Rahmenvertrag über die Einrichtung eines Virtual Private Networks (VPN)

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1 Zwischen...,...,... im Folgenden Provider genannt und,,,,, im Folgenden genannt wird folgender geschlossen: Rahmenvertrag über die Einrichtung eines Virtual Private Networks (VPN) Präambel Der Provider stellt mit diesem Rahmenvertrag eine standortübergreifende Kommunikationsmöglichkeit innerhalb des Unternehmens des Kunden zur Verfügung. Ziel dieses Rahmenvertrags ist es, dass dem Unternehmen des Kunden in einem geschlossenen Benutzerkreis Dienste und Anwendungen zur Verfügung gestellt werden, die vergleichbar einem eigenen Firmennetzwerk sind. Hierbei wird den Zweigstellen, Niederlassungen, Mitarbeitern etc. des Unternehmens unabhängig von ihrem jeweiligen Standort der Zugang zu diesem Netzwerk ermöglicht ("VPN"). Das Service Level Agreement, das Auftragsformular und die Standortliste als Anlagen zu diesem Vertrag werden zu Bestandteilen dieses Vertrags. 1 Vertragsgegenstand Der Provider wird die Unternehmensstandorte des Kunden im Sinne eines VPN miteinander verbinden und den jeweiligen Standortzugang zu dem VPN bereitstellen. Der Provider wird an den Standorten Router installieren, regelmäßig konfigurieren und fortlaufend überwachen. Soweit der Kunde dies wünscht, wird der Provider mit Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zu diesem Vertrag gegen gesondertes Entgelt ein zusätzliches Verschlüsselungsverfahren (IPSec) bereitstellen sowie für die Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit einer Firewall Sorge tragen. Der Provider und der Kunde werden hinsichtlich der einzelnen Standorte für die Dauer deren Anbindung jeweils einen Ansprechpartner benennen sowie zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderliche Unterlagen, Informationen, Daten etc. unentgeltlich zur Verfügung stellen.

2 Der Provider darf während der Vertragslaufzeit Leistungsinhalte ändern und Entgelte erhöhen. Dies gilt insbesondere, sofern der Dienst verbessert und/oder ergänzt wird und hierdurch eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik erreicht wird. Der Provider wird diese geänderten Bedingungen dem Kunden mindestens 4 Wochen vor deren In-Kraft-Treten mitteilen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung für jeden einzelnen Standort zu, soweit der jeweilige Standort von den geänderten Bedingungen betroffen ist ( 12). 2 Bestellprozess Der Kunde wird dem Provider eine Standortliste zur Verfügung stellen. In dieser wird der Kunde angeben, ob er zwischen seinen Unternehmensstandorten leitungsvermittelte Lösungen, wie Wählverbindungen oder Standardfestverbindungen, oder aber eine Internet basierte Lösung, wie beispielsweise DSL, wünscht. Die gewünschten Bandbreiten sind ebenfalls in der Standortliste anzuführen. Der Provider wird die Realisierungsmöglichkeit der gewünschten Anbindungen und Bandbreiten prüfen und dem Kunden innerhalb von 14 Werktagen nach Zugang der Standortliste mitteilen, ob und an welchen Standorten die gewünschten Verbindungen von ihm selbst oder durch Dritte, denen er sich im Rahmen der Vertragserfüllung bedient, zur Verfügung gestellt werden können. Der Kunden wird dem Provider auf Anforderung unverzüglich erforderliche Informationen mitteilen, die diesem hinsichtlich Anbindung, Bandbreite und Standort gegebenenfalls fehlen. Die Übertragungsgeschwindigkeiten hinsichtlich der einzelnen Standorte sind abhängig von der von dem Provider ermittelten und von diesem durchführbaren Anbindungsmöglichkeit. Bei der Anbindung von Standorten über Wählleitungen ist der Kunde für die Bereitstellung und Funktionstauglichkeit des analogen oder ISDN-Anschlusses sowie der entsprechenden Verbindungssoftware verantwortlich. Anhand der Prüfung sowie der ermittelten Bandbreiten gibt der Provider ein Angebot ab. Der Kunde wird innerhalb von 7 Werktagen mitteilen, ob er dieses Angebot annimmt. Sofern der Kunde diese Frist überschreitet, ist der Provider nicht mehr an sein Angebot gebunden. Sobald der Kunde das Angebot des Providers angenommen hat, gibt dieser dem Kunden für die jeweiligen Standorte verbindliche Bereitstellungsdaten an. Soweit der Provider lediglich ein unverbindliches Bereitstellungsdatum angibt und dieses um mehr als 6 Wochen überschritten wird, hat der Kunde das Recht, dem Provider eine angemessene Frist zur Bereitstellung zu setzen. Nach deren Ablauf ist der Kunde zur Ablehnung der Leistung berechtigt. 3 Bedarfsplanung Die Parteien werden, soweit der Kunden dies wünscht, zu Vertragsbeginn eine Bedarfsplanung erstellen, die jederzeit anhand des aktuellen Bedarfs seitens des Kunden angepasst werden kann. Ziel dieser Bedarfsplanung ist die Sicherstellung, dass die Anbindung neuer Standorte des Kunden und/oder die Anpassung von Bandbreiten im Hinblick auf bereits angebundene

