Von der Wärmebrückenbewertung zum KfW Effizienzhaus 40 PLUS
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- Fritz Siegel
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1 8. Effizienztagung Bauen+Modernisieren Von der Wärmebrückenbewertung zum KfW Effizienzhaus 40 PLUS Hintergründe, Erläuterungen und Anforderungen zu den wohnwirtschaftlichen KfW-Förderprogrammen Dipl.-Ing. Rainer Feldmann Hannover 1 Zur Person Rainer Feldmann Bauingenieur und Zimmermann Seit 2002 externer Sachverständiger der KfW Mitgründer Ingenieurbüro ENERGIE & HAUS in Darmstadt Regionaler Partner der denabeim Modellvorhaben NEH im Bestand für die Region Hessen Ehem. wiss. Mitarbeiter am Institut Wohnen und Umwelt Fachreferent zum Thema Energieeffizienz im Wohnungsbau 2
2 Energieeinsparung im Gebäudebereich Instrumente des Bundes 3 Energieeinsparung im Gebäudebereich Instrumente des Bundes 4
3 Energieeffizienztes Bauen und Sanieren Überblick wohnwirtschaftliche KfW-Förderprogramme Neubau Gebäudebestand Förderprogramme sind kombinierbar Bundesprogramme Energieeffizient Bauen Kredit Energieeffizient Sanieren Kredit / Zuschuss Energieeffizienz Ergänzungskredit Kredit KfW- Programme Altersgerecht Umbauen Kredit / Zuschuss Barrierereduzierung KfW-Wohneigentumsprogramm Kredit Wohneigentumsbildung 5 5 Langjährig bewährte Fördersystematik Energieeffizientes Bauen und Sanieren Förderung und Energieeinsparverordnungsind aufeinander abgestimmt Effizienzanforderungen sind anspruchsvollerals Energieeinsparverordnung Förderung ist technologieneutral (Heizungstechnik und Gebäudehülle) Obligatorische Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen (Qualitätssicherung) Jeder Investor ist antragsberechtigt (Förderbreite) Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Fördertiefe) 6
4 Energieeinsparverordnung Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Referenzgebäude Die EnEVgibt nur den maximal zulässigen Primärenergiebedarfswert vor. Planer und Bauherr können entscheiden wie sie die Grenzwerte einhalten wollen. Verbesserter Wärmeschutz und effiziente Anlagentechnik sind gleichberechtigte Energiesparmaßnahmen. 7 EnEV-Anforderungskennwerte Gesamtenergieeffizienz und baulicher Wärmeschutz H T: spezifischer Transmissionswärmeverlust EnEV-Hauptanforderung: Q P EnEV-Nebenanforderung: H T Q P : Jahresprimärenergiebedarf
5 Doppelter Nachweis Wärmeschutz 1. Nebenanforderung H T vorhanden H T Referenzgebäude 2. Nebenanforderung H T vorhanden H T Tab. 2, Anl. 1 EnEV U-Werte Referenz Außenwand 0,28 Dach 0,2 Kellerwände und -decken 0,35 Fenster 1,3 Relevant bei großem Fensterflächenanteil Tür 1,8 Wärmebrückenzuschlag 0,05 Energieeffizient Sanieren: KfW-Effizienzhaus-Standards Förderstufen seit KfW-Förderstandards KfW-Effizienzhaus 55 Förderkredit Zinssatz Investitionszuschuss Tilgungszuschuss 27,5 % Förderhöchstbetrag 30 % KfW-Effizienzhaus 70 22,5 % 25 % KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus TEUR je Wohneinheit 0,75 % p.a. effektiv * + 17,5 % 15 % 12,5 % 20 % 17,5 % 15 % KfW-Effizienzhaus Denkmal 12,5 % 15 % Maßnahmenpakete Einzelmaßnahmen 50 TEUR je Wohneinheit 12,5 % 7,5 % 15 % 10 % * Stand bei allen Laufzeitvarianten Alternative für private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften 10
