Autonome Provinz Bozen, Südtirol Gemeinde Feldthurns DORFENTWICKLUNG UND ORTSBILD IM MITTELPUNKT
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- Marcus Becker
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1 Autonome Provinz Bozen, Südtirol Gemeinde Feldthurns DORFENTWICKLUNG UND ORTSBILD IM MITTELPUNKT Planungswettbewerb für den Neubau des Gemeindezentrums in Feldthurns AUSLOBUNGSTEXT Bozen,
2 Seite 2 von 18 A A01 A02 A03 Präsentation des Wettbewerb Gegenstand und Ziel des Wettbewerbs Auslober Koordinierungsstelle B B01 B02 B03 B04 B05 B06 B07 B08 B09 B10 B11 B12 B13 B14 B15 B16 B17 B18 B19 B20 B21 B22 B23 B24 B25 Wettbewerbsbedingungen Wettbewerbsverfahren Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung Teilnahmehindernisse Wettbewerbssprache und Maßsystem Unterlagen für die erste Phase Anmeldung Rückfragen Geforderte Leistungen für die erste Phase Abgabe der Unterlagen Zusammensetzung der Bewertungskommission Beurteilungsverfahren und -kriterien für die erste Phase Unterlagen für die zweite Phase Rückfragen für die zweite Phase Kolloquium und Begehung Geforderte Leistungen für die zweite Phase Abgabe des Unterlagen der zweiten Phase Beurteilungsverfahren und -kriterien für die zweite Phase Preise Eigentums- und Urheberrecht Auftragserteilung Veröffentlichung der Ergebnisse Ausstellung der Projekte Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen Termine C C01 C02 C03 C04 C05 C06 C07 C8 C9 Wettbewerbsaufgabe Vorbemerkungen Geschichtliche Entwicklung des Dorfes Wettbewerbsareal Raumprogramm Funktionelle Anforderungen Besondere Anforderungen Nachhaltigkeit Kubaturlimit Baurechtliche Bestimmungen
3 Seite 3 von 18 Pläne und Anhänge Plan Nr. 01 Plan Nr. 02 Anhang 01 Anhang 02 Anhang 03 Lageplan und Mappenauszug Geländevermessung Formblatt Anmeldung Raumprogramm - Formblatt mit Angabe der Flächen und des BRI Formblatt Verfassererklärung
4 Seite 4 von 18 A Präsentation des Wettbewerb A01 Gegenstand und Ziel des Wettbewerbs Die Gemeinde Feldthurns lobt einen Planungswettbewerb für den Neubau des Gemeindezentrums aus. Es besteht die Absicht, ein neues Rathaus, ein neues Kulturhaus und Räumlichkeiten für einige weitere tertiäre Einrichtungen zu errichten. Im Mittelpunkt steht jedoch die Gestaltung der Platzflächen und der öffentlichen Freiräume und im Besonderen die Neuordnung des betroffenen Ortsteiles. Das zur Verfügung stehende Areal liegt sehr exponiert in der Mitte des Dorfes. In unmittelbarer Nähe befinden sich zwei historisch wertvolle Gebäude (eine Kirche und ein Bauernhof) sowie der Kindergarten, die Schule und ein Hotel. Die Zufahrtsstrasse von Süden grenzt an das Areal. Das zu verbauende Volumen beträgt ca m³. Ziel des Wettbewerbes ist es, einen Entwurf mit einem überzeugenden städtebaulichen und architektonischen Konzept und der bestmöglichen funktionellen Lösung zu erhalten. A02 Auslober Gemeinde Feldthurns I Feldthurns, Simon Rieder Platz 2 Tel , Fax , Feldthurns@gvcc.net, url: www. gemeinde.feldthurns.bz.it A03 Koordinierungsstelle Dr. Arch. Raimund Gross I Bozen, Dr. Streiter Gasse 28 Tel , Fax , info@r-gross.com, url:
5 Seite 5 von 18 B Wettbewerbsbedingungen B01 Wettbewerbsverfahren Der Wettbewerb wird in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase ist offen und besteht in der Bewerbung und Vorauswahl gemäß Verordnung über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge DLH Nr. 41 vom Art. 11 Absatz 5. Die zweite Phase ist auf 12 Bewerber beschränkt, die aus den Teilnehmern der ersten Phase ausgewählt werden und besteht in der Ausarbeitung eines Entwurfs. Die 2. Phase des Wettbewerbes ist anonym. Der Durchführung dieses Wettbewerbes liegen das LG Nr. 6 vom (Bestimmungen für die Vergabe und Ausführung von öffentlichen Bauaufträgen) und das DLH Nr. 41 vom (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge) i.g.f., sowie die Richtlinie 2004/18/EU vom zu Grunde. Die angeführten Bestimmungen sind im Internet unter abrufbar. B02 Zulassungsbereich und Teilnahmeberechtigung Der Zulassungsbereich umfasst die EWR -Staaten sowie die Länder des WTO-Beschaffungsübereinkommens (GPA). Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige: a) natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift Ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs im Amtsblatt der EU zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, erfüllt die Anforderung als Architekt oder Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EU oder 89/48/EU gewährleistet sind. b) juristische Personen, zu deren satzungsmäßigen Geschäftszwecken Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen müssen einen Bevollmächtigten benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. c) Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gemäß Absatz a) und b) gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften müssen ein bevollmächtigtes Mitglied benennen, das für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Auslobung zur gegenständlichen Planung befähigt sein. Es wird nur eine einmalige Teilnahme am Wettbewerb zugelassen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften oder Gesellschaften dürfen am Wettbewerb nicht zusätzlich in einer anderen Form teilnehmen. Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft muss in der zweiten Phase jener der ersten Phase entsprechen. Teilnehmer, die die hier angeführten Bedingungen nicht erfüllen, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. B03 Teilnahmehindernisse Von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind jene Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbes bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichtes nehmen könnten. Das gilt insbesondere für: 1. den Koordinator, die Vorprüfer, die Preisrichter und die beratenden Sachverständigen im Preisgericht, sowie
6 Seite 6 von deren Ehegatten, Verwandte und Verschwägerte bis zum dritten Grad 3. deren ständige Geschäftspartner 4. deren Mitarbeiter in koordinierter und kontinuierlicher Zusammenarbeit. Ebenfalls am Wettbewerb nicht teilnehmen dürfen Bedienstete des Auslobers und anderer öffentlicher Körperschaften. B04 Wettbewerbssprache und Maßsystem Die Wettbewerbsarbeiten müssen in deutscher oder italienischer Sprache abgefasst sein. Es gilt ausschließlich das metrische Maßsystem. B05 Unterlagen für die erste Phase Für die erste Phase werden folgende Unterlagen bereitgestellt: 1. Bekanntmachung 2. Auslobungstext mit den Anhängen 01 und 02 Diese Unterlagen können von der Internetseite der Gemeinde kostenlos herunter geladen werden. B06 Anmeldung Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine schriftliche Anmeldung vorgeschrieben. Das im Anhang 01 beigefügte Formular muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet innerhalb der in der Bekanntmachung angeführten Frist mit Post oder Fax ( ) bei der Gemeinde Feldthurns eingetroffen sein. Der termingerechte Eingang der Anmeldung wird innerhalb von 7 Tagen per Fax oder bestätigt. Die Verantwortung für den termingerechten Eingang liegt beim Teilnehmer. Zu spät eingegangene Anmeldungen werden nicht angenommen. B07 Rückfragen Rückfragen zur ersten Phase können bis zum in der Bekanntmachung angeführten Frist schriftlich (per Post, Fax, E- Mail) an die Koordinierungsstelle gerichtet werden. Ein zusammenfassendes Protokoll zu den eingegangenen Rückfragen wird den Teilnehmern innerhalb von 7 Tagen nach Ablauf der oben angeführten Frist zugesandt. Dieses Protokoll gilt als Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen. B08 Geforderte Leistungen für die erste Phase In der ersten Phase soll vor allem die Berufserfahrung und die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers beurteilt werden. Dafür werden folgende Leistungen verlangt: Dokumentation eines Referenzprojektes, welches in Hinsicht auf Architektur, Raumplanung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit als besonders aussagekräftig erachtet wird. Es muss sich um Hochbauprojekte handeln. In Bezug auf die Funktion des Gebäudes und auf den Auftraggeber gibt es keine besonderen Einschränkungen. Es kann sich sowohl um ausgeführte als auch um nicht ausgeführte Projekte handeln. Das Projekt muss im Fünfjahreszeitraum vor dem ersten Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung datiert sein. Die Dokumentation soll vorwiegend grafisch gestaltet sein und kann aus Fotomaterial, Computersimulationen, Zeichnungen, und Texten bestehen. Sie muss auf einem einzigen Blatt DIN A2 im Hochformat (42,00x59,4cm) zusammengefasst sein. Das Blatt muss folgende Angaben enthalten: die Aufschrift Wettbewerb Gemeindezentrum Feldthurns, Auftraggeber, Gegenstand und Standort des Projektes (Auf die Angabe des Namens eines privaten Auftraggebers kann auch verzichtet werden.)