3 Standorte seitens des Providers vorgehalten werden kann, deren Realisierbarkeit zumindest überprüft werden kann. Anhand dieser Bedarfsplanung hat der Kunde die Möglichkeit, während der Laufzeit dieses Vertrags weitere Standorte in das VPN integrieren zu lassen. Hierzu werden zwischen den Parteien gesonderte Einzelverträge abgeschlossen, deren Laufzeit sich aus 12 dieses Vertrags ergibt. 4 Abnahme Nach Abschluss seiner Arbeiten erklärt der Provider unverzüglich die Fertigstellung der Anbindung des einzelnen Standorts an das VPN sowie der Routerkonfiguration. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Funktionstüchtigkeit der Anbindung zu überprüfen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Werktagen dem Provider in schriftlicher Form Mängel der Anbindung mitteilt, gilt die Leistung seitens des Providers als bereitgestellt. 5 Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, den jeweiligen Dienst des Providers nicht in rechtsmissbräuchlicher Weise zu nutzen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte über das zur Verfügung gestellte Netz einzubringen oder auf sie hinzuweisen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Er wird insbesondere keine Daten weiterleiten, die gegen das Urheberrecht verstoßen und/oder jugendgefährdende Inhalte und/oder sonstige strafbare Inhalte aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich, keine Viren zu verbreiten sowie eine übermäßige Belastung des Internet durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten, insbesondere "Mail- Spamming", "Junk- " oder "Cross-Posting", zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich, eventuelle persönliche Informationen zur Nutzung des Dienstes, wie beispielsweise Zugangsdaten, Passwörter etc. geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider unverzüglich mitzuteilen, wenn - eine Änderung in der Person des Kunden (Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge), - eine Änderung der Anschrift, des Namen, der Rechtsform oder der Firma, - eine Änderung der Gesellschafter eintritt. Der Kunde wird Eingriffe und/oder Veränderungen an dem Netz des Providers und/oder an dessen Zugangseinrichtungen nur mit vorheriger ausdrücklicher Erlaubnis des Providers vornehmen. Der Kunde verpflichtet sich, ab Kenntnis von einer Störung des beauftragten Diensts dies dem Provider unverzüglich anzuzeigen. 6 Hotline

4 Der Provider richtet für Fragen des Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder Problemen im Zusammenhang mit einzelnen Standorten eine Hotline ein. Diese Hotline soll 7 Tage die Woche (Montag bis Montag) erreichbar sein. Näheres hierzu ist in dem Service Level Agreement als Anlage zu diesem Vertrag geregelt. 7 Weiterentwicklungen und Stand der Technik Der Provider hat auf Änderungen in den Rahmenbedingungen des Vertrags, insbesondere neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung, angemessen Rücksicht zu nehmen. Er erbringt seine Leistungen jedenfalls nach dem Stand der Technik. 8 Service-Arbeiten, Wartungsfenster und Entstörzeiten Der Provider wird gemäß des Service Level Agreements Wartungsarbeiten durchführen. Reaktionszeiten und Entstörzeiten sind ebenfalls in dem Service Level Agreement als Anlage zu diesem Vertrag geregelt. 9 Gewährleistung Der Provider steht für die Mängelfreiheit seiner eigenen Einrichtungen ein sowie für die Mängelfreiheit von durch ihn installierter Hard- und/oder Software bei dem Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der seitens des Providers installierten Hard- und/oder Software vorzunehmen; bei entsprechenden Änderungen entfällt die Gewährleistungspflicht des Providers. Etwas anderes gilt, sofern der Kunde nachweist, dass die vorgenommenen Änderungen keinen Einfluss auf die Gewährleistungspflichten des Providers haben und/oder diese nicht wesentlich erschweren. 9 Verjährung von Mängelansprüchen Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr. 10 Haftung Der Provider haftet für Sachschäden - in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden seiner Organe und leitenden Angestellten, - dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, - außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, der Provider kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen, - der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Für Vermögensschäden im Rahmen der Erbringung der Telekommunikationsdienstleistungen, die nicht vorsätzlich verursacht wurden, haftet der Provider bis zu einem Betrag in Höhe von EUR pro Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung des Providers auf 10 Mio. EUR jeweils je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund des desselben Ereignisses zu leisten sind, diese Höchstgrenze, so wird der Schadensersatzanspruch in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.

