Konzept zur Einführung einer Grauen Wertstofftonne

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1 Konzept zur Einführung einer Grauen Wertstofftonne 1

2 Gliederung 1 AUSGANGSSITUATION, POLITISCHER UND RECHTLICHER HINTERGRUND SITUATION DER RESTABFALL- UND WERTSTOFFERFASSUNG Status Quo Konsequenzen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsrechts ZIELE UND UNTERSUCHUNGSSCHWERPUNKTE ZUR GRAUEN WERTSTOFFTONNE VERSUCHSDURCHFÜHRUNG Modellversuch Recyclingfähigkeit Restmülltonne Optionaler Folgeversuch Graue Wertstofftonne incl. LVP Wirtschaftliche und ökologische Bewertung des Gesamtsystems Rechtliche Bewertung ZEITPLAN UND AKTEURE Zeitlicher Ablauf Zusammenwirken der Akteure ERWARTETET ERGEBNISSE Vorteile für öre und Bürger Mengen und Qualitäten Ökologische Aspekte Bedeutung für die Abfallwirtschaft

3 1 Ausgangssituation, politischer und rechtlicher Hintergrund Die Verpackungsverordnung ist im Jahr 1991, d.h. vor über 20 Jahren, in Kraft getretenen. Seitdem ist die Diskussion um die Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen nicht verstummt. Neben wettbewerblichen Aspekten stand aus fachlicher Sicht immer die mangelnde Effizienz der Getrennterfassung von Verpackungen im Vordergrund. So verbleiben große Anteile an Verpackungen weiterhin im Restmüll. Der Anteil an Störstoffen/Restmüll im LVP-System kann besonders in verdichteten Räumen über 50% betragen. Darüber hinaus war und ist das System von vielfältigem Missbrauch gekennzeichnet, der mit den Stichwörtern Trittbrettfahrertum und Wiegescheinhandel charakterisiert werden kann. Auch mit der nunmehr 5. Novelle der Verpackungsverordnung wurden zwar versucht, die schlimmsten Auswüchse des kreativen Umgangs mit der Gesetzgebung einzudämmen. Dies erfolgte jedoch mit einer Ausweitung des bürokratischen Aufwandes. Dennoch ist die Situation nach wie vor unbefriedigend. Wesentliche Kritikpunkte sind auch heute noch die unbefriedigende Erfassungsleistung von Verpackungen und ein zu hoher Anteil von Verpackungen im Restmüll. Darüber hinaus wird angezweifelt, ob der ökonomische Aufwand, der gegenwärtig betrieben wird, um Verpackungen getrennt zu erfassen und der Verwertung zuzuführen, auch den entsprechenden ökologischen Nutzen bringt. Neu belebt wurde die Diskussion vor dem Hintergrund der Wertstofftonne, die neben den Verpackungen auch die stoffgleichen Nichtverpackungen in dem gleichen System miterfassen will. Durch eine einheitliche Wertstofftonne soll eine nachhaltige Verwertung sichergestellt werden. In Verbindung mit 14 KrWG (Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung) heißt dies konkret, dass bis die Wertstofftonne als Pflichttonne eingeführt werden muss, um so eine Steigerung der Erfassungsleistung an Wertstoffen um 7 kg/einwohner und Jahr (lt. Bundesumweltministerium) sicherzustellen. Die konkrete Ausgestaltung der einheitlichen Wertstofferfassung soll durch ein Wertstoffgesetz, dass die bisherige Verpackungsverordnung ersetzen und erweitern soll, erfolgen. Für viele öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger würde dies bedeuten, dass neben den bereits installierten und akzeptierten Erfassungssystemen für Bioabfälle (Biotonne), für Altpapier (Papiertonne) sowie für Restmüll eine weitere Tonne für die Erfassung von Verpackungen bzw. stoffgleichen Nicht-Verpackungen erforderlich wäre. Die Einführung einer 4. Tonne würde neben zusätzlichen Kosten insbesondere auch zu erheblichen Akzeptanzproblemen bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Weiterhin hat sich die Sortiertechnik seit Beginn der 1990iger Jahre stark verbessert und sich auf die Aufbereitung von Hausmüll ausgedehnt. Vor diesem Hinter- 3

4 grund gab es bereits in der Vergangenheit Bestrebungen, das Erfassungssystem für Abfälle und Wertstoffe weiterzuentwickeln, mit dem Ziel, die Erfassung selbst für den Bürger zu vereinfachen und effizienter zu machen. Als Leitmotiv bestand die Idee, Verpackungen und Wertstoffe mit Hausmüll Gemeinsam sammeln, aber Getrennt verwerten (Gelb in Grau = GIG). Durchgeführte Versuche haben gezeigt, dass durch eine einfache Erweiterung der Sortiertechnik wesentlich mehr Wertstoffe aus dem Restabfall für das Recycling separiert werden können, als das Bundesumweltministerium zum Ziel für die separate Wertstofftonne gesetzt hat. Dabei könnten auch Leichtverpackungen, statt im Gelben Sack, im Restabfallbehälter gesammelt und anschließend aussortiert und verwertet werden. Die Arbeitsgemeinschaft Graue Wertstofftonne, ein Zusammenschluss von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, privaten und öffentlichen Abfallverwertungsanlagen und abfallwirtschaftlichen Organisationen, greift diese Ansätze auf und favorisiert als Gegenmodell zur einheitlichen Wertstofftonne die Graue Wertstofftonne. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Restabfälle und die darin enthaltenen Wertstoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) möglichst hochwertig zu verwerten und effiziente Sammel- und Sortiersysteme zu entwickeln. Über Ökobilanzen und Qualitätsbetrachtungen soll die Gleichwertigkeit der Grauen Wertstofftonne gegenüber einer einheitlichen Wertstofftonne geprüft werden. In den Verordnungsermächtigungen der 10 und 25 KrWG ist eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität als Alternative zur Wertstofftonne ausdrücklich vorgesehen. 2 Situation der Restabfall- und Wertstofferfassung 2.1 Status Quo Die beteiligten Gebietskörperschaften verfügen über funktionierende Getrenntsammelsysteme für Bioabfälle, Papier, Sperrmüll und Elektrogeräte mit hohen Erfassungs- und Verwertungsquoten. Verpackungsglas und Leichtverpackungen ( Gelber Sack ) werden über die Dualen Systeme erfasst. Darüber hinaus werden die Restabfälle in Behandlungs- und Sortieranlagen in verschiedene Fraktionen getrennt (Stoffstromsplitting), die nachfolgend entweder recycelt oder mit über 90%iger Effizienz energetisch verwertet werden. Massenbezogen erscheint eine klare Dominanz zu Gunsten des Hausmülls gegenüber der Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) im Gelben Sack. Volumenbezogen ist allerdings von einer deutlichen Annäherung der erforderlichen Erfassungsvolumina auszugehen. Liegt das spezifische Schüttgewicht beim Hausmüll in der Größenordnung 0,1 bis 0,2 kg je Liter, so liegt das spezifische Schüttgewicht bei LVP in Säcken bei 0,01 bis 0,05. Allerdings ist bei einer gemeinsamen Erfassung von LVP und Hausmüll nicht davon auszugehen, dass sich die gegenwärtigen erforderlichen Volumina Hausmüll und LVP addieren. Gerade bei den gegenwärtig getrennt erfassten Verpackungen 4

5 ist zu vermuten, dass hier von Seiten des Bürgers ein erheblicher Verdichtungsfaktor im Restmüll zum Tragen kommt. Diesen Verdichtungsfaktor zu ermitteln, ist ebenfalls eine wichtige Aufgabenstellung in nachfolgenden Untersuchungen. 2.2 Konsequenzen der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsrechts Wie bereits unter Punkt 1 erläutert, ist die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsrechts mit einer verstärkten Förderung des Recyclings von Abfällen verbunden. Um dieses Ziel zu erreichen. werden verstärkt Anstrengungen im Bereich der stofflichen Verwertung vorgenommen. Ein zentrales Element ist hierbei die Einführung einer Wertstofftonne in Ergänzung zur heutigen alleinigen Erfassung von Verpackungen. Hierbei wird von einem zusätzlichen Mengengerüst von ca. 6-9 kg/wertstoffe in der Erfassung ausgegangen. Mit der Wertstofftonne müsste oftmals eine zusätzliche vierte Tonne flächendeckend eingesetzt werden. Dies würde zu erheblichen logistischen sowie zu Akzeptanzproblemen beim Bürger führen. Dem gegenüber besitzen die Gebietskörperschaften der Arbeitsgemeinschaft günstige Rahmenbedingungen, um das Konzept der Grauen Wertstofftonne zu verfolgen: Oftmals liegen die Entsorgungsgebiete im ländliche Raum, der ein großes Einsparpotential bezüglich der Transportwege birgt, das Einsparpotential ist teilweise besonders hoch, weil LVP in einigen Gebietskörperschaften 14-tägig eingesammelt wird, die Biotonne ist bereits seit längerem flächendeckend eingeführt. Somit ist davon auszugehen, dass beim Restmüll eine hohe Entfrachtung von Organik bereits realisiert wurde und somit ein vergleichsweise trockenes Material anfällt, was sich ideal für die nachgelagerte Stoffstromtrennung eignet. Durch die hohe Abtrennrate von nativer Organik aus dem Restmüll ist von einem vergleichbar geringen Verschmutzungsgrad der Wertstoffe auszugehen. Der Restabfall wird bereits heute über eine Sortieranlage aufbereitet und einer stofflichen und energetischen Verwertung zugeführt. 3 Ziele und Untersuchungsschwerpunkte zur Grauen Wertstofftonne Zentrales Ziel einer Grauen Wertstofftonne ist die gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nicht-Verpackungen sowie Hausmüll in einer Tonne. Dabei sollen Bürgerzufriedenheit und Gebührenstabilität sichergestellt werden. 5

6 Das Wertstoff-Restmüllgemisch soll aufbereitet und einer stofflichen und energetischen Verwertung zugeführt werden. Hierzu sind verschiedene Aufbereitungsschritte notwendig (siehe Punkt 4). Zielsetzung für die Umsetzung des Konzepts Graue Wertstofftonne ist auch die Nachweisführung gegenüber dem Gesetzgeber und den Überwachungsbehörden, ein mindestens gleichwertiges Erfassungssystem gegenüber der einheitlichen Wertstofftonne vorweisen zu können. Um die Ziele zu erreichen, sind folgende Untersuchungsschwerpunkte notwendig: Technische und logistische Untersuchung und Bewertung der Grauen Wertstofftonne, Ermittlung des erforderlichen Volumenmehrbedarfs bei gemeinsamer Erfassung von Hausmüll, LVP und stoffgleichen Nichtverpackungen, quantitative Bewertung der erzeugten Stoffströme, Bewertung der erzeugten Material- und Produktqualitäten, insbesondere bezüglich der Kunststoffe, wirtschaftliche Bewertung des Gesamtsystems, ökologische Bewertung des Gesamtsystems (Ökobilanzen und ggf. Ökoeffizienzanalysen). Die Untersuchungen sollen schrittweise aufeinander aufbauend erfolgen. Zunächst soll die Recyclingfähigkeit des Hausmülls, wie er gegenwärtig anfällt, untersucht werden. Erst danach soll die gemeinsame Erfassung eines Gemischs von Hausmüll und LVP geprüft werden. Rechtliche Betrachtungen sollten dann erfolgen, wenn das Grundgerüst für ein Wertstoffgesetz sichtbar wird. 6

7 4 Versuchsdurchführung 4.1 Modellversuch Recyclingfähigkeit Restmülltonne Der Modellversuch soll in einer oder mehreren Stoffstromsplittinganlagen durchgeführt werden, die typische Restabfälle aus der Hausmüllsammlung verarbeiten. Mehrere Anlagen hätten den Vorteil, dass unterschiedliche Techniken erprobt werden könnten. Vorversuche haben ergeben, dass die Herstellung eines mit Wertstoffen angereicherten Konzentrats ( Wertstofffraktion ) möglich ist, dass in nachfolgenden spezialisierten Sortieranlagen weiter in stoffgleiche Fraktionen aufgespalten werden kann. Ziel ist, die notwendige Sortiertiefe innerhalb der Stoffstromsplittinganlagen einzustellen und zu klären, welche sortenreine Materialien zum Recycling ggf. direkt aussortiert werden können (z.b. FE- und NE-Metalle). Von der Sortiertiefe hängt auch das Verhältnis der Stoffströme zur thermischen Verwertung und zum Recycling ab. Anschließend muss die Nachsortierung in spezialisierten Anlagen erprobt werden. Es sollen repräsentative Mengen an sortenreinen Materialien erzeugt werden, die zur Erzeugung von Recyclaten bzw. Produkten ausreichend sind. Diese sollen dann einer Qualitätsprüfung unterzogen werden. In der Endauswertung sollen Aussagen zur Sortiertechnik, zu den Mengenströmen und zur Qualität der erzeugten Materialien/Produkte gemacht werden. Weiterhin sollte diskutiert werden, welche Konsequenzen aus den Versuchsergebnissen für die weitere Vorgehensweise zu ziehen sind. Dabei bestehen u.a. folgende Möglichkeiten: 1 Folgeversuch mit einer gemeinsamen Erfassung von Restmüll und LVP in einer Grauen Wertstofftonne und nachfolgender Sortierung wie im vorangegangenen Versuch. 2 Kein Folgeversuch, sondern Hochrechnung der Ergebnisse des vorangegangenen Versuchs auf ein Szenario mit einem Gemisch aus Restmüll und LVP. 4.2 Optionaler Folgeversuch Graue Wertstofftonne incl. LVP Im Unterschied zum vorangegangenen Versuch müssten zusätzlich auch logistische Betrachtungen zur Einsammlung (z.b. Behältervolumenbedarf, Abfuhrrythmus) und Transport durchgeführt werden. Dazu sind ein oder mehrere Modellgebiete notwendig, in denen Restmüll und LVP in der Grauen Wertstofftonne gesammelt werden. Die Gebiete sollten einen repräsentativen Querschnitt widerspiegeln, mit ländlichen aber auch städtischen Strukturen. Die erforderliche Mindestgröße der Modellgebiete wird anhand der erforderlichen Stoffstrommengen, insbesondere zur Bewertung der Kunststoffqualität ermittelt. 7

8 Im Unterschied zum vorangegangenen Versuch ist eine Abstimmung mit den Dualen Systemen notwendig. Weiterhin muss das Restmüll-LVP-Gemisch getrennt vom sonstigen Restmüll in den Anlagen sortiert werden. 4.3 Wirtschaftliche und ökologische Bewertung des Gesamtsystems Die Ergebnisse eines Folgeversuchs Graue Wertstofftonne incl. LVP oder eine entsprechende Hochrechnung der Ergebnisse des ersten Versuchs müssen anhand von Ökobilanzen bewertet und dem System der einheitlichen Wertstofftonne gegenübergestellt werden. Der Nachweis der qualitativen Gleichwertigkeit der Erfassung der Wertstoffe ist zu erbringen. Weiterhin soll eine wirtschaftliche Betrachtung der beiden Systeme erfolgen. Dabei sollten die Systemkosten in Euro pro Einwohner und Jahr ausgedrückt werden. Ökologische und ökonomische Ergebnisse können ggf. mittels einer Ökoeffizienzanalyse gegeneinander abgewogen werden. 4.4 Rechtliche Bewertung In Abhängigkeit der (geplanten) Bestimmungen des Wertstoffgesetzes muss eine rechtliche Bewertung des Systems Graue Wertstofftonne erfolgen. Daraus ergeben sich verschiedene Handlungsoptionen für die Ausgestaltung des Sammel-, Sortierungs- und Verwertungssystems. (z.b. VKU-Modell mit Quotenvorgaben oder Abstimmung mit Dualen Systemen analog zur gegenwärtigen PPK- Regelung). Vom Bundesumweltministerium wird das Ziel verfolgt, das Wertstoffgesetz noch in dieser Legislaturperiode, d.h. bis Oktober 2013, verabschieden zu können. Eine rechtliche Bewertung kann seriös erst danach erfolgen. Davon unbenommen sind abfallrechtliche Vorschläge zur Gestaltung des Wertstoffgesetzes, die sich aufgrund der Ergebnisse der Versuche zur Grauen Wertstofftonne ableiten lassen. 5 Zeitplan und Akteure 5.1 Zeitlicher Ablauf : In-Kraft-Treten KrWG / Möglichkeit der gewerblichen Sammlung auf Grundlage 17 KrWG bis 9/2012: Vorbereitung Modellversuch Recyclingfähigkeit Restmülltonne 10-12/2012: Durchführung Modellversuch Recyclingfähigkeit Restmülltonne 1-3/2013: Auswertung und Vorbereitung Folgeversuch Graue Wertstofftonne incl. LVP 4-9/2013: Durchführung Folgeversuch Graue Wertstofftonne incl. LVP 8

9 10-12/2013: Auswertung 10/2013: Ende Legislaturperiode / Ziel für die Verabschiedung eines Wertstoffgesetzes 1-3/2014: Wirtschaftliche und ökologische Bewertung des Gesamtsystems; rechtliche Bewertung vor dem Hintergrund des Wertstoffgesetzes. Politische Entscheidung über die Einführung einer Grauen Wertstofftonne. 4-12/2014: In Abhängigkeit der politischen Entscheidung Einführung einer Grauen Wertstofftonne (ggf. Abstimmung LVP, Vertragsverhandlungen mit Einsammler, Sortieranlagen und Verwerter, Anpassung Behältervolumen) : Flächendeckung Graue Wertstofftonne ( 14 Abs. 1 KrWG) Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, welche die Graue Wertstofftonne einführen wollen, müssen die Abstimmungen und Systembeschreibungen mit Dualen System bis zum befristen oder ab dem gemäß den Anforderungen der Grauen Wertstofftonne anpassen. 5.2 Zusammenwirken der Akteure Die Gebietskörperschaften, die die Restabfallsortieranlage oder das EBS- Kraftwerk der Fa. B + T im Werra-Meißner-Kreis beliefern, sind mehrheitlich am Konzept der Grauen Wertstofftonne interessiert und haben bereits Unterstützung signalisiert. Eine finanzielle Beteiligung bzw. Aufteilung der Versuchskosten wird zu gegebener Zeit erörtert. Die Sortieranlage der Fa. B + T in Weidenhausen (Werra-Meißner-Kreis) und die MBA des Abfallzweckverbandes Südniedersachsen in Deiderode (Kreis Göttingen) wären in der Lage, Sortierversuche durchzuführen. Aus Vorversuchen bestehen bereits Erfahrungen und Kontakte zu nachgelagerten spezialisierte Sortieranlagen. Der Landkreis Kassel als Initiator des Konzepts der Grauen Wertstofftonne und die Anlagenbetreiber B + T sowie der Abfallzweckverband Südniedersachsen haben sich zur Konzeptionierung der notwendigen Untersuchungen bereit erklärt. Im Zuge der Versuche wird ferner geklärt, inwieweit fachpolitische Gremien (z.b. UBA, Bundesumweltministerium) und andere Akteure mit einbezogen werden sollen. 9

10 6 Erwartetet Ergebnisse 6.1 Vorteile für öre und Bürger Es lässt sich bereits jetzt festhalten, dass das System Graue Wertstofftonne deutlich einfacher und bequemer für den Bürger ist. Anstelle von zwei Systemen, wird der Bürger zukünftig nur noch ein System bedienen müssen. Insgesamt wird von den beteiligten Gebietskörperschaften davon ausgegangen, dass dieses System nicht teurer wird, als das heutige System, sondern zusätzliche Synergien im kommunalen Bereich realisiert werden können, die langfristig zu einer Gebührenstabilität führen werden. 6.2 Mengen und Qualitäten Im Gegensatz zu der heutigen Einsammlung von Verpackungen, die, wie bereits ausgeführt, im Regelfall lediglich ca. die Hälfte der Verpackungen erfasst, wird mit der Grauen Wertstofftonne eine annähernd100%-ige Erfassung sichergestellt. Somit kann zumindest für den nachgelagerten Aufbereitungs- und Sortierprozess auf das gesamte Potenzial der Wertstoffe zurückgegriffen werden. Qualitativ ist nicht auszuschließen, dass die Materialgüte durch den längeren Kontakt mit Restabfällen (auch Restorganik) geringfügig beeinträchtigt werden kann. Insbesondere bei Kunststoffabfällen kann dies von Relevanz sein. Daher wird ein wesentlicher Schwerpunkt des Modellprojekts sein, Veränderungen der Materialqualitäten durch dieses neue Erfassungssystem zu untersuchen und zu prüfen, ob durch die Graue Wertstofftonne akzeptable Qualitäten für die stoffliche Verwertung der Kunststoffabfälle erzeugt werden können. Welche Verpackungsmenge letztendlich mit welcher Qualität separiert und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden kann, ist der Kerninhalt des vorgesehenen Versuches. 6.3 Ökologische Aspekte Durch die Optimierung der Erfassungsleistung (nur noch ein Sammelvorgang) lassen sich bereits erhebliche transportbedingte Umweltbelastungen bzw. Emissionen einsparen. Darüber hinaus ist sichergestellt, dass annähernd 100% des potenziellen Wertstoffs erfasst und prinzipiell einer Verwertung zugeführt werden können. In den Stoffstromsplittinganlagen wird ein wertstoffkonzentrierter Stoffstrom generiert, welcher ein deutlich effizienteres Aufbereiten nach verschiedene Stoffspezifikationen in nachfolgenden Aufbereitungsanlagen ermöglicht. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass insgesamt großstückigere Stoffteile selektiert werden können, die wiederum Vorteile für die stoffliche Verwertung bieten. 10

11 6.4 Bedeutung für die Abfallwirtschaft Das System Graue Wertstofftonne wurde in Grundzügen bereits bei den verschiedenen Modellprojekten der Vorjahre ansatzweise erprobt. Alle bisher durchgeführten Projekte haben die prinzipielle Machbarkeit eines solchen Ansatzes dokumentiert. Allerdings wurde in keinem der bisherigen Versuche das Gesamtsystem dem System der einheitlichen Wertstofftonne gegenübergestellt und unter ökologischen und ökonomischen Kriterien verglichen. Wenn der Versuch erfolgreich abgeschlossen werden kann, würde dies einen Meilenstein in der Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft darstellen. 11

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