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1 Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 383 München, 22. Dezember 2015 Bericht aus der Kabinettssitzung 1. Netzentwicklungsplan Strom 2025: Bayern fordert weitere Entlastung bei Netzausbauprojekten / Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner: Mit den energiepolitischen Vereinbarungen vom 1. Juli 2015 schon viel für Bayern angestoßen / Jetzt nicht locker lassen, um weitere Verbesserungen beim Netzausbau für unsere Bürger und unsere schützenswerten Landschaften zu erreichen (Seite 2) 2. Umweltministerin Ulrike Scharf: Neue Managementpläne zum Hochwasserrisiko veröffentlicht / Vorsorge verhindert große Schäden (Seite 3) 3. Umweltministerin Ulrike Scharf stellt Pläne und Programme für bessere Gewässerqualität vor / Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Seite 5) Telefon: presse@stk.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 1 Telefax: Internet: München

2 Netzentwicklungsplan Strom 2025: Bayern fordert weitere Entlastung bei Netzausbauprojekten / Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner: Mit den energiepolitischen Vereinbarungen vom 1. Juli 2015 schon viel für Bayern angestoßen / Jetzt nicht locker lassen, um weitere Verbesserungen beim Netzausbau für unsere Bürger und unsere schützenswerten Landschaften zu erreichen Bayern fordert weitere Entlastung bei Netzausbauprojekten. Wirtschaftsund Energieministerin Ilse Aigner betonte im Kabinett, dass mit den energiepolitischen Vereinbarungen vom 1. Juli 2015 schon viel für Bayern angestoßen worden sei. Jetzt werden wir nicht locker lassen, um weitere Verbesserungen beim Netzausbau für unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere schützenswerten Landschaften zu erreichen, erklärte Aigner. Dem Ministerrat berichtete die Ministerin über den 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom Darin schlagen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die aus ihrer Sicht notwendigen Netzausbauprojekte vor. Die Planungen können nach den Worten der Ministerin aber nur teilweise überzeugen. Aigner: Positiv am neuen Netzentwicklungsplan ist, dass der Netzknoten Isar als Endpunkt der östlichen Gleichstromverbindung uneingeschränkt geeignet ist. Außerdem wird mit dem fast vollständig in Hessen verlaufenden Trassenprojekt P43mod statt P43 nach Grafenrheinfeld eine faire Lastenverteilung zwischen den Bundesländern und eine Schonung des Biosphärenreservats Rhön ermöglicht. Klar ablehnen wird Bayern im laufenden Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan jedoch die geplante Erhöhung der Übertragungsleistung der Süd-Ost-Passage von zwei auf vier Gigawatt sowie die vorgeschlagenen Trassenprojekte P44 und P44mod. Aigner: Der Ausbau der Süd-Ost-Passage mit vier statt zwei Gigawatt war nicht Grundlage der Vereinbarung vom 1. Juli 2015 und widerspricht der bayerischen Forderung, den weiteren Ausbau der erneuerbaren

3 - 3 - Energien an der Netzstruktur auszurichten und nicht umgekehrt. Eine doppelt so breite Trasse wie vereinbart werden wir auf keinen Fall hinnehmen. Nicht akzeptabel sind für Bayern auch die Varianten P44 und P44mod von Thüringen nach Grafenrheinfeld bzw. von Thüringen in den Landkreis Nürnberger Land. Ministerin Aigner: Mit unserer Stellungnahme haben wir harten Widerstand gegen die Projekte P44 und P44mod angekündigt, die weite Teile Nordbayerns in Mitleidenschaft ziehen würden. Mir erscheinen stattdessen bürger- und landschaftsverträglichere Lösungen - ob mit Erdkabeln oder neuen Technologien - gut möglich. Dies nochmals genauer zu untersuchen, ist jetzt Aufgabe der Netzbetreiber. Eine Erdverkabelung müsse darüber hinaus generell in Gebieten geprüft und angestrebt werden, in denen Menschen wohnen. Das gelte vor allem für die Trassenprojekte P46 (Ostbayernring) und P43mod in Unterfranken. Das Kabinett stimmte Aigners Vorschlag zu, die Energieversorger mit einer schriftlichen Vereinbarung zu Transparenz, Bürgerfreundlichkeit und Verlässlichkeit bei Kommunikation, Planung und Bau der Leitungsbauprojekte zu verpflichten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben durch ihre Vorgehensweise im letzten Jahr viele Bürger vor den Kopf gestoßen und verbrannte Erde hinterlassen. Das darf nicht noch einmal passieren. Das Wirtschaftsministerium hat jetzt eine Task Force eingerichtet, um die Planungen der Übertragungsnetzbetreiber engmaschig zu begleiten und sie dazu anzuhalten, auf die Akzeptanz bei den Bürgern und die Minimierung der Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu achten, so Aigner. 2. Umweltministerin Ulrike Scharf: Neue Managementpläne zum Hochwasserrisiko veröffentlicht / Vorsorge verhindert große Schäden Umweltministerin Ulrike Scharf stellte in der heutigen Kabinettssitzung neue Managementpläne zum Hochwasserrisiko für die bayerischen Anteile des Donau- und Bodenseegebiets sowie für den nach Bayern

4 - 4 - hineinreichenden Einzugsbereich der Elbe vor, die jetzt veröffentlicht werden. "Wir wollen Bayern hochwassersicher machen. Unser Ziel ist: Die Folgen eines Hochwassers sollen bestmöglich verhindert werden. Dabei steht der Aufbau einer entsprechenden Sicherheits-Infrastruktur im Vordergrund. Durch vorausschauendes Management werden die Hochwassergefahren für Mensch, Wirtschaft, Umwelt und Kulturerbe weiter reduziert. Die neuen Managementpläne zeigen, was vor Ort gemeinsam zu tun ist." Die Pläne beinhalten eine Risikobewertung und eine Auswahl von Maßnahmen in den Bereichen Vermeidung, Schutz und Hochwasservorsorge auf kommunaler und regionaler Ebene in den jeweiligen Flussgebieten. Beispiele sind Deichrückverlegungen, eine Fortschreibung der Alarm- und Einsatzpläne oder eine konkrete Festsetzung von Überschwemmungsgebieten. Scharf: Hochwasserschutz ist eine Daueraufgabe, die gemeinsam mit den Beteiligten in den Regionen angepackt wird. Wir setzen beim Hochwasserschutz auf einen Dialog. Informationen sind die Basis für wirksame Maßnahmen vor Ort. Bayern reagiert damit auf den Klimawandel und die mögliche Zunahme von extremen Hochwasserereignissen." Über 700 Städte und Gemeinden haben sich aktiv am Risikodialog beteiligt und bei der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagementpläne mitgewirkt. Städte und Gemeinden, Träger öffentlicher Infrastruktur, Verbände, Fachbehörden, Bezirksregierungen, Kreisverwaltungsbehörden, Wasserwirtschaftsämter und das Landesamt für Umwelt haben bei der Erarbeitung der Hochwasserrisikomanagement-Pläne eng zusammen gearbeitet. So wird durch gemeinsames Handeln vieler dem Hochwasserrisiko begegnet. Um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, werden die Managementpläne alle 6 Jahre überprüft und fortgeschrieben. Im Rahmen der Risikobewertung wurde bis Dezember 2011 an über Kilometern Gewässerstrecke in Bayern ein signifikantes

5 - 5 - Hochwasserrisiko ermittelt. Für diese Gewässer wurden bis Dezember 2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erstellt und veröffentlicht. Auf Basis dieser Karten wurden die aktuellen Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Zu den Hochwasserrisikomanagementplänen siehe folgenden Link: 3. Umweltministerin Ulrike Scharf stellt Pläne und Programme für bessere Gewässerqualität vor / Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie Umweltministerin Ulrike Scharf hat heute dem Ministerrat ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Gewässerqualität in Bayern vorgestellt. Der Freistaat Bayern investiert zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2021 rund 1,2 Milliarden Euro in die Verbesserung der Gewässerqualität. Scharf: Wasser ist unsere Lebensgrundlage Nummer eins. Gewässerschutz ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die entschlossenes und transparentes Handeln erfordert. Zentrales Ziel des Gewässerschutzes in Europa ist der gute Zustand aller Flüsse, Seen und Grundwasserkörper. Dafür hat Bayern erneut ein ambitioniertes Maßnahmenprogramm aufgesetzt, dessen Ziele wir nur gemeinsam mit allen Beteiligten erreichen können. Wir setzen dabei auch auf freiwillige Leistungen aller Beteiligter." Die vorhandenen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aus dem Jahr 2009 wurden nun erstmals überprüft und fortgeschrieben in enger Abstimmung mit Behörden, Verbänden und Kommunen und unter Einbeziehung der Bürger. Die fortgeschriebenen Bewirtschaftungspläne und neuen Maßnahmenprogramme für die bayerischen Flussgebiete bilden die Grundlage für die Bewirtschaftung der Gewässer in den kommenden 6 Jahren.

6 - 6 - Zu den wichtigsten anstehenden Aufgaben gehören Strukturverbesserungen in den Oberflächengewässern inklusive der Ufer- und Auenbereiche, die Herstellung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern, aber auch eine weitere Reduzierung des Eintrags von Nährstoffen in die Gewässer. Scharf: Wir müssen gemeinsam das große Ziel anpacken. Der Staat fördert verschiedene Vorhaben, insbesondere ökologische Maßnahmen des Wasserbaus und der Renaturierung an den großen Flüssen und Seen. Ich appelliere aber auch an die Landwirte, gewässerschonende Maßnahmen auf freiwilliger Basis umsetzen. Dazu bieten beispielsweise das bayerische Kulturlandschaftsprogramm oder das Vertragsnaturschutzprogramm entsprechende Fördermöglichkeiten. Bereits in der ersten Bewirtschaftungsperiode wurden über Einzelmaßnahmen zur Herstellung der biologischen Durchgängigkeit durchgeführt bzw. begonnen, für die neue Periode sind solche Maßnahmen an mehr als 500 Wasserkörpern geplant. Die aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Bewirtschaftungsperiode 2016 bis 2021 mit umfassenden Informationen zum bayerischen Anteil des Flussgebiets der Donau sowie den nach Bayern hinreichenden Flusseinzugsbereichen von Rhein, Elbe und Weser werden am 22. Dezember 2015 unter veröffentlicht und damit für alle staatlichen Behörden verbindlich. In den Bewirtschaftungsplänen Bayerns werden rund Kilometer Fließgewässer, 48 Seen einschließlich des internationalen Bodensees sowie das Grundwasser flächendeckend betrachtet. Gegenwärtig wird ein guter ökologischer Zustand für rund 15 Prozent der insgesamt 913 Flusswasserkörper in Bayern sowie für rund 63 Prozent der natürlichen Seen festgestellt. gez. Dr. Rainer Hutka Pressesprecher der Bayerischen Staatskanzlei++++

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