Ausfüllhilfe zum nachstehenden Antrag

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1 Ausfüllhilfe zum nachstehenden Antrag 1. Bitte ergänzen Sie den Antrag (Seite 1 und 2) um - Ihre persönlichen Daten - das Beginndatum - Ihre Bankverbindung 2. Kreuzen Sie den gewünschten Monatsbeitrag an (Seite 2) 3. Unterschreiben Sie bitte den Antrag und die Einzugsermächtigung (Seite 2) 4. Bestätigen Sie den Empfang der Vertragsbestimmungen (Seite 5) 5. Unterschreiben Sie bitte die Empfangs- bzw. Aushändigungsbestätigung von Kundeninformation und Beratungsprotokoll (Seite 7) (Ausführliche Neugestaltung des DFV Unfallantrages ist gesetzlich notwendig wegen Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes.) Die Unterlagen bitte faxen an 06836/92308 oder per Post an: Deutscher Fallschirmsportverband e.v. Comotorstr Überherrn

2 Versicherungsantrag Vor- und Familienname Anschrift Geburts-Datum DFV-Mgl.-Nr. (falls vorhanden) Ausgeübte Berufliche Tätigkeit Telefon-Nummer Ich beantrage die nachfolgende Versicherung über den Gruppen-Versicherungsvertrag für Mitglieder des DFV mit der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG. Falls ich nachstehend kein Datum eingesetzt habe, soll die Versicherung zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Kraft treten. U n f a l l v e r s i c h e r u n g - incl. Mitversicherung von Luftfahrtunfällen für Fallschirmspringer (Sprung- und Flugunfall) - weltweit - innerhalb und außerhalb des Berufes (24-Stunden-Deckung). - nach erweitertem Versicherungsumfang Exclusive Versicherungsbeginn gewünscht ab (Datum) 00:00 Uhr, Vertragsablauf ist der des übernächsten Jahres 00:00 Uhr. Der Versicherungsschutz verlängert sich mit dem Ablauf um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn er nicht spätestens bis zum des ablaufenden Jahres (Eingangsdatum) schriftlich gekündigt wird. Versicherungssummen: ,00 Euro für Unfalltod ,00 Euro für den Invaliditätsfall ( ,00 Euro Leistung bei Vollinvalidität) ,00 Euro maximal für Kosmetische Operationskosten ,00 Euro maximal Sofortleistung bei schweren Verletzungen ,00 Euro maximal für Bergungskosten ,00 Euro für Kurbeihilfe Seite 1

3 Monatsbeitrag einschließlich 19 % Versicherungssteuer: 19,40 Euro (Gefahrengruppe A) 21,66 Euro (Gefahrengruppe B) Ich wünsche eine Verdopplung der o.a. Versicherungssummen für Unfalltod und Invalidität. Monatsbeitrag einschließlich 19 % Versicherungssteuer damit: 38,79 Euro (Gefahrengruppe A) 43,20 Euro (Gefahrengruppe B) Für die Einstufung nach Gefahrengruppe A bzw. Gefahrengruppe B sind nachfolgende Kriterien entscheidend: Gefahrengruppe A: Personen mit kfm. oder verwaltender Tätigkeit im Innen- oder Außendienst. leitend oder aufsichtführend im Betrieb, tätig im Laden, Labor (mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen = Gefahrengruppe B), im Gesundheitswesen oder in der Schönheitspflege, auch Fotografen, Künstler, Optiker, Reporter, Schneider, Studenten und Uhrmacher sowie alle Frauen. Gefahrengruppe B: Personen mit körperlicher oder handwerklicher Berufsarbeit oder tätig auf Baustellen und Gerüsten oder mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiblen Stoffen, auch Angehörige der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes sowie im Außendienst tätige Angehörige der Polizei, der Forst-, Steuer- und Zollverwaltung, Berufskraftfahrer, Landwirte, Tänzer, Tierärzte, Turn-, Sport- und Tanzlehrer. Für folgende Berufsgruppen ist eine Versicherung nur nach individueller Prüfung durch den Versicherer möglich: Artisten, Bergführer, Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler, Berufstaucher, Bewachungspersonal im Personenschutz, Munitionssucher, Munitionsräumer, Minensucher und Minenräumer, Rennfahrer, Renn- oder Springreiter, Sprengpersonal, Stuntmen, Testpiloten, Tierbändiger. Wichtige Erläuterungen siehe weitere Seiten! Ort, Datum Unterschrift Einzugsermächtigung Untenstehend angegebenes Geldinstitut ermächtige(n) ich/wir widerruflich, zu Lasten meines/unseres Kontos eingehende Lastschriften zu Gunsten der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG einzulösen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht für das kontoführende Geldinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Konto-Nr. bei Bankinstitut Bankleitzahl Ort, Datum Unterschrift Seite 2

