen und sofort weithin erkennbaren Eingriff in das Landschaftsbild dar. Ihre Wirkung und die Sichtdominanz nehmen jedoch mit steigender Entfernung erheblich ab. Der Blickwinkel und die Sichtverhältnisse ergeben zusammen mit der Höhe der WEA, dem Turmdurchmesser und der Höhe des Standorts, die theoretische visuelle Wirkzone. Dies ist eine Kreisfläche, in der man eine Anlage theoretisch ohne Berücksichtigung aller Hindernisse sehen könnte. Da die Theorie aber nicht der Wirklichkeit entspricht, da Geländeüberhöhungen, Vegetation und sonstige optische Hindernisse den Weg versperren, ist der tatsächliche Sichtbarkeitsbereich einer Anlage fast immer wesentlich kleiner als die theoretisch Wirkzone. Die Wuchshöhe des Waldes beträgt zwischen 20m und 30m, so dass die potentiellen Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 199m ohne Frage das Kronendach überragen und wie auch die Anlagen der umliegenden und ebenfalls sichtbaren Windparks das Landschaftsbild stark prägen werden. Das Plangebiet befindet sich innerhalb zusammenhängender, großflächiger Waldflächen, die im Bereich des Windparks durch Straßen und ICE Trasse infrastrukturell stark geprägt sind. Die vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen stellen eine landschaftsbildliche Vorbelastung am Standort selbst dar, ebenso wie das sich westlich des Windparks befindende, ehemalige Bundeswehrdepot. Innerhalb des 5km Betrachtungsradius um das Windfeld befindet sich der Windpark Eppenrod (5 Anlagen). Ausserhalb des 5km Betrachtungsradius, aber dennoch landschaftsbildlichen Einfluss nehmend, befinden sich der Windpark Girkenrod (3 Anlagen) und der Windpark Limburg Offheim (2 Anlagen). Die Vielzahl der vorhandenen Hochspannungsfreileitungstrassen, die den Windpark innerhalb des 5km Betrachtungsradius umgeben, schränken den landschaftsbildlichen Betrachtungswert ebenso stark ein wie die im Bereich Limburg Diez über Elz bis Hadamar vorhandene dichte Besiedlung mit vielfach vorgelagerten Gewerbegebieten. So muss der Betrachtungsradius von 5km hinsichtlich der landschaftsbildlichen Wertigkeit in Nord Süd Richtung halbiert werden in östlich: stark durch menschliche Eingriffe beeinflusst und wenig naturbelassen und westlich: stark bewaldet, teilweise naturbelassen und kleinflächig besiedelt
5 Als räumliche Abgrenzung kann die Landesgrenze zu Rheinland Pfalz angenommen werden. Eine erhebliche Zerschneidung der Landschaft in West Ost Richtung erfolgt zusätzlich durch die Bundesautobahn sowie durch die teilweise offen liegende ICE Trasse. Zur Prüfung und Veranschaulichung, welche konkreten zusätzlichen Einfluss die Windenergieanlagen am Elzer Berg auf das Landschaftsbild haben, wurden für die Gemeinde Elz relevante Landschaftsbildsimulationen von folgenden Standorten durchgeführt. Limburger Dom Autobahnbrücke Limburg Offheim Elz, Kerngemeinde, westlicher Ortsrand Elz, Schwimmbad Malmeneich, K 160 Richtung Obererbach Diese Standortorte wurden nach Prüfung der topografischen Verhältnisse ausgewählt, da es von dort aus Sichtachsen zum Windpark Elzer Berg gibt. Es ist nicht zu konstatieren, dass das Landschaftsbild in unvertretbarer Form durch den Windpark Elzer Berg beeinträchtigt wird.
6 Windenergiepark Elz , H. Kaiser Seite 1
7 Gliederung 1. Standorte und Wirkungsbereiche 2. optische Simulation 3. Schallemission 4. Schattenwurf , H. Kaiser Seite 2
8 5. Windenergiepark Elzer Berg , H. Kaiser Seite 3
9 2. Optische Simulation Blick vom westlichen Ortsrand , H. Kaiser Seite 4
10 2. Optische Simulation Blick vom Sandweg übers Erbachtal , H. Kaiser Seite 5
11 2. Optische Simulation Blick von Autobahnbrücke Offheim , H. Kaiser Seite 6
12 2. Optische Simulation Blick vom Limburger Dom , H. Kaiser Seite 7
13 4. Lärmemission , H. Kaiser Seite 8
14 4. Schattenwurf , H. Kaiser Seite 9
15 Besuch Gemeindevorstand Windpark Hohenahr , H. Kaiser Seite 10
16 Windenergiepark Elzer Berg Bürgerbeteiligung Am wurden dem Gemeindevorstand folgende Bürgerbeteiligungsformen g g vorgestellt: Beteiligung mit einem genossenschaftlichen Windrad Bürgerwindrad GmbH & Co. KG Kommanditbeteiligung zu Vorzugskonditionen Windenergiebonus Wie bereits 2011 vorgetragen ist der Betrieb eines Bürgerwindrades, gleich in welcher Konstellation, ein aufwändiges und juristisch kompliziertes Vorgehen. Hinzu kommt, dass auch bei bester Auswahl des Bürgerwindrades der reale Windernteertrag davon abweichen kann, so dass eine Beteiligung am Windernte- durchschnitt h zu bevorzugen ist. Davon ausgehend wird die Beteiligung der Bürger der Gemeinde Elz als Kommanditist empfohlen, wozu die Eingangsbeteiligungshöhe des Kommanditanteils auf 2.500,- vereinbart wird, an Stelle der sonst üblichen 5.000,-. Über einen Windenergiebonus mit 2,0 bis 5,0 % Strompreiseinsparung kann erst entschieden werden, wenn Genehmigungen vorliegen unter Einbeziehung benachbarter, in Planung befindlicher Windparks , H. Kaiser Seite 11
17 Windenergiepark Elzer Berg Nutzen für die Gemeinde 1. Stromproduktion Der Mittelwert der Windernte pro Jahr und WEA liegt bei kwh. Nach Abzug von 3,0% elektrischen Verlusten kann eine Strommenge von kwh/a und WEA in das Netz eingespeist werden, die Jahresgesamtproduktion beträgt somit ca kwh. Elz hat in den letzten Jahren durchschnittlich kwh Strom im Jahr verbraucht, Privathaushalte und Gewerbe zusammen. => Der Windpark Elzer Berg kann 150% des Elzer Strombedarfs liefern! 2. Umweltschutz Eine Jahresproduktion von kwh Strom entspricht einer CO²- Einsparung von 33,5 t/a. 3. Finanzieller Nutzen Die Gemeinde erhält pro WEA eine garantierte Jahrespacht von ,-, das sind insgesamt bei 6 Maschinen im Jahr, in 20 Jahren summiert sich dies auf 3,6 Mio.. Zusätzlich fließt ab ca. dem 12. Jahr Gewerbssteuer der Gemeinde zu. In 20 Jahren summiert sich dies auf ca , , H. Kaiser Seite 12
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! , H. Kaiser Seite 13
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