7 Seite 7 von 18 Namen und Unterschrift des Teilnehmers, Das Blatt muss in zweifacher Ausfertigung abgegeben werden. Das dokumentierte Projekt muss vom Teilnehmer als persönlich verantwortlichem Planer stammen. Im Falle einer Arbeitsgemeinschaft gilt dies für mindestens ein Mitglied derselben. Die Unterschrift des Teilnehmers gilt als Bestätigung, dass er Urheber des angeführten Projektes ist. Falsche Angaben haben den Ausschluss des Teilnehmers zur Folge. B09 Abgabe der Unterlagen Die unter B8 geforderten Unterlagen müssen gerollt in einem verschlossenen Paket mit der Aufschrift Wettbewerb Gemeindezentrum Feldthurns innerhalb der in der Bekanntmachung angeführten Frist im Rathaus der Gemeinde Feldthurns abgegeben werden. Die Abgabe ist werktags von Uhr und von möglich. Die Verantwortung für den termingerechten und unversehrten Eingang bei der Gemeinde liegt beim Teilnehmer. Zu spät eingegangene Unterlagen werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Auch Unterlagen von nicht ordnungsgemäß angemeldeten Teilnehmern werden nicht zugelassen. B10 Zusammensetzung der Bewertungskommission Die Bewertungskommission wird nach der Abgabe der Unterlagen der ersten Phase ernannt. Sie tagt ausschließlich in voller Besetzung. Jede Entscheidung muss durch Abstimmung herbeigeführt werden. Stimmenthaltungen sind nicht möglich. Die Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig und unanfechtbar. B11 Beurteilungsverfahren und -kriterien für die erste Phase Bei der Öffnung der eingereichten Pakete im Rathaus können die Teilnehmer anwesend sein. Der entsprechende Termin wird zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben. Die vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen werden einer Vorprüfung durch den Wettbewerbskoordinator unterzogen, der die Einhaltung der formalen Vorgaben überprüft. Zu Beginn entscheidet die Kommission über die Zulassung der Teilnehmer. Im Anschluss daran werden die Referenzprojekte im Hinblick auf die Berufserfahrung und Leistungsfähigkeit des Teilnehmers unter Anwendung folgender Kriterien bewertet: 1. Qualität der urbanistischen Lösung (Integration in das urbane Umfeld), 2. Qualität der architektonischen Lösung (Gestaltung der Baukörper, Freiflächen, Innenräume), 3. Qualität der funktionalen Lösung (Lösung der Bauaufgabe, äußere und innere Erschließung), 4. Qualität der technischen Lösung (Statik, Materialwahl, Haustechnik, Ökologie) Berufserfahrung und Leistungsfähigkeit des Teilnehmers werden auch über den Vergleich des Referenzprojektes mit der Wettbewerbsaufgabe beurteilt. Die Bewertungskommission ermittelt ohne Rangordnung 12 Bewerber. Diese werden zur zweiten Phase des Wettbewerbs eingeladen. Die in der ersten Wettbewerbsphase eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. B12 Unterlagen für die zweite Phase Die Pläne und Anhänge, die der Teilnehmer in der ersten Phase noch nicht erhalten hatte, werden mit der Einladung zur 2. Phase in digitalem Format auf einer CD-ROM zugeschickt.
8 Seite 8 von 18 B13 Rückfragen für die zweite Phase Rückfragen zur zweiten Phase können bis zum in der Bekanntmachung angeführtem Termin schriftlich (per Post, Fax, ) an die Koordinierungsstelle gerichtet werden. Ein zusammenfassendes Protokoll zu den eingegangenen Rückfragen wird den Teilnehmern zusammen mit dem Protokoll des Kolloquiums zugesandt. Dieses Protokoll gilt als Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen. B14 Kolloquium und Begehung Die Teilnehmer an der zweiten Phase sind zu einem Kolloquium mit Begehung des Areals eingeladen, das zu dem in der Bekanntmachung angeführten Termin im Rathaus in Feldthurns stattfindet. Es wird ein Protokoll verfasst und den Teilnehmern innerhalb von 14 Tagen zugesandt. Dieses Protokoll gilt als Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen. B15 Geforderte Leistungen für die zweite Phase Von den Teilnehmern an der zweiten Phase wird ein Vorprojekt gefordert, im Einzelnen werden folgende Leistungen verlangt: 1. Bericht Im Bericht mit einem Umfang von max. 4 Seiten DIN A4 soll die vorgeschlagene Lösung in Bezug auf die verschiedenen Bewertungskriterien erläutert werden. 2. Lageplan 1:500 Auf dem Lageplan sollen die einzelnen Baukörper mit den Dächern, die Freiflächen, die Erschließung ersichtlich und die Abstände zu den Grundstücksgrenzen und zu den Nachbargebäuden eingetragen sein. 3. Grundrisse aller Geschosse 1:200 Diese Pläne müssen alle unter- und überirdischen Geschosse umfassen, Raumbezeichnung und Nutzfläche aller Räume enthalten, sowie die wichtigsten Maße. 4. Schnitte 1:200 Es sind die für die Definition des Gebäudes erforderlichen Schnitte vorzulegen. Die Pläne müssen Höhenquoten und -maße enthalten. 5. Ansichten 1:200 Es sind alle Hauptfassaden darzustellen. 6. Baumassenmodell 1:500 Das Modell ist als Einsetzmodell herzustellen. Die Größe der Einsatzplatte entspricht dem Wettbewerbsareal. 7. Nachweis der Nutzflächen und des BRI Es ist das im Anhang 03 bereitgestellte Formblatt im Exel-Format auszufüllen. Die eingetragenen Flächen und Kubaturen müssen anhand überprüfbarer analytischer Berechnungen und Maßskizzen nachgewiesen werden. 3D-Abbildungen und Computersimulationen sind zugelassen und erwünscht, müssen aber auf den vorgesehenen Blättern untergebracht werden. Andere Unterlagen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Der Entwurf muss in Bezug auf Statik, Haustechnik, Brandschutz und barrierefreies Bauen grundsätzlich gelöst und realisierbar sein. Die Pläne müssen in zweifacher Ausfertigung auf max. 4 Blättern im Format DIN A0 (84,0x118,8cm) senkrecht einseitig bedruckt und gerollt abgegeben werden. Der Lageplan muss die Orientierung des Lageplanes Plan Nr. 01 übernehmen. Die abgegebenen Unterlagen, einschließlich das Modell, müssen mit der Aufschrift Wettbewerb Gemeindezentrum Feldthurns versehen sein und dürfen nur durch eine frei wählbare, sechsstellige Kennzahl an der rechten oberen Ecke jeder einzelnen Unterlage gekennzeichnet sein. Eine Verletzung der Anonymität durch den Teilnehmer hat den Ausschluss zur Folge.
9 Seite 9 von 18 B16 Abgabe des Unterlagen der zweiten Phase Die unter B15 geforderten Unterlagen müssen innerhalb des in der Bekanntmachung angeführten Termins im Rathaus der Gemeinde Feldthurns abgegeben werden. Die Abgabe ist werktags von Uhr und von möglich. Sämtliche Unterlagen müssen in einem geschlossenen Paket aus undurchsichtigem Material abgegeben werden. Das Paket darf nur die Aufschrift Wettbewerb Gemeindezentrum Feldthurns und die sechsstellige Kennzahl tragen. Die Verfassererklärung (Anhang 04) muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet in einem eigenen verschlossenen und undurchsichtigen Briefumschlag im Paket enthalten sein. Außen darf der Briefumschlag nur die Aufschrift Wettbewerb Gemeindezentrum Feldthurns und die sechsstellige Kennzahl tragen. Im Briefumschlag mit der Verfassererklärung muss auch der Beleg für folgende Zahlung enthalten sein: Zahlungsbestätigung über 20,00 auf das Postkonto Nr (IBAN IT75Y BIC BPPIITRRXX), lautend auf die AUT.CONTR. PUBB. Via di Ripetta, 246, Roma, unter Angabe der Steuernummer und des Kodex C.I.G E. Das Fehlen der Einzahlungsbestätigung (die ausgedruckte Kopie der Bestätigung der erfolgten Beitragszahlung mittels , welche dem Unternehmen, bei den Online Überweisungen, vom System übermittelt werden, diesbezüglich sind die auf der Internetseite verfügbaren Anleitungen zu beachten), stellt einen Ausschlussgrund aus dem Wettbewerbsverfahren dar. Die Daten der Überweisung auf das Postkonto müssen auf jeden Fall im Online-System der Überweisungen, also auf der Internetseite eingetragen werden. Aus Gründen der Anonymität ist die Wettbewerbsarbeit durch eine Mittelsperson abzugeben. Die Verantwortung für den termingerechten und unversehrten Eingang bei der Gemeinde liegt beim Teilnehmer. Zu spät angegebene Projekte werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. Bei Übermittlung durch Kurier und Post muss zur Wahrung der Anonymität als Absender die Adresse des Auslobers angegeben werden. B17 Beurteilungsverfahren und -kriterien für die zweite Phase Bei der Öffnung der eingereichten Pakete im Rathaus können die Teilnehmer anwesend sein. Der entsprechende Termin wird zu gegebenem Zeitpunkt bekannt gegeben. Die vom Teilnehmer eingereichten Unterlagen werden einer Vorprüfung durch den Wettbewerbskoordinator unterzogen, der die Einhaltung der formalen Vorgaben überprüft. Zu Beginn entscheidet die Kommission über die Zulassung der Entwürfe. Im Anschluss daran werden sie im Hinblick auf die bestmögliche Lösung der Wettbewerbsaufgabe unter Anwendung folgender Kriterien bewertet: 1. Qualität der urbanistischen Lösung (Integration in das urbane Umfeld, Gestaltung der öffentlichen Freiräume), 2. Qualität der architektonischen Lösung (Gestaltung der Baukörper, Freiflächen, Innenräume), 3. Qualität der funktionalen Lösung (Erfüllung des Raumprogramms, äußere und innere Erschließung), 4. Wirtschaftlichkeit (Baukosten, Betriebskosten, Nachhaltigkeit), Die einzelnen Kriterien werden nicht spezifisch gewichtet, entscheidend ist die beste Verknüpfung der 4 Aspekte und die beste Gesamtlösung. Die Bewertungskommission ermittelt die Sieger und kann folgende Preise vergeben. B18 Preise Für Preise und Spesenvergütungen stehen insgesamt ,00 zur Verfügung, die einzelnen Preise betragen:
10 Seite 10 von Preis: ,00 2. Preis: ,00 3. Preis: 6.000,00 Anerkennungen: 9.000,00 Über die Aufteilung der Anerkennungen entscheidet die Bewertungskommission. Sofern Mehrwertsteuer und Fürsorgebeiträge anfallen, werden diese zusätzlich vergütet. B19 Eigentums- und Urheberrecht Das Urheberrecht bleibt beim Verfasser. Das Projekt des bestplatzierten Teilnehmers geht mit der Beauftragung zur weiteren Planung in das Eigentum des Auslobers über. Dessen ungeachtet bleibt auch in diesem Fall das Urheberrecht beim Verfasser. Dem Auslober steht jedoch das Recht zu, diese Arbeiten auch nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Angabe der Verfasser und ohne weitere Vergütung zu veröffentlichen. B20 Auftragserteilung Im Falle der Realisierung des Bauvorhabens wird der bestplatzierte Teilnehmer mit der weiteren Planung (Vorprojekt, Endgültiges Projekt, Ausführungsprojekt) beauftragt. Der Auftrag schließt Statik, Haustechnik und Sicherheitsplan mit ein. Eine eventuelle Weitervergabe dieser Leistungen an spezialisierte Fachplaner muss im Einverständnis mit dem Auslober erfolgen. Die Beauftragung erfolgt durch einen Privatvertrag auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beauftragung in der Provinz Bozen geltenden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Im Sinne des DLH Nr. 11 vom i.g.f. (siehe wird das gegenständliche Projekt in die Kategorie I/c eingestuft und es kommt die Kürzung von 20% gemäß Art. 7/Absatz 1 sowie eine weitere Kürzung von 10% im Sinne von Art. 7/Absatz 2 zur Anwendung. Der Spesensatz wird gemäß Tabelle S festgesetzt, unabhängig davon wo und in welcher Entfernung vom Auftraggeber sich der Bürositz des Auftragnehmers befindet. Das Preisgeld gilt als Anzahlung auf das Honorar. Sollte das bestplatzierte Projekt von einer Arbeitsgruppe erstellt worden sein, wird der Vertrag mit dem Verantwortlichen der Gruppe abgeschlossen und das Honorar wird dem eines einzelnen Auftragnehmers entsprechen. Der Auslober behält sich das Recht vor, den Auftrag zu denselben Bedingungen auch auf weitere mit dem Bauvorhaben zusammenhängende freiberufliche Leistungen (z.b. Bauleitung und Abrechnung, Sicherheitskoordination in der Ausführungsphase, Planung und Bauleitung der Einrichtung ) auszudehnen. Beim Abschluss des Vertrages muss vom Auftragnehmer eine Bankgarantie in der Höhe von 10% des Honorars vorgelegt werden. Für die Ausarbeitung der Projektunterlagen stehen folgende Zeiten zur Verfügung: für die Ergänzung bzw. Vervollständigung des Vorprojektes 60 Tage für das endgültige Projekt mit Bauantrag 60 Tage für das Ausführungsprojekt 120 Tage Sollten die oben angeführten Fristen für die verschiedenen Planungsleistungen aus Verschulden des Auftragnehmers überschritten werden, wird eine Verzugsstrafe in Höhe von 0,5% für jeden Tag Verspätung vom Honorar einbehalten. Bei der Ausführung des Auftrages müssen die Empfehlungen der Bewertungskommission und des Auslobers eingebracht werden. Der Auslober behält sich vor, über die Form des Ausführungsprojektes und der Vergabe zum Zeitpunkt der Beauftragung zu entscheiden. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass er zum Zeitpunkt der Durchführung des Auftrages alle erforderlichen rechtlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür haben wird. Im Falle einer eventuellen Beauftragung mit der Bauleitung muss eine angemessene Präsenz am Ort gewährleistet werden. B21 Veröffentlichung der Ergebnisse
11 Seite 11 von 18 Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Phase des Wettbewerbs werden die Teilnehmer über die Entscheidungen der Bewertungskommission benachrichtigt und erhalten bei Beantragung eine Abschrift des Protokolls. B22 Ausstellung der Projekte Dem Auslober steht das Recht zu, die Wettbewerbsarbeiten der 2. Phase unter Nennung der Verfasser öffentlich auszustellen und Teile als Auszug in einem Ausstellungskatalog oder in anderen Veröffentlichungen zu publizieren. Dem Teilnehmer steht dafür keine finanzielle oder irgendwelche andere Vergütung zu. B23 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten Die zur zweiten Phase eingereichten Unterlagen, das Siegerprojekt ausgenommen, können nach Abschluss des Wettbewerbes vom Teilnehmer abgeholt werden. Auf Wunsch des Teilnehmers können sie diesem auch kostenpflichtig zugeschickt werden. Die entsprechenden Modalitäten werden zu gegebenem Zeitpunkt mitgeteilt. B24 Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen Mit der Teilnahme am Wettbewerb und mit der Unterschrift des Anmeldeformulars und des Verfasserbriefes erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, die gegenständlichen Wettbewerbsbedingungen anzuerkennen. Im Besonderen verpflichtet er sich damit, im Falle der Auftragserteilung den Auftrag unter den in Punkt B20 angeführten Bedingungen hinsichtlich Leistungsumfang, Honorarberechnung und Ausführungszeit anzunehmen. B25 Termine Die mit dem Ablauf des Wettbewerbs zusammenhängenden Termine sind in der Bekanntmachung angeführt.
12 Seite 12 von 18 C Wettbewerbsaufgabe C01 Vorbemerkungen Das derzeitige Rathaus, welches auch einen Veranstaltungssaal beherbergt, entspricht weder in seiner Struktur noch im Ausführungsstandart den heutigen Anforderungen. Die Kosten für Umbau und Erweiterung würden in etwa jenen eines Neubaues entsprechen. Nachdem die Gemeindeverwaltung zwischen Kindergarten, Schule und Zufahrtsstraße über ein Grundstück verfügt, ist die Idee geboren, ein neues Rathaus, ein Kulturhaus mit Mehrzwecksaal und einige weitere für öffentliche Einrichtungen erforderliche Räume an dieser Stelle neu zu errichten. Darüber hinaus besteht die Absicht, hier auch einige private Dienstleistungen unterzubringen. Gleichzeitig soll dieser zentrale Bereich des Dorfes neu gestaltet und als öffentlicher Bezugs- und Treffpunkt ausgebildet werden. C02 Geschichtliche Entwicklung des Dorfes Das Gebiet der Gemeinde Feldthurns wurde schon um v.ch. besiedelt, davon zeugen zahlreiche prähistorische Funde. Die Gemeinde zählt derzeit Einwohner. Das Schloss Velthurns wurde von den Brixner Bischöfen zwischen 1577 und 1587 erbaut. Besonders sehenswert sind die Vertäfelungen, Einlegearbeiten, geschnitzte Portale und Holzdecken, die zu den bedeutendsten Kunstschreinereien der Renaissance im süddeutschen Raum zählen. Anbei eine Übersicht über die Struktur des Dorfes und einige Entwicklungsstufen im Vergleichsraum 1860/2007
13 Seite 13 von 18 Situation um 1860 Situation um 1995 Situation um 1860 Situation um 1970 Situation um 2007 Weitere Informationen zur Geschichte siehe Internetseite der Gemeinde oder
14 Seite 14 von 18 C03 Wettbewerbsareal Das Areal liegt auf 850 m.ü.m. und hat ein Ausmaß von 7.310,7 m². Es liegt an der Zufahrtsstrasse von Süden. Der Besucher trifft an dieser Stelle auf den zentralen Bereich des Dorfes. Zwei historisch interessante und wertvolle Gebäude prägen den nord-westlichen Bereich des Areals. Die Kirche zum Heiligen Laurentius wird 1312 erstmals urkundlich erwähnt. Sie wurde um 1400 vergrößert und erhielt erst im 16. Jahrhundert den Turm. Der Bauernhof steht unter Denkmalschutz, vor einigen Jahren wurde er nach einem Brand wieder aufgebaut. Süd-östlich grenzen der Kindergarten und die neu erweiterte Schule an das Areal. Im Nord-Osten liegt ein Hotel (Unterwirt). Kindergarten und Schule wurden in den letzten Jahren umgebaut und erweitert. In der Schule ist mit Eingang von Westen die öffentliche Bibliothek untergebracht. Auch das Hotel wurde kürzlich umgebaut und erweitert.
15 Seite 15 von 18 Das Gelände fällt nach Süd-Osten ab. In diese Richtung wird ein besonders reizvoller Ausblick zu den Dolomiten geboten. Unmittelbar über der Kirche und dem Bauernhaus liegt die zentrale Dorfstrasse, wo verschiedene Läden und Gastbetriebe zu finden sind und wo ein reger Betrieb von Fahrzeugen und Fußgängern herrscht. Im Hintergrund ist auch das Schloss Velthurns ersichtlich.
16 Seite 16 von 18 Bei dem Areal handelt es sich um einen in jeder Hinsicht sensiblen Ort. Dem urbanistisch-raumordnerischen Aspekt muss größte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Räumliche und konzeptionelle Bezüge sollten nicht nur zur unmittelbaren Umgebung sondern möglichst zum Dorf in seiner Gesamtheit hergestellt werden. Die Verbauung dieses Areals ist eine einmalige Chance, der Eingriff wird sich auf das gesamte Dorf auswirken. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass die Baumaßnahmen mit einem hohen Anspruch an Gestaltungsqualität und im Dialog mit der Struktur des Dorfes erfolgen können. Die wichtigsten Maßpunkte der Fassaden der Nachbargebäude (Fuß- Trauf,- und Firstpunkte) sind in der Geländevermessung (Plan Nr. 02) enthalten. C04 Raumprogramm Das Raumprogramm ist in folgende funktionelle Einheiten gegliedert: a) Rathaus b) Mehrzwecksäle c) Öffentliche Dienstleistungen d) Private Dienstleistungen e) Tiefgarage f) Platzgestaltung Das detaillierte Raumprogramm mit den geforderten Nutzflächen ist im Anhang 03 zusammengefasst. Die Flächenangaben gelten als Richtwerte. Die Bemessung der Flächen für Nebenräume und Verkehrsflächen wird dem Teilnehmer überlassen, muss aber den einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften entsprechen. Die Teilung in Gruppen besteht nur in funktioneller Hinsicht. Die Gliederung in Baukörper steht dem Teilnehmer frei. Bemerkungen zu den einzelnen Einheiten: Im Rathaus sind die Ämter der Gemeindeverwaltung untergebracht, mehrere davon mit Schalterbereichen. Besonderes Augenmerk ist auf den Ratsaal zu richten. In diesem Saal ist ein Sitzungstisch mit 20 Plätzen für die Gemeinderäte und den Platz für den Sekretär und 25 Sitzplätze für das Publikum vorzusehen. Die Mehrzwecksäle bestehen aus einem großen Saal mit ca. 240 Sitzplätzen und Bühne und einem Konferenzsaal mit ca. 80 m² Nutzfläche. Dazu kommen das Foyer und verschiedene Nebenräume. Das Gebäude soll in vielfältiger Art und Weise für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen geeignet sein. Als öffentliche Dienstleistungen sind Postamt, Infostelle des Tourismusvereins, Arztambulatorium, Mütterberatung, Seniorentreff und eine Kindertagesstätte vorgesehen. Die Nutzung der Räume für private Dienstleistungen steht noch nicht fest, es wird sich aber voraussichtlich um eine Bank, ein Kaffee oder um Läden handeln. Die Nettoraumhöhe muss im Regelfall 2.60 m betragen, für größere Räume soll sie entsprechend angehoben werden, für den Mehrzwecksaal soll sie ca m betragen. In der Tiefgarage sollen 50 Stellplätze untergebracht werden. Diese Garage kann auch unterteilt und verschiedenen Gebäuden zugeordnet werden. Darüber hinaus soll der Bau einer zusätzlichen, unabhängigen Tiefgarage mit ca. 15 Stellplätzen und Zufahrt von Osten (vom bestehenden Parkplatz des Hotel Unterwirt aus) vorgesehen werden. Diese Garage ist nicht Teil des Raumprogramms und muss deshalb bei der Berechnung der Kubatur nicht berücksichtigt werden. Sie soll aber trotzdem geplant und in den Plänen eingetragen werden.
17 Seite 17 von 18 An die Gestaltung des Platzes werden folgende Anforderungen gestellt. Die Haltestellen für den Bus können in beiden Richtungen neu eingerichtet werden. Sie können als Ausbuchtung der Strasse (ca. 18,00 x 3,00 m zuzüglich Einfahrt und Ausfahrt) oder als auf der Fahrbahn markierte Haltestelle (20,00 x 3,00 m) vorgesehen werden und sollten möglichst zentral angeordnet sein. Die Haltestellen und die Zufahrt zur Garage müssen innerhalb des Wettbewerbsareals errichtet werden. Auf dem Platz ist eine Kurzparkzone mit 8-10 Stellplätzen vorzusehen, davon sind 2 behindertengerecht auszuführen. Für den eigentlichen Platzbereich ist ein schlüssiges Konzept vorzulegen für die Gestaltung der Flächen und für die Erschließung der Gebäude, sowie für Wegführung, Sitzgelegenheiten, Bodenbeläge, Bepflanzung, Das DLH vom , Nr. 28, Funktionelle und geometrische Normen für die Planung und den Bau von Straßen in der Autonomen Provinz Bozen/Südtirol ist unter abrufbar. C05 Funktionelle Anforderungen Es sind folgende funktionelle Anforderungen zu erfüllen In Bezug auf die Gebäude: Die verschiedenen Einrichtungen sollten für die Besucher vom Platz aus zugänglich sein. Die Tiefgarage muss von den Gebäuden unabhängige Zugänge und Fluchtwege haben. Die Heizung der Gebäude erfolgt über ein Fernwärmenetz. Die Kindertagesstätte ist für 15 Kinder ausgelegt, sie soll eine eigene Freifläche erhalten oder im Bereich des Kindergartens angeordnet werden, damit der Spielplatz gemeinsam genutzt werden kann. In Bezug auf den Platz: Der Fußgängerweg von den Wohngebieten des Dorfes zum Kindergarten und zur Schule wird stark beansprucht und muss deshalb an dieser Stelle beibehalten werden. Geringe Änderungen können vorgesehen werden, es muss aber nach wie vor ein sicherer Übergang über die Landesstrasse gewährleistet sein. C06 Besondere Anforderungen Es wird Wert darauf gelegt, dass der Ausblick zu den Dolomiten nicht vollkommen verbaut wird. Es sollten auch die Sichtverbindungen zum Schloss und zur Pfarrkirche möglichst bestehen bleiben. Auch wenn die Kirche zum Heiligen Laurentius nicht im Wettbewerbsareal liegt, und somit in diesem Bereich keine Maßnahmen vorgesehen werden können, so soll sie trotzdem in das Gestaltungskonzept einbezogen werden. Es besteht die Absicht, das Bauvorhaben in 2 Abschnitten zu realisieren: erster Bauabschnitt Mehrzwecksäle mit anteiliger Tiefgarage, Bushaltestellen, ev. öffentliche Dienstleistungen zweiter Bauabschnitt - Rathaus mit anteiliger Tiefgarage, restliche öffentliche Dienstleistungen Das Projekt muss so konzipiert sein, dass dieser Ablauf bei der Realisierung des Bauvorhabens möglich ist. Die privaten Dienstleistungen können wahlweise mit dem ersten oder zweiten Bauabschnitt zugeordnet werden. C07 Nachhaltigkeit Der ökologische Aspekt wird ebenfalls als wesentlich erachtet. Der Entwurf soll auf einen sinnvollen Umgang mit den Umweltressourcen aufbauen und einen zukunftsorientierten sparsamen Energiehaushalt ermöglichen. Im Einzelnen soll die Wärmedispersion möglichst gering gehalten und ein Teil der Fläche des Areals nicht versiegelt werden. Die Nutzung der Sonnenenergie (passiv und aktiv) und anderer alternativer Energieformen, sowie Nutzung des Regenwassers sollen in Betracht gezogen werden.
18 Seite 18 von 18 C08 Kubaturlimit Der vom Auslober festgesetzte Grenzwert für den Bruttorauminhalt (BRI) von m³ darf nicht überschritten werden. Dies muss anhand der Tabelle in Anhang 03 nachgewiesen werden. Die Berechnung muss alle geschlossenen Baukörper von der Fußbodenoberkante des untersten Geschosses bis zur Oberkante des Daches enthalten. Projekte, die den oben angeführten Grenzwert überschreiten, werden nicht zum Wettbewerb zugelassen. C09 Baurechtliche Bestimmungen Die Ausarbeitung des Entwurfs unterliegt grundsätzlich folgenden Leitplänen und Bestimmungen, die hier auszugsweise und nicht vollständig wiedergegeben sind: 1. Urbanistische Parameter Es sind folgende Parameter zu berücksichtigen: min. Gebäudeabstand zu Gebäuden außerhalb des Areals min. Grenzabstand zur B.P. 102 und zu den G.P. 837 und 836/6 max. mittlere Gebäudehöhe, für jeden Baukörper getrennt berechnet m 5.00 m m 2. Architektonische Barrieren Zur Vermeidung von architektonischen Barrieren wird auf das Dekret des Landeshauptmanns vom Nr. 38 Verordnung über die Beseitigung und Überwindung von architektonischen Hindernissen verwiesen. Das DLH kann von herunter geladen werden. 3. Brandverhütung In diesem Zusammenhang soll das Ministerialdekret vom beachtet werden. Für die Garage, für Lager- und Technikräume sind verschiedene Vorschriften zu beachten. Detaillierte Hinweise sind auf folgender Internetseite verfügbar: 4. Statik Es sind die staatlichen Normen zu berücksichtigen, im Besonderen wird aber auch auf das DLH vom Nr. 14 (Technische Vorschriften zur Festlegung der Schneelast am Boden) i.g.f. hingewiesen. Es kann von der Internetseite herunter geladen werden. Es obliegt dem Teilnehmer, sich detailliert und umfassend auch über die angeführten Bestimmungen hinaus zu informieren.
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