Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion BDG-Umwelttag
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- Lothar Kohl
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1 BDG-Umwelttag September Thorsten Langenhorst thyssenkrupp Steel Europe AG - Zentraler Strahlenschutz
2 Agenda Vorschriften Betrieb / Wartung / Kalibrierung Einsatzplanung bei Alarmanzeige Vereinzelung von auffälligen Schrottlieferungen Entsorgung 2 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
3 Vorschriften Strahlenschutzverordnung Umgang mit radioaktiven Stoffen 7 Genehmigungsbedürftiger Umgang mit radioaktiven Stoffen (1) Wer mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach 2 Abs. 1 des Atomgesetzes oder mit Kernbrennstoffen nach 2 Abs. 3 des Atomgesetzes umgeht, bedarf der Genehmigung 71 Abhandenkommen, Fund, Erlangung der tatsächlichen Gewalt (2) Wer 1. radioaktive Stoffe findet oder 2. ohne seinen Willen die tatsächliche Gewalt über radioaktive Stoffe erlangt oder 3. die tatsächliche Gewalt über radioaktive Stoffe erlangt hat, ohne zu wissen, dass diese Stoffe radioaktiv sind, hat dies der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde oder der für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen, sobald er von der Radioaktivität dieser Stoffe Kenntnis erlangt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Aktivität der radioaktiven Stoffe die Werte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 nicht überschreitet. Bei Radioaktivität im Schrott ist bis zum Beweis des Gegenteils eine allgemeine Gefahr zu vermuten, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung stören kann. 3 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
4 Freigrenzen (Auszug aus der StrlSchV Anlage III Tabelle 1) Radionuklid Freigrenze (2) Aktivität [Bq] Freigrenze (3) Spezifische Aktivität [Bq/g] uneingeschränkte Freigabe von festen und flüssigen Stoffen [Bq/g] Am E+4 1 0,05 0,3 Co-60 1 E ,1 0,6 Cs E ,5 0,6 Freigrenze (10a) Metallschrott zur Rezyklierung [Bq/g] K40*) 1 E Detektoranlagen liefern keine Angabe über die Aktivität eines radioaktiven Stoffes, somit ist eine direkte Beurteilung über die Einhaltung von Freigrenzen nicht möglich! 4 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
5 Vorschriften - Transportrecht Radioaktive Stoffe sind Gefahrgüter. Sie unterliegen den Regelungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Dies sind im einzelnen: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ADR Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt GGVSEB) Beförderung umfasst nicht nur den Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und die Ablieferung des Gutes sowie zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung, Vorbereitungs-, und Abschlusshandlungen (Verpacken, Auspacken, Be- und Entladen), auch wenn diese Handlungen nicht vom Beförderer ausgeführt werden ( 2 Abs. (2) GGBefG) Daraus ergeben sich Verpflichtungen für den: Verpacker Verlader Fahrzeugführer /-halter Beförderer Empfänger 5 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst Quelle: Mitarbeiterschulung Gefahrgut - ecomed Sicherheit
6 Agenda Vorschriften Betrieb / Wartung / Kalibrierung Einsatzplanung bei Alarmanzeige Vereinzelung von auffälligen Schrottlieferungen Entsorgung 6 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
7 Normalbetrieb Betrieb / Wartung und Kalibrierung Praktisch: - Kritische Lieferantenauswahl - Anpassung der Lieferbedingungen - Regelmäßige Funktionsprüfung der Anlage - Regelmäßige Wartung durch den Hersteller - Unterweisung der Mitarbeiter / Bediener - Anpassung der Messanlage an den laufenden Prozess Dokumentation: - Erstellen von Arbeitsanweisungen für: - Beschreibung des Betriebsablaufes - Überprüfung / Wartung - Dokumentation - der Messungen - der Alarmfälle - der Überprüfungen/Wartungen - der Unterweisungen - Herstellerbeschreibungen / -angaben - Prüfprotokoll - Vorgehen bei Abweichungen 7 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
8 Agenda Vorschriften Betrieb / Wartung / Kalibrierung Einsatzplanung bei Alarmanzeige Vereinzelung von auffälligen Schrottlieferungen Entsorgung 8 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
9 Einsatzplanung bei Alarmanzeige Einsatzplanung bei Alarmanzeige Praktisch: Festlegung der Vorgehensweise bei Alarm Festlegung des beteiligten Stellen / Personen Festlegung von Örtlichkeiten zur zielgerichteten Entladung / Lagerung Regelmäßige Überprüfung der Meldekette auf Aktualität Ausbildung von Mitarbeitern im Strahlenschutz Anschaffung von Messgeräten Rahmenvertrag mit ext. Dienstleister Absprache der Maßnahmen mit der zuständigen Behörde Dokumentation: Erstellen von Arbeitsanweisungen für: - Ablaufschema bei Alarm - Meldung an die Behörde - Zwischenzeitliche Lagerung Formulare zur Erfassung - der Messwerte - der beteiligten Mitarbeiter - etc. Faxvorlage für Meldung an die zust. Behörde Vorgehen bei Abweichungen 9 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
10 Exemplarischer Detektionsablauf Kontrolle der Ladung mit Detektoranlage Die Anlagen sind sehr empfindlich eingestellt. Die Messwerte werden durch die Schwankungen der natürlichen Untergrundstrahlung beeinflusst. Alarm? nein Ja Erneute Kontrolle mit der Detektoranlage nach anderen Gründen für die Meldung suchen Alarm? nein nein Wenn vorhanden, detaillierte Messung mit empfindlichen Geräten und direkt an der Ladung Bestätigung der Alarmmeldung Ja Vorgehen gemäß Arbeitsanweisung!! Kontrolle beendet 10 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
11 Untersuchung mit Handmessgeräten Szintillationszähler mit einem NaJ (Tl)-Kristall Dosisleistungsmessgerät 11 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
12 Messprotokoll 12 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
13 Meldung an die zuständige Ordnungsbehörde Erste Meldung an die zuständige Behörde (in NRW: Ordnungsamt am Fundort) über einen Fund Inhalt: 1. Was ist geschehen 2. Welche Gefahr geht aus (Messwerte) 3. Welche Maßnahmen wurden getroffen 4. Welche Maßnahmen sind geplant 13 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
14 Auswahl von Dienstleistern Grundsätzlich sollte für die Handdetektion und zur Separation der Ladung nur geschultes Personal eingesetzt werden. Hier sollten insbesondere bereits vorhandene betriebliche Organisationen zum Strahlenschutz (Strahlenschutzbeauftragte, Fachabteilungen für Strahlenschutz, etc.) genutzt werden. Auf die Einhaltung der Grenzwerte gemäß Strahlenschutzverordnung ist zu achten! Sind diese Fachkräfte nicht vorhanden, muss man auf Servicedienstleister zurückgreifen, die dieses Thema behandeln. Radiation Risk Management GmbH TechnologieZentrum Schwerte Lohbachstrasse 12 D Schwerte 14 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
15 Vorgehen bei weiterer Untersuchung und Separation unter Einbeziehung der Behörde Auszug aus dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales III und des Ministeriums für Inneres und Kommunales /06 Nordrhein-Westfalen vom 17. Februar 2016 (MBl. NRW. 2016, Nr. 6, S. 127) Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und den missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen 3.3 Maßnahmen zur Gefahrenerforschung Zur Aufklärung des Verdachts eines Falls der nuklearen Nachsorge ist zunächst die von dem verdächtigen Gegenstand ausgehende ionisierende Strahlung zu messen. Hierzu ist die örtliche Feuerwehr anzufordern. Verfügt diese über keine Fähigkeiten zur Messung ionisierender Strahlen, ist im Wege der Anforderung überörtlicher Hilfe die Unterstützung durch die Feuerwehr einer benachbarten Gemeinde mit entsprechender Ausstattung anzufordern. Die Anforderung erfolgt über die örtlich zuständige Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst (Leitstelle der Feuerwehr). Die Einsatzkräfte sind durch die örtliche Ordnungsbehörde unverzüglich und umfassend über die Hinweise und die möglichen Gefahren zu informieren Amtshilfe des LIA. NRW Stellt die Feuerwehr aufgrund ihrer Messungen an verdächtigen Stoffen oder Gegenständen eine ionisierende Strahlung fest, die höher ist als die an diesem Ort sonst herrschende natürliche Umgebungsstrahlung, oder ist sie sich in der Bewertung ihrer Messergebnisse nicht sicher, informiert die Ordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Feuerwehr das LIA. NRW und fordert dessen Unterstützung in Form eines Messeinsatzes an. Die Information und Anforderung des LIA. NRW erfolgt über die Leitstelle der Feuerwehr. Das LIA. NRW hat eine Rufbereitschaft eingerichtet; die Rufnummer ist im Lagezentrum der Landesregierung im MIK hinterlegt und kann dort erfragt werden. Das LIA. NRW leistet mit den ihm zur Bewältigung seiner eigenen Fachaufgaben zur Verfügung stehenden Fachkräften und Sachmitteln Amtshilfe zur Messung und Bestimmung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlen. Das LIA. NRW wird auf der Basis der Ergebnisse seiner Amtshilfe Empfehlungen zum weiteren Vorgehen geben; im Übrigen wird es die Ergebnisse nach dem Einsatz in einem schriftlichen Bericht darlegen. 15 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
16 Vorgehen bei weiterer Untersuchung und Separation unter Einbeziehung der Behörde gemäß Runderlass Maßnahmen zur Abwehr von Störungen durch den unbeabsichtigten und den missbräuchlichen Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierenden Strahlen Exemplarischer Ablauf Meldung an die zuständige Behörde Behörde informiert die zuständige Feuerwehr Alarmmeldung wird bestätigt Behörde fordert in Absprache mit Feuerwehr das LIA NRW an Empfehlung 5: Alarmpläne vereinbaren Wenn Unternehmen mit mehr als nur einzelnen Fällen von Radioaktivität im Schrott konfrontiert wurden, hat es mit Blick auf die Vermeidung von betrieblichen Stillstandzeiten Vorteile, die routinemäßigen Abläufe im Vorhinein mit der örtlich zuständigen Behörde zu regeln. Verschiedene Unternehmen und die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden haben mit Unterstützung von Dienstleistungsunternehmen und Strahlenschützern der Fachbehörden sog. Alarmpläne entwickelt und als Vereinbarung geschlossen. Dies hat sich bewährt. Quelle: Michael Holte: Verhalten bei Radioaktivität im Schrott wann ist die Behörde einzuschalten? Beitrag zum Seminar Radioaktivität im Stahlschrott der Stahl-Akademie im Stahl-Zentrum in Düsseldorf am und Weiteres Vorgehen in Absprache mit dem LIA NRW 16 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
17 Agenda Vorschriften Betrieb / Wartung / Kalibrierung Einsatzplanung bei Alarmanzeige Vereinzelung von auffälligen Schrottlieferungen Entsorgung 17 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
18 Vereinzelung von auffälligen Schrottlieferungen Vereinzelung von auffälligen Schrottlieferungen Durchführung nur durch Sachkundiges Personal Praktisch: Festlegung der Vorgehensweise Festlegung des beteiligten Stellen / Personen Festlegung von Örtlichkeiten Ausbildung von Mitarbeitern im Strahlenschutz Anschaffung von Messgeräten Vorhalten von Schutzartikeln / Arbeitsmittel Vorhalten von Abschirmungsbehältern Rahmenvertrag mit ext. Dienstleister Dokumentation: Erstellen von Arbeitsanweisungen für: - Ablauf der Separation - Zwischenzeitliche Lagerung Formulare zur Erfassung - der Messwerte - der beteiligten Mitarbeiter - etc. Faxvorlage für Meldung an die zust. Behörde Vorgehen bei Abweichungen Absprache der Maßnahmen mit der zuständigen Behörde (Lagerung der Separierten Fundstücke, etc.) 18 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
19 Ausrüstung der Mitarbeiter, die an der Untersuchung der Schrottladung teilnehmen mindestens: amtliches Personendosimeter Sofort ablesbares Dosimeter Kontaminationsmonitor Dosisleistungsmessgerät optional: empfindlicher Festkörperdetektor mobiles NaJ-Spektrometer Schutzartikel: Arbeitskleidung Einmal-Schutzhandschuhe Überzug für Schuhe Staubmaske Lange Zangen, Greifer Abschirmbehälter Arbeitsmaterialien: Planen Plastiksäcke Wischmaterial Reinigungsmittel Besen etc. 19 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
20 Beispiel für die Vorgehensweise bei der Vereinzelung Aus der Schrottladung werden mit dem Magneten am Bagger Schrotteile entnommen und auf dem gesicherten Platz niedergelegt. Der Mitarbeiter kontrolliert diesen Schrott mit dem Messgerät auf radioaktive Stoffe. Sind keine ionisierende Strahlen über den natürlichen Strahlungsuntergrund messbar, so gelten die untersuchten Schrotteile als frei von radioaktiver Kontamination. Diese Teile werden in einen bereitgestelltes Transportbehältnis geladen und am Ende der Vereinzelung nochmals mit der Detektoranlage kontrolliert, bevor sie dem Stahlwerk zugeleitet werden. 20 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
21 Beispiel für die Vorgehensweise bei der Vereinzelung Wird ein Teil gefunden von dem ionisiernde Strahlen ausgehen, so wird dieses Teil ausgesondert. Dazu wird ein Gamma-Spektrum von diesem Teil aufgenommen und die Ortsdosisleistung ermittelt. Anschließend wird das Fundstück in den bereitgestellten Behälter verpackt. Der Rest der Ladung wird weiter untersucht. 21 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
22 Mobile Gammaspektrometer zur Nuklididentifikation Zur Ermittlung der Herkunft und für die notwendigen Angaben zur Beurteilung der Gefährdung sowie zur Entsorgung wird eine Abschätzung der vorhandenen Nuklide und deren Aktivität, so wie eine Aussage über die massenbezogene Aktivität benötigt. Gekühlter Germanium Kristall Quelle: Handheld Identifikator Quelle: Thermo Fisher Scientific 22 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst NaJ-Szintillator-Spektrometer
23 Ermittlung der Strahlenexposition bei der Vereinzelung Nach einer durchgeführten Vereinzelung sind die ermittelten / abgeschätzten Personendosen und eventuell durchgeführte Maßnahmen zu dokumentieren. Folgende Punkte sollten dokumentiert werden: 1. Lageplan mit Entfernungsangaben der Strahlenquellen und Aufenthaltsorten der Mitarbeiter 2. Ermittlung der Ortsdosisleistung 3. Bestimmung der Nuklide in der Strahlenquelle 4. Überprüfen auf möglich Kontaminationen 5. Dekontamination 6. Untersuchung auf aufgenommene Nuklide (nur falls zutreffend) 7. (Abschätzung der Dosis auf Grund der Aufnahme von radioaktiven Stoffen) 8. Berechnung der H*(10) Dosis aus externer Strahlung unter Beachtung der Strahlenfeldgeometrie und Expositionsbedingungen 9. Information der betroffenen Mitarbeiter 10. Gespräch mit dem im Strahlenschutz ermächtigten Arzt 23 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
24 Agenda Vorschriften Betrieb / Wartung / Kalibrierung Einsatzplanung bei Alarmanzeige Vereinzelung von auffälligen Schrottlieferungen Entsorgung 24 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
25 Entsorgung von radioaktiven Stoffen Kernenergie.de sueddeutsche.de Entsorgung: Mit der Entsorgung der separierten Teile ist die Landessammelstelle des jeweiligen Bundeslandes zu beauftragen. Abhängig von der Art der radioaktiven Quelle (technische Quelle/ natürliche radioaktive Stoffe), den vorhandenen Nukliden, deren Aktivitäten und der Gesamtaktivität des Fundstückes, kommen auch andere geeignete Fachfirmen für die Entsorgung in Frage. 25 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
26 Landessammelstellen Das dargestellte Formular (hier Landessammelstelle NRW) dient als Beförderungspapier und als Nachweis zur fachgerechten Entsorgung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde / Ordnungsbehörde 26 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 27 September 2016 BDG-Umwelttag - Vorgehensweise bei der Radioaktivitätsdetektion T. Langenhorst
- Meldung eines Wechsels der Strahlenschutzbeauftragten an die Aufsichtsbehörde
Anlage A 21 Hinweise zur Ausarbeitung einer Strahlenschutzanweisung Strahlenschutzanweisungen ( 34 StrlSchV) müssen je nach Anwendungsgebiet (offene oder umschlossene radioaktive Stoffe; Gammabestrahlungsanlagen
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