EINSTUFIGER, NICHT OFFENER PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD

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1 GEMEINDE ST. LEONHARD IN PASSEIER EINSTUFIGER, NICHT OFFENER PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD AUSLOBUNGTEXT CUP H53H CIG CFC

2 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 2 AUSLOBUNGSTEXT A) WETTBEWERBSBEDINGUNGEN B) WETTBEWERBSGEGENSTAND UND RAUMPROGRAMM TERMINÜBERSICHT Bekanntmachung: Rückfragen zur Vorauswahl: Veröffentlichung der Fragenbeantwortung: Abgabe der Unterlagen für die Vorauswahl: , Uhr MESZ (UTC +2) Öffnung der Pakete - Vorauswahl: , Uhr MESZ (UTC +2) Bekanntgabe der ausgewählten Teilnehmer: Kolloquium: , Uhr MESZ (UTC +2) Abgabe Wettbewerbsarbeiten: , Uhr MEZ (UTC +1) Öffnung der Pakete - Wettbewerbsfase: , Uhr MEZ (UTC +1) Der Termin für die Bekanntgabe der ausgewählten Teilnehmer und alle darauf folgenden könnten noch Änderungen unterworfen sein.

3 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 3 INHALT A) WETTBEWERBSBEDINGUNGEN A 1 Auslober und Wettbewerbsgegenstand 5 A 1.1 Auslober des Wettbewerbes: 5 A 1.2 Koordinierungsstelle: 5 A 1.3 Gegenstand des Wettbewerbes 5 A 2 Art des Wettbewerbes 5 A 2.1 Wettbewerbsverfahren 5 A 2.2 Wettbewerbsteilnehmer 6 A 2.3 Erläuterungen zum Verfahrensablauf 6 A 3 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 6 A 3.1 Rechtsgrundlagen der Ausschreibung 6 A 3.2 Teilnahmeberechtigung 7 A 3.3 Ausschlussgründe für die Teilnahme 8 A 3.4 Teilnahmebedingung 9 A 3.5 Urheberrecht 9 A 3.6 Wettbewerbssprache und Maßsystem 9 A 4 Bestimmungen für die nachfolgende Beauftragung 9 A 4.1 Auftragserteilung 9 A 4.2 Kostenrahmen als Grundlage für die Beauftragung 11 A 4.3 Besondere Anforderungen für die nachfolgende Beauftragung 11 A 4.4 Nutzung von Hilfssubjekten 14 A 4.5 Honorar 15 A 5 Termine und Wettbewerbsunterlagen 16 A 5.1 Termine 16 A 5.2 Wettbewerbsunterlagen 16 A 6 Vorauswahl 17 A 6.1 Teilnahme an der Vorauswahl 17 A 6.2 Rückfragen zur Vorauswahl 17 A 6.3 Geforderte Unterlagen 18 A 6.4 Abgabe der Unterlagen für die Vorauswahl 18 A 6.5 Öffnung der Pakete - Vorauswahl 19 A 6.6 Auswahlverfahren 19 A 6.7 Auswahlgremium 20 A 6.8 Ergebnis der Vorauswahl und Einladung zur Teilnahme 20

4 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 4 A 7 Wettbewerbsablauf 20 A 7.1 Ausgabe der Unterlagen 20 A 7.2 Rückfragen und Kolloquium 21 A 7.3 Geforderte Leistungen 21 A 7.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 22 A 7.5 Öffnung der Pakete - Wettbewerbsfase 23 A 7.6 Beurteilungsverfahren und kriterien 23 A 7.7 Preisgericht 24 A 7.8 Preise 25 A 7.9 Veröffentlichung der Ergebnisse 25 A 7.10 Ausstellung der Projekte 26 A 7.11 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten 26 A 8 Freigabe des Wettbewerbes 26 B) WETTBEWERBSGEGENSTAND UND RAUMPROGRAMM B 1 Informationen zu St. Leonhard in Passeier 27 B 1.1 Lage Siedlungstyp - Verkehr 27 B 1.2 Geschichtlicher Überblick 27 B 1.3 Klima 28 B 2 Aufgabenstellung - Zielsetzungen 29 B 2.1 Ausgangslage / Wettbewerbsziel 29 B 2.2 Pädagogisches Konzept des Kindergartens von St. Leonhard 29 B 2.3 Über das Lernen von Kindern 29 B 2.4 Auszug aus den Rahmenrichtlinien: Gestaltung der Spiel-, Arbeits- und Lernräume 30 B 3 Das Wettbewerbsgelände 31 B 4 Raumprogramm 32 B 4.1 Planungsgrundsätze 32 B 4.2 Raumprogramm im Detail 33 B 5 Allgemeine Anforderungen 37 B 6 Technische Rahmenbedingungen und Anforderungen 37 B 7 Planungsrichtlinien 38 B 7.1 Städtebauliche Vorgaben: 38 B 7.2 Allgemeine baurechtliche Vorgaben 39 B 7.3 Projektbezogene einschlägige gesetzliche Bestimmungen und Normen 39

5 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 5 A) WETTBEWERBSBEDINGUNGEN A 1 Auslober und Wettbewerbsgegenstand A 1.1 Auslober des Wettbewerbes: Gemeinde St. Leonhard in Passeier Kohlstatt 72 I St. Leonhard in Passeier A 1.2 Koordinierungsstelle: plan werk stadt Leonardo-da-Vinci Str. 18 I Bozen tel.: mail: st.leonhard@planwerkstadt.it A 1.3 Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Wettbewerbes ist die Vorentwurfsplanung für die Errichtung eines Kindergartens mit 5 Abteilungen und die Gestaltung der zugehörigen Freiflächen in St. Leonhard in Passeier. Das Wettbewerbsareal mit länglichem Zuschnitt in Nord-Süd-Richtung liegt am westlichen Rand des Dorfzentrums an der Mündung des Waltner Bachs in die Passer. Eine besondere Herausforderung an die Planer stellt der Umgang mit dem direkt an das Wettbewerbsareal angrenzenden Viadukt der Umfahrungsstraße dar. Die reinen Baukosten für die Realisierung des Bauvorhabens sind mit ca veranschlagt. Detaillierte Angaben über Art und Umfang der Planungsaufgabe sind im Teil B (Wettbewerbsgegenstand und Raumprogramm) des Auslobungstextes enthalten. A 2 Art des Wettbewerbes A 2.1 Wettbewerbsverfahren Der Wettbewerb wird als nicht offener, einstufiger Planungswettbewerb durchgeführt. In einer Vorauswahl werden anhand der Auswahlkriterien lt. Absatz A 6.6 aus den eingelangten Teilnahmeanträgen 12 Teilnehmer ausgewählt, die sich anschließend anonym