4 Wichtige Erläuterungen 1. Ihre Anzeigepflichten 9. Widerrufsrecht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, die Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform fragen, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Das gleiche gilt bei Fragen in Textform, die wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme, stellen. 2. Folgen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wurde. In diesem Fall haben wir das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und unser Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode, Vertragsbestandteil. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als zehn Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 3. Vertreter des Versicherungsnehmers Wird der Vertrag von einem Ihrer Vertreter geschlossen, sind sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch Ihre Kenntnis und Ihre Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 4. Rechtsfolgen bei Rücktritt Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz für künftige Versicherungsfälle. Bei bereits eingetretenen Versicherungsfällen bleiben wir zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt wurde. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Riethorst Hannover zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zugang dieses Dokuments beim Versicherung nehmer. Das Widerrufsrecht besteht nicht: bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat, bei Versicherungsverträgen über eine vorläufige Deckung, es sei denn, es hand sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlich Gesetzbuchs, bei Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinn des Artikels 10 Abs. 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungsverträgen, die von beide Vertragsparteien auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollstän erfüllt sind, bevor der Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht ausgeübt hat. der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht aus, hat der Versicherer nur den au die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz v Ende derwiderrufsfrist beginnt. Wird ein Ersatzvertrag widerrufen, so läuft der ursprüngliche Versicherungsvertra weiter. 10. Beschwerden Bei Beschwerden über die Versicherungsgesellschaft wenden Sie sich bitte zuers an den Vorstand der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG in Hannover. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V.; dam können Sie, sofern Sie mit der Entscheidung unserer Gesellschaft zu Versicherungsverträgen im Privatgeschäft nicht einverstanden sind, das kostenlo außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Versicherungsombudsmann e. V. Postfach , Berlin. Bei Beanstandungen haben Sie zudem Möglichkeit, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Se Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108 in Bonn, zu wenden. 11. Nebenabreden 5. Ausübung unserer Rechte Vom beschriebenen Vertragsinhalt abweichende Nebenabreden bzw. Zusa werden für den Versicherungsträger nur dann verbindlich, wenn sie von ausdrücklich und in Textform bestätigt worden sind. Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung der Rechte müssen die Umstände angegeben werden, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können nachträglich weitere Umstände angegeben werden, wenn für diese die Frist nicht verstrichen ist. 6. Durch den Vertrag bieten wir den zu versichernden Personen Versicherungsschutz bei Unfällen. Der Versicherungsschutz besteht weltweit. Der Versicherungsumfang und die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Ihnen vorliegenden Vertragsbestimmungen. Für die beantragten Versicherungen gelten die nachstehend aufgeführten Vertragsbestimmungen: Vertragsbestimung Version HDI-Gerling Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 2008) U 2008:01 AUB 2008:01: Anlageblatt Berufsgruppenverzeichnis.. U 2008:01-Anlage Zusatzvereinbarungen zur HDI-Gerling Exclusive-Unfallversicherung (ZB Exclusive 2008) U 3076:08 Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei schweren Invaliditätsfällen U 3300:08 Besondere Bedingungen für die Bemessung des Invaliditätsgrades.U 3282:08 Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Luftfahrtunfällen.. U 3154:08 7. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Antragsteller erklärt: Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der HDI/HDI-Gerling Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags-und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und sofern ein Vermittler beteiligt ist an diesen weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags-und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt auf Wunsch auch sofort überlassen wird. 8. Verbraucherinformation Die gesetzlich vorgesehene Verbraucherinformation ist in diesem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen enthalten. Zusätzlich enthält auch der Versicherungsschein für Sie wichtige Hinweise und Rechtsbelehrungen. 12. Schweigepflicht-Entbindungserklärung Mir ist bekannt, dass der Versicherer soweit hierzu ein Anlass besteht Anga über meinen Gesundheitszustand, auch über frühere Erkrankungen oder Unf und über frühere, bestehende oder beantragte Versicherungsverträge bei ande Unfall- Kranken- oder Lebensversicherern zur Beurteilung der Risiken eines von beantragten Vertrages überprüft. Zu diesem Zweck befreie ich Ärzte, Zahnär Angehörige andererheilberufe sowie Angehörige von Krankenanstalten Gesundheitsämtern, die mich in den letzten zehn Jahren vor Antragstell untersucht, beraten oder behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht und z auch über meinen Tod hinaus und ermächtige sie, dem Versicherer erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dies gilt auch für Angehörige anderer Kranken-, Lebens-und Unfallversicherer, mit denen ich bisher in Vertra beziehungen stand oder stehe. Diese Ermächtigung endet fünf Jahre nach Antragstellung. Mir ist ferner bekannt, dass der Versicherer zur Beurteilung seiner Leistungspfl auch Angaben überprüft, die ich zur Begründung etwaiger Ansprüche mache o die sich aus von mir eingereichten Unterlagen (z.b. Bescheinigungen, Atteste so von mir veranlassten Mitteilungen eines Krankenhauses oder von Angehöri eines Heilberufes) ergeben. Auch zu diesem Zweck befreie ich die Angehörigen von Heilberufen oder Krankenanstalten, die in den vorgelegten Unterlagen genannt sind oder die an de Heilbehandlung beteiligt waren, von ihrer Schweigepflicht; dabei hat die Geltendmachung eines Leistungsanspruches die Bedeutung einer Schweigepflichte bindung für den Einzelfall. Von der Schweigepflicht entbinde ich auch zur Prüfung von Leistungsansprüchen Falle meines Todes. Die Schweigepflichtentbindung für die Leistungsprüf bezieht sich auf die Angehörigen von anderen Unfall-, Kranken-o Lebensversicherern, die nach dort bestehenden Versicherungen befragt wer dürfen. Diese Erklärung gebe ich auch für meine mitzuversichernden Kinder sowie die mir gesetzlich vertretenen mitzuversichernden Personen ab, die die Bedeut dieser Erklärung nicht selbst beurteilen können. 13. Versicherungsfähigkeit Versichert werden können Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr können grundsätzlich nicht mehr versichert werden. Nicht versicherbar sind dauernd Schwer- oder Schwerstpflegebedürftige im Si der sozialen Pflegeversicherung 14. Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Seite 3

5 Versicherungsumfang des Exclusive-Schutzes für DFV-Mitglieder In Erweiterung/Ergänzung zu den Allgemeinen Unfall-Versicherungsbedingungen gelten u.a. versichert: Versicherungsschutz bei Gasen und Dämpfen Erweiterter Versicherungsschutz bei Tauchunfällen incl. Druckkammerbehandlungskosten Mitversicherung von Krebserkrankungen Mitversicherung Leistenbruch Versicherungsschutz bei Kraftanstrengungen Rettung von Menschen und Sachen Anmeldefrist für Invalidität verlängert auf 18 Monate Verbesserte Gliedertaxe (Variante 1) Kosmetische Operationskosten (einschl. Frontzähne und krebsbedingte Brust-OP) Sofortleistung bei schweren Verletzungen Kurbeihilfe Bergungskosten Erhöhung des Mitwirkungsanteils von Krankheiten und Gebrechen auf 40% Versicherungsschutz bei Unfällen infolge Schlaganfall/Herzinfarkt Einschluss bestimmter Bewusstseinsstörungen Mitversicherung von Fahren ohne Führerschein Erweiterter Versicherungsschutz bei Krieg/Bürgerkrieg Versicherungsschutz bei Strahlenunfällen Versicherungsschutz bei Insektenstichen Immunklausel Versicherungsschutz bei bestimmten Infektionen Folgen von Lebensmittelvergiftungen Folgen psychischer und nervöser Störungen Sonderregelung bei Berufsänderung Keine Obliegenheitsverletzung bei verspäteter Hinzuziehung eines Arztes Verdienstausfall bei Unternehmern, Geschäftsführern, Selbständigen usw. Keine Nachteile bei Berufsausübung nach einem Unfall Erweiterte Meldepflicht bei Unfällen mit Todesfolge Versehensklausel Zusätzliche Kostenübernahme (Gutachten etc.) Vorsorgeversicherung für Ehepartner und Kinder Zusätzliche Serviceleistungen im In- und Ausland Komageld Seite 4

6 Für die beantragten Versicherungen gelten die nachstehend aufgeführten Vertragsbestimmungen: Versicherung Vertragsbestimmungen Version Unfall: HDI-Gerling Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AUB 2008) AUB 2008:01: Anlageblatt Berufsgruppenverzeichnis Zusatzvereinbarungen zur HDI-Gerling Exclusive- Unfallversicherung (ZB Exclusive 2008) Besondere Bedingungen für Mehrleistung bei schweren Invaliditätsfällen Besondere Bedingungen für die Bemessung des Invaliditätsgrades Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Luftfahrtunfällen U2008:01 U2008:01-Anlage U3076:08 U3300:08 U3282:08 U3154:08 Der Antragsteller bestätigt, dass ihm die oben aufgeführten Vertragsbestimmungen rechtzeitig in Textform ausgehändigt wurden. Ort Datum Unterschrift des Vermittlers Unterschrift des Antragstellers Seite 5

7 1. Original für Versicherer 2. Kopie für Kunden 3. Kopie für Vermittler Kundeninformation Informationen über den Vermittler und das Streitschlichtungsverfahren gemäß 11 der Versicherungsvermittlerverordnung Vermittlerdaten Vor- und Familienname des Vermittlers, ggf.firma HDI-Gerling Vertrieb Firmen und Privat AG DFV-Mitgliederberatung Frankfurt Thomas Ingerl und Hans-Christian Zimmerhäckel Betriebliche Anschrift - PLZ, Ort Hannover Straße Riethorst 2 Registerdaten Register Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.v. Staat Deutschland PLZ, Ort Berlin Straße Breite Straße 29 Telefon Thomas.Ingerl@gerling.de Telefax Telefon * (*14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, abw. Preise aus Mobilfunknetzen möglich) Internet-Adresse oder Vermittlerstatus: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung gebunden nach 34d Abs. 4 der Gewerbeordnung Vertreten werden ausschließlich die HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG, HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, HDI-Gerling Lebensversicherung AG, HDI-Gerling Pensionsfonds AG, HDI-Gerling Pensionskasse AG sowie die Kooperationspartner Atradius Kreditversicherung AG und DKV Deutsche Krankenversicherung AG. Der Vermittler berät auf Basis der Informationen dieser Versicherer und stützt seinen Rat auf deren Produkte und Tarife. Die HDI-Gerling Vertrieb Firmen und Privat AG ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der HDI-Gerling Sach Serviceholding AG. Register-Nr. D- Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten oder Beschwerden stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Versicherungsombudsmann e.v. Kronenstraße Berlin Weitere Informationen unter: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Kronenstraße Berlin Weitere Informationen unter: Seite 6

8 Beratungsprotokoll 1. Original für Versicherer 2. Kopie für Kunden 3. Kopie für Vermittler gemäß 42a ff. Versicherungsvertragsgesetz Vertreten werden ausschließlich HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, HDI-Gerling Rechtsschutz Versicherung AG, HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, HDI-Gerling Lebensversicherung AG, HDI-Gerling Pensionsfonds AG, HDI-Gerling Pensionskasse AG sowie die Kooperationspartner Atradius Kreditversicherung AG und DKV Deutsche Krankenversicherung AG Name des Kunden Name des Vermittlers DFV-Mitgliederberatung Frankfurt, Thomas Ingerl und Hans- Christian Zimmerhäckel Weitere anwesende Personen Datum keine Gesprächs-Ort, Straße, ggf. Telefonat KDB-Nr. Telefonat oder Homepage DFV Anlass des Gespräches DFV Unfallversicherung inkl. Flug- und Sprungrisko Wünsche und Bedürfnisse (Konkretisierung der Wünsche und Bedürfnisse) Unfallversicherung inkl. Flug- und Sprungrisiko Ist-Situation - bestehende Versicherungsverträge Keine existierende Unfallversicherung inkl. Flug- und Sprungrisiko Empfehlung (Erfüllung der geäußerten Wünsche und Bedürfnisse) Empfehlung/Angebot Begründung Kunde folgt der Empfehlung 1. DFV Unfallversicherung inkl. Flug- und Sprungrisko x ja nein 2. ja nein 3. ja nein Begründung, warum der Kunde der Empfehlung nicht folgt: - Anmerkungen/zu klärende Fragen/vereinbarte Folgeschritte - Ausgehändigte Dokumente/Unterlagen Risikoanalyse vom: Protokoll GGF Versorgung Sonstiges: Unterlagen zum Jahresgespräch vom: x Angebot/Antrag vom: Empfangs- bzw. Aushändigungsbestätigung von Kundeninformation und Beratungsprotokoll Ort, Datum Unterschrift des Vermittlers Unterschrift des Kunden Seite 7

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