6 Förderzahlen EBS für Wohngebäude Rekordzusagejahr 2015 mit mehr als 10,6 Mrd. Euro Zusagevolumen Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren** Zusagevolumen (Mio. Euro) Kredit Zuschuss geförderte Wohneinheiten* *Bei den Globaldarlehen an Landesförderinstitute ist die Anzahl der geförderten Wohneinheiten nicht vollständig enthalten. **Inkl. Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit. 11 Toprunnerweiterhin das Effizienzhaus 70 Energieeffizient Bauen Verteilung nach geförderten Wohneinheiten (Basis Kreditzusagen) KfW-EH 70 KfW-EH 55 5% 17% * 18% 6% * 19% 6% * KfW-EH % -16% + 31% 78% 76% 75% *Bei den Globaldarlehen an Landesförderinstitute ist die Anzahl der geförderten Wohneinheiten nicht vollständig enthalten. Anzahl inklusive der geförderten Modellvorhaben. Baugenehmigungen 2013: (+ 11,6%) 2014: (+ 4,2%) 2015: (+ 8,0%) Baufertigstellungen 2013: (+ 6,1%) 2014: (+ 14,6%) 2015: noch keine Daten 12
7 EnEV-Novellierung und KfW-Förderung EnEV als Grundlage der Förderung am Beispiel Neubau Bis 2016 Kontinuität in den KfW-Förderprogrammen In 2016 keine Verschärfung im energetischen Niveau von KfW-Effizienzhäusern Ein KfW-Effizienzhaus leitet sich weiterhin aus dem unveränderten Referenzgebäude ab Energieeffizient Bauen EnEV 2009 EnEV 2016* EH 70 EH 55 EH 40 Q P in% Q P REF H T in% H T 100 % > 100 % 75 % 100 % 70 % 85 % 55 % 70 % 40 % 55 % REF * Gültig ab bis beantragbar 13 Förderkonditionen Energieeffizient Bauen (153) im Überblick ab Förderung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Effizienzhausstandard Förderkredit Tilgungszuschuss Zinssatz Stand ,75 % Einführung 20-jährige Zinsbindungsvariante + 15 % 10 % 5 % 1,0 % --- nach Referenzwerten pro Wohneinheit 14
8 Wissenswertes zur Wohneinheit Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC). Der Zugang muss separat und nicht durch eine andere Wohneinheit möglich sein. Als Wohneinheiten in Heimen gelten Appartements und Wohnschlafräume. Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder und Ähnliches dürfen außerhalb der Wohneinheiten liegen. Die Anwendung dieser Regelungen erfolgt durch den Antragsteller ggf. mit Unterstützung durch den Sachverständigen. Für die Förderung stellt die KfW bis auf Fälle absichtlicher Falschangaben ohne weitere Prüfung auf die Angaben in der "Bestätigung zum Antrag" bzw. dem "Online-Antrag" ab. 15 Die Förderantragstellung stellt den Antrag bei der Hausbank vor Investitionsbeginn bei positivem Entscheid leitet die Hausbank den Antrag weiter Kunde Hausbank schließt den Kreditvertrag und zahlt den Kredit aus refinanziert den Kredit mit günstigen Refinanzierungszinsen Zeitpunkt der Antragsstellung: Grundsätzlich vor Vorhabensbeginn Nach Bankengespräch auch drei Monate später oder Baufortschritt unter 50% Nach Zusage ist immer noch ein Wechsel in ein höheres Förderniveau möglich 16
9 KfW-Vorteilsrechner Fördereffekt Stand 10/2016 KfW-Vorteilsrechner Fördereffekt Stand 10/2016 0,1% Differenzerhöhung KfW-Zinsvorteil ca Zinsvorteil Anschlussfinanzierung Laufzeit 10 Jahre, 3% effektiv
10 KfW-Effizienzhausstandards Fördereffekt Stand 10/2016 Tilgungszuschuss Zinsvorteil ca ca ca Baubegleitung SUMME ca ca ca Fördereffekt bei Einplanung einer zusätzlichen Wohneinheit als Einliegerwohnung SUMME ca ca ca Das Effizienzhaus nach Referenzwerten nach Referenzwerten Bei Umsetzung von vorgegebenen baulichen und anlagentechnischen Standards (Referenzwerte), kann im Rahmen der Förderantragstellung auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden. Anforderungen an die Gebäudehülle Dachflächen, oberste Geschossdecke, Dachgauben: U 0,14 W/(m² K) Fenster und sonstige transparente Bauteile: U W 0,90 W/(m²K) Außenwände, Geschossdecken nach unten gegen Außenluft: U 0,20 W/(m² K) Sonstige opake Bauteile (Kellerdecken, Decken zu unbeheizten Räumen, Wandund Bodenflächen gegen unbeheizt/erdreich etc.): U 0,25 W/(m²K) Türen (Keller-und Außentüren): U 1,2 W/(m²K) Vermeidung von Wärmebrücken: ΔU WB 0,035 W/(m²K ) Luftdichtheit der Gebäudehülle: n 50 1,5 h -1 20