5 Der Provider darf während der in dem Service Level Agreement angegebenen Zeiten Wartungsarbeiten sowie andere technisch notwendige Arbeiten an dem Telekommunikationsnetz sowie an den technischen Einrichtungen (wie z.b. Router) vornehmen. Er wird dem Kunden die Aufnahme dieser Arbeiten mindestens 5 Werktage im Voraus bekannt geben. Außerplanmäßige (Wartungs-)Arbeiten wird der Provider mindestens 10 Werktage im Voraus ankündigen. Soweit durch technisch notwendige Arbeiten der Zugang zu dem Netz unterbrochen wird und der Provider dies dem Kunden nicht mindestens 10 Tage im Voraus angekündigt hat, ist der Provider für diese Zugangsunterbrechung nur verantwortlich, soweit er dies gemäß der oben dargelegten Grundsätze zu vertreten hat. Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen. Die Haftung wegen Vorsatzes, Garantie, Arglist und für Personenschäden bleibt hiervon unberührt. 11 Sperre Eine Sperre des Zugangs der einzelnen Standorte ist zum einen zulässig, wenn der Kunde mit der Zahlungsverpflichtung in Höhe von mindestens 80 EUR in Verzug sind und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist, und zum anderen nach schriftlicher Androhung und einer Wartefrist von mindestens zwei Wochen, es sei denn, - der Kunde hat Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben, oder - es droht eine Gefährdung der Einrichtungen des Providers, insbesondere des Netzes, durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, oder - das Entgeltaufkommen steigt in sehr hohem Maße an und Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind, und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. Der Provider wird den Kunden im Einzelfall auf die Möglichkeit hinweisen, Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu suchen. 12 Laufzeit und Kündigung Dieser Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten, erstmals jedoch nach Ablauf von 12 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrags gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit jedes Standortvertrags beträgt ein Jahr ab Bereitstellung, es sei denn, die Parteien sehen in dem jeweiligen Einzelvertrag eine andere Regelung vor. Einzelverträge können von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit. Der jeweilige Einzelvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit um weitere 12 Monate, wenn er nicht fristgerecht zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wurde.

6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den oben stehenden Regelungen unberührt. Dem Kunden steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere zu, wenn - das vereinbarte verbindliche Bereitstellungsdatum um mehr als 100 Tage überschritten wird; - die maximale Entstörzeit oder die zulässige Nichtverfügbarkeit um mehr als 250% überschritten wird; - der Provider die Entgelte erhöht oder die Leistungsinhalte ändert ( 1). Beide Vertragsparteien haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn - der Vertragspartner zahlungsunfähig wird, gegen ihn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; - wenn dem Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht für länger als 30 Tage durch höhere Gewalt unmöglich ist. wenn die andere Partei Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung des Vertragspartners nicht innerhalb einer angemessen Frist von zehn Werktagen beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint. Eine fristlose Kündigung kommt grundsätzlich nicht in Betracht, sofern diese Vertragspflichtverletzung unwesentlich ist, so dass nach Abwägung aller Umstände eine fristlose Kündigung nicht als angemessen erscheint. Die außerordentliche Kündigung kommt hierbei jeweils nur bezogen auf den einzelnen Standort in Betracht, bei welchem die oben genannten Kündigungsgründe vorliegen. Die außerordentliche Kündigung des Gesamtvertrags ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Kunde nachweist, dass durch die außerordentliche Kündigung einzelner Standorte an der Aufrechterhaltung des Gesamtvertrags kein Interesse mehr besteht. 13 Zahlungsbedingungen Der Kunde zahlt an den Provider eine monatliche Gesamtvergütung für sämtliche Standorte, wobei eventuelle Grundgebühren für die Einwahl in das Internet bereits von dieser Gebühr umfasst sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich anhand der gemäß 1 dieses Vertrags ermittelten Anbindungsmöglichkeiten und ist insbesondere abhängig von den tatsächlichen Bandbreiten der jeweiligen Standorte. Die Parteien werden gegebenenfalls gesondert vereinbaren, ob die Abrechnung des Datenverkehrs der Standorte volumenmäßig oder aber zu einem Festpreis erfolgen soll. Einzelheiten werden in der jeweiligen einzelvertraglichen Regelung der Standorte geregelt. Der Kunde kann einen Einzelverbindungsnachweis im Hinblick auf den Datenverkehr der einzelnen Standorte verlangen. Der Kunde wird hierzu schriftlich erklären, dass seine derzeitigen Mitarbeiter hierüber informiert worden sind, dass er künftige Mitarbeiter hierüber unverzüglich informieren wird und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften informiert worden sind oder dass eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist. Bei einer Abrechnung nach Volumen sind Einwendungen innerhalb von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung an den Kunden von diesem geltend zu machen. Ansonsten gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Einwendungen des Kunden nach Fristablauf bleiben unberührt.