6 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 6 mit einem Entwurf am Planungswettbewerb beteiligen. Allein die Qualität des Wettbewerbsentwurfes ist maßgeblich für die Auswahl des Wettbewerbssiegers. A 2.2 Wettbewerbsteilnehmer Die Teilnahme an der Vorauswahl steht allen teilnahmeberechtigten Subjekten lt. Absatz A 3.2 offen. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die termingerechte Abgabe des Teilnahmeantrags und der Dokumentation des Referenzprojektes (siehe Absatz A 6.1) erforderlich. A 2.3 Erläuterungen zum Verfahrensablauf Der Wettbewerbsteilnehmer ist eines der unter Absatz A 3.2, Punkte I-VI, aufgelisteten Rechtssubjekte. Teil des Wettbewerbsteilnehmers ist ein Architekt oder Ingenieur, der Verfasser oder Mitverfasser des Referenzprojektes ist. Dieser muss im Fall einer Bietergemeinschaft der Ausführende der Hauptleistung sein. Als bürokratische Vereinfachung wird in der Vorauswahlfase der Wettbewerbsteilnehmer von diesem Verfasser des Referenzprojektes vertreten. Dieser Verfasser stellt den Teilnahmeantrag und erklärt damit, dass der Teilnehmer alle Voraussetzungen für eine Beauftragung erfüllt. Für die spätere Beauftragung muss der Wettbewerbsteilnehmer die Voraussetzungen gemäß Art. 263 Abs. 1 Buchst. b), c) und d) des DPR Nr. 207/2010 i.g.f. (technisch-organisatorische Anforderungen) erfüllen (siehe Absatz A 4.3). Die detaillierten Angaben über Benennung und Zusammensetzung des Wettbewerbsteilnehmers, die Erfüllung der Voraussetzungen usw. sind im Anschluss an die Vorauswahlfase von den 12 für die 2. Wettbewerbsfase ausgewählten Teilnehmern vorzulegen (siehe auch Absatz A 6.8). A 3 Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln A 3.1 Rechtsgrundlagen der Ausschreibung - EU-Richtlinie 18/ Gesetzesvertretendes Dekret vom 12. April 2006, Nr. 163 (Codice dei contratti pubblici) und D.P.R. vom 5. Oktober 2010, Nr. 207 (Durchführungsverordnung) i.g.f. Die genannten Rechtstexte sind unter folgender Adresse abrufbar:

7 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 7 Folgende Unterlagen bilden die spezifischen Rechtsgrundlagen für diesen Wettbewerb: - die Bekanntmachung des Wettbewerbes - der vorliegende Auslobungstext samt Wettbewerbsunterlagen - das Protokoll über die Rückfragen zur Vorauswahl und deren Beantwortung - das Protokoll über das Kolloquium samt Rückfragen und deren Beantwortung. A 3.2 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure mit Hauptwohnsitz oder Hauptgeschäftssitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem der Länder des WTO- Beschäftigungsübereinkommens, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Wettbewerbes im Amtsblatt der EU zur Berufsausübung gemäß den Normen der Zugehörigkeitsländer zugelassen sind. Falls die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder über einen sonstigen Befähigungsnachweis lt. Richtlinie 2005/36/EU verfügt. Wie im Art. 101 Abs. 2 des GVD Nr. 163/2006 i.g.f. vorgesehen, können die nachstehend angeführten, in Art. 90 Abs. 1 Buchst. d), e), f), fbis), g) und h) des GVD Nr. 163/2006, i.g.f. genannten Subjekte teilnehmen: I. einzelne oder vereinigte Freiberufler in den Formen laut Gesetz vom 23. November 1939, Nr. 1815, in geltender Fassung; II. Freiberuflergesellschaften; III. Ingenieurgesellschaften; IV. Erbringer von Ingenieur- und Architektenleistungen laut Anhang II Teil A Kategorie 12 des GVD Nr. 163/2006, i.g.f., die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen und gemäß den geltenden Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes errichtet sind; V. Bietergemeinschaften zwischen den Subjekten laut den Buchstaben d), e) f), fbis) und h) des Art. 90, Abs. 1, des GVD Nr. 163/2006, i.g.f., auf welche die Bestimmungen laut Art. 37 des GVD Nr. 163/2006, i.g.f., soweit vereinbar, angewandt werden: VI. ständige Konsortien von Freiberufler- und von Ingenieurgesellschaften, auch in gemischter Form, die gemäß Art. 90 Abs. 1 Buchst. h) des GVD Nr. 163/2006, i.g.f., gegründet sind. Bedienstete öffentlicher Verwaltungen können teilnehmen, wenn sie die verlangten Anforderungen erfüllen und die entsprechende Ermächtigung der Zugehörigkeitsverwaltung vorlegen. Die Ermächtigung der Zugehörigkeitsverwaltung muss auch die Ausführung des nachfolgenden Auftrags im Falle eines Sieges miteinschließen.

8 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 8 Als Mindestanforderungen für die Teilnahme am Wettbewerb müssen die Teilnehmer die Anforderungen gemäß Art. 38, Abs. 1 und 2, und Art. 39 des GVD Nr. 163/2006 i.g.f. erfüllen. Freiberuflergesellschaften, Ingenieurgesellschaften und ständige Konsortien zwischen Freiberufler- und Ingenieurgesellschaften müssen überdies die Anforderungen laut Art. 90 des GVD Nr. 163/2006 i.g.f., und den Art. 254 bis 256 des DPR Nr. 207/2010, i.g.f., erfüllen. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen laut den Art. 38 und 39 des GVD Nr. 163/2006, i.g.f., erfüllen. Die Planung des Gartenbereichs muss durch einen befugten Landschaftsplaner (Landscape architect) erfolgen, der im Fall einer Bietergemeinschaft Ausführender der Leistungen der Kategorie 1/e ist und im Hinblick auf die Anforderungen laut Absatz A 4.3 deren Erfüllung erklären bzw. im Falle der Beauftragung nachweisen muss. Die Teilnehmer müssen die Erfüllung der Anforderungen bereits mit dem Teilnahmeantrag durch den Vertreter des Teilnehmers erklären und im Falle der Auswahl für die 2. Wettbewerbsfase bestätigen. A 3.3 Ausschlussgründe für die Teilnahme Von der Teilnahme am Wettbewerb sind jene Personen ausgeschlossen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsausschreibung, am Beurteilungsverfahren oder an der Vorprüfung beteiligt sind, deren Ehepartner, Verwandte oder Verschwägerte 1., 2. und 3. Grades, deren ständige Projekt- und Geschäftspartner, sowie die unmittelbaren Vorgesetzten und dauerhaften Mitarbeiter der ausgeschlossenen Personen. Bedienstete des Auslobers dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen. Es wird nur eine einmalige Teilnahme am Wettbewerb zugelassen. Mitglieder von teilnehmenden Bietergemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften oder Gesellschaften dürfen am Wettbewerb nicht zusätzlich in anderer Form teilnehmen. Ebenso ist es nicht zulässig, dass sich Bewerber, die getrennt an der Vorauswahl teilgenommen haben, für den Planungswettbewerb zu einer Arbeitsgruppe zusammenschließen. Verstöße gegen diese Bestimmungen haben den Ausschluss aller eingereichten Arbeiten zur Folge. Soweit in der vorliegenden Wettbewerbsauslobung nicht ausdrücklich vorgesehen, finden die einschlägig geltenden Bestimmungen Anwendung, und im Besonderen die Art. 36, 37 und 90 des GVD Nr. 163/2006, i.g.f., sowie die Art. von 252 bis 256 des DPR Nr. 207/2010, i.g.f.

9 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 9 A 3.4 Teilnahmebedingung Die Teilnahme am Wettbewerb bedingt die volle Annahme der Preisgerichtsentscheidungen und aller Vorschriften, die den Wettbewerb regeln. Mit der Unterzeichnung der Verfassererklärung erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, die Wettbewerbsbedingungen anzunehmen. Im Besonderen verpflichtet er sich, im Auftragsfall den Auftrag zu den unter den Absätzen A 4.1 und A 4.5 angeführten Bedingungen hinsichtlich Leistungsumfang, Ausführungszeit und Höhe des Honorars anzunehmen. A 3.5 Urheberrecht Das bestplatzierte Projekt geht in das Eigentum des Auslobers über. Dem Auslober steht das Recht zu, die eingereichten Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Angabe der Verfasser, ohne weitere Vergütung, zu veröffentlichen. In jedem Fall behalten die Projektanten das Urheberrecht auf ihre Projekte und können ihre Arbeiten ohne Einschränkungen veröffentlichen. A 3.6 Wettbewerbssprache und Maßsystem Die Wettbewerbssprachen sind deutsch und italienisch. Alle den Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen und Plandokumente sowie die schriftliche Fragenbeantwortung sind in beiden Sprachen abgefasst. Die Wettbewerbsarbeiten müssen in Deutsch oder Italienisch abgefasst sein. Für die Wettbewerbsunterlagen und die Wettbewerbsarbeiten gilt ausschließlich das metrische Maßsystem. Für Zeitangaben gilt die mitteleuropäische Zeit (UTC + 1) bzw. die mitteleuropäische Sommerzeit (UTC +2). A 4 Bestimmungen für die nachfolgende Beauftragung A 4.1 Auftragserteilung Im Falle der Realisierung wird der Teilnehmer, der das bestplatzierte Projekt eingereicht hat, mit der Generalplanung (Vorentwurf, endgültiges Projekt und Ausführungsprojekt) sowie mit der Sicherheitskoordinierung in der Planungsfase beauftragt. Bei der weiteren Planung sind die Empfehlungen des Preisgerichts einzuarbeiten. Bei der Ausführung des Auftrags sind die zuständigen Landesämter (z.b. die Landesagentur für Umwelt bzgl. Radonproblematik, das Amt für Wildbachverbauung, u.a.) in den Planungsprozess einzubeziehen. Zudem sind u.a. folgende Richtlinien zu beachten, die in

10 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 10 geltender Fassung unter aus dem Internet heruntergeladen werden können: - Gesetzesvertretendes Dekret vom 12. April 2006, Nr. 163 (Codice dei contratti pubblici) - D.P.R. vom 5. Oktober 2010, Nr. 207 (Durchführungsverordnung zum GVD vom 12. April 2006, Nr. 163) - Landesgesetz vom 17 Juni 1998, Nr. 6 - Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen - D.P.P. 05 Juli 2001, Nr Verordnung über die Vergabe und Ausführung öffentlicher Bauaufträge - Beschluss der Landesregierung vom 12. April 2010, Nr Allgemeine Vertragsbedingungen für Projektierung, Bauleitung, Projektsteuerung, Sicherheitskoordinierung auf den Baustellen und andere freiberufliche Leistungen in Zusammenhang mit der Projektierung und Ausführung öffentlicher Bauten, gemäß Verordnung des Landeshauptmanns Nr. 11 vom (Download unter Die Frist für die Vorlage des kompletten genehmigungsfähigen Einreichprojektes beträgt 3 Monate ab Auftragserteilung. Die Frist für die Vorlage des kompletten ausschreibungsfähigen Ausführungsprojektes beträgt 4 Monate ab Genehmigung des Einreichprojektes bzw. ab Aufforderung des Auftraggebers. Der Auslober behält sich vor, den Wettbewerbssieger auch mit der Einrichtungsplanung und der Generalbauleitung sowie mit weiteren technischen Dienstleistungen, die für die Realisierung des neuen Kindergartens benötigt werden, zu beauftragen. Bei einer ev. Beauftragung mit der Bauleitung muss eine angemessene Präsenz am Ort gewährleistet werden. Sofern der Sieger nicht seinen Bürositz in der Provinz Bozen hat, ist er verpflichtet, einen befugten Planer mit Bürositz in der Provinz Bozen als Kontaktplaner zu benennen, welcher als Vertretung vor Ort für behördliche Abklärungen Ansprechpartner für die Verwaltung sein wird. Es können hierfür keine gesonderten Spesen und/ oder Honorare geltend gemacht werden. Der Teilnehmer ist angehalten zu kontrollieren, ob er zum Zeitpunkt der Beauftragung alle erforderlichen rechtlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür haben wird.

11 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 11 A 4.2 Kostenrahmen als Grundlage für die Beauftragung Die geschätzten Nettobaukosten für die Realisierung des Bauwerkes belaufen sich laut genehmigten Raumprogramm auf ,00 (siehe auch Kapitel B 5), einschließlich der Kosten für die Sicherheit. In der nachstehenden Tabelle sind die geschätzten Baukosten auf die einzelnen Kategorien der Arbeiten aufgeteilt: Klasse Beschreibung der Bauarbeiten Betrag I/c Baumeisterarbeiten einschl. Sicherheitskosten ,00 Hauptleistung I/f Statische Strukturen ,00 Nebenleistung III/a Sanitäranlagen ,00 Nebenleistung III/b Thermoanlagen ,00 Nebenleistung III/c Elektroanlagen ,00 Nebenleistung I/e Außengestaltung ,00 Nebenleistung GESAMTSUMME ,00 Die Beträge verstehen sich als reine Baukosten ohne MwSt., Technische Spesen und ohne Vor- und Fürsorgebeiträge. Die Unterteilung der Kosten in die einzelnen Kategorien der Arbeiten ist nicht bindend für die Ausarbeitung der Wettbewerbsbeiträge und stellt lediglich die Grundlage für die Festlegung der besonderen technisch-organisatorischen Anforderungen lt. Art. 263 Abs. 1 Buchst. b), c) und d) des DPR Nr. 207/2010 i.g.f. und für die Berechnung des geschätzten Honorars dar. A 4.3 Besondere Anforderungen für die nachfolgende Beauftragung Die nachstehenden Anforderungen A), B) und C) stellen keine Mindestanforderungen für die Zulassung zum Wettbewerb dar und müssen im Zusammenhang mit der nachfolgenden Beauftragung mit der Generalplanung (Vorentwurf, endgültiges Projekt und Ausführungsprojekt) und der Sicherheitskoordinierung in der Planungsphase gesehen werden. Die Teilnehmer müssen jedoch die Erfüllung der Anforderungen bereits im Teilnahmeantrag durch den Vertreter des Teilnehmers erklären. Sofern der Bewerber für die Teilnahme an der Wettbewerbsfase ausgewählt wird, sind vor der Zulassung zur Wettbewerbsfase mittels Ersatzerklärung im Sinne des DPR Nr. 445/2000 detaillierte Angaben über die Erfüllung der nachstehenden Anforderungen für die nachfolgende Beauftragung zu liefern (siehe Absatz A 6.8). Vom Wettbewerbsgewinner werden die Unterlagen zum Nachweis der abgegebenen Erklärungen verlangt. Die in anderen Ländern der Europäischen Union niedergelassenen

12 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 12 Teilnehmer weisen Dienstleistungen nach, die gemäß den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Landes den Dienstleistungen laut Art. 252 des DPR Nr. 207/2010 entsprechen. Technisch-organisatorische Anforderungen (Art. 263 Abs. 1 Buchst. b), c) und d) des DPR Nr. 207/2010): A) Die Teilnehmer müssen im Zehnjahreszeitraum vor Veröffentlichung des Wettbewerbs Dienstleistungen laut Art. 252 des DPR Nr. 207/2010 für Arbeiten in jeder Klasse und Kategorie der Arbeiten, auf die sich die zu vergebenden Dienstleistungen beziehen, durchgeführt haben, die auf der Grundlage der Aufzählung der geltenden Honorarregelung ermittelt wurden, und zwar für einen Gesamtbetrag in jeder Klasse und Kategorie in zumindest demselben Ausmaß des geschätzten Betrags der Arbeiten, auf die sich die zu vergebende Dienstleistung bezieht, berechnet im Hinblick auf jede Klasse und Kategorie. Die entsprechenden Leistungen müssen jeweils zur Gänze ausgeführt worden sein. Nachzuweisende Summen: I/c Baumeisterarbeiten einschl. Sicherheitskosten ,00 I/f statische Strukturen ,00 III/a Sanitäranlagen ,00 III/b Thermoanlagen ,00 III/c Elektroanlagen ,00 I/e Außengestaltung ,00 B) Die Teilnehmer müssen im Zehnjahreszeitraum vor Veröffentlichung des Wettbewerbs zwei Dienstleistungen laut Art. 252 des DPR Nr. 207/2010 für Arbeiten ausgeführt haben, welche jeder Klasse und Kategorie der Arbeiten, auf die sich die zu vergebenen Dienstleistungen beziehen, zugehören, die auf der Grundlage der Aufzählung der geltenden Honorarregelung ermittelt wurden, und zwar für einen Gesamtbetrag von mindestens 40 % des geschätzten Betrags der Arbeiten, auf die sich die Dienstleistung bezieht, berechnet im Hinblick auf jede Klasse und Kategorie und mit Bezug auf Arbeiten, welche hinsichtlich Ausmaß und technische Eigenschaften mit jenen vergleichbar sind, die Gegenstand der Vergabe sind. Diese zwei Leistungen müssen von ein und demselben Teilnehmer zur Gänze ausgeführt worden sein und in der Summe mindestens den verlangten Prozentsatz erreichen.

13 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 13 Nachzuweisende Summen: I/c Baumeisterarbeiten einschl. Sicherheitskosten ,00 I/f statische Strukturen ,00 III/a Sanitäranlagen ,00 III/b Thermoanlagen ,00 III/c Elektroanlagen ,00 I/e Außengestaltung ,00 C) Die Teilnehmer müssen in den drei Jahren oder in den besten drei Jahren des Fünfjahreszeitraums vor Veröffentlichung des Wettbewerbs einen durchschnittlichen Personalstand von mindestens 4 (vier) Personen vorweisen; die genannte Zahl entspricht dem Zweifachen der für die Ausführung des Auftrags geschätzten 2 (zwei) Personen. Eine der genannten Personen muss die Anforderungen laut Art. 98 des GVD Nr. 81/2008, i.g.f., für die Sicherheitskoordinierung in der Planungsphase erfüllen. Dem Personalstand wird folgendes technisches Personal zugerechnet: - Inhaber - Sozietätsmitglieder - aktive Gesellschafter - Angestellte - Berater auf Jahresbasis, die in den entsprechenden Berufslisten, soweit vorhanden, eingetragen und mit einer Mehrwertsteuernummer ausgestattet sind und die das Projekt bzw. die Berichte über die Projektüberprüfung unterzeichnen bzw. zum Büro der Bauleitung gehören und gegenüber der Gesellschaft mindestens 50 % ihres Jahresumsatzes, wie er aus der letzten Steuererklärung hervorgeht, in Rechnung gestellt haben - Mitarbeiter auf Basis eines Projektarbeitsverhältnisses, wenn sie nicht Künste und Freiberufe ausüben. Die Dienstleistungen laut den Punkten A) und B) sind jene, die innerhalb des Zehnjahreszeitraumes vor Veröffentlichung des Wettbewerbs begonnen, vollendet und genehmigt worden sind bzw. jener Teil dieser Leistungen, der im selben Zeitraum vollendet und genehmigt worden ist, wenn es sich um Leistungen handelt, welche vor dem Zehnjahreszeitraum begonnen wurden. Die nicht erfolgte Realisierung der Arbeiten betreffend die genannten Dienstleistungen ist nicht relevant. Für die Zwecke dieses Absatzes

14 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 14 gelten die Bauleitung und die Abnahme mit dem Datum des Beschlusses laut Art. 234 Abs. 2 des DPR Nr. 207/2010 als genehmigt. Es können auch Dienstleistungen für private Auftraggeber vorgelegt werden. Der Teilnehmer kann die Erbringung der genannten Leistungen mit Ersatzerklärung bestätigen, wobei er die entsprechenden Nachweise im Auftragsfall erbringen muss (als Nachweise dienen die von privaten Auftraggebern ausgestellten Bescheinigungen über die gute und ordnungsgemäße Ausführung sowie Genehmigungen oder Konzessionen, Abnahmebescheinigungen, eine Kopie des Vertrags und Rechnungen betreffend die entsprechende Dienstleistung). Bei Bietergemeinschaften laut Art. 90 Abs. 1 Buchst. g) des GVD Nr. 163/2006 müssen die Anforderungen laut den Buchstaben A) und C) von der Bietergemeinschaft als Ganzes erfüllt werden; in jedem Fall muss der Beauftragte die Anforderungen in prozentuell höherem Ausmaß als jedes Auftrag gebende Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllen. Die Anforderung laut Buchstabe B) ist nicht aufteilbar. Deshalb müssen diese zwei Leistungen von einem der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Gänze ausgeführt worden sein und in der Summe mindestens den verlangten Prozentsatz erreichen (siehe dazu auch Anlage C14). Im Sinne von Art. 90 Abs. 7 des GVD Nr. 163/2006 müssen gebildete oder zu bildende Bietergemeinschaften laut Art. 90 Abs. 1 Buchst. g) des genannten GVD, gemäß Art. 253 Abs. 5 des DPR Nr. 207/2010, i.g.f., unter den Ausführenden der Planung mindestens einen Techniker mit Hochschulabschluss (Architekt oder Ingenieur) angeben, der die Berufsbefähigung gemäß den geltenden Bestimmungen des EU-Mitgliedstaates, in dem der Betreffende ansässig ist, vor weniger als fünf Jahren erlangt hat. Unbeschadet der Eintragung in die entsprechende Berufsliste kann dieser Planer eines der Subjekte laut Art. 253 Abs. 5 Buchst. a), b) und c) des genannten DPR Nr. 207/2010 sein. A 4.4 Nutzung von Hilfssubjekten Wenn der Wettbewerbsteilnehmer ob als Einzelunternehmer oder als Mitglied eines Konsortiums oder einer Bietergemeinschaft gemäß Art. 34 des GVD Nr. 163/2006 i.g.f. im Sinne von Art 49 des GVD Nr. 163/2006 i.g.f. beabsichtigt, sich auf die technischorganisatorische Leistungsfähigkeit anderer Subjekte zu stützen, muss es folgende Dokumente vorlegen: a) eine Ersatzerklärung im Sinne des DPR Nr. 445/2000, in welcher es die Nutzung der für die Beauftragung notwendigen Kapazitäten angibt, mit ausdrücklicher Angabe der

15 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 15 genutzten Kapazitäten und des Hilfssubjektes, b) eine vom Hilfssubjekt unterzeichnete Ersatzerklärung um Sinne von Art. 49 des GVD Nr. 163/2006 i.g.f., in welcher dieses bestätigt: - dass es die allgemeinen Anforderungen lt. Art. 38 des GVD Nr. 163/2006 i.g.f. sowie die technischen Anforderungen erfüllt und über die Ressourcen verfügt, die Gegenstand der Nutzung sind, - dass es sich gegenüber dem Teilnehmer und der Vergabestelle verpflichtet, die notwendigen Ressourcen, über die der Teilnehmer nicht verfügt, für die gesamte Dauer des Auftrags zur Verfügung zu stellen, - dass es weder für sich selbst noch als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder eines Konsortiums im Sinne von Art. 34 des GVD Nr. 163/2006 i.g.f. an der Ausschreibung teilnimmt, c) den Vertrag im Original oder als beglaubigte Kopie, in welchem sich das Hilfssubjekt gegenüber dem Teilnehmer verpflichtet, die Kapazitäten bereitzustellen und die notwendigen Ressourcen für die gesamte Dauer des Auftrags zur Verfügung zu stellen. Den Ersatzerklärungen muss eine Kopie eines Erkennungsdokumentes des Erklärenden beigelegt werden. Im Falle der Nutzung der Kapazitäten eines Subjektes, das derselben Gruppe angehört, kann der Teilnehmer an Stelle des Vertrags laut Buchstabe c) eine Ersatzerklärung im Sinne des DPR Nr. 445/2000 vorlegen über die rechtliche und wirtschaftliche Verbindung in der Gruppe, aus der sich dieselben Pflichten herleiten, die in Art. 49, Absatz 5 des GVD Nr. 163/2006 i.g.f. vorgesehen sind. A 4.5 Honorar Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage der bei Auftragsvergabe geltenden Honorarregelung und des in Anlage C12 dargelegten Rechenmodells, wobei die Honorare um 20 % und um einen weiteren Abzug von 10 % reduziert werden. Auf der Grundlage der geschätzten Kosten ergibt sich bei den o.a. Abzügen ein Honorar von ,00 (ohne Vor- und Fürsorgebeiträge und MwSt.): Vorprojekt ,00 Endgültiges Projekt ,00 Ausführungsprojekt ,00 Sicherheitskoordinierung in der Planungsfase ,00 Planung Raumakustik und Schallschutz 6.460,00

16 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 16 Brandschutz (Machbarkeitsstudie und Projekt) 3.800,00 Klimahausberechnung 2.000,00 Im Falle einer Beauftragung gilt der dem Sieger des Wettbewerbes ausbezahlte Preis als Anzahlung auf das Honorar. A 5 Termine und Wettbewerbsunterlagen A 5.1 Termine Alle mit dem Ablauf zusammenhängenden Termine sind aus der Terminübersicht auf Seite 2 des vorliegenden Auslobungstextes ersichtlich. A 5.2 Wettbewerbsunterlagen Alle Interessierten können die Bekanntmachung, den vorliegenden Auslobungstext (Teil A Wettbewerbsbedingungen, Teil B Wettbewerbsgegenstand und Raumprogramm) und das Formular für den Teilnahmeantrag sowie alle nachfolgend aufgelisteten Anlagen (in pdf-format) kostenlos unter der Adresse aus dem Internet herunterladen: C1 Auszug aus der technischen Grundkarte der Autonomen Provinz Bozen Südtirol (Achtung: es fehlt die Umfahrungsstraße!) C2 Orthofoto C3 Auszug aus dem Bauleitplan Durchführungsbestimmungen C4 Auszug aus der Katastermappe C5 Geländevermessung C6 Fotodokumentation C7 Geologische Vorstudie C8 Planungsrichtlinien C9 Informationen zur Radonproblematik C10 Vorlage für den Nachweis der Nutzflächen und der Kubatur C11 Formular Verfassererklärung C12 Honorarberechnung C13 Anleitung für die Einzahlung der Gebühr an die Aufsichtsbehörde C14 Bietergemeinschaften: Informationen im Hinblick auf die Erfüllung der Anforderungen von Art. 263 DPR 207/2010

17 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 17 Den Teilnehmern wird außerdem beim Kolloquium eine Modelleinsatzplatte für das Umgebungsmodell 1:500 ausgehändigt. Weitere raumplanerisch interessante Unterlagen des Planungsgebietes können unter s-b&lang=de&bbox=605698,% ,% ,% im Internet heruntergeladen werden. Die für die Wettbewerbsfase ausgewählten Bewerber erhalten die für die Teilnahme am Wettbewerb erforderlichen Unterlagen auch in bearbeitbaren Dateiformaten (dwg, xls, doc usw.). A 6 Vorauswahl A 6.1 Teilnahme an der Vorauswahl Für die Teilnahme an der Vorauswahl ist die termingerechte Übermittlung des Teilnahmeantrags samt einer Kopie eines Erkennungsdokumentes (Personalausweis, Reisepass) und der Dokumentation des Referenzprojektes (siehe Absatz A 6.3) verpflichtend erforderlich. Der Antragsteller (= Architekt/Ingenieur und Unterzeichner der Teilnahmeantrags) muss bei sonstigem Ausschluss Verfasser oder Mitverfasser des Referenzprojektes laut Absatz A 6.3 sein. Die Verantwortung für den termingerechten Eingang der geforderten Unterlagen liegt bei den Teilnehmern. Unvollständige oder zu spät eingegangene Unterlagen werden nicht berücksichtigt und nicht zum Wettbewerb zugelassen. A 6.2 Rückfragen zur Vorauswahl Rückfragen zur Vorauswahl können innerhalb der in der Terminübersicht auf Seite 2 des vorliegenden Auslobungstextes angeführten Frist schriftlich, ausschließlich mittels an die Adresse: st.leonhard@planwerkstadt.it gerichtet werden. Die Fragen müssen mit dem Vermerk "Wettbewerb Kindergarten St. Leonhard - Vorauswahl versehen werden. Die Fragenbeantwortung wird innerhalb des in der Terminübersicht auf Seite 2 des vorliegenden Auslobungstextes angegebenen Termins auf der Homepage der Gemeinde St. Leonhard in Passeier (Adresse veröffentlicht; sie wird somit Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen.

18 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 18 A 6.3 Geforderte Unterlagen Für die Vorauswahl präsentieren die Antragsteller ein Referenzprojekt. Zugelassen sind Hochbauten, unabhängig von ihrer Nutzung. Bei den Projekten kann es sich um realisierte Bauten oder um Wettbewerbsbeiträge und noch nicht realisierte Entwürfe handeln. Die eingereichten Projekte sollten eine ähnliche Komplexität aufweisen wie die Wettbewerbsaufgabe. Bei der Präsentation ist darauf zu achten, dass auch der urbanistische Kontext dargestellt wird und somit beurteilt werden kann. Jeder Teilnehmer darf nur ein Referenzprojekt einsenden. Präsentationen, auf denen mehr als ein Projekt dargestellt oder beschrieben ist, sind nicht zugelassen. Referenzprojekte, deren Verfasser oder Mitverfasser gemäß Absatz A 3.3 nicht am Wettbewerb teilnehmen können, sind nicht zugelassen. Für die Präsentation sollen aussagekräftige Pläne und gegebenenfalls Fotos mit einer kurzen Projektbeschreibung verwendet werden. Alles muss auf einem einzigen Blatt DIN A2 im Hochformat, einseitig bedruckt zusammengefasst sein. Feste Trägermaterialien sind nicht erwünscht. In der rechten oberen Ecke muss das Blatt folgende Angaben enthalten: - die Aufschrift "Vorauswahl- Wettbewerb Kindergarten St. Leonhard" - den Gegenstand und Standort des Projektes, sowie den Auftraggeber - Angaben zum Zeitraum der Planung / Realisierung - bei Wettbewerbsarbeiten: Angabe über Preis oder Anerkennung - Bruttovolumen und Nettobaukosten des Bauwerks - den Namen und die Unterschrift des Projektverfassers (=Architekt/Ingenieur und Unterzeichner des Teilnahmeantrags) zum Nachweis der Urheberschaft - die Namen eventueller Mitverfasser Das Blatt muss in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden. A 6.4 Abgabe der Unterlagen für die Vorauswahl Die unter Absatz A 6.3 geforderten Unterlagen müssen zusammen mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeantrag in einem einzigen verschlossenen Paket abgegeben werden. Das Paket muss die Aufschrift "Vorauswahl- Wettbewerb Kindergarten St. Leonhard NICHT ÖFFNEN" tragen und mit dem Absender (=Unterzeichner des Teilnahmeantrags) versehen sein. Die Abgabe muss innerhalb des in der Terminübersicht auf Seite 2 des vorliegenden Auslobungstextes angegebenen Termins erfolgen.

19 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 19 Ort der Abgabe: Gemeinde St. Leonhard in Passeier Kohlstatt 72 I St. Leonhard in Passeier Die Abgabe ist von Montag bis Freitag von Uhr möglich. Als Bestätigung des Eingangsdatums gilt die Empfangsbestätigung, welche den Namen des Antragstellers, sowie den Tag und die Uhrzeit der Abgabe enthält. Bei Post- und Kuriersendungen gilt als termingerechte Abgabe das Eintreffen des Paketes am oben angegebenen Bestimmungsort innerhalb des vorgesehenen Abgabetermins. Zu spät eingegangene Unterlagen werden nicht zur Vorauswahl zugelassen. A 6.5 Öffnung der Pakete - Vorauswahl An dem in der Terminübersicht auf Seite 2 angeführten Termin werden am Sitz des Auslobers die termingerecht eingegangenen Pakete vom Wettbewerbskoordinator im Beisein eines Vertreters des Auslobers bzw. von mindestens zwei Zeugen auf ihre Unversehrtheit überprüft, geöffnet und die vorgelegten Dokumente überprüft. Bei der Öffnung der eingereichten Pakete können die Teilnehmer anwesend sein. Über die Öffnung der Pakete wird ein entsprechendes Protokoll verfasst. A 6.6 Auswahlverfahren Die Koordinierungsstelle überprüft die Einhaltung der formalen Vorgaben. Das Auswahlgremium entscheidet am Beginn der nicht öffentlichen Sitzung über die Zulassung der Teilnehmer. In der Folge werden die Referenzprojekte unter Anwendung folgender Kriterien bewertet: - Qualität der urbanistischen Lösung (Einfügung, Maßstäblichkeit) - Qualität der architektonischen Lösung (Gestaltung der Baukörper, Freiflächen, Innenräume) - Qualität der funktionalen Lösung (Lösung der Bauaufgabe, äußere und innere Erschließung) - Qualität der technischen Lösung (Konstruktion, Materialwahl, Nachhaltigkeit) - Komplexität des Projektes im Vergleich mit der Wettbewerbsaufgabe Das Auswahlgremium ermittelt 12 Teilnehmer ohne Rangordnung, die zur Teilnahme am Planungswettbewerb eingeladen werden, sowie 3 Nachrücker für den Fall, dass die gemäß Absatz A 6.8 vorzulegenden Unterlagen nicht positiv überprüft werden können.

20 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 20 A 6.7 Auswahlgremium Das Auswahlgremium für die Vorauswahl tagt ausschließlich in voller Besetzung. Jede Entscheidung muss durch Abstimmung herbeigeführt werden. Stimmenthaltungen sind nicht möglich. Die Entscheidungen des Auswahlgremiums sind endgültig und unanfechtbar. Die Besetzung des Auswahlgremiums entspricht dem Preisgericht (siehe Absatz A 7.7.). A 6.8 Ergebnis der Vorauswahl und Einladung zur Teilnahme Auf der Grundlage des Ergebnisses der Vorauswahl fordert der Auslober die ausgewählten Bewerber auf, innerhalb von 2 Wochen ab Aufforderung durch den Auslober bzw. das Koordinationsbüro detaillierte Erklärungen betreffend die Benennung und Zusammensetzung des Wettbewerbsteilnehmers, die Erfüllung der technisch-organisatorischen Anforderungen lt. Absatz A 4.3 (mittels Angabe der erbrachten Dienstleistungen und der entsprechenden Beträge) und, im Falle der Nutzung von Hilfssubjekten, die geforderten Dokumente gemäß Absatz A 4.4 vorzulegen. Die geforderten Unterlagen müssen innerhalb des in der Terminübersicht auf Seite 2 des vorliegenden Auslobungstextes angegebenen Termins dem Auslober vorgelegt werden. Nach positiver Überprüfung der vorgelegten Erklärungen lädt der Auslober die Bewerber zur Teilnahme an der Wettbewerbsfase ein. Über das Auswahlverfahren wird ein Protokoll geführt, das allen Bewerbern, die einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, per zugesandt wird. Die in der Vorauswahl eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. A 7 Wettbewerbsablauf A 7.1 Ausgabe der Unterlagen Mit der Einladung für die Teilnahme an der Wettbewerbsfase wird den Teilnehmern der Link für den Download der ergänzenden Wettbewerbsunterlagen übermittelt. Die Modelleinsatzplatte wird beim Kolloquium übergeben. Das Umgebungsmodell kann ab dem Kolloquiumstermin (siehe Terminübersicht auf Seite 2 des vorliegenden Auslobungstextes) in der Gemeinde St. Leonhard, nach Voranmeldung im Sekretariat, besichtigt werden.

21 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 21 A 7.2 Rückfragen und Kolloquium Rückfragen können bis zum Kolloquiumstermin (siehe Terminübersicht auf Seite 2 des vorliegenden Auslobungstextes) schriftlich, ausschließlich per an die Adresse st.leonhard@planwerkstadt.it gerichtet werden. Die Fragen müssen mit dem Vermerk "Wettbewerb Kindergarten St. Leonhard - Rückfragen" versehen werden. Mündliche und telefonische Anfragen, die sich auf den Inhalt des Wettbewerbes beziehen, können nicht beantwortet werden. An dem in der Terminübersicht auf Seite 2 des vorliegenden Auslobungstextes angegebenen Termin findet im kleinen Saal des Vereinshauses (Raiffeisenplatz, St. Leonhard in Passeier) ein Kolloquium mit Begehung des Wettbewerbsareals statt. Es bietet den Teilnehmern Gelegenheit zu weiteren Rückfragen und Abklärungen. Die Teilnahme am Kolloquium ist bindend vorgeschrieben. Bei Verhinderung kann der angemeldete Teilnehmer einen ermächtigten Vertreter entsenden. Dieser muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht und eine Kopie eines gültigen Erkennungsdokumentes (Personalausweis, Reisepass) des verhinderten Teilnehmers vorlegen. Die Wettbewerbsteilnehmer erhalten eine Bestätigung über ihre Anwesenheit beim Kolloquium. Im Anschluss an das Kolloquium wird ein Protokoll verfasst und zusammen mit der Fragenbeantwortung allen Teilnehmern per zugesandt. Das Protokoll und die Fragenbeantwortung werden somit Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen. A 7.3 Geforderte Leistungen Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen verlangt: 1. Lageplan, M 1: Grundrisse aller Geschosse samt Freiflächen, M 1:200 Als Nachweis der Nutzbarkeit ist die Einrichtung skizzenhaft darzustellen eine Darstellung von verschiedenen Nutzungsvarianten ist erwünscht. Für den Garten ist die Gestaltung sowohl für die Übergangsfase (> 900 m²) als auch für die endgültige Anlage (> m²) darzustellen; siehe dazu Absatz B Schnitte und Ansichten, M 1: Räumliche Darstellungen und Skizzen nach eigenem Ermessen 5. Modell (auf beigestellter Unterlage), M 1: Projektbeschreibung (max. 4 DIN A4 Seiten) 7. Nachweis der Nutzflächen und der Gebäudekubatur (Unterlage C10 ausgefüllt) 8. Verfassererklärung (siehe Absatz A 7.4)

22 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER Kopie des Belegs für die Einzahlung der Gebühr an die Aufsichtsbehörde (siehe Absatz A 7.4) 10. CD mit den Planinhalten im JPG- und PDF-Format in einer für Publikationen geeigneten Auflösung, sowie den Textunterlagen in Word- und PDF-Format. Es darf max. 1 Plan DIN A 0 Hochformat abgegeben werden. Der Plan muss gerollt und in zweifacher Ausführung (je ein Exemplar für Vorprüfung und Ausstellung) abgegeben werden. Lageplan und Grundrisse müssen die Orientierung der Geländevermessung (Unterlage C5) übernehmen. Raumwidmung und m² sollen in den einzelnen Räumen eingetragen werden. Die Pläne müssen die für die Kubaturberechnung notwendigen Masse aufweisen. Die Verwendung von Legenden ist nicht gestattet. Farbige Darstellungen sind zugelassen. Das Modell muss auf der beigestellten Modelleinsatzplatte gebaut werden. Unterlage C10 enthält die Vorlage für den Nachweis der Nutzflächen und der Gebäudekubatur, welche auszufüllen und abzugeben ist. Abgesehen von Modell, CD, Verfassererklärung und der Kopie der Einzahlungsbestätigung der Gebühr an die Aufsichtsbehörde müssen alle Projektunterlagen in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden. Die geforderten Leistungen, einschließlich des Modells, müssen die Aufschrift "Wettbewerb Kindergarten St. Leonhard" tragen und dürfen nur durch eine frei wählbare, sechsstellige Kennzahl an der rechten, oberen Ecke jeder einzelnen Unterlage gekennzeichnet sein. Eine Verletzung der Anonymität hat den Ausschluss der betroffenen Wettbewerbsarbeit zur Folge. Leistungen, die in diesem Absatz nicht angeführt sind, sind nicht zugelassen. Sie werden von der Vorprüfung abgedeckt oder an anderer Stelle bereitgehalten. A 7.4 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Jede Wettbewerbsarbeit muss in einem einzigen verschlossenen Paket aus undurchsichtigem Material abgegeben werden. Die Pakete dürfen nur die Aufschrift "Wettbewerb Kindergarten St. Leonhard NICHT ÖFFNEN" und die sechsstellige Kennzahl tragen. In einem einzigen verschlossenen, undurchsichtigen Briefumschlag sind die ausgefüllte und unterschriebene Verfassererklärung (C11), die unten genannte Einzahlungsbestätigung (siehe Unterlage C13) sowie die CD mit den Plan- und Textunterlagen beizulegen. Außen darf der Briefumschlag nur die Kennzahl tragen.

23 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 23 Vor Abgabe der Wettbewerbsarbeit muss eine Gebühr von 20,00 an die Aufsichtsbehörde bezahlt werden (siehe Unterlage C13 Anleitung für die Einzahlung der Gebühr an die Aufsichtsbehörde). Eine Kopie der Einzahlungsbestätigung muss der Verfassererklärung beigelegt werden. Die fehlende Einzahlung ist ein Ausschlussgrund. Ort der Abgabe: Gemeinde St. Leonhard in Passeier Kohlstatt 72 I St. Leonhard in Passeier Die Abgabe ist von Montag bis Freitag von Uhr möglich. Die Wettbewerbsarbeiten müssen innerhalb des in der Terminübersicht auf Seite 2 des vorliegenden Auslobungstextes angegebenen Termins eintreffen. Wettbewerbsarbeiten, die nicht termingerecht eintreffen, werden von der Beurteilung ausgeschlossen. Bei persönlicher Abgabe ist aus Gründen der Anonymität die Wettbewerbsarbeit durch eine Mittelsperson abzugeben. Als Bestätigung der termingerechten Abgabe gilt die Empfangsbestätigung, welche nur die sechsstellige Kennziffer, den Tag und die Uhrzeit der Abgabe enthält. Bei Post- und Kuriersendungen gilt als termingerechte Abgabe das Eintreffen der Wettbewerbsarbeit am oben angeführten Bestimmungsort innerhalb des vorgesehenen Abgabetermins. Die Zustellung erfolgt auf ausschließliche Gefahr des Wettbewerbsteilnehmers. Zwecks Einhaltung der Anonymität ist für den Absender ebenfalls die Zustelladresse anzugeben. A 7.5 Öffnung der Pakete - Wettbewerbsfase An dem in der Terminübersicht auf Seite 2 angeführten Termin werden am Sitz des Auslobers die termingerecht eingegangenen Pakete vom Wettbewerbskoordinator im Beisein eines Vertreters des Auslobers bzw. von mindestens zwei Zeugen auf ihre Unversehrtheit überprüft, geöffnet und die vorgelegten Dokumente überprüft. Bei der Öffnung der eingereichten Pakete können die Teilnehmer anwesend sein. Über die Öffnung der Pakete wird ein entsprechendes Protokoll verfasst. A 7.6 Beurteilungsverfahren und kriterien Das Beurteilungsverfahren erfolgt in zwei Schritten. Die Vorprüfung prüft die Erfüllung der formalen Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung der inhaltlichen und quantitativen Vorgaben. Die Ergebnisse der Vorprüfung

24 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 24 werden in Tabellen zusammengefasst und dem Preisgericht wertungsfrei zur Verfügung gestellt. Die Vorprüfung wird vom Koordinationsbüro plan werk stadt (siehe Punkt A 1.2) durchgeführt. Bei Bedarf können externe Berater dazu gezogen werden. Das Auswahlgremium entscheidet in einer nicht öffentlichen Sitzung zunächst über die Zulassung der Projekte zur Bewertung. In der Folge werden die Wettbewerbsarbeiten in aufeinanderfolgenden Bewertungsrundgängen bewertet. Das Ergebnis wird mit einer Punktezuweisung begründet. Das Preisgericht wird zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten folgende Kriterien anwenden: Städtebauliches Konzept: 25 Pkt. - Integration ins Ortsbild - Maßstäblichkeit Architektonische Qualität: 25 Pkt. - Gestaltung der Baukörper - Raumqualität der Innenräume - Qualität der Freiflächen - Materialwahl Funktionale Aspekte: 25 Pkt. - Erfüllung des Raumprogramms - Anordnung der einzelnen Bereiche - Innere Erschließung - Nutzbarkeit der Räume und Freiflächen Technische Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit: 20 Pkt. - Technische Realisierbarkeit - Wirtschaftlichkeit bezüglich Baukosten - Wirtschaftlichkeit bezüglich Baufolgekosten Einhaltung allgemeinrechtlicher Belange 5 Pkt. A 7.7 Preisgericht Das Preisgericht tagt ausschließlich in voller Besetzung. Zu Beginn der Preisgerichtssitzungen wird aus dem Kreis der Fachpreisrichter der Vorsitzende ernannt. Jede Entscheidung muss durch Abstimmung herbeigeführt werden. Stimmenthaltungen sind nicht möglich. Die Beschlüsse des Preisgerichts sind endgültig und unanfechtbar.

25 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 25 Das Preisgericht kann bei Bedarf Sachverständige ohne Stimmrecht zuziehen. Die Ersatzpreisrichter dürfen an der Jurysitzung teilnehmen, jedoch nur bei Abwesenheit des effektiven Mitgliedes abstimmen. Das Preisgericht ist wie folgt zusammengesetzt: Sachpreisrichter: 1. Oswald Tschöll, Bürgermeister Ersatzpreisrichter: Josef Pichler, Vizebürgermeister 2. Claudia Pichler, Stellvertretende Direktorin Kindergartensprengel Meran Ersatzpreisrichter: Martha Eberhart Schrott, Direktorin Kindergartensprengel Meran Fachpreisrichter: 3. Arch. Josef March Ersatzpreisrichter: Arch. Andrea Sega 4. Architekt DI Bernardo Bader Ersatzpreisrichter: Architekt DI Sven Matt 5. Arch. Itta Maurer (Vertreterin der Architektenkammer) Ersatzpreisrichter: Arch. Michele Stramandinoli A 7.8 Preise Das Preisgericht vergibt drei nicht teilbare Preise. 1. Preis: Preis: Preis: Das Preisgericht verfügt außerdem über einen Betrag von 9.000, der zu gleichen Teilen an jene Projektanten als Spesenvergütungen vergeben wird, die ein bewertbares Projekt abgegeben haben. Sofern Mehrwertsteuer und Fürsorgebeiträge anfallen, werden diese zusätzlich vergütet. A 7.9 Veröffentlichung der Ergebnisse Alle Teilnehmer werden über den Ausgang des Wettbewerbes schriftlich verständigt und erhalten eine Niederschrift der Preisgerichtssitzungen. Die Verfasser der prämierten Projekte werden unmittelbar nach der letzten Preisgerichtssitzung benachrichtigt.

26 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 26 A 7.10 Ausstellung der Projekte Dem Auslober steht das Recht zu, alle Wettbewerbsarbeiten unter Nennung der Verfasser und Mitarbeiter öffentlich auszustellen und Teile als Auszug in einem Ausstellungskatalog oder in anderen Veröffentlichungen zu publizieren, ohne dass dadurch für die Wettbewerbsteilnehmer irgendwelche finanzielle oder andere Ansprüche resultieren. A 7.11 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge können mit Ausnahme des Siegerprojektes auf Kosten und Risiko der Wettbewerbsteilnehmer entweder zugesandt oder innerhalb von zwei Monaten ab entsprechender Benachrichtigung abgeholt werden. Nach abgelaufener Frist übernimmt der Auslober keine Haftung mehr. Die entsprechenden Modalitäten werden den Teilnehmern zu gegebener Zeit schriftlich mitgeteilt. A 8 Freigabe des Wettbewerbes Die vorliegende Wettbewerbsausschreibung wurde von der Architektenkammer der Provinz Bozen überprüft und freigegeben.

27 PLANUNGSWETTBEWERB KINDERGARTEN ST. LEONHARD IN PASSEIER 27 B) WETTBEWERBSGEGENSTAND UND RAUMPROGRAMM B 1 Informationen zu St. Leonhard in Passeier B 1.1 Lage Siedlungstyp - Verkehr St. Leonhard liegt auf 689 m Meereshöhe im Zentrum des Passeiertals, das von der Stadt Meran nordwärts verläuft und sich bei St. Leonhard in die Routen zum Timmelsjoch und zum Jaufenpass teilt. Gelegen im breiten Talbecken am Zusammenfluss der Passer und des Waltner Bachs, entwickelte sich St. Leonhard aus einer Bauern- und Handwerkersiedlung zum Hauptort des Passeiertals. St. Leonhard hat Einwohner (Stand ) und zählt mit einer Fläche von 88,3 km² flächenmäßig zu den größeren Gemeinden Südtirols. Die Entfernung von Meran beträgt etwa 20 km, die Nachbarorte St. Martin (Richtung Meran) und Moos (Richtung Timmelsjoch sind jeweils ca. 5 km entfernt. Größere Bedeutung hatte St. Leonhard von jeher für den Verkehr, der schon in ältesten Zeiten sowohl über das Timmelsjoch (2509 m) ins Ötztal als auch über den Jaufenpass (2094 m) ins Eisacktal ging. Das Timmelsjoch ist nur während des Sommerhalbjahrs (ca. Juni - Oktober) für den Verkehr geöffnet. Bei besonders ungünstigen Witterungsbedingungen wird auch für den Jaufenpass eine Wintersperre verhängt - in diesem Fall ist für das Passeiertal die Verbindung nach Meran die einzig mögliche. Die Hauptstraße führte bis vor wenigen Jahren durch das Dorfzentrum von St. Leonhard. Seit 2001 verläuft der größte Teil des Verkehrs über die Umfahrungsstraße am Ufer der Passer, durch deren Bau die infrastrukturelle Situation und Lebensqualität des Ortskerns deutlich verbessert wurden. B 1.2 Geschichtlicher Überblick Die ältesten Siedlungsspuren im Passeiertal reichen in die mittlere Steinzeit, in die Bronzeund Eisenzeit zurück. Das Dorf St. Leonhard entstand aus einer im Jahr 1116 geweihten Pfarrei, welche Kaiser Friedrich II dem Deutschen Orden überließ. Die Pfarrei reichte ursprünglich vom Timmelsjoch bis Schenna. Deutschordensritter bauten an der Kirche ein Pilgerhospiz, woraus sich im Laufe der Zeit die Dorfgemeinde bildete.

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