11 Eine neuehilfestellung 21 KfW-Wärmebrückenbewertung Seit Oktober 2015 anwendbar! Formblattsammlung als Hilfestellung für die Dokumentation und Bewertung von Wärmebrücken im Rahmen des KfW-Effizienzhausnachweises Formblatt A: Gleichwertigkeitsnachweis Formblatt B: Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis Formblatt C: Detaillierte Wärmebrückenberechnung Formblatt D: KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Detailvorschläge für eine wärmebrückenarme Gebäudehülle 22 22
12 Reduzierter Wärmebrückenansatz ohne Berechnung + Formblatt D KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Neubauvorhaben, 3 Wohneinheiten Konstruktive und geometrische Anforderungen für das zu bewertende Gebäude 24 24
13 Formblatt D KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Es sind immer die Vorgaben der KfW-Wärmebrückenempfehlungumzusetzen. Alternativ sind auch Wärmebrückenverlustkoeffizienten zulässig die den Referenzwert des Beiblatt 2 der DIN 4108 um 35% unterschreiten KfW-Wärmebrückenempfehlungen Momentan 26 Wärmebrückendetails die bis April 2016 ergänzt werden können 16 cm WDVS, WLG 032 R = 5 m²k/w, erforderlich R eq = 1,0 m²k/w 26
14 KfW-Wärmebrückenempfehlungen 1 Details, die nicht über das Beiblatt 2 der DIN 4108 geregelt sind 2 Ausführungsvorschläge mit erhöhten Wärmedämmeigenschaften 3 Wärmebrückendetails mit BBl2-Referenzwertunterschreitung von über 30% Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem Energieberatung und Vorhabensplanung SPK1 SPK2 VOK Antragstellung und Zusage Umsetzung der Maßnahmen Vorhabensabschluss Programminhalte Online-Bestätigung Baubegleitung Nachweisprüfung Technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungsund Ausführungsqualität Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431 Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Sachverständige Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle Verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunterlagen (SPK1) Stichprobenprüfung der umgesetzten Maßnahmen (VOK) 28 Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle 28
15 Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem Energieberatung und Vorhabensplanung SPK1 SPK2 VOK Antragstellung und Zusage Umsetzung der Maßnahmen Vorhabensabschluss Programminhalte Online-Bestätigung Baubegleitung Nachweisprüfung Technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungsund Ausführungsqualität Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431 Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Sachverständige Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle Verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunterlagen (SPK1) Stichprobenprüfung der umgesetzten Maßnahmen (VOK) 29 Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle 29 Erforderliche Leistungen des Sachverständigen im Rahmen des Effizienzhausantrages Grundsätzlich gilt: Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierungeines KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen im Rahmen einer energetischen Fachplanungund Begleitung der Baumaßnahmezu erbringen und deren programmgemäße Umsetzung zu bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte(z. B. Fachplaner oder bauüberwachenderarchitekt) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen. Die notwendigen Leistungen des Sachverständingensind in den technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben 30