7 Der Provider wird die Verbindungsdaten 8 Wochen nach Versendung der Rechnung löschen. Der Provider wird den Kunden auf der jeweiligen Rechnung sowohl auf die Einwendungsfrist als auch auf seine Löschungspflicht gesondert hinweisen. 14 Höhere Gewalt Sofern dem Provider die Leistung aufgrund höherer Gewalt (z.b. Krieg, Naturkatastrophen sowie Stromausfall, Streik, soweit Letztere nicht im Verantwortungsbereich des Providers liegen) unmöglich ist, ist er für ihre Dauer von seiner Leistungspflicht entbunden. Ist einer Partei aufgrund höherer Gewalt die Erbringung einer wesentlichen Vertragspflicht für einen erheblichen Zeitraum nicht möglich, so hat die andere Partei das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines jeden Standorts, soweit dieser von dem Umstand der höheren Gewalt unmittelbar betroffen ist. 15 Datenschutz Der Provider wird datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere die TDSV soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung des VPN anfallen beachten und befolgen. Er wird insoweit seinen Mitarbeitern die notwendigen Vorgaben geben und sie auf deren Einhaltung verpflichten. 16 Schlussbestimmungen Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Providers. Sollte eine Regelung dieses Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrags hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel ist in diesem Fall durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt für das Schließen einer Vertragslücke. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags oder der Einzelaufträge bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für Änderungen des Schriftformerfordernisses. Die Anlagen sind Bestandteil des Vertrags. (Ort des Vertragsschlusses), den (Datum)

8 Unterschrift des Providers Unterschrift des Kunden

9 Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom...: Standortliste Standort 1 Standort- und Installationsanschrift: Name bzw. Firma:... Straße/Nr.:... genaue Lage:... (z.b. Erdgeschoss/Zimmer.../2. OG etc.) PLZ und Ort:... Telefon:... Mobilfunk:... Fax: Ansprechpartner: Name/Vorname:... Telefon:... Fax:... -Adresse:... Gewünschter Bereitstellungstermin:... Anschlussvariante: DSL, Festverbindung, Einwahlmöglichkeit (analog oder über ISDN; Bandbreiten lediglich bis 64 kbit/s),... Bandbreite: 64 kbit/s, 128 kbit/s, 256 kbit/s, 512 kbit/s, 1024 kbit/s, 2048 kbit/s,... Preise: Einmalige Bereitstellungspauschale / Installationskosten für die Anschlussvariante "..." =... EUR Einmalige Bereitstellungspauschale / Einrichtung des Router =... EUR Preis pro Monat für die Anschlussvariante "X-DSL": Bandbreite 256 kbit/s = 100 EUR / Einwahlmöglichkeit (monatl. Grundgebühr) = 25 EUR / Minutenpreis (9 bis 21 Uhr / 21 bis 9 Uhr) = 0,03 EUR / 0,02 EUR Preis pro Monat für die Anschlussvariante "Festverbindung": Bandbreite... =... EUR pro Kilometer Entfernung Standort 2... Standort 3...

10 Der Kunde erhält eine standortübergreifende Rechnung mit einer Auflistung aller Kundenstandorte. Die Zahlungen erfolgen monatlich. Der Provider hat Anspruch auf Rechnungsstellung für den einzelnen Kundenstandort mit der Servicebereitstellung. Der Service ist erfolgreich bereitgestellt, wenn zwischen Kundenstandort und Internet IP-Pakete übertragen werden. (Ausstellungsort), den (Datum) Unterschrift des Providers Unterschrift des Kunden

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