16 Erläuterungen zu den Vorgaben der TMA Klarstellung von bereits grundsätzlich notwendigen Leistungen des Sachverständigen Zielstellung ist die Einhaltung der energetischen Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen Keine Anforderungen an darüber hinausgehende Leistungen wie Objektplanung/Objektüberwachung Leistungen können auch durch Dritte erbracht werden. Der Sachverständige muss diese Leistungen prüfen und anerkennen. Wichtig ist eine begründete, dem Vorhaben angemessene und für Dritte nachvollziehbare Arbeitsweise. Leistung des Sachverständigen bei Sanierung im Programm 431 förderfähig 31 Erforderliche Leistungen des Sachverständigen im Rahmen des Effizienzhausantrages 32
17 Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Effizienzhausantrag (Programm 151/153) - 1 Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr. Bei der Aufstellung der förderfähigen Kosten zur Antragstellung mitwirken. Bei Ausschreibung bzw. Angebotseinholung mitwirken sowie die Angebote auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. 33 Mindestens eine Baustellenbegehung zur Überprüfung der energetisch relevanten Maßnahmen. 34 Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Effizienzhausantrag (Programm 151/153) - Auszug Entwicklung eines energetischen Konzeptes (ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten) Planung zur Minimierung von Wärmebrücken und zur Gebäudeluftdichtheit erbringen. Unter der "Planung zur Minimierung von Wärmebrücken Die (Wärmebrückenkonzept)" Notwendigkeit lüftungstechnischer ist zu verstehen, Maßnahmen dass der Sachverständige prüfen. bei der Die Konzeptionierungeines Veranlassung der Umsetzung KfW-Effizienzhauses, lüftungstechnischer den für Maßnahmen das jeweilige verantwortet der Bauherr. Gebäude und für den jeweils angestrebten KfW-Effizienzhausstandard Bei geeigneten der Aufstellung Ansatz bestimmt der förderfähigen und die entsprechenden Kosten zur Antragstellung Nachweise führt. mitwirken. Bei Der Einfluss Ausschreibung von Wärmebrücken bzw. Angebotseinholung ist nach den Maßgaben mitwirken sowie des jeweils die angewendeten Angebote auf Übereinstimmung Berechnungsverfahrens mit Umfang zu berücksichtigen und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen prüfen. Mindestens Pauschalansatz? eine Baustellenbegehung Gleichwertigkeitsnachweis? zur Überprüfung Erweiteter der energetisch Gleichwertigkeitsnachweis?-Detaillierte relevanten Maßnahmen. Betrachtung? KfW-Kurzverfahren?
18 Wärmebrückenberücksichtigung beim KfW-Effizienzhausnachweis Berechnungsansätze EnEV 1. Pauschalansatz 2. Gleichwertigkeitsnachweis 3. Detaillierte Berechnung ΔU WB = 0,1 W/m²K ΔU WB = 0,05 W/m²K Individuell, i. d. R. ΔU WB < 0,05 W/m²K 4. Erweiteter Gleichwertigkeitsnachweis 5. KfW-Kurzverfahren ΔU WB = 0,05 W/m²K + X ΔU WB = 0,05 W/m²K -X KfW Wärmebrückenabschätzung zur Antragsstellung H T-Giebelwandin EH 55-Ausführung 0,363W/(m²K) 0,206W/(m²K) ΔU WB durch Fensterwärmebrücken 0,034W/(m²K) 0,004W/(m²K) Wärmebrückenzuschlag durch Fenster 10,3 % 1,9 % 36
19 KfW-Wärmebrückenbewertung Seit Oktober 2015 anwendbar! Formblattsammlung als Hilfestellung für die Dokumentation und Bewertung von Wärmebrücken im Rahmen des KfW-Effizienzhausnachweises Formblatt A: Gleichwertigkeitsnachweis Formblatt B: Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis Formblatt C: Detaillierte Wärmebrückenberechnung Formblatt D: KfW-Wärmebrückenkurzverfahren Detailvorschläge für eine wärmebrückenarme Gebäudehülle Formblatt C: Dokumentation des detaillierten Wärmebrückennachweises Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der gesamten Berechnungsschritte: U-Wert-Berechnungen der einzelnen und relevanten Bauteile mit Darstellung der einzelnen Bauteilschichten und deren Wärmeleitfähigkeiten bildliche Darstellung sämtlicher relevanten Details Längenaufmaßder Wärmebrücken mit Hilfe von Gebäudeplänen Quellenangabe bei Verwendung von Wärmebrückenkatalogen vollständige Wärmeschutzberechnung 38
20 Formblatt C Detaillierter Wärmebrückennachweis Kennzeichnung der relevanten Wärmebrücken Lage, Kennung und Zuordnung in der Detailauflistung gibt dabei an, in welchem Geschosssich die Wärmebrücke befindet, um welche Kategorie(Wärmebrückendetail an der Außenwand, Dachfläche, Geschossdecke oder an einem Kellerbauteil, etc.) und um welchen Anschlusses sich handelt (Fenster, Tür, Ecke, Innenwand, etc.). Im Gegensatz zum Gleichwertigkeitsnachweis gemäßbeiblatt 2 der DIN 4108 sind hier sämtliche Wärmebrücken zu betrachten Hauptziel: Nachvollziehbare Wärmebrückennachweise Zeitpunkt der Nachweisführung verantwortlich für Art und Inhalte der Dokumentation 40 40
21 Dokumentationsunterlagen Dokumentationsunterlagen 42 42
22 Dokumentationsunterlagen Gebäudepläne mit Wärmebrückenkennzeichnung der relevanten Details Dokumentationsunterlagen Gebäudepläne mit Wärmebrückenkennzeichnung der relevanten Details 44 44
23 Dokumentationsunterlagen Nachvollziehbares Längenaufmaß Dokumentationsunterlagen Bestimmung von Leitdetails Wärmebrückenabschätzung durch vorläufige Bewertung der Leitdetails, wie Fensteranschlüsse Brüstung, Fußpunkt, Sturz, seitliche Laibung Ortgang, Traufe, Flachdachanschlüsse Sockelausbildung, Bodenplattenübergänge, aufstehende Innen-und Kellerwände Balkon-, Terrassen- und Garagenanschlüsse Sonstige Außenwandkanten und Unterbrechungen der Dämmebene 46 46
24 Formblatt C Detaillierter Wärmebrückennachweis Eigene nachvollziehbare Auflistungen sind immer zulässig Formblatt C Detaillierter Wärmebrückennachweis Nur Ergebnisdokumentation bei eigener Wärmebrückenzusammenstellung 48 48
25 Häufig eingereichte Wärmebrückennachweise Umfangreich und keine Projektzuordnung Wärmebrückenbewertung nach EnEV Die Energieeinsparverordnung fordert über 7, dass Wärmeverluste durch lineare Wärmebrückenbeim Wärmeschutznachweis je nach verwendeten Berechnungsverfahren zusätzlich berücksichtigt werden müssen. DIN : Der pauschale spezifische Wärmebrückenzuschlag auf den Transmissionswärmeverlustberücksichtigt bestimmte Wärmebrückentypen wie: DIN V : Der pauschale außenflächenbezogene Wärmebrückenzuschlag muss bestimmte Wärmebrückentypen berücksichtigen, z.b. 50 Gebäudekanten bei Fenstern und Türen: Laibungen (umlaufend) Wand- und Deckeneinbindungen Deckenauflager Wärmetechnisch entkoppelte Balkonplatten 50
26 Das Effizienzhaus PLUS PAKET EH 40-Konzept kombiniert mit einem PLUS-PAKET Stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien Mindestertrag pro Jahr: 500 kwh x WE + 10 kwh x A N Stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher) Nutzbare Speicherkapazität: PV-Peakleistungoder / und Leistung Windkraftanlage und / oder BHKW multipliziert mit einer Stunde Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Wärmerückgewinnung: 80% Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch Erforderlicher Stromertrag Nennleistung Batteriespeicher: 3,47 kw x 1 h/0,98 =3,54 kwh Modulfläche? Gemäß EnEV: 25,7 m² Herstellerangabe: 19,8 m²
27 Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung Technische FAQ Nr Anrechnung von Strom nach 5 EnEV, Voraussetzung Vorrangnutzung Anrechnung von Strom nach 5 EnEVist nur dann zulässig, wenn der Strom vorrangig im Gebäude selbst genutzt wird Die geforderte Vorrangnutzung setzt voraus, dass die Verbraucher (z. B. Heizungs-, RLT-Anlage) direkt an den erzeugten Strom angeschlossen sind, um diesen physikalisch nutzen zu können. Eine vorrangige Nutzung im Gebäude setzt somit den Einbau einer entsprechenden Schalt- und ggf. Messtechnik voraus EnEV-Änderungenzwischen den Zeilen 5 - Anrechnung von Strom aus erneuerbarer Energie Keine Wasserkraft! 54
28 Der PV-Ertrag gemäß EnEV Standardwerte gemäß DIN V : Der PV-Ertrag gemäß EnEV Produktkenndaten 290 Watt Leistung 290 W / (0,99 x 1,66) m²= 175 W/m² Nach EnEV nicht zulässig! 23 % Minderertrag gemäß EnEV! 56
29 Liste der Technischen FAQ Neuerungen 2015, verkürzte Darstellung Technische FAQ Nr KfW Effizienzhaus 40 Plus, Eigenstromnutzung selbsterzeugte Strom überwiegend im Gebäude nutzen (Heizung, Lüftung, Beleuchtung, Haushaltsprozesse und Haushaltsgeräte) bei MFH für jede WE Stromnutzung physikalisch ermöglichen bei mehreren Gebäuden, Vorrangnutzung/Vorrangschaltung für das Gebäude mit KfW Effizienzhaus 40 Plus Standard sicher stellen der am Gebäude erzeugte Strom darf nicht über ein öffentliches Stromnetz zu den Verbrauchern geleitet werden. Energieeffizient Bauen und Sanieren Zusammenfassung Effizienzhausniveaus Neubau Gebäudebestand EnEV: 75 KfW-EH 70 KfW-EH 55 KfW-EH 40 Energiekonzept 2050 EnEV: 140 KfW-EH 115 KfW-EH 100 KfW-EH 85 KfW-EH 70 KfW-EH 55 EU-Gebäuderichtlinie 2021 Breitenförderung Spitzenförderung U-Werte in [W/(m²K)] Effizienzhäuser Effizienzhausstandard Bauteil AW KD / WE Dach Fenster Außentür WBZ EH 40 Bauteilstandard: 55% 0,15 0,19 0,11 0,72 0,99 0,028 58
30 Energieeffizient Bauen und Sanieren erfolgreiche Umsetzung mit dem KfW-Qualitätssicherungssystem Energieberatung und Vorhabensplanung SPK1 SPK2 VOK Antragstellung und Zusage Umsetzung der Maßnahmen Vorhabensabschluss Programminhalte Online-Bestätigung Baubegleitung Nachweisprüfung Technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungsund Ausführungsqualität Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431 Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Sachverständige Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle Verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunterlagen (SPK1) Stichprobenprüfung der umgesetzten Maßnahmen (VOK) 59 Qualitätskontrollen: SPK: Stichprobenkontrolle, VOK: Vor-Ort-Kontrolle 59 Externe VOK 2013 Ergebnisse KfW-Effizienzhäuser Ergebnis der Auswertung von 320 Sanierungs- und Neubauvorhaben: Insgesamt Neubau Sanierung Stand: Juli % der geprüften Vorhaben erreichen ein KfW-Effizienzhaus-Niveau
31 Informationen und Arbeitshilfen 61 Qualitätssicherung der KfW 62 62
32 Qualitätssicherung der KfW Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